Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Anerkenntnis oder Verzicht

Rz. 282 Die Einigungsgebühr entsteht nach Abs. 1 S. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG nicht, wenn der Hauptanspruch anerkannt oder wenn auf ihn verzichtet wird. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber vermeiden, dass bereits das einseitige Nachgeben i.S. eines Anerkenntnis zum Anfall einer Einigungsgebühr führt.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Geltungsbereich

Rz. 656 § 21 RVG gilt auch in Familiensachen nach dem FamFG: § 21 RVG "(1) Soweit eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug." (2) In den Fällen des § 146 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 2...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 627 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 628 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vg...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 43 In § 17 Nr. 4b RVG ist geregelt, dass das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten darstellen, so dass hier gesondert Gebühren abgerechnet werden können, auch wenn der Rechtsanwalt in der Hauptsache selbst tätig wird.mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Inhaltsübersicht

Rz. 28 Das FamGKG regelt die Entstehung und Höhe der Gerichtskosten in Familiensachen. Der Gesetzesteil des FamGKG hat 9 Abschnitte, die wiederum teilweise in Unterabschnitte aufgeteilt sind.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 13. Einigung im VKH-Verfahren/Erstreckung der Beiordnung nach § 48 Abs. 3 RVG

a) Allgemeines Rz. 376 Seit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.2009 wird die "Prozesskostenhilfe" in Familiensachen als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet und im FamFG in den §§ 76 bis 78 geregelt. § 76 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist im Übrigen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, womit die §§ 114 bis 127a ZPO entspr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Weiterleitung von Geldern

Rz. 446 Eine Hebegebühr entsteht immer dann, wenn der Rechtsanwalt entgegengenommene Beträge auszahlt oder zurückzahlt (z.B. Zugewinnausgleichsansprüche).mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 738 In Familiensachen kommt es immer wieder zu sog. "Güterichterverfahren", zum einen für reine FamFG-Angelegenheiten gem. § 36 Abs. 5 FamFG und für Familienstreitsachen sowie Verbundverfahren nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 278 Abs. 5 ZPO. Rz. 739 Zitat § 36 Abs. 5 FamFG "(5)" -1- Das Gericht kann die Beteiligten für den Versuch einer gütlichen Einigung vor...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 14. Anfechtung der Vereinbarung

Rz. 411 Wurde eine Vereinbarung geschlossen und wird sie später – wirksam – angefochten, so bleibt die einmal angefallene Einigungsgebühr bestehen.[304] (Wird ein Vergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, § 15 Abs. 5 S. 3 u. 2 RVG.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Historie

Rz. 381 Zum besseren Verständnis, welche Gebühren von der Staatskasse zu erstatten sind, ist ein wenig auszuholen. Für das VKH-Prüfungsverfahren wird grundsätzlich keine VKH gewährt.[283] Eine Ausnahme stellt der Vergleich bzw. die Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren dar.[284] Rz. 382 Der BGH beschloss am 8.6.2004 noch zur BRAGO, dass im Falle des Abschluss...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Derselbe Gegenstand

Rz. 427 Bei Wertgebühren gilt die Erhöhung nur, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist, Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 1008 VV RVG. Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind, Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 1008 VV RVG.mehr

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§ 1 Allgemeines / IX. Reisekosten

Rz. 73 Da § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auf die gesamte Vergütung abstellt, sind auch die Reisekosten davon umfasst; zur Legaldefinition siehe § 1 Abs. 1 RVG. Dies bedeutet: Auch wenn eine Reise in 2023 angetreten wird, müssen die Reisekosten (z.B. 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer mit dem eigenen Kraftfahrzeug) nach alter Rechtslage abgerechnet werden, wenn auch die Gebühren aufgrun...mehr

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§ 6 Auslagen / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Die Auslagen sind in Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses aufgeführt. Im Nachfolgenden sollen die verschiedenen Auslagentatbestände kurz umrissen werden. Die allgemeinen Geschäftskosten sind mit den Gebühren entgolten, Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG. Soweit in Teil 7 nichts anderes bestimmt ist, kann der Rechtsanwalt Ersatz der entstandenen Aufwendungen nach § 675 i....mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Aussöhnungsgebühr

1. Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr Rz. 429 Da eine Ehe nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden und eine solche Scheidung bzw. Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe nicht zwischen den Beteiligten durch Vergleich einer Regelung zugeführt werden kann, liegt auf der Hand, dass eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG hier nicht in ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 11. Wert bei Aufhebung der VKH-Bewilligung

Rz. 333 Sofern der RA in einem Verfahren auf Aufhebung der VKH-Bewilligung gemäß § 124 Nr. 1 ZPO tätig wird (wenn der Antragsteller durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der VKH maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat), so sind auch in diesem Verfahren Gebühren nach Nr. 3335 VV RVG aus dem Wert der Hauptsache zu berechnen, § 23a Ab...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Gebührenarten

Rz. 80 Bei den anwaltlichen Gebühren werden verschiedene Gebührenarten unterschieden. 1. Wertgebühren Rz. 81 Die Wertgebühren sind in § 13 RVG geregelt. Das RVG erhält zu § 13 Abs. 1 eine Anlage 2, aus der sich in einer Tabelle die Gebühren entnehmen lassen. Wird der RA als VKH-Anwalt tätig und rechnet er mit der Staatskasse ab, richten sich seine Gebühren nach der Tabelle zu ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VI. Erhöhung

Rz. 97 Festgebühren erhöhen sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber in derselben Angelegenheit um 30 %. Da es sich bei der Beratungshilfe-Vergütung um Festgebühren handelt, kann die Geschäftsgebühr auch dann erhöht werden, wenn z.B. Mutter und Kind außergerichtlich wegen Unterhalts vertreten werden. Es ergibt sich dann z.B. bei Vertretung von zwei Auftraggebern eine Erhöhu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Grundsatz der Wertberechnung, § 33 FamGKG

Rz. 171 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dieser Regelung im FamGKG entspricht die für RA-Gebühren geltende Vorschrift in § 22 Abs. 1 RVG. Mehrere Gegenstände in derselben Angelegenheit werden addiert; die Gebühren können in ders...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / f) Zwischeneinigung/vorläufige Einigung

Rz. 342 In der Praxis stellt sich die Frage, ob eine nur vorübergehende Einigung über das Umgangsrecht oder aber auch die Regelung nur von Zwischenstreitigkeiten die Einigungsgebühr auslösen kann. Rz. 343 Noch recht streng hinsichtlich des Anfalls einer Einigungsgebühr bei Abschluss eines "Zwischenvergleichs" hat das OLG Köln [254] 2008 entschieden: Zitat "In einem Verfahren übe...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr

a) Tatbestandsmerkmale Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Anrechnungsvorschrift

Rz. 129 Wird das Rechtsmittel durch den Rechtsanwalt eingelegt, ist diese Gebühr auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen, vgl. dazu die Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG. Rz. 130 Muster 9: Musterrechnung 5.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels Musterrechnung 5.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinst...mehr

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§ 1 Allgemeines / VII. Fälligkeit, Hemmung der Verjährung

Rz. 106 Begrifflich muss zwischen Entstehung und Fälligkeit der Vergütung unterschieden werden. So entsteht der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bereits mit Entgegennahme des Auftrags (Angebot und Annahme) bzw. vertragsgemäßer Vornahme seiner Tätigkeit. Fällig ist die Vergütung aber noch nicht mit der Entstehung einer Gebühr, vielmehr regelt die Fälligkeit der Vergütung ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / f) Ursächliche Mitwirkung an Verhandlungen

Rz. 289 Genügend ist, dass die anwaltliche Tätigkeit für das Zustandekommen des Vertrags nachgewiesen werden kann. Keine Vergleichsgebühr nach BRAGO wurde nach Ansicht des OLG Düsseldorf ausgelöst, wenn der Rechtsanwalt lediglich mit der Protokollierung einer bereits abgeschlossenen – nicht formbedürftigen – Einigung beauftragt ist.[210] Diese Ansicht überzeugt nach Meinung ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Versäumnisbeschluss/Versäumnisentscheidung

