Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 7/2012, Anforderung an... / II. Die Lösung

Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung Eine ausdrückliche Regelung über Art und Inhalt der Bezeichnung des Drittschuldners lässt sich den Vorschriften über die Forderungspfändung, wie allgemein der ZPO, nicht entnehmen. § 829 ZPO spricht schlicht von dem Drittschuldner, dem die Verfügung über die Forderung zu verbieten und der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zuzustelle...mehr

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FoVo 7/2012, Zwangsversteig... / Leitsatz

Bei einer Zwangsversteigerung im Internet (Justizauktion) durch einen Gerichtsvollzieher umfasst dessen Amtspflicht zur Ablieferung der ersteigerten Ware an den Versender auch deren ordnungsgemäße Verpackung. Diese muss den Bedingungen entsprechen, die der Frachtführer für den Versand aufgestellt hat. LG Magdeburg, 24.11.2011 – 10 O 672/11mehr

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FoVo 7/2012, Zwangsversteig... / II. Die Entscheidung

Keine anderweitige Ersatzmöglichkeit Das Landgericht prüft einen Anspruch aus Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB. Zunächst steht § 839 Abs. 1 S. 2 BGB (anderweitige Ersatzmöglichkeit) im vorliegenden Fall einem Amtshaftungsanspruch nicht entgegen. Der Geschädigte hat ein Recht auf alsbaldigen Schadensersatz (BGHZ 120, 124). Eine anderweitige Ersatzmöglichkeit fehlt regelmäß...mehr

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AGS 7/2012, Festsetzung der... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte (§ 11 Abs. 2 S. 3 RVG i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO), fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen (§ 567 Abs. 2 ZPO) zulässige Beschwerde hat in der Sache jedenfalls vorläufig Erfolg. Anders als das AG ist das Beschwerdegericht der Auffassung, dass Kosten einer Vorpfändung bezüglich eines gerichtlichen Titels zu den nach § 11 RVG festsetzbaren Kosten eines geri...mehr

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FoVo 7/2012, Grundsätze der... / Einführung

Reform verlangt jetzt schon Vorarbeiten Mit dem nachfolgenden Beitrag setzt die FoVo ihre Berichterstattung über die zum 1.1.2013 in Kraft tretende Reform der Sachaufklärung fort. Wie die bisherigen Beiträge (s.u. im Rückblick) gezeigt haben, verlangt die Reform schon jetzt erhebliche Vorarbeiten, damit tatsächlich zum 1.1.2013 mit der Umsetzung des neuen Rechtes begonnen wer...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt, dass die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil grundsätzlich statthaft ist (hierzu Vorbemerkung zu §§ 143 ff.). Sie ist zulässig, wenn und soweit darüber hinaus die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Berufungsausschließungsgründe sind Ausnahmetatbestände. Ausgeschlossen ist die Berufung nur, wenn die Voraussetzungen des § 1...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.7.7 Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen (§ 930 ZPO)

Rz. 121 Die Bestimmung regelt die Arrestvollziehung in bewegliches Vermögen durch Pfändung. Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen (Zöller/Vollkommer, ZPO, § 930 Rn. 1). Für die Pfändung einer Forderung ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht zuständig (Abs. 1). Nach ...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.5.1 Geldvollstreckung

Rz. 11 Die zuständige Vollstreckungsbehörde entscheidet nach Eingang der Vollstreckungsanordnung über den konkreten Beginn, die Art und Weise und das Ende der Zwangsvollstreckung. Ausführendes Organ der Vollstreckungsbehörde ist – anstelle des Gerichtsvollziehers - der Vollziehungsbeamte. Über § 5 Abs. 1 VwVG sind die Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung erfasst, al...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.7.2 Musterschriftsatz zu § 86b Abs. 2

Rz. 141 Rechtsanwalt ... An das Sozialgericht ... Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn ... - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... - gegen Jobcenter für den Kreis P.... in ... namens und in Vollmacht meines Mandanten beantrage ich: Dem Antragsgegner wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache aufgegeben, dem Antragsteller Leistungen nach SGB I...mehr

