Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 04/2009, Nutzen Sie de... / III. Zustellungsform und Zuständigkeit

Die persönliche Zustellung als besondere Motivation Liegt kein besonderer Antrag des Gläubigers oder des Bevollmächtigten vor, so entscheidet der Gerichtsvollzieher, ob er die Zustellung durch die Post veranlasst oder eine persönliche Zustellung vornimmt. Um das psychologische Moment gegenüber dem Schuldner noch intensiver zu nutzen, sollte der Gerichtsvollzieher mit der pers...mehr

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FoVo 02/2009, Ratenzahlunge... / III. Das Einverständnis des Gläubigers

Hier ist der Gläubiger gefragt Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und kann demzufolge die Ratenzahlungen bewilligen, befristen, ablehnen oder unter Bedingungen stellen. Diese Vorgaben können bereits mit dem Vollstreckungsauftrag erteilt werden und müssen vom Gerichtsvollzieher gem. § 114a Nr. 5 GVGA beachtet werden. Hinweis Gerade bei der Laufzeit von Ratenzahlungen empfieh...mehr

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FoVo 02/2009, Ratenzahlunge... / I. Die Praxis

GV kann Vereinbarung treffen … Im Rahmen des Zwangsvollstreckungsauftrages ist der Gerichtsvollzieher befugt und verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen einzuleiten, die zu einer gütlichen und zügigen Erledigung des Auftrages führen. Werden also keine pfändbaren körperlichen Sachen vorgefunden, so soll es das Ziel sein, dass der Gerichtsvollzieher Raten vom Schuldner einzieht...mehr

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FoVo 02/2009, Ratenzahlunge... / IV. Informationen für den Gläubiger

Protokollierungspflicht des GV Die Praxis zeigt leider, dass die Gläubiger bei Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen nicht immer ausreichend vom Gerichtsvollzieher informiert werden. Dies betrifft sowohl die Frage, ob überhaupt eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen wurde, als auch die Laufzeit, die Zahlungszeitpunkte und die Zahlungshöhe. Der Gläubiger kann sich hier ge...mehr

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FoVo 04/2009, Nutzen Sie de... / I. Das Praxisproblem

Die Aufgaben des GV als Zustellungs- und Vollstreckungsorgan werden häufig nur isoliert betrachtet. Nur bei der Zustellung des Drittschuldnerauskunftsverlangens nach § 840 ZPO oder einem vorläufigen Zahlungsverbot nach § 845 ZPO verbindet sich beides. Selten genutzt wird die Möglichkeit, den Gerichtsvollzieher für außergerichtliche Zustellungen einzusetzen.mehr

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FoVo 04/2009, Nutzen Sie de... / II. Welche Vorteile ergeben sich aus dieser Möglichkeit?

Auch außergerichtliche Wirkung nutzen Es gibt immer wieder spezielle Situationen, in denen man eine besondere Wirkung beim Schuldner erzielen möchte, insbesondere auch im außergerichtlichen Bereich (s.u.). Durch die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher kann dies umgesetzt werden. Der Briefkopf des GV erweckt Aufmerksamkeit Die Schuldner erhalten viele Brie...mehr

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FoVo 04/2009, Nutzen Sie de... / IV. Die Kosten

Für die Zustellung durch die Post erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr in Höhe von 2,50 EUR nach Nr. 101 KVGvKostG sowie die Auslagen für die Postzustellung nach Nr. 701 KVGvKostG in voller Höhe und für eine persönliche Zustellung eine Gebühr in Höhe von 7,50 EUR nach Nr. 100 KVGvKostG zuzüglich Wegegelder oder Abschriften. Die Zustellung mit Angabe der Uhrzeit löst kei...mehr

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FoVo 07/2009, Die Teilnahme am Pfändungstermin durch den Gläubiger

Was tut der GV wirklich? In der Praxis stellt sich der Gläubiger immer wieder die Frage, mit welcher Sorgfalt der Gerichtsvollzieher die Sachpfändung durchführt. Durchsucht er tatsächlich die Wohnung im weitesten Sinne, d.h. einschließlich der Kellerräume, möglicher Gartenanlagen einschließlich der Gartenhäuser, Wohnwagen etc.? Öffnet er an diesen Orten auch die Behältnisse d...mehr

