Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

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Geldwäsche: Aktualisierte A... / 10 Geldwäschebekämpfung: Registrierungspflicht, Vernetzungen, Angebote der FIU

Die Registrierung bei der beim Zoll angegliederten Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, der Financial Intelligence Unit (FIU) ist seit 2020 verpflichtend. Die zentrale Meldestelle hat daher mehr Befugnisse bekommen, die ihr eine effizientere Arbeit ermöglichen. Die zentrale Meldestelle hat nun Zugriff auf Daten zu Straftaten aus dem Zentralen Verfahrensregister d...mehr

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Geldwäsche: Aktualisierte A... / 6 Kurzgefasst: Überblick über die aktualisierten Verbindlichkeiten aus dem Geldwäschegesetz

Für Verpflichtete gilt: In die Begriffsbestimmungen sind Finanzinformationen, Finanzanalyse sowie Kryptowerte neu aufgenommen worden (§ 2 GwG). Der risikobasierte Ansatz ist die grundsätzliche Herangehensweise (§ 3a GwG). Sie müssen ein Risikomanagement, d. h., eine Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen vorhalten (§ 4 GwG). Für Güterhändler gelten Schwellenbeträge für Ba...mehr

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Geldwäsche: Aktualisierte A... / 9 Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte und deren Risiken nehmen an Bedeutung zu

Über die 5. EU-Geldwäscherichtlinie finden sich Dienstleister von E-Geld seit 2020 im GwG als Verpflichtete (§ 2 GwG). Damit gelten für diese Unternehmen die wesentlichen Geldwäschepräventionsmaßnahmen gleichermaßen wie bspw. für Güterhändler oder Finanzunternehmen. Da die Geschäfte risikobehaftet sind, wird das Feld der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Dienstleistungen mi...mehr

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Geldwäsche: Aktualisierte A... / 3 Das regelt das TraFinG

Mit Inkrafttreten des TraFinG im August 2021 änderte sich das Geldwäschegesetz hinsichtlich vorhergehender Regelungen zu wirtschaftlich Berechtigten (§§ 18 ff. GwG). Wesentlichster Punkt dabei ist die Verpflichtung juristischer Personen, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Dabei sind nicht nur natürliche Personen mitzuteilen, die wirtschaft...mehr

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Geldwäsche: Aktualisierte A... / 11 Geldwäschebekämpfung: Bußgeldtatbestände angewachsen – Leichtfertigkeit bleibt – mehr Veröffentlichungen bestandskräftiger Maßnahmen

Der Katalog einzelner Bußgeldtatbestände ist um zusätzliche Ordnungswidrigkeiten erweitert worden, aktuell sind 74 mögliche Einzelverstöße aufgelistet. So sind bspw. unterlassene Unstimmigkeitsmeldungen bei fehlenden Eintragungen im Transparenzregister bußgeldbewehrt (§ 59 GwG). Die obere Ahndungsgrenze für vorsätzliche Verstöße liegt weiter bei 150.000 EUR pro vorsätzlichem ...mehr

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Geldwäsche: Aktualisierte A... / 4 Was veränderte die 5. EU-Geldwäscherichtlinie im Geldwäschegesetz?

Die Richtlinienvorgaben aus dem Sommer 2018 waren bis Januar 2020 von den nationalen Gesetzgebern der Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Änderungen umfassten: die explizite Aufnahme risikobehafteter Verpflichteter unter den Güterhändlern (Kunstvermittler und Kunstlagerhalter) und Immobilienmaklern (Mietmakler) sowie Anbietern von Dienstleistungen für Kryptowährungen; verstärkte S...mehr

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§ 1 Einführung / III. Behebung des Publizitätsdefizits der GbR

Rz. 11 Der Gesetzgeber hat insbesondere das Fehlen eines eigenen öffentlichen Registers (Registerpublizität)[21] als Ausdruck natürlicher Publizität für die (vom BGH) als rechtsfähig anerkannte (Außen-)GbR (mithin ein Rechtssubjekt) – im Unterschied zu anderen rechtsfähigen Personengesellschaften (OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft) – als Manko (Publizitätsdefizit in Bezug ...mehr

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AGS 04/2023, Hinne/Klees/Müllerschön/Winkler/Zastrow, Vereinbarungen mit Mandanten

Von Dirk Hinne, Hans Klees, Albrecht Müllerschön, Klaus Winkler und Marc Zastrow. 5. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 305 S., 49,00 EUR Das nunmehr bereits in 5. Aufl. vorliegende Handbuch ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk, wenn es um die Gestaltung rechtssicherer Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen oder Haftungsbeschränkungen geht. Neu aufgenommen in da...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.8 Geldwäsche und Transparenzregister

