Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Definition der selbständig nutzbaren Teilflächen

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 257 Abs. 2 BewG darf der Wert von "selbständig nutzbaren Teilflächen" nicht mit dem abgezinsten Bodenwert werden. Vielmehr ist der volle Bodenwert zu erfassen. Eine Umschreibung des Begriffs "selbständig nutzbare Teilflächen" erfolgt in § 257 Abs. 3 BewG. Danach muss die Fläche eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, um von der Abzinsung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudesachwert

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Sachwert des Grundstücks ist als Ergebnis der Wertermittlung im Sachwertverfahren als Grundbesitzwert festzustellen. Der Sachwert ergibt sich aus dem mittels einer Wertzahl an den gemeinen Wert angeglichenen vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ergibt sich wiederum aus der Summe des jeweils getrennt zu ermittelnden Bodenwerts und Gebäudesachw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Typisierende Betrachtung

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG bestimmt sich die Wertminderung wegen Alters nach dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitraum und der "gewöhnlichen Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung". Das Bewertungsgesetz bringt durch den Hinweis auf die gewöhnliche Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung zum Ausdruck, dass es bei der Ermi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Wertminderung bei geschossweise unterschiedlicher Nutzung oder Bauart

Rz. 91 [Autor/Stand] Grundsätzlich wird bei einem Gebäude von einer Nutzung (z.B. Fabrikation) oder einer Bauart (z.B. Massivgebäude) ausgegangen.[2] Bei einer davon abweichenden geschossweise unterschiedlichen Bauart oder Nutzung können sich bei gesonderter Betrachtung der Geschosse jedoch unterschiedliche Ansätze für die Lebensdauer ergeben. Da aber ein einzelnes Geschoss ...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (2) Aufstockung

Rz. 81 [Autor/Stand] Aufstockung bedeutet die Erweiterung eines Gebäudes um weitere Stockwerke. Die Lebensdauer eines aufgestockten Gebäudeteils hängt im Allgemeinen von der Restlebensdauer der unteren Geschosse ab.[2] Entsprechendes gilt bei der Errichtung eines Gebäudes in Bauabschnitten, vorausgesetzt dass es sich nicht um selbständige Gebäude oder Gebäudeteile handelt. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Anbauten

Rz. 71 [Autor/Stand] Anbauten sind Ergänzungen bzw. Erweiterungen eines an sich bereits abgeschlossenen Gebäudes. Anbauten teilen bewertungsrechtlich regelmäßig auf Grund ihrer grundsätzlich gleichen Bauart und Nutzung das Schicksal des Hauptgebäudes. In diesen Fällen ist der Berechnung der Wertminderung wegen Alters für das gesamte Gebäude grundsätzlich das Alter des Hauptg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gleich bleibende jährliche Wertminderung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 146 [Autor/Stand] § 86 Abs. 1 Satz 3 BewG schreibt vor, dass von einer gleich bleibenden Wertminderung auszugehen ist. Die Wertminderung – der Abschreibungssatz – darf in seiner Höhe während der Lebensdauer des Gebäudes nicht unterschiedlich hoch sein, sondern gem. § 86 Abs. 1 Satz 3 BewG ist ein für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes gleich bleibender jährlichen Absch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsverordnung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das in den §§ 189–191 BewG geregelte Sachwertverfahren des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes wurde ursprünglich aus dem Sachwertverfahren nach §§ 21 ff. der Wertermittlungsverordnung (WertV [2] ) abgeleitet. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 sind Anpassungen an die mittlerweile geltende Sachwertrichtlinie [3] vorgenommen worden. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zugrundelegung des Normalherstellungswertes