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FoVo 6/2012, Neu: Die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher

Neue Verfahrensanträge Jeden Monat mehr rückt die zum 1.1.2013 in Kraft tretende Reform der Sachaufklärung in den Mittelpunkt des Interesses. In FoVo 2012, 81 ff. haben wir bereits über die neuen Antragsverfahren in der Zwangsvollstreckung berichtet. Danach steht zu befürchten, dass das BMJ von der Ermächtigung in § 753 Abs. 3 ZPO Gebrauch macht und verbindliche Formulare in ...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / e) Anordnung der Beitreibung

Erfolgt nach Versendung der Kostennachricht keine Zahlung, ist durch die Vollstreckungsbehörde die Beitreibung des Zwangsgeldes anzuordnen, wenn auch eine Woche nach Ablauf der gem. § 3 Abs. 2 EBAO gesetzten Zahlungsfrist kein Zahlungseingang erfolgt und auch eine Mahnung fruchtlos verlaufen ist. Welche Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen sind, bestimmt das Gericht als Volls...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / 1. Zwangsgeld und Zwangshaft (§ 888 ZPO)

Die Beitreibung erfolgt nicht von Amts wegen, sondern auf Antrag des Gläubigers.[14] Der Geldbetrag wird jedoch gleichwohl zugunsten der Staatskasse eingezogen. Mit der Beitreibung ist folglich der Gerichtsvollzieher zu beauftragen, der den eingezogenen Geldbetrag an die Staatskasse abzuführen hat. Auch die nach § 888 Abs. 1 ZPO angeordnete Zwangshaft ist nur auf Antrag des G...mehr

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FoVo 6/2012, Vollmachtsvorl... / 3 III. Der Praxistipp

Praxisferne ­Betrachtungsweise Die Entscheidung des LG mag konsequent begründet sein, in ihrem Ergebnis überzeugt sie nicht. Ihr liegt eine übertriebene Einzelfallbetrachtung zugrunde, die den Schutzzweck der Norm, das tatsächliche Schutzbedürfnis und moderne Finanzierungsformen der Deutschen Wirtschaft und in letzter Konsequenz auch die Erfordernisse zur Bewältigung von hohe...mehr

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FoVo 6/2012, Die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen

Das Einkommen kann aus vielen Bestandteilen bestehen Nicht immer wird das Arbeitseinkommen vom Arbeitgeber nur in Geld entrichtet und nicht immer hat ein Schuldner lediglich ein Arbeitseinkommen. Vielmehr kann sich der Gläubiger der Situation gegenüber sehen, dass der Schuldner neben seinem Arbeitseinkommen in Geld noch Naturalleistungen des Arbeitgebers wie einen Dienstwagen...mehr

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FoVo 6/2012, Wenn der Schul... / II. Die Lösung

Der Automatenaufstellvertrag als Mietvertrag Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zwischen dem Gastwirt und dem Schuldner als Automatenaufsteller ein so genannter Automatenaufstellvertrag geschlossen wurde. Dieser Vertrag lässt sich nicht einem bestimmten Vertragstyp nach dem BGB zuordnen. Maßgeblich sind die jeweiligen Einzelvereinbarungen. So kann der Schwerpunkt im Mie...mehr

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AGS 6/2012, Kosten in Ordnu... / 3. Terminsgebühr

In den Verfahren kann eine 0,3-Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV entstehen, jedoch muss tatsächlich ein Termin stattgefunden haben. Auch Anhörungstermine, die im Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO, §§ 89 ff. FamFG stattfinden, lösen die Gebühr aus. Hingegen entsteht die Gebühr nicht, wenn der Anwalt außerhalb eines Termins mit dem Gericht spricht oder an Maßnahmen des Gerichtsvollz...mehr

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FoVo 5/2012, Neue Antragsve... / II. Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers

Rückbesinnung auf die Grundsätze Innerhalb der Mobiliarzwangsvollstreckung bleiben die sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers für die Sachpfändung und die Vermögensauskunft (als neue Bezeichnung für das Offenbarungsverfahren) zunächst unberührt. Für die Sachpfändung ist der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk sich ein Zugriffsobjekt befind...mehr

