Fachbeiträge & Kommentare zu Fünftelregelung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammentreffen von Fünftelregelung und positivem Progressionsvorbehalt

Rn. 37c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Treffen (positive) außerordentliche Einkünfte, die der sog Fünftelregelung (§ 34 Abs 1 EStG) unterliegen zusammen mit steuerfreien, die nach § 32b Abs 1 EStG einbezogen werden, werden diese steuerfreien Einnahmen voll (und nicht bloß zu 1/5) in den Progressionsvorbehalt einbezogen (BFH BFH/NV 2008, 666; BStBl II 2010, 1032). Der BFH sieht k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zusammentreffen von Fünftelregelung und negativem Progressionsvorbehalt

Rn. 37a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der BFH (BFH BStBl II 2008, 375; 2010, 1032; 2011, 21; 2013, 370) wendet in nunmehr st Rspr bei Zusammentreffen von negativem Progressionsvorbehalt und der Fünftelregelung eine sog "integrierte Steuerberechnung" nach dem "Günstigkeitsprinzip" an. Danach sind die Ermäßigungsvorschriften in der Reihenfolge anzuwenden, die zu einer geringeren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Verhältnis zu § 34 Abs 1, 2 EStG ("Fünftelregelung")

a) Allgemeines Rn. 37 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Fraglich ist, wie bei Zusammentreffen der Fünftelregelung und des Progressionsvorbehalts zu rechnen ist. b) Zusammentreffen von Fünftelregelung und negativem Progressionsvorbehalt Rn. 37a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der BFH (BFH BStBl II 2008, 375; 2010, 1032; 2011, 21; 2013, 370) wendet in nunmehr st Rspr bei Zusammentreffen von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Benecke/Schnitger, Progressionsvorbehalt bei Zu- und Wegzug, FR 2002, 606; Acker, Der salto mortale des ersten Senats hinweg über die Dogmatik des Progressionsvorbehalts, IStR 2003, 203; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Vogel, K., Progressionsvorbehalt, Progressionserhöhung und Progressionserstreckung, IStR 2003, 419; Korezkij, BB-Forum: Progressionsvorbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 37 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Fraglich ist, wie bei Zusammentreffen der Fünftelregelung und des Progressionsvorbehalts zu rechnen ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 120 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sind in den in § 32b Abs 1 S 1 Nr 2–5 EStG bezeichneten Einkünften auch "außerordentliche" ausländische enthalten, ist fraglich, wie dies zu berücksichtigen ist. Die Einbeziehung außerordentlicher ausländischer Einkünfte (zum Begriff s Rn 120a) verstößt nach hier vertretener Ansicht nicht gegen Abkommensrecht, da DBA nur einen Vorbehalt zug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 22 Nr 4 S 4 Buchst c EStG

Rn. 635 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das an ausgeschiedene Abgeordnete zu zahlende Übergangsgeld wird auf Antrag gemäß § 18 Abs 3 AbgG in einer Summe ausgezahlt (s Rn 570). In diesem Falle ist gemäß § 22 Nr 4 S 4 Buchst c EStG die Tarifvergünstigung des § 34 Abs 1 EStG (sog Fünftelregelung) entsprechend anzuwenden. Gleiches gilt für eine gemäß § 23 AbgG auf Antrag zu zahlende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 550 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Seit Einführung des § 22 Nr 4 EStG gehören die Abgeordnetenbezüge nicht mehr zu den gemäß § 3 Nr 12 EStG steuerfreien Aufwandsentschädigungen, sondern werden seitdem den sonstigen Einkünften zugeordnet. § 22 Nr 4 EStG regelt, in welchem Umfang Abgeordnetenbezüge der (deutschen) Besteuerung zu unterwerfen sind. Von der Regelung sind nur die a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 22 Nr 4 S 4 Buchst d EStG