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FoVo 12/2010, Gewahrsam und Eigentum Dritter am Pfändungsobjekt

Prüfungskompetenz des GV ist beschränkt Der Gerichtsvollzieher prüft grundsätzlich nur, ob sich die Sache im Gewahrsam des Schuldners befindet, nicht dagegen, ob sie sich auch in seinem Eigentum befindet oder im Eigentum eines Dritten steht. Gewahrsam als Eigentumsvermutung Der Gewahrsam des Schuldners an einer Sache steht damit für die gesetzliche Vermutung, dass dieser Gegens...mehr

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FoVo 11/2009, Muss die Geld... / II. Die Lösung

Geldempfangsvollmacht muss vorgelegt werden Die allgemeine Prozessvollmacht deckt die Einziehung von Parteigeldern nicht. Dies gilt für Inkassounternehmen wie für Rechtsanwälte. Ein Rechtsanwalt ist nach § 81 ZPO nur berechtigt, die von dem Gegner oder der Staatskasse zu erstattenden Kosten in Empfang zu nehmen. Nur diese stehen ihm regelmäßig persönlich zu. Der Gerichtsvollz...mehr

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AGS 04/2009, Rechtsmittel g... / 1 Aus den Gründen

I. Der Schuldner hatte in der Nähe des "Checkpoint Charlie" in Berlin Grundstücke gepachtet und dort 108 Originalteile der Berliner Mauer sowie 1.065 Holzkreuze als Mauer-Mahnmal aufgestellt. Nach Kündigung der Pachtverträge hatte die Gläubigerin gegen den Schuldner einen Titel auf Räumung und Herausgabe erwirkt und den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt. D...mehr

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FoVo 01/2009, Frist für die... / II. Kann die GVGA hier dem Gläubiger oder Bevollmächtigten helfen?

Aufträge dürfen nicht verzögert werden Die ZPO selbst enthält keine Vorschrift darüber, in welcher Zeit ein Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher zu erledigen ist. Anders verhält es sich mit den Gerichtsvollziehergeschäftsanweisungen. § 6 GVGA sagt zunächst einmal, dass die Erledigung der Aufträge nicht verzögert werden darf. Darüber hinaus muss nach pflichtgemäß...mehr

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FoVo 05/2009, Schuldner mus... / 3 Der Praxistipp

Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Maßstab für die Vermögensauskunft ist § 807 ZPO, wonach der Schuldner über sein Vermögen in zugriffsfähiger Form Auskunft zu geben hat (Spring, NJW 1994, 1108). Das dazu verwendete Formular stellt lediglich eine – nicht abschließende – Ausfüllhilfe dar. Entscheidung wie herrschende Meinung Dies gilt umso mehr, als in Literatur ...mehr

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FoVo 03/2009, Drittschuldne... / I. Die Praxis

Drittschuldnerermittlung durch den Gerichtsvollzieher Nicht nur das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung soll dem Gläubiger die Informationen über eventuelle Ansprüche des Schuldners gegen Dritte beschaffen, sondern der Gerichtsvollzieher kann bereits im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Drittschuldnerermittlung nach § 806a ZPO vornehmen. Die Praxis zeigt jedoch, dass...mehr

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FoVo 09/2009, Zulässigkeit ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung berücksichtigt Belange des Gläubigers Die Entscheidung des LG Wuppertal ist uneingeschränkt zu begrüßen Sie stellt die tagtägliche Vollstreckungssituation für die Gläubiger vom Kopf auf die Füße. Mit klaren Worten macht das Gericht deutlich, dass der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch des Gläubigers auf eine effektive Zwangsvollstreckung zwar mit dem Sozial...mehr

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FoVo 03/2009, Drittschuldne... / II. Wann soll ermittelt werden?

