Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / I. Das Problem

Zwei Gläubiger mit Teilerfolg Wie nicht selten, sieht sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger gegenüber. G1 pfändet das Bankguthaben des Schuldners nach § 833a ZPO, wobei sich herausstellt, dass auch ein Sparbuch vorhanden ist. Um das Guthaben realisieren zu können, benötigt er nun aber das Sparbuch als Inhaberpapier zur Vorlage bei der Bank. Der zweite ...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / Schnelles Handeln ist gefragt

Schnelles Handeln ist gefragt Aufgrund des stetig fortschreitenden Schadens des Vermieters und Gläubigers, wenn der Schuldner die genannten Ansprüche nicht befriedigt und auch nicht auszieht, muss der Bevollmächtigte den Räumungsanspruch zeitnah rechtshängig machen. Hinweis Zu beachten ist, dass sich die Räumungsklage gegen alle Personen richten muss, die Mitbesitz an der Sach...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 1 I. Der Fall

Zug-um-Zug-Verurteilung Der Schuldner wurde mit zwei weiteren Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Gläubiger 31.500 EUR nebst Zinsen zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe eines Pkw an den Schuldner. Auf die Widerklage des Schuldners wurde der Gläubiger verurteilt, an den Schuldner diesen Pkw herauszugeben. In den Entscheidungsgründen führt das LG aus, der Gläubiger ...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 2 II. Die Entscheidung

Gesamtschuld: Gläubiger wählt aus! Es ist richtig, dass der Gläubiger gegen jeden der drei Schuldner vorgehen kann. Einer von ihnen kann den Gläubiger aber nicht darauf verweisen, er solle gegen einen anderen vorgehen. Das ist allein die Entscheidung des Gläubigers, der z.B. auch die Erfolgsaussichten einer Vollstreckung berücksichtigen kann. Widerklageanspruch nicht Vollstrec...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger sollte anders verfahren Die Entscheidung begünstigt den Gläubiger, überzeugt dabei aber nicht, so dass dem Gläubiger dem Grundsatz des sichersten Weges folgend eine andere Verfahrensweise nahezulegen ist. Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nac...mehr

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FoVo 5/2015, Nähere Angaben über die Vollstreckung gegen den Schuldner erhalten

Unbefriedigendes GV-Protokoll Wird der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Sachpfändung beauftragt, erhält der Gläubiger nicht selten nur die kurze Mitteilung, dass die Vollstreckung erfolglos verlaufen sei. Das lässt ihn mit der Frage allein, wie sinnvollerweise die Forderungsbeitreibung fortgesetzt werden sollte oder welche Wartefrist möglichst eingehalt...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 2 II. Die Entscheidung

Begehren des Gläubigers ist begründet Die Erinnerung des Gläubigers gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die Pfändung ohne die Leistung des Kostenvorschusses in Höhe von 650,00 EUR vorzunehmen, war zulässig und begründet. Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für die beantragte Pfändung lagen vor. Beurteilungsspielraum...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 3 Der Praxistipp

GVGA gibt die Antwort Die Entscheidung des LG Verden steht im Einklang mit der vom Gerichtsvollzieher im konkreten Fall nicht beachteten Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA). Das LG stellt dabei zunächst nur auf das allgemeine Weisungsrecht des Gläubigers nach §§ 31 Abs. 2, 58 Abs. 2 GVGA ab. Weisungen des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher danach insoweit zu berück...mehr

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FoVo 5/2015, Schuldnermotiv... / 3 Der Praxistipp

