Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Einzelne Entstehungsgründe.

Rn 108 Älteste Fallgruppe ist die Eröffnung bzw Duldung eines Verkehrs, zB in Gebäuden, auf Grundstücken oder Straßen (s insb RGZ 54, 53, 55 f; BGHZ 5, 378, 380 f; 108, 273, 274 f; 121, 367, 375; NJW 06, 2326). Die Pflicht zur Sorge für Sicherheit und Schutz der Verkehrsteilnehmer trifft nicht ausschließlich den Eigentümer des Grundstücks, Gebäudes oder Verkehrswegs, sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Begünstigungsausschluss für Neubaumaßnahmen (§ 11a Abs 4 iVm § 7h Abs 1a EStG)

Rn. 16a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) ist § 11a Abs 4 EStG in der Weise geändert worden, dass die analoge Anwendung des § 7h "Absatz 1a bis 3" statt zuvor "Absatz 2 und 3" angeordnet wird; damit wird auch der neu (mit demselb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Baumaßnahmen.

Rn 20 Eine etwaige Duldungspflicht des Mieters bei notwendigen Baumaßnahmen richtet sich allein nach §§ 555a ff. IdR wird es sich bei der Umstellung der Versorgung um Bagatellmaßnahmen handeln, die nicht angekündigt werden müssen und die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind (BTDrs 17/10485, 22), wie etwa Arbeiten an der Heizungsanlage im Ke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört und ist der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt, so kann der Wiederaufbau nicht beschlossen oder verlangt werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wegnahmerecht.

Rn 51 Aus § 539 II steht dem Mieter zB hinsichtlich der Wallbox bzw. der Ladesäule idR ein Wegnahmerecht zu. Das gilt selbst dann, wenn diese Gegenstände fest mit dem Gebäude verbunden sind, da sie im Zweifel nur Scheinbestandteile (§ 95) sind. Nach § 552 kann der Vermieter die Ausübung des Wegnahmerechts nach § 552 I durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schadensersatzanspruch.

Rn 29 § 909 ist Schutzgesetz iSv § 823 II (BGH NJW 96, 3205, 3206). Deshalb hat der Berechtigte gegen alle Verpflichteten (Rn 8 f) einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch. Verschulden ist dann anzunehmen, wenn der Vertiefende vorhergesehen hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276) vorhersehen konnte, dass gerade dem Boden des geschädig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Fehlvorstellun... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. I. Dem Kl. steht … kein vertraglicher Zahlungsanspruch gegen die Bekl. aus dem Versicherungsvertrag zu. Mangels Versicherung des Risikos "Leitungswasser" ist kein bedingungsgemäßer Versicherungsfall eingetreten. Entgegen der Ansicht des Kl. ergibt sich die – automatisch einsetzende – Versicherung des Risikos "Leitungswasser" bei Beendi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Baubeschreibungspflicht – § 650j.

Rn 8 Der Unternehmer, der Verhandlungen mit dem Verbraucher über den Abschluss eines Verbraucherbauvertrages aufgenommen hat, muss diesem rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung überlassen, die ebenfalls in Textform abgefasst sein muss. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verbraucher/Besteller selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter (Architekt) die wesent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH FamRZ 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf stillschweigend auch unterhaltsrechtlich als fortlaufendes Einkommen behandelt und finden sie d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wesentlichkeit.

Rn 17 Für die Beurteilung der Wesentlichkeit gelten dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Unwesentlichkeit (Rn 12 ff). Auf das subjektive Empfinden des Beeinträchtigten kommt es somit nicht an, sondern auf das eines verständigen Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks. Damit wird ein Gleichlauf zwischen privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Immis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kontaktpflege (III).

