Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausrichtung nach Gegenstandswert

Rz. 56 Erfasst von § 49b Abs. 5 BRAO sind die Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 ist damit der Wert gemeint, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (zum Begriff siehe Rdn 23 ff.). Wertgebühren finden sich vornehmlich in den Teilen 2 und 3 des VV. Nicht in den Anwendungsbereich des Abs. 5 fallen alle Betrags...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Einstweilige Anordnung

Rz. 22 § 3 ThUG erklärt die Vorschriften des Allgemeinen Teils des FamFG (§§ 1 bis 110 FamFG) für entsprechend anwendbar, soweit in §§ 4 ff. ThUG nichts Abweichendes bestimmt ist. Aus der Formulierung in § 14 Abs. 1 ThUG, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung erlassen kann, ist zu schließen, dass die einstweilige Anordnung nach dem ThUG verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Urschriften

Rz. 19 Nicht unter die Dokumentenpauschale i.S.d. VV 7000 fallen Urschriften, selbst dann nicht, wenn es sich um inhaltsgleiche Schreiben an verschiedene Beteiligte handelt. Denn Urschriften sind keine Kopien oder Ausdrucke i.S.v. VV 7000. Die Dokumentenpauschale fällt bei Nr. 1 nur für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken bzw. bei Nr. 2 für deren Überlassung in den Fäl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung (VV 3504)

Rz. 12 Hier kommt derzeit nur die Beschwerde nach § 145 Abs. 1 S. 1 SGG in Betracht, sofern sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2). Rz. 13 Die Terminsgebühr entsteht im Falle einer gerichtlichen Verhandlung über die Nichtzulassungsbeschwerde (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1) oder auch unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, also bei Mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenvorstellung und Gehörsrüge

Rz. 14 Auf Gegenvorstellungen ist VV 3500 dagegen nicht anwendbar.[29] Solche Rechtsbehelfe werden für den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten durch die Verfahrensgebühr entsprechend § 19 Abs. 1 S. 1 abgegolten. Als Einzelauftrag ist die Tätigkeit nach VV 3403 zu vergüten. Rz. 15 Für die Gehörsrüge findet sich eine spezielle Vorschrift in VV 3330 (siehe dort), die in Höh...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 68 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 72 Möglich ist, dass der anzurechnende Gebührensatz in der nachfolgenden Angelegenheit geringer ist als der anzurechnende Gebührensatz. Dann ist die Anrechnung zu begrenzen, da nicht mehr angerechnet werden kann, als an Gebühren entsteht (siehe bb), Rdn 72). Möglich ist auch hier, dass es anschließend zu einer weiteren Angelegenheit kommt, auf die wiederum anzurechnen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entstehung bedingt Erstattungsfähigkeit

Rz. 228 Nach § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei im Zivilprozess die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten.[334] Vergleichbare...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Europäischer Vollstreckungstitel

Rz. 420 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit. In diesen Verfahren erwachsen Gebühren für eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung nach VV 3309, 3310. Dies gilt auch für die entsprechenden Anträge gemäß § 1096 Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gleichzeitig mit Mahnbescheidantrag

Rz. 6 Der Antrag kann nicht zugleich mit dem Mahnbescheidantrag gestellt werden, sondern gemäß § 699 Abs. 1 S. 2 ZPO erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist.[5] Ein davor gestellter Antrag ist erfolglos, da unzulässig,[6] und löst somit keine Gebühren aus. Für die Frage, ob der Antrag verfrüht gestellt worden ist, kommt es darauf an, wann der Antrag und damit die Erklärung üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 42 Wird der Anwalt in einem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beauftragt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung nach den VV 6100 ff. Seine Tätigkeit ist nicht durch eventuelle Gebühren im vorausgegangenen ausländischen Straf- oder Bußgeldverfahren mit abgegolten. Vielmehr sind die deutschen Verfahren über die Bewilligung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütung

Rz. 43 Anwaltskosten entstehen im Verfahren keine. Sie kommen in der Regel schon deshalb nicht in Betracht, weil es an einem Auftraggeber fehlen wird. Der Anwalt wird zumeist in eigener Sache tätig. Das Einfordern der Vergütung gehört für ihn zur Instanz und löst keine gesonderten Gebühren aus (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14). Rz. 44 Vertritt der Anwalt ausnahmsweise einen anderen B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Normzweck