Richtiger Fingerzeig Im Ergebnis ist die Entscheidung zu begrüßen, weil der Gesetzgeber schon durch die Regelung in § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO zeigt, dass er dem Schuldner einen Anreiz geben möchte, sich unmittelbar zu bemühen, die titulierte Forderung ganz oder durch eine Ratenzahlungsvereinbarung auszugleichen. Danach unterbleibt der Erlass einer Eintragungsanordnung, wenn der...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Pfändung eines konkreten Pkw Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde (Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Er beauftragte den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Pkw Ford Focus beim Schuldner unter Angabe des amtlichen Kennzeichens. Die Pfändung sollte so durchgeführt werden,...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und begründet, soweit sie sich auf die Ablehnung des Gerichtsvollziehers J. beschränkt, die Rechtsanwaltskosten von 50,46 EUR für die zwischen dem Schuldner und der Gläubigerin am 8.3.2012 getroffene Ratenzahlungsvereinbarung als Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Der Gerichtsvollzieher J. wird daher insoweit angewiesen, den vorstehenden...mehr

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FoVo 5/2015, Schuldnermotiv... / 1 I. Der Fall

Gütliche außergerichtliche Einigung vor Eintragung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und beantragte die Abnahme der Vermögensauskunft. Dem kam der Schuldner nicht nach, so dass der Gerichtsvollzieher (GV) eine Eintragungsanordnung erließ. Noch bevor diese unanfechtbar wurde, einigten sich die Vollstreckungsparteien auf eine Ratenzahlungsverein...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist nicht zuzustimmen, da die Voraussetzungen hinsichtlich der Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht vorliegen. Das Gericht hat nicht zwischen Entstehung und letztlich Erstattungsfähigkeit der Gebühren unterschieden. I. Entstehen von Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung Zu Unrecht geht das AG Hamburg-St. Georg davon aus, dass vorliegend eine Einigungs...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher trägt bei einer Erklärung des Gläubigers, die gepfändete Sache solle im Gewahrsam des Schuldners verbleiben, kein Haftungsrisiko und muss dieser Weisung deshalb Folge leisten. LG Verden, 1.8.2014 – 6 T 146/14mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hat unter dem 12.8.2014 Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichtsvollziehers J. eingelegt, mit der dieser es trotz mehrfacher Aufforderung und ausführlicher Begründung durch die Gläubigerin abgelehnt hat, sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben, insbesondere die Kosten für eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner sowie die Kosten ...mehr

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FoVo 4/2015, Notwendige Anlagen zum Vollstreckungsauftrag

Monierungen vermeiden Ein schneller Vollstreckungszugriff setzt voraus, dass der Vollstreckungsauftrag ohne Monierungen bleibt und deshalb schnell bearbeitet werden kann. Anderenfalls droht nach § 804 Abs. 3 ZPO ein Rangverlust und damit die Einbuße einer Option zum Forderungsausgleich. Um solche Monierungen zu vermeiden, muss auch darauf geachtet werden, dass dem Vollstrecku...mehr

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FoVo 4/2015, Leistungen der Krankenkassen sind pfändbar

Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO muss ein Schuldner bei Frage 19 des weithin verwendeten Vordrucks Auskunft über Versicherungsleistungen und die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen geben. Umfassende Auskunft verlangen Gerade weil die Krankenversicherungen nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wird regelmäßig übersehen, dass auch Ansprüche geg...mehr

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AGS 4/2015, Kosten der "Ber... / 2 Aus den Gründen

Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Festsetzung der von der G. berechneten Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung unbegründet ist. 1. Die dem Gläubi...mehr

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AGS 4/2015, Kosten der "Ber... / 1 Sachverhalt

Der Schuldner wurde durch Versäumnisurteil des AG dazu verurteilt, die vormals vermietete Wohnung zu räumen und geräumt herauszugeben. Nachdem der Schuldner nicht freiwillig räumte, wurde der Gläubiger vom Gerichtsvollzieher in den Besitz der Wohnung eingewiesen. Der Gläubiger ließ die Wohnung unter Berufung auf sein Vermieterpfandrecht von der G. räumen und das Pfandgut über...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Monats- bzw. Dreimonatsfrist

Rn 8 Anders als nach früher geltendem § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO werden von § 88 Abs. 1 nur Sicherungen erfasst, die im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und danach bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung erlangt wurden[27]. Ohne dass in § 88 darauf hingewiesen wird, enthält § 139 Regeln für die Berechnung dieser Frist. Sie beginnt nach § 139 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen

