Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 5/2012, Neue Antragsve... / IV. Technische Anbindung und Fachanwendungen für elektronischen Rechtsverkehr fehlen noch

Die Ermächtigungsnorm lässt zwei unterschiedliche Varianten für den Auftrag zu. Einerseits kann ein Formular für einen schriftlichen Auftrag vorgegeben werden. Hierauf zielt der jetzt vorgelegte Vorschlag des BMJ ab. Andererseits kann ein Formular für einen elektronischen Auftrag vorgegeben werden. Hierfür ist zunächst die vollständige und flächendeckende Teilnahme der Geric...mehr

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FoVo 5/2012, Kontopfändung: Konsequentes Informationsmanagement

In FoVo 2012, 69 und 73 haben wir über zwei aktuelle BGH-Entscheidungen berichtet, nach denen der Schuldner die Kontoauszüge herauszugeben hat und sie weder ganz noch teilweise schwärzen darf. Dies gibt neue Möglichkeiten im Informationsmanagement, was einen höheren Vollstreckungsdruck, aber auch einen größeren Vollstreckungsertrag verspricht. In FoVo 2012, 64 ff. haben wir ...mehr

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FoVo 5/2012, Neue Antragsve... / I. Was soll die Reform bringen?

Stärkung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Informationsbeschaffung Kernelemente der Reform sind der Einzug des elektronischen Rechtsverkehrs in die Zwangsvollstreckung sowie die Stärkung der Informationsrechte des Gläubigers durch die Möglichkeit einer Aufenthalts- und Vermögensermittlung des Gerichtsvollziehers bei anderen Behörden. Damit soll die Zwangsvollstreckung...mehr

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FoVo 5/2012, Zustellung ein... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner mit der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zuzustellen. Er kann den Gläubiger auffordern, eine solche Abschrift einzureichen, ist aber nicht berechtigt, das Zwangsvollstreckungsverfahren einzustellen, wenn der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nachkommt. BGH, 21.7....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3.4.1 Verfahren

Rz. 38a Bei der Zustellung mit Zustellungsurkunde wird der Post, einem Justizbediensteten oder einem Gerichtsvollzieher der Zustellungsauftrag erteilt. Auch kann eine andere Behörde (bzw. anderes Gericht) um die Ausführung der Zustellung ersucht werden, wenn diese zur Amtshilfe verpflichtet ist[1]. Eine private Zustellung z. B. durch einen Zustellungsdienst ist nicht zulässi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3.2 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 174 ZPO)

Rz. 32 Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gründet sich auf die erhöhte Zuverlässigkeit bestimmter Adressaten. Bei ihnen soll eine vereinfachte Form der Zustellung zu verantworten sein, die kostengünstig und schnell durchzuführen ist. Für die Annahme der besonderen Zuverlässigkeit stützt sich die Vorschrift auf die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufen. Als Regelbeispiele ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Zuständigkeit der Geschäftsstelle

Rz. 14 Über die Art und Weise der Zustellung entscheidet nach § 168 ZPO die Geschäftsstelle, d. h. der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, wenn nicht eine bindende richterliche Anordnung nach § 162 Abs. 2 ZPO zur Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder einer anderen Behörde gegeben ist. Dabei folgen die Fälle der Zustellung aus § 168 Abs. 1 ZPO bzw. den besonderen Zustell...mehr

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Räumungsvollstreckung: Was gilt, wenn der Räumungsschuldner auf dem Grundstück zahlreiche Tiere hält?

