Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Pakistan / a) Überprüfung der Verfügbarkeit des Unternehmensnamens

Rz. 9 Zunächst muss die Firmierung vom registrar bewilligt werden (approval of name), sec. 10 (4). Die Anforderungen an den Unternehmensnamen werden in sec. 10 ff. geregelt. Bei der Namensreservierung kann der Antragsteller innerhalb des Antrags, sog. Inc. Form-I, bis hin zu drei Namen in der Reihenfolge ihrer Priorität für die Reservierung angeben. Allerdings ist der Untern...mehr

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Finnland / V. Kosten der Gründung

Rz. 29 Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Anmeldung 275 EUR, wobei die Gebühr im elektronischen Bezahldienst zu bezahlen ist. Bei einer papierhaften Anmeldung beträgt die Eintragungsgebühr 380 EUR. Die Gebühr muss vor der papierhaften Anmeldung auf das Konto der Registerbehörde eingezahlt worden sein, die Quittung ist der Anmeldung beizufügen. Wird die An...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Allgemeines

Rz. 23 Die prozentual bemessene Einlagegebühr (droit d‘apport) in Höhe von zuletzt 0,5 % des Gesellschaftskapitals wurde zum 1.1.2009 abgeschafft[10] und durch eine feste Gebühr von pauschal 75 EUR ersetzt. Die Einlagen von Immobilien unterliegen jedoch einer Gebühr von 1,1 %. Die Honorare des Notars schwanken zwischen 123,95 EUR bei einem Mindestkapital von 12.000 EUR und d...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 56 Zu der Anmeldung der Gründung einer GmbH gehören eine beglaubigte Kopie der entsprechenden "escritura" oder des privatschriftlichen Dokuments, die Anmeldung der Gesellschaft bei dem Finanzamt, eine Kopie der vorläufigen Steuernummer bzw. des Unternehmensausweises sowie die Namensbescheinigung des RNPC. Rz. 57 Erfolgt die Berufung des Geschäftsführers in der Gründungsur...mehr

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Finnland / II. Buchführungspflicht

Rz. 167 Die Aktiengesellschaft ist nach KPL 1:1 buchführungspflichtig. Die Rechnungslegungsperiode beträgt grundsätzlich 12 Monate (KPL 1:4). Sie wird entweder im Gründungsvertrag oder in der Satzung bestimmt (OYL 2:2.2). Der Vorstand und – sofern vorhanden – der geschäftsführende Direktor sind verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen und den datierten Jahresabschluss ...mehr

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Slowakei / IV. Kosten der Gründung

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Serbien / O. Steuerrecht

Rz. 114 Der Gewinn der Gesellschaft (i.e. der gemäß IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesene Gewinn) ist gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica) zu besteuern. Neben der Besteuerung des Bilanzgewinns werden auch die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden besteuert (Dividendensteuer), außer der Empfäng...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 12 Das Gründungsverfahren richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft gegründet werden soll. Es ist in allen Staaten ähnlich ausgestaltet. Die Gründung einer corporation erfolgt, indem der oder die Gründer (incorporator(s)) die Gründungsurkunde (articles of incorporation, in einzelnen Jurisdiktionen wie Delaware auch certificate of incorporation oder...mehr

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England und Wales1 England ... / c) Einreichung von Dokumenten beim Gesellschaftsregister

Rz. 50 Die folgenden Dokumente müssen dem registrar of companies eingereicht werden: Das Memorandum of association ist unter dem CA 2006 weiterhin von dem oder den Gründungsgesellschafter(n) (subscriber) zu unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Jeder Zeichner muss neben seinem Namen die Anzahl der persönlich gezeichneten Anteile offenlegen und da...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland

Rz. 16 Die Beziehungen zwischen Deutschland und den VAE sind geprägt durch eine strategische Partnerschaft, die noch unter der Regierung des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (1998 bis 2005) geschlossen wurde. Beide Länder streben auf vielen Gebieten – Politik, Gesundheit, Bildung – eine enge Kooperation an. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten die gegenseitigen ...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / V. Ausländische Gesellschaften

