Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 01/2009, Frist für die... / I. Die Praxis

Lange Bearbeitungszeiten als Ärgernis Wird ein Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilt, so zeigt die Praxis nicht selten Bearbeitungszeiten von bis zu vier Monaten, teilweise sogar darüber hinaus. Teilweise wird schon mit der Eingangsbestätigung darauf hingewiesen, dass von Sachstandsanfragen vor Ablauf von drei bzw. sogar sechs Monaten abgesehen werden soll –...mehr

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FoVo 03/2009, Drittschuldne... / III. Was ist in der Praxis zu tun?

Den Gerichtsvollzieher "motivieren" Damit nach Möglichkeit der Gerichtsvollzieher den § 806a ZPO im Rahmen der Zwangsvollstreckung richtig und vollständig umsetzt, kann mit dem Vollstreckungsauftrag nochmals intensiv darauf hingewiesen werden. Im Rahmen der Durchsuchung nach pfändbarer Habe müssten vom Gerichtsvollzieher ohne weiteres unterschiedliche Unterlagen wie Kontoausz...mehr

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FoVo 02/2009, Offenbarungsv... / 3 Der Praxistipp

Auskunft vollständig und widerspruchsfrei? Immer wieder ist festzustellen, dass die Vermögensauskunft des Schuldners im Offenbarungsverfahren nach §§ 807, 899 ZPO unvollständig und nicht widerspruchsfrei ist. Der Gläubiger muss dann die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses betreiben. Ein Gläubiger, der geltend macht, der Gerichtsvollzieher habe ein unvollständiges oder u...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gerichts... / II. Die Entscheidung

Das Gericht weist darauf hin, dass dem Gläubiger für die Zwangsvollstreckung Prozesskostenhilfe bewilligt worden war. Gem. § 84 Nr. 1 GVO i.V.m. § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO darf der Gerichtsvollzieher von dem Gläubiger keine Kosten für seine Tätigkeit erheben. Zahlt der Gläubiger trotzdem, so sind die Kosten durch den Gerichtsvollzieher an ihn zurückzuzahlen. Eine Erst...mehr

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FoVo 12/2009, Die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses

Ziel ist ein vollständiges Vermögensverzeichnis Das Vermögensverzeichnis soll möglichst umfassend und erschöpfend Auskunft über alle Vermögenswerte des Schuldners geben. Von der Zweckrichtung des Vermögensverzeichnisses ausgehend, dem Gläubiger Möglichkeiten des Zugriffs auf diese Vermögenswerte zu schaffen, muss die Auskunft so beschaffen sein, dass der Gläubiger alle Inform...mehr

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FoVo 07/2009, Aus der Geset... / II. Reform der Sachaufklärung im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 18.6.2009 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung beschlossen. Der Bundesrat wird nach dem Redaktionsschluss dieser Ausgabe, am 10.7.2009, das Gesetz beraten. An seiner Zustimmung gibt es kaum Zweifel, da das Gesetz von ihm eingebracht wurde. Mit dem Gesetz soll einerseits die Informationsgewinnung des Gläubigers in der Zwangs...mehr

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FoVo 05/2009, Bezahlt wird ... / 1 Der Fall

GV will Gebühr für Nachbesserung Der Gläubiger hat von dem Gerichtsvollzieher die Nachbesserung eines Vermögensverzeichnisses durch den Schuldner im Offenbarungsverfahren verlangt. Der Gerichtsvollzieher hat dies abgelehnt und eine Gebühr nach Nr. 260 KVGvKostG in Höhe von 30,00 EUR zuzüglich der Nebenkosten berechnet. Hiergegen hat sich der Gläubiger mit Erfolg gewandt.mehr

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AGkompakt 05/2009, Eine Ang... / II. Die Entscheidung

Das AG hat die Erinnerung zurückgewiesen. Der Gerichtsvollzieher habe zutreffend die Gebührenforderung für eine zweite Vollstreckung unberücksichtigt gelassen. Es lägen nicht mehrere Vollstreckungsmaßnahmen vor, weil es sich bei einem Vollstreckungsauftrag an einen zweiten Gerichtsvollzieher, der durch den Wohnungswechsel des Schuldners notwendig geworden sei, um dieselbe Ei...mehr

