Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme (§ 19 Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 141 Der Rechtsanwalt, der mit der Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme befasst ist, erhält dafür keine gesonderte Gebühr. Verfahren oder Maßnahmen, die auf die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme gerichtet sind, sind im Verhältnis zu der aufzuhebenden Maßnahme keine besondere Angelegenheit. Eine gesonderte Gebühr für eine Tätigkeit im Rahmen der Aufhebung einer Voll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5104

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5104 regelt die Höhe der Terminsgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 3, Vorb. 5.1 Abs. 2) ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4106 ff. / VI. Verfahrensgebühr nach VV 4143

Rz. 11 Daneben kann eine zusätzliche Gebühr nach VV 4143 entstehen, wenn vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 18 Ergeht in dem Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine den Rechtszug beendende Entscheidung und legt der Anwalt für seinen Mandanten hiergegen auftragsgemäß Beschwerde gemäß § 25 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 13 StrRehaG ein, so erhält er hierfür die Vergütung nach VV 4146, 2. Alt. Rz. 19 Zu beachten ist allerdings, dass § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 auch hier gil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Mindestgebühr und Gebührenerhöhung VV 1008

Rz. 29 Liegt die Verfahrensgebühr VV 1008 unter der Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 i.H.v. 15 EUR bzw. trifft eine auf den Mindestbetrag aufzurundende erhöhungsfähige Gebühr mit der Gebührenerhöhung nach VV 1008 zusammen, ist zunächst der Gebührensatz einschließlich Gebührenerhöhung zu bestimmen und anschließend die Gebühr aus der Tabelle zu § 13 abzulesen.[28] Beispiel 1: Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 399 Wird die Zwangsvollstreckung in Nutzungsrechte betrieben (z.B. Miet- oder Pachtrechte; Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit – soweit bei beiden die Ausübung einem anderen überlassen werden kann, § 857 Abs. 3 ZPO; Nutzungsrecht des Leasingnehmers), kann das Vollstreckungsgericht besondere Anordnungen erlassen, insbesondere eine Verwaltung anordnen (§ 857 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenerstattung

Rz. 24 Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens sind grundsätzlich zu erstatten. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist nur eine 1,0-Gebühr (VV 3505) erstattungsfähig, da es weder eines Abweisungsantrags noch eines Kostenantrags bedarf.[1] Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde also zunächst eingelegt, aber vor ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vorbereitendes Verfahren (Unterabschnitt 2)

Rz. 48 Wird das vorbereitende Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen die Einstellung gefördert, so erhält er gemäß Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtsanwalt als gesetzlicher Vertreter

Rz. 27 Ist der Rechtsanwalt, der den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten führt, gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person, sei es als Betreuer, Pfleger oder Vormund, so hat er keinen Anspruch auf die Gebühr nach VV 3400. Er erhält jedoch nach §§ 1908i, 1915 Abs. 1 und 1835 BGB Aufwendungsersatz in Höhe der gesetzlichen Vergütung, also nach VV 3400, wenn ein nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Treuhandauftrag an Notar

Rz. 484 Erteilt der Rechtsanwalt des Gläubigers dem mit der Beurkundung und der Abwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages befassten Notar den Treuhandauftrag, die überreichte Löschungsbewilligung des Gläubigers zur Löschung der Sicherungshypothek nur zu verwenden, wenn sichergestellt ist, dass die der Hypothek zugrunde liegende Forderung aus dem Erlös befriedigt wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe und gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 25 Die Gebühr entsteht in derselben Höhe wie auch in anderen Angelegenheiten. Auch eine Staffelung wie bei der Geschäftsgebühr (VV 2504 ff.) ist hier nicht vorgesehen. Die Gebühr entsteht im Falle einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO nur einmal. Eine Erhöhung oder Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Es kommt nicht zur Hauptverhandlung

Rz. 51 Sofern es infolge der Einstellung nicht zur Hauptverhandlung kommt und der Verteidiger hieran mitgewirkt hat, erhält er die Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1. Dieser Fall ist ebenso unstrittig. Eine Frist ist hier – im Gegensatz zur Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder eines Rechtsmittels – nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Übergang zum Strafbefehlsverfahren nach § 408a StPO

Rz. 142 Die analoge Anwendung der VV 4141 wird in der Rechtsprechung des Weiteren befürwortet, wenn der Anwalt nach Anklageerhebung erreicht, dass gemäß § 408a StPO im Strafbefehlsverfahren entschieden wird, sodass sich damit eine Hauptverhandlung erübrigt.[156] Diese Rechtsprechung ist zutreffend. Wird Anklage erhoben, so muss im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5105

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5105 regelt die Höhe der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 2) im vorbereitenden Verfahren bei einer Geldbuße von übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 5106

