Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Bei umfangreicheren Projekten (insbes Bauwerken) sind oft mehrere Unternehmer beteiligt. Für das Baugeschäft haben sich im Wesentlichen folgende Unternehmereinsatzformen herausgebildet, wobei die Terminologie nicht immer ganz einheitlich ist: Der vom Bauherrn mit einem oder mehreren Gewerken beauftragte Hauptunternehmer überlässt die Ausführung eines Teils der Leistunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 41 Neben den Fällen wirkungsloser Produkte (s.o. Rn 39) und Konstellationen eines Produktrückrufs (s.u. Rn 188) treten va bei ›Weiterfresserschäden‹/›weiterfressenden Mängeln‹ Überschneidungen zwischen Delikts- und Vertragsrecht auf: Mangelhafte Leistungen iRe Kauf- oder Werkvertrags können auch zu Eigentumsverletzungen führen. Durch konkurrierende Deliktsansprüche könnte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beseitigung.

Rn 10 Beseitigt werden Bauwerke, Außenanlagen oder Teile davon, wenn sie ganz oder teilweise entfernt werden (Langen/Berger/Dauner-Lieb/Langen, Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht, § 650a Rz 17). Das entspricht der in § 1 VOB/A verwendeten Begrifflichkeit ›Beseitigung einer baulichen Anlage‹. Beseitigungsarbeiten idS sind insbesondere der Abbruch oder der Rückbau eines Bauw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Herstellung.

Rn 7 Mit der Herstellung eines Bauwerks (oder einer Außenanlage) ist seine Neuerrichtung gemeint. Es geht also um die Errichtung eines zuvor nicht vorhandenen Bauwerks oder einer zuvor nicht vorhandenen Außenanlage. § 1 VOB/A verwendet zur Definition von ›Bauleistungen‹ ebenfalls den Begriff ›herstellen‹, der dort in gleicher Weise verstanden wird (D/L/O/P/S/Oberhauser § 2 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand oder bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rn 13 Der Begriff der ›Konstruktion‹ ist ebenso wenig klar definiert wie der des ›Bestands‹. Es erscheint insoweit naheliegend, auf die für das Architektengewerk maßgeblichen Vorgaben zurückzugreifen und die in der DIN 276 als Kostengruppe 300 aufgeführten ›Konstruktionen‹ zumindest exemplarisch heranzuziehen (so überzeugend: Langen/Berger/Dauner-Lieb/Langen, Kommentar zum n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. 2Für den Bauvertrag gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels. (2) 1Ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerks ist ein Bauvertrag, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wohnungs- oder Hausverwalter.

Rn 40 Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen, aber auch anderer Vermögensgegenstände (BGH NJW 98, 449 [BGH 28.10.1997 - XI ZR 260/96]) stellt eine Geschäftsbesorgung dar, die dem Dienstvertrag zuzuordnen ist (BGH NJW 98, 680). Aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben sich Überwachungs-, Auskunfts- und Informationspflichten für den Verwalter. Die Informationspflicht bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 650v BGB – Abschlagszahlungen.

Gesetzestext Der Unternehmer kann von dem Besteller Abschlagszahlungen nur verlangen, soweit sie gemäß einer Verordnung auf Grund von Artikel 244 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vereinbart sind. Rn 1 Der Gesetzgeber sieht in einem Bauträgervertrag einen eigenständigen Vertragstyp, der nicht als Unterfall des Werkvertrags anzusehen ist und deshalb in eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 650u BGB – Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext (1) 1Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. 2Hinsichtlich der Errichtung oder des Umbaus f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verkehrspflichten.

Rn 59 Den Mieter trifft – soweit er diese übernommen hat – als besondere Obhutspflicht die Verkehrspflicht für die Mietsache (s Rn 49). Die Verkehrspflichten können aber auch iÜ vertraglich – auch formularmäßig (Frankf NJW 89, 41; LG Karlsruhe ZMR 06, 698; Schmid ZMR 12, 337, 338; Hitpaß WuM 11, 662) – auf ihn übertragen werden (Hamm BWGZ 17, 875; Ddorf GE 08, 1326). Vorauss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Parabolantennen.