Rn 13 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Unwirksamkeit der nach den oben dargestellten Voraussetzungen entstandenen Zwangssicherungen ipso iure ein.[48] Abzustellen ist auf den im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 angegebenen oder nach § 27 Abs. 3 unwiderleglich vermuteten Zeitpunkt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt, also sofort und nicht erst ab Zustel...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Erinnerung (§ 766 ZPO) bei Maßnahmen von Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht

Handelt es sich um eine Maßnahme des Gerichtsvollziehers, findet die Erinnerung nach § 766 ZPO statt (§ 1114 Nr. 1 ZPO). Für das Verfahren entstehen keine Gerichtsgebühren, jedoch sind Auslagen nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. zu erheben. Für die Kosten haftet der Erinnerungsführer nach § 22 Abs. 1 GKG oder derjenige, dem das Gericht die Kosten auferlegt hat (§ 29 Nr. 1 GKG)...mehr

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FoVo 3/2015, Dürfen Auskünf... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung den Namen, die Vornamen oder d...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 2 II. Die Entscheidung

Zustellung der Ladung im Parteibetrieb Nach § 802f Abs. 4 ZPO hat der GV die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zuzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Zustellung im Parteibetrieb gemäß §§ 191 ff. ZPO. Der GV nimmt sie aufgrund des Vollstreckungsauftrags (§ 192 ZPO) selbst vor (§ 193 ZPO) oder er lässt sie durch die Post durchführen (§ 194 ZPO; Seiler, i...mehr

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FoVo 3/2015, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Werden vom Gerichtsvollzieher die Vermögensverzeichnisse nach der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO übersandt, muss der Gläubiger regelmäßig feststellen, dass diese nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei sind. Dies gibt ihm einen Nachbesserungsanspruch gegen den Schuldner, da dieser nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben muss. Hinwe...mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft, bei unentschuldigtem Fernbleiben mit der Weiterleitung an das AG zur Erwirkung eines Haftbefehls und der nachfolgenden Verhaftung. Zudem teilte die Gläubigerin mit, mit einer Ratenzahlungsvereinbarung im Falle der glaubhaften Darlegung der m...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / Leitsatz

1. Die Weisung "Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, alle erforderlichen Zustellungen durch Aufgabe zur Post zu erledigen!" betrifft nur die Auslandszustellung, widerspricht deshalb für die Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft dem Gesetz und bleibt deshalb unbeachtlich. 2. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtsvollziehers, welche Zustellungsart...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 1 I. Der Fall

Umfang des Vollstreckungsauftrages Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV), dem Schuldner die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abzunehmen. Für den Fall, dass der Schuldner dem Termin unentschuldigt fernbleibt oder die Auskunft ohne Grund verweigert, wurde beantragt, den Erlass eines Haftbefehls und die Verhaftung des Schuldners zu bewirken. Zudem teilte die G...mehr

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FoVo 3/2015, Dürfen Auskünf... / I. Das Problem

Geschwärzte Auskünfte Unser Leser beantragt regelmäßig Vermögensauskünfte Dritter nach § 802l ZPO. Dabei muss er immer wieder feststellen, dass die Auskünfte des Bundeszentralamtes für Steuern in Teilen geschwärzt sind. Das wirft für ihn die Frage auf, ob und inwieweit Gerichtsvollzieher die erteilten Auskünfte vor der Weitergabe an den Gläubiger in Teilen unkenntlich machen ...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 3 Der Praxistipp

