Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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zfs 10/2022, Das selbststän... / II. Rechtsanwaltsgebühren

Da das selbstständige Beweisverfahren ein gerichtliches Verfahren ist, entsteht bei den Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerseite mit Einreichung des Antrages bei Gericht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Endet der Auftrag vorher, so entsteht die Gebühr nur als 0,8 Gebühr, was sich aus § 13 RVG in Verbindung mit Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG ergibt. Für die Antrag...mehr

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FoVo 10/2022, Räumung durch... / 2 II. Die Entscheidung

Das OLG verneint einen Verfügungsgrund Die zulässige Berufung ist begründet. Sie führt in Abänderung des angefochtenen Urteils zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 27.1.2021 und zur Zurückweisung des Antrags auf Erlass der beantragten Räumungsverfügung. Der Antrag auf Erlass der Räumungsverfügung ist mangels Verfügungsgrund unbegründet. Das LG hat ausdrücklich offenge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.2 Verwirkung von Vergütungsansprüchen

Neben der Einrede der Verjährung gibt es auch die Möglichkeit, dass der Anspruch auf die bereits fällig gewordene Arbeitsvergütung verwirkt ist. Hat das Gericht festgestellt, dass Verwirkung eingetreten ist, ist der Anspruch erloschen und kann vom Arbeitnehmer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verwirkung ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung. Voraussetzung de...mehr

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Zulässigkeit von Werbe-Mailings

Zusammenfassung Werbe-Mailings an Kunden sind ein wichtiges Marketing-Tool für jedes Unternehmen. Damit der Versand von Werbe-Mailings zulässig und nicht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden kann, sollten jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Nach § 7 UWG ist das Versenden einer Werbe-E-Mail nur unter bestimmen Voraussetzungen bzw. mit vorheriger Einwilligung des ...mehr

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§ 3 Der Betreute im Prozess... / A. Einleitung

Rz. 1 Ursprünglich war keine Änderung der Regelungen zur Stellung des Betreuten im Prozess geplant. Sie wurde auf der Herbstkonferenz der 90. Justizministerkonferenz am 7.11.2019 diskutiert und die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen eine Prüfungsbitte an das BMJV. Das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen werde beeinträchtigt, was mit Blick auf die UN-Beh...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / IV. Einseitige Rechtsgeschäfte, z.B. Ausschlagung, § 1858 BGB n.F.

Rz. 16 Wichtig für Erbrechtler ist die direkte Mitteilung der Erteilung oder Versagung der Genehmigung durch das Betreuungsgericht für ein einseitiges Rechtsgeschäft, z.B. die Ausschlagung einer Erbschaft, gegenüber einem Gericht oder einer Behörde, § 1858 5 BGB n.F. Für die Mitteilung hat also nicht mehr der Betreuer zu sorgen. Durch die direkte Mitteilung des Betreuungs- an...mehr

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zfs 09/2022, Höhe der Gesch... / 3 Anmerkung:

Die hier zur Entscheidung stehende Frage, wie sich der Umstand, dass der Rechtsanwalt in einer Vielzahl von im wesentlichen gleichgelagerten Fällen für verschiedene Mandanten tätig wird, auf die Höhe der Geschäftsgebühr auswirkt, stellt sich in der Praxis immer wieder. Das OLG Stuttgart hat die für die Entscheidung über die Höhe der vom Kläger geltend gemachten Geschäftsgebü...mehr

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AGS 09/2022, Absehen von de... / Leitsatz

Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht nur dann, wenn die Einziehung oder eine vergleichbare Maßnahme noch Gegenstand des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens ist. Hat die Staatsanwaltschaft gem. § 421 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StPO von der Einziehung oder nach § 435 StPO von der selbstständigen Einziehung abgesehen, ist die Einziehung oder eine dieser vergleichbaren Maßnahme nich...mehr

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AGS 09/2022, Unrichtige Sac... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Voraussetzungen für die Nichterhebung von Gerichtskosten In der Praxis wird häufig, insbesondere von den Kostenschuldnern, übersehen, dass nicht jede unrichtige Sachbehandlung zur Nichterhebung der hierdurch veranlassten Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) führt. Selbst wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft gehandelt haben sollte, führt dies nicht automatisch zur Nichte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Wahlkonsuln

Rz. 100 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ein Wahlkonsul (auch Honorarkonsul) ist idR ein Staatsangehöriger des Staates, in dem er tätig wird. Er verfügt meistens über besondere Verbindungen zu einem anderen Staat, von dem er beauftragt wird, dessen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsstellung der Wahlkonsuln ist in Art 58ff WÜK geregelt. Auch Wahlkonsuln genießen gewisse Vorrechte,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Projektarbeit: Psychologie ... / 3 Grundlegende Prinzipien einer Konfliktmoderation zwischen Teammitgliedern