Rn 166 Ob der Mieter berechtigt ist, eine Parabolantenne zu installieren, ist eine Frage des Einzelfalls, für die sich jede schematische Lösung verbietet (BGH NZM 13, 647 Rz 8; ZMR 08, 187; KG ZMR 08, 207). Die Berechtigung ist auf Grund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen zu klären (BVerfG ZMR 05, 932; NZM 05, 335; BGH NJW 08, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Störungen und Schutz.

Rn 119 Das Besitzrecht vermittelt dem Mieter Rechte nach §§ 280, 858 ff, 1004, 1007, 823 ff oder entspr § 906 II 2 (s.a. BGH NZM 21, 132 [BGH 09.12.2020 - VIII ZR 238/18] Rz 30). Beim Besitz von Räumen liegt ein Eingriff bspw vor, wenn der Zugang zur Mietsache erschwert oder vereitelt wird oder wenn in anderer Form in einer den Mieter behindernden Weise auf die Mietsache ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 4 Wichtigster Mietvertrag ist der über eine Wohnung in einem Einzel- oder Mehrfamilienhaus oder die Miete des SonderE eines WEigtümers. Wohnung idS ist ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht (BGH NZM 11, 71). Beim genossenschaftsrechtlichen Nutzungsvertrag handelt es sich der Sache nach um ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Vermieters.

Rn 147 Kommt der Vermieter seinen Erhaltungsverpflichtungen nicht nach und bleibt damit die Ausstattung der Mietsache hinter dem vereinbarten oder vorausgesetzten Zustand zurück, hat der Mieter zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes einen einklagbaren (NJW 15, 3087 Rz 66), nicht durch § 536b beschränkten (BGH ZMR 04, 807, 809; 97, 505) echten Erfüllungsanspruch (BGH ZMR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Ausnahmetatbestände.

Rn 27 Nach § 20 I 1 AGG ist eine Ungleichbehandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters und des Geschlechtes zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BGH MDR 20, 1059 Rz 22). Ob ein sachlicher Grund besteht, ist anhand einer wertenden Feststellung im Einzelfall nach den Maßstäben von Treu und Glauben (§ 242) zu beurteilen (BGH MDR 20, 1059 Rz 24). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. § 5 I WiStG.

Rn 187 Nach § 5 I, II WiStG ist bei freifinanzierten Mietverhältnissen in der Wohnraummiete – hierzu zählen auch Mischmietverhältnisse mit überwiegender Wohnraumnutzung (s Rn 14) – die Vereinbarung einer Miete nichtig und der Mieter hat einen teilweisen Rückforderungsanspruch gem §§ 812 ff, soweit die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Rn 8) um mehr als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 68 Ein Mietverhältnis endet durch Aufhebungsvertrag (§ 144 Rn 64; BGH MDR 18, 856 [BGH 18.04.2018 - XII ZR 76/17] Rz 26) oder durch Zeitablauf, wenn es von vornherein befristet war; außerdem dann, wenn eine Partei kündigt oder – vor Übergabe – durch Rücktritt, § 346. Die Parteien können ihre zum Mietvertrag führende Willenserklärung außerdem nach § 123 mit Wirkung ex tunc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Allgemeines.

Rn 58 Mieter treffen kraft Gesetzes mit Übergabe der Mietsache (nicht mit Unterzeichnung des Vertrags) als Nebenpflicht ungeschriebene Obhuts- und Sorgfaltspflichten (BGH NZM 19, 816 Rz 15; NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 18; s für die Wohnraummiete § 543 II 1 Nr 2). Aufgrund dieser Pflichten hat ein Mieter alles zu unterlassen, was zu einer Verschlechterun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 19 Der Begriff ›Wohnfläche‹ hat keinen feststehenden Inhalt (BGH NJW-RR 21, 1237 [BGH 22.06.2021 - VIII ZR 26/20] Rz 10). Sie ist im Wohnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum im Ausgangspunkt anhand der §§ 42–44 der II. BetrKV (für Baujahrgänge bis 2003: BGH ZMR 19, 661 Rz 36; 19, 326 Rz 16) bzw der ab dem 1.1.04 geltenden Wohnflächenverordnung zu ermitteln. E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 71 Fällt der Mieter einer unbeweglichen Sache – zB einer Mietwohnung (LG Karlsruhe ZIP 03, 677; AG Köln Info M 10, 494) – in Insolvenz, besteht das Mietverhältnis zunächst fort (§ 108 I 1 InsO); § 108 I InsO verdrängt insoweit § 103 I InsO (BGH NJW 15, 162 Rz 8; NJW 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 8). Die Mietvertragsparteien können das Mietverhältnis auch nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Wohngemeinschaften.

