Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 08/2021, Toussaint, Kostenrecht

Von Dr. Guido Toussaint. 51. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXI, 2.614 S., 159,00 EUR Mit der 51. Aufl. sind die vielfältigen Änderungen der Kostengesetze durch das KostRÄG 2021 verarbeitet worden. Außerdem schreitet die sukzessive völlige Neubearbeitung des Kostenrechts durch die neuen Autoren voran. Markenzeichen der Neubearbeitung ist es u.a., dass der Kommentar eine neue ...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / III. Berufsfreiheit des Pflichtverteidigers

Nach Ansicht des VerfGH hat das KG zudem bei der Höhe der Bemessung der Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG Bedeutung und Tragweite der Berufsfreiheit des Pflichtverteidigers verkannt. Die Pflichtverteidigerbestellung sei ein Eingriff in die durch die Verfassung von Berlin grundrechtlich geschützte Berufsausübung (vgl. zu Art. 12 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 1.2.2005 – 2...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 1. Normalfälle

Folgen mehrere Anrechnungsvorgänge hintereinander, wird zum Teil die Auffassung vertreten, anzurechnen sei nur das nach Anrechnung verbleibende Gebührenaufkommen, da ja nicht mehr angerechnet werden könne, als der Anwalt erhalten habe. Dies ist jedoch unzutreffend und widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des § 15a Abs. 1 RVG, wonach jede Gebühr selbstständig ist und der Anw...mehr

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AGS 08/2021, Auslegung eine... / II. Kostenregelung als Grundlage der Kostenfestsetzung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Ein solcher Titel ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch ein Vergleich, der vor einem deutschen Gericht abgeschlossen worden ist, wobei das Gericht auch – wie hier – das Zustandekommen und den Inhal...mehr

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AGS 08/2021, Keine gesonder... / I. Sachverhalt

Der Anwalt der Gläubigerin hatte gegen den Schuldner einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid erwirkt und zunächst erfolglos eine Forderungspfändung durchgeführt. Im Anschluss drohte er die weitere Zwangsvollstreckung an, worauf am 23.1.2017 eine Teilzahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Es wurde sodann auch eine erste Teilzahlung i.H.v. 80,00 EUR geleistet. Der Schuld...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / IV. Übergangsrecht

Abzustellen ist auf § 60 Abs. 1 RVG. Für die Anrechnung gelten sodann folgende Grundsätze: Dies kann also dazu führen, dass in der nachfolgenden Angelegenheit bereits nach neuem G...mehr

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AGS 08/2021, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 2

Rechtsanwalt X ist mit Einreichen der Klageschrift bei Gericht (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV mit einem Gebührensatz von 1,3 angefallen. Da der Anwalt mit den Eheleuten E zwei Auftraggeber vertreten hat, hat sich diese Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um den Gebührensatz von 0,3 erhöht.[4] Nachdem der Rechtsstreit von dem Erben S der Eheleute wieder...mehr

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AGS 08/2021, Entschädigungs... / III. Entschädigungsanspruch des Dritten

1. Gesetzliche Grundlage Das OLG Frankfurt hat darauf hingewiesen, dass der Beteiligte, der gem. § 142 Abs: 1 ZPO vom LG Darmstadt aufgefordert worden war, bestimmte Unterlagen und elektronische Medien vorzulegen, Dritter i.S.d. § 23 Abs. 2 S. 1 JVEG sei und dieser deshalb wie ein Zeuge zu entschädigen sei. § 23 Abs. 2 S. 1 JVEG verweise auf die ersatzfähigen Aufwendungen nac...mehr

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zfs 08/2021, Ermittlung des... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [1] “I. Für die Entscheidung über den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren – wie hier – nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt, ist gemäß § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG auch beim B...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es ist m.E. schon bemerkenswert, dass der VerfGH Berlin nun das KG zum zweiten Mal zur Ordnung rufen musste und die Bewilligung einer Pauschgebühr in einem Schwurgerichtsverfahren mehr als deutlich anmahnt. Im ersten Durchgang hatte das KG die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG insgesamt abgelehnt, was der VerfGH als verfassungswidrig gerügt hatte (RVGreport 2020, ...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / h) Geringerer Gebührensatz in nachfolgender Angelegenheit