Leitsatz Das in § 885 Abs. 2-4 ZPO vorgesehene Verfahren ist auf Tiere entsprechend anwendbar, die sich auf dem zu räumenden Grundstück befinden; dies gilt auch, wenn die durch das Räumungsverfahren entstehenden Kosten – etwa wegen der Art oder Anzahl der Tiere – sehr hoch ausfallen. Scheitert der Versuch des Gerichtsvollziehers, die in Verwahrung genommenen Tiere nach § 885 ...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompetenz des Gerichtsvollziehers bei anderweitig verrechneten Teilleistungen

Leitsatz Macht ein Gläubiger neben der titulierten Hauptforderung auch nicht titulierte Nebenforderungen (hier: Zinsen) geltend, kann er Teilleistungen des Schuldners zulässigerweise gemäß § 367 Abs. 1 BGB hierauf verrechnen. Der Umstand, dass zum Zeitpunkt dieser Verrechnung bereits ein Titel über die Hauptforderung bestand, hindert ihn nicht, außerhalb der Zwangsvollstrecku...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompet... / Leitsatz

Macht ein Gläubiger neben der titulierten Hauptforderung auch nicht titulierte Nebenforderungen (hier: Zinsen) geltend, kann er Teilleistungen des Schuldners zulässigerweise gemäß § 367 Abs. 1 BGB hierauf verrechnen. Der Umstand, dass zum Zeitpunkt dieser Verrechnung bereits ein Titel über die Hauptforderung bestand, hindert ihn nicht, außerhalb der Zwangsvollstreckung erbra...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompet... / 3 III. Der Praxistipp

Der GV als Vollstreckungshindernis? Immer wieder zeigt sich, dass der GV sich nicht darauf beschränkt, den tatsächlich erteilten Vollstreckungsauftrag durchzuführen und die immerhin titulierte Forderung im Sinne des GL beizutreiben. Vielmehr gerieren sich einzelne GV immer wieder als Schuldnerberater und deren Helfer. Der erhebliche Rückgang der GV-Aufträge in den letzten Jah...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompet... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt der Argumentation der GL Die GL hat eine Forderungsaufstellung zur Berechnung der titulierten Restforderung vorgelegt, die den Anforderungen entspricht, denn in ihr ist die Gläubigerforderung nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten bestimmt und bestimmbar dargestellt. Der GV hat zu Unrecht die Fortsetzung und Ausführung des Vollstreckungsauftrages ...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompet... / 1 I. Der Fall

GL verrechnet Teilleistungen auf nicht titulierte Zinsen Die GL betreibt die Vollstreckung aus einem vollstreckbaren Unterhaltsbeschluss und hat den GV mit einem kombinierten Auftrag zur Durchführung der Sachpfändung und des Offenbarungsverfahrens unter Beifügung einer Forderungsaufstellung beauftragt. Im Titel sind Zinsen nicht tituliert. In der Forderungsaufstellung sind Za...mehr

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FoVo 4/2012, Voraussetzunge... / 3 III. Der Praxistipp

War das Erinnerungsverfahren notwendig? Es stellt sich die Frage, ob das Rechtsmittelverfahren notwendig war. Es ist kaum mehr zu rechtfertigen, dass der GV sich nicht einmal mehr an die Vorgaben seiner eigenen Dienstanweisung in Form der GVGA hält. Gerichtsvollzieher, die in dieser Weise die berechtigten Interessen des Gläubigers außer Acht lassen, nur um eine weitere Gebühr...mehr

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FoVo 4/2012, Endlich: BGH b... / Leitsatz

1. Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut gepfändet, die sowohl auf Auszahlung der positiven Salden gerichtet sind als auch auf die Auszahlung des dem Schuldner eingeräumten Kredits, muss in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge aufgenommen werden. 2. Eine etwaige Verl...mehr

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FoVo 4/2012, Kontopfändung: Passen Sie Ihr Formularwesen an

Lange war die Frage umstritten, jetzt hat der BGH entschieden: Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet die Kontoauszüge herauszugeben (BGH, 9.2.2012 – VII ZB 49/10, FoVo 2012, 69). Dabei ist er nicht berechtigt, die Kontoauszüge ganz oder teilweise zu schwärzen (BGH, 23.2.2012 – VII ZB 59/09, FoVo 2012, 73). Hierauf muss der Gläubiger unmittelbar reagieren und s...mehr

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FoVo 4/2012, Endlich: BGH b... / 3 III. Der Praxistipp