Rz. 136 [Autor/Stand] Der Berechnung des Wertabschlages ist der Normalherstellungswert des Gebäudes zugrunde zu legen. Der Begriff des Normalherstellungswertes entspricht dem der durchschnittlichen Herstellungskosten (vgl. dazu § 9 BewG Rz. 59). Danach ist der maßgebliche Herstellungswert ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisses typisierend aus den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausnahme (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 186 [Autor/Stand] § 86 Abs. 3 Satz 2 BewG lässt eine Überschreitung des Satzes von 70 % für Wertminderung wegen Alters für den Fall einer außergewöhnlichen Wertminderung zu. Die BewRGr sehen diesen Fall bei nicht behebbaren Baumängeln und Bauschäden nur dann als gegeben an, wenn im Feststellungszeitpunkt feststeht, dass das Gebäude innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundsatz (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Als Höchstbetrag der Wertminderung wegen Alters darf gem. § 86 Abs. 3 BewG insgesamt kein höherer Betrag abgesetzt werden, als sich bei einem Alter von 70 % der Lebensdauer ergibt (sog. Restwert). Mit dieser Regelung wird jedoch kein allgemein zu berücksichtigendes Höchstalter bei der Wertminderung nach § 86 BewG vorgeschrieben. Maßgeblich ist vielmehr ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Gebäude unterliegen allgemein trotz laufenden Unterhalts infolge von altersbedingter Abnutzung der Gebäudesubstanz (Baustoffe, Bauteile) einem Wertverzehr und erleiden damit einen Wertverlust. Dieser Umstand ist bei der Einheitsbewertung in der Weise zu berücksichtigen, dass Absetzungen für Abnutzung wegen Wertminderung infolge Wertverzehrs auf die Anscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sachwertfaktoren bei progressiver Abschreibung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Frage, ob vom Gutachterausschuss ermittelte und im Grundstücksmarktbericht zur Verfügung gestellte Sachwertfaktoren anzuwenden sind, bei deren Berechnung vom Gutachterausschuss eine progressive Alterswertminderung zugrunde gelegt wurde, ist seinerzeit nicht von der Finanzverwaltung beantwortet worden. In diesen Fällen hat der Gutachterausschuss die A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachwertverfahren nach §§ 258 ff. BewG

Rz. 21 [Autor/Stand] Das nach dem Bundesmodell für die Grundsteuerbewertung maßgebende Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG ähnelt dem Aufbau des für die Grundbesitzbewertung für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2021 geltenden Sachwertverfahrens nach §§ 189 ff. BewG a.F. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beide Verfahren an das Sachwertverfahren nach den §§ 21 ff. I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kausalität

Rz. 40 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein Kausalzusammenhang zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität des Grundbesitzes.[2] Damit sollen Manipulationen durch "Kostenaufblähungen" oder durch "Einnahmeverminderungen" aus steuerlichen oder sonstigen Gründen, die nichts mit der Kulturguteigenschaft zu tun haben, ausgeschlossen werden.[3] Denkt man die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XV. Nichtabzugsfähige Auflagen (Abs. 9)

Rz. 265 [Autor/Stand] Auflagen nach § 1940 BGB sind grundsätzlich nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abzugsfähig; kommen sie jedoch dem Beschwerten selbst zugute, sind sie nicht abzugsfähig, weil dadurch die durch den Erwerb erfolgte wirtschaftliche Bereicherung i.d.R. nicht vermindert wird. Rz. 266 [Autor/Stand] Das Abzugsverbot des § 10 Abs. 9 ErbStG gilt nicht nur bei letztwill...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abzinsungsfaktoren (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Abzinsung erfolgt durch Anwendung des sich aus Anlage 41 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktors auf den Bodenwert nach § 257 Abs. 1 BewG. Dabei hängt der jeweilige Abzinsungsfaktor vom Liegenschaftszinssatz nach § 256 BewG und von der Restnutzungsdauer des Gebäudes nach § 253 Abs. 2 Satz 3 bis 6 BewG ab. Beispiel: Auf einem 500 qm großen Grundstück ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kausalität