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FoVo 5/2012, Neue Antragsve... / IV. Technische Anbindung und Fachanwendungen für elektronischen Rechtsverkehr fehlen noch

Die Ermächtigungsnorm lässt zwei unterschiedliche Varianten für den Auftrag zu. Einerseits kann ein Formular für einen schriftlichen Auftrag vorgegeben werden. Hierauf zielt der jetzt vorgelegte Vorschlag des BMJ ab. Andererseits kann ein Formular für einen elektronischen Auftrag vorgegeben werden. Hierfür ist zunächst die vollständige und flächendeckende Teilnahme der Geric...mehr

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FoVo 5/2012, Kontopfändung: Konsequentes Informationsmanagement

In FoVo 2012, 69 und 73 haben wir über zwei aktuelle BGH-Entscheidungen berichtet, nach denen der Schuldner die Kontoauszüge herauszugeben hat und sie weder ganz noch teilweise schwärzen darf. Dies gibt neue Möglichkeiten im Informationsmanagement, was einen höheren Vollstreckungsdruck, aber auch einen größeren Vollstreckungsertrag verspricht. In FoVo 2012, 64 ff. haben wir ...mehr

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FoVo 5/2012, Neue Antragsve... / I. Was soll die Reform bringen?

Stärkung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Informationsbeschaffung Kernelemente der Reform sind der Einzug des elektronischen Rechtsverkehrs in die Zwangsvollstreckung sowie die Stärkung der Informationsrechte des Gläubigers durch die Möglichkeit einer Aufenthalts- und Vermögensermittlung des Gerichtsvollziehers bei anderen Behörden. Damit soll die Zwangsvollstreckung...mehr

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FoVo 5/2012, Zustellung ein... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner mit der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrags zuzustellen. Er kann den Gläubiger auffordern, eine solche Abschrift einzureichen, ist aber nicht berechtigt, das Zwangsvollstreckungsverfahren einzustellen, wenn der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nachkommt. BGH, 21.7....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3.4.1 Verfahren

Rz. 38a Bei der Zustellung mit Zustellungsurkunde wird der Post, einem Justizbediensteten oder einem Gerichtsvollzieher der Zustellungsauftrag erteilt. Auch kann eine andere Behörde (bzw. anderes Gericht) um die Ausführung der Zustellung ersucht werden, wenn diese zur Amtshilfe verpflichtet ist[1]. Eine private Zustellung z. B. durch einen Zustellungsdienst ist nicht zulässi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3.2 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 174 ZPO)

Rz. 32 Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gründet sich auf die erhöhte Zuverlässigkeit bestimmter Adressaten. Bei ihnen soll eine vereinfachte Form der Zustellung zu verantworten sein, die kostengünstig und schnell durchzuführen ist. Für die Annahme der besonderen Zuverlässigkeit stützt sich die Vorschrift auf die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufen. Als Regelbeispiele ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.1 Zuständigkeit der Geschäftsstelle

Rz. 14 Über die Art und Weise der Zustellung entscheidet nach § 168 ZPO die Geschäftsstelle, d. h. der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, wenn nicht eine bindende richterliche Anordnung nach § 162 Abs. 2 ZPO zur Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder einer anderen Behörde gegeben ist. Dabei folgen die Fälle der Zustellung aus § 168 Abs. 1 ZPO bzw. den besonderen Zustell...mehr

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Räumungsvollstreckung: Was gilt, wenn der Räumungsschuldner auf dem Grundstück zahlreiche Tiere hält?

