Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 12/2012, Übergangsrech... / II. Die Lösung

Übergangsvorschrift Die Frage beantwortet sich aus § 39 Nr. 4 EGZPO. Im Wortlaut: § 39 Nr. 4 EGZPO Im Rahmen des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO und des § 284 Abs. 4 S. 1 AO steht die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO oder nach § 284 AO in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung der Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO in der ab dem...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / aa) Voraussetzungen

Die Verpflichtung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft besteht unter folgenden Voraussetzungen:mehr

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AGS 1/2013, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Unter dem 8.1.2008 verurteilte das LG die Schuldnerin, 41.506,70 EUR nebst Zinsen an die Gläubiger zu zahlen. Das vorläufig vollstreckbare Urteil wurde den damaligen Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin am 11.1.2008 zugestellt. Nachdem den Gläubigern am 18.1.2008 eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilt worden war, beauftragten sie am 28.1.2008 den Gerichts...mehr

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FoVo 3/2013 Sonderheft, Editorial

Das neue Jahr hat in der Zwangsvollstreckung große Veränderungen mit sich gebracht. Zum 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Chancen und Risiken Die Reform bietet in der Zwangsvollstreckung viele neue Möglichkeiten, deren Nutzung aber auch hohe Kosten verursachen kann, wenn die einzelnen Instrumente nicht sachgerecht eingesetzt werden. 25 neue Möglichke...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / dd) Verweigerung der Vermögensauskunft

Weigert sich der Schuldner, die Vermögensauskunft zu erteilen, leistet er die eidesstattliche Versicherung nicht oder bleibt er unentschuldigt dem Termin fern, hat dies folgende Konsequenzen:mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / Einführung

Durch das Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 haben sich auch die in Zwangsvollstreckungs- und Arrestverfahren zu erhebenden Gerichts-, Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten geändert, die insbesondere bei bestehenden Vorauszahlungspflichten der Gerichte und Gerichtsvollzieher beachtet werden sollten, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden.mehr

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FoVo 12/2012, Die Übergangsbestimmungen

Jetzt geht’s los … Der Jahreswechsel steht bevor und damit das Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung. Es wird ernst. Es stellt sich damit die Frage, was mit den Anträgen geschieht, die noch im Jahr 2012 gestellt wurden. Das hat der Gesetzgeber in § 39 EGZPO geregelt. Die Einzelbestimmungen der Übergangsvorschrift sind von dem strengen Grundsatz geprägt, dass eine bis zu...mehr

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AGS Nr.12/2012, Keine Minde... / Leitsatz

Eine Entscheidung über die Kosten i.S.d. § 567 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, wenn darüber zu entscheiden ist, ob der Gerichtsvollzieher mit Recht die Vollstreckung einer Hauptforderung verweigert hat, weil er im Gegensatz zum Gläubiger der Auffassung ist, eine außerhalb der Zwangsvollstreckung erfolgte Zahlung des Schuldners habe dessen nicht zur Vollstreckung angemeldete Kost...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 1. Gerichtskosten

Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung[6] ist mit Wirkung vom 1.1.2013 an die Stelle der eidesstattlichen Versicherung die Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) getreten. Zuständig für deren Abnahme beim Schuldner ist der Gerichtsvollzieher. Gerichtsgebühren entstehen hierfür nicht. Muss jedoch wegen der Nichtabgabe der Vermögensauskunft die Anordnu...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / a) Informationsbeschaffung beim Schuldner (Vermögensauskunft)

Der Schuldner ist gem. § 802c ZPO n.F. verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher eine umfassende Vermögensauskunft zu erteilen. Das gilt unabhängig davon, ob der Schuldner eine natürliche Person oder eine juristische Person oder Personenvereinigung ist (klargestellt durch die Aufnahme der Verpflichtung zu Angaben zum Handelsregister durch Gesetz vom 22.12.2011).[6] aa) Voraussetzu...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / 5. Zentrales Vollstreckungsgericht und Auskunftsrechte