Die gesetzlichen Pflichten, die von Steuerberatern einzuhalten sind, wachsen kontinuierlich. So sind in den letzten Jahren neben anderen Berufsgruppen in zunehmendem Umfang auch Steuerberater vom Gesetzgeber zu "Verpflichteten" im Rahmen der Geldwäscheprävention bestimmt worden. Für Steuerberater bedeutet dies, dass sie z. B. bei der Mandatsannahme bestimmte standardisierte ...mehr

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Datenschutz bei Maklertätig... / 2 Verdachtsmeldungen

Hegt der Makler den Verdacht, dass die Immobilientransaktion der Geldwäsche dienen soll, hat er dies bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Ein Verdachtsfall liegt beispielsweise vor, wenn die Transaktion oder Teile davon bar bezahlt werden sollen, die Maklerprovision oder Teile des Kaufpreises bar bezahlt werden sollen, ein geringerer Kaufp...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 3.7 Mitarbeiterüberwachung nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

Mitarbeiter in der Sparabteilung von Genossenschaften (vgl. Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung) oder in der Maklerabteilung (vgl. Maklertätigkeit) sind auf ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung des GwG zu prüfen. Geeignete Instrumente hierzu sind Personalkontroll- und -beurteilungssysteme. Es sind nicht alle Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens zu überwa...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / III. Sichtweise der Finanzverwaltung

Orientierung an d. Verwaltungsanweisung empfohlen: Der durch das BMF-Schr. v. 15.6.2022[52] neu eingeführte Abschnitt 25f UStAE soll die zum Teil unbestimmten Regelungen des Gesetzes konkretisieren und die Anwendung der Vorschrift in der Praxis erleichtern. Unternehmer mit entsprechenden Sachverhalten sollten sich an der Verwaltungsanweisung orientieren, um durch Beachtung d...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.5.3 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe...mehr

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Transparenzregister Offline: Ausschluss der Öffentlichkeit

Zusammenfassung Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ist die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie teilweise rechtswidrig, da sie unverhältnismäßig in die europäischen Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten der registrierten Personen eingreift. Seit dieser Entscheidung vom 22.11.2022 verwehren Datenbanken europäi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tätigwerden kraft Aufgabenübertragung (§ 208 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 263 [Autor/Stand] Nach § 208 Abs. 2 Nr. 2 AO können der Steuer- und Zollfahndung auch sonstige Aufgaben übertragen werden, die ohnehin in die allgemeine Zuständigkeit der FinB fallen[2]. Die Regelung hat in der Praxis kaum Bedeutung[3]. Dabei handelt es sich etwa um Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen einer Arrestvollziehung gem. §§ 324 ff. AO, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum: 1. Monographien: Brüning, Der Richtervorbehalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Diss. Kiel 2005; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019; Eckhoff, Rechtsanwendungsgleichheit im Steuerrecht, Habil. Münster 1999; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Kaligin, Betriebsprüfung und St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Anzeigepflichten

Rz. 660 [Autor/Stand] Kreditinstitute müssen darüber hinaus originäre gesetzliche Mitteilungs- bzw. Anzeigepflichten erfüllen. Eine praktisch sehr bedeutsame Anzeigepflicht regelt § 33 Abs. 1 ErbStG [2], wonach Vermögensverwahrung und Vermögensverwalter, mithin insb. Banken, für jeden Erbfall die Vermögensgegenstände dem Erbschaftsteuer-FA mitzuteilen haben. Rz. 661 [Autor/Sta...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Zusammenrechnung und Erklärung

Rz. 39 Viele frühere Erwerbe sind der zuständigen Erbschaftsteuerstelle nicht angezeigt worden, weil die Zuwendungen unterhalb der persönlichen Freibeträge lagen. Folgen danach weitere Erwerbe, sind sie mit den früheren nicht angezeigten Erwerben zusammenzurechnen, auch wenn für diese keine Festsetzung vorliegt. Daher sollte bei Abgabe einer Schenkungs- oder Erbschaftsteuere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Steufa ist, ungeachtet ihrer Organisationsmodelle, nicht nur für den auf diese Weise begrenzten Bezirk örtlich zuständig. Die Aufgabenbereiche der Steuerfahndungsdienste als z.B. in Nordrhein-Westfalen angegliederte Dienststellen der Landes-FinB sind jedenfalls innerhalb des jeweiligen Bundeslandes vom Gesetz her nicht auf einen bestimmten örtlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] Bei den Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten der Steuer- bzw. Zollfahndung darf nicht nur § 404 AO betrachtet werden. Vielmehr müssen auch die in § 208 AO (und für das BZSt ergänzend § 208a AO) getroffenen Regelungen beachtet werden. Zudem sind von den Fahndungsbörden die Verwaltungsvorschriften, so besonders die auf die Fahndung abgestimmte AStBV (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), bei der E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zollfahndung