Leitsatz Das in § 885 Abs. 2-4 ZPO vorgesehene Verfahren ist auf Tiere entsprechend anwendbar, die sich auf dem zu räumenden Grundstück befinden; dies gilt auch, wenn die durch das Räumungsverfahren entstehenden Kosten – etwa wegen der Art oder Anzahl der Tiere – sehr hoch ausfallen. Scheitert der Versuch des Gerichtsvollziehers, die in Verwahrung genommenen Tiere nach § 885 ...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompetenz des Gerichtsvollziehers bei anderweitig verrechneten Teilleistungen

Leitsatz Macht ein Gläubiger neben der titulierten Hauptforderung auch nicht titulierte Nebenforderungen (hier: Zinsen) geltend, kann er Teilleistungen des Schuldners zulässigerweise gemäß § 367 Abs. 1 BGB hierauf verrechnen. Der Umstand, dass zum Zeitpunkt dieser Verrechnung bereits ein Titel über die Hauptforderung bestand, hindert ihn nicht, außerhalb der Zwangsvollstrecku...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompet... / Leitsatz

Macht ein Gläubiger neben der titulierten Hauptforderung auch nicht titulierte Nebenforderungen (hier: Zinsen) geltend, kann er Teilleistungen des Schuldners zulässigerweise gemäß § 367 Abs. 1 BGB hierauf verrechnen. Der Umstand, dass zum Zeitpunkt dieser Verrechnung bereits ein Titel über die Hauptforderung bestand, hindert ihn nicht, außerhalb der Zwangsvollstreckung erbra...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompet... / 3 III. Der Praxistipp

Der GV als Vollstreckungshindernis? Immer wieder zeigt sich, dass der GV sich nicht darauf beschränkt, den tatsächlich erteilten Vollstreckungsauftrag durchzuführen und die immerhin titulierte Forderung im Sinne des GL beizutreiben. Vielmehr gerieren sich einzelne GV immer wieder als Schuldnerberater und deren Helfer. Der erhebliche Rückgang der GV-Aufträge in den letzten Jah...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompet... / 1 I. Der Fall

GL verrechnet Teilleistungen auf nicht titulierte Zinsen Die GL betreibt die Vollstreckung aus einem vollstreckbaren Unterhaltsbeschluss und hat den GV mit einem kombinierten Auftrag zur Durchführung der Sachpfändung und des Offenbarungsverfahrens unter Beifügung einer Forderungsaufstellung beauftragt. Im Titel sind Zinsen nicht tituliert. In der Forderungsaufstellung sind Za...mehr

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FoVo 4/2012, Prüfungskompet... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt der Argumentation der GL Die GL hat eine Forderungsaufstellung zur Berechnung der titulierten Restforderung vorgelegt, die den Anforderungen entspricht, denn in ihr ist die Gläubigerforderung nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten bestimmt und bestimmbar dargestellt. Der GV hat zu Unrecht die Fortsetzung und Ausführung des Vollstreckungsauftrages ...mehr

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FoVo 4/2012, Voraussetzunge... / 3 III. Der Praxistipp

War das Erinnerungsverfahren notwendig? Es stellt sich die Frage, ob das Rechtsmittelverfahren notwendig war. Es ist kaum mehr zu rechtfertigen, dass der GV sich nicht einmal mehr an die Vorgaben seiner eigenen Dienstanweisung in Form der GVGA hält. Gerichtsvollzieher, die in dieser Weise die berechtigten Interessen des Gläubigers außer Acht lassen, nur um eine weitere Gebühr...mehr

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FoVo 4/2012, Kontopfändung: Passen Sie Ihr Formularwesen an

Lange war die Frage umstritten, jetzt hat der BGH entschieden: Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet die Kontoauszüge herauszugeben (BGH, 9.2.2012 – VII ZB 49/10, FoVo 2012, 69). Dabei ist er nicht berechtigt, die Kontoauszüge ganz oder teilweise zu schwärzen (BGH, 23.2.2012 – VII ZB 59/09, FoVo 2012, 73). Hierauf muss der Gläubiger unmittelbar reagieren und s...mehr

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FoVo 4/2012, Endlich: BGH b... / Leitsatz

1. Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut gepfändet, die sowohl auf Auszahlung der positiven Salden gerichtet sind als auch auf die Auszahlung des dem Schuldner eingeräumten Kredits, muss in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge aufgenommen werden. 2. Eine etwaige Verl...mehr