Hat die Verfahrensgebühr in der Angelegenheit, in der angerechnet wird, einen geringeren Gebührensatz als die hälftige Geschäftsgebühr, dann wird die vorangegangene Gebühr nur insoweit hälftig angerechnet, als sie nach dem geringeren Gebührensatz angefallen wäre. Es kann nie mehr angerechnet werden, als der Anwalt in der nachfolgenden Angelegenheit an Gebührenaufkommen erhäl...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / a) Überblick

Strittig war lange Zeit, wie bei mehreren Auftraggebern vorzugehen ist. Nach jetzt einhelliger Rspr. greift die Gebührenerhöhung der Nr. 1008 VV sowohl außergerichtlich als auch im anschließenden gerichtlichen Verfahren.[2] Da die Erhöhung nach Nr. 1008 VV nicht zu einer eigenen Gebühr führt, stellt sich die Frage, ob eine "Erhöhungsgebühr" anzurechnen ist, nicht. Nr. 1008 VV...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / II. Die Anrechnung nach Vorbem. 2.3 Abs. 6 VV

Soweit auf die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV für ein Güte- oder Schlichtungsverfahren folgt, ist die erste Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) hälftig auf die zweite Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) anzurechnen, höchstens zu 0,75 (Vorbem. 2.3 Abs. 6 VV). Zitat Vorbemerkung 2.3 (…) (6) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Num...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / d) Gebührensatz über 1,5

Bei einem Gebührensatz der Geschäftsgebühr von über 1,5 ist die Begrenzung des Anrechnungssatzes nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1, 2. Hs. VV auf 0,75 zu beachten. Beispiel 3: Anrechnung – Geschäftsgebühr über 1,5 Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung i.H.v. 8.000,00 EUR geltend. Die Sache ist umfangreich und schwierig, sodass eine 2,0-Gebühr angemess...mehr

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AGS 08/2021, Auslegung eine... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Nürnberg ist zuzustimmen. 1. Streng am Wortlaut orientierte Auslegung Welchen Inhalt eine Kostenregelung in einem Vergleich hat, bestimmt sich nach einer strengen am Wortlaut orientierten Auslegung der Vereinbarung. Dies hat seinen Grund darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren dem Rechtspfleger bzw. Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen wor...mehr

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AGS 08/2021, Beschwerde des... / II. Beschwerde ist unzulässig

1. Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Das als einfache Beschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 32 RVG auszulegende Rechtsmittel des ausgeschiedenen Prozessbevollmächtigten ist unzulässig. Es fehlt an einer Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG. Das zugrunde liegende Arzthaftungsverfahren ist bislang nicht abgeschlossen. Das LG hat vielmehr einen Beweisbeschluss erlas...mehr

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AGS 08/2021, Beschwerde des... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Gegenstandswert wird für Abrechnung benötigt Dieser Fall ist ein Fall aus dem Lehrbuch und zeigt auf, wie man es gerade nicht machen sollte. Scheidet ein Anwalt während des laufenden Verfahrens aus, dann benötigt er einen Gegenstandswert, um seine Vergütung, die ja damit fällig geworden ist, abzurechnen. 2. Vorläufige Wertfestsetzung ergibt keinen Sinn Insoweit ist es aber vö...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / Leitsatz

Die Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bezüglich eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstückskaufvertrags richtet sich im Regelfall nach dem RVG. Bei der Prüfung und Erteilung der Zustimmung handelt es sich um eine Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags i.S...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / g) Anrechnung auch auf ermäßigte Verfahrensgebühr

Angerechnet wird nicht nur auf die volle Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV, sondern auch auf die ermäßigte Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 oder Nr. 2 VV.[1] Beispiel 6: Anrechnung bei vorzeitiger Erledigung Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung i.H.v. 8.000,00 EUR geltend. Die Sache ist umfangreich, aber durchschnittlich. Die außergerichtlic...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / j) Anrechnung bei weitergehenden Gegenständen