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FoVo 05/2009, Effektive Zwangsvollstreckung: Der gleichzeitige Vollstreckungszugriff

In der Praxis zeigt sich häufig die Konstellation, dass der Gläubiger keine Informationen über den Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners hat oder Informationen vorliegen, die unterschiedliche Vollstreckungsarten oder den Vollstreckungszugriff an unterschiedlichen Orten zulässt. Es stellt sich im letzteren Fall die Frage, wie der Gläubiger taktisch klug vorgeht. Dabei is...mehr

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FoVo 11/2010, Konsequentes Informationsmanagement nach der Forderungspfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

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FoVo 05/2009, Bezahlt wird ... / 3 Der Praxistipp

Geklärt: Keine Kosten bei berechtigtem Nachbesserungsverlangen In Rechtsprechung und Literatur kann als geklärt angesehen werden, dass eine Gebühr nach Nr. 260 KV GvKostG nicht anfällt, wenn eine bereits abgegebene eidesstattliche Versicherung nachzubessern ist (Winterstein, DGVZ 2004, 119; LG Mönchengladbach Rpfleger 2009, 160; AG Bremen JurBüro 2008, 667; AG Krefeld JurBüro...mehr

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FoVo 04/2009, Erst Vollstre... / 2 Die Entscheidung

Die Voraussetzungen der Offenbarung Nach § 807 Abs. 1 ZPO ist der Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Offenbarung seiner Vermögensverhältnisse verpflichtet, wenn die Pfändung nachweislich (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 807 ZPO Rn 16) nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat (Nr. 1) oder wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass e...mehr

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FoVo 09/2009, Neue BGH-Rechtsprechung richtig umsetzen: Pfändung eines Pflichtteilsanspruches

In FoVo 2009, 114 hatten wir über die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Pfändung des Pflichtteilsanspruchs (BGH v. 26.2.2009, VII ZB 30/08) berichtet. Der Gläubiger wird sein Formularwesen und seinen Workflow dieser Rechtsprechung anzupassen haben. Als Arbeitshilfe stellen wir Ihnen nachfolgend das Muster des Pfändungsbeschlusses, die Aufforderung zur Abgabe de...mehr

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AGS 04/2009, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Im Rahmen der Kostenfestsetzung gem. § 788 ZPO sind nur die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig. Grundsätzlich gehört die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV zu den Kosten der Zwangsvollstreckung und kann durch die Kostenfestsetzung erfasst werden. Ihre Erstattungsfähigkeit setzt allerdings voraus, dass die Einschaltung des Rechtsanwalts zur zweckentsprechende...mehr

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FoVo 04/2009, Erst Vollstre... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung ist praxisfern Die Entscheidung des Landgerichts ist praxisfern und bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für den Gläubiger, unter dem letztlich auch der Schuldner leidet, der die Kosten des zusätzlichen Auftrages nach § 788 ZPO zu tragen hat, wenn es im weiteren Verlauf der Zwangsvollstreckung doch noch zu einem Erlös kommt. Was ist am Arbeitsplatz zu pfänden? Am Ar...mehr

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FoVo 12/2010, Pfändung einer Lebensversicherung: Anschreiben an Schuldner und Versicherungsgesellschaft

Im vorstehenden Aufsatz haben wir Ihnen gezeigt, was nach der Pfändung einer Lebensversicherung zu tun ist. Wesentlich ist es danach insbesondere, den Schuldner zur Herausgabe der maßgeblichen Unterlagen aufzufordern. Muster 1: Auskunft und Herausgabe nach § 836 Abs. 3 ZPO An den … [Schuldner] Sehr geehrte(r) Frau/Herr, in der Zwangsvollstreckungssache …/… haben wir aufgrund de...mehr

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AGkompakt 05/2009, Eine Ang... / Leitsatz