Rz. 1 Nach § 83b AsylG (früher § 83b AsylVfG) werden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) in Streitigkeiten nach dem AsylG nicht erhoben. Die Regelung soll den Verwaltungsaufwand vermeiden, der durch die Erhebung von im Regelfall ohnehin nicht beizutreibenden (und deshalb meist niedergeschlagenen) Gerichtskosten entstehen würde.[1] Rz. 2 Für die Berechnung der dem Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einigungsgebühr

Rz. 20 Soweit nicht rechtshängige Ansprüche im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren miteinbezogen werden, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr nach VV 1000 mit einem Satz von 1,5. Dass für den Abschluss der Einigung insoweit ebenfalls PKH/VKH beantragt wird, führt nicht zu einer Reduzierung nach VV 1003 (Anm. zu VV 1003). Werden nicht rechtshängige Gegenstände mitvergliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verteilungsverfahren mit mehreren Gläubigern

Rz. 389 Werden Gehaltsforderungen oder ähnliche in fortlaufenden Bezügen bestehende Forderungen (§ 832 ZPO) von mehreren Gläubigern gepfändet und kommt es deshalb zu mehrfachen Hinterlegungen, wird nur ein einheitliches Verteilungsverfahren durchgeführt, in das auch die zukünftigen, noch fällig werdenden Beträge und die entsprechenden Hinterlegungen miteinbezogen werden. Es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Genereller oder beschränkter Vollstreckungsauftrag

Rz. 38 Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand einen geringeren Wert hat als ursprünglich angenommen, er wirtschaftlich wertlos oder unpfändbar ist, ist für die Ermittlung des Gegenstandswerts zunächst festzustellen, welchen Vollstreckungsauftrag der Rechtsanwalt erhalten hat. Der Wert der zu vollstreckenden Forderung ist jedenfalls dann für...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / e) Aufhebungsverfahren nach § 942 Abs. 3 ZPO

Rz. 121 Setzt das Gericht der belegenen Sache auf Antrag nach § 942 Abs. 2 S. 2 ZPO eine Frist nach § 942 Abs. 1 ZPO zur Ladung vor dem Gericht der Hauptsache fest und wird innerhalb dieser Frist keine Hauptsacheklage erhoben, dann wird von dem Amtsgericht der belegenen Sache die einstweilige Verfügung durch Beschluss aufgehoben. Hierüber wird ohne mündliche Verhandlung durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Exequaturverfahren (§ 722 ZPO)

Rz. 34 Gemäß § 722 Abs. 1 ZPO findet aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts die Zwangsvollstreckung grds. nur statt, wenn ihre Zulässigkeit in einem ordentlichen Zivilprozess durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen ist (Exequaturverfahren). In diesem Klageverfahren entstehen im ersten Rechtszug (§ 722 Abs. 2 ZPO) die Gebühren nach VV 3100 ff. (vgl. VV Vorb. 3.1 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 3 Nach Anm. Abs. 1 ist Voraussetzung, dass dem Rechtsanwalt nicht die Verteidigung übertragen ist. Diese Formulierung ist insoweit missverständlich.mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / IV. Vorgerichtliche Vertretung

Rz. 127 Zu beachten ist, dass der Anwalt auch außergerichtlich hinsichtlich der Eilsache tätig werden kann, also hinsichtlich des Gegenstands, der nachfolgend Streitgegenstand des Arrests oder der einstweiligen Verfügung wird. Es liegen dann auch außergerichtlich zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 vor. Für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mehrfacher Auftrag

Rz. 83 Wird der vormals als Terminsvertreter tätige Anwalt später zum Verfahrensbevollmächtigten oder wird der Verfahrensbevollmächtigte später zum Terminsvertreter, so fallen die Gebühren nach VV 3401, 3402 nicht gesondert neben denen der VV 3100 ff. an. Es handelt sich insgesamt um eine einzige Angelegenheit. Der Anwalt erhält keine höhere Vergütung, als wenn er von vornhe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere Verfahren über die Prozesskostenhilfe in demselben Rechtszug (Nr. 3)