Rz. 791 Nach Nr. 3203 VV RVG erhält der Rechtsanwalt des Beschwerdegegners, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem auf seinen Antrag hin eine Versäumnisentscheidung ergeht, weil der Beschwerdeführer nicht ordnungsgemäß vertreten ist, eine Terminsgebühr i.H.v. 0,5. Rz. 792 Zunächst ist festzuhalten, dass im Beschwerdeverfahren Anwaltszwang herrscht. Nr. 3203 VV RVG stellt d...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Gesetzesteil

Rz. 32 Das RVG gliedert sich im Gesetzesteil in 9 Abschnitte.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Fortsetzung der Ehe

Rz. 434 Der Wille beider Ehegatten, die Ehe fortzusetzen, muss erkennbar sein und damit das Bild einer nicht mehr akut gefährdeten Ehe bestehen.[308] Eine die Aussöhnungsgebühr auslösende Aussöhnung ist nach Ansicht des OLG Düsseldorf dann nicht anzunehmen, wenn die Ehe nur fortgesetzt wird, um der Drohung eines Ehepartners, im Scheidungsfall belastende Tatsachen vorzutragen...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VII. Fazit

Rz. 98 Zuck hat in einem Aufsatz goldene Regeln für die Beratungshilfe aufgestellt, die nachstehend wiedergegeben werden:[87] Zitat "1. Die Beratungshilfe soll den Unbemittelten dem Bemittelten grundsätzlich gleichstellen." 2. Vergleichsmaßstab ist, ob ein vernünftig überlegender Bemittelter (jetzt schon) anwaltliche Hilfe gesucht hätte. 3. Eigenes Tätigwerden des Antragsteller...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Vorbemerkungen

Rz. 35 Im Vergütungsverzeichnis sind zu jedem Teil Vorbemerkungen vorangestellt, die für den gesamten Teil gelten, dem sie vorangestellt sind. Vorbemerkungen finden sich aber auch vor Abschnitten oder Unterabschnitten des Vergütungsverzeichnisses. Rz. 36 Beispiel: Nummerierung einer Vorbemerkung Die Vorbemerkung 3.2.1 sagt uns, dass wir uns im Vergütungsverzeichnis Teil 3, Ab...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) Einarbeitungspauschale

Rz. 244 Eine Einarbeitungspauschale zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren bietet sich immer dann an, wenn zunächst zahlreiche Unterlagen gesichtet und sortiert werden müssen, bevor die "eigentliche" Arbeit beginn, so z.B. beimehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XI. Mix von Stundensatz zu RVG-Vergütung

Rz. 304 Eine interessante Möglichkeit ist die Regelung, dass für Kindschaftssachen (Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesherausgabe) oder z.B. Hausratsteilung nach Stunden abgerechnet wird (niedrige gesetzliche Werte!); der "Rest" dann gesetzlich. Praxistipp Erforderlich ist in solchen Fällen die korrekte Erfassung der Stunden für die Kindschaftssache. Dies ist jedoch nicht immer ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 452 Die Hebegebühr ist nach Ansicht der Rechtsprechung nur dann erstattungsfähig, wenn sie einen nach § 249 BGB ersatzfähigen Schaden darstellt, mithin, wenn es sich dabei um notwendige Kosten der Rechtsverfolgung handelt. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist jedoch für die Entgegennahme der Ersatzleistung beispielsweise in Unfallsachen keine anwaltliche Hilfe erforderlic...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 110 Maßgeblich für die Wertberechnung der Notarkosten ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren, § 96 GNotKG i.V.m. § 10 GNotKG somit mit der Beendigung des Geschäfts, d.h. bei Eheverträgen mit der Beurkundung (Abschluss der Niederschrift des Geschäfts[63]), was sich aber auch bereits durch den Begriff "gegenwärtiges Vermögen" in § 100 GNotKG ergibt. Zur Fälligkeit b...mehr