Auch dann, wenn aufgrund eines Wohnungswechsels des Schuldners ein zweiter Vollstreckungsauftrag bei einem weiteren Gerichtsvollzieher gestellt wird, ist nur eine Vollstreckungsangelegenheit nach § 18 Nr. 3 RVG a.F. = § 18 Nr. 1 RVG n.F. gegeben. Der Anwalt des Gläubigers erhält seine Gebühren in diesem Fall insgesamt nur einmal. AG Fürth, Beschl. v. 16.4.2008 – 1 M 1897/08mehr

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FoVo 07/2009, Vorsicht bei ... / Leitsatz

Die Bestimmung des § 815 Abs. 3 ZPO ist auf freiwillige Zahlungen des Schuldners an den Gerichtsvollzieher entsprechend anwendbar. BGH, 29.1.2009 – III ZR 115/08mehr

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FoVo 10/2009, Ist der Pkw t... / I. Das Problem

Pkw pfändungsgeschützt? Soll der Pkw vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden, wird nicht selten eingewandt, der Pkw sei unpfändbar, weil der Schuldner ihn benötige, um zur Arbeit zu gelangen. Der Schuldner beruft sich damit auf § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. Was kann in dieser Situation noch eingewandt werden?mehr

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AGkompakt 05/2009, Eine Ang... / I. Der Fall

Der Gläubiger hatte durch seinen Anwalt gegen den Schuldner unter der ihm bekannten Adresse vollstrecken lassen. Dabei stellte sich heraus, dass der Schuldner zwischenzeitlich verzogen war. Der Gläubiger ließ daraufhin unter der neuen Anschrift erneut vollstrecken. Dabei meldete er entsprechend der Abrechnung seines Anwalts für jede Vollstreckung eine gesonderte Verfahrensge...mehr

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FoVo 08/2009, Ansprüche der Gesellschaft gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer richtig pfänden

In FoVo 2009, 49 haben wir Ihnen die Auswirkungen der Reform des GmbH-Rechtes vom 1.11.2008 auf das Zwangsvollstreckungsrecht vorgestellt und Ihnen bereits erste Arbeitshilfen in Form von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an die Hand gegeben. Entsprechend der damaligen Ankündigung erhalten Sie nachfolgend ein Muster eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem ...mehr

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FoVo 02/2009, Verschleierte... / IV. Das müssen Sie aus den BAG-Entscheidungen für die Praxis beachten

Solche Einziehungsklagen lagen auch den zwei eingangs zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zugrunde. BAG: Pfändung ohne Rückwirkung Aus der ersten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.3.2008 muss der Gläubiger die Konsequenz ziehen, sehr schnell zu handeln. Der Schuldner hat – auch nicht fiktiv – keinen rückwirkenden Anspruch auf die verschobenen oder ...mehr

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FoVo 01/2009, Erinnerung de... / IV. Vorrang des Widerspruchs beachten

Widerspruch verdrängt Erinnerung Der Statthaftigkeit der Erinnerung steht aber auch entgegen, dass diese durch den spezielleren Rechtsbehelf des Widerspruchs nach § 900 Abs. 4 ZPO verdrängt wird. Da der Gläubiger den Antrag auf Durchführung des Offenbarungsverfahrens gestellt und der Gerichtsvollzieher dieses eingeleitet hat, greifen die Vorschriften der § 900 ff. ZPO ein. § ...mehr

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FoVo 11/2009, Der Zugriff a... / II. Der Schuldner als Miterbe

Miterbe: Rechte der Erbengemeinschaft beachten! Anders verhält es sich allerdings dann, wenn der Schuldner neben anderen zum Miterben berufen wird. In diesem Fall wird der Nachlass nach § 2032 Abs. 1 BGB gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Alle Miterben bilden dann eine Miterbengemeinschaft. Dies bedeutet, dassmehr

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FoVo 08/2009, Privat genutz... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des LAG zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, dass der Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung "nachhakt". Die Praxis zeigt, dass der Gläubiger sich nicht auf die Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO verlassen darf, insbesondere dann nicht, wenn der Drittschuldner mitteilt, dass keine pfändbaren Ansprüche bestehen. Der Gläubiger muss seine Informationsrech...mehr

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FoVo 12/2009, Jahresende: Lassen Sie titulierte Zinsen nicht verjähren!