Rz. 10 Kommt es im selben Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO zur Durchführung mehrerer Prozesskostenhilfeverfahren (zur Gleichstellung von Verfahrenskostenhilfe und der Stundung nach § 4a InsO vgl. die Erläuterung zu § 12), handelt es sich untereinander um dieselbe Angelegenheit, so dass der Anwalt seine Gebühren und Auslagen nur einmal erhält (§ 15 Abs. 2). Rz. 11 Zu der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auftrag

Rz. 27 Entscheidendes Kriterium ist der erteilte Auftrag. Es kommt nicht darauf an, auf welche Rechte und Rechtsverhältnisse und Gegenstände sich die Tätigkeit des Anwalts tatsächlich bezogen hat. Es muss vielmehr auch ein Auftrag hierzu vorgelegen haben. Überschreitet der Anwalt seinen Auftrag, erweitert sich damit nicht der Gegenstandswert. Dieser kann sich immer nur in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Regelungsgehalt

Rz. 11 In seinem Anwendungsbereich – ein Anwalt wird für mehrere Auftraggeber hinsichtlich unterschiedlicher Forderungen in demselben Verfahren tätig (vgl. Rdn 9 f.) – führt Abs. 2 dazu, dass der Rechtsanwalt für jeden Auftrag seine Gebühren einschließlich der jeweiligen Auslagen gesondert in Rechnung stellen kann. Es tritt also weder eine Erhöhung gemäß § 7 mit VV 1008 ein,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verfahrensgebühr für das weitere Verfahren nach erfolgreicher Beschwerde (VV 4138)

Rz. 36 Wird gegen die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags als unzulässig erfolgreich Beschwerde eingelegt und muss das Ausgangsgericht daher jetzt zur Begründetheit entscheiden, liegt kein Fall des § 21 Abs. 1 S. 1 vor. Das Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags ist abgeschlossen. Es schließt sich dann das weitere Verfahren an. Beispiel: Der Beschuldigte ist vom Amt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Patentanwalt neben Prozessbevollmächtigtem

Rz. 43 In bestimmten Fällen kann die Partei, soweit ein Patentanwalt in einem Rechtsstreit mitgewirkt hat, die Erstattung der Gebühren des Patentanwaltes verlangen. Die entsprechende Erstattungspflicht des unterlegenen Gegners richtet sich nicht nach § 91 ZPO, sondern nach § 143 Abs. 3 PatG, § 27 Abs. 3 GebrMG, § 140 Abs. 3 MarkenG. Nach der neueren Rspr. des BPatG[31] richt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Klage und Widerklage

Rz. 77 Das gleiche Problem kann bei Klage und Widerklage auftreten. Auch dann können vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren angefallen sein, die im Rechtsstreit anzurechnen sind. Auch dann ist Abs. 2 zu beachten. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, für den Mandanten eine Forderung von 8.000 EUR außergerichtlich gegen den B geltend zu machen. Später erhält er den Auftrag,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 40 regelt die Gebühren des in einem Verfahren nach § 67a VwGO gerichtlich bestellten Rechtsanwalts. Rz. 2 § 67a VwGO hat sich, obwohl seit 1990 in Kraft, bisher nicht bewährt und wurde von der Praxis auch nicht angenommen. Dementsprechend findet sich hierzu auch keine Rechtsprechung. Rz. 3 Nach § 40 kann der Rechtsanwalt von den Personen, für die er nach § 67a Abs. 1 S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 114 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Termins sowie Besprechungen zur Vermeidung oder Erledigung der Angelegenheit erhält der Anwalt eine Terminsgebühr nach VV 3202 mit dem Gebührensatz von 1,2 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Terminsgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 3). Rz. 115 Eine "fiktive" Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Eine Bestimmung von Gebühren für einen bestellten Rechtsanwalt ist entbehrlich, weil eine gerichtliche Bestellung entsprechend § 90 WDO im gerichtlichen Antragsverfahren nach der WBO nicht möglich ist.[1] Die Bestimmungen über die PKH finden im Verfahren nach der WBO nach h.M. keine Anwendung (vgl. VV Vorb. 6.4 Rdn 25 ff.).[2]mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / c) Einigungsgebühr