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§ 1 Allgemeines / VI. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 105 Wird der RA ohne Auftrag tätig, so kann ein Vergütungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach den §§ 677 ff. BGB entstehen. Genehmigt der Auftraggeber die Geschäftsführung im Nachhinein, so hat der RA Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich hielt. Genehmigt der "Auftraggeber" die Geschäftsführung nicht, hat er aber obj...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Hinweispflicht zur Hebegebühr

Rz. 450 Muss der Rechtsanwalt den Mandanten darauf hinweisen, dass durch die Einziehung und Weiterleitung von Geldern die Hebegebühr anfällt und dass diese voraussichtlich nicht erstattungsfähig sein wird? Nach Ansicht von Schneider [326] ist ein solcher Hinweis nicht erforderlich, da es sich nicht um außergewöhnliche, ungewöhnlich hohe Kosten handelt. Nach Schneider (a.a.O.)...mehr

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§ 1 Allgemeines / VI. Mehrere Gegenstände

Rz. 69 Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu berechnen, ist für die gesamte Vergütungsberechnung das RVG in der Fassung vor dem 1.1.2021 heranzuziehen, wenn der Auftrag über einen Teil der Gegenstände vor Inkrafttreten des KostRÄG 2021 erteilt worden ist; § 60 Abs. 2 RVG. Rz. 70 Beispiel Rechtsanwalt R erhält Ende Dezember 2020 den Auftrag, e...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Isolierte Verfahren

Rz. 686 In den selbstständigen Verfahren entstehen die Gebühren jeweils gesondert. Muster 81: Musterrechnung 5.81: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung Musterrechnung 5.81: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung Rechtsanwältin S macht gerichtlich Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 45.000,00 EUR geltend. Gegner K meldet sich telefonisch und besp...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / V. Einigungsgebühr

Rz. 94 Eine Einigungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe beträgt nach Nr. 2508 VV RVG 165,00 EUR. Es gelten die Ausführungen zur Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG (siehe § 5 Rdn 262 ff. u. 307). Rz. 95 Beispiel: Beratungshilfe – außergerichtliche Vertretung mit Einigung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich des Haushalts außergerichtlich vertreten. N...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / c) VKH-Beteiligter obsiegt teilweise, Kostenentscheidung Antragssteller 1/5 Antragsgegnerin 4/5 der Kosten

Rz. 340 In diesem Fall wird eine Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 76 Abs. 1 FamFG auf der Grundlage der Wahlanwaltsvergütung nach § 13 RVG beantragt. Die Gebühren, die in die Kostenausgleichung mit aufgenommen werden, werden dabei nach der Tabelle zu § 13 RVG berechnet, weil § 49 RVG ausschließlich bei Abrechnung mit der Staatskasse in Betr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VIII. Verfahrensarten

Rz. 670 Für die Gebühren in familiengerichtlichen Angelegenheiten wird gebührenrechtlich nicht nach Verfahrensarten (Verbundverfahren, isoliertes Verfahren, einstweilige Anordnung) unterschieden, mit der Folge, dass alle Verfahrensarten nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses abgerechnet werden, siehe auch die Überschrift zu Teil 3 des VV. Allerdings können sich Unterschied...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Grundlegende gesetzliche Regelung

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Teilregelungen

Rz. 486 Das OLG Hamm sieht zu Recht Regelwert auch bei einer Teilregelung zur elterlichen Sorge und beruft sich darauf, dass der Regelwert " ausdrücklich unabhängig davon vorgesehen" wurde, "ob Verfahrensgegenstand die gesamte elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge ist. Eine Abweichung ist in Betracht zu ziehen, wenn der zu entscheidende Fall hinsichtlich des Ar...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / h) Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Vergleich?

