Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der vierte Teil des ArbGG regelt Streitigkeiten bei Bestehen eines Schiedsvertrags (§§ 101 ff. ArbGG). Bei diesen Verfahren handelt es sich aber nicht um schiedsrichterliche Verfahren, sondern um solche, die vor dem Arbeitsgericht zu führen sind. Die Gebühren des Rechtsanwalts in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen richten sich grundsätzlich nach den VV 3100 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Verfahrensdifferenzgebühr

a) Vorzeitige Auftragsbeendigung Rz. 40 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also bevor der Anwalt einen Schriftsatz einreicht oder einen Termin wahrnimmt, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht wie etwa die Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1 oder VV 3201 Nr. 1 u.a.[59] Diese Ermäßigungsvorschriften gelten nicht in allgemeinen Beschwerdeverfahren. Eine Reduzierung ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 47 VV 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c sieht vor, dass in Verfahren über die Beschwerde gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 anfallen. Durch die Bezugnahme der Nr. 1 Buchst. b auf VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c ist klargestellt, dass in den entsprechenden ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Nur der Anwalt macht den Erstattungsanspruch gem. § 126 ZPO geltend

Rz. 48 Hingegen stellt sich bei einer Kostenverteilung nach Quoten schon das Problem der Anspruchszuordnung (siehe Rdn 28); beigeordnete Anwälte können einerseits nur "ihre Gebühren und Auslagen" (§ 126 Abs. 1 ZPO) anmelden, die von einem hierauf beschränkten Teilerstattungsanspruch ohnehin nicht voll abgedeckt werden, und zum anderen müssen sie eine Aufrechnung des Gegners ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vergütung nach der StBVV

Rz. 19 Schließlich wird in § 35 für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten auf die §§ 23 bis 39 der StBVV i.V.m. den §§ 10 und 13 der StBVV verwiesen. Daher gilt hier § 2 Abs. 1 nicht. Allerdings sind in den Vorschriften der StBVV, auf die verwiesen wird, zum Teil auch wieder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Geschäftsgebühr in Verfahren nach der WBO (Nr. 2)

Rz. 7 In Verfahren nach der WBO, bei denen tritt, erhält der Anwalt die gleiche Geschäftsgebühr wie in sozialrechtlichen Verfahren, die nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Rz. 8 Möglich sind ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsverfahren

Rz. 46 Nach Abs. 3 Nr. 2 entstehen auch in Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung, die über die Erstattung der Kosten ergangen ist, die Gebühren nach VV Teil 3. Das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus solchen Titeln richtet sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 167 VwG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdeverfahren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 47 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig, so erhält er die Gebühren nach VV 3500, 3513 neben den Gebühren nach VV 3309, 3310 (siehe VV Vorb. 4 Rdn 99 ff.). Auch in Zwangsvollstreckungssachen stellen Beschwerdeverfahren eigene Angelegenheiten dar. Der Gegenstandswert bemisst sich nach der jeweiligen Beschwer, wobei alle bishe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Einigungsgebühr, VV 1000 ff.

a) Gerichtliche Anhängigkeit Rz. 44 Der Anwalt kann darüber hinaus auch die Einigungsgebühr verdienen, wenn er an einer Einigung im Beschwerdeverfahren mitwirkt. Die Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, soweit die Parteien sich über gerichtlich anhängige Ansprüche einigen (VV 1000, 1003), wobei die Ansprüche nicht im Beschwerdeverfahren anhängig sein müssen. Auch eine anderw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einigungs-, Aussöhnungs- und Erledigungsgebühr, Hebegebühr

Rz. 89 Diese Gebühren können nicht nach VV 1008 erhöht werden, weil es sich nicht um Geschäfts- oder Verfahrensgebühren handelt.[218]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung eines von mehreren Antragstellern

Rz. 220 Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem SpruchG einen von mehreren Antragstellern, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Bruchteil des für die Gerichtsgebühren geltenden Geschäftswerts, der sich aus dem Verhältnis der Anzahl der Anteile des Auftraggebers zu der Gesamtzahl der Anteile aller Antragsteller ergibt (§ 31 Abs. 1 S. 1). Maßgeblicher Zeitpunkt f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Einziehen und Weiterleiten von Zahlungen durch den Rechtsanwalt wird weder durch die allgemeinen Verfahrensgebühren (z.B. VV 3305, 3100, 4104 u.a.) noch die Geschäftsgebühren (VV 2300, 2303 u.a.) noch etwa die Grundgebühren (VV 4100, 5100 u.a.) abgegolten. Die darin liegende zusätzliche Verwahrungs- und Verwaltungstätigkeit des Anwalts zählt nicht mehr zur Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zeitpunkt der endgültigen Wertfestsetzung