Rz. 75 [Autor/Stand] Anders als bei der Steufa ist für die Zollfahndungsämter nicht zweifelhaft, dass sie neben den HZÄ selbständige Behörden sind, wie sich dies aus § 1 Nr. 3 FVG und § 12 FVG ergibt. Rz. 76 [Autor/Stand] Organisation und Befugnisse der Zollfahndung sind im Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) geregelt (s. Rz. 11 ff.). Das ZdFG wurde im Jahre 2021 durch das Geset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

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IDW PS 980: Neufassung 2022 / 8 Gestiegene Anforderungen an Compliance-Risikomanagement und Compliance-Programm

Wie bereits dargestellt, wird der Zusammenhang zwischen Compliance Management und Risikomanagement in der neuen Fassung des PS 980 wesentlich stärker betont. Auch wenn das Management der Compliance-Risiken schon bisher eine Voraussetzung für ein wirksames CMS war, bedeutet die Hervorhebung einen Wandel in der Perspektive: Das CMS gilt nun ausdrücklich als eigener Baustein in...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Zweiter Bericht über die Anwendung der RL (EU) 2017/1371

Die Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug (Betrugsbekämpfungsrichtlinie) wurde am 5.7.2017 angenommen. Für die durch diese gebundenen Mitgliedstaaten ersetzt die Betrugsbekämpfungsrichtlinie das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der EG von 1995 und die dazugehörige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten gem. § 25c Abs. 6 UStG

Rz. 39 § 25c Abs. 6 UStG [1] erweitert die für alle Unternehmer gem. § 22 UStG bestehenden Aufzeichnungspflichten um die Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach dem Geldwäschegesetz [2], denn weil Gold erfahrungsgemäß auch leicht zur sog. Geldwäsche im Zusammenhang mit Straftaten genutzt werden kann, besteht ein erhöhtes Nachprüfungsbedürfnis der staa...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.10.2 Entwurf IDW Praxishinweis 1/2022: Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance Management Systems zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor gemäß IDW EPS 980 n. F. (10.2021) (Stand: 5.1.2022)

Die Geldwäschegesetzgebung auf europäischer und nationaler Ebene wurde in den letzten Jahren durch eine Reihe von öffentlichkeitswirksamen Geldwäscheereignissen maßgeblich beeinflusst. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind heute nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Unternehmen aus anderen Sektoren und aus dem mittelständischen Segment, wie z. B. Güterhändler, Immob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen mit "nichtsteuerlichen" Straftaten

Rz. 156 [Autor/Stand] Tateinheit ist anzunehmen beim Zusammentreffen von § 373 AO und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), z.B. wenn der Täter oder Teilnehmer die mitgeführte (Schuss-)Waffe einsetzt, um den Widerstand von Zollbeamten oder anderen Vertretern der vollziehenden Gewalt zu überwinden[2]; Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), sofern die Schm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelung zur Bekämpfung bandenmäßiger Steuerhinterziehung, NWB 2007, 3672; Beckschäfer, Zur Frage der Strafzumessung beim Schmuggel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

Schrifttum: Amelung, Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr in Verzug" i.S.d. Art. 13 II GG, NStZ 2001, 337; Beichel/Kieninger, "Gefahr in Verzug" auf Grund Selbstausschaltung des erreichbaren, jedoch "unwilligen" Bereitschaftsrichters?, NStZ 2003, 10; Bittmann, Das staatsanwaltschaftliche Auskunftsverlangen gemäß § 95 StPO, NStZ 2001, 231; Brüning, Der Richtervorbehalt im s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1095 [Autor/Stand] Die Überwachung der Telekommunikation[2] kommt gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, b StPO nur in den Fällen von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO bzw. bei gewerbsmäßigem, gewaltsamem und bandenmäßigem Schmuggel in Betracht. Hauptanwendungsbereiche in der Praxis sind die organisierte, bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung und Zigarettenschmuggel. Rz. 1096 [A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Bandenschmuggel (§ 373 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Bender, Bandenschmuggel – ein hochaktuelles Fossil, ZfZ 2000, 259; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie aktuelle Änderungen im Bereich der Geldwäsche, wistra 2002, 146; Ellbogen, Zu den Voraussetzungen des täterschaftlichen Bandendiebstahls, wistra 2002, 8; Erb, Die Neuinterpretation des Bandenbegriffs und das Mitwirkungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 Abs. 1 AO)

