Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Auftraggeber

Rz. 84 Bei gemeinschaftlicher Beteiligung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 um 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber, sodass die Gebühr bei einem weiteren Auftraggeber 0,8 beträgt. Auf Rdn 39 ff. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Mehrere Personen als Auftraggeber

Rz. 43 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöhen sich sowohl die Verfahrensgebühr nach VV 3307 als auch die nach VV 3100 gemäß VV 1008. Angerechnet wird dann nach Anm. zu VV 3307 die insgesamt erhöhte Verfahrensgebühr. Beispiel: Gegen zwei Mandanten als Gesamtschuldner ist ein Mahnbescheid i.H.v. 3.000 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fälligkeit

Rz. 45 Die besondere Gebühr wird mit Abschluss des erstinstanzlichen Musterverfahrens fällig. Die Fälligkeit tritt nicht erst mit Rechtskraft des Musterverfahrens ein. Rz. 46 Der Heranziehung des § 8 steht nicht entgegen, dass sich der Mehraufwand des Rechtsanwalts, der den Musterkläger vertritt, erst im Nachhinein zuverlässig bestimmen lässt. Da aber eine tatsächliche Betrac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Termine außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3)

Rz. 11 Des Weiteren entsteht die Gebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3). Rz. 12 Im Gegensatz zu den übrigen Alternativen ist es für diese Gebühr erforderlich, dass eine Verhandlung stattfindet. Damit sollen ausweislich der...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 5. Ein Auftraggeber, Versteigerungsanträge aus verschiedenen Ansprüchen/Rangklassen

Rz. 15 Ungeklärt ist ebenso die Frage, wie sich die Abrechnung gestaltet, wenn ein Rechtsanwalt für einen Auftraggeber das Verfahren aus verschiedenen Rangklassen anordnen lässt bzw. den Beitritt hieraus erklärt. Bedeutsam ist dies vor allem bei der Zwangsversteigerung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen rückständiger Hausgelder. Beispiel: Die Gläubigerin, eine Wohnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 1005 und 1006 ist geregelt, in welcher Höhe der Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr (VV 1000) oder Erledigungsgebühr (VV 1002) erhält, wenn in sozialrechtlichen Angelegenheiten Betragsrahmengebühren anfallen. Rz. 2 Die Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nach VV 1005 wird in Höhe der nach VV 2302 angefallenen auße...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4106 ff. / 1. Teilnahme an der Hauptverhandlung, VV 4108, 4114 oder 4120

Rz. 7 Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung erhält der Verteidiger – je nach Ordnung des Gerichts – eine weitere Gebühr nach VV 4108, 4114 oder 4120. Diese Gebühr entsteht für jeden Hauptverhandlungstag gesondert. Für Fortsetzungstermine oder erneute Hauptverhandlungstermine entsteht daher dieselbe Terminsgebühr. Eine Differenzierung wie nach altem Recht (§ 83 Abs. 1, Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Keine entsprechende Anwendung auf VV 3404

Rz. 16 Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts auf ein einfaches Schreiben, so entsteht ohnehin nur eine 0,3-Gebühr. Eine weitere Reduzierung ist hier nicht vorgesehen. Der Anwalt erhält daher auch die volle 0,3-Gebühr, wenn er den Auftrag zu einem einfachen Schreiben erhält, sich dieser Auftrag aber vorzeitig erledigt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Berufungsgegner

Rz. 44 Soweit auf Seiten des Berufungsgegners aus dem Wert der Berufungsgegenstände eine 1,1-Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 angefallen ist, ist diese grundsätzlich zu erstatten. a) Vorzeitige Erledigung durch Einigung Rz. 45 Dies gilt zunächst einmal wiederum, wenn nicht anhängige Gegenstände in einen Vergleich mit einbezogen werden und die Parteien darin eine entsprechende Kos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Mit der durch das 2. KostRMoG neu eingeführten Vorschrift der VV 1010 soll der Wegfall der nach der BRAGO noch vorgesehenen Beweisgebühr in bestimmten Ausnahmenfällen kompensiert werden, namentlich in umfangreichen Bau- oder Arzthaftungssachen. Die Gebühr soll den mit besonders umfangreichen Beweisaufnahmen anfallenden Mehraufwand durch eine zusätzliche Gebühr bzw. dur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktuelle Rechtslage

Rz. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 3 stellt klar, dass der Anwalt in allen Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eine gesonderte Vergütung erhält, unabhängig davon, wer die angefochtene Entscheidung erlassen hat.[6] Rz. 11 Die Vergütung richtet sich in Verfahren nach VV Teil 3, in denen nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, nach VV 3500. Rz. 12 Maßgebender Gege...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 3. Auftrag zur Hauptsacheklage bereits erteilt