Die Bedeutung in der täglichen Praxis Die Entscheidung ist zu begrüßen und war überfällig. Sie beendet eine lange, in Teilen kaum nachvollziehbare Diskussion um die vermeintlich unzulässige vermögensrechtliche (!) Ausforschung des ohnehin nach § 807, 899 ZPO umfassend auskunftspflichtigen Schuldners. Angesichts von geschätzten 350.000 bis 370.000 Kontopfändungen pro Monat (la...mehr

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FoVo 4/2012, Voraussetzunge... / 2 II. Die Entscheidung

Wortlaut der Norm ist eindeutig: HB reicht Der GV ist nicht berechtigt, den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen fehlender Voraussetzungen nach § 807 Abs. 1 ZPO abzulehnen. Bereits der eindeutige Wortlaut in § 185a Abs. 2 GVGA weist darauf hin, dass der GL die Voraussetzung nach § 807 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO auch durch einen Hinweis auf die Eintragung des Erla...mehr

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Berliner Räumung und ihre Risiken

Leitsatz Bei der Berliner Räumung hat die Verwertung der in der Wohnung verbliebenen und vom Mieter nicht abgeholten Gegenstände im Wege der öffentlichen Versteigerung zu erfolgen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Versteigerungserlös nicht zu erwarten ist. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette BGB §§ 546, 1246, 1257 Kommentar Der Vermieter einer Wohnung beauftragte de...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzieher auch künftig ohne Schusswaffen unterwegs!

Leitsatz 1. Die Zugehörigkeit zu dem Berufsstand der Gerichtsvollzieher begründet für sich betrachtet noch keine wesentliche Mehrgefährdung i.S.v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaffG. Auch die konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalls, insbesondere die Existenz einer gewissen latenten Gefährdungslage, führen zu keiner individuellen erheblichen Mehrgefährdung des Klägers. 2. Der Besi...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzi... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 55 Abs. 2 Satz 1 des Waffengesetzes (WaffG). Danach wird Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder eines Landes erheblich gefährdet sind, an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 WaffG eine Be...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzi... / 3 III. Der Praxistipp

Wer Angst hat … Ein "Praxistipp" verbietet sich an dieser Stelle. Trotzdem sollte die Entscheidung in der FoVo nicht fehlen, denn sie zeigt, in welcher Situation sich einzelne Gerichtsvollzieher gegenüber dem Schuldner sehen. Die Auswirkung für den Gläubiger: Wer Angst vor der Situation, wer Angst vor dem Schuldner hat, kann die Rechte des Gläubigers nicht wirksam durchsetzen...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzi... / 1 I. Der Fall

GV fühlt sich bei der Zwangsvollstreckung bedroht Der Kläger, ein Gerichtsvollzieher, begehrt die Erteilung einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie zum Führen dieser Waffen. Zur Begründung seines Antrages verweist der Kläger insbesondere auf in jüngster Zeit vermehrt auftretende Probleme bei der Durchsetzung von Zwangsmaßn...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzi... / Leitsatz

1. Die Zugehörigkeit zu dem Berufsstand der Gerichtsvollzieher begründet für sich betrachtet noch keine wesentliche Mehrgefährdung i.S.v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaffG. Auch die konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalls, insbesondere die Existenz einer gewissen latenten Gefährdungslage, führen zu keiner individuellen erheblichen Mehrgefährdung des Klägers. 2. Der Besitz und d...mehr

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FoVo 3/2012, Mit der Vorpfändung Ziele schneller erreichen?

Die Vorteile der Vorpfändung Die Vorpfändung – oder auch vorläufiges Zahlungsverbot genannt – nach § 845 ZPO hat in der Praxis zwei wesentliche Vorteile. Zum einen hilft sie, die Zeit zwischen der Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) und dessen Erlass und Zustellung an den Drittschuldner (§ 829 Abs. 3 ZPO) zu überbrücken, ohne dass der Gläubiger einen...mehr

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FoVo 3/2012, Nutzen Sie das Nachbesserungsverfahren sachgerecht