Rz. 110 Soweit das Gericht keinen Wert für die Zulässigkeit der Beschwerde nach § 78 GNotKG festgesetzt hat, die nach § 78 S. 1 GNotKG grundsätzlich auch für die Festsetzung der Gebühren maßgebend wäre oder es eine solche Festsetzung zwar gibt, sie aber nicht bindet, setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren durch gesonderten Beschluss fest,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von dem Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen; er kann jedoch keinen Vorschuss fordern. 2Der Anspruch gegen den Beschuldigten entfällt insoweit, als die Staatskasse Gebühren gezahlt hat. (2) 1Der Anspruch kann nur insoweit geltend gemacht werden, als dem Beschuldigten ein Erstattungsansp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ist der der Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe tätig, kann er die Staatskasse für die in VV 2501 ff. geregelten Gebühren in Anspruch nehmen (§ 44 S. 1). Für die Gebühren bestimmt die Vorb. 2.5, dass sie ausschließlich nach den VV 2500 bis 2508 entstehen. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 1 BerHG entsprechend für alle weiteren Beratungspersonen i.S.v. § 3 Abs. 1 BerHG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor dem VGH/OVG als Berufungsgericht

Rz. 29 Abs. 2 S. 2 legt auch für die Verfahren nach §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 2 und 3 VwGO i.V.m. §§ 80 Abs. 5 VwGO vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anwendung der Gebührenregelungen nach VV Teil 3 Abschnitt 1 fest. Dementsprechend erhält der Rechtsanwalt in dem Fall, dass eines der genannten Verfahren erstmalig bei dem OVG oder VGH als Gericht der Hauptsache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Freiwillige Verpflichtung zur Zahlung des Haftungsanteils

Rz. 89 Einem Erstattungsverlangen auf der Grundlage des Haftungsanteils nach Abs. 2 wird im Einzelfall entgegen gehalten, dass eine Kostenbelastung des erstattungsberechtigten Streitgenossen in dieser Höhe grundsätzlich nicht notwendig sei (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO). Soweit er sich im Innenverhältnis dazu verpflichte, dem Anwalt mehr als seine wertanteilige Beteiligung zu zahlen...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / g) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 279 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach VV Teil 3 Abschnitt 5. Vielmehr gelten seit dem 1.8.2013 gem. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) die Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den VV 3204, 3205. Zudem en...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 61 Zum Umfang der Angelegenheit siehe Rdn 1 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beschwerdeverfahren gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 118 Auch Beschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§§ 83, 84 BPersVG) werden seit dem 1.8.2013[38] nach den Gebühren eines Berufungsverfahrens abgerechnet. Sie sind den entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vergleichbar, zumal nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührenschuldner

Rz. 2 Die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren (§ 44 S. 1) richten sich nach den VV 2501 ff. Nur die Beratungshilfegebühr (VV 2500) kann der Anwalt vom Mandanten verlangen (§ 44 S. 2). Hat der Mandant die Beauftragung des Rechtsanwalts ausdrücklich von der Bewilligung von Beratungshilfe abhängig gemacht, wird diese aber nicht bewilligt, hat der Rechtsanwalt weder Anspruc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgabe, Verweisung oder Zurückverweisung an das Empfangsgericht und Verbindung mit einer dort schon anhängigen Sache

Rz. 34 Wird ein Verfahren von einem anderen Gericht verwiesen und mit einem anderen am Empfangsgericht schon anhängigen Verfahren verbunden, gelten hinsichtlich des abgegebenen, verwiesenen und verbundenen Verfahrens die vorstehenden Ausführungen wiederum entsprechend. Ab der Verbindung liegt dann nur noch eine Angelegenheit vor (zur Abrechnung siehe § 15 Rdn 181 ff.). Bis d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 3401)

a) Wertgebühren aa) Gebührenhöhe Rz. 47 Der Terminsvertreter erhält für seine Tätigkeit zunächst einmal eine halbe Verfahrensgebühr, genauer gesagt, erhält er eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr zur Hälfte. Diese Formulierung ist missverständlich. Es ist nicht auf die tatsächlich entstandene Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Umfang der zu erstattenden Entgelte