Rn. 636 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Aufgrund der Einführung eines nationalen Besteuerungsrechts für die Bezüge der Europaabgeordneten in § 22 Nr 4 EStG wurde durch das JStG 2009 ein neuer Buchst d in § 22 Nr 4 S 4 EStG eingefügt, der regelt, dass für die auf europäischer Ebene erhobene Gemeinschaftssteuer § 34c Abs 1 EStG (Berechnung der ESt nach der sog Fünftelregelung) ents...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Besteuerung auf nationaler Ebene

Rn. 584 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Entsprechend der in Art 12 Abs 3 EU-Abgeordnetenstatut eingeräumten Option wurde § 22 Nr 4 S 1 EStG durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794) in der Weise erweitert, dass erstmals ein nationaler Steuertatbestand für von der EU aufgrund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gezahlte Entschädigungen, Übergangsgelder, Ruhegehälter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2019 beträgt die Entschädigung 10 083,47 EUR brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Besondere Lohnsteuerberechnung für sonstige Bezüge (§ 46 Abs 2 Nr 5 und Nr 5a EStG)

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können bereits beim LSt-Abzug nach der Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG; > Sonstige Bezüge Rz 40 ff). Die Voraussetzungen für die Fünftelregelung (§ 34 EStG) werden in der Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 5 Alt 1 EStG überprüft (BFH/NV 2005, 1073...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / dd) Tarifermäßigung bei außerordentlichen Einkünften

Rz. 128 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung kann beantragt werden zur Anwendung der Fünftelregelung auf > Außerordentliche Einkünfte Rz 4 ff iSd § 34 Abs 2 EStG, zB bei > Entlassungsabfindungen oder bei Entschädigungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn der ArbG diese nicht schon – wie an sich vorgesehen (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG) – beim LSt-Abzug berücksichtigt hat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verdienstausfall

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Entschädigungen für Verdienstausfall sind idR steuerpflichtig. Sie sind der Einkunftsart (> Einkünfte) zuzurechnen, bei der der Verdienstausfall eingetreten ist (§ 24 Nr 1 EStG; vgl zB EFG 1981, 89 betr Stadtratstätigkeit). Deshalb gehört der einem ArbN zufließende Ersatz für entgangenen oder entgehenden > Arbeitslohn zu den Einkünften aus ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fünftelregelung (§ 34 EStG) bei Direktversicherung

Leitsatz Die (Einmal-)Zahlung des Rückkaufswerts ist "Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten" i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Die Außerordentlichkeit dieser Einkünfte bestimmt sich nach einer wertenden Betrachtung aller Versicherungsverträge aus dem Bereich Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, die unter Geltung des AltEinkG durch eine einmalige Kapitalabfi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 13 Abfindungen für Pensionsansprüche

Als Tarifermäßigung für eine Abfindung kommt die sog. Fünftelregelung infrage, die beachtliche Steuerersparnisse eintragen kann. Diese Vergünstigung wird bei einer Abfindung für Pensionsansprüche regelmäßig bereits unter dem Gesichtspunkt gewährt, dass es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt.[1] Deshalb kommt es nicht mehr darauf an[2], ob die Abfin...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.7 BFH-Rechtsprechung zur nationalen Qualifikation der Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen

Der BFH hat sich in den am 17.6.2015 auf seiner Homepage veröffentlichten Urteilen[1] mit der Besteuerung von Kapitalleistungen befasst, die deutsche Steuerpflichtige im Rahmen der schweizerischen Altersvorsorge aus der so genannten 2. Säule von Schweizer Pensionskassen beziehen bzw. in der Vergangenheit bezogen haben. Dies betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die im Inla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.8 Ausnahme: Abfindung von Kleinbetragsrenten (§ 93 Abs. 3 EStG)

Rz. 41 Kleinbetragsrenten konnten ursprünglich nur zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden. Ihre Kapitalisierung gilt nicht als schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 3 S. 1 EStG). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine lebenslange Auszahlung kleiner Renten unverhältnismäßig kostenintensiv ist. Durch das G. v. 17.8.2017[1] wurden die Möglichkeiten zur förderun...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.1 Tarifermäßigung durch "Verteilung auf 5 Jahre"

