Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 7 Beratungshilfe / I. Beratungshilfegebühr

Rz. 72 Die Beratungshilfegebühr, die der Anwalt vom Auftraggeber verlangen kann, beträgt 15,00 EUR. In der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ist klargestellt, dass neben der Gebühr keine Auslagen erhoben werden und die Gebühr erlassen werden kann. Mit der Klarstellung, dass Auslagen auf die Beratungshilfegebühr nicht entstehen, wurde der bisherigen Rechtsprechung[41] Rechnung get...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / g) Keine Einigungsgebühr aus dem Wert der Ehesache

Rz. 292 Aus dem Wert der Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache kann eine Einigungsgebühr nicht entstehen, was auch logisch ist, denn über eine Scheidung kann man sich z.B. nicht vergleichen. "Ein bisschen scheiden lassen" geht nun mal nicht. Die Regelung ist nicht neu und besteht schon seit 2004. Allerdings hat Nr. 1000 VV RVG dennoch in Abs. 5 eine Änderung erfahren, die jedo...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 376 Seit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.2009 wird die "Prozesskostenhilfe" in Familiensachen als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet und im FamFG in den §§ 76 bis 78 geregelt. § 76 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist im Übrigen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, womit die §§ 114 bis 127a ZPO entsprechend anzuwen...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / d) Bezeichnung der Vergütungsvereinbarung

Rz. 82 In § 3a Abs. 1 S. 2 RVG stellt der Gesetzgeber klar, dass die Vergütungsvereinbarung als solche, oder "in vergleichbarer Weise" bezeichnet werden muss. Der Gesetzgeber hält in seiner Begründung zu dieser Neuregelung fest, dass auch die Bezeichnung "Honorarvereinbarung" zulässig ist.[57] Der Begriff Beratervertrag sollte vermieden werden.[58] Rz. 83 Die Aufnahme der Verg...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Höhe der Vergütung

Rz. 91 Die Höhe der anwaltlichen Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum RVG. Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet, § 2 Abs. 2 S. 2 RVG. Die Mindestgebühr beträgt 15,00 EUR, § 13 Abs. 2 RVG. Sie kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn bei einem Wert bis 500,00 EUR eine 0,3 Gebühr z.B. ...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Gesamte Vergütung

Rz. 54 § 60 RVG ist auf die gesamte Vergütung nach RVG anwendbar somit nicht nur für die Gebühren, sondern vielmehr auch für die Auslagen, wie z.B. die Reisekosten, vgl. dazu auch die Legaldefinition des Begriffs Vergütung in § 1 Abs. 1 RVG (Gebühren und Auslagen). Wird daher für eine gebührenrechtliche Angelegenheit die bis zum 31.12.2020 geltende Gebührentabelle angewendet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Erhöhungsfaktor

Rz. 425 Nach Nr. 1008 VV RVG erhöht sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 oder 30 % bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %, wenn in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber sind. Rz. 426 Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen; bei Festgebühre...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr

Rz. 429 Da eine Ehe nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden und eine solche Scheidung bzw. Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe nicht zwischen den Beteiligten durch Vergleich einer Regelung zugeführt werden kann, liegt auf der Hand, dass eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG hier nicht in Ansatz gebracht werden kann. Dies ist so a...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / D. Erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 66 § 9 S. 1 BerHG regelt, dass der Gegner im Fall der Kostenerstattungspflicht die Gebühren nach den allgemeinen Vorschriften zu erstatten hat, was bei Anwälten, die als Beratungsperson tätig werden, bedeutet, dass sie die Gebühren nach dem RVG erstattet verlangen können, so z.B. eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Rz. 67 Nach § 9 S. 2 BerHG gehen Kostenerstattungs...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Hebegebühr

Rz. 445 In der Praxis wird die Hebegebühr nur selten berechnet. Für viele Kanzleien gehört es zum "Service", dem Mandanten die Hebegebühr nicht in Rechnung zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass mit der Hebegebühr alle mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten abgegolten werden, insbesondere die Überwachung der Einzahlung, Kontrolle der Gutschrift, Berechnung a...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Festgebühren

Rz. 89 Auch das RVG kennt eine Reihe von Festgebühren. So z.B. die Gebühren in der Beratungshilfe, Teil 2 Abschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses. Diese Gebühren entstehen immer in einer bestimmten Höhe und sind nicht vom Gebührensatz oder dem Gegenstandswert abhängig. So beträgt beispielsweise die Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG 93,50 EUR und zwar unabhängig davon, wi...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Einigungsgebühr

1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr a) Tatbestandsmerkmale Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 4. "Kreative" Vereinbarungen