Gesetzestext Rz. 1 Die VV 5106 regelt die Höhe der Terminsgebühr (VV Vorb. 5 Abs. 3, Vorb. 5.1 Abs. 2) fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Die Zahlung geht in Teilbeträgen ein und wird in einem Betrag ausgezahlt

Rz. 27 Werden mehrere Teilbeträge von demselben oder von verschiedenen Personen an den Anwalt gezahlt, aber in einer Summe weitergeleitet, so ist zu differenzieren: Rz. 28 Stammen die Zahlungen aus demselben Auftrag, entsteht bei der Gesamtauszahlung ungeachtet des getrennten Zahlungseingangs nur eine Hebegebühr aus dem Gesamtwert.[32] Beispiel 1: Die beiden auf 20.000 EUR ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Termin zur Hauptverhandlung war noch nicht anberaumt

Rz. 84 War die Hauptverhandlung noch nicht terminiert, so löst die Rücknahme unter Mitwirkung des Verteidigers immer die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 aus. Die frühere Streitfrage, ob eine Gebührenerhöhung auch dann eintritt, wenn noch gar kein Termin anberaumt war, hat sich bereits seit längerem erledigt.[92]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kombination VV 3200/Anm. Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt.

Rz. 36 Beispiel: Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 5.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Parteien über die Klageforderung sowie über weitergehende nicht anhängige 10.000 EUR. Zu einer Einigung kommt es nicht. Die volle Gebühr nach VV 3200 entsteht aus dem Wert von 5.000 EUR; aus den weiteren 10.0...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren nach § 55

Rz. 53 Allein auf die Bewilligung einer besonderen Gebühr findet eine Auszahlung noch nicht statt. Die besondere Gebühr zuzüglich der Umsatzsteuer wird auf Antrag nach § 55 festgesetzt. Zuständig ist für die Vergütungsfestsetzung der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des OLG (§ 55 Abs. 1 S. 1). Das OLG ist das Gericht des ersten Rechtszugs für das Musterverfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterschiedliche Gegenstände

Rz. 25 Ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit nicht derselbe, werden die Werte der einzelnen Ansprüche addiert (§ 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Abzurechnen ist dann lediglich eine 1,0-Gebühr aus dem Gesamtwert. Beispiel: Mahnverfahren für mehrere Auftraggeber, verschiedene Gegenstände Der Anwalt erwirkt für zwei Auftraggeber in einem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 95 VV Vorb. 2.3. Abs. 6 übernimmt die Anrechnungsbestimmung aus der früheren Anm. zu VV 2303 (Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr auf die Geschäftsgebühr eines Güte- oder Schlichtungsverfahrens). Die Verlagerung der Anrechnungsregelung diente lediglich der Übersichtlichkeit, weil dadurch alle Anrechnungsregelungen nach diesem Abschnitt in der VV Vorb. 2.3 zus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Freispruch im wieder aufgenommenen Verfahren nach § 371 Abs. 2 StPO

Rz. 143 Die Zusätzliche Gebühr entsteht auch dann, wenn der Verteidiger durch seinen umfassenden Vortrag im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens den Grundstein dafür legt, dass im wieder aufgenommenen Verfahren eine Hauptverhandlung entbehrlich geworden ist, weil das Gericht gemäß § 371 Abs. 2 StPO ohne Hauptverhandlung freisprechen konnte.[158]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anrechnung auch der Gebührenerhöhung

Rz. 82 Strittig war lange Zeit, wie bei mehreren Auftraggebern vorzugehen ist. Nach jetzt einhelliger Rspr. führt die Erhöhung nach VV 1008 nicht zu einer eigenen Gebühr, sondern führt nur zur Erhöhung einer bereits anderweitig entstandenen Gebühr. Daher nimmt auch die Erhöhung an der Anrechnung teil.[31]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zielrichtung ist entscheidend

Rz. 6 Die Entstehung der Gebühr nach VV 2504 setzt voraus, dass der Anwalt eine Tätigkeit entfaltet, die auf die Erstellung eines Plans zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Grundlage zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gerichtet ist. Für die Entstehung der Gebühr ist nicht erforderlich, dass ein schrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühren

Rz. 70 Hinsichtlich der Terminsgebühren (VV 4140) gilt die gleiche Verweisung. Der Anwalt erhält hier also, wenn in erster Instanz entschieden hatmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zuständigkeit

Rz. 29 Zuständig für die Bewilligung der besonderen Gebühr ist das OLG (vgl. § 41a Abs. 1 S. 1), bei dem das Musterverfahren anhängig ist. Rz. 30 Bei dem OLG wird die Entscheidung durch den Senat, besetzt mit drei Richtern, getroffen. Zwar ist dies in § 41a nicht ausdrücklich bestimmt, ergibt sich aber aus der Begründung des Gesetzgebers, dass die Grundlagen für die Bemessung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anspruch gegen den Rechtsuchenden