Das Ziel: die umfassende Vermögensauskunft Nach § 807 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, ein Verzeichnis über sein gesamtes Vermögen vorzulegen. Leider beschreibt das nur die Theorie. In der Praxis sind schon die zu diesem Zweck eingesetzten unverbindlichen und nicht vollständigen Vordrucke der Vermögensverzeichnisse (zur nicht abschließenden Aufzählung zulässiger Fragen: Sp...mehr

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FoVo 3/2012, Wirkt der Haft... / II. Die Lösung

Voraussetzungen zur Fortsetzung des Offenbarungsverfahrens Der G kann das Offenbarungsverfahren unter den Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 ZPO betreiben. Ohne vorausgegangene Sachpfändung ist das möglich, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch die Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen kann, § 807 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Checkliste: Ihre Nachweismöglichke...mehr

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FoVo 2/2012, Vollstreckungsantrag bei Sicherheitsleistung

Vorläufig vollstreckbarer Titel Hat der Gläubiger ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares obsiegendes Urteil erlangt, stellt sich die Frage, wie er weiter verfahren soll. Er kann dessen Rechtskraft abwarten und dann die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung betreiben. Bei einem solchen Vorgehen besteht allerdings die Gefahr, dass sich die wirtschaftlich...mehr

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FoVo 2/2012, Maßgeblicher Z... / Leitsatz

Die Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs ist mit der vom Gerichtsvollzieher bewirkten Zustellung des die Vorpfändung enthaltenden Schreibens im Sinne des § 46 Abs. 6 AO "erlassen". Auf den Zeitpunkt, zu dem das Schreiben dem Gerichtsvollzieher übergeben worden ist, kommt es nicht an. BGH, 10.11.2011 – VII ZB 55/10mehr

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FoVo 2/2012, Der Einwand de... / 3 III. Der Praxistipp

Einschlägiges Rechtsmittel nicht unerheblich: der Rechtsweg Die Frage, ob der Schuldner sich mit seinem Einwand nach § 766 ZPO Gehör verschaffen muss oder mit dem Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO, ist nicht unerheblich. Der BGH zeigt schon auf, dass über die Erinnerung nach § 766 ZPO der Richter entscheidet, während der Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO aufgrund der Aufgaben...mehr

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FoVo 2/2012, Der Einwand de... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht die Erinnerung als einschlägig an Das LG hat ausgeführt, der Einwand einer Übersicherung des Gläubigers sei im Widerspruchsverfahren unstatthaft. Dem Prüfungsgegenstand sei allein das Erinnerungsverfahren angemessen. Dieses führe bereits in erster Instanz zu einer richterlichen Entscheidung und verkürze auch nicht den Rechtsschutz des Schuldners. Hier liegt die Grenze...mehr

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FoVo 2/2012, Entwurf liegt ... / IV. GV-Kosten: Nicht so schlimm wie zu befürchten, trotzdem deutlich!

Der Bund macht es billiger als die Länder Hatten die Länder noch vorgeschlagen, die Gerichtsvollzieherkosten um 25 bis 40 % steigen zu lassen (FoVo 2011, 41), sieht der Gesetzentwurf jetzt "lediglich" eine Steigerung der Gerichtsvollziehergebühren in allen Gebührenziffern von linear 20 % (!) vor. Der Rahmen für das Wegegeld der Gerichtsvollzieher in Abhängigkeit von der Entfe...mehr

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Räumung - Räumungsvollstreckung bei ausgewechseltem Türschild

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher darf nicht von der Räumung absehen, wenn er an der zu räumenden Wohnung ein Schild mit einem anderen Namen als demjenigen des im Vollstreckungstitel ausgewiesenen Räumungsschuldners findet. Fakten: Der Gerichtsvollzieher hatte die im Auftrag des Vermieters vorgenommene Räumung aufgrund eines Räumungstitels eingestellt, nachdem er zu Beginn sein...mehr

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FoVo 04/2011, Wenn der Gerichtsvollzieher den Datenschutz entdeckt

Leitsatz Gegen die Weigerung eines Gerichtsvollziehers, eine titelumschreibende vollstreckbare Ausfertigung mit Nachweisurkunde zuzustellen, findet nicht die Erinnerung nach § 766 ZPO, sondern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG statt. Der Gerichtsvollzieher darf eine solche Zustellung nicht unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken verweigern, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2011, Wie halten Sie es mit den Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers?