§ 806a ZPO gibt dem Gerichtsvollzieher anlässlich eines erfolglosen, d.h. nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führenden Pfändungsversuchs die Möglichkeit, den Schuldner oder zum Hausstand gehörende Personen zu Geldforderungen gegen Dritte (Bankverbindung, Arbeitgeber) zu befragen oder Informationen aus den bei der Durchsuchung gefundenen Unterlagen zu entnehm...mehr

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FoVo 01/2009, So stehen im ... / 4. Erst Nachbesserung, dann Erinnerung

Ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder ungenaues Vermögensverzeichnis aufgenommen, ist zunächst gehalten, beim Gerichtsvollzieher eine Nachbesserung zu beantragen. Erst wenn der Gerichtsvollzieher den Antrag ablehnt, steht dem Gläubiger dagegen die Erinnerung nach § 766 ZPO zu. BGH, 4.10.2007 – I ZB 11/07 Hinweis Immer wieder läs...mehr

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FoVo 02/2011, Die fruchtlose Vollstreckung als Voraussetzung der Offenbarungspflicht

Der Schuldner hat nach § 807 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen und die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses an Eides statt zu versichern, wenn eine Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat. Hinweis Zu beachten ist, dass keine fruchtlose Vollstreckung stattgefunden hat, wenn der Schuldner nicht angetroffe...mehr

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FoVo 04/2009, Bemerkenswert... / 3 Der Praxistipp

Für die Praxis lässt sich feststellen, dass die GV selten Flachbildschirme pfänden, weil sie der – häufig nicht tatsächlich belegten – Ansicht sind, dass sich ein über den Kosten liegender Verwertungserlös nicht erzielen lasse und die Pfändung deshalb nach § 803 Abs. 2 ZPO zu unterbleiben habe. GV übersehen viel… Diese Auffassung ist unzutreffend. Sie vernachlässigt einerseits...mehr

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FoVo 07/2009, Vorsicht bei ... / 2 II. Die Entscheidung

Die Forderung des Gläubigers ist nicht bereits durch die Überweisung des Geldbetrages von 1.500 EUR auf das Dienstkonto der Gerichtsvollzieherin im Sinn des § 362 BGB insgesamt erfüllt worden. Denn der Leistungserfolg, auf den es maßgeblich ankommt (BGH NJW 1999, 210 m.w.N.), ist nur hinsichtlich des an ihn weitergeleiteten Betrags von 61 EUR eingetreten. Keine Erfüllung durc...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gerichts... / III. Praxistipp

Prozesskostenhilfe führt auch zur Befreiung von Gerichtsvollzieherkosten Die Entscheidung des Gerichts ist zutreffend. Ist dem Gläubiger Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so hat die Bewilligung nicht nur die Befreiung von Gerichtskosten zur Folge, sondern auch die Befreiung von Gerichtsvollzieherkosten. Der Gerichtsvollzieher darf der bedürftigen Partei, der Prozess- oder ...mehr

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FoVo 11/2009, Diese Fragen ... / 3 Der Praxistipp

Ziel: Vollständige Vermögensauskunft Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie betont zu Recht den Ausgangspunkt der ZPO, dass der Schuldner vollständige Auskunft über sein Vermögen zu geben hat. Das herkömmlich verwendete und dem Schuldner mit der Ladung zu übersendende Formular stellt dabei nur eine Hilfe für den Schuldner dar. Eine abschließende Regelung, welch...mehr

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FoVo 08/2009, BGH zum Nachb... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung hat zentrale Bedeutung "Endlich!" möchte man dem BGH zurufen und zugleich die Entscheidung an alle Gerichtsvollzieher verteilen. Der Wert dieser BGH-Entscheidung kann kaum hoch genug geschätzt werden. Der BGH postuliert klar, dass Ausgangspunkt für die von dem S zu beantwortenden Fragen im Offenbarungsverfahren die zugriffsfähige Darstellung seines vollständigen V...mehr

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FoVo 10/2009, Ist der Pkw t... / II. Die Lösung

Die erste Hürde: Infos über den Pkw Viele Leser werden an dieser Stelle schon die Überlegung haben: "Bei mir kommt es erst gar nicht so weit, weil der Gerichtsvollzieher keinen Pkw pfändet." Dies kann verschiedene Gründe haben. Zum einen kann der Schuldner tatsächlich über keinen Pkw verfügen oder jedenfalls nur einen Pkw, dessen Verwertung keinen über die Vollstreckungskoste...mehr

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FoVo 03/2009, Drittschuldne... / IV. Besteht eine Pflicht des Schuldners oder eines Dritten zur Auskunft?