Wenn 2 Mitarbeiter, die miteinander Probleme haben, zum Projektleiter kommen, kann das verschiedene Gründe haben. Es kann sein, dass sie einfach einen Sachkonflikt haben und nicht genügend Information und Kompetenz haben, um ihn zu klären. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, wenn der Leiter die Informationen gibt, sodass die beiden Konfliktpartner ihr Problem miteinander ...mehr

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AGS 08/2022, Geschäftsgebüh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Stuttgart hat die für die Entscheidung über die Höhe der vom Kläger geltend gemachten Geschäftsgebühr maßgebenden Umstände gut herausgearbeitet. Dies hat der BGH bestätigt. Wird der Rechtsanwalt in einer Vielzahl von gleichgelagerten Fällen tätig, so ist der von ihm auch für die Klärung schwieriger rechtlicher und tatsächlicher Fragen erforderliche Aufwand ebenso wie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.2 Dauer der Ablaufhemmung

Rz. 47 Die Hemmung dauert nach § 171 Abs. 3a S. 3 AO solange an, bis über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist. Über den Fall unanfechtbar entschieden ist, wenn der Rechtsbehelf zurückgenommen wird, das FA den Kläger durch Änderung des angefochtenen Bescheids klaglos stellt oder über die Klage rechtskräftig entschieden worden ist.[1] Rechtskräftig entschieden ist, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 17 Die Vorschrift des Abs. 3 bildete ursprünglich mit Abs. 3a eine einzige Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in die Abs. 3 und 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.1999 noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen.[1] Nach der Neuregelung enthält Abs. 3 die Ablaufhemmung bei Antrag eines Stpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Emmott’sche Fristenhemmung

Rz. 78 Grundsätzlich verstößt die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO nicht gegen EU-Recht. Das Äquivalenzprinzip ist nicht verletzt, da für die Durchsetzung von Steueransprüchen, die auf grenzüberschreitenden Sachverhalten beruhen, die gleichen Regeln gelten wie für Ansprüche aufgrund rein nationaler Sachverhalte. Der Effektivitätsgrundsatz ist nicht verletzt, da eine Fes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, internatio... / 3 Beratungshinweise

International koordinierte Außenprüfungen können den Prüfungsdruck auf den Stpfl. erhöhen. Andererseits können sie auch dazu beitragen, dass die beteiligten Steuerverwaltungen schon im Prüfungsverfahren zu einer Einigung über die Qualifikation bestimmter Einkünfte kommen und damit Qualifikationskonflikte und Doppelbesteuerungen vermieden werden. Dem Stpfl. werden dadurch u. ...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 3. Die Einberufung bei Weigerung oder Fehlen des Verwalters

Rz. 9 Fehlt ein Verwalter oder verweigert er die Einberufung, obwohl er aus einem der oben genannten Gründe dazu verpflichtet wäre, bestehen folgende Möglichkeiten zur Einberufung: Rz. 10 Verwaltungsbeirat. Gem. § 24 Abs. 3 WEG kann [10] der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter eine Versammlung einberufen, wenn ein Verwalter fehlt oder die Einberufung ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 131 Welche Vergütung der Verwalter für seine Leistungen beanspruchen darf, ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, i.d.R. also aus dem Verwaltervertrag. Wenn es keinen Verwaltervertrag gibt und auch der Bestellungsbeschluss die Vergütung nicht regelt, hat der Verwalter Anspruch auf die übliche Vergütung (→ § 10 Rdn 225). Weil die Bezahlung fälliger Verbindlichkeit...mehr

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§ 10 Der Verwalter / III. Die Amtsniederlegung durch den Verwalter

Rz. 187 Nach h.M. kann ein Verwalter jederzeit die Amtsniederlegung erklären und dadurch sein Verwalteramt beenden.[282] Die Amtsniederlegung ist nach h.M. immer wirksam, also auch dann, wenn kein (wichtiger) Grund dafür vorliegt. Sachlich begründet oder dogmatisch eingeordnet wird das "Rechtsinstitut" der Amtsniederlegung nicht; man beschränkt sich i.d.R. auf die Feststellu...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 4. Verschiedenes

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Einzelne Kostenarten

Rz. 53 Abfallgebühren, Müllbeseitigung. Zu den "Kosten der Müllbeseitigung" gehören in erster Linie die Abfallgebühren, aber auch die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und ähnlicher Anlangen, ferner Hausmeisterkosten für das Herausstellen der Abfallbehälter (vgl. § 2 Nr. 8 BetrKV). Kosten der Müllbeseitigung sind nur zu einem kleinen Teil Betriebskosten des Gemeinscha...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 7. Muster für Beschlüsse und Schreiben