Rn 4 III entspricht dem bisherigen § 1793 Ia und korrespondiert mit dem Recht des Mündels auf persönlichen Kontakt mit dem Vormund (§ 1788 Nr 3). Lebt der Mündel bei einer Pflegeperson oder in einer Einrichtung, ergibt sich allerdings aus der Verpflichtung und Berechtigung zum persönlichen Kontakt nach III keine Berechtigung zum Betreten von Haus und Grund der Pflegeperson o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 33 Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung des gemE gehören wenigstens die angemessene Versicherung des gemE zum Neuwert sowie der WEigtümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Höhe dieser und anderer Versicherungen (Rn 36) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbes. nach Lage, Zustand, Größe und Alter der WE-Anlage, ist in regelmäßigen Abständen anzupa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung. (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesonderemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsempfänger.

Rn 4 Familienangehörige sind nicht nur der Ehegatte und Kinder, sondern auch Pflegekinder oder in die Familie aufgenommene nahe Verwandte, ggf auch der nichteheliche Lebensgefährte (BTDrs 14/4554, 20; BGHZ 111, 1, 3 ff = NJW 90, 1666). Eine Hausgemeinschaft ist nicht erforderlich (für diesen Fall s Rn 7). Rn 5 Erwachsensein setzt nicht Volljährigkeit voraus; ausreichend ist, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.4 Modalitäten der Leistungserbringung

Zu den Modalitäten der Leistungserbringung zählen Vereinbarungen über Leistungszeit und -ort, über die Versendung von Waren und ihre Verpackung, über die Ausstattung von Mieträumen, über den Zustand eines Grundstückes bei Übergabe, usw. Sie implizieren regelmäßig Kosten, über deren Verteilung zugleich mitentschieden werden muss. Beispiel 7 Wird hinsichtlich des Kaufgegenstand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Änderung des Antrags/Zurücknahme.

Rn 6 Dem ASt steht es frei, einen ursprünglich gestellten Antrag einzuschränken oder zurückzunehmen (Köln VersR 94, 1328); dies kann ohne die Zustimmung des Gegners bis zur Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens geschehen (zu den Kosten § 485 Rn 27). Ist etwa die Ursache von Rissbildungen an einem Haus zu untersuchen, die der ASt in Bauarbeiten auf dem Nachbargrunds...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Außenanlage.

Rn 5 Es muss sich um Leistungen am oder mit einem Grundstück handeln, damit man von einer Außenanlage sprechen kann. Sie unterscheiden sich von solchen bei einem Bauwerk dadurch, dass keine neue Sache auf dem Grundstück entsteht. Allerdings sind nicht alle Arbeiten an einem Grundstück zugleich Arbeiten an einer Außenanlage. Erforderlich ist nach der in der Begründung des Reg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstände des ehelichen Haushalts.

Rn 3 Der Begriff des Gegenstandes des ehelichen Haushalts ist identisch mit dem in §§ 1361a, 1568b, 1640 I 3 verwendeten, weshalb auf die Ausführungen dort verwiesen wird. Nicht zu den Haushaltsgegenständen gehört die Ehewohnung, weshalb ein Ehegatte, der die eheliche Wohnung allein gemietet hat, auch das Mietverhältnis allein kündigen kann (LG Stuttgart FamRZ 77, 200). Rn 4...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Umsatzsteuerlich hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 08.06.2011, XI R 22/09 (DStR 2011,1659) entschieden, dass die Erbringung der Basisleistung im Rahmen des Betreuten Wohnens unionsrechtlich nach Art. 13 Teil A Abs. 1 G der RL 77 388/EWG umsatzsteuerfrei ist. Die Umsatzsteuerbefreiung nach deutschem Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 18 UStG, A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vergleichbarkeit.

Rn 31 Eine andere Wohnung ist vergleichbar, wenn sie der Bezugswohnung in wesentlichen Wohnwertmerkmalen ähnlich ist. Bezogen auf Ausstattung, Lage und Größe schadet nur offensichtliche Unvergleichbarkeit. Bei der Frage der Vergleichbarkeit ist ein großzügiger Maßstab anzulegen (BGH NJW 19, 3142 Rz 25; NZM 14, 747 Rz 1). Eine Übereinstimmung oder Identität in allen wesentlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Unterlassungsanspruch.