Rz. 242 Es muss nicht immer der Stundensatz oder das Pauschalhonorar sein, das mit dem Mandanten vereinbart wird. Man kann auch Vereinbarungen treffen, die fallbezogen sinnvoll sind. Nachstehend wird auf einzelne, in der untenstehenden Aufstellung enthaltene Vereinbarungsmodelle näher eingegangen. Rz. 243 Es bieten sich viele verschiedene Arten von Vergütungsvereinbarungen im...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Anrechnung bei Gegenstandsidentität und Gegenstandsungleichheit

Rz. 191 Wie erfolgt die Anrechnung, wenn sich der Gegenstand der außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit von der des gerichtlichen Verfahrens unterscheidet? Grundsätzlich gilt:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Grundlagen

Rz. 647 Die Verweisung ist gebührenrechtlich geregelt in § 20 RVG, die Zurückverweisung in § 21 RVG. Die Tatsache, dass jedoch nach Zurückverweisung an ein Gericht, das mit der Sache bereits befasst war, die Verfahrensgebühr nicht noch einmal anfallen kann, ergibt sich nicht mehr aus dem Gesetzestext, sondern nunmehr aus dem Vergütungsverzeichnis des RVG (Abs. 6 der Vorbemer...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Bestimmung eines höheren (fiktiven) Gegenstandswerts

Rz. 249 Die Vereinbarung eines fiktiven Gegenstandswerts (immer mit dem Vorbehalt "falls nicht der gesetzliche/festgesetzte Wert höher ist), kann Gebührenverlusten vorbeugen, z.B.:"mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Güterrichterverfahren

Rz. 368 Zum Güterrichterverfahren siehe in diesem Kapitel Rdn 738 ff.mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / III. Gesetzliche Vergütung ist zu hoch

Rz. 7 Es kommt auch vor, dass die Tätigkeit des Anwalts sehr hohe Gebühren auslöst, da der Gegenstandswert bei sehr vermögenden Mandanten im Familienrecht, insbesondere im Güterrecht oder bei zusätzlicher Gestaltung eines Erbvertrags hohe Gebühren auslösen kann. Rz. 8 Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung ist außergerichtlich nicht problematisch, wenn die Vergütung i...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Gebühren in familienrechtlichen Mandaten berechnen sich i.d.R. nach dem Gegenstandswert. Eine Ausnahme bilden hier z.B. Festgebühren bei Beratungshilfe. Die Wertberechnung ist daher in der Praxis ein sehr wichtiges Thema, vor allem im Familienrecht, da hier eine Fülle an Wertvorschriften existiert. Darüber hinaus gibt es zu diesen Wertbestimmungen eine schier endlo...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Wertansatz für die Einigungsgebühr

Rz. 305 Richtig hält das OLG Hamm[222] fest, dass der Wert des Vergleichsgegenstands sich nach dem Wert der Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die durch den Vergleich erledigt werden sollen, nicht aber nach dem Wert der Leistung, die ein Beteiligter im Vergleich übernimmt, richtet. Dies entspricht dem jahrzehntealten Grundsatz "Worüber, nicht worauf.". Sind die Unterhaltsfor...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 435 Die Anforderungen an die Mitwirkung des Rechtsanwalts sind hoch, so dass die Aussöhnungsgebühr in der täglichen Praxis oft nur eine untergeordnete Rolle spielt, wobei sicherlich eine gewisse Hemmschwelle, "für die Aussöhnung von Ehepartnern" eine Gebühr zu berechnen, dazu beiträgt, dass diese Gebühr häufig in der Praxis nicht abgerechnet wird. Die Abgrenzung zur erfo...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit

Rz. 111 Häusliche Gewalt Nicht selten kommt es bedauerlicherweise in einer Familiensache auch zur Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit, beispielsweise bei häuslicher Gewalt. Eine Beratung über strafrechtlich relevante Fragen stellt immer eine eigene Angelegenheit dar. Auch die Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 112...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Verfahrensgebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 795 Die Verfahrensgebühr beträgt nach Nr. 3206 VV RVG im Rechtsbeschwerdeverfahren 1,6; sofern für die Vertretung ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt erforderlich ist, beträgt die Gebühr Nr. 3206 nach Nr. 3208 VV RVG 2,3. Rz. 796 Die Terminsgebühr im Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 3210 VV RVG beträgt 1,5. In der Anmerkung zu Nr. 3210 wird auf die Anme...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 116 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzunge...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" ist in § 1 Abs. 1 RVG definiert. Es handelt sich dabei um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wird sogar konkret in § ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Haftungsfalle Versäumnisbeschluss?