Schrifttum: Bender, Zu den Voraussetzungen der täterschaftlichen Begehungsform beim gewerbsmäßigen Schmuggel gemäß AO §§ 373, 370 Abs 1 Nr. 2, wistra 2001, 69; Brenner, Mindest- und Höchststrafe bei gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (§ 373 AO), ddz 1981, Fach 5; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung, wistra 2002, 1; Henseler, Gewerbsmäßige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1013 [Autor/Stand] Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung (im Folgenden "EEA") besteht erstmals ein einheitliches Instrument im Bereich der Beweisrechtshilfe [2]. Die Idee einer vereinfachten und praxisgerechten Rechtshilfe in Beweissachen unter Berücksichtigung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung geht bereits auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15./16.10....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbaren ist erreicht[2], nicht nur was das EU-Recht betrifft.[3] Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) dient in der Regel n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Straferwartung

Rz. 612 [Autor/Stand] Der BGH hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zur Frage der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung geäußert und die Anforderungen an eine bewährungsfähige Strafe bei der Hinterziehung hoher Summen erheblich verschärft.[2] Dies ist nicht ohne Auswirkungen auf die Anordnung der Untersuchungshaft geblieben. Allein eine erhebliche Straferwart...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft bei Katalogtaten

Rz. 387 [Autor/Stand] Aus rechtswidrigen Taten herrührende Gegenstände werden zukünftig namentlich in Verfahren wegen des Verdachts aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus erfolgen. Aufgeführt sind insb. folgende Straftaten unter den weiter normierten Voraussetzungen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bildung krimineller Verein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verfahrensfragen

Rz. 159 [Autor/Stand] Ein Absehen von der Verfolgung nach dem sog. Schmuggelprivileg des § 32 ZollVG [2] (s. dazu § 382 Rz. 63 f.) ist nach der seit 16.3.2017 geltenden Fassung[3] gem. § 32 Abs. 2 ZollVG für den Qualifikationstatbestand des § 373 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen handelt es sich auch nicht mehr um ein obligatorisches Verfolgungshindernis, sondern um ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Da für die Finanzbehörde die gleichen Grundsätze wie für die Staatsanwaltschaft gelten, wird an dieser Stelle nur auf einzelne für Steuerstrafverfahren besonders bedeutsame Aspekte hingewiesen (s. sogleich Rz. 67 ff.) und im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Erläuterungen zu § 385 AO und § 397 AO Bezug genommen, und zwar hinsicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich

Zusammenfassung Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es seit dem 1.8.2022 die Möglichkeit zur (Bar-)Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, muss dafür bisher persönlich zu einem Notar. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der Videokonferenz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.2 Die Regelbeispiele

Rz. 134 Da der allgemeine Tatbestand recht abstrakt ist und seine Anwendung in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte, sind in den Buchst. a–f konkretere Tatbestände eingeführt worden, die in Form von nicht abschließenden Regelbeispielen den allgemeinen Tatbestand konkretisieren. In den einzelnen Tatbeständen der Buchst. a–f werden Nutzungen, Übertragungen, Um...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.3 § 374 AO als Vortat zur Geldwäsche nach § 261 StGB

Rz. 61 § 374 AO stellt eine "rechtswidrige Tat" i. S. d. der Geldwäsche gem. § 261 Abs. 1 StGB n. F. dar, wobei nach der gesetzlichen Regelung des § 261 Abs. 7 StGB ein Beteiligter an der Vortat nur dann nach § 261 Abs. 1–6 StGB bestraft wird, wenn er den Gegenstand in den Verkehr bringt und dabei dessen rechtswidrige Herkunft verschleiert.[1]mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Rechtlich ist die Nachlasspflegschaft eine Unterart der Pflegschaft, sodass gem. § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft Anwendung finden, soweit sich daraus nicht etwas anderes ergibt, weil es den Nachlass betrifft. Im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers gem. § 1960 BGB können die möglichen Erben (Erbprätendenten) "Beteiligte“ i. S. v. § 7...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zusammentreffen mit "nichtsteuerlichen" Straftaten

Rz. 124 [Autor/Stand] Tateinheitliche Begehung kann zu bejahen sein im Verhältnis zwischen Sachhehlerei (§ 259 StGB) und Steuerhehlerei (z.B. Erwerb gestohlener Schmuggelware). Gemäß § 52 StGB bestimmt sich die Strafe bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln nach § 260 StGB, bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Verbrechen) nach § 260a StGB (Freiheitsstrafe bis zu zehn Jah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wahlfeststellung

Rz. 129 [Autor/Stand] Zwischen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei, zwischen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (§ 373 Abs. 1 AO) und gewerbsmäßiger Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO [2]) sowie zwischen Beihilfe zu jeweils einer dieser Taten ist nach tradierter Rspr. Wahlfeststellung möglich (s. auch § 370 Rz. 920, 922; § 373 Rz. 158). Dasselbe gilt für gewerbsmäßige Bandenh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Arendt, Die Bereicherungsabsicht bei der Steuerhehlerei, ZfZ 1979, 229; Bach in ERST, Wirtschaftsstrafrecht, 2017, § 374 AO; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelu...mehr