Hat die nachfolgende Angelegenheit einen höheren Gegenstandswert, so wird gleichwohl nur die Gebühr nach dem geringeren Gegenstandswert der vorangegangenen außergerichtlichen Vertretung angerechnet. Es kann nur angerechnet werden, soweit die Gegenstände sich decken. Beispiel 11: Anrechnung – nachfolgende Tätigkeit hat höheren Wert Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auf...mehr

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AGS 08/2021, Keine gesonder... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist richtig. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG stellt jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit dar. Der BGH hat bereits 2003 zu § 57 BRAGO a.F. entschieden (AGS 2003, 561), dass bereits die Androhung der Zwangsvollstreckung eine geso...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / l) Anrechnung bei unterschiedlichen Bewertungen

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass derselbe Gegenstand außergerichtlich anders bewertet wird als im gerichtlichen Verfahren. Ein solcher Fall ist in Kindschaftssachen gegeben, für die außergerichtlich der Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG i.H.v. 4.000,00 EUR gilt. In Scheidungsverbundverfahren gilt dagegen ein Wert i.H.v. 20 % der Ehesache, höchstens 4.000,00 EUR. H...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 3. Abweichende Gegenstandswerte

Kommt die Anrechnung der ersten Gebühr bei der unmittelbar nachfolgenden Angelegenheit nicht voll zum Tragen, weil der Gegenstandswert der nachfolgenden Angelegenheit geringer ist, kommt es dann aber zu einer nachnachfolgenden Angelegenheit, auf die auch anzurechnen ist, so wird der bisher nicht angerechnete Restbetrag nunmehr angerechnet.[11] Beispiel 25: Mehrfache Anrechnu...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 2. Abweichende Gebührensätze

Kommt die Anrechnung der ersten Gebühr bei der ersten nachfolgenden Angelegenheit nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der ersten nachfolgenden Angelegenheit unterhalb der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf eine anschließende weitere Angelegenheit anzurechnen, wenn die Verfahrensgebühr des nachfolgenden ...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / f) Geschäftsgebühr für Schlichtungsverfahren

Auch die Geschäftsgebühr eines Schlichtungsverfahrens nach Nr. 2303 VV wird zur Hälfte auf die nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet. Auch hier gilt Vorbem. 3 Abs. 4 VV (zur Anrechnung auf die Gebühr der Nr. 2303 VV s. unten II.). Die Begrenzung auf höchstens zu 0,75 gilt auch hier; sie greift wegen des festen Gebührensatzes von 1,5 allerdings nur bei mehreren Auftraggeb...mehr

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AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Regelung des § 31 GKG Vielen Anwälten sind nach wie vor die Regelungen des § 31 Abs. 3 u. 4 GKG nicht bekannt (in Familiensachen die des wortgleichen § 26 Abs. 3 und 4 FamGKG). Soweit eine bedürftige Partei Entscheidungsschuldner ist, ist sie von den Gerichtskosten (dazu gehören auch Sachverständigenkosten) freigestellt (§ 31 Abs. 3 S. 1, 1. Hs. GKG). Soweit der Gegner solc...mehr

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AGS 08/2021, Anwaltliche Mi... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, aber auch nach Nrn. 1005 und 1006 VV, wird den Prozessbevollmächtigten nur in den seltensten Fällen zugebilligt. Die Anforderungen an den Anfall dieser Gebühr werden nämlich von der Rspr. recht hoch angesetzt. 1. Anwaltliche Mitwirkung Nach der Rspr. löst eine anwaltliche Tätigkeit, die nur allgemein auf die Förderung des Verfahrens gerich...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Erfolgshonorar bei Vertragskündigung

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Der Steuerberater kann demnach die gesetzliche Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StBVV beanspruchen oder die Vergütung vertraglich vereinbaren (vgl. § 4 und 14 StBVV, § 311 BGB). Zur Historie: BVerfG ebnet Weg für Erfolgs...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 50 Für das Beschwerde- bzw. Erinnerungsverfahren entstehen besondere Gebühren nach Nr. 3500 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 232 Soweit sich durch die Klageänderung der Streitwert ändert, ändern sich hierdurch auch die Gebührensätze. Nach einem höheren Streitwert bereits angefallene Gebühren bleiben bestehen.mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Gebühren