Rz. 551 Während in der Vergangenheit bei begründetem Antrag oft der Anerkenntnisbeschluss gewählt wurde, um die Gebühren niedrig zu halten, ist seit 1.7.2004 festzustellen, dass der Rechtsanwalt im konkreten Fall berechnen muss, ob ein Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschluss für seinen Mandanten kostengünstiger ist. Rz. 552 Beispiel Bei einem Anerkenntnisbeschluss fallen auf K...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren

Rz. 775 Die Verfahrensgebühr beträgt nach Nr. 3200 VV RVG im Beschwerdeverfahren 1,6. Rz. 776 Für das Beschwerdeverfahren sieht Nr. 3201 VV RVG eine 1,1 Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags vor. Nach Abs. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV RVG beträgt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG beträgt nur 1,1, wennmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Reduzierte Terminsgebühr 0,5 nach Nr. 3105 VV RVG – Säumnisverfahren

Rz. 526 Erscheint der Antragsteller zum Scheidungstermin nicht, gilt der Antrag als zurückgenommen, § 130 Abs. 1 FamFG. Der Gesetzgeber hat in § 130 Abs. 1 FamFG mit der Rücknahmefiktion erreicht, dass keine materielle Rechtskraft über den Scheidungsantrag ergeht, was ihm vorzugswürdig gegenüber einer Abweisung des Antrags entsprechend § 330 ZPO erschien. Erscheinen beide Bet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 271 Eine Einigungsgebühr kann nur entstehen, wenn durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einem wirksamen Vertrag Streit oder zumindest Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beendet wird. Dies bedeutet, dass für die Mitwirkung an rechtsbegründenden Verträgen die Einigungsgebühr nicht entstehen kann, es sei denn, zumindest eine Partei hat sich zuvor einer Rechtspositio...mehr

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§ 1 Allgemeines / VIII. Vorschuss

Rz. 110 Bereits vor Fälligkeit kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen, § 9 RVG. Rz. 111 Praxistipp Reicht der Rechtsanwalt beispielsweise einen Antrag für seinen Auftraggeber bei Gericht ein, könnte er neben den Gerichtskosten – im Hinblick darauf, das...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Einigung über das Sorgerecht

Rz. 315 Es war in den vergangenen Jahren oft strittig, ob bei einer Einigung über das Sorgerecht eine Einigungsgebühr entstehen kann, wobei die h.M. den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht hat.[226] Auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber 2004 in § 48 Abs. 3 RVG die Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV über Sorge- und Umgangsrecht aufgenommen ...mehr

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§ 1 Allgemeines / a) § 14 RVG

Rz. 82 Bei Rahmengebühren muss der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nach billigem Ermessen selbst bestimmen. Man unterscheidet Betragsrahmengebühren und Satzrahmengebühren. Betragsrahmengebühren finden sich zum Beispiel bei den Straf- und Bußgeldsachen, so z.B. die Grundgebühr nach...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Der gerichtlich gebilligte Vergleich

Rz. 312 § 156 Abs. 2 FamFG regelt den gerichtlich gebilligten Vergleich: Zitat "(2) -1-Erzielen die Beteiligten Einvernehmen über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht diese billigt (gerichtlich gebilligter Vergleich). -2-Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn sie dem Kindeswohl nicht wide...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 266 Die frühere Vergleichsgebühr aus § 23 BRAGO wurde 2004 mit Einführung der Einigungsgebühr erheblich modifiziert. Der Rechtsanwalt erhält eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG. Die Höhe der Gebühr kann variieren, siehe dazu Rdn 307 weiter unten. Rz. 267 Obwohl der Gesetzgeber für den Anfall der Einigungsgebühr ein gegenseitiges Nachgeben nicht...mehr

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§ 1 Allgemeines / 5. Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 39 Auch aus den Vergütungsverzeichnisnummern lässt sich die numerische Systematik des Vergütungsverzeichnisses einfach ablesen. So sind z.B. die Gebühren in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses mit den Nummern 1000 bis 1010 bezeichnet. Die erste Zahl der Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich auf den Teil. Die zweite Zahl einer Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich a...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 440 Die Aussöhnungsgebühr kann unter den gleichen Voraussetzungen wie zuvor beschrieben auch der im Wege der VKH beigeordnete Rechtsanwalt verdienen. Nicht notwendig ist die ausdrückliche Beiordnung für die Aussöhnung.[322] Allerdings muss die Gebühr auslösende Tätigkeit zwischen Bewilligung der VKH und Verkündung des Endurteils (nunmehr Beschluss) liegen.[323] Möglich i...mehr

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§ 1 Allgemeines / b) Kriterien zur Ausübung des Ermessens/Kammergutachten

Rz. 83 Unter welchen Kriterien eine Rahmengebühr bestimmt wird, regelt § 14 Abs. 1 RVG. Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt (und nicht der Mandant!) die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allemmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Keine VKH für die Prüfung der Erfolgsaussichten