Die neu eingeführten zentralen Vollstreckungsgerichte der einzelnen Bundesländer führen zwei Verzeichnisse in elektronischer Form als landesweites Internetregister: Im Vermögensverzeichnis werden die im jeweiligen Bundesland erteilten Vermögensauskünfte gesammelt. Eine Vermögensauskunft w...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 2. Anwaltskosten

Der Anwalt erhält für das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft oder wegen der Anordnung der Erzwingungshaft eine 0,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV) sowie eine 0,3-Terminsgebühr (Nr. 3310 VV). Dabei ergibt sich aus der Anm. zu Nr. 3310 VV eindeutig, dass die Terminsgebühr auch für die Teilnahme an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft entsteht. Es handelt sich b...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / 2. Informationsbeschaffung über Vermögenswerte des Schuldners vor Durchführung von Pfändungsmaßnahmen

Angaben zu pfändbarem Vermögen hat der Gläubiger nach altem Recht nur durch die eidesstattliche Versicherung des Schuldners erlangt. Dies setzte im Regelfall einen gescheiterten Pfändungsversuch voraus, verbunden mit entsprechenden Vollstreckungskosten. Bislang musste häufig ein Pfändungsauftrag erteilt werden, von dem man schon ahnte, dass er erfolglos bleiben würde, nur um...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / 3. Sofortige Abnahme der Vermögensauskunft

Es besteht wie bisher die Möglichkeit, einen "Kombiauftrag" zu erteilen, mit dem die Pfändung beauftragt wird und die sofortige Abnahme der Vermögensauskunft bei erfolgloser Pfändung. In diesem Falle wird – abweichend von § 802f Abs. 1, Abs. 3 ZPO n.F. – keine Zahlungsfrist mehr gesetzt und es ergeht keine Terminsladung. Die Vermögensauskunft wird vor Ort nach der erfolglosen...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / ff) Rechtsbehelfe

Wie schon nach bisherigem Recht kann der Schuldner gegen die Anordnung der Vermögensauskunft bzw. der erneuten Vermögensauskunft Erinnerung gem. § 766 ZPO einlegen. Über sie entscheidet der Vollstreckungsrichter, § 20 Nr. 17 RPflG. Dagegen ist sofortige Beschwerde möglich, § 793 Abs. 1 ZPO. Das Widerspruchsrecht des Schuldners gem. § 900 Abs. 4 ZPO a.F. ist weggefallen. Ein W...mehr

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AGS 1/2013, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. den §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 und 2, 569 Abs. 1 ZPO zulässig. Der Wert der Beschwer beträgt für den Beklagten 670,56 EUR (nach Teilabhilfe noch 538,80 EUR) und übersteigt damit den Beschwerdewert von 200,00 EUR. Dass die Einlegung der sofortigen Beschwerde in rechtsmissbräuchlicher und damit in unzulässiger Weise erfolgt wäre...mehr

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FoVo 3/2013 Sonderheft, Gru... / Einführung

Reform bringt Denksportaufgaben Im Mittelpunkt der Reform stehen die neuen Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers, die beliebig miteinander kombiniert werden können. Die Aufgabe, die sich dem Gläubiger stellt, ist es, die für ihn richtige Kombination herauszufinden, die den Schuldner freiwillig oder zwangsweise effektiv zum Forderungsausgleich motiviert oder jedenfalls ein I...mehr

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FoVo 12/2012, Pfändungsfreigrenzen und Rechtsbehelfsbelehrungen

Der Bundestag hat am 9.11.2012 das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Damit gehen aber auch weitere Änderungen einher, die auch das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung betreffen. Während die Rechtsmittelbelehrungen erst ab dem 1.1.2014 zu erteilen sind, treten die übrigen Änderungen am Tag nach der Verkündung in...mehr

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Zwangsräumung: Verfassungsrechtliche Grundsätze bei der Entscheidung über Vollstreckungsschutz

