Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.7 Bei Bedarf externe Berater einschalten

Sind sich die Gesellschafter bei der Beurteilung einer Sachfrage nicht einig, ist es hilfreich externe Fachleute und Berater in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Das können Mitglieder des Beirats, aber auch ausgewiesene Spezialisten außerhalb der GmbH sein. Nicht zwingend ergibt sich daraus, die Konsequenzen einer externen Beratung zwingend in der GmbH umzusetzen. Erfah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.2 Arbeiten mit Zielvereinbarungen

Arbeiten Sie grundsätzlich mit Zielvereinbarungen. In der Zielvereinbarung legen alle Gesellschafter/Geschäftsführer gemeinsam fest, wer welche Ziele bis wann mit welchen Ressourcen erreichen will. Sobald ein Gesellschafter/Geschäftsführer Anzeichen dafür hat, dass er ein vereinbartes Ziel nicht erreichen kann, hat er die Pflicht, seine Mit-Gesellschafter/Geschäftsführer dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.4 Information untereinander sicherstellen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mit-Gesellschafter über Ihr Ressort so gut wie möglich informiert sind. Sprechen Sie offen über Probleme, die in Ihrem Ressort auftreten und holen Sie den Rat Ihrer Mit-Gesellschafter/Geschäftsführer dazu ein. Informieren Sie lieber "zu viel" als "zu wenig". Stellen Sie Informationen grundsätzlich immer in den dazugehörenden Informationszusammenhan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.3 Klare Abgrenzung von Zuständigkeiten

Achten Sie darauf, dass die Aufgabenbereiche der tätigen Gesellschafter/Geschäftsführer klar abgegrenzt sind. Orientieren Sie sich an der fachlichen Qualifikation der Gesellschafter/Geschäftsführer, aber auch an der betriebswirtschaftlich gängigen Verteilung der Ressorts (kaufmännische Leitung, Produktion/Entwicklung, Marketing/Vertrieb, Personal, IT). Als Gesellschafter/Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.5 Vollständige Dokumentation aller Absprachen und Vereinbarungen

Auch wenn es einigen Aufwand bedeutet, sollten Sie grundsätzlich alle geschäftsbezogenen Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Gesellschafter/Geschäftsführern vollständig und inhaltlich nachvollziehbar dokumentieren. Das betrifft Gesellschafterversammlungen, Ressortsitzungen, aber auch Abteilungen und abteilungsübergreifende Projektarbeit. Damit stellen Sie sicher, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.11 Effektive Besprechungen abhalten