Verjährung titulierter Forderungen: 30 Jahre Ist ein Anspruch rechtskräftig festgestellt, so verjährt er nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich nach 30 Jahren. Die Regelverjährung von drei Jahren nach § 195 BGB ist also außer Kraft gesetzt. Dies gilt nach § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB ebenso für Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen und Urkunden sowie nach § 197 Abs. 1 Nr. 5 ...mehr

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FoVo 01/2009, Erinnerung de... / I. Das Problem

Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner zum Termin zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen. Der Schuldner will sich hiergegen zur Wehr setzen, weil er die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung für nicht gegeben erachtet und legt Erinnerung nach § 766 ZPO ein. Was kann ich als Gläubiger dagegen tun?mehr

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FoVo 11/2009, Muss die Geld... / I. Das Problem

GV gibt Geldempfangsvollmacht nicht zurück Der Gerichtsvollzieher hat die Vorlage der Geldempfangsvollmacht im Original verlangt. Nach Abschluss der Zwangsvollstreckung weigert er sich nun, die Geldempfangsvollmacht zurückzusenden. Hat er damit Recht?mehr

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FoVo 11/2010, Rentenbescheid kann vom Drittschuldner herausverlangt werden

Bei der Pfändung eines Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Herausgabe des jeweils gültigen Rentenbescheids (bzw. der jeweils gültigen Rentenmitteilung) durch den Drittschuldner mit gepfändet und mit in den PfÜB aufgenommen werden; eine Herausgabeanordnung nach § 836 Abs. 3 ZPO entfällt dann. Der Herausgabe des Rentenbescheids durch den Drittschuldner stehen Gründe des Date...mehr

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FoVo 08/2009, Wann ruht der... / I. Die Praxis

Nach Einleitung eines Vollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher (GV) ist es nicht selten der Fall, dass sich der Schuldner mit dem Gläubigervertreter in Verbindung setzt, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und die drohende Vollstreckung abzuwenden. Ruhen des Antrages bedeutet in der Regel die Rücksendung der Unterlagen Wird daraufhin beim GV das Ruhen des Verfahrens b...mehr

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FoVo 08/2009, Für Zerstörun... / Leitsatz

Bei pflichtwidrigem Handeln des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan tritt die Amtshaftung ein. Daneben ist kein Raum für eine Haftung des Gerichtsvollziehers als Verrichtungsgehilfe des Gläubigers. BGH, 5.2.2009 – IX ZR 36/08mehr

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FoVo 12/2009, Das Vermieter... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung der Schuldnerin ist unzulässig Der Schuldnerin fehlt für die von ihr eingelegte Erinnerung das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis mit der Folge, dass die Erinnerung unzulässig ist. Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung kann die Schuldnerin nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die sie selbst beschwert ist. Daran fehlt es, wenn die Schuldne...mehr

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FoVo 04/2009, Weitere volls... / 3 Der Praxistipp

Offene Streitfrage auch in Zukunft Die von dem OLG Celle aufgezeigte Streitfrage wird weiter offen bleiben, nachdem die Parteien des konkreten Verfahrens von der Möglichkeit der – zugelassenen – Rechtsbeschwerde keinen Gebrauch gemacht haben. Für die Praxis sollte der Gläubiger der Streitfrage möglichst aus dem Wege gehen, indem er darlegt, welche unterschiedlichen Vollstrecku...mehr

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FoVo 11/2010, Vollstreckung... / III. Der Praxistipp