Rz. 153 War zum Zeitpunkt des Abschlussschreibens bereits Klageauftrag zur Hauptsache erteilt, dann wird die Tätigkeit des Anwalts nicht mehr nach Teil 2 (Geschäftsgebühr) vergütet, sondern bereits nach VV Teil 3 und löst eine Verfahrensgebühr aus, allerdings nur in ermäßigter Höhe von 0,8 (VV 3101 Nr. 1). Beispiel: Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 7.500 EUR)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Endet der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat, so erhält er nach Nr. 1 nur eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8. Die Einschränkung des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entbehrlichkeit der mündlichen Verhandlung wegen anwaltlicher Mitwirkung (Anm. Abs. 2)

Rz. 7 Der Rechtsanwalt erhält die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 nicht nur in den in Anm. Abs. 1 genannten Fällen, sondern auch dann, wenn die mündliche Verhandlung oder Hauptverhandlung aus anderen Gründen entbehrlich wird. Die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 entsteht daher auch dann, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird oder das Gericht beschließt, das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Schriftliches Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO

Rz. 139 Mit dem JuMoG neu eingeführt worden ist in § 411 Abs. 1 S. 3 StPO die Möglichkeit, auch in Strafsachen im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Wird gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und dieser auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt, kann das Gericht hierüber im schriftlichen Verfahren entscheiden. Erforderlich hierzu ist al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Der Anwalt wird in eigener Sache tätig

Rz. 45 Wird der Anwalt in eigener Sache tätig, so ist nach h.M. eine Kostenerstattung ausgeschlossen (siehe VV Vorb. 4 Rdn 127). Soweit man eine Erstattungspflicht analog § 464b Abs. 1 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO befürwortet, ist dann auch eine Gebühr nach den VV 4300 ff. zu erstatten, sofern die entsprechende Gebühr eines Verteidigers erstattungsfähig wäre.[14] B...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO[1] ist das vorbereitende Verfahren jetzt gegenüber dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15. Diese Frage war zwar auch nach dem RVG lange umstritten,[2] ist jetzt aber durch § 17 Nr. 10 eindeutig geregelt. Rz. 3 Wird das Ermittlungsverfahren (vorläufig) eingestellt und nach Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zweck der Vorschrift

Rz. 117 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren Kostenregelungen geschaffen, die das Prozesskostenrisiko der geschädigten Kapitalanleger minimieren sollen und dadurch zur Attraktivität des Musterverfahrens beitragen.[28] Diese Zielrichtung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen auch durch das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Mu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rücknahme ohne Begründung

Rz. 47 Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist für den Gegner nur die 1,1-Gebühr (VV 3507) bzw. die 1,8-Gebühr (VV 3509) erstattungsfähig, da es weder eines Abweisungsantrags noch eines Kostenantrags bedarf.[22] Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde also zunächst eingelegt, aber vor ihrer Begründung zurückgenommen, so gil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Beratung über ein Rechtsmittel durch den nicht in der Vorinstanz tätigen Anwalt

Rz. 143 Wird ein Anwalt, der nicht in der Vorinstanz als Verteidiger tätig war, mit der Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren beauftragt und soll er zunächst nur über die Aussichten eines Rechtsmittels beraten, ohne es schon einzulegen, so erhält er gleichwohl die Vergütung nach VV 4124, 4130, VV 5113, VV 6207, 6211. Mit der Beauftragung als Verteidiger sind die VV 4124...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umsatzsteuer

Rz. 55 Die Umsatzsteuer ist auf Antrag der besonderen Gebühr des § 41a hinzuzusetzen (vgl. auch § 41a Abs. 4 S. 1). Die Bewilligung der besonderen Gebühr des § 41a erfolgt auf den Nettobetrag. Im Festsetzungsverfahren wird die Umsatzsteuer auf Antrag hinzugesetzt, vorausgesetzt, der Rechtsanwalt ist umsatzsteuerpflichtig.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Sachliche Merkmale, VV 3101 Nr. 1 und 2, VV 3201 Nr. 1 und 2, Anm. zu VV 3207

Rz. 40 Sachliche Merkmale sind solche, die die Höhe der Gebühr unabhängig von der Person des Anwalts betreffen. Nach Wegfall des § 11 Abs. 1 S. 4 und 5 BRAGO ist nur noch ein sachliches Merkmal vorhanden, nämlich die Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Erledigung und bei bloßer Protokollierung. Rz. 41 Da der Verkehrsanwalt lediglich eine Gebühr in Höhe der dem Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höchstgebühr