Rz. 294 Grundsätzlich ist der erkennende Richter berechtigt, im Rahmen eines Vergleichs gem. § 127a BGB, Erklärungen aufzunehmen, die ansonsten der notariellen Beurkundung bedürfen. Ein solcher Vergleich wahrt nach Ansicht des BGH [214] auch die Form des § 127a BGB. Rz. 295 In dem vom BGH entschiedenen Fall wurden unter anderem die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie sowie d...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Rechtsprechung

Rz. 638 Das OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass – wenn der volle Kindesunterhalt im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemacht wird – der Regelverfahrenswert bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Wertes angehoben werden kann.[590] Gleiches gelte, so das OLG Düsseldorf, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt oder ersetzt.[591] “Auch nac...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Unterhaltsverzicht

Rz. 356 Bei wechselseitigem Unterhaltsverzicht kann eine Einigungsgebühr entstehen. Beim wechselseitigen Unterhaltsverzicht erfolgt der Verzicht tatsächlich durch beide Ehegatten; denn jeder könnte zu unterschiedlichen Zeiten jeweils einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten haben.[269] Dies wird auch von der Rechtsprechung bejaht, so u.a. vom OLG Koblenz : Zitat "Für...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Mündliche Verhandlung

Rz. 789 Die Terminsgebühr im Beschwerdeverfahren nach Nr. 3202 VV RVG beträgt 1,2. Rz. 790 Muster 86: Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin In einem Beschwerdeverfahren wegen Trennungsunterhalt vor dem OLG Köln ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Unterhaltsbeschluss. Der Gegenstandswert hat 30.000,00 EUR betr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Beschwerde und Rechtsbeschwerde – verfahrensrechtliche Darstellung

Rz. 752 Nach dem FamFG ergehen Endentscheidungen des Familiengerichts grundsätzlich durch Beschluss. Damit entfielen auch die nach der ZPO geläufigen Rechtsmittel Berufung und Revision. An ihre Stelle traten vielmehr Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Bevor auf die einzelnen Gebühren eingegangen wird, soll kurz ein Abriss über das neue Verfahrensrecht im Rechtsmittelverfahren ...mehr

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§ 6 Auslagen / II. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 12 Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, derartige Entgelte in Einzelberechnung in voller Höhe (VV Nr. 7001) oder aber als gemeinhin bekannte "Auslagenpauschale" (VV Nr. 7002) geltend zu machen. Diese Pauschale beträgt 20 % der gesetzlichen Gebühren, darf einen Betrag von 20,00 EUR pro gebührenrechtlicher Angelegenheit jedoch nicht überschreiten. Rz. 13 Für die Mitteilung...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Ernsthafter Wille

Rz. 432 Der ernsthafte Wille eines Ehegatten reicht nach dem Wortlaut der Nr. 1001 aus. Nicht notwendig ist, dass beide Ehegatten den Willen zur Scheidung haben oder beide Lebenspartner die Aufhebung begehrten. Der ernste Wille eines Ehegatten muss dabei nach außen hervorgetreten sein. Rz. 433 Nicht ausreichend für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr ist eine allgemeine Tätig...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / VII. Unterhaltsansprüche

Rz. 378 Die Bewertung von Unterhaltsansprüchen ist mannigfaltig. Hier werden oft Gebühren "verschenkt". Es lohnt sich daher, sich mit diesem Thema genauer zu befassen. Unterhaltssachen sind Familienstreitsachen nach §§ 111 Nr. 8, 112 Nr. 1, 231 Abs. 1 FamFG. Hierzu gehört der gesetzliche Verwandten- oder Ehegattenunterhalt, Unterhaltsansprüche nach den §§ 1615l, 1615m BGB (§...mehr

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§ 6 Auslagen / IV. Tage- und Abwesenheitsgeld

Rz. 18 Das Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise staffelt sich nach der Abwesenheitsdauer. Sofern noch das Kostenrecht in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung zur Anwendung kommt, siehe § 60 RVG, betragen die Abwesenheitspauschale anstelle der unten genannten Beträge 25,00/40,00 u. 70,00 EUR.mehr