Rn 7 I 2 gibt bei Wiederholungsgefahr dem Eigentümer (dem Inhaber absoluter Rechte/von Rechtsgütern) die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen. Die Rspr weitet die Klagemöglichkeit jedoch im Hinblick auf den präventiven Charakter der Norm auf erkennbar bevorstehende Beeinträchtigungen (vorbeugende Unterlassungsklage) aus. So muss ein Nachbar nicht erst abwarten, bis im Zug...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 I).

Rn 2 § 481 I 1 definiert Teilzeit-Wohnrechteverträge als Verträge zwischen Unternehmer (§ 14 Rn 6 ff) und Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff), bei denen der Verbraucher vom Unternehmer ein wiederkehrendes Nutzungsrecht an einem Wohngebäude zu Übernachtungszwecken erwirbt. Die Definition ist weit gefasst, um möglichst alle Varianten des Timesharings an einem Wohngebäude dem Gesetz zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Öffnung verschlossener Türen und Behältnisse (Abs 2).

Rn 6 Eine zusätzliche Erlaubnis zur zwangsweisen Öffnung verschlossener Haus- und Zimmertüren sowie Behältnisse auch gegen den Willen des Schuldners muss der GV nach Abs 2 dann nicht einholen, wenn er aufgrund richterlicher Anordnung bereits zur Durchsuchung befugt ist (Ddorf NJW 80, 485). Grds soll das dem Schuldner vor deren gewaltsamen Öffnung nach § 61 VI 3 GVGA schriftl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 17 Eigenbedarf (BGH ZMR 06, 702 u ZMR 19, 668) ist das zahlenmäßig am meisten geltend gemachte berechtigte Interesse des Vermieters, der nicht zwingend Eigentümer sein muss, LG Hambg ZMR 11, 789. Rechtsstreite werden häufig wegen Schadensersatzes geführt (AG Grünstadt ZMR 13, 722; Börstinghaus NZM 05, 775). Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter alle – grds keine Teilkü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umzug unzumutbar.

Rn 9 Ist der Umzug nur zeitweilig unzumutbar, kann nicht auf die Einräumung einer gerichtlichen Räumungsfrist gem § 721 ZPO verwiesen werden, auch wenn diese die Härte wesentlich abmildert. Der Vermieter hat während der Räumungsfrist nämlich nur eine eingeschränkte Erhaltungspflicht. Gerade bei älteren Mietern ist deren Verwurzelung (BGH ZMR 21, 470: langjährige Mietdauer lä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 8 Die WEigtümer können zum gemE und/oder zum SonderE nicht nur Zweckbestimmungen iwS (§ 1 Rn 4 ff), sondern zum gemE und/oder zum SonderE – idR zur Konkretisierung von § 1 III – beliebige, bloß schuldrechtliche Benutzungsvereinbarungen treffen (Zweckbestimmungen ieS). Die hM spricht von ›Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter‹. Die Benutzungsvereinbarungen müssen – ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzungsproblematik.

Rn 2 Die Abgrenzung der vertragsgemäßen Abnutzung/erlaubten Veränderung von den Nebenpflichtverletzungen des Mieters durch vertragswidrigen Gebrauch oder dessen Verletzung von Obhutspflichten (BGH ZMR 22, 464) kann wie folgt vorgenommen werden: Vertragsgemäßer Gebrauch (BGH WuM 09, 36) lässt sich nicht generell bestimmen, sondern hängt vom Inhalt des konkreten Mietvertrages ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. 2. Sonderfall: Besucher und Mitarbeiter/Angestellte des Mieters.

Rn 7 Der Mieter ist iR vertragsgemäßen Gebrauchs befugt, auch Besucher in der Mietwohnung nächtigen zu lassen. Schwierig ist insoweit bei längerem Aufenthalt die Abgrenzung vom Gast zum Mitbewohner (vgl Lammel § 535 Rz 199). Den Besucherstatus verliert der Nutzer jedenfalls dann, wenn er seinen Lebensmittelpunkt vorübergehend in die Wohnung verlegt (Benutzungszeit von 4–6 Wo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ungewissheit über die örtliche Zuständigkeit (Nr 2).