Rz. 89 [Autor/Stand] § 32 Abs. 2 setzt ebenfalls eine Kausalität zwischen dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Gebäude mit Gegenständen von kultureller Bedeutung und der Unrentabilität voraus. Das ergibt sich klar aus dem Wortlaut ("durch").[2] Ein Erlass kommt nicht in Betracht, wenn der Grundbesitz auch ohne die in § 32 Abs. 2 genannte Nutzung defizitär wäre.[3]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 97 Zu den im Gesetz genannten positiven und negativen Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit tritt nach st. Rspr. als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal hinzu, dass die Betätigung sich nicht als ein Akt der privaten Vermögensverwaltung darstellt, sondern den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreitet. Diese zusätzliche Abgrenzung ist erforderlich, weil auch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einzelfälle

Tz. 26 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für eine Vielzahl von Einzelfällen gibt es Entscheidungen der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung über die Zuordnung der Mitgliedsbeiträge in echte und unechte Beiträge. Tz. 27 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Mitgliedsbeiträge an Haus- und Grundbesitzvereine oder Mietervereine enthalten i. d. R. auch Anteile für die Gewährung individueller...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 2 Anmerkung

Der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hatte mit der vorgenannten Entscheidung einen weiteren Fall einer sogenannten Schwiegerelternschenkung zu entscheiden. Die Beklagte wollte ihre Tochter und deren Familie unterstützen, welche nach einem Hochwasser ihr Heim verloren hatte. Man erwarb gemeinsam ein Hausgrundstück, wobei als Eigentümer je zur Hälfte die ...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / a. Erbrechtliche Verteilung von Nutzungen und Kosten

Dem Vorerben stehen nach § 2111 Abs. 1 BGB die Nutzungen zu, in den obigen Beispielen also die Möglichkeit, in dem Haus zu wohnen, sich an den Gemälden einfach nur zu freuen oder sie in einem kleinen privaten Museum auszustellen. Die Substanz dieser Gegenstände steht dem Nacherben zu. Der Vorerbe trägt die gewöhnlichen Erhaltungskosten, also z.B. die laufenden Kosten des Hau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Überblick über das Sachwertverfahren

Rz. 26 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung nach §§ 189 ff. BewG wird der Gebäudesachwert getrennt vom Bodenwert ermittelt. Der Bodenwert ist der nach § 179 BewG ermittelte Wert des (fiktiv) unbebauten Grundstücks. Der Gebäudesachwert (s. § 190 BewG bis 31.12.2015 bzw. § 190 BewG bis 31.12.2022) ergibt sich für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2022 au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerbilanzwertverfahren nach § 147 BewG

Rz. 22.1 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG weist erhebliche Unterschiede gegenüber dem Steuerbilanzwertverfahren nach § 147 BewG (Sonderfall) auf. Das im Vierten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG implementierte sog. Steuerbilanzwertverfahren ist für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Grundbesitzwertfeststellungen von Sonderfällen mit einem Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wertminderung wegen Alters bei wirtschaftlichen Einheiten

aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters – Anbauten bzw. Aufstocku...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonderfälle

a) Wertminderung wegen Alters bei wirtschaftlichen Einheiten aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertansatz nach den ErbStR 2019

Rz. 60 [Autor/Stand] Bei Grundbesitzbewertungen nach der Gesetzesänderung zum dem 1.1.2016 (vgl. § 190 BewG bis 31.12.2022, Rz. 1) gelten nach den ErbStR 2019 [2] für Außenanlagen die nachfolgend dargestellten Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern. Rz. 61 [Autor/Stand] Aus Vereinfachungsgründen bestanden seitens der Finanzverwaltung von Anfang an ke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gewöhnliche Lebensdauer (Abs. 1 Satz 1)

1. Typisierende Betrachtung Rz. 16 [Autor/Stand] Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG bestimmt sich die Wertminderung wegen Alters nach dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitraum und der "gewöhnlichen Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung". Das Bewertungsgesetz bringt durch den Hinweis auf die gewöhnliche Lebensdauer von Gebäuden gleicher Art und Nutzung zum Aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudenormalherstellungswert (Abs. 1 Satz 2)