Rz. 46 Wohl kann es hier zu einer Einigungsgebühr kommen, insbesondere dann, wenn die Beteiligten sich außergerichtlich über die Verteilung des Erlöses einigen. Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, da das Teilungsversteigerungsverfahren zur Anhängigkeit i.S.d. VV 1003 führt. Beispiel: Teilungsversteigerungsverfahren mit Termin und nachfolgender Einigung über di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Die VV 4300 ff. gelten sowohl für den Anwalt als auch für den Rechtsbeistand (Art. IX RpflAnpG), nicht aber für einen sonstigen im Strafverfahren zugelassenen Vertreter, wie z.B. einen Hochschullehrer; dieser muss nach § 612 BGB abrechnen. Rz. 7 Entsprechend anwendbar sind die VV 4300 ff. für den Vertreter oder Beistand des Privat- oder Nebenklägers, eines Einziehungsbe...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / cc) Volle Verfahrensgebühr und ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1

Rz. 73 Möglich ist, dass die Verfahrensgebühr zum Teil in voller Höhe und zum Teil nur in ermäßigter Höhe nach VV 3101 Nr. 1 entsteht. Rz. 74 Ein solcher Fall ist zum einen dann gegeben, wenn hinsichtlich einzelner Folgensachen eine vorzeitige Erledigung eingetreten ist. Dann entsteht aus dem Wert der Ehesache und gegebenenfalls auch einzelner Folgesachen die volle 1,3-Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Terminsgebühr nach VV 3401

Rz. 218 Hat der Anwalt keinen umfassenden Verfahrensauftrag, sondern beschränkt sich sein Auftrag auf die Vertretung in einem Termin, erhält er hierfür eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3401 in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Der Tätigkeit nach handelt es sich um eine Terminsgebühr, die gleichwohl als Verfahrensgebühr bezeichnet wird. Rz. 2...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / C. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 16 Wird die gesamte Angelegenheit nach allgemeiner Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Elektronische Akte

Rz. 2 Hierunter versteht man, dass anstelle einer aus Papier bestehenden Verfahrens- bzw. Prozessakte nur noch eine solche als elektronisches Dokument geführt wird. Diese kann dann auf einem Bildschirm sichtbar gemacht werden. Die elektronische Akte ist – außer in der Strafgerichtsbarkeit – in allen Gerichtsbarkeiten zugelassen. Insofern entstehen hier die Gebühren im herkömm...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 125 Wird eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt (§ 140 FamFG), kann dies zur Auflösung des Verbunds führen, so dass das abgetrennte Verfahren seine Eigenschaft als Folgesache verliert und als isolierte Familiensache fortgeführt wird. Die Vorschrift des § 16 Nr. 4 gilt dann ebenso wenig wie die des § 44 FamGKG. Rz. 126 Von der Abtrennung zu unterscheiden ist die Verfah...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 3. Ein Auftraggeber, mehrere Grundstücke/Grundstücksanteile desselben Schuldners

Rz. 12 Die jeweiligen Gebühren entstehen nur einmal, wenn dasselbe Verfahren mehrere Grundstücke oder Miteigentumsanteile erfasst.[15] Rz. 13 Bei getrennten Verfahren ist wiederum maßgebend, ob es möglich und geboten war, diese miteinander zu verbinden (vgl. Rdn 5). Soweit der Gegenstandswert sich nach dem Grundstückswert richtet (z.B. gemäß § 26 Nr. 2 Hs. 1 Alt. 1), ist der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Differenzverfahrensgebühr

Rz. 21 Neben den Einigungsgebühren entsteht aus dem Mehrwert der nicht rechtshängigen Ansprüche nach Anm. Nr. 2 zu VV 3337 eine Differenzverfahrensgebühr i.H.v. 0,5. Auch hierbei ist die Begrenzung nach § 15 Abs. 3 zu beachten, so dass nicht mehr als eine Verfahrensgebühr von 1,0 aus dem Gesamtwert berechnet werden darf (vgl. auch VV 3337 Rdn 36).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke

Rz. 128 Fertigt der Rechtsanwalt zur notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers Kopien oder Ausdrucke von Dokumenten, ist die Herstellung der ersten 100 Kopien und Ausdrucke als allgemeine Geschäftskosten durch die jeweiligen Gebühren abgegolten, VV Vorb. 7 Abs. 1. Auch hier kommt aber eine Dokumentenpauschale ab der 101. Kopie/Ausdruck in Betracht (siehe Rdn 190 ff. zur Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Schriftliches Verfahren

Rz. 15 Für das Entstehen der Terminsgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren reicht es nicht aus, dass der Rechtsanwalt im Prozesskostenhilfeverfahren an einem schriftlichen Vergleichsabschluss (§ 278 Abs. 6 S. 1 ZPO) mitwirkt, da Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 voraussetzt, dass die Einigung in einem Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung erfolgt. Im Prozesskostenhi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 6 Die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der der Anwalt gesonderte Gebühren erhält. Dies ergibt sich aus § 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3. Rz. 7 Das sich an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde anschließende Berufungsverfahren stellt wiederum eine verschiedene Angelegenheit da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckung der Sicherheitsleistung

Rz. 274 Der auf Leistung einer bestimmten Sicherheit (z.B. Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, Bürgschaft) lautende Beschluss wird durch den Gläubiger gemäß § 887 ZPO vollstreckt. Hierfür erhält der Anwalt noch zusätzlich die Gebühren nach VV 3309, ggf. auch noch die weiteren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 12.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 14 Diese Alternative ist praktisch dann gegeben, wenn das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hat und der Rechtsanwalt des Antragstellers sich außergerichtlich mit der Gegenseite in Verbindung setzt und persönliche bzw. telefonische Besprechungen vornimmt. Aber auch in dem Fall, in dem der Auftrag, ein solches Verfahren einzuleiten, erteilt wurde un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Strafsachen und Strafvollstreckung

Rz. 19 Keine Anwendung finden die VV 6300 ff. dagegen in Strafsachen, also insbesondere nicht bei Haftprüfungsterminen, Haftbeschwerden, in den Fällen der §§ 126a, 453c, 463 StPO, §§ 71 Abs. 2, 72 Abs. 3, 73 JGG oder Verfahren nach § 81 StPO.[19] Auch die Überprüfung der Unterbringung nach den §§ 67d und 67e StGB wird nicht von den VV 6300 ff. erfasst (Strafvollstreckung).[2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beweislast

Rz. 19 Nach § 4 Abs. 2 S. 4, 2. Hs.a.F. war der Mandant, der behauptete, mit seinem Anwalt eine die gesetzliche Vergütung unterschreitende Vereinbarung geschlossen zu haben, für dieses Vorbringen beweisbelastet.[17] Dies galt erst recht, wenn er behauptete, der Anwalt habe eine unentgeltliche Tätigkeit zugesagt.[18] Diese Beweislastverteilung wich von den allgemeinen Beweisl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eigener Anspruch

Rz. 8 Abs. 1 begründet für den im Wege der Prozesskostenhilfe gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[6] Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung enthält die Zusage, f...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / X. Rechtsmittelgericht zieht erstinstanzlich verbliebenes restliches Verfahren an sich

Rz. 56 Kein Fall der §§ 20, 21 liegt vor, wenn ein Rechtsmittelgericht nach einem Teilurteil das erstinstanzlich verbliebene restliche Verfahren an sich zieht. Es gilt insoweit vielmehr § 17 Nr. 1, wonach jedes Verfahren eine eigene Angelegenheit darstellt. Zwar setzt sich das erstinstanzliche Verfahren insoweit vor dem Rechtsmittelgericht fort, weil in diesem Fall das ersti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erweiterung der Auslieferungsbewilligung gem. § 35 IRG

Rz. 19 Das Verfahren nach § 35 IRG, also wenn eine erneute Verhandlung anberaumt wird, weil nach Durchführung der Auslieferung die ausländische Regierung um Zustimmung zur Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder Weiterverfolgung wegen einer Tat ersucht, für die die Auslieferung nicht bewilligt wurde, ist eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit, so dass der Anwalt, der hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zwangsvollstreckung, Vollstreckung, Verwaltungszwang und Vollziehung (Anm. Abs. 1)

Rz. 10 Unterabschnitt 3 erfasst grundsätzlich sämtliche Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung von Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes, alsomehr