Schuldner muss Anspruch binnen zwei Wochen erfüllen … Wurde dem Schuldner der Vollstreckungstitel zugestellt, ist er grundsätzlich gefordert, den titulierten Anspruch von sich aus zu erfüllen. Eine weitere Zahlungsaufforderung durch den Gläubiger ist nicht erforderlich. … um eine anwaltliche Zahlungsaufforderung zu vermeiden Kommt der Schuldner dieser Verpflichtung nicht nach, ...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / 1. Ehescheidungsrecht

Das Scheidungsrecht ist ein kompliziertes Mosaik der Scheidungsgründe geblieben. Der Gesetzgeber hat nicht den Mut gehabt, vollkommenen Abstand vom Schuldprinzip zu nehmen. Vor allem die etwas barbarisch anmutende Feststellung des Ehebruchs durch den Gerichtsvollzieher ruft im Lichte des Art. 8 EMRK Bedenken auf. Neben der alten, aber renovierten einverständlichen Scheidung m...mehr

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FF 06/2011, BMJ: Unterhaltsansprüche können bald europaweit schneller durchgesetzt werden

Zu dem Beschluss des Bundesrates, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EG-Unterhaltsverordnung keine Einwände zu erheben, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Mit dem Beschluss des Bundesrates ist gewährleistet, dass das Durchführungsgesetz rechtzeitig zum 18. Juni 2011 in Kraft treten kann. Ab diesem Zeitpunkt wird d...mehr

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AGS 08/2009, Streitwertbeme... / 2 Aus den Gründen

Der Gebührenstreitwert bemisst sich gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 3 ZPO für Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz nach dem Interesse des Verfügungsklägers an der Sicherung des Anspruchs. Da in der Regel eine vorläufige Entscheidung erstrebt wird, bleibt es bei den meisten einstweiligen Verfügungen bei einer Bruchteilsbewertung im Rahmen der unteren Hälfte des Hauptsachewe...mehr

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AGS 12/2010, Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung. Handkommentar zum gesamten Recht der Zwangsvollstreckung – ZPO, ZVG, Nebengesetze, Europäische Regelungen, Kosten. Herausgegeben von Johann Kindl, Caroline Meller-Hannich und Hans-Joachim Wolf. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 1. Aufl. 2010. 2556 S., 98,00 EUR Mit dem vorliegenden Handkommentar wird erstmals das gesamte Zwangsvollstreckungsrecht in einem Band k...mehr

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FoVo 01/2009, Erinnerung de... / II. Ist die Erinnerung überhaupt statthaft?

Nach § 766 ZPO ist die Erinnerung gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und wegen Mängeln in dem vom Gerichtsvollzieher zu beobachtenden Verfahren statthaft. Insoweit könnte die Erinnerung der statthafte Rechtsbehelf sein, weil die Zwangsvollstreckung nach § 750 ZPO nur beginnen darf, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass d...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 1. Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvergleichen

Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV wird folgender Satz angefügt: "Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn die Verwirklichung des Anspruchs unsicher ist." Begründung: Es ist umstritten, ob die Einigungsgebühr entsteht, wenn ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, danach aber ein Ratenzahlungsvergleich geschlossen wird. Nach dem Wortlaut der Nr. 1000 VV dürf...mehr

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AGS 09/2011, Abrechnung bei... / I. Zwangsvollstreckung mit Ratenzahlungsvergleich

Zunächst einmal war der Anwalt mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragt. Diese Tätigkeit stellt gegenüber dem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine gesonderte Angelegenheit dar. Der Anwalt erhält für die Zwangsvollstreckung eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Maßgebender Gegenstandswert ist der Wert der Forderung einschl...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / a) Scheidung aufgrund unheilbarer Ehezerrüttung

Mit dem Scheidungsgrund der unheilbaren Ehezerrüttung wird Abstand vom Schuldprinzip genommen. Die Ehescheidung ist keine Sanktion für Fehlverhalten mehr, sondern ein Recht für die Ehegatten. Wenn der Richter feststellt, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist, muss er die Ehescheidung aussprechen (Art. 229 § 1 S. 1 ZGB). Der Scheidungsgrund der unheilbaren Ehezerrüttung kennt d...mehr