Rz. 86 Die Rechtsanwaltsgebühren im Revisions- und Berufungsverfahren ergeben sich aus § 2 Abs. 1 u. 2 RVG i.V.m. Nr. 3200 und Nr. 3202 RVG-VV (1,6 Verfahrensgebühr; 1,2 Terminsgebühr). Im Revisionsverfahren berechnen sich die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 u. 2 RVG i.V.m. Nr. 3206 u. Nr. 3210 RVG-VV (1,6 Verfahrensgebühr und 1,5 Terminsgebühr). Im Beschwerdeverfahren in Eilsachen g...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Kosten und Gebühren, Kostenerstattung

1. Kosten – Missbrauchsgebühr Rz. 7 Das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ist kostenfrei, § 34 Abs. 1 BVerfGG. Es kann allerdings – und dies geschieht in zunehmendem Maße – eine sog. Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 EUR auferlegt werden, sofern die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. Rdn 28) missbräuchlich ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

Rz. 138 Bei Klagerücknahme reduziert sich die allgemeine Verfahrensgebühr auf eine Gebühr, wenn nicht bereits ein Urteil vorausgegangen ist, Nr. 1211 GKG-KV.mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Gebühren

Rz. 24 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 3100 RVG-VV. Der Gegenstandswert bemisst sich entsprechend dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.[32] Die Gerichte tendieren meist zu dem unteren Wert.mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 6. Gebühren

Rz. 53 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 2300 RVG-VV. Der Gegenstandswert gem. § 23 RVG richtet sich nach dem Wert des Vertragsgegenstandes. Hierbei ist grds. der Wert der vom Vorhabenträger zu übernehmenden Leistungen maßgebend.mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Gebühren

Rz. 32 Die Gebühren des Rechtsanwalts für einen Antrag auf Änderung ergeben sich aus § 35 RVG i.V.m. § 23 Nr. 7 StBVV (siehe Rdn 15). Ein anschließendes Rechtsbehelfsverfahren ist nach § 17 Nr. 1a RVG eine andere Angelegenheit und nach Nr. 2301 RVG-VV abzurechnen.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 267 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen:[285] aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 268 Diese...mehr

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§ 39 Steuerrecht / ee) Gebühren

Rz. 88 § 89 Abs. 3–7 AO sehen die Erhebung von Gebühren für den Antrag auf verbindliche Auskunft vor. Die Gebühr ist nach § 89 Abs. 4 AO im Grundsatz nach dem Gegenstandswert zu berechnen, d.h. der unmittelbaren steuerlichen Auswirkung in Gestalt der Differenz zwischen den Steuerbeträgen, die bei Anwendung der vom Antragsteller im Antrag vorgetragenen Rechtsauffassung und be...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 8. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 9 Angesichts des im öffentlichen Recht oft einschlägigen Auffangstreitwerts von 5.000 EUR (§ 52 Abs. 2 GKG) und der eher zurückhaltenden Wertbemessung des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit[15] bietet es sich gerade hier dringend an, Vergütungsvereinbarungen zu schließen. Nach § 80 Abs. 3 S. 2 VwVfG sind die gesetzlich festgelegten (also nicht die vereinbar...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren

Rz. 238 Der Streitwert der Revisionsinstanz richtet sich gem. § 52 GKG nach den Anträgen des Revisionsklägers. Die Gerichtsgebühren ergeben sich für Revisionen aus der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG (KV Nr. 6120 ff.). Es entstehen also üblicherweise für das Verfahren gem. Nr. 6120 GKG-KV fünf Gerichtsgebühren. Bei Rücknahme oder Erledigung der Hauptsache vor Eingang der Revision...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXIV. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 84 Für die Vertretung im Planfeststellungsverfahren erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach §§ 2 Abs. 1 u. 2, 17 Nr. 1 RVG i.V.m. Nr. 2100 ff. RVG-VV. Unabhängig vom Ausgang des Planfeststellungsverfahrens sind – da keine Anspruchsgrundlage existiert – für den Mandanten die angefallenen Gebühren nicht erstattungsfähig. Insbesondere kommt auch – da gegen Planfeststellungsbe...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Gebühren des Rechtsanwalts im Bußgeldverfahren