Leitsatz Bei der Entscheidung über Vollstreckungsschutz dürfen die Instanzgerichte die dem Schutz des Schuldners dienenden Maßnahmen nicht dem Gerichtsvollzieher überlassen. Vielmehr müssen sie selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen zum Schutz des Schuldners erforderlich sind. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette ZPO § 765a Kommentar Der 72-jährige ehemalige Eigentümer ...mehr

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FoVo 11/2012, Zugriff auf d... / II. Die Lösung

Kassenpfändung ist das Stichwort Die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme zielt auf die Pfändung von Bargeld ab. Bei Bargeld handelt es sich um eine bewegliche Sache, so dass dieses der Mobiliarzwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach §§ 753, 754, 808 ff. ZPO unterliegt. Erforderlich ist mithin ein entsprechender Mobiliarzwangsvollstreckungsauftrag an den ö...mehr

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FoVo 11/2012, Die "Räumung"... / II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Abgrenzung der Vollstreckungsarten erforderlich Die Frage, wie im Rahmen der Vollstreckung zur Herausgabe von Grundstücken nach § 885 ZPO zu verfahren ist, wenn der Schuldner auf dem Grundstück Tiere hält, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten.mehr

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FoVo 11/2012, Der Umfang der neuen Vermögensauskunft

In FoVo 2012, 181 ff. haben wir über die Voraussetzungen berichtet, unter denen eine Vermögensauskunft vom Schuldner nach dem 1.1.2013 zu erteilen ist. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang der Schuldner Auskunft erteilen muss und was der Gläubiger aufgrund der Angaben tun kann, was bei Mängeln zu tun ist und welche Neuerungen beachtet werden...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte mit Schreiben v. 27.12.2011 dem Gerichtsvollzieher einen Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt. In der beigefügten Forderungsaufstellung v. 27.12.2011 war unter Nr. 4 und 6 jeweils eine Gebühr des Rechtsanwalts als Gläubigervertreter für die Zwangsvollstreckung gem. Nr. 3309 VV enthalten. Daraufhin teilte der Gerichtsvollzieher mit, dass eine Absetzung de...mehr

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FoVo 11/2012, Zugriff auf die Einnahmen eines Gastwirts

In FoVo 2012, 206 haben wir auf eine Leseranfrage hin dargestellt, wie auf die Tageseinnahmen des Besitzers einer Speisegaststätte zugegriffen werden kann. Der nachfolgende Musterantrag enthält die wesentlichen Antragselemente. Er ist dabei schon auf die ab dem 1.1.2013 geltenden Rechtsverhältnisse abgestimmt. Hinweis Beachtet werden muss allerdings, dass ggf. noch ein Durchs...mehr

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FoVo 11/2012, Die "Räumung"... / Leitsatz

Das in § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorgesehene Verfahren bei der Herausgabe eines Grundstücks ist auf dort befindliche Tiere entsprechend anwendbar; dies gilt auch, wenn die durch das Räumungsverfahren entstehenden Kosten – etwa wegen der Art oder Anzahl der Tiere – sehr hoch ausfallen. Scheitert der Versuch des Gerichtsvollziehers, die in Verwahrung genommenen Tiere nach § 885 Ab...mehr

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FoVo 10/2012, Vermögensauskunft statt Offenbarungsverfahren

Kein Stein bleibt auf dem anderen – Ihre Aufgaben Mit der Reform der Sachaufklärung gewinnt der Gerichtsvollzieher alte und neue Regelbefugnisse, die ihre Bestimmung in §§ 802a ff. ZPO finden (FoVo 2012, 121, 123). Dazu gehört auch die Neuregelung der Vermögensauskunft, die an die Stelle des bisherigen Offenbarungsverfahrens treten wird. Die bisherigen Vorschriften über das O...mehr

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FoVo 10/2012, Schuldner mus... / I. Der Praxishinweis