Rz. 132 Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ist im 2. Teil des VV geregelt. Damit scheidet ein Antrag über Verfahrenskostenhilfe (VKH) für diese Gebühr aus. Denkbar wäre allerdings, dass der Rechtsanwalt Beratungshilfe hierfür beantragt. So entschied das OLG Frankfurt/M.[87] Auch der BGH, der über die Rechtsbeschwerde in dieser Sache entschei...mehr

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§ 1 Allgemeines / 6. Anmerkungen

Rz. 41 Unter einzelnen Gebührentatbeständen finden sich oft Anmerkungen. Die Anmerkungen sind optisch daran zu erkennen, dass sie kleiner gedruckt sind als die Gebührentatbestände und regelmäßig unterhalb der Gebührenhöhe aufgeführt sind. Beispielhaft soll die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG angeführt werden. Zur Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG finden sich fünf Abs...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Prüfung der Erfolgsaussichten mit Gutachten

Rz. 134 Erstellt der Rechtsanwalt ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft, so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3. Rz. 135 Muster 11: Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten Rechtsanwä...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Anrechnung bei Erhöhung

Rz. 428 Zur Frage, wie die Anrechnung einer erhöhten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren zu erfolgen hat, vgl. die entsprechenden Ausführungen (siehe Rdn 316 ff. in diesem Kapitel).mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle – Rechtsprechung

Rz. 35 Soll der Rechtsanwalt zunächst einen Vertrag beurkunden lassen und prüft er dann, ob die notarielle Urkunde das von dem Auftraggeber Gewollte richtig wiedergibt, liegt dieselbe Angelegenheit vor.[29] Dieselbe Angelegenheit liegt auch vor, soweit der Rechtsanwalt zunächst am Vergleich und dann an seiner Durchführung mitwirkt.[30] In beiden Fällen handelt es sich m.E. u...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Einigung über Kindschaftssachen

a) Der gerichtlich gebilligte Vergleich Rz. 312 § 156 Abs. 2 FamFG regelt den gerichtlich gebilligten Vergleich: Zitat "(2) -1-Erzielen die Beteiligten Einvernehmen über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht diese billigt (gerichtlich gebilligter Vergleich). -2-Das Gericht billigt die Umgangsregel...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Gegenstandswert

Rz. 439 Die Aussöhnungsgebühr ist nach dem Wert der Ehescheidungs- bzw. LPart-Sache zu berechnen und zwar nur nach diesem (somit ohne etwaige Folgesachen!), vgl. dazu Anm. Abs. 5 zu Nr. 1000 VV RVG.mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Vergütungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner

Rz. 263 Praxistipp Nach § 123 ZPO hat die Bewilligung von VKH keinen Einfluss auf die Verpflichtung, dem Gegner die Kosten erstatten zu müssen. Das heißt, verliert der Antragsteller, dem VKH bewilligt und ein eigener Anwalt beigeordnet wurde, das Verfahren, muss er dem anderen Beteiligten die Vergütung nach der Tabelle zu § 13 Abs. 1 RVG ersetzen, wenn das Gericht eine Koste...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Unbedingter Verfahrensauftrag mit VKH-Antrag

Rz. 410 Hat ein Rechtsanwalt einen unbedingten Verfahrensauftrag, reicht beispielsweise einen Zugewinnantrag ein und stellt gleichzeitig den Antrag, VKH zu bewilligen, ist der Anspruch mit Zustellung des Antrags rechtshängig. Die Einigungsgebühr entsteht im Fall einer Einigung in Höhe von 1,0 nach Nr. 1003 VV RVG.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

1. Grundsätzliches Rz. 421 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen, die Auftraggeber sind, tätig, erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 des Vergütungs...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 12. Mehrere Verfahren über die VKH

Rz. 336 Mehrere Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe in demselben Rechtszug gelten als dieselbe Angelegenheit, § 16 Nr. 3 RVG, mit der Folge, dass entsprechend der Anzahl der Verfahren gesonderte Gebühren nicht abgerechnet werden können, sondern vielmehr nur einmal, § 15 Abs. 2 S. 1 RVG.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Teileinigung

Rz. 349 Eine Teileinigung, die einen Teil der Ansprüche endgültig erledigt, löst dagegen aus dem Teil-Wert die Einigungsgebühr aus.[261]mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / g) Abrechnung individueller gebührenrechtlicher Angelegenheiten

Rz. 260 Ist fraglich, wie viele gebührenrechtliche Angelegenheiten im Sinne des § 15 RVG vorliegen, bietet es sich an, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung darüber zu treffen, dass die einzelnen Angelegenheiten (die gesondert aufzulisten sind), nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden. Zur Frage der gebührenrechtlichen Angelegenheit siehe auch § 5 Rdn 1 ff....mehr