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FoVo 4/2012, Endlich: BGH b... / 3 III. Der Praxistipp

Die Bedeutung in der täglichen Praxis Die Entscheidung ist zu begrüßen und war überfällig. Sie beendet eine lange, in Teilen kaum nachvollziehbare Diskussion um die vermeintlich unzulässige vermögensrechtliche (!) Ausforschung des ohnehin nach § 807, 899 ZPO umfassend auskunftspflichtigen Schuldners. Angesichts von geschätzten 350.000 bis 370.000 Kontopfändungen pro Monat (la...mehr

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FoVo 4/2012, Voraussetzunge... / 2 II. Die Entscheidung

Wortlaut der Norm ist eindeutig: HB reicht Der GV ist nicht berechtigt, den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wegen fehlender Voraussetzungen nach § 807 Abs. 1 ZPO abzulehnen. Bereits der eindeutige Wortlaut in § 185a Abs. 2 GVGA weist darauf hin, dass der GL die Voraussetzung nach § 807 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO auch durch einen Hinweis auf die Eintragung des Erla...mehr

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Berliner Räumung und ihre Risiken

Leitsatz Bei der Berliner Räumung hat die Verwertung der in der Wohnung verbliebenen und vom Mieter nicht abgeholten Gegenstände im Wege der öffentlichen Versteigerung zu erfolgen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Versteigerungserlös nicht zu erwarten ist. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette BGB §§ 546, 1246, 1257 Kommentar Der Vermieter einer Wohnung beauftragte de...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzieher auch künftig ohne Schusswaffen unterwegs!

Leitsatz 1. Die Zugehörigkeit zu dem Berufsstand der Gerichtsvollzieher begründet für sich betrachtet noch keine wesentliche Mehrgefährdung i.S.v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaffG. Auch die konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalls, insbesondere die Existenz einer gewissen latenten Gefährdungslage, führen zu keiner individuellen erheblichen Mehrgefährdung des Klägers. 2. Der Besi...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzi... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 55 Abs. 2 Satz 1 des Waffengesetzes (WaffG). Danach wird Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder eines Landes erheblich gefährdet sind, an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 WaffG eine Be...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzi... / 3 III. Der Praxistipp

Wer Angst hat … Ein "Praxistipp" verbietet sich an dieser Stelle. Trotzdem sollte die Entscheidung in der FoVo nicht fehlen, denn sie zeigt, in welcher Situation sich einzelne Gerichtsvollzieher gegenüber dem Schuldner sehen. Die Auswirkung für den Gläubiger: Wer Angst vor der Situation, wer Angst vor dem Schuldner hat, kann die Rechte des Gläubigers nicht wirksam durchsetzen...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzi... / 1 I. Der Fall

GV fühlt sich bei der Zwangsvollstreckung bedroht Der Kläger, ein Gerichtsvollzieher, begehrt die Erteilung einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie zum Führen dieser Waffen. Zur Begründung seines Antrages verweist der Kläger insbesondere auf in jüngster Zeit vermehrt auftretende Probleme bei der Durchsetzung von Zwangsmaßn...mehr

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FoVo 3/2012, Gerichtsvollzi... / Leitsatz

1. Die Zugehörigkeit zu dem Berufsstand der Gerichtsvollzieher begründet für sich betrachtet noch keine wesentliche Mehrgefährdung i.S.v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 WaffG. Auch die konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalls, insbesondere die Existenz einer gewissen latenten Gefährdungslage, führen zu keiner individuellen erheblichen Mehrgefährdung des Klägers. 2. Der Besitz und d...mehr

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FoVo 3/2012, Mit der Vorpfändung Ziele schneller erreichen?