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FoVo 07/2009, Vorsicht bei ... / 3 III. Der Praxistipp

Die Auffassung des BGH hatte im konkreten Fall zur Folge, dass die Vollstreckungsgegenklage begründet war. Der Gläubiger hat die Kosten des Klageverfahrens in drei Instanzen zu tragen. Es bedarf keiner Ausführungen, dass sich damit sein ursprünglicher Vollstreckungserfolg ins Gegenteil verkehrt hat. Richtiger Weg: § 766 ZPO Richtig wäre es gewesen, wenn der Gläubiger die Zahlu...mehr

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FoVo 05/2009, Bezahlt wird ... / 2 Die Entscheidung

Nachbesserungsgebühr im GVKostG nicht vorgesehen Dem Gerichtsvollzieher steht die mit Kostenrechnung berechnete Gebühr nicht zu. Der Gläubiger hatte ausdrücklich nur eine Nachbesserung der bereits abgegebenen eidesstattlichen Versicherung beantragt. Für einen solchen Antrag fiel die berechnete Gebühr nicht an. Die Gebühren, die für die Abnahme der eisdesstattlichen Versicheru...mehr

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FoVo 12/2010, Erneute volls... / 2 II. Die Entscheidung

Die Voraussetzungen Die Rechtspflegerin ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung vorliegen. Der Gläubiger muss ein Recht auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (§ 724 ZPO) sowie zusätzlich ein Interesse an einer nochmaligen vollstreckbaren Ausfertigung haben (Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 733 ...mehr

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FF 04/2009, KiWoMaG / I. Eine schnelle Geburt

Todesfälle wie der von Lea-Sophie aus Schwerin,[1] aber auch problematische Wegnahmen von Kindern durch das Jugendamt[2] haben die breite Öffentlichkeit erschüttert und wachgerüttelt. Die Medien haben in vielen Facetten und aller Ausführlichkeit hierüber berichtet, interdisziplinäre Arbeitskreise, meist runde Tische genannt, wurden ob dieser Problematik gefordert und eingeri...mehr

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FoVo 01/2009, Erinnerung de... / III. Wirkung der Erinnerung

Erinnerung hat keine aufschiebende Wirkung Es darf allerdings nicht übersehen werden, dass auch die unzulässige Erinnerung nach § 766 ZPO geeignet ist, das weitere Vollstreckungsverfahren zu verzögern. Dies gibt dem Schuldner die Möglichkeit, sein Einkommen und Vermögen zu verschieben oder zu verschleiern. Deshalb muss der Gläubiger einerseits einer solchen Erinnerung gegenüb...mehr

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FoVo 02/2009, Erforderliche... / 3 Der Praxistipp

Keine Addition der einzelnen Teilbeträge, sondern genaue Bezeichnung der jeweiligen Teilbeträge Im mahngerichtlichen Verfahren ist bei der Bezeichnung des Anspruchs höchste Sorgfalt geboten, insbesondere wenn mit der Zustellung des Mahnbescheids die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB erfolgen soll. Dies gilt umso mehr, wenn nur Teilbeträge aus verschiedenen Ei...mehr

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FoVo 02/2009, Kontopfändung... / II. Die sofortige Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung nach § 766 ZPO

Soweit der Rechtspfleger die Aufnahme der Herausgabeverpflichtung des Schuldners hinsichtlich der Kontoauszüge verweigert, lehnt er den Erlass des begehrten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ab. Dies stellt eine Entscheidung im Zwangsvollstreckungsverfahren dar, die mit der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO angegriffen werden kann. Hinweis Dabei ...mehr

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FoVo 09/2009, GbR als Schul... / II. Die Lösung

Die Zustellung des Titels als Vollstreckungsvoraussetzung Der Beginn der Zwangsvollstreckung setzt nach § 750 ZPO voraus, dass der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung besitzt, d.h. eine mit der Vollstreckungsklausel nach den §§ 724 ff. ZPO versehene Ausfertigung des Vollstreckungstitels. Diese besteht in der Regel lediglich aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem T...mehr