1. Prozentsatz der Wertminderung Rz. 121 [Autor/Stand] Gem. § 86 Abs. 1 Satz 2 BewG ist die altersbedingte Wertminderung eines Gebäudes in einem Prozentsatz des Gebäudenormalherstellungswertes auszudrücken. Unter Prozentsatz ist die insgesamt vom Gebäudenormalherstellungswert zum Hauptfeststellungszeitpunkt abzusetzende altersbedingte und in Prozent ausgedrückte Wertminderung...mehr

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zfs 11/2023, Obhutspflichte... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die am 0.0.1926 geborene Klägerin begehrt von der Beklagten als Klinikträgerin Schadenersatz für diverse Kleidung und Gegenstände, die ihr nach Einlieferung in die Notaufnahme des Klinikums I. am 18.11.2021 mittels eines Rettungswagens und anschließender Verlegung auf die Station abhandengekommen sein sollen. [2] Die seinerzeit 95-jährige Klägerin begab sich am 18.11.2...mehr

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zfs 11/2023, Fahrtenbuch; V... / 1 Aus den Gründen:

“Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die Ausführungen der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren, auf die sich die Prüfung des Senats beschränkt, enthalten keine Gründe, aus denen der angegriffene Beschl. des VG abzuändern oder aufzuheben wäre (§ 146 Abs. 4 S. 3 und 6 VwGO). Das VG (VG Mainz, Beschl. v. 17.4.2023 – 3 L 108/23.MZ) hat den auf Gewährung v...mehr

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zfs 11/2023, Abgrenzung von... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung, die die Kl. bei der Bekl. unterhält. Dem Vertrag liegen die AVB für die Betriebs- und Privathaftpflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Betriebshaftpflichtversicherung der Bauwirtschaft zugrunde. Diese sind teilweise durch Besondere Vereinba...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 1. Nachlassbezogene Sonderausgaben

Begonnen sei mit einem Feld, das bei realen Erbfällen wirtschaftlich meist weniger bedeutsam sein wird, aber aufgrund seiner geringeren Komplexität den Zugang zu den sich stellenden Problem erleichtert: Bei dem nachlasszugehörigen steuerlichen Privatvermögen, das nicht zur Erzielung steuerbarer Einkünfte eingesetzt wird, können in Ermangelung steuerlich relevanter Einkünfte ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Geschäftsräume (Abs. 2)

Rz. 10 1. Begriff § 580a Abs. 2 betrifft die Geschäftsraummiete, also die Anmietung von Räumen zur Erzielung von Einkommen. Die dazu unternommene Erwerbstätigkeit kann gewerblicher, freiberuflicher, landwirtschaftlicher oder auch nichtselbständiger Art sein, wobei der Vertragszweck – nicht die tatsächliche Nutzung des Mietobjekts – entscheidend ist Hinweis Mischnutzung Bei eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Typisierender Ansatz

Rz. 7 [Autor/Stand] Das "vereinfachte" Ertragswertverfahren erfasst den Bodenwert lediglich mit dem Wert des abgezinsten Bodenwerts. Die Abzinsung ist erforderlich, um den entsprechenden mathematischen Ausgleich zur Kapitalisierung der vollen Miete zu schaffen, die – anders als im "regulären" Ertragswertverfahren – nicht um die Verzinsung des Bodenwerts gemindert wird. Inner...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nutzbarmachung für Zwecke der Forschung oder Volksbildung