Rn 96 Eine Wohngemeinschaft ist idR der Zusammenschluss von mindestens 2 Personen, die weder durch die Ehe noch durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind (s.a. BGH ZMR 22, 629 Rz 37). Bei einer Wohngemeinschaft kann eine Person einerseits Mieter sein und Vermieter für Dritte (Untermiete). Ferner können Einzelverträge bestehen oder ein einziger Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schlüssige Änderungen.

Rn 32 Ein Mietvertrag oder mietvertragliche Abreden können selbstverständlich auch konkludent (schlüssig) getroffen (BGH ZMR 14, 965 Rz 19; WuM 14, 546 Rz 12; NZM 14, 748 Rz 19; NJW 10, 1133 Rz 14) und auch geändert werden (zur Miethöhe vgl § 557 Rn 6; zu Umlagevereinbarungen § 556 Rn 11, § 556 Rn 12 und § 556 Rn 29). Ob ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu wert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betriebspflicht.

Rn 205 Unter einer Betriebspflicht ist die Verpflichtung des Mieters zu verstehen, die Mietsache während der gesamten Mietzeit iRd vertraglich vereinbarten Nutzungszwecks sowie der gesetzlichen und für die jeweilige Branche üblichen Öffnungszeiten (zur ›Klauselkontrolle‹ BGH ZMR 22, 116 Rz 25 ff; NJW 20, 1507 Rz 30 ff; GE 08, 1049; NJW 07, 2176, 2177) mit einem entspr Waren-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Doppelvermietungen.

Rn 77 Hat ein Besitzer seine Sache vermietet, diese aber dem Mieter noch nicht überlassen, ist er nicht gehindert, einen weiteren Mietvertrag abzuschließen (Doppelvermietung; zum Leasing s Ddorf OLGR 04, 267). Beide Verträge sind gültig (KG NJW-RR 18, 139; ZMR 09, 119, 120). Unabhängig davon, welcher Vertrag zuerst geschlossen worden ist, haben beide Gläubiger zunächst einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand eines Mietvertrags.

Rn 103 Gem § 535 I 1 kann Gegenstand eines Mietvertrags nur eine Sache, also ein körperlicher Gegenstand (§ 90), sein. Mietsache sind va Wohnräume. Wegen der Bedeutung der Wohnraummiete gibt es deshalb eine Reihe von Sondervorschriften (§§ 549–577a). Als Mietsache kommt aber jede – auch eine fremde – Sache in Betracht (s.a. Rn 4 ff). Mietsache können daher zB sein: PKW, LKW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Versorgungssperre.

Rn 129 Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, ggü dem unredlichen Mieter die Versorgungsleistungen einzustellen und diese gem § 273 I zurückzubehalten (für die Gewerberaumiete BGH NJW 09, 1947, 1949; KG ZMR 08, 47, 48; für die Wohnraummiete AG Bergheim ZMR 05, 53). Die Unterbrechung der Wasserversorgung (aber auch Gas, Wärme, Abfall und ggf Str...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Personenmehrheit.

Rn 83 Auf Vermieterseite kann – im Ergebnis, nicht rechtlich – eine Personenmehrheit stehen, bspw eine Innen-GbR, die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741), die Güter- (§ 1415) und die Erbengemeinschaft (§ 2032). Eine solche Personenmehrheit ist nach hM aber nicht rechtsfähig (BGH DNotZ 18, 52 [BGH 30.06.2017 - V ZR 232/16] Rz 8 zur Erbengemeinschaft). Etwa ein von einem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Überblick.