Rz. 14 Auf der Grundlage der eine Erhöhung der Beratungsgebühr befürwortenden Auffassung ergeben sich die weiteren Folgerungen: Ist der Anwalt für mehrere Rechtsuchende tätig, so erhöht sich die Gebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber, also um jeweils 11,55 EUR (siehe VV 1008). Der Höchstbetrag der Erhöhung beläuft sich auf 77 EUR (200 % von 38,50 EUR), so dass die höchstmögl...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / X. Anrechnung im Hauptsacheverfahren

Rz. 23 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach VV Vorb. 3 Abs. 5 aufeinander anzurechnen. Rz. 24 Eine Anrechnung unterbleibt allerdings gem. § 15 Abs. 5 S. 2, wenn zwischen Abschluss des Beweisverfahrens und Einleitung des Hauptsacheve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht

Rz. 50 Wird das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde im Verwarnungsverfahren oder im Zwischenverfahren (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen an der Einstellung mitgewirkt, so erhält er nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 immer die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115. Rz. 51 Da das Verfahren bis zum Eingang der Akten ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / 1. Teilnahme an der Hauptverhandlung, VV 4126 ff.

Rz. 13 Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung erhält der Verteidiger eine Gebühr nach VV 4126 ff. Diese Gebühr entsteht für jeden Hauptverhandlungstag gesondert. Für Fortsetzungstermine oder erneute Hauptverhandlungstermine entsteht daher dieselbe Terminsgebühr. Eine Differenzierung wie nach bisherigem Recht findet nicht mehr statt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ermittlung durch den Rechtsanwalt

Rz. 136 Die Ermittlung der Adresse des Schuldners durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zwecks Durchführung der Zwangsvollstreckung stellt ebenfalls eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende bzw. begleitende Tätigkeit dar, die für den Anwalt die Gebühr VV 3309 entstehen lässt, soweit es sich dabei um die erste Vollstreckungstätigkeit handelt; ist die Verfahrensgebühr fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mitteilung der Anrechnungsgrundlagen

Rz. 66 Abs. 5 S. 3 verpflichtet den Anwalt, Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr als solche zu qualifizieren und auch deren Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Neben dem gezahlten Betrag sind bei anzurechnenden Wertgebühren einschl. der Geschäftsgebühr nach VV 2300 (Satzrahmengebühr, modifizierte Wertgebühr) der Gebührensatz und der zugrunde gelegte Gegenstandswert, bei anz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 147 In verschiedenen Verfahrensabschnitten kann der Anwalt dagegen die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 ungeachtet des Zeitablaufs mehrmals verdienen. Dies gilt insbesondere für das vorbereitende Verfahren (Unterabschnitt 2) einerseits und das gerichtliche Verfahren (Unterabschnitt 3) andererseits, aber auch für das Berufungsverfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gutachter

Rz. 10 Gutachter i.S.d. VV 2101 kann jeder Anwalt sein. Es ist nicht erforderlich, dass er an dem zuständigen Rechtsmittelgericht zugelassen ist. Es kann also auch ein Anwalt die Gutachtengebühr verdienen, der selbst gar nicht zulässigerweise den Auftraggeber im späteren Rechtsmittelverfahren vertreten könnte (siehe VV 2100 Rdn 33). Rz. 11 Auch der vorinstanzliche Prozessbevo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Beendigung nach VV 3405

Rz. 39 Endet der Auftrag vorzeitig, so reduziert sich die Gebühr der VV 3403 auf 0,5 (VV 3405 i.V.m. Anm.). Eine Reduzierung der 0,3-Gebühr nach VV 3404 findet dagegen nicht statt, da VV 3404 in VV 3405 nicht erwähnt wird. Rz. 40 Eine vorzeitige Beendigung ist dann gegeben, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 8 Hat sowohl der Angeklagte Revision eingelegt als auch die Staatsanwaltschaft, der Privat- oder Nebenkläger, so kann der Anwalt die Gebühr nach Nr. 1 und Nr. 2 gesondert verdienen, wenn er sowohl die Revision des Angeklagten begründet (Nr. 1) als auch zur Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft, des Privat- oder Nebenklägers Stellung nimmt (Nr. 2). Er erhält allerdin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 28 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten notwendig ist, so dass dessen Kosten zu erstatten sind. Anders dagegen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dort richtet sich die Kostenerstattung nach § 80 FamFG. Die Hinzuziehung eines Anwalts muss notwendig gewesen sein, was in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vorbereitende Maßnahme