Rn 6 Abs 1 Nr 2, 1. Alt gilt bei Ungewissheit über die Grenzen der Gerichtsbezirke und damit über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte. Abs 1 Nr 2, 2. Alt erfasst als Generalklausel ›sonstige tatsächliche Gründe‹, bei denen die rechtliche Beurteilung der Zuständigkeitsfrage unmöglich ist, weil die Umstände unklar oder nicht aufklärbar sind, bspw, weil das von einem Beteil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Amtsprüfung.

Rn 11 Die Frage der Rechtzeitigkeit hat das Gericht vAw zu klären, selbst wenn die Fristversäumung unstr ist (zur Fristwahrung durch Einreichung einer handschriftlich beglaubigten Kopie eines fristgebundenen Schriftsatzes BGH NJW 12, 1738 [BGH 26.03.2012 - II ZB 23/11]; bei Unterzeichnung ›i.V.‹ BGH MDR 12, 796 [BGH 26.04.2012 - VII ZB 83/10]; bei Unterzeichnung durch einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Hausfrieden.

Rn 9 Hausfrieden erfordert nach hM gegenseitige Rücksichtnahme, die das Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus überhaupt erst erträglich macht (KG ZMR 04, 261, 262; LG München I NZM 13, 25, 26). Jede Vertragspartei muss sich so verhalten, dass die andere nicht mehr beeinträchtigt wird, als dies nach den konkreten Umständen unvermeidlich ist (BGH NJW 15, 1239 [BGH 18.0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Parteivereinbarung.

Rn 6 Den Parteien steht es frei, den Leistungsort ausdrücklich oder konkludent zu bestimmen. Bei der ausdrücklichen Vereinbarung in Allg Geschäftsbedingungen ist der Vorrang der Individualabrede nach der Auslegungsregel des § 305c zu beachten. Nach den allg Auslegungsregeln des BGB kann eine Parteivereinbarung über den Leistungsort auch durch schlüssiges Verhalten begründet ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnort.

Rn 3 Nach § 211 Nr 2 ist außerdem das Gericht zuständig, in dem sich die Wohnung der Beteiligten befindet. Zuständigkeitsbegründend ist nur eine gemeinsame Wohnung, auch wenn die Beteiligten innerhalb dieser Wohnung getrennt leben. Das Führen eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts (vgl § 2 I GewSchG) ist nicht erforderlich. Nutzen die Beteiligten 2 abgeschlossene W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Rn 21 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Einlagen und Konten bei Kreditinstituten, Diskonterträge bei Wechselgeschäften, Ausschüttung von Investmentgesellschaften, Stückzinsen, Gewinnanteile aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Dividenden, Einkünfte aus stiller Gesellschaft, aus Wertpapieren und Einkünfte aus Spekulationsgewinnen (Stuttg FamRZ 02, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vermögen zur Beschaffung eines Hausgrundstücks.

Rn 39 Das zur Beschaffung eines Hausanwesens angesammelte Kapital ist gem § 90 II Nr 3 SGB XII grds nicht schutzwürdig, es sei denn, dass das Haus Wohnzwecken behinderter, blinder oder pflegebedürftiger Personen dienen soll (Dresd JurBüro 00, 314). Darunter fallen auch Bausparguthaben (BGH NJW-RR 91, 1532), es sei denn, dass das Guthaben iRe vorfinanzierten Bausparvertrages ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 685 BGB – Schenkungsabsicht.

Gesetzestext (1) Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen. (2) Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Absicht fehlt, von dem Empfänger Ersatz zu verlangen. Rn 1 § 685 enthält eine rechtshindernde Einwendung (BGH NJW ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsberechtigter.

Rn 3 Berechtigter iSd § 650e ist der Unternehmer eines Bauvertrags iSv § 650a , soweit er aufgrund des Vertrags Arbeiten an einem im Eigentum des Bestellers stehenden Grundstück (›Baugrundstück‹) durchführen soll. Daran fehlt es bei Leistungen des Subunternehmers, der seine Leistungen am Bauwerk aufgrund vertraglicher Beziehungen zum Hauptunternehmer erbringt, der wiederum re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung.