Rn 46 Den Vermieter treffen aus der Gebrauchsüberlassungspflicht fließende Fürsorge- und Sicherungspflichten zur Pflege und Obhut der Mietsache und zum Schutz des Eigentums der Mieter (BGH NZM 01, 686, 687 [BGH 17.05.2001 - III ZR 283/00]; NJW-RR 90, 1422, 1423 [BGH 20.06.1990 - VIII ZR 182/89]). Es ist daher vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, Störungen des Mieters un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. § 138 I und II.

Rn 184 Gegenseitige Verträge können als wucherähnliche Rechtsgeschäfte nach § 138 I nichtig sein, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht und eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Teils hervorgetreten ist, insb wenn dieser die wirtschaftlich schwächere Lage des anderen Teils (dessen Unterlegenheit) bei der Festlegung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pacht und Leihe.

Rn 10 Beim Pachtvertrag (§ 581) können iGgs zum Mietvertrag neben Sachen auch Rechte überlassen werden. Darüber hinaus gewährt der Pachtvertrag auch den Genuss von Früchten iSv § 99. Miete und Pacht sind danach abzugrenzen, ob nach dem objektiven Inhalt aller Vertragsbestimmungen nur der Gebrauch der überlassenen Sache oder ob Gebrauch und Fruchtgenuss zu gewähren sind (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beispielsfälle aus der Rspr.

Rn 7 Als wesentliche Bestandteile nach § 93 wurden zB angesehen: Die Bremstrommel eines LKW (Hamm MDR 84, 842); die Einzelteile eines komplett gekauften PC (München NJW-RR 92, 1271); das Gehäuse von Apparaten (BGHZ 20, 159, 162); Pflanzen (LG Itzehoe NJW-RR 95, 978; LG Detmold NJW-RR 14, 712 mit abl Anm Bieber GrundE 2014, 1230); eingemauerter Bauschutt (Kobl BeckRS 19, 2114...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 21 Jeder WEigtümer kann nach § 20 II 1 Nr 2 angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Soweit für das Laden keine bauliche Veränderung erforderlich ist, sondern lediglich die Nutzung des bestehenden gemE, ist § 20 II 1 Nr 2 nicht anwendbar (BRDrs 168/20, 69). Nach § 554 I BGB kann der Mieter eines WEigtümers von di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 9 I Nr 2.

Rn 7 Die Gemeinschaft ist bereits untergegangen. Es geht aber die GdW unter. Das Gemeinschaftsvermögen und das Grundstück nebst Gebäuden muss iErg dem Alleineigentümer anwachsen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verteilung von Erhaltungsaufwand als Durchbrechung des Abflussprinzips

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die steuerlichen Vorteile für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen iRd Stadtsanierung nach § 177 Baugesetzbuch (BauBG) sind in §§ 7h, 10f und 11a EStG geregelt. Während § 7h EStG durch erhöhte Absetzungen von bestimmten AK bzw HK die Finanzierung von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen fördert, ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umstellung.

Rn 2 § 590 II ermöglicht die Umstellung oder Spezialisierung innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzung, wobei eine vorherige Erlaubnis notwendig ist bei Beeinflussung der Nutzung des Pachtobjekts nach Vertragsende (§ 590 II 1) oder der Errichtung von Gebäuden (§ 590 II 2). Das Landwirtschaftsgericht kann eine solche Erlaubnis des Landverpächters ersetzen (§ 590 II 3–6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anlagen und Einrichtungen (§ 33 III).

Rn 3 Anlagen und Einrichtungen iSv § 33 III sind: der Hofraum, das Treppenhaus, Trockenspeicher und andere Einrichtungen des Gebäudes, nicht aber Dach und Balkone (BGH NZM 12, 311 [BGH 16.09.2011 - V ZR 236/10] Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Alleineigentum/Gemeinschaftsvermögen.

Rn 27 Geht es nicht um einen wesentlichen Gebäudebestandteil, das Gebäude oder das Grundstück, richtet sich die Frage, in wessen Eigentum eine bewegliche Sache steht, allein nach §§ 929 ff, 873 ff BGB (BGH NJW 13, 3092 Rz 17 = ZMR 13, 642). Eigentümer kann dann auch die GdW sein (BGH ZMR 13, 642 Rz 27).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mindestangaben.

