Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 304 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

Rz. 49 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Ausführungen zu den sonstigen Familienstreitsachen Rdn 89 ff. Bezug genommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / II. Die Gebühren

Rz. 7 Die Gebühren des Anwalts richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen können eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) und/oder eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV). Rz. 8 Denkbar ist hier auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 310 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 279 Hinsichtlich der Gebühren gelten gegenüber einem Zahlungsantrag keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu den Rdn 251 ff. Bezug genommen werden kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 302 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 306 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 312 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 4. Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

Gegen die Entscheidung des OLG findet die Rechtsbeschwerde statt (§§ 70 ff. FamFG). Für das Verfahren entstehen die Gebühren nach Nrn. 1213 ff. FamGKG-KostVerz., wenn sich die Rechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands richtet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / bb) Die Gebühren

Rz. 300 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.1 Gebühren und Auslagen

Das streitige Verfahren ist wie eine Familienstreitsache nach § 112 Nr. 1 FamFG zu behandeln (§ 255 Abs. 2 S. 1 FamFG). Es entstehen deshalb auch in diesem Verfahren eine 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) sowie die 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV). Die Gebühren entstehen unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2, 3 VV. Da für die Familienstreitsache, anders als für das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 168 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[52] Beispiel 75: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Gebühren für Beschwerdeverfahren

3.1 Verfahrensgebühr und ihre Entstehung Für Beschwerden, die sich gegen die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands richten, entsteht eine allgemeine Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 FamGKG-KostVerz. mit einem Gebührensatz von 1,0. Sie deckt sämtliche Handlungen des Gerichts ab. Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht ein (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ehesache / C. Die Gebühren

I. Überblick Rz. 19 Die Gebühren des Anwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Aussöhnungsgebühr nach Nr. 1001 VV. II. Erstinstanzliche Verfahren 1. Verfahrensgebühr Rz. 20 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1. Gebühren für das erstinstanzliche Verfahren

1.1 Entstehungsvoraussetzungen und Höhe Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG entsteht nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. eine 0,5 Gebühr. Es handelt sich um eine Entscheidungsgebühr, die nur dann entsteht, wenn das FamG über den Antrag nach § 249 FamFG auch entscheidet. Die Gebühr wird daher insbesondere durch den Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) oder eine Zurückwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 259 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 114: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

Rz. 56 Im erstinstanzlichen Verfahren gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 10: Vollstreckbarerklärung Die Beteiligten streiten im gerichtlichen Verfahren um die Vollst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollstreckung / C. Die Gebühren

I. Vollstreckung 1. Überblick Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 33...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / C. Die Gebühren

I. Überblick Rz. 94 Die Vergütung im Verbundverfahren richtet sich nach Teil 3 VV. Es gelten erstinstanzlich die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV, im Beschwerdeverfahren die der Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) i.V.m. Nrn. 3200 ff. VV und im Rechtsbeschwerdeverfahren die der Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. Nrn. 3206 ff. VV. Rz. 95 Hinzu kommen die allgemeinen Gebühren nach Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / C. Die Gebühren

I. Erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG 1. Überblick Rz. 38 Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FamG richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV). 2. Verfahrensgebühr Rz. 39 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 31...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / III. Die Gebühren

1. Verfahrensgebühr Rz. 359 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV). Beispiel 202: Beschwerdeverfahren ohne mündliche Verhandlung Gegen den Beschluss des FamG, mit dem der Antragsgegner zur Zahlung von 15.000,00 EUR verpflichtet worden ist, legt er Beschwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Arrestverfahren / C. Die Gebühren

I. Erstinstanzliche Verfahren 1. Überblick Rz. 7 In erstinstanzlichen Arrestverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrestverfahren vor dem Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV). 2. Verfahrensgebühr Rz. 8 Der Anwalt erhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 251 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 142: Zugewinnverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt worden oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 89 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 29: Verfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Gesamtschuldnerausgleich in Höhe von 4.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt oder eine Besprechu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Mahnverfahren / C. Die Gebühren

I. Überblick Rz. 5 Die Gebühren im Mahnverfahren richten sich nach den Nrn. 3305 bis 3308 VV. Hinzukommen kann eine Teminsgebühr nach Nr. 3104 VV (Vorbem. 3.3.2 VV). Daneben gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, also insbesondere die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 6 Die Auslagen richten sich nach Teil 7 VV. Da das Mahnverfahren gem. § 17 Nr. 2 RVG gegenüber de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 174 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[60] Beispiel 92: Unterhaltsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Verfahren mit Auslands... / III. Die Gebühren