Rz. 35 Ausländische Gesellschaften sind Gesellschaften, die außerhalb Australiens oder außerhalb des australischen Hoheitsgebiets gegründet werden. Nimmt eine ausländische Gesellschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit in Australien auf (beispielsweise durch Errichtung einer Zweigniederlassung (branch) in Australien, vgl. Rdn 115 ff.), muss sich die Gesellschaft bei der ASIC al...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / Literaturtipps

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Ukraine / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 219 Die Gesellschaft ist insolvent, wenn sie unfähig ist, die Geldverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nach dem Fälligkeitsdatum anders als durch Anwendung der im InsolvenzGB vorgesehenen Prozedere zu erfüllen. Rz. 220 Die Sanierung des Vermögens des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein vorgerichtliches Verfahren, das durch den Schuldner nach...mehr

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Japan / c) Erstellen der Satzung

Rz. 57 Die Gründer legen in einer Gründungssatzung die grundlegenden Eckpunkte der Organisation und der Aktivitäten der Gesellschaft fest. Die Satzung wird von allen Gründern unterschrieben. Sie kann auch als elektronisches Dokument erstellt werden. Dann tritt an die Stelle der Unterschrift eine elektronische Signatur. Bezüglich des Inhalts unterscheidet man absolute (zettai...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 80 Die Anteilsübertragung unter Lebenden erfolgt durch Abtretung und bedarf der notariellen Beurkundung oder einer privatschriftlichen Vereinbarung,[122] soweit sie nicht aufgrund gerichtlichen Urteils erfolgt. Rz. 81 Die Anteilsübertragung bedarf der Zustimmung durch die Gesellschaft,[123] es sei denn, es handelt sich bei den Beteiligten um Ehegatten, Verwandte in auf- o...mehr

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Dänemark / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 55 Die Mitglieder des Direktoriums, des Aufsichtsrats bzw. des Verwaltungsrats einer Gesellschaft sowie ggf. der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft müssen nach § 10 SEL registriert werden. Rz. 56 § 16 der Verordnung über die Anmeldung, die Registrierung, Gebühren sowie Veröffentlichungen u.a. bei der Gewerbeverwaltung (bekendtgrelse om anmeldelse, registrering, gebyr samt...mehr

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Russland / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 15 Gesellschaften unterliegen in der durch das föderale Gesetz über die staatliche Registrierung juristischer Personen festgelegten Art und Weise der staatlichen Registrierung bei dem Organ, das die staatliche Registrierung juristischer Personen vornimmt. Dieses Organ ist die örtliche Steuerbehörde, die die Registrierung innerhalb von drei Arbeitstagen vornehmen soll. Al...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / c) Andere Handelsabkommen

Rz. 73 Der Begriff der "substantive business operations" findet sich in ähnlicher Weise auch in vielen anderen Handelsabkommen. Im Allgemeinen soll dadurch eine missbräuchliche Ausnutzung des jeweiligen Abkommens verhindert werden. Der Schutz von Handelsabkommen soll grundsätzlich nur für ausländische Handelsgesellschaften gelten, nicht aber auch für Pseudo-Auslandsgesellsch...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / A. Einführung

Rz. 1 Das portugiesische Gesellschaftsrecht und insbesondere das Recht der GmbH sind sehr stark vom deutschen Rechtsdenken beeinflusst. So wurde das deutsche GmbH-Gesetz vom 10.5.1892 im Jahr 1901 in weiten Teilen in das portugiesische Recht übernommen.[2] Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit dem Jahr 1986 in dem Gesetzbuch für Handelsgesellschaften (Código das Socie...mehr

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Norwegen / IV. Kosten der Gründung

Rz. 9 Die Kosten der Gründung bestehen aus den Kosten, die bei der Erstellung der Gründungsdokumentation anfallen mögen, und aus einer Gebühr, die durch die Eintragung der AS im Handelsregister anfällt. Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Handelsregisteranmeldung ca. 6.000 NOK und bei einer schriftlichen Anmeldung ca. 7.000 NOK. Im Falle von Sacheinlagen i...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Grundlagen

Rz. 49 Rechtsgrundlage für das Handelsregister (Registo Comercial) ist der Código do Registo Comercial.[93] Das Handelsregister dient der Publizität der rechtlichen Situation von Einzelhandelskaufleuten, Handelsgesellschaften u.a. in Hinblick auf die rechtliche Sicherheit im Handel und Gewerbe. Seit Dezember 2017 gibt es das Transparenz- oder Endbegünstigtenregister (Registo ...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / ee) Verschmelzungsplan oder bloßer Entwurf