Hier können Sie profitieren Ausgehend von den im Leitsatz genannten Grundsätzen hat das AG den Gerichtsvollzieher angewiesen, den Schuldner dahin zu befragen, ob er gegenüber seiner Ex-Frau unterhaltsverpflichtet ist und auch tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt. Die Frage ist sowohl im Hinblick auf die Zahl der zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Personen von R...mehr

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FoVo 10/2012, Nur bei den K... / Leitsatz

Eine Entscheidung über die Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, wenn darüber zu entscheiden ist, ob der Gerichtsvollzieher mit Recht die Vollstreckung einer Hauptforderung verweigert hat, weil er im Gegensatz zum Gläubiger der Auffassung ist, eine außerhalb der Zwangsvollstreckung erfolgte Zahlung des Schuldners habe dessen nicht zur Vollstreckung angemeldet...mehr

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FoVo 10/2012, Die strafrech... / II. Die strafrechtliche Seite

Einschränkung der Auskunftspflicht Nachdem zivilrechtlich also auch ein debitorisches Konto anzugeben ist, fragt man sich, was die falsche Vorstellung des Schuldners, er müsse kein debitorisches Konto angeben, für Folgen hat. Zunächst schließt natürlich der Zweck des § 807 ZPO alle Fälle aus, in denen keine Grundlage für eine Vollstreckung liegt. Vermögensoffenbarungspflicht m...mehr

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FoVo 10/2012, Amtshaftung: ... / III. Der Praxistipp

Entscheidung gibt wichtigen Hinweis für die Vollstreckungspraxis Die Entscheidung gibt für die Praxis einen ganz wichtigen Hinweis. Findet der GV beim Schuldner einen Pkw oder ein Motorrad, so handelt es sich meist um einen wertvollen Gegenstand, der eine nicht nur unerhebliche (Teil-)Befriedigung des Gläubigers verspricht. Nicht selten verdirbt der GV dem Gläubiger aber die ...mehr

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FoVo 10/2012, Nur bei den K... / I. Der Fall

Erster GV-Auftrag mit falscher Adresse Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Am 2.10.2006 erteilte sie dem GV einen (ersten) Vollstreckungsauftrag, in dem die Adresse des Schuldners falsch angegeben war. Am 1.11.2006 erklärte der GV den Vollstreckungsauftrag für erledigt, da der Schuldner unter der im Volls...mehr

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FoVo 10/2012, Bundesregierung beschließt 2. KostRModG

Gerichtsvollzieherkosten noch höher Ende August hat das Bundeskabinett den überarbeiteten Entwurf eines 2. KostRModG beschlossen (zum Referentenentwurf vgl. FoVo 2012, 21). Nachdem schon der Referentenentwurf Kostensteigerungen von 20 % auf alle Gebühren vorgesehen hat, legt der Regierungsentwurf hier noch einmal einiges oben drauf und sieht Gebührensteigerungen für das Geric...mehr

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FoVo 10/2012, Nur bei den K... / II. Die Entscheidung

Das sieht der BGH ganz anders Das LG hat die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zu Unrecht als nach § 567 Abs. 2 ZPO unzulässig angesehen. § 567 Abs. 2 ZPO setzt voraus, dass eine "Entscheidung über Kosten" betroffen ist. Daran fehlt es. Wann liegt ein Kostenstreit vor? Allerdings ist anerkannt, dass zu den Entscheidungen über Kosten gemäß § 567 Abs. 2 ZPO auch Entscheidungen...mehr

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FoVo 9/2012, Die Folgen der gütlichen Erledigung mit dem Gerichtsvollzieher

Gütliche Erledigung als zentrale Aufgabe In FoVo 2012, 141 haben wir darüber berichtet, dass die Reform der Sachaufklärung die gütliche Erledigung der Zwangsvollstreckung neben der Informationsgewinnung als zentrale Aufgabe des Gerichtsvollziehers postuliert, und die Grundregeln vorgestellt. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Form der Information des Gläubigers, seine dar...mehr

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FoVo 9/2012, Die anderweitige Art der Verwertung nach § 825 ZPO