Rz. 480 Ähnlich wie im Strafverfahren richten sich die anwaltlichen Gebühren im Bußgeldverfahren nach dem RVG-Vergütungsverzeichnis.[242] Die Gebührentatbestände für die Vertretung in Bußgeldangelegenheiten sind in Teil 5 RVG-VV geregelt. Anders als strafrechtliche Gebühren unterscheiden diese nicht nach dem mit der Sache befassten Gericht, sondern sie orientieren sich nach ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 45 Das Verfahren sowohl der Streitwertfestsetzung als auch der Streitwertbeschwerde ist gem. § 68 Abs. 3 GKG gerichtsgebührenfrei. Allerdings können gem. KV 9000 ff. GVG die Auslagen einer nicht begründeten Beschwerde anfallen. b) Anwaltsgebühren Rz. 46 Im Allgemeinen sind die Änderungen im RVG und RVG-VV durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zu beach...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / d) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 278 Siehe Nr. 1810 ff., Nr. 1820 ff. GKG-KV. bb) Anwaltsgebühren Rz. 279 Für die Tätigkeit im sofortigen Beschwerdeverfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 RVG-VV sowie ggf. eine 0,5 Terminsgebühr gem. Nr. 3513 RVG-VV. Für die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt, dessen Tätigkeit sich hierauf beschränkt, eine 0,5 Verfahre...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 256 Die allgemeine Verfahrensgebühr ist eine 4,0 Gebühr, Nr. 1220 GKG-KV. Diese reduziert sich nach Maßgabe der Tatbestände der Nr. 1221–1223 GKG-KV auf eine 1,0 bis 3,0 Gebühr. bb) Anwaltsgebühren Rz. 257 Im Berufungsverfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr auf eine 1,6 Gebühr, Nr. 3200 RVG-VV. Grds. darf der Berufungsbeklagte unmittelbar nach Einlegun...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / c) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtskosten Rz. 157 Bei einer Erledigungserklärung nach § 91a ZPO reduziert sich die Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 GKG-KV auf eine 1,0 Gebühr, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Parteien über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer Partei folgt, es sei denn, dass bereits ein andere...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtsgebühren Rz. 227 Es fallen keine besonderen Gerichtsgebühren an. bb) Anwaltsgebühren Rz. 228 Es fällt eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV an, wenn der Anwalt nicht bereits vorher in derselben Instanz tätig war; ansonsten gehört der Antrag auf Wiedereinsetzung zum Rechtszug und ist mit den dortigen Gebühren abgegolten. Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 56 Das Bewilligungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Wird das Prozesskostenhilfegesuch abgelehnt, hat der Antragsteller eventuell entstandene Auslagen nach § 28 Abs. 3 GKG zu tragen. b) Anwaltsgebühren Rz. 57 Gem. Nr. 3335 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist gem. § 15 Abs. 2 RVG im ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 10. Gebühren

Rz. 34 Die Rechtsanwaltsgebühren ergeben sich aus § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 3100 ff. RVG-VV. Die Höhe des Streitwerts von Verwaltungsstreitsachen entnimmt die Praxis dem "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit".[33] Der Streitwert ist mit Klageeinreichung gem. § 61 GKG anzugeben. Mit Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist seit dem 1.7.2004 die ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 207 Keine besonderen Gerichtskosten. b) Anwaltsgebühren Rz. 208 Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 RVG gehört die Bestimmung des zuständigen Gerichts zum Rechtszug; somit entstehen keinerlei gesonderten Gebühren. Wenn der Anwalt nicht als Prozessbevollmächtigter tätig wird, entsteht eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV.mehr