Hier wird im Parteibetrieb zugestellt Möchte der Gläubiger dem Schuldner ein Schriftstück im Parteibetrieb über den Gerichtsvollzieher zustellen, ergeben sich zwei Möglichkeiten für den Gerichtsvollzieher, die allerdings unterschiedliche kostenrechtliche Folgen für den Gläubiger haben. Es kommen ganz unterschiedliche Fälle in Betracht, in denen eine Zustellung durch die Partei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2011, Gläubiger und Schuldner sind gefordert, die Gebührenrechnung des Gerichtsvollziehers zu prüfen

Leitsatz Den Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger. BGH, 7.1.2011 – 4 StR 409/10 1 I. Der Fall GV als Angeklagter wegen erhöhter Gebühren Nach den vom LG getroffenen Feststellungen und Wertungen erhob der Angeklagt...mehr

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FoVo 04/2011, Wenn der Geri... / Leitsatz

Gegen die Weigerung eines Gerichtsvollziehers, eine titelumschreibende vollstreckbare Ausfertigung mit Nachweisurkunde zuzustellen, findet nicht die Erinnerung nach § 766 ZPO, sondern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG statt. Der Gerichtsvollzieher darf eine solche Zustellung nicht unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken verweigern, wenn die Nac...mehr

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FoVo 04/2011, Wenn der Geri... / 1 I. Der Fall

Titel ist umgeschrieben – Auftrag an GV zur ZwV Die Gläubigerin will aus einem gemäß § 727 ZPO auf sie umgeschriebenen Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben. Die Titelumschreibung erfolgte aufgrund einer Abtretungsvereinbarung, in deren Anlage titulierte Forderungen gegen zahlreiche Schuldner – u. a. auch gegen den Schuldner des vorliegenden Verfahrens – au...mehr

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FoVo 04/2011, Wenn der Geri... / 2 II. Die Entscheidung

Abgelehnte Zustellung ist Justizverwaltungsakt Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nach §§ 23 ff. EGGVG statthaft. Lehnt der GV eine ihm angetragene Zustellung ab, so handelt er als Justizbehörde im Sinne des § 23 EGGVG. Der Antrag ist nicht nach § 23 Abs. 3 EGGVG ausgeschlossen, da der speziellere Rechtsbehelf des § 766 ZPO nicht einschlägig ist. Die Zustellung nach...mehr

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FoVo 03/2011, Bundesrat: Gerichtsvollziehergebühren sollen erheblich steigen

BRat beschließt Entwurf zur Gebührenerhöhung Nun ist aus der Absicht bitterer Ernst geworden: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11.2.2011 den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht" (BR-Drucks 808/10) beschlossen und an den Bundestag zur Beschlussfassung weitergeleitet (BR-Drucks 808/1/10). Die Bundesregierung wird den Ge...mehr

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FoVo 03/2011, Der Antrag auf vorzeitige wiederholte Abgabe der e.V.

Nach § 903 ZPO ist der Schuldner, der bereits ein Vermögensverzeichnis vorgelegt und die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO abgegeben hat, erst nach Ablauf von drei Jahren zur erneuten Vorlage eines Vermögensverzeichnisses verpflichtet. Auch wenn diese Frist mit der Reform der Sachaufklärung zum 1.1.2013 auf zwei Jahre verkürzt wird, ist dies eine sehr...mehr

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FoVo 06/2011, Was ist eigentlich bei der Sachpfändung passiert?