Rz. 84 Bei Beratungshilfe kann der Rechtsanwalt die in VV 2500 geregelte Beratungshilfegebühr nach VV 2500 i.H.v. 15 EUR nicht gegen die Staatskasse, sondern gem. § 44 S. 2 nur gegen den Rechtsuchenden geltend machen (vgl. auch § 8 Abs. 2 S. 1 BerHG). Nach S. 2 der Anm. zu VV 2500 kann die Gebühr erlassen werden. Verzichtet der Rechtsanwalt auf die Gebühr, kann er sie nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Höhe der Vergütung

Rz. 14 Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr i.H.v. 33 bis 330 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 180 EUR. Für die Bestimmung der Gebühr im Einzelfall gilt § 14 Abs. 1. Rz. 15 Terminsgebühren sind in Gnadensachen nicht vorgesehen. Auch VV 4102 ist hier nicht anwendbar. Die Teilnahme an Terminen wird durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten.[21] Rz. 16 Eine Grundgebühr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fortsetzungstermine

Rz. 7 Erstreckt sich die Hauptverhandlung über mehrere Tage, so erhält der Verteidiger für jeden weiteren Verhandlungstag eine weitere Gebühr nach VV 4126 f. Voraussetzung ist, dass der Verteidiger an diesen Terminen auch teilnimmt oder trotz Terminsaufhebung dennoch erscheint (VV Vorb. 4 Abs. 3 S. 2). Eine Differenzierung zwischen erstem Termin und Fortsetzungstermin findet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Das ursprünglich beschränkte Rechtsmittel wird nachträglich erweitert

Rz. 8 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt Berufung ein und wendet sich nur gegen die Verurteilung, soweit sie einen Betrag in Höhe von 4.000 EUR übersteigt. Daraufhin beantragt der Kläger, das Urteil in Höhe von 4.000 EUR für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Anschließend erweitert der Beklagte jedoch sein Rechtsmittel und beantrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2)

Rz. 2 Mit Anm. Abs. 2 wird die Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in außergerichtlichen, den gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht vorgeschalteten Verfahrensabschnitten festgelegt. Anm. Abs. 2 stellt darüber hinaus klar, für welchen Zeitraum dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr zusteht. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen, VV 1010

Rz. 18 Die durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2103 neu eingeführte Vorschrift der VV 1010 soll den Wegfall der nach der BRAGO noch vorgesehenen Beweisgebühr in bestimmten Ausnahmenfällen kompensieren. Der zum Teil erhebliche Arbeitsaufwand des Anwalts soll durch eine Zusatzgebühr honoriert werden. Die Gebühr gilt allerdings nur für Verfahren nach VV Teil 3 und ist damit streng ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 26 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern diese gemeinschaftlich beteiligt sind, höchstens jedoch um 2,0. So beträgt die Verfahrensgebühr der VV 3506 in diesen Fällen bei zwei Auftraggebern 1,9 und 2,6 im Falle der VV 3508. Rz. 27 Liegt derselbe Gegenstand zugrunde, kommt eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Neue Regelung

Rz. 5 Die Regelung der VV 5115 sieht im Gegensatz zum früheren § 84 Abs. 2 BRAGO keine Erhöhung des Gebührenrahmens vor, sondern gewährt eine zusätzliche Festgebühr. Bei vorzeitiger Erledigung erhält der Anwalt eine Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr. Es besteht also hinsichtlich dieser Gebühr kein Ermessensspielraum nach § 14 Abs. 1 (str.; siehe Rdn 104 ff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beginn des Termins

Rz. 41 Die Gebühr wird ausgelöst, sobald das Gericht mit der Anhörung oder Vernehmung beginnt bzw. das Verfahren aufruft. Rz. 42 Unerheblich ist, ob das Gericht bei der Anhörung oder Vernehmung die bestehenden Formvorschriften beachtet hat. Auch eine formlose Befragung löst die Gebühr nach VV 6301 aus.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vorzeitige Beendigung

Rz. 21 Die Gebühr nach Nr. 4 entsteht auch dann, wenn die Angelegenheit sich vorzeitig erledigt und es nicht mehr zum Termin kommt.[9] Dies stellt VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 15 Abs. 4 klar (siehe auch VV Vorb. 4.3 Rdn 27 f.). Beispiel: In einem Strafverfahren vor dem AG Stuttgart wird eine Zeugenvernehmung vor dem ersuchten Richter des AG Bremen angeordnet. Für diesen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Berufung wird ohne Begründung in der Hauptsache für erledigt erklärt