Rz. 6 Zu den vom Auftraggeber nach VV 7001, 7002 zu übernehmenden Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zählen zum einen die allgemeinen Portokosten für Briefe, Postkarten, Einschreiben, Rückscheine, förmliche Zustellungen, Päckchen und Pakete usw.[6] Darüber hinausgehende Kosten (z.B. für Expressgut-, Fracht- oder Funkbotenkosten) fallen nicht unter VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 66 In Abs. 5 sind vier Tätigkeitsbereiche des Anwalts geregelt, die jeweils eigene Gebührenangelegenheiten (§ 15 Abs. 1) darstellen und für die eine gesonderte Vergütung entsteht. Es handelt sich ummehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung von § 58 Abs. 2

Rz. 25 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung und Beratungshilfevergütung verbleiben. Der Gesetzgeber hat indes bei Einführung des § 15a die vergleichbare, im Rahmen der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auskunft bei Nachfrage des Mandanten

Rz. 41 Erkundigt sich der Mandant nach den voraussichtlich entstehenden Kosten, muss der Rechtsanwalt ihm wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft geben.[67] Art und Umfang der Aufklärung bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls, in erster Linie nach der erkennbaren Interessenlage des Mandanten. Wenn der Anwalt im Zeitpunkt der Anfrage noch nicht alle für die Bemessu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verrechnung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 24 Nach Abs. 1 S. 2 entfällt der Anspruch des gerichtlich bestellten Anwalts gegen den Beschuldigten, soweit die Staatskasse Gebühren nach den VV 4100 ff. gezahlt hat. Der gerichtlich bestellte Anwalt muss sich also sämtliche Zahlungen der Staatskasse auf die entsprechenden Wahlanwaltsgebühren in voller Höhe anrechnen lassen, so dass er den Beschuldigten nur auf die Diff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahren nach dem EuKoPfVODG – Europäische Kontenpfändung

Rz. 6 Nach Art. 13 des Gesetzes zur Durchführung der VO (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016[1] ist in VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 mit Wirkung vom 18.1.2017 geregelt, dass im Verfahren nach der VO (EU) Nr. 655/2014 Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 49 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den VV 6101, 6102. Das gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz eine selbstständige Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut entstehen (§ 15 Abs. 2; vgl. auch §§ 17 Nr. 11 und 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1).[23]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Gebührenfreiheit und Kostenerstattungsausschluss (Abs. 9)

Rz. 176 Die Gebührenfreiheit ist auf das Antragsverfahren (Abs. 1) beschränkt. Für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren der weiteren Beschwerde richten sich die Gebühren nach Nr. 1812 GKG-KostVerz., Nr. 1912 FamGKG-KostVerz. oder Nr. 19116 GNotKG-KostVerz. Rz. 177 Weder im Antrags- noch im Beschwerdeverfahren werden Kosten erstattet. Die Beschlüsse sollten deshalb keine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Mehrvergleich

a) Einigungsgebühr Rz. 20 Soweit nicht rechtshängige Ansprüche im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren miteinbezogen werden, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr nach VV 1000 mit einem Satz von 1,5. Dass für den Abschluss der Einigung insoweit ebenfalls PKH/VKH beantragt wird, führt nicht zu einer Reduzierung nach VV 1003 (Anm. zu VV 1003). Werden nicht rechtshängige Gegens...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / II. Umfang des Auftrags

Welche Gebühren dem Klägervertreter zustehen, ergibt sich aus der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit des Rechtsanwalts. Dieser Auftrag erstreckte sich sowohl auf die eingeklagte Forderung als auch auf die ebenfalls in den Vergleich einbezogene Kaufpreisforderung. Demgegenüber ist sein Vergütungsanspruch nicht davon abhängig, dass das Prozessgericht seinen Vergleichsvorschla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 278 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wechsel des Pflichtverteidigers

Rz. 142 Bei einem Pflichtverteidigerwechsel muss der Urkundsbeamte stets gem. § 54 prüfen, ob aufgrund schuldhaften Verhaltens des zunächst bestellten Pflichtverteidigers dessen Vergütungsanspruch kraft Gesetzes entfallen ist.[292] Liegen die Voraussetzungen des § 54 nicht vor, gilt Folgendes: Die Einschränkung bei der Bestellung, dass sich bei einem Wechsel des Pflichtvertei...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 3. Terminsgebühr

a) Überblick Rz. 78 Neben der Verfahrensgebühr entsteht unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 oder auch der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 eine Terminsgebühr nach VV 3104. b) Gerichtlicher Termin aa) Verhandlungstermin Rz. 79 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Rz. 80 Möglich ist, dass die ...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / I. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 2 Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit einem Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ein Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist in Ausnahmefällen zwar denkbar, hat in der Praxis aber keine Bedeutung (siehe VV 7008 Rdn 63). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch anwaltliche Mandate gibt, die gar nicht der Umsatzsteuer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beschleunigungsrüge