Rn 10 Der Hausfrieden (Rn 9) wird gestört, wenn eine der Vertragsparteien in schwerwiegender Weise gegen ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt (BGH NJW 15, 1239 [BGH 18.02.2015 - VIII ZR 186/14] Rz 13). Beim Mieter ist das va die Pflicht aus § 241 II, sich beim Gebrauch der Mietsache (§ 535 Rn 157 ff) so zu verhalten, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notgeschäftsführung.

Rn 12 Jeder Miterbe ist berechtigt und verpflichtet, notwendige Erhaltungsmaßnahmen ohne Mitwirkung der anderen, aber unter Einsatz seines eigenen Vermögens zu treffen (BGH JZ 53, 706). Eine Maßnahme ist notwendig, wenn sie der ordnungsgemäßen Verwaltung des gesamten Nachlasses dient und bei Nichtvornahme dem Nachlass oder einzelnen Gegenständen ein Schaden entsteht (Staud/L...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG Vorbemerkung vor § 98 FamFG

Rn 1 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist iRd Zulässigkeit zu prüfen u richtet sich grds nach der lex fori. Die Prüfung erfolgt vAw in jeder Lage des Verfahrens (BGH FamRZ 09, 677, 678; BGHZ 160, 332, 334). Grds wird darüber mit der Sache entschieden, im Zweifel ist auch eine selbstständig anfechtbare Zwischenentscheidung möglich (Stuttg IPRax 15, 251 [OLG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Gebäude versichert, so kann der Versicherer die Versicherungssumme mit Wirkung gegen den Hypothekengläubiger an den Versicherten erst zahlen, wenn er oder der Versicherte den Eintritt des Schadens dem Hypothekengläubiger angezeigt hat und seit dem Empfang der Anzeige ein Monat verstrichen ist. 2Der Hypothekengläubiger kann bis zum Ablauf der Frist dem Versicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschulden des Überbauenden.

Rn 13 Die Duldungspflicht des Nachbarn besteht nur dann, wenn der Überbauende (Rn 2) ohne Vorsatz und ohne grobe Fahrlässigkeit über die Grundstücksgrenze gebaut hat. War er sich dagegen der Grenzüberschreitung bewusst oder hat er sich bei der Errichtung des Gebäudes im Hinblick auf den Verlauf der Grundstücksgrenze und auf das Erfordernis, diese nicht zu überbauen, besonder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erstmals genutzt.

Rn 3 Nutzung ist der Gebrauchsvorteil, den der Eigentümer aus einer §§ 555d ff unterfallenden Wohnung zieht. Erstmals genutzt wird eine Wohnung, wenn weder der Vermieter selbst noch irgendein Dritter aus ihr vorher Gebrauchsvorteile gezogen hat – wenn sie also vorher nicht zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken gegen Entgelt zur Verfügung stand. Dass andere Wohnungen in demselbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Was ein Erbbaurecht ist, definiert § 1 I ErbbauRG. Zum Begriff des Gebäudes s § 3 Rn 1. Wohnungserbbaurechte entstehen nach § 30 I, II wie SonderE in den Wegen des § 2. Notw ist der Vollzug im Grundbuch, §§ 4 I, 8 II 2, 30 III (BayObLG ZMR 05, 64). Fehlt es daran, besteht eine Bruchteilsgemeinschaft. Ungeachtet einer Verfügungsbeschränkung iSv § 5 ErbbauRG muss der Grun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweipersonenverhältnisse.

Rn 5 Hat der Verlierende dem Gewinnenden die verlorene Sache nicht geleistet, so ist der Ausgleichsanspruch nach § 951 eine Kondiktion in sonstiger Weise nach § 812 I 1 Alt 2. Die Rechtsgrundlosigkeit dieses Erwerbs ergibt sich aus dessen Widerspruch zur gesetzlichen Eigentumsordnung, der eben nicht allein durch §§ 946 ff beseitigt wird. Beruht im Zweipersonenverhältnis der ...mehr