Rz. 63 Anders verhält es sich, wenn ohne Berufungsbegründung das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt wird und der Anwalt des Berufungsbeklagten die Zustimmung zur übereinstimmenden Erledigung verweigert, da hierin ein Sachantrag i.S.v. VV 3200, 3201 Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu sehen ist, der bereits die volle Gebühr auslöst, die dann auch erstattungsfähig ist.[34]mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / VI. Zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 4143, 4144

Rz. 17 Werden gegen den Beschuldigten vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht, so ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung

Rz. 24 Soweit wegen eines Gegenstandes, der erstinstanzlich dem BVerwG oder dem OVG (VGH) zugewiesen ist, eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 entstanden ist, z.B. durch eine Tätigkeit im Planfeststellungsverfahren,[9] wird diese Gebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 4 zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührenansatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 59 Wird das Verfahren während des Verfahrens über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde eingestellt (§ 80 Abs. 5 OWiG), gilt das gleiche wie bei Einstellung im Rechtsbeschwerdeverfahren. Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht dann ebenfalls eine Zusätzliche Gebühr.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Revisionsverfahren vor dem BGH, VV 3208, 3209

Rz. 45 Im Revisionsverfahren vor dem BGH muss sich die Partei durch einen dort zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Dieser erhält, soweit Postulationszwang besteht, eine 2,3-Verfahrensgebühr. Der Verkehrsanwalt erhält dagegen auch hier nur die 1,0-Gebühr. Abgesehen davon, dass der Verkehrsanwalt im Revisionsverfahren in der Regel ohnehin nicht am BGH zugela...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Besprechungen

Rz. 45 Des Weiteren lösen Besprechungen außerhalb des Anhörungs- oder Vernehmungstermins mit Dritten oder dem Betroffenen nicht die Gebühr nach VV 6301 aus, sondern werden wiederum durch die Gebühr nach VV 6300 abgegolten. Eine entsprechende Regelung wie in VV Vorb. 3 Abs. 3 ist für die VV 6300 ff. nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Abraten von Einspruch

Rz. 111 Eine Zusätzliche Gebühr fällt dagegen nicht an, wenn der Verteidiger seinen Mandanten lediglich dahingehend berät, einen erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und keinen Einspruch dagegen einzulegen.[120] Siehe auch Abraten von Rechtsmitteln (Rdn 133).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert bei Einigung anlässlich der Ehesache (S. 2)

Rz. 143 Wird anlässlich einer Ehesache eine Einigung über anderweitige Gegenstände geschlossen, bleibt beim Gegenstandswert der Einigung der Wert der Ehesache unberücksichtigt. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit, wird durch Abs. 5 S. 2 aber noch einmal klargestellt. Hauptanwendungsfall ist das Verbundverfahren, wenn es zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung über weite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vorzeitige Erledigung nach VV 3405

Rz. 51 Endet der Auftrag des Verkehrsanwalts, bevor der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt worden ist oder der Verkehrsanwalt gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten tätig geworden ist, so reduziert sich auch für den Verkehrsanwalt in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 1 das Gebührenaufkommen. Er kann jetzt lediglich noch eine Gebühr i.H.v. 250 EUR gelte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahrenstrennung und -verbindung

Rz. 154 Wird ein Verfahren in mehrere Verfahren getrennt und werden dann die getrennten Verfahren eingestellt oder erledigen sie sich anderweitig i.S.d. VV 4141, dann erhält der Verteidiger in jedem Verfahren die Zusätzliche Gebühr.[162] Rz. 155 Werden umgekehrt mehrere Verfahren verbunden und dann eingestellt oder erledigen sie sich anderweitig i.S.d. VV 4141, dann erhält de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert bei teilweise bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 36 Wird einem Asylbewerber nur auf einige der von ihm gestellten Anträge, also nur teilweise, Prozesskostenhilfe gewährt, sind nach einer Ansicht Teilgegenstandswerte für die Bemessung der Prozesskostenhilfe festzusetzen.[31] Vorzugswürdig ist demgegenüber die Bildung einer Quote, die sich an der Kostenentscheidung im Urteil orientiert.[32] Das entspricht sowohl der Syst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Antrag auf gerichtliche Fristsetzung gemäß § 62 BDG

Rz. 48 Fristsetzungsverfahren nach § 62 BDG lösen keine Gebühr nach VV 6203 (Verfahrensgebühr für gerichtliches Verfahren) aus, weil es sich dabei um ein Zwischenverfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 handelt.[50] Nach § 62 Abs. 1 BDG kann ein Beamter beantragen, dass das Gericht eine Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens festzusetzen, wenn ein Disziplinarverfahren ...mehr