Die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG bewirkt eine Progressionsmilderung durch "Verteilung der außerordentlichen Einkünfte" auf 5 Jahre. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine echte Verteilung der steuerpflichtigen Abfindung auf 5 Veranlagungszeiträume (Kalenderjahre); vielmehr wird die Abfindung weiterhin in dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) besteuert, in...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.2 Zusammenballung durch höhere Jahreseinkünfte

Nach Rechtsprechung und Finanzverwaltung kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG nur gewährt werden, wenn es durch die Zahlung der Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Richtungsweisend hierfür war das Urteil des BFH vom 4.3.1998[1], in dem der XI. Senat seine Rechtsauffassung im folgenden Leitsatz zusammenfasst: "Eine Entschädigung ist nur dann tarif...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3 Lohnsteuerliche Behandlung von Entlassungsabfindungen

Abfindungen, die für eine vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt werden, gehören in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch tarifermäßigt besteuert werden. Dies kann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geschehen. Dabei sind Entlassungsabfindungen, die als Einmalbeträge gezahlt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tarifbegünstigung für Zahlungen eines Arbeitgebers aus einem Langzeitvergütungsmodell

Leitsatz Zahlungen des Arbeitgebers aus einem sogenannten Langzeitvergütungsmodell (Long Term Incentive Modell - LTI) deren zusammengeballte Zahlung durch wirtschaftlich vernünftige Gründe gerechtfertigt ist, stehen einer Tarifbegünstigung nach § 34 EStG nicht entgegen - auch wenn dieselbe Tätigkeit sowohl durch laufende als auch durch außerordentliche Einkünfte vergütet wir...mehr

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Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasste sich mit Urteil vom 9.4.2019 mit der Frage, wann eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit anzunehmen ist, sodass eine ermäßigte Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung in Betracht kommt. Die Anstellungszeiträume mehrerer Arbeitsverhältnisse können demnach unter gewissen Voraussetzungen zusammengezählt werden. Sachverh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Ermittlung des Jahresarbeitslohns

Rz. 31 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Für den LStJA ist zunächst der Jahresarbeitslohn (§ 42b Abs 2 EStG) anhand des > Lohnkonto zu ermitteln. Rz. 32 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Jahresarbeitslohn ist der stpfl Arbeitslohn, den der ArbN im Ausgleichsjahr (> Rz 16) bezogen hat. Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der > Lohnzahlungszeitraum endet; sonst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Entlastungsbetrag, Abs. 1, 2

Rz. 2 Sind in dem zu versteuernden Einkommen Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG enthalten, ist für diese Einkünfte ein Entlastungsbetrag von der tariflichen ESt für diesen Teil der Einkünfte am zu versteuernden Einkommen abzuziehen (§ 32c Abs. 1 S. 1 EStG a. F.). Der Anteil der Gewinneinkünfte bemisst sich nach dem Verhältnis der Gewinneinkünfte zur Summe d...mehr

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Zur Regulierung materieller... / VI. Steuern auf Verdienstausfallschaden

Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens wird üblicherweise der Nettoverdienst zugrunde gelegt. Die Entschädigungsleistungen basieren deshalb auf dem Nettoversdienstausfallschaden. Nach §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1a EStG sind diese Einnahmen vom Geschädigten zu versteuern. Die Steuern wiederum sind Teil des Schadenersatzanspruches und deshalb vom Schädiger zu erstatten.[49] H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Ermäßigter Steuersatz

Tz. 441 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des StSenkG zählte der nach § 17 EStG stpfl VG zu den außerordentlichen Eink iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 1999 und unterlag damit dem ermäßigten St-Satz (s § 34 Abs 1 EStG 1999). Die St-Ermäßigung gem § 34 EStG 1999 greift nur, wenn die veräußerten Anteile zum PV gehörten, wenn eine zum BV gehörende 100%ige Beteiligung veräußer...mehr

