Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 54 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i. d. R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30...mehr

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Risikoanalyse: So erkennen ... / 2.3 Beispiel: Annahme von Geschenken

Bei Unternehmen U handelt es sich um eine große Maklerfirma, welche international tätig ist. Es kommt häufig vor, dass die Makler des Unternehmens Geschenke für ihre erfolgreiche Arbeit erhalten. Die Geschenke fallen dabei sehr unterschiedlich aus: Blumensträuße, Kino-Gutscheine oder auch teure Wellness-Wochenenden. Für die Annahme von Geschenken bestehen im Unternehmen kein...mehr

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Internal Investigations: Re... / 6.1 Der interne evidente Verstoß: Untreue

In den meisten Unternehmen gehören interne Compliance-Verstöße leider zum Arbeitsalltag. Gerade in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine interne Ermittlung durchzuführen. Der Grund dafür liegt insbesondere darin, dass sich gerade Verstöße von den eigenen Mitarbeitern negativ auf das Arbeitsklima auswirken können und im Unternehmen grundsätzlich für eine Ausnahmesituation so...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 2.2 Eigenmacht des Verwalters

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Die Grenzen dessen, was der Verwalter insoweit eigenständig veranlassen kann und wann er einen Beschluss der Wohnungseigentümer herbeiführen muss, richten sich m...mehr

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Compliance-Strukturanalyse:... / 5 Negatives Beispiel: Die Annahme von Zuwendungen

Ein alltägliches Szenario stellt für die meisten Unternehmen die Annahme von Zuwendungen dar. An dieser Stelle ist große Vorsicht geboten, da durch die Annahme von Geschenken schnell ein Korruptionsverdacht entstehen kann. Zudem besteht oftmals Unsicherheit bei Betroffenen, wie sie sich bei der Annahme von Geschenken verhalten sollen und vor allem dürfen. Der Prozess sollte ...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.3 Notgeschäftsführung

Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 18 Abs. 3 WEG berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem Gemeinschaftseigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind. Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Fall der Notgeschäftsführung vorliegt. Ein Wohnungseigentümer, der ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Arbeiten am Gemeinschaftseigen...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.4.1 Erhaltungsmaßnahmen

Haben Wohnungseigentümer eigenmächtig Erhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchgeführt, steht ihnen kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.[1] Für den Gegenanspr...mehr

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Internal Investigations: Re... / 6.2 Der Verdachtsfall mit Außenwirkung: Datenschutzverstoß

Neben einem evidenten Verstoß werden Betroffene häufig mit der Situation eines Verdachtsfalls konfrontiert. In diesen Fällen ist besondere Vorsicht geboten, da es dem internen Arbeitsklima ungemein schaden kann, wenn sich herausstellt, dass ein Mitarbeiter zu Unrecht beschuldigt und verdächtigt wurde. Dennoch muss Verdachtsfällen immer nachgegangen werden, da im Zweifelsfall...mehr

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Compliance-Strukturanalyse:... / 4 Positives Beispiel: Die Durchführung von Bewerbungsgesprächen

Bei der Durchführung der Strukturanalyse werden sich alle Unternehmen mit Prozessen aus dem Arbeitsrecht auseinandersetzen müssen, insbesondere mit der Durchführung von Bewerbungsgesprächen. Bei diesem Prozess bestehen in der Praxis häufig Unsicherheiten, da vor allem die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.2 Abweichende Haftungsvereinbarungen

Rz. 114 Nach den Vorstellungen des HGB spielt der Kommanditist im Rahmen der KG eine untergeordnete Rolle; er tritt im Normalfall als Geldgeber auf, während die Geschäfte vom Komplementär geführt werden, der dadurch und durch sein eigenes finanzielles Engagement die Geschicke der KG zur Hauptsache bestimmt. Rz. 115 Diese Verhältnisse haben sich in der Praxis seit längerem völ...mehr

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Internal Investigations: Re... / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber im Rahmen einer internen Ermittlung keine vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Aber Achtung: einige spezifische Ermittlungshandlungen und Maßnahmen, sind nur nach der Beteiligung des zuständigen Betriebsrats erlaubt. Als Beispiel dient die Auswertung elektronisch gespeicherter Aufzeichnungen von Arbeitnehmern, bei dem der Arbeitgeber ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / f) Gewerbesteuer

Eine Familienstiftung ist nur mit ihrem Gewerbebetrieb als auch mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Die Besonderheit gegenüber Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeiten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), ist, dass Familienstiftungen dieser Gewerblichkeitsfiktion ...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.2 Aufsichtsratsvergütungen

Zwar handelt es sich bei Aufsichtsratsvergütungen zweifellos um Betriebsausgaben, doch durch die Regelung in § 10 Nr. 4 KStG wird die Hälfte der Vergütungen an Überwachungsorgane der Geschäftsführung den nicht abziehbaren Aufwendungen zugeordnet. Zu den Kontrollorganen rechnet in erster Linie der Aufsichtsrat; doch auch ein eventuell bestehender Verwaltungsrat oder Beirat üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Rechtfertigung