Rz. 53 Anders als bei der jeweiligen innerstaatlichen Verschmelzung ist bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung Deutschland-Österreich nicht abschließend geklärt, ob vor Einreichung zum Handelsregister bzw. zum Firmenbuch bereits der formbedürftige Abschluss des Verschmelzungsplans erforderlich ist oder ob für die Einreichung und die Übersendung an die Gesellschafter ein...mehr

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Ukraine / 1. Notargebühren

Rz. 26 Bei der Beglaubigung der Satzung wird die Echtheit der Unterschrift des Gründers notariell beglaubigt und nicht die Satzung beurkundet (siehe Rdn 12). Aus diesem Grunde kommt es bei der Bestimmung der Notargebühren auf die Anzahl der Gründer an. Für jede Unterschrift des Gründers bzw. des Übersetzers wird vom Notar normalerweise eine Gebühr in Höhe von ca. 400 UAH (ca...mehr

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Belgien / VII. Einsichtsrecht

Rz. 77 Die Zentrale Unternehmensdatenbank ist öffentlich. Der Zugang zu den dort gespeicherten Daten wurde durch den Königlichen Beschl. v. 4.7.2004 geregelt. Demzufolge sind alle Unternehmensschalter verpflichtet, die Einsicht in die für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen zu gewährleisten sowie einen – wenn gewünscht – beglaubigten Auszug vorzulegen. Das Anfordern ...mehr

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Russland / VII. Bekanntmachung

Rz. 63 Die Eintragungen im Handelsregister werden nicht veröffentlicht. Die Informationen und die Unterlagen im Handelsregister können von jeder Person gegen Gebühr eingesehen oder zu Informationszwecken elektronisch abgefragt werden.mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / V. Einsichtsrecht

Rz. 68 Jedermann ist berechtigt (Sec. 173; Part 2C.1 Corporations Act), Informationen auf der ASIC-Internetseite – teilweise gegen Gebühr – abzufragen (www.asic.gov.au).mehr

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Kanada / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 44 Die Existenz der Gesellschaft kann durch ein "Certificate of Existence" nachgewiesen werden, das die Registrierungsstelle ("Director") gegen eine Gebühr ausstellt. Die Bescheinigung kann schriftlich, per Fax oder online angefordert werden.mehr

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Slowakei / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 74 Das Handelsregister ist für jedermann öffentlich zugänglich. Jedermann kann den Handelsregisterauszug jeder beliebigen im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft oder Person einsehen. Die Erteilung von Handelsregisterauszügen ist gebührenpflichtig. Für jeden Handelsregisterauszug wird eine Gebühr i.H.v. 4,00 bis 6,50 EUR, in Abhängigkeit von der ausstellenden Stell...mehr

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Belgien / VI. Bekanntmachung

Rz. 76 Die Eckdaten jeder neu gegründeten Gesellschaft bzw. Änderungen bei bestehenden Gesellschaften werden im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird von der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts veranlasst und hat binnen 10 Tagen nach Abfassung/Änderung der Gesellschaftssatzung zu erfolgen. Die Gebühr für die Veröffentlichung beträgt bei der Er...mehr

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Schweden / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 77 Jedermann ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, das Gesellschaftsregister einzusehen. Auch die eingereichten Dokumente, z.B. Satzungen und Jahresabschlüsse, sind für jedermann gegen Gebühr zugänglich.mehr

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Finnland / 5. Praktischer Leitfaden für die Durchführung einer Kapitalerhöhung aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands durch Ausgabe neuer Aktien gegen Gegenleistung

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 24 Die Kosten für die Gründung sind überschaubar. Die Notarkosten betragen zwischen 150 und 250 EUR, die Eintragungsgebühr beim Registerzentrum beträgt zurzeit ca. 50–60 EUR) und die Übersetzung von Dokumenten rd. 25 EUR pro Normseite. Die Kosten für einen offiziellen Firmenstempel (Rundstempel) beläuft sich auf ca. 15–50 EUR. Firmenstempel ist nicht Pflicht und dient al...mehr

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Mexiko / VII. Einsichtsrecht