Rz. 291 Zu § 915b ZPO a.F. (bis 31.12.2012) ist zutreffend die Auffassung vertreten worden, dass bereits die Einsicht in bzw. die Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zur Vorbereitung der Vollstreckung die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[285] Teilweise ist die bloße Einholung einer Auskunft aus dem Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vertretung mehrerer Auftraggeber, VV 1008

Rz. 43 Im Falle der Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008. Dies gilt auch für die Gebühr des VV 3400. Dennoch steht dem Verkehrsanwalt nicht schon deshalb die erhöhte Verfahrensgebühr zu, weil der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, vielmehr muss auch er für mehrere Auftraggeber tätig sein.[31] Beispiel: Der in Mü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 46 Nimmt der Anwalt andere Termine als nach VV Vorb. 3 Abs. 3 wahr, so erhält er hierfür ebenfalls eine Gebühr nach VV 3403. Der Anwalt darf also nicht Terminsvertreter nach VV 3401, 3402 sein. Rz. 47 Infolge der Erweiterung der VV Vorb. 3 Abs. 3 auf alle gerichtlichen Termine ist der Anwendungsbereich diese Alternative in VV 3403 praktisch bedeutungslos. Anwendbar ist VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgeltungsbereich

Rz. 18 Die Gebühr nach VV 2200 entsteht mit der ersten Tätigkeit des Einvernehmensanwalts nach Erteilung des Auftrags, also in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 2.3 Abs. 3). Rz. 19 Die Einvernehmensgebühr nach VV 2200 deckt die gesamte Tätigkeit des Einvernehmensanwalts im Verfahren über die Herstellung des Einvernehmens ab, also insbesondere die Berat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme des Bußgeldbescheids und Neuerlass (Anm. Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 60 Die Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 3 ist mit dem RVG neu aufgenommen worden. Die Rechtsprechung war bereits zur BRAGO entsprechend verfahren.[51] Wird gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und nimmt die Verwaltungsbehörde daraufhin diesen Bußgeldbescheid zurück, erlässt gleichzeitig aber einen neuen (zutreffenden) Bußgeldbescheid, dann entsteht die Zusätzliche ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Teilnehme an einem gerichtlichen Termin

Rz. 38 Das Gericht hat die Person, der die Freiheit entzogen bzw. die untergebracht werden soll, nach §§ 420, 319, § 167 i.V.m. § 319 FamFG mündlich zu hören. Nimmt der Anwalt an diesem Termin teil, so erhält er hierfür eine Terminsgebühr nach VV 6301. Diese Gebühr erhält er auch dann, wenn er lediglich an einem Termin teilnimmt, in dem Zeugen vernommen oder Sachverständige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Anrechnung gemäß Anm. zu VV 2100

Rz. 19 Nach VV 2101 i.V.m. Anm. zu VV 2100 ist die Gutachtengebühr auf die Verfahrensgebühr, die im Rechtsmittelverfahren entsteht, anzurechnen (siehe hierzu VV 2100 Rdn 40 ff.). Rz. 20 Ungeachtet der Anrechnung handelt es sich bei der Gutachtentätigkeit um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass der Anwalt auch bei vollständiger Anrechnung der Gebühr eine voll...mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. zutreffend und eine für den Verteidiger ggf. wichtige Entscheidung. Denn: Die Entscheidung räumt dem (verurteilten) Angeklagten einen Auslagenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse ein hinsichtlich der beiden hier entstandenen zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4142 VV (zur Nr. 4142 VV eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4142 VV Rn 1 ff.; ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 135 Der Anwalt, der die Handakten übersendet, erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr nach Anm. zu VV 3400, also eine Gebühr in Höhe der dem Rechtsmittelanwalt zustehenden Verfahrensgebühr. Zu differenzieren ist nach Wertgebühren (§ 2 Abs. 1) und nach Betragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Nach Anrechnung verbleibende Beträge

Rz. 45 Analog Abs. 2 S. 2 ist in sonstigen Fällen zu verfahren, in denen es auf eine Auf- oder Abrundung ankommt, etwa bei der Anrechnung nach VV Vorb. 3 Abs. 4. Beispiel: Der Anwalt hat eine 0,75-Gebühr nach VV 2300 aus 30.000 EUR verdient, also 716,25 EUR. Auf die Verfahrensgebühr ist hiervon an sich die Hälfte anzurechnen; die andere Hälfte bleibt anrechnungsfrei (VV Vorb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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