Rz. 39 Im erstinstanzlichen Verfahren gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1, 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Beispiel 7: Antrag auf Anerkennung Der Anwalt beantragt einen ausländischen Titel auf Unterhalt anzuerkennen. Der Gegenstandswert wird auf 22.000,00 EUR festgesetzt. Der Anwalt erhält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 296 Für das Betreiben des Verfahrens erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Die Gebühr ermäßigt sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 auf 0,8. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV kommt nicht in Betracht. Beispiel 136: Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG Der Kindesvater beantragt ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG, da d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 338 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 189: Antrag auf Aufhebung der Zugewinngemeinschaft Die Ehefrau beantragt, gem. § 1386 BGB die Zugewinngemeinschaft aufzuheben. Über den Antrag wird mündlich verhandelt. Mangels konkreter Anhaltspunkte setzt das Gericht den Verfahrenswert auf 5.000,00 EUR fest (§ 42 Abs. 3 FamGKG). Der An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 342 Hinsichtlich der Gebühren kann auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 190: Antrag auf Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und Zahlung des Zugewinnausgleichs Die Ehefrau beantragt, gem. § 1385 BGB die Zugewinngemeinschaft aufzuheben und gleichzeitig den Antragsgegner zu verpflichten, einen Zugewinn in Höhe von 60.000,00 EUR zahlen. Über beide Anträge wird m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / 3. Gebühren

Rz. 414 Im Laufe der gerichtlichen Vertretung eines Scheidungsmandats können auf Grundlage des zuvor ermittelten Verfahrenswertes verschiedene Rechtsanwaltsgebühren entstehen, deren Voraussetzungen im Anhang zum RVG geregelt sind. Für das Betreiben des Geschäfts, also zum Beispiel das Anfertigen von Schriftsätzen, entsteht eine 1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VVRVG. Für die W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 58 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) zunächst eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV (bloße Antragstellung) ist hier möglich. Beispiel 11: Adoptionsverfahren ohne Teilnahme an gerichtlichem Termin Der Ehemann mö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / c) Die Gebühren

Rz. 45 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 7: Vaterschaftsfeststellung ohne Termin Das Kind beantragt ein Verfahren auf Feststellun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / III. Die Gebühren

Rz. 404 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Da in den Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich eine Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist, entsteht die Verfahrensgebühr nach den höheren Sätzen der Nrn. 3208, 3209 VV. Rz. 405 Die volle Verfahrensgebühr beläuft sich nach Nr. 3206 VV i.V.m. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 213 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Rz. 214 Ist vorgerichtlich eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / 3. Die Gebühren

Rz. 198 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr. Die Höhe dieser Gebühr beläuft sich auf 1,6 (Nr. 3200 VV). Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sie sich auf 1,1 (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Gleiches gilt, soweit eine Einigung der Beteiligten über nicht anhängige Gegenstände protokolliert wird ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollstreckung / bb) Gebühren

Rz. 56 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Rz. 57 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 282 Hinsichtlich der Gebühren gelten gegenüber einem Zahlungsantrag grundsätzlich keine Besonderheiten, so dass auf die Ausführungen zu den Rdn 251 Bezug genommen werden kann. Rz. 283 Soweit im isolierten Auskunftsverfahren über die Zahlung verhandelt oder sogar eine Einigung geschlossen wird, ist insoweit ein Mehrwert anzusetzen. Zu beachten ist allerdings, dass auch hie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 291 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 292 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 293 Wird sowohl über den Auskunftsantrag (gegebenenfalls auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 88 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 24: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Überlassung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 68 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt gem. Nr. 3100 VV eine 1,3-Verfahrensgebühr. Die Gebühr kann sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist ausgeschlossen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 VV). Beispiel 14: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 201 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 98: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann gegenüber der Ehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Teilungsversteigerung / II. Die Gebühren

Rz. 26 Die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung des Verfahrens und für Verhandlungen zwischen den Beteiligten mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV) stellt gegenüber den Tätigkeiten bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens und im Verteilungsverfahren bzw. der Mitwirkung an einer außergerichtlichen Verteilung eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / III. Die Gebühren

Rz. 381 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr. Da in den Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich eine Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist, entsteht die Verfahrensgebühr nach den höheren Sätzen der Nrn. 3208, 3209 VV. Rz. 382 Die volle Verfahrensgebühr beläuft sich nach Nr. 3206 VV i.V.m. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 189 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 90: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für die aus der Ehewohnung ausgez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 137 Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 60: Gewaltschutzverfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau, gegen den Ehemann ein Kontakt- und Näherungsverbot zu verhängen. Das Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / 3. Die Gebühren

Rz. 211 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 118: Vaterschaftsfeststellung ohne Termin Das Kind beantragt im Verfahren auf Feststell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 318 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst einmal auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 183: Antrag auf Zahlung, Hilfswiderantrag auf Stundung (II) Die Ehefrau beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Ehemann beantragt Antragsabweisung, hilfsweise Stundung des Zugewinns. Das Gericht spricht den Zugewinn zu und entscheidet über den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / b) Die Gebühren

Rz. 322 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 251 ff. Bezug genommen werden. Beispiel 186: Antrag auf Zahlung und Zuweisung bestimmter Vermögensgegenstände Die Ehefrau beantragt Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR und gleichzeitig die Übereignung eines wertvollen Gemäldes unter Anrechnung eines Betrags von 10.000,00 EUR. Das Gericht spricht den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Teilungsversteigerung / 2. Die Gebühren

Rz. 10 Für die Tätigkeit im Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der Anwalt nach Anm. Nr. 1 zu Nr. 3311 VV eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Beispiel 4: Antrag auf Teilungsversteigerung Der Anwalt stellt für die Ehefrau den Antrag auf Versteigerung des gemeinsamen Grundstücks (jeweils 1/2-Miteigentumsanteil). Der Ehemann lässt sich...mehr