Die Vorteile der Vorpfändung Die Vorpfändung – oder auch vorläufiges Zahlungsverbot genannt – nach § 845 ZPO hat in der Praxis zwei wesentliche Vorteile. Zum einen hilft sie, die Zeit zwischen der Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) und dessen Erlass und Zustellung an den Drittschuldner (§ 829 Abs. 3 ZPO) zu überbrücken, ohne dass der Gläubiger einen...mehr

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FoVo 3/2012, Nutzen Sie das Nachbesserungsverfahren sachgerecht

Das Ziel: die umfassende Vermögensauskunft Nach § 807 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, ein Verzeichnis über sein gesamtes Vermögen vorzulegen. Leider beschreibt das nur die Theorie. In der Praxis sind schon die zu diesem Zweck eingesetzten unverbindlichen und nicht vollständigen Vordrucke der Vermögensverzeichnisse (zur nicht abschließenden Aufzählung zulässiger Fragen: Sp...mehr

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FoVo 3/2012, Wirkt der Haft... / II. Die Lösung

Voraussetzungen zur Fortsetzung des Offenbarungsverfahrens Der G kann das Offenbarungsverfahren unter den Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 ZPO betreiben. Ohne vorausgegangene Sachpfändung ist das möglich, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch die Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen kann, § 807 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Checkliste: Ihre Nachweismöglichke...mehr

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FoVo 2/2012, Vollstreckungsantrag bei Sicherheitsleistung

Vorläufig vollstreckbarer Titel Hat der Gläubiger ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares obsiegendes Urteil erlangt, stellt sich die Frage, wie er weiter verfahren soll. Er kann dessen Rechtskraft abwarten und dann die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung betreiben. Bei einem solchen Vorgehen besteht allerdings die Gefahr, dass sich die wirtschaftlich...mehr

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FoVo 2/2012, Maßgeblicher Z... / Leitsatz

Die Vorpfändung eines Steuererstattungsanspruchs ist mit der vom Gerichtsvollzieher bewirkten Zustellung des die Vorpfändung enthaltenden Schreibens im Sinne des § 46 Abs. 6 AO "erlassen". Auf den Zeitpunkt, zu dem das Schreiben dem Gerichtsvollzieher übergeben worden ist, kommt es nicht an. BGH, 10.11.2011 – VII ZB 55/10mehr

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FoVo 2/2012, Der Einwand de... / 3 III. Der Praxistipp

Einschlägiges Rechtsmittel nicht unerheblich: der Rechtsweg Die Frage, ob der Schuldner sich mit seinem Einwand nach § 766 ZPO Gehör verschaffen muss oder mit dem Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO, ist nicht unerheblich. Der BGH zeigt schon auf, dass über die Erinnerung nach § 766 ZPO der Richter entscheidet, während der Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO aufgrund der Aufgaben...mehr

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FoVo 2/2012, Entwurf liegt ... / IV. GV-Kosten: Nicht so schlimm wie zu befürchten, trotzdem deutlich!

Der Bund macht es billiger als die Länder Hatten die Länder noch vorgeschlagen, die Gerichtsvollzieherkosten um 25 bis 40 % steigen zu lassen (FoVo 2011, 41), sieht der Gesetzentwurf jetzt "lediglich" eine Steigerung der Gerichtsvollziehergebühren in allen Gebührenziffern von linear 20 % (!) vor. Der Rahmen für das Wegegeld der Gerichtsvollzieher in Abhängigkeit von der Entfe...mehr

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FoVo 2/2012, Der Einwand de... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht die Erinnerung als einschlägig an Das LG hat ausgeführt, der Einwand einer Übersicherung des Gläubigers sei im Widerspruchsverfahren unstatthaft. Dem Prüfungsgegenstand sei allein das Erinnerungsverfahren angemessen. Dieses führe bereits in erster Instanz zu einer richterlichen Entscheidung und verkürze auch nicht den Rechtsschutz des Schuldners. Hier liegt die Grenze...mehr

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Räumung - Räumungsvollstreckung bei ausgewechseltem Türschild

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher darf nicht von der Räumung absehen, wenn er an der zu räumenden Wohnung ein Schild mit einem anderen Namen als demjenigen des im Vollstreckungstitel ausgewiesenen Räumungsschuldners findet. Fakten: Der Gerichtsvollzieher hatte die im Auftrag des Vermieters vorgenommene Räumung aufgrund eines Räumungstitels eingestellt, nachdem er zu Beginn sein...mehr