Rz. 77 Vorbemerkungen. Die Rechtsprechung ist meistens nicht kleinlich, wenn es um die Beurteilung von Beschlüssen zum gemeinschaftlichen Vorgehen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum geht. Die Beschlüsse sind unter verständiger Würdigung des Gemeinten auszulegen (→ § 2 Rdn 18). Ausreichend ist etwa ein Beschluss, "rechtliche Schritte gegen den Bauträger einzuleiten",[182]...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 2. Der Zweitbeschluss

Rz. 28 Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann und darf über eine schon geregelte Angelegenheit erneut beschließen, sog. Zweitbeschluss. Es ist unerheblich, aus welchen Gründen die Gemeinschaft eine erneute Beschlussfassung für angebracht hält, etwa ob sie den Erstbeschluss bestätigen, ändern oder aufheben will; so oder so ist die Rechtmäßigkeit des neuen Beschlusses im Ausg...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / III. Festlegung durch den Erblasser

Rz. 14 Die Festlegung der Vergütung durch den Erblasser ist immer verbindlich, sowohl für den Testamentsvollstrecker, als auch für den Erben. Sie ist daher die erste Wahl, wenn es darum geht, eine für beide Seiten angemessene Regelung zu treffen und späteren Streit mit den Erben zu vermeiden. Praxishinweis Sofern Testierende sich überhaupt Gedanken über die Vergütung Ihres Te...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

Rn. 155 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen oder die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Rn. 156 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gleichzeitig mit der Androhung des...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BFH hat über die Besonderheiten einer finanzgerichtlichen Entschädigungsklage hinaus hinsichtlich der Frage, ob nur eine oder ob mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind, allgemein Bedeutung. Zwar ist der Entscheidung des BFH im Ergebnis zuzustimmen. Allerdings bedarf die Begründung des BFH, warum nur eine einzige gebührenrechtliche Angele...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Weitreichende Folgen der Anzeigepflicht

Rz. 2 Der Gesetzgeber vertraut zur Durchführung einer gleichmäßigen Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht allein der Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen und deren Anzeigepflicht in § 30 ErbStG. Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter, Herausgeber von Namensaktien und Versicherungsunternehmen sind in bestimmten Fällen, wie z. B. nach dem Tod eines Kunden, verpf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.3 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 42 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3d USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren

Zusammenfassung Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die seit Ende 2011 geltenden gesetzlichen Grundlagen dargestellt, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine Entschädigung in Fällen von als unbillig lang empfundenen Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen dabei eine Entschädigung für materielle und immaterielle Beeinträchtigungen,...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 1 Wesentliche Aspekte

Der deutsche Gesetzgeber hat auf das Übel sehr langer Gerichtsverfahren, das in der Praxis gerade auch im Bereich des Steuerrechts immer wieder beklagt wird, nicht ohne Druck reagiert.[1] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nämlich in einer Entscheidung vom 2.9.2010[2] Deutschland dazu aufgefordert, eine solche Regelung zu schaffen. Dem konnte sich der ...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 2.1 Anwendungsbereich

Die zentrale Bestimmung ist § 198 GVG, der die Voraussetzungen normiert, unter denen ein Betroffener wegen eines überlangen Verfahrens Ansprüche geltend machen kann. Eine Entschädigung kommt grundsätzlich in Betracht wegen überlanger Gerichtsverfahren[1], wegen überlanger Strafverfahren[2]; hier ist Normadressat vor allem die Staatsanwaltschaft, aber in Steuerstrafverfahren auc...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 2 Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs

2.1 Anwendungsbereich Die zentrale Bestimmung ist § 198 GVG, der die Voraussetzungen normiert, unter denen ein Betroffener wegen eines überlangen Verfahrens Ansprüche geltend machen kann. Eine Entschädigung kommt grundsätzlich in Betracht wegen überlanger Gerichtsverfahren[1], wegen überlanger Strafverfahren[2]; hier ist Normadressat vor allem die Staatsanwaltschaft, aber in Ste...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 3 Umfang der Entschädigung

Hinsichtlich der Schäden, im Gesetz als Nachteile bezeichnet, die ein Betroffener geltend machen kann, ist zu unterscheiden zwischen materiellen Nachteilen und immateriellen Nachteilen. Der Anspruch auf Entschädigung ist vererblich.[1] 3.1 Materielle Nachteile Für materielle Nachteile besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.[1] Dies betrifft insbesondere Vermög...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 2.2 Überlange Verfahrensdauer

§ 198 Abs. 1 Satz 1 GVG normiert den zentralen Grundsatz der Entschädigungsregelungen: Hiernach wird derjenige, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, angemessen entschädigt. Die erste ganz zentrale Frage in der Anwendung der Entschädigungsregelung ist somit, wann ein Gerichtsverfahren eine unangemessene Da...mehr