Rz. 68 Liegt eine nachteilige Ungleichbehandlung vor, ist schließlich zu fragen, ob die Beeinträchtigung der Grundfreiheit gerechtfertigt ist. Rz. 69 Dies ist dann der Fall, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem steuerlichen Vorteil und dem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung besteht ("Kohärenz").[1] Der Ausgleich des steuerlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsförderliche Moti... / 3 Kommunikations- und Informationsanforderungen in einem BGM

Wenn es um das Thema BGM geht, tauchen in den Köpfen der Mitarbeiter und Führungskräfte unterschiedliche Gedanken, vielleicht sogar Sorgen und Ängste auf. So sagen sich Mitarbeiter: Was ist BGM und wofür soll das gut sein? Wollen die wissen, ob ich krank und schwach bin? Unsere Meinung zählt doch eh nicht! Führungskräfte: Was ist BGM und wofür soll das gut sein? Welchen Nutzen zie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsförderliche Moti... / 2 Erwartungen und Bedürfnisse an ein BGM

In einem Unternehmen treffen verschiedenste Gruppen aufeinander – alle mit unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnissen, insbesondere auch im Hinblick auf ein BGM. So ist es der Traum eines jeden Unternehmers, eine funktionsfähige Belegschaft mit hochengagierten und leistungsbereiten Mitarbeitern zu haben, die keine Unfälle und krankheitsbedingten Fehlzeiten aufweisen. In ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und Kanzleimi... / 4 Über Schnittstellen Mandanten anbinden

Mandanten digitalisieren sich häufig in Eigenregie. Die Folge ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Buchhaltungslösungen in der eigenen Mandantschaft. Doch als Kanzlei kann Aufklärungsarbeit dahingehend geleistet werden, dass Mandanten nur mit solchen Systemen arbeiten, die eine digitale Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater unterstützen. In der Regel erfolgt diese Zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gewinn i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ist bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit der Überschuss, der sich durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr ergibt. Dieser Grundsatz wird aber durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die in den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Rechtliche Qualifizierung des Innenverhältnisses

Rz. 256 Es stellt sich die Frage, wie das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten rechtlich zu qualifizieren ist. In Betracht kommen insbesondere ein reines Gefälligkeitsverhältnis, ein Auftrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Ist der Bevollmächtigte ein naher Angehöriger oder eine sonst sehr nahestehende Person und wird die Vollmacht daher u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ideeller Bereich

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der steuerneutrale (ideelle) Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. In dem ideellen Bereich werden unmittelbar die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke verfolgt. Zu den Einnahmen des ideellen Bereichs zählen beispielsweise bei einem Verein die Mitgliedsbeitr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Satzung der Stiftung muss eine besondere Bindung ihres Vermögens (Grundstockvermögen und übriges Vermögen) für st-begünstigte Zwecke vorsehen. Das Vermögen der Stiftung muss bei Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall st-begünstigter Zwecke für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Hat sich der Stifter einen (zulässigen) Rückgewährsanspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Auswertung von Verfassungsschutzberichten

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Gewährung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) setzt nach § 51 Abs. 3 Satz 1 AO (Anhang 1b) auch voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anforderungen an die Satzung

Tz. 38 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch den in § 5 Abs 1 Nr 9 normierten Verweis auf die Regelungen der §§ 51 bis 68 AO sind die wes Regelungen zu den st-begünstigten Zwecken in der AO enthalten. Die Voraussetzungen der St-Begünstigung nach § 5 Abs 1 Nr 9 müssen einerseits durch das Satzungsgeschäft des Rechtsgebildes erfüllt sein und andererseits durch die tats Geschäftsfüh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Aufrechnung Verbindli... / 7 Hin- und Herzahlung

Im Unterschied zur Aufrechnung gegenüber einer angeschlagenen GmbH handelt es sich bei der Hin- und Herzahlung nicht um eine Papierbuchung, sondern es fließen tatsächlich Gelder. Aber auch im Rahmen einer Hin- und Herzahlung kann eine wirksame Einlagenerbringung versagt bleiben. So geht man immer dann von einer Umgehung der Kapitalaufbringungsregeln aus, wenn ein enger zeitli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Doppelstiftung

Tz. 160 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Doppelstiftungen sollen dem Zweck ihrer Konstruktion nach sowohl gemeinnützige Zwecke als auch den Erhalt eines Unternehmens verfolgen. Die Bündelung in einer einzigen Stiftung (sog Kombinationsstiftung) würde in den meisten Fällen einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (§ 55 AO) und Ausschließlichkeit (§ 56 AO) darstellen. In der Praxis wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abnutzbares Anlagevermögen

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Im Rahmen der vorzunehmenden Gewinnermittlung muss zunächst entschieden werden, welche Wirtschaftsgüter im Einzelnen dem Betrieb zuzuordnen sind und ob sie ggf. unmittelbar für Zwecke dieses Betriebes genutzt werden. Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Grundstücke/Grundstücksteile oder Gebäudeteile, die selbständige Wirtschaftsgüter sind, können...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geleitwort

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zwischenzeitlich sind seit dem leider viel zu frühen Tod des Begründers dieses Werkes, Herrn Hans-Georg Reuber, einige Jahre verstrichen. Das noch von Herrn Reuber ausgewählte Autorenteam hat die Herausforderung angenommen, den Kommentar im Sinne Herrn Reubers fortzuführen und die Besonderheiten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und damit zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuständigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Frage, welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, richtet sich nach der betroffenen Steuerart. Die Zuständigkeiten werden in den §§ 18–27 AO (Anhang 1b) wie folgt geregelt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Wie und ggf wann kann ein Rückforderungsanspruch entstehen?