So mancher Vollstreckungsauftrag kommt zurück, ohne dass der Gläubiger erkennen kann, welche Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher tatsächlich entfaltet hat und woran eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung letztlich gescheitert ist. Dies widerspricht § 65a Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA). Im Wortlaut: § 65a GVGA Der Gerichtsvollzieher unterrichtet den Gläubiger über d...mehr

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FoVo 07/2011, Gläubiger und... / 2 II. Die Entscheidung

GV hat Vermögensbetreuungspflicht Den Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan gemäß §§ 753 ff. ZPO im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber den Gläubigern (BGHSt 13, 274; RGSt 71, 31). Zwar handelt der Gerichtsvollzieher hoheitlich und wird nicht als Vertreter des Gläubigers tätig...mehr

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FoVo 11/2011, Endet die Zwangsvollstreckung mit dem Tod des Schuldners?

Schuldner stirbt, was nun? So manche Forderung fristet ein langes Leben. Und irgendwann muss der Gläubiger feststellen, dass sein Schuldner verstorben ist. Es stellt sich nun die Frage, ob gleichwohl noch Möglichkeiten bestehen, einen Forderungsausgleich zu erreichen. Die Antwort ist ein klares Ja! Zum einen bleibt der Nachlass als Haftungsmasse erhalten, zum anderen steht mi...mehr

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FoVo 05/2011, Die vorzeitige Vorlage eines aktuellen Vermögensverzeichnisses

Hat der Schuldner Auskunft über sein Vermögen gegeben und an Eides Statt dessen Richtigkeit und Vollständigkeit versichert, so muss er nach § 903 ZPO in den folgenden drei Jahren die Vermögensauskunft nicht wiederholen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass der Schuldner später Vermögen erworben hat oder das bisherige Arbeitsverhältnis mit dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2011, Wenn der Geri... / 3 Der Praxistipp

OLG hält Forderungen verkehrsfähig Die Entscheidung des OLG Hamm ist uneingeschränkt zu begrüßen. Sie erhält die Verkehrsfähigkeit von Forderungen. Die zunehmend arbeitsteilige Wirtschaft konzentriert sich regelmäßig auf ihr Kerngeschäft. Dies bedeutet, dass die Dienstleistungen rund um den Forderungsauszug auf Dienstleister, ggf. Rechtsdienstleister übertragen werden. Geling...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2011, Bundesregierung hat Bedenken gegen allzu drastische Gebührenerhöhung

In FoVo 2011, 41 haben wir über die Initiative der Bundesländer berichtet, im Gerichtsvollzieherkostenrecht eine Erfolgskomponente einzuführen und zugleich die Gerichtsvollziehergebühren insgesamt zu ändern. Die letzte Erhöhung hat im Jahre 2001 stattgefunden. Die Bundesregierung hat nun am 30.3.2011 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und die grundsätzliche Zielrichtung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2011, Gläubiger und... / 3 Der Praxistipp

Strafbarkeit sicher kein Regelfall Dass Gerichtsvollzieher bei ihren Gebührenrechnungen in strafrechtlich relevanter Weise tätig werden, ist sicher kein Regelfall. Die Entscheidung des BGH markiert deshalb einen absoluten Ausnahmefall. Schwarze Schafe gibt es überall dort, wo Menschen arbeiten. Kostenkontrolle ist dem Mandanten geschuldet Der Fall zeigt aber, dass man es durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08/2011, Prüfungskompe... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubiger darf Weisungen erteilen Die Erinnerung ist gemäß § 766 Abs. 2 ZPO zulässig und auch begründet. Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor. Die Gläubigerin ist befugt, dem Gerichtsvollzieher eine Weisung hinsichtlich des im Gewahrsam der Schuldnerin befindlichen Pkw zu geben. Unzulässige Eigentums­prüfung durch den GV Soweit der Gerichtsvollzieher die Pfä...mehr

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FoVo 03/2011, Das einseitig... / I. Ihr Problem

GV tut nicht, was verlangt wird Der Gerichtsvollzieher hat die Vornahme einer Amtshandlung verweigert. Hiergegen sind wir im Wege der Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO vorgegangen. Das Amtsgericht führt das Verfahren bisher einseitig, d.h. es hat den Schuldner hieran nicht beteiligt. Dies entspricht auch durchaus unserem Interesse, weil wir den Schuldner natürlich nicht warnen...mehr