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Entschädigung bei überlange... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die seit Ende 2011 geltenden gesetzlichen Grundlagen dargestellt, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine Entschädigung in Fällen von als unbillig lang empfundenen Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen dabei eine Entschädigung für materielle und immaterielle Beeinträchtigungen, die aus der üb...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 3.1 Materielle Nachteile

Für materielle Nachteile besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.[1] Dies betrifft insbesondere Vermögensschäden, die der Betroffene aufgrund der überlangen Dauer des Verfahrens erlitten hat.[2] Allerdings, und dies sollte nicht verkannt werden, muss hierbei der Betroffene die Kausalität zwischen der Verzögerung und dem Schaden darlegen. Dies kann im Einzelfa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigung bei überlange... / 3.2 Immaterielle Nachteile

Darüber hinaus trifft das Gesetz eine pauschale Regelung für Schäden, die nicht materieller Natur sind, z. B. Rufschädigung usw. Ein solcher immaterieller Schaden wird vermutet, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen, also eine überlange Verfahrensdauer, die gerügt wurde, gegeben sind. Nach § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG beträgt die Entschädigung für nicht vermögensmäßige Schäden 1.20...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 4 Zuständigkeit

Wer Anspruchsgegner im Verfahren wegen der Entschädigung ist, bestimmt sich nach dem Gericht, vor dem die Verzögerung eingetreten ist.[1] Bei Gerichten eines Bundeslandes ist es das Land, bei Bundesgerichten der Bund. Bei Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden gilt dies entsprechend.[2] Nach dem Antragsgegner ergibt sich auch das zuständige Gericht für die Erhebung der Klage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigung bei überlange... / 2.3 Rüge der überlangen Verfahrensdauer

Die 2. Tatbestandsvoraussetzung für eine Entschädigung nach § 198 GVG ist, dass der Betroffene die Verzögerung in dem Verfahren ausdrücklich rügt.[1] Dieser Verzögerungsrüge kommt dabei insbesondere eine Warnfunktion für das Gericht zu.[2] Die Rüge ist nicht zwingend zu begründen, doch wird eine Begründung im Regelfall angezeigt sein.[3] Wird die Rüge nicht erhoben, liegt ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 33 Besetzung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Satz 2 redaktionell angepasst worden. Weitere unmittelbare Änderungen hat § 33 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) mit Wirkung zum 1.4.2008 sowie das 4. Gesetz zur Änderung des Vi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 1. Abgrenzung zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO

Davon zu trennen ist der allgemeine Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO, der andere Inhalte hat und von einem Anspruch aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO und der Ausnahmevorschrift des Art. 15 Abs. 4 DS-GVO zu unterscheiden ist.[23] Für beide Ansprüche gilt aber, dass die geschuldete Auskunft dem Versicherungsnehmer als datenschutzrechtlich Betroffenen die Gelegenheit geben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Die Scheidung a... / I. Scheidungsmonopol der Gerichte in Deutschland

Dass eine Scheidung allein durch gerichtliche Entscheidung erfolgen kann, regelt für das materielle deutsche Recht § 1564 S. 1 BGB. Das kollisionsrechtliche Pendant enthält Art. 17 Abs. 3 EGBGB, der für alle im Inland vorgenommenen Scheidungen die gerichtliche Beteiligung vorschreibt. Obgleich die Berechtigung dieses Scheidungsmonopols der Gerichte gelegentlich in Frage gest...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 40 Senate des... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, dass ebenso wie bei den Landessozialgerichten und den Sozialgerichten (§§ 10, 31) Fachsenate zu bilden sind. Bei den anderen obersten Bundesgerichten gibt es keine Verpflichtung zur Bildung von Fachsenaten. Gleichzeitig wird hinsichtlich der Besetzung der Senate auf § 33 (Besetzung der Senate beim Landessozialgericht) verwiesen. Eine lediglich ...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 2. Veranlassung

Eine Tätigkeit des Gerichts muss von einem Dritten verursacht worden sein. Dabei werden in der Literatur Fälle genannt, in den z.B. Nachbarn, Verwandte durch Anzeigen oder ähnliches un- oder mittelbar das Verfahren verursacht haben oder in einem laufenden Verfahren kostenverursachende Tätigkeiten wie eine Beweisaufnahme verursachen.[7] Dabei müssen sie nicht den Anstoß zum V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 40 Senate des... / 2.2 Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 3 Da § 40 Satz 1 auch auf § 33 verweist, wird gleichzeitig bestimmt, dass die Senate des Bundessozialgerichts in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, 2 weiteren Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern entscheiden. Insoweit kann auf die Kommentierung zu § 33 verwiesen werden. Durch Satz 3 wird die Besetzung der Senate für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließli...mehr