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Nachträgliche Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

Leitsatz 1. Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, ist darin nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte. 2. Wurzelt die Zusage der Altersversorgung im Anstellung...mehr

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Keine Tarifermäßigung auf Prämie für Verbesserungsvorschlag sowie ersatzweise gewährte Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. Dezember 1996 VI R 5...mehr

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ZAP 9/2015, Abfindbarkeit b... / IX. Besteuerung der Abfindungszahlung

Kapitalabfindungen aus unmittelbaren Pensionszusagen und Unterstützungskassenzusagen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Daher unterliegen sie beim Arbeitnehmer, ebenso wie laufende Versorgungsleistungen aus diesen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, grundsätzlich der individuellen Lohn- bzw. Ei...mehr

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ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / 1. Abfindung

Eine Abfindung entschädigt den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes sowie für dadurch entgangene oder zukünftig entgehende Einnahmen (vgl. § 24 Nr. 1 EStG). In neueren Entscheidungen des BAG (Urt. v. 13.7.2005 – 5 AZR 578/04, NZA 2005, 1349) hat die – jedenfalls in Sozialplänen vorgesehene – Abfindung auch eine zukunftsbezogene Ausgl...mehr

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zfs 7/2016, Besteuerung von... / 4. Tarif

Der Einkommensteuertarif ist linear-progressiv – § 32a Abs. 1 EStG. Es gibt fünf Tarifzonen: Nullzone [28] – Untere Progressionszone [29] – Obere Progressionszone [30] – Untere Proportionalzone [31] – Obere Proportionalzone. [32] Dieser Einkommensteuertarif gilt – bei der Frage der Besteuerung von Erwerbsschadensersatz bei Personenschäden vor allem wesentlich – vorbehaltlich § 32b...mehr

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Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes – keine familienbezogene Betrachtungsweise

Leitsatz 1. Die Berechnung des Differenzkindergeldes hat nach dem EStG Kind bezogen zu erfolgen. Eine Kürzung des Differenzkindergeldes bei einzelnen Kindern durch Verrechnung eines übersteigenden Betrages bei anderen Kindern ist mangels gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen. 2. Art. 68 der VO Nr. 883/2004 enthält im Hinblick auf eine Berechnungsmethode, bei der die Beträge d...mehr

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Entstrickungsbesteuerung: Gestaffelte Erhebung der Steuer auf die stillen Reserven

Leitsatz Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der, um die es im Ausgangsverfahren geht, nicht entgegensteht, die im Fall der Überführung von Wirtschaftsgütern einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft in eine Betriebsstätte dieser Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat vorsieht, dass die mit diesen Wirtscha...mehr

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Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit

Leitsatz 1. Arbeitslohn, der für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wird, kann als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sogenannten Fünftelregelung zu besteuern sein, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe für die zusammengeballte Entlohnung vorliegen. 2. Um einmalige (Sonder-)Einkünfte, die für die konkrete B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tarifbegünstigung einer Entlassungsentschädigung bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen

Leitsatz Die für eine ermäßigte Besteuerung einer Entlassungsentschädigung erforderliche Zusammenballung ist auch dann erfüllt, wenn im Erstjahr lediglich ein absolut als auch prozentual geringfügiger Betrag ausgezahlt wird und die Auszahlung des weitaus größeren Restbetrags im zweiten Jahr erfolgt. Sachverhalt Im Streitfall erhielt der Steuerpflichtige eine Entlassungsentsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 3 EStG aF ist § 3 Nr 40 S 1 Buchst a und b EStG auf einbringungsgeborene Anteile nicht anzuwenden. Einnahmen aus Realisationstatbeständen iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst a und b EStG aF (hierzu s Tz 23 ff) sind demnach grds stets in voller Höhe stpfl. Es werden nicht nur die bis zu dem Zeitpunkt der Einbringung, sondern auch die i...mehr

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Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind steuerpflichtig, können aber ermäßigt besteuert werden