Schuldnervermögen angemessen verwerten Hat der Gerichtsvollzieher eine im Gewahrsam des Schuldners befindliche Sache gepfändet, so muss er diese verwerten und den Erlös an den Gläubiger auskehren. Leider geschieht dies viel zu selten, was seine Ursache auch darin hat, dass in einer Versteigerung nach § 814 ZPO im örtlichen Amtsgericht nur geringe Erlöse erzielt werden. Nicht ...mehr

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FoVo 9/2012, Zustellungen a... / III. Der Praxistipp

Entscheidung reicht über die Immobiliarzwangsvollstreckung hinaus Die Entscheidung des BGH hat eine hohe praktische Bedeutung, die weit über das Immobi­liarzwangsvollstreckungsrecht hinausgeht. Sie definiert in allgemein verbindlicher Art und Weise, dass ein Postfach als "ähnliche Vorrichtung" i.S.d. § 180 ZPO zu begreifen ist. Damit kann an ein Postfach auch ein Mahnbescheid...mehr

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FoVo 9/2012, Die Pfändung eines wertvollen Tieres

Ein Haustier muss nicht unpfändbar sein Grundsätzlich sind Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, der Pfändung nicht unterworfen, § 811c Abs. 1 ZPO. Hat das Haustier jedoch einen hohen Wert und bedeutet die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen d...mehr

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FoVo 8/2012, Gütliche Erledigung ist nicht mehr nur Beiwerk

Gütliche Erledigung wird ins Zentrum gerückt Schon bisher war es Aufgabe des Gerichtsvollziehers in den verschiedenen Phasen der Sachpfändung und des Offenbarungsverfahrens, mit dem Schuldner eine gütliche Erledigung zu versuchen. Anders als bei der eigentlichen Zwangsvollstreckung zeigten sich die Gerichtsvollzieher hier auch stets erfolgreich. In vielen Fällen konnten engag...mehr

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FoVo 8/2012, Der Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsbeschluss

Erfolglose Vollstreckung des Haftbefehls Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, kann das Amtsgericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag nach § 901 ZPO einen Haftbefehl erlassen. Die Verhaftung des Schuldners erfolgt auf Antrag des ...mehr

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FoVo 8/2012, Erste Verordnungen zur Reform der Sachaufklärung bekannt gemacht

Details zur Reform der Sachaufklärung Mit der zum 1.1.2013 in Kraft tretenden Reform der Sachaufklärung wird das Vermögensverzeichnis vom Gerichtsvollzieher elektronisch erfasst und in gleicher Weise über 16 zentrale Vollstreckungsgerichte verwaltet. Der Gläubiger erhält auf die gespeicherten Vermögensverzeichnisse künftig über den Gerichtsvollzieher und nicht mehr wie bisher...mehr

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FoVo 8/2012, Praxisfern: Or... / II. Der Praxistipp

Entscheidung entspricht der Rechtslage … Die Entscheidung, die zwei weitere Entscheidungen bestätigt (AG Hannover, 9.3.2012, 705 M 55127/12 und NJW 2010, 3313), entspricht der Rechtslage. Die Vollmacht eines Bevollmächtigten des Gläubigers ist von Amts wegen zu prüfen. Nur für Rechtsanwälte, aber nicht für registrierte Inkassounternehmen, macht § 88 Abs. 2 ZPO hiervon eine Au...mehr

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FoVo 8/2012, Umfang des Fra... / III. Der Praxistipp

BGH zeigt in die richtige Richtung Immer wieder wird verkannt, dass es bei der Pfändung von Auszahlungs- und Beitragserstattungsansprüchen aus Sachversicherungen nicht nur um die Pfändung von "reinen Hoffnungen oder Erwartungen" geht, wie offenbar Mroß meint (DGVZ 2012, 95 unter Hinweis auf Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn 28). Tatsächlich reichte es nach der ständig...mehr