Rn 55 Nach den in Rn 52–54 genannten Voraussetzungen sind bei Gebäuden mit mehreren Mietern in verschiedenen Wohnungen nach stRspr idR in die Abrechnung folgende Mindestangaben aufzunehmen (BGH MDR 21, 352 [BGH 20.01.2021 - XII ZR 40/20] Rz 16; NZM 20, 320 [BGH 29.01.2020 - VIII ZR 244/18] Rz 8; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15; grundlegend BGH NJW 82, 573 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 1 Voraussetzung ist die Verbindung (Realakt) beweglicher Sachen zu wesentlichen Bestandteilen iSd § 93 einer Gesamtsache. § 947 gilt auch bei Verbindung mit einem Gebäude, das nur Grundstücksscheinbestandteil ist. Zur Frage, wann ein wesentlicher Bestandteil iSd Norm vorliegt s § 93 Rn 7 ff. Derjenige, der sich auf den (Mit-)Eigentumserwerb nach § 947 beruft, ist beweisbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Buchung.

Rn 29 Anders als bislang, besteht für Stellplätze neben der selbständigen Einzelbuchung nicht die Möglichkeit eines gemeinsamen Miteigentumsanteils iVm einem Wohnungseigentum. Diese Buchung erschwerte iÜ die Verkehrsfähigkeit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gegenstand.

Rn 22 Für den Gegenstand des SonderE gilt – soweit nicht § 5 II greift, zB für im Boden verlegte Versorgungsleitungen – nach § 5 I 2 § 94 BGB entspr. Damit sind auch die Sachen Gegenstand des SonderE, die mit dem Teil des Grundstücks fest verbunden sind, auf den sich das SonderE erstreckt. Das gilt insb für Gebäude, die auf diesen Flächen errichtet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abgeschlossenheit (§ 32 I).

Rn 1 § 32 I entspricht § 3 III. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn sich das Recht auf das gesamte Gebäude erstreckt (LG Münster DNotZ 53, 148 [LG Münster 18.11.1952 - 5 T 872/52]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat. (2) 1Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. 2Für die Höhe der Rent...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 17 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die Steuermesszahlen des § 15 GrStG an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerliche Auswirkungen sowie redaktionell an die geänderte Schreibweise und eine zeitgemäße Sprache angepasst. Rz. 18 [Autor/Stand] Die Regelungen des § 15 GrStG gelten im Bundesmodell ausschließlich für die Grundstüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestandteile.

Rn 21 Nach § 5 II sind gemE die wesentlichen Bestandteile (Rn 14), die für Bestand und/oder Sicherheit erforderlich sind. Zwingend gemE sind ferner Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch ›der‹ WEigtümer (aber nicht bloße Bruchteilseigentümer: BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – 2 reichen (BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – dienen; dies gilt auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erhebliche.

Rn 7 Wenn die tatsächliche bauliche Ausführung vom Aufteilungsplan ganz oder tw so abweicht, dass die planerische Darstellung an Ort und Stelle nicht mehr mit der nötigen Sicherheit festzustellen ist und es also unmöglich macht, die errichteten Räume einer in dem Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit zuzuordnen, entsteht gem § 1 V gemE (BGH ZMR 04, 206, 207).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk, so trifft ihn an Stelle des Besitzers des Grundstücks die im § 836 bestimmte Verantwortlichkeit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rentenpflicht des Überbauenden (Abs 2).

Rn 20 Als Ausgleich für den ausgeschlossenen Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 I hat der Überbauende (Rn 2 f) den betroffenen Nachbarn durch die Zahlung einer Geldrente zu entschädigen (II 1). Das gilt auch zugunsten des Nachbarn, dessen Sonderrechtsvorgänger der Errichtung des Überbaus zugestimmt hat (NJW 83, 1112 [BGH 21.01.1983 - V ZR 154/81]). Die Überbaurente soll den Nut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme.

Rn 35 Bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt (§ 2 HeizkostenV), und im Falle des § 11 I HeizkostenV ist eine Inklusiv- oder Teilinklusivmiete (§ 535 Rn 176) zulässig. Soll der Mieter in diesem Falle dennoch die Heiz- und Warmwasserkosten ganz oder teilweise tragen, bedarf es dann ausnahmsweise einer Umlegungsvereinbarung.mehr