Keine Schuldnerpflicht Im Gegensatz zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfolgen die Angaben des Schuldners aufgrund der Befragung nach § 806a ZPO auf freiwilliger Basis. Jedoch ist der Gerichtsvollzieher nicht dazu verpflichtet, den Schuldner darauf hinzuweisen. Dieser Hinweis muss gem. § 108a GVGA nur erfolgen, wenn der Gerichtsvollzieher nicht den Schuldner, sonde...mehr

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AGS 06/2009, Verfahrensgebü... / 1 Aus den Gründen

Mit dem angefochtenen Beschluss hat die Urkundsbeamtin im Ergebnis rechtlich bedenkenfrei eine weitere 3/10-Gebühr gem. § 18 Nr. 3 RVG – für die Stellung eines Vollstreckungsantrags nach § 169 Abs. 1 S. 2 VwGO, die der Gläubiger nunmehr neben der bereits im Vollstreckungsantrag geltend gemachten Gebühr für die "Kosten der Vollstreckung" beansprucht – abgesetzt und den hierau...mehr

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AGS 04/2009, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Lässt der Gläubiger eine titulierte Forderung durch seinen Anwalt per Gerichtsvollzieher beitreiben und zahlt der Schuldner die Forderung in mehreren Raten über den Gerichtsvollzieher an den Anwalt, so ist die dadurch ausgelöste Hebegebühr des Anwalts nicht erstattungsfähig. AG Freiburg, Beschl. v. 16.12.2008–82 M 13680/08mehr

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FoVo 08/2009, Wann ruht der... / II. Die Folge des Antrages auf Ruhen des Verfahrens

Unterscheidung nach der Art der Einstellungsfrist § 40 Nr. 1 Gerichtsvollzieherordnung (GVO) legt für den GV verbindlich fest, wie er Anträge auf Ruhen des Verfahrens zu behandeln hat: "Gewährt der Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Frist von unbestimmter Dauer oder von mehr als 12 Monaten oder mehrere aufeinander folgende Fristen von zusammen mehr als 1...mehr

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FoVo 01/2009, Frist für die... / I. Die Praxis

Lange Bearbeitungszeiten als Ärgernis Wird ein Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilt, so zeigt die Praxis nicht selten Bearbeitungszeiten von bis zu vier Monaten, teilweise sogar darüber hinaus. Teilweise wird schon mit der Eingangsbestätigung darauf hingewiesen, dass von Sachstandsanfragen vor Ablauf von drei bzw. sogar sechs Monaten abgesehen werden soll –...mehr

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FoVo 12/2009, Die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses

Ziel ist ein vollständiges Vermögensverzeichnis Das Vermögensverzeichnis soll möglichst umfassend und erschöpfend Auskunft über alle Vermögenswerte des Schuldners geben. Von der Zweckrichtung des Vermögensverzeichnisses ausgehend, dem Gläubiger Möglichkeiten des Zugriffs auf diese Vermögenswerte zu schaffen, muss die Auskunft so beschaffen sein, dass der Gläubiger alle Inform...mehr

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FoVo 05/2009, Bezahlt wird ... / 1 Der Fall

GV will Gebühr für Nachbesserung Der Gläubiger hat von dem Gerichtsvollzieher die Nachbesserung eines Vermögensverzeichnisses durch den Schuldner im Offenbarungsverfahren verlangt. Der Gerichtsvollzieher hat dies abgelehnt und eine Gebühr nach Nr. 260 KVGvKostG in Höhe von 30,00 EUR zuzüglich der Nebenkosten berechnet. Hiergegen hat sich der Gläubiger mit Erfolg gewandt.mehr

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FoVo 03/2009, Drittschuldne... / III. Was ist in der Praxis zu tun?