Finanzielle Auswirkungen nicht im Blick Die Entscheidung des OLG ist einseitig an der Bestätigung der Vorinstanzen orientiert und nimmt wesentliche Aspekte nicht auf. Die persönliche Zustellung verursacht nach Nrn. 100, 711, 716 KVGvKostG einen finanziellen Aufwand von 16,25 bis 29,25 EUR (10,00 + 3,25 – 16,25 + 3,00). Demgegenüber führt die Zustellung durch die Post nach Nrn...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin strebt mit ihrer sofortigen Beschwerde eine Ergänzung des Beschlusses des AG dahingehend an, dass ihre Verfahrensbevollmächtigte im Rahmen der für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewilligten Prozesskostenhilfe beigeordnet wird. Der am 11.1.1998 geborenen Gläubigerin steht nach dem Beschluss des AG Kindesunterhalt gegen den Sc...mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung berücksichtigt Auslegungskriterien Die Entscheidung ist in der Sache, aber auch in der juristischen Begründung überzeugend. Anders als das OLG Düsseldorf (FoVo 2014, 179) sieht das OLG Stuttgart, dass der Gesetzeswortlaut in der Anmerkung zu Nr. 207 KVGvKostG gerade nicht eindeutig ist, wenn einerseits zwar ein "und" die notwendige Verknüpfung der Vermögensauskun...mehr

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zerb 3/2015, Reichweite ein... / Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die nach § 352 Abs. 1 FamFG ergangene Feststellungsentscheidung ist nach § 58 FamFG statthaft und in der rechten Form und Frist eingelegt, §§ 63, 64 FamFG. (...) In der Sache ist die Beschwerde begründet und führt zur Zurückweisung des Erbscheinsantrags der Beteiligten zu 1), weil das privatschriftliche Ehegattentestament, das der Erblasser am 3.9./20.10....mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 2 II. Die Entscheidung

GV ist nicht beschwerdebefugt Die weitere Beschwerde des GV ist unzulässig. Dem GV steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Entscheidung über den Kostenansatz nicht zu (vgl. zuletzt LG Mannheim JurBüro 2014, 665 m.w.N.). Die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz stellt keinen unmittelbaren Eingriff in die Rechtsposition des GV dar. Sie ergeht ausschließlich im Ve...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen des § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher nach § 802l ZPO Drittauskünfte beim Träger der Rentenversicherung über de...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / 1 I. Der Fall

Sachpfändungsauftrag: SU nicht am Meldeort Der Gläubiger beauftragte den GV u.a. mit der Durchführung der Sachpfändung gemäß § 808 ZPO und bezeichnete hierbei die ladungsfähige Anschrift des Schuldners. Der GV versuchte, gegenüber dem Schuldner die Zwangsvollstreckung zum 27.11.2013 anzukündigen. Dieses Schreiben konnte der GV beim Schuldner nicht zustellen. Die Zustellungsur...mehr

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FoVo 2/2015, Pfändung einer Mietkaution

Der Schuldner als Mieter Die meisten Schuldner wohnen zur Miete. Auch wenn sie dann grundsätzlich verpflichtet sind, Mietzins zu entrichten, haben auch sie Geldansprüche gegen den Vermieter. Zu nennen ist hier der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung oder am Ende des Mietverhältnisses den die Mietkaution betreffenden Rückzahlungsanspruch. Ents...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher (GV) hat durch zumutbare Maßnahmen den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln, sofern dessen Wohnsitz in einem Mehrparteienhaus gemeldet ist und sich vor Ort kein entsprechender Name an Briefkasten oder Klingelschild befindet. AG Bremen, 11.6.2014 – 243 M 430663/14mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / I. Das Problem

Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis Ich betreibe für einen Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung von 732 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten. Der Schuldner hat eine handwerkliche Ausbildung, so dass ich vermute, dass er (wieder) arbeitet. Eine Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis hat ergeben, dass er im Dezember 2013 die Vermögensauskunft abgege...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 750 ZPO Nach § 750 Abs. 1 S. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn die Person, gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder den übrigen Vollstreckungstiteln (§§ 794, 795 ZPO) namentlich bezeichnet ist. Damit wird für das Vollstreckungsorgan die Prüfung, dass Gläubiger und Schuldner als Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit den ...mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 2 II. Die Entscheidung