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FoVo 7/2012, Grundsätze der... / I. Die Grundsätze der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher als Dienstleister des Gläubigers Als ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung und damit zugleich als Grundsatz für die Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers wird postuliert, dass er die Zwangsvollstreckung zügig zu betreiben hat, seine Tätigkeit auf die vollständige Befriedigung des Gläubigers ausrichten muss und zugleich im Sinne von Schuldner wie Gläubiger ...mehr

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FoVo 7/2012, Zwangsversteigerung durch den Gerichtsvollzieher im Internet

Leitsatz Bei einer Zwangsversteigerung im Internet (Justizauktion) durch einen Gerichtsvollzieher umfasst dessen Amtspflicht zur Ablieferung der ersteigerten Ware an den Versender auch deren ordnungsgemäße Verpackung. Diese muss den Bedingungen entsprechen, die der Frachtführer für den Versand aufgestellt hat. LG Magdeburg, 24.11.2011 – 10 O 672/11 I. Der Fall Kaffeemaschine unt...mehr

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FoVo 7/2012, Der Gerichtsvollzieher darf nicht zu früh aufgeben

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher darf erst nach mehreren, d.h. mindestens zwei fruchtlosen Verhaftungsversuchen, von denen einer zumindest einmal kurz vor Beginn der Nachtzeit oder unmittelbar nach deren Ende stattzufinden hat, vom Gläubiger einen Nacht- und/oder Sonn- und Feiertagsbeschluss verlangen bzw. die Zwangsvollstreckung vorläufig einstellen. AG Halle, 23.12.2011 – 53 ...mehr

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FoVo 7/2012, Grundsätze der... / II. Die neuen Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

Der Gerichtsvollzieher wird grundsätzlich nur dann tätig, wenn der Gläubiger ihn mit einer Handlung beauftragt hat. Der Gerichtsvollzieher wird nach § 754 Abs. 1 ZPO durch den Antrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ermächtigt, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren, sowie mit Wirkung für den Gläubiger Zahlungsvereinbarungen nach ...mehr

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FoVo 7/2012, Der Gerichtsvo... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher darf erst nach mehreren, d.h. mindestens zwei fruchtlosen Verhaftungsversuchen, von denen einer zumindest einmal kurz vor Beginn der Nachtzeit oder unmittelbar nach deren Ende stattzufinden hat, vom Gläubiger einen Nacht- und/oder Sonn- und Feiertagsbeschluss verlangen bzw. die Zwangsvollstreckung vorläufig einstellen. AG Halle, 23.12.2011 – 53 M 5272/11mehr

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FoVo 7/2012, Der Gerichtsvo... / I. Die Entscheidung

Hat der GV besondere Erkenntnisse, darf er ZwV vorläufig einstellen Der Gerichtsvollzieher darf das Verfahren zur Vollstreckung eines Haftbefehls – vorläufig – einstellen, wenn der Schuldner nicht aufzufinden oder nicht anzutreffen ist (§ 187 Nr. 5 Satz 1 GVGA). Dabei ist die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers, grundsätzlich auf Erkenntnisse anderer bei ihm laufender Voll...mehr

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FoVo 7/2012, Der Gerichtsvo... / II. Der Praxistipp

Ziel ist Information, nicht Verhaftung Erscheint der Schuldner im Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht oder verweigert er die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund, so kann der Gläubiger einen Haftbefehl gegen den Schuldner erwirken. Konsequent muss er dann auch die Verhaftung des Schuldners betreiben, um die mit dem Offenbarungsverfahren er...mehr

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FoVo 7/2012, Grundsätze der Vollstreckung und Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

Einführung Reform verlangt jetzt schon Vorarbeiten Mit dem nachfolgenden Beitrag setzt die FoVo ihre Berichterstattung über die zum 1.1.2013 in Kraft tretende Reform der Sachaufklärung fort. Wie die bisherigen Beiträge (s.u. im Rückblick) gezeigt haben, verlangt die Reform schon jetzt erhebliche Vorarbeiten, damit tatsächlich zum 1.1.2013 mit der Umsetzung des neuen Rechtes be...mehr