Den Gerichtsvollzieher "motivieren" Damit nach Möglichkeit der Gerichtsvollzieher den § 806a ZPO im Rahmen der Zwangsvollstreckung richtig und vollständig umsetzt, kann mit dem Vollstreckungsauftrag nochmals intensiv darauf hingewiesen werden. Im Rahmen der Durchsuchung nach pfändbarer Habe müssten vom Gerichtsvollzieher ohne weiteres unterschiedliche Unterlagen wie Kontoausz...mehr

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AGkompakt 05/2009, Eine Ang... / II. Die Entscheidung

Das AG hat die Erinnerung zurückgewiesen. Der Gerichtsvollzieher habe zutreffend die Gebührenforderung für eine zweite Vollstreckung unberücksichtigt gelassen. Es lägen nicht mehrere Vollstreckungsmaßnahmen vor, weil es sich bei einem Vollstreckungsauftrag an einen zweiten Gerichtsvollzieher, der durch den Wohnungswechsel des Schuldners notwendig geworden sei, um dieselbe Ei...mehr

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FoVo 02/2009, Offenbarungsv... / 3 Der Praxistipp

Auskunft vollständig und widerspruchsfrei? Immer wieder ist festzustellen, dass die Vermögensauskunft des Schuldners im Offenbarungsverfahren nach §§ 807, 899 ZPO unvollständig und nicht widerspruchsfrei ist. Der Gläubiger muss dann die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses betreiben. Ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder u...mehr

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FoVo 07/2009, Aus der Geset... / II. Reform der Sachaufklärung im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 18.6.2009 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung beschlossen. Der Bundesrat wird nach dem Redaktionsschluss dieser Ausgabe, am 10.7.2009, das Gesetz beraten. An seiner Zustimmung gibt es kaum Zweifel, da das Gesetz von ihm eingebracht wurde. Mit dem Gesetz soll einerseits die Informationsgewinnung des Gläubigers in der Zwangs...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gerichts... / II. Die Entscheidung

Das Gericht weist darauf hin, dass dem Gläubiger für die Zwangsvollstreckung Prozesskostenhilfe bewilligt worden war. Gem. § 84 Nr. 1 GVO i.V.m. § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO darf der Gerichtsvollzieher von dem Gläubiger keine Kosten für seine Tätigkeit erheben. Zahlt der Gläubiger trotzdem, so sind die Kosten durch den Gerichtsvollzieher an ihn zurückzuzahlen. Eine Erst...mehr

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FoVo 05/2009, Effektive Zwangsvollstreckung: Der gleichzeitige Vollstreckungszugriff

In der Praxis zeigt sich häufig die Konstellation, dass der Gläubiger keine Informationen über den Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners hat oder Informationen vorliegen, die unterschiedliche Vollstreckungsarten oder den Vollstreckungszugriff an unterschiedlichen Orten zulässt. Es stellt sich im letzteren Fall die Frage, wie der Gläubiger taktisch klug vorgeht. Dabei is...mehr

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FoVo 11/2010, Konsequentes Informationsmanagement nach der Forderungspfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

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FoVo 04/2009, Erst Vollstre... / 2 Die Entscheidung

Die Voraussetzungen der Offenbarung Nach § 807 Abs. 1 ZPO ist der Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Offenbarung seiner Vermögensverhältnisse verpflichtet, wenn die Pfändung nachweislich (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 807 ZPO Rn 16) nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat (Nr. 1) oder wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass e...mehr

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FoVo 05/2009, Bezahlt wird ... / 3 Der Praxistipp

Geklärt: Keine Kosten bei berechtigtem Nachbesserungsverlangen In Rechtsprechung und Literatur kann als geklärt angesehen werden, dass eine Gebühr nach Nr. 260 KV GvKostG nicht anfällt, wenn eine bereits abgegebene eidesstattliche Versicherung nachzubessern ist (Winterstein, DGVZ 2004, 119; LG Mönchengladbach Rpfleger 2009, 160; AG Bremen JurBüro 2008, 667; AG Krefeld JurBüro...mehr

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FoVo 09/2009, Neue BGH-Rechtsprechung richtig umsetzen: Pfändung eines Pflichtteilsanspruches

In FoVo 2009, 114 hatten wir über die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Pfändung des Pflichtteilsanspruchs (BGH v. 26.2.2009, VII ZB 30/08) berichtet. Der Gläubiger wird sein Formularwesen und seinen Workflow dieser Rechtsprechung anzupassen haben. Als Arbeitshilfe stellen wir Ihnen nachfolgend das Muster des Pfändungsbeschlusses, die Aufforderung zur Abgabe de...mehr