Rz. 80 [Autor/Stand] Die Nutzbarmachtung für Zwecke der Forschung oder Volksbildung unterscheidet den Erlass nach § 32 Abs. 2 GrStG von dem Erlasstatbestand des § 32 Abs. 1 Nr. 1GrStG, bei dem es auf diese Voraussetzung nicht ankommt.[2] Aus der Anerkennungsentscheidung der Fachbehörde muss sich ergeben, dass die Gegenstände dem Zweck der Forschung oder dem Zweck der Volksbi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren sind übliche Außenanlagen regelmäßig mit dem Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten. Nur bei besonders werthaltigen Außenanlagen kommen gesonderte Wertansätze in Betracht. Rz. 38.1 [Autor/Stand] In die Prüfung der besonders werthaltigen Außenanlagen sind insbesondere einzubeziehen: Einfriedungen (Ziegelstein, Beton, Kunststein, Natur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtslage für Bewertungsstichtage ab 1.1.2016 bis 31.12.2022

Rz. 41.1 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind auch bei dem für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2022 geltenden Sachwertverfahren regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Nur im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtslage für Bewertungsstichtage ab 1.1.2023

Rz. 41.4 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind ebenfalls bei dem "neuen" für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Sachwertverfahren regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Nur im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der Wertansa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertansatz nach den ErbStR 2011

Rz. 55 [Autor/Stand] Bei Grundbesitzbewertungen mit einem Bewertungsstichtag bis einschließlich 31.12.2015 gelten nach den ErbStR 2011 [2] für Außenanlagen die nachfolgenden Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern. Rz. 55.1 [Autor/Stand] Tabelle zu R B 190.5 ErbStR 2011: Regelherstellungskosten 2007 und typisierte Gesamtnutzungsdauer für Außenanlagen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wertansatz nach Tz. 61 AEBew JStG 2022

Rz. 61.4 [Autor/Stand] Bei durchzuführenden Grundbesitzbewertungen nach der Gesetzesänderung zum dem 1.1.2023 (vgl. § 190 BewG, Rz. 1) gelten nach Tz. 61 AEBew JStG 2022 für Außenanlagen die nachfolgend dargestellten Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern. Rz. 61.5 [Autor/Stand] Aus Vereinfachungsgründen bestehen auch weiterhin keine Bedenken, die i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift führt bei bestehender materieller Steuerpflicht drei Erlasstatbestände mit differenzierten Voraussetzungen abschließend auf, bei deren Erfüllung ein Rechtsanspruch besteht.[2] Den drei Tatbeständen in Abs. 1 Nr. 1 u. 2 sowie Abs. 2 ist ein übergeordnetes öffentliches Interesse gemeinsam. Mit dem Erlass oder Teilerlass der Grundsteuer wird d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bereicherung

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer wird erhoben, um den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfassen. Dies ist der Fall, wenn dem Empfänger ein in Geld messbarer Vermögensvorteil (so § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) zufließt. Hat z.B. ein Nacherbe selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacher...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtslage bis einschließlich 31.12.2015

Rz. 39 [Autor/Stand] Außenanlagen und sonstige Anlagen sowie das Zubehör sind regelmäßig mit dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert abgegolten. Im Ausnahmefall kommt ein gesonderter Wertansatz für besonders werthaltige Außenanlagen und sonstige Anlagen in Betracht. Der Wertansatz bemisst sich – wie beim Gebäudesachwert – nach durchschnittlichen Regelherstellungskosten 2007. V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich ausschließlich auf Reinertragsminderungen bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Es ist auf die bewertungsrechtliche Begriffsabgrenzung in §§ 233 ff. BewG abzustellen. Nach § 234 BewG umfasst dies 1. die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen: a) die landwirtschaftliche Nutzung, b) die forstwirtschaftliche Nutzung,...mehr

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zfs 11/2023, Obhutspflichte... / 2 Aus den Gründen:

[41] II. Die zulässige Berufung der Klägerin ist vollumfänglich begründet; die zulässige Anschlussberufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. [42] Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von insgesamt 5.106,78 EUR, d.h. Zahlung von weiteren 3.150,74 EUR, aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 630a BGB. [43] 1. Die Beklagte hat durch ihre ihr nach § 31...mehr