Rz. 78 Nach Art. 30 Abs. 1 CC kann jedermann Einsicht in das elektronische Register nehmen. Rz. 79 Nach Art. 30bis Abs. 2 CC kann die SE digitale Zertifikate erteilen, die Einsicht in das Handelsregister ermöglichen. Zu diesem Zweck sind auch erweiterte elektronische Signaturen nach Art. 11 Abs. 1 RRPC anderer Behörden zulässig, sofern sie einen ausreichenden Sicherheitsstand...mehr

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Finnland / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 93 Unter der in Rdn 77 angegebenen Besucheradresse kann jedermann den gesamten Inhalt des Registers auf Mikrofilmen sowie in elektronischer Form kostenlos einsehen. Im Internet ist das Handelsregister auch – kostenpflichtig – für jedermann nach Registrierung unter https://virre.prh.fi einsehbar. Das Abrufen eines elektronischen Registerauszugs kostet pro Gesellschaft 2,6...mehr

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Kanada / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 39 Die der Registrierungsstelle schriftlich, per Fax oder online gemeldeten Angaben bei Gründung der Gesellschaft bzw. spätere Aktualisierungen werden in die dortigen Aufzeichnungen übernommen, so dass das Register sich jederzeit – soweit Anmeldungen erfolgt sind – auf neuestem Stand befindet. Jedermann kann sodann einen aktuellen Auszug aus dem Register anfordern (siehe...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Vorratsgesellschaften

Rz. 65 Eine Alternative besteht ferner im Erwerb von Vorratsgesellschaften (ready-made companies, off-the-shelf companies oder off-the-peg companies), die bereits eingetragen sind, aber noch keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet haben. Die zuvor genannten Berufsträger oder Dienstleister halten solche Gesellschaften ebenfalls vorrätig. Solche Gesellschaften sind mit neutrale...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 3. Sitz der Gesellschaft und Zustellungsbevollmächtigter

Rz. 26 In die articles of incorporation sind der eingetragene Gesellschaftssitz und der Sitz des Zustellungsbevollmächtigten (agent) auszugeben. Beide Sitze müssen im Gründungsstaat liegen (§ 102(a)(2) DGCL, § 202(c) CalCC, §§ 304, 305 NYBCL). Mit dem Erfordernis der Angabe von Sitz und Bevollmächtigten soll sichergestellt werden, dass die Gesellschaft für Zwecke der Zustell...mehr

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Russland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Es sind u.a. die Gründung, die Sitzverlegung, die Reorganisation (Fusion, Umwandlung usw.), die Liquidation der juristischen Person, die Änderungen der Satzung, die Angaben über die Gründer (Gesellschafter) sowie die persönlichen Daten des Geschäftsführers, die Informationen über die der Gesellschaft erteilten Lizenzen/Zulassungen usw., anzumelden. Registrierpflichtig...mehr

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England und Wales1 England ... / III. Freiwilliges Löschungsverfahren

Rz. 547 Das Gesetz sieht darüber hinaus ein freiwilliges Löschungsverfahren vor (Sec. 1003 CA 2006). Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft in einem Zeitraum von drei Monaten vor der beantragten Löschung inaktiv gewesen sein muss. Ob eine Gesellschaft inaktiv im Sinne des Gesetzes ist, richtet sich danach, ob sie einen gesetzlich festgelegten Katalog von Tätigkeiten innerh...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 123 Die Eintragung im Handelsregister wird in niederländischer Sprache vorgenommen. Die Formulare sind aber in englischer Sprache vorhanden, wenn diese "on screen" ausgefüllt werden; Ausdrucke sind in Niederländisch und Englisch möglich. Freitextangaben, wie z.B. die Beschreibung der Tätigkeiten der B.V., müssen aber ins Niederländische übersetzt werden. Wie oben erwähnt...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Verpflichtung zur Protokollführung

Rz. 386 Von jeder Gesellschafterversammlung und der Versammlung der Gesellschafter einer Anteilsklasse müssen Protokolle gefertigt und aufbewahrt werden (Sec. 355, 359 CA 2006). Diese Protokolle sind vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Sie besitzen Beweiskraft dafür, dass die in ihnen enthaltenen Vorgänge (Sec. 356 CA 2006) so stattgefunden haben und führen bei "Schweigen des...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 3. Weitere Anforderungen