Tz. 720b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Ansprüche in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer vGA können auf unterschiedlichen zivilrechtlichen Grundlagen beruhen; dazu s Neumann (in Sch/F, § 8 Rn 1095): Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschrift des § 30 GmbHG (§ 31 Abs 1 GmbHG), unzulässige Kreditgewährung an den Geschäftsführer aus gebundenem Vermögen (§ 43a GmbHG), Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Klare und eindeutige Vereinbarung

Tz. 266 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Vereinbarung ist klar und eindeutig, wenn ein außen stehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die Leistung auf Grund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wird (s Urt des BFH v 24.01.1990, BStBl II 1990, 645; v 04.12.1991, BStBl II 1992, 362) und in welcher Höhe – einerlei ob laufend oder einmalig – e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Prüf- und Bestätigungsvermerke der Stadt-/Gemeindeverwaltung

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dieses Muster sollte von den Vereinen in zweifacher Ausfertigung den juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder den öffentlichen Dienststellen eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen Dienststelle. Die Durchschrift wird nach Anbringung des Prüf- und Bestätigungsverme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Optionale Ausnahme bei Beteiligung und beruflicher Tätigkeit (§ 32d Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 330 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch die Regelung des § 32d Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG kann der Antrag auf Besteuerung nach § 32a EStG auch gestellt werden, wenn der StPfl nur zu mindestens 1 % an der KapGes beteiligt ist, aber zusätzlich für die KapGes beruflich tätig ist. Die berufliche Tätigkeit kann dabei selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden (AbgSt-E B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Allgemeine Grundsätze für die "laufende" Besteuerung der Anteile (Betriebsvermögenszugehörigkeit, Ausschüttungen, Erbschaftsteuer)

Tz. 4 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Anordnung, dass gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG der Gewinn aus einer Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile als VG nach § 16 EStG zu behandeln ist, stellt eine auf den Veräußerungsfall beschr ges Fiktion dar. Geht es nicht um die Substanz der Anteile und die Sicherstellung der Erfassung deren stiller Reserven, besitzen die einbringungsgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Verantwortlichkeit bei juristischen Personen

Rz. 65 Bei der Verantwortlichkeit für das Handeln juristischer Personen ist darauf abzustellen, wer diese vertritt, denn die juristische Person selber ist strafrechtlich nicht verantwortlich, weil sie ohne ein vertretungsberechtigtes Organ nicht handlungsfähig ist. Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten juristischer Personen obliegt nach § 34 Abs. 1 AO deren gesetzlichen V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck und Rechtsnatur

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Norm gibt ein Organisationsziel vor und verpflichtet den Gesamtvorstand aller AG zu geeigneten Maßnahmen. Wie in § 91 Abs. 1 AktG für die Buchführung wird ein Einzelaspekt der in § 76 Abs. 1 AktG kodifizierten Leitungsverantwortung konkretisiert: Dem gesamten Vorstand wird die Schaffung eines Organisationsstandards auferlegt, der die Früh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Befreiung von Angaben

Rn. 434 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angaben über die Gesamtbezüge der aktiven und der früheren Organmitglieder nicht-börsennotierter Gesellschaften "können [...] unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen" (§ 286 Abs. 4). Mit § 286 Abs. 4 wurde das Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 43 Abs. 3 der 4. EG-R i. d. F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Überwachung durch den Aufsichtsrat

Rn. 38 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und somit der Erfüllung der Organisationspflicht durch den Vorstand obliegt sowohl dem JA-Prüfer als auch dem AR. § 111 Abs. 2 AktG billigt dem AR zur Ausübung seiner Überwachungspflicht explizit die Möglichkeit zur Einsicht und Prüfung der Bücher und Schriften der Gesellschaft zu (vgl. Elsi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren grds. keine zu § 264c vergleichbaren (rechtsformspezifischen) Sonderregelungen. Dennoch sieht etwa (auch) IAS 24.18 vor, Finanzierungstransaktionen zwischen nahe stehenden UN und Personen, wie etwa Ausleihungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, angeben zu müssen (vgl. auch IAS 24.21(g) bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 3.1 Keine Umgliederung bei bloßer Verkaufsabsicht

Nach R 6.1 Abs. 2 EStR gehören nur die Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, die zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. Hierunter fallen vornehmlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Kassenbestände. Ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dessen Veräußerung beabsichtigt oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung sind für den JA und den KA gemeinsam in § 317 geregelt. Unter dem Prüfungsgegenstand versteht der Gesetzgeber die im Gesetz genannten Komponenten der RL. Bei der Prüfung des JA sind dies die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht (vgl. auch §§ 242, 264 und 316) sowie die zugrunde liegende Buchführung ...mehr