Leitsatz 1. Kapitalleistungen, die von berufsständischen Versorgungseinrichtungen nach dem 31.12.2004 gezahlt werden, sind als "andere Leistungen" mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu besteuern. 2. Die durch das AltEinkG begründete Steuerpflicht von Kapitalleistungen verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Rückwi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung zwischen den berufsüblichen und den außerordentlichen Einkünften eines Rechtsanwalts

Leitsatz Die Vereinnahmung eines berufsüblichen Honorars für die Bearbeitung eines mehrjährigen Mandats führt bei einem Rechtsanwalt nicht zu außerordentlichen Einkünften i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Normenkette § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Rechtsanwalt in einer nicht gut gehenden Einzelpraxis. Aufgrund eines 2003 erlangten großen und vielschichtigen Erb...mehr

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Keine verfassungs- und europarechtlichen Zweifel an der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG im Veranlagungszeitraum 2001

Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich und europarechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber einen steuerbaren, im Veranlagungszeitraum 2001 noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG lediglich nach der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG, nicht aber nach § 34 Abs. 3 EStG begünstigt (Anschluss an BFH-Beschluss vom 01.09.200...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkung im Steuerrecht III: Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen teilweise verfassungswidrig

Leitsatz Die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG durch § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauenssch...mehr

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Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 EStG für jedes einzelne Kind

Leitsatz Die Vergleichsrechnung nach § 31 EStG, bei der geprüft wird, ob das Kindergeld oder der Ansatz der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist, wird für jedes Kind einzeln durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn eine Zusammenfassung der Freibeträge für zwei und mehr Kinder wegen der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte nach § 34 ...mehr

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Verdienstausfallsentschädigung als Arbeitslohn: Versicherungsleistung keine steuerfreie Abfindung

Leitsatz Eine Verdienstausfallsentschädigung, die von einer Versicherung an einen Beamten gezahlt wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Nr. 9 oder Nr. 10 EStG. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Abfindungszahlung eines Versicherers, mit der ein Schadensersatzanspruch abgegolten wird, als steuerfreie Entlassungsabfindung zu behandeln ist. Die 19...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Maßstäbe für die Zusammenballung von Einkünften nach § 34 EStG

Leitsatz 1. Eine Entschädigung führt zu außerordentlichen Einkünften nach § 34 Abs. 2 EStG, wenn sie zusammengeballt zufließen, weil der Steuerpflichtige infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Entschädigung in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn aus Mitarbeiterbeteiligung keine Lohn- sondern Kapitaleinkünfte

Leitsatz Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, weil die Kapitalbeteiligung von einem Arbeitnehmer des Unternehmens gehalten und nur Arbeitnehmern angeboten worden war. Normenkette § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 34 EStG Sachverhalt Der Kläger erzielte als Vorstan...mehr

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Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und positivem Progressionsvorbehalt

Leitsatz 1. Trifft die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG mit dem (positiven) Progressionsvorbehalt des § 32b EStG zusammen, so ist eine integrierte Steuerberechnung dergestalt vorzunehmen, dass die Progressionseinkünfte bei der Steuerberechnung nach § 34 Abs. 1 EStG steuersatzerhöhend berücksichtigt werden (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 15.11.2007, VI R 66/03). 2. Überstei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen auch nach Neufassung des § 34 EStG tarifbegünstigt

Leitsatz 1. Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwölf Monate beträgt und der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 19.12.2006, VI R 136/01,...mehr

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Zufluss von Arbeitslohn bei gesetzlichem Forderungsübergang -- Zusammentreffen von Tarifermäßigung und negativem Progressionsvorbehalt

Leitsatz 1. Leistet der Arbeitgeber aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X eine Lohnnachzahlung unmittelbar an die Arbeitsverwaltung, führt dies beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn. 2. Unterliegt der Nachzahlungsbetrag sowohl der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG als auch dem negativen Progressionsvorbehalt des § 32b EStG, so ist eine inte...mehr