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AGS 04/2009, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Im Rahmen der Kostenfestsetzung gem. § 788 ZPO sind nur die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig. Grundsätzlich gehört die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV zu den Kosten der Zwangsvollstreckung und kann durch die Kostenfestsetzung erfasst werden. Ihre Erstattungsfähigkeit setzt allerdings voraus, dass die Einschaltung des Rechtsanwalts zur zweckentsprechende...mehr

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FoVo 02/2009, Verschleierte... / IV. Das müssen Sie aus den BAG-Entscheidungen für die Praxis beachten

Solche Einziehungsklagen lagen auch den zwei eingangs zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zugrunde. BAG: Pfändung ohne Rückwirkung Aus der ersten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.3.2008 muss der Gläubiger die Konsequenz ziehen, sehr schnell zu handeln. Der Schuldner hat – auch nicht fiktiv – keinen rückwirkenden Anspruch auf die verschobenen oder ...mehr

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FoVo 08/2009, Ansprüche der Gesellschaft gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer richtig pfänden

In FoVo 2009, 49 haben wir Ihnen die Auswirkungen der Reform des GmbH-Rechtes vom 1.11.2008 auf das Zwangsvollstreckungsrecht vorgestellt und Ihnen bereits erste Arbeitshilfen in Form von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an die Hand gegeben. Entsprechend der damaligen Ankündigung erhalten Sie nachfolgend ein Muster eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem ...mehr

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FoVo 01/2009, Erinnerung de... / IV. Vorrang des Widerspruchs beachten

Widerspruch verdrängt Erinnerung Der Statthaftigkeit der Erinnerung steht aber auch entgegen, dass diese durch den spezielleren Rechtsbehelf des Widerspruchs nach § 900 Abs. 4 ZPO verdrängt wird. Da der Gläubiger den Antrag auf Durchführung des Offenbarungsverfahrens gestellt und der Gerichtsvollzieher dieses eingeleitet hat, greifen die Vorschriften der § 900 ff. ZPO ein. § ...mehr

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FoVo 11/2009, Der Zugriff a... / II. Der Schuldner als Miterbe

Miterbe: Rechte der Erbengemeinschaft beachten! Anders verhält es sich allerdings dann, wenn der Schuldner neben anderen zum Miterben berufen wird. In diesem Fall wird der Nachlass nach § 2032 Abs. 1 BGB gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Alle Miterben bilden dann eine Miterbengemeinschaft. Dies bedeutet, dassmehr

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AGkompakt 05/2009, Eine Ang... / I. Der Fall

Der Gläubiger hatte durch seinen Anwalt gegen den Schuldner unter der ihm bekannten Adresse vollstrecken lassen. Dabei stellte sich heraus, dass der Schuldner zwischenzeitlich verzogen war. Der Gläubiger ließ daraufhin unter der neuen Anschrift erneut vollstrecken. Dabei meldete er entsprechend der Abrechnung seines Anwalts für jede Vollstreckung eine gesonderte Verfahrensge...mehr

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FoVo 08/2009, Privat genutz... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des LAG zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, dass der Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung "nachhakt". Die Praxis zeigt, dass der Gläubiger sich nicht auf die Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO verlassen darf, insbesondere dann nicht, wenn der Drittschuldner mitteilt, dass keine pfändbaren Ansprüche bestehen. Der Gläubiger muss seine Informationsrech...mehr

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FoVo 12/2009, Jahresende: Lassen Sie titulierte Zinsen nicht verjähren!

Verjährung titulierter Forderungen: 30 Jahre Ist ein Anspruch rechtskräftig festgestellt, so verjährt er nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich nach 30 Jahren. Die Regelverjährung von drei Jahren nach § 195 BGB ist also außer Kraft gesetzt. Dies gilt nach § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB ebenso für Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen und Urkunden sowie nach § 197 Abs. 1 Nr. 5 ...mehr

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FoVo 01/2009, Erinnerung de... / I. Das Problem

Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner zum Termin zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen. Der Schuldner will sich hiergegen zur Wehr setzen, weil er die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung für nicht gegeben erachtet und legt Erinnerung nach § 766 ZPO ein. Was kann ich als Gläubiger dagegen tun?mehr