Gleichzeitiger Auftrag lässt Gebühr entfallen Die Erinnerung der Gläubigerin ist gemäß § 766 Abs. 1 ZPO zulässig und begründet. Dem Gerichtsvollzieher steht die Gebühr nach Nr. 604 GvKostG nur einmal zu, da die Gebühr nach Nr. 207 GvKostG nicht angefallen ist. Im vorliegenden Fall ist der Gerichtsvollzieher im selben Auftrag und damit gleichzeitig im Sinne dieser Vorschrift b...mehr

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FoVo 1/2015, Die Zahlung is... / 3 Der Praxistipp

Bedeutung für den Gläubiger Die Bedeutung der Entscheidung für den Gläubiger erschließt sich erst auf den zweiten Blick, denn zunächst hat der Gläubiger ja gar kein Interesse daran, dass ein säumiger Schuldner nicht eingetragen ist. Soweit die Aufnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung dem Schuldner aber die Option eröffnet, im Schuldnerverzeichnis wieder gelöscht zu werden und...mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 3 Der Praxistipp

Wille des Gesetzgebers konsequent umgesetzt Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie setzt den Willen des Gesetzgebers konsequent um, der dahin ging, die gütliche Einigung in Zusammenhang mit der Sachpfändung und der Vermögensauskunft wie nach altem Recht nicht mit einer gesonderten Gebühr zu belegen. Nur wenn die gütliche Erledigung isoliert als neues Instrument...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / I. Das Problem

Heirat nach Titulierung Nachdem die Forderung des Gläubigers tituliert wurde, heiratete der Schuldner und nahm den Namen seines neuen Ehegatten an. Dieser Umstand wurde dem Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) für den Fall des Scheiterns einer gütlichen Einigung (§ 802b ZPO) mitgeteilt. Gleichzeitig wurde ihm zum Nach...mehr

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Zerb 1/2015, Pfändung von M... / 4. Dingliche Surrogation am Auseinandersetzungsguthaben

Das Pfändungspfandrecht des Gläubigers erstreckt sich kraft dinglicher Surrogation ohne weiteres auf Forderungen, die der Schuldner bei der Auseinandersetzung erwirbt.[13] An zugeteilten beweglichen Sachen setzt es sich dagegen nach heute wohl herrschender Meinung nur fort, wenn der Gläubiger eine Anordnung nach § 847 ZPO erwirkt hat und die Sachen dem Gerichtsvollzieher her...mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 1 I. Der Fall

Kombinierter Vollstreckungsauftrag Die Gläubigerin hat den Gerichtsvollzieher (GV) beauftragt, mit dem Schuldner eine gütliche Einigung i.S.d. § 802b ZPO nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen herbeizuführen und die sich ergebende Vollstreckungsforderung in Höhe eines Teilbetrages von 500,00 EUR im Wege der Zwangsvollstreckung zuzüglich der Kosten für den Auftrag beizutr...mehr

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Zerb 1/2015, Pfändung von M... / 2. Antrag auf andere Verwertung

Hinsichtlich der Verwertung des Erbteils kann der Gläubiger anstatt der Überweisung zur Einziehung auch eine andere Verwertung über eine Anordnung zur Veräußerung des Anteils gem. §§ 844, 857 Abs. 5 ZPO beantragen, wenn die gepfändete Forderung (hier: Miterbenanteil) bedingt oder betagt ist, oder ihre Einziehung wegen der Abhängigkeit von einer Gegenleistung oder aus anderen...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / A. Überblick

Grundtatbestand Der Grundtatbestand der Einigungsgebühr ist in Nr. 1000 VV geregelt. Grundsätzlich ist bei Wertgebühren von einem Gebührensatz i.H.v. 1,5 auszugehen. Entgegen der häufig anzutreffenden Bezeichnung handelt es sich dabei nicht um den "außergerichtlichen Gebührensatz", sondern einfach um den Grundtatbestand. Mit gerichtlicher/außergerichtlicher Tätigkeit hat dies...mehr