Rz. 59 Die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen einer gemäß § 155b Abs. 1 FamFG eingelegten Beschleunigungsrüge ist mit den Gebühren für das Verfahren, in dem die Rüge erhoben wird, abgegolten.[58] Dagegen ist die Tätigkeit im Rechtsmittelverfahren der Beschleunigungsbeschwerde (§ 155c FamFG) eine weitere Angelegenheit (§ 17 Nr. 1).[59] Hierfür entstehen die Gebühren nach VV 3500...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 28 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Verfahren über die Verlängerung (§ 12 ThUG) bzw. Aufhebung (vgl. § 13 ThUG) der Therapieunterbringung aus der Staatskasse als Verfahrens- und Terminsgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6302, 6303 Festgebühren in Höhe von 141 EUR. Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt jeweils eine Bet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gesetzliche Änderung der Pauschale

Rz. 47 Wird die Pauschale gesetzlich geändert, so hat dies auf bereits laufende Angelegenheiten keinen Einfluss. Die Übergangsregelungen der §§ 60, 61 (früher: § 134 BRAGO) enthalten im Gegensatz zu früheren Fassungen der BRAGO keine besonderen Regelungen für Auslagentatbestände. Es bleibt daher stets bei demjenigen Auslagensatz, der bei Erteilung des unbedingten Auftrags zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 8 Hat der Rechtsanwalt im Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung mehrere Auftraggeber und liegt dieselbe Angelegenheit vor, erhöht sich die einmal entstehende Verfahrensgebühr (§ 15 Abs. 2) nach VV 1008. Wird der Rechtsanwalt für die mehreren Auftraggeber für verschiedene Gegenstände tätig, wird die Verfahrensgebühr nicht nach VV 1008...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Auslagen

Rz. 63 Auch der nach VV 3403 tätige Anwalt hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen nach VV 7000 ff. Insbesondere erhält er die Postentgeltpauschale nach VV 7002. Sofern der Anwalt mehrere Gebühren nach VV 3403 erhält, steht ihm die Pauschale ggf. mehrmals zu. Dem steht § 15 Abs. 6 nicht entgegen, da diese Vorschrift nur von Gebühren, nicht auch von Auslagen spricht. Im Falle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigungsgebühr, VV 1000

1. Überblick über die Problematik Rz. 504 Im Zwangsvollstreckungsverfahren kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen, weil die Einigungsgebühr in VV Teil 1 Allgemeine Gebühren geregelt ist und nach VV Vorb. 1 die Gebühren dieses Teils neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren entstehen. Gleichwohl war und ist der Anfall der Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Streit/Ungewissheit

a) Vorläufig vollstreckbarer Titel Rz. 508 Erforderlich für die Einigungsgebühr ist, dass durch den Vergleich der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden soll. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist und die Parteien unterschiedliche Auffassungen zum Bestehen des materiell-rechtlichen Anspruchs haben, ist diese Voraussetzung erf...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / b) Gerichtlicher Termin

aa) Verhandlungstermin Rz. 79 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Rz. 80 Möglich ist, dass die Terminsgebühr nur aus dem Wert einer Folgesache entsteht, nämlich dann, wenn der Anwalt erst nach Abtrennung einer Folgesache beauftragt wird. bb) Anhörungstermin Rz. 81 Die Terminsgebühr entsteht auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Berechnungsweise

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Berufungs- und Revisionsverfahren

Rz. 22 In einem "durchschnittlichen" Berufungsverfahren ergeben sich hingegen folgende Gebühren: Die Erledigungsgebühr entspricht de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angemessener Vorschuss

Rz. 8 § 47 räumt ein Recht auf einen angemessenen Vorschuss für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse ein. Angemessen bedeutet, dass der Rechtsanwalt alle bereits entstandenen Gebühren und Auslagen in voller Höhe und die vollen voraussichtlich entstehenden Auslagen vorschussweise fordern kann.[5] Der beig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, dann kann es zu der grundsätzlich nach § 32 Abs. 2 zu beachtenden Bindungswirkung nicht kommen. Insoweit die Bindungswirkung nach § 32 Abs. 2 für den Rechtsanwalt ausscheidet, ermöglicht Abs. 1 dem Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 26 Wird vor einer der in Nr. 1 genannten Stellen eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den VV 3309 f. ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung.[33] Rz. 27 Die Beschaffung der vollstreckbaren Ausfer...mehr