Rz. 112 Zusätzlich zu den Protokollen der Versammlungen des Vorstands und der Anteilseigner muss eine Gesellschaft über Mitglieder,[122] Inhaber von Optionsrechten,[123] Inhaber von Schuldverschreibungen und Belastungen[124] Buch führen.[125] Rz. 113 Jegliche Änderungen des Firmennamens, Änderungen bei den leitenden Angestellten, der registrierten Geschäftsstelle und in ander...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 63 Die Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden ist prinzipiell zulässig (Art. 710–12 LSC), jedoch an die Zustimmung der Mitgesellschafter gebunden. Die Übertragung muss schriftlich (durch notarielle Urkunde oder privatschriftliche Urkunde) festgestellt werden. Diese Schrift kann im Ausland verfasst werden. In diesem Fall wird eine Beglaubigung der Unterschriften...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Wahl des Gründungsstaates

Rz. 10 Die Wahl des Gründungsstaates sollte sich bei der Gründung einer close corporation primär danach richten, in welchem Staat die Gesellschaft hauptsächlich geschäftlich tätig werden soll. Die Gesellschaft braucht nämlich für jeden Staat, in dem sie zukünftig geschäftlich tätig werden will, eine Erlaubnis (z.B. certificate of authority oder foreign corporation certificat...mehr

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Finnland / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 95 Nach der Eintragung erhält die Gesellschaft eine Registernummer (Y-Tunnus). Unter dieser Registernummer kann jedermann Informationen von der Gesellschaft erlangen. Die Registernummer wird allerdings bereits dann erteilt, wenn das Unternehmen in einem Steuerregister eingetragen worden ist. Somit bedeutet die Erteilung der Registernummer nicht immer, dass das Unternehme...mehr

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Lettland / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 19 Die für die Gründung erforderlichen Dokumente und Urkunden sind zum Handelsregister einzureichen.[5] Zusätzlich ist bei bestimmten erlaubnispflichtigen Geschäften eine Lizenz für die angestrebte unternehmerische Tätigkeit zu beantragen. Diese Lizenz entspricht in etwa dem deutschen Gewerbeschein. Sie muss nicht notwendigerweise bereits zum Zeitpunkt der Eintragung vor...mehr

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Russland / II. Akkreditierung (Registrierung) der Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften

Rz. 121 Eine juristische Person, die beabsichtigt, in der Russischen Föderation eine Filiale zu errichten oder eine Vertretung zu eröffnen, hat einen schriftlichen Antrag auf Registrierung bzw. Akkreditierung zu stellen. Zuständig für Akkreditierung ist seit dem 1.1.2015 die Steuerbehörde Nr. 47 in Moskau. Rz. 122 Für die Registrierung bzw. Akkreditierung sind folgende Unterl...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Firma

Rz. 24 Die Firma der Gesellschaft muss sich von den Firmen der bereits in dem Gründungsstaat bestehenden Gesellschaften und Zweigniederlassungen unterscheiden (§ 102(a)(1) DGCL, § 201(b) CalCC, § 301(a)(2)NYBCL). Hierfür wird beim jeweiligen secretary of state ein Register mit bereits verwendeten oder reservierten Firmen geführt. In den meisten Einzelstaaten ist es zulässig,...mehr

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Pakistan / VIII. Kapitalherabsetzung

Rz. 61 Die Kapitalherabsetzung ist nur möglich, wenn sich explizit aus den Articles of Association eine solche ergibt. Eine dazugehörige Regelung innerhalb des Memorandums of Association ist nicht ausreichend. Zunächst erwägen die directors eine Kapitalherabsetzung. Deren Beschluss zur Kapitalherabsetzung hat die Höhe des authorized capitals, die Anzahl der Anteile und deren...mehr

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Ukraine / I. Grundlagen

Rz. 53 Das Handelsregister wird zu dem Zwecke geführt, dass den Staatsorganen und Organen der örtlichen Selbstverwaltung sowie den Teilnehmern des Rechtsverkehrs zuverlässige Informationen hinsichtlich juristischer Personen, öffentlicher Körperschaften, die nicht den Status einer juristischen Person haben, und natürlicher Personen-Unternehmer zur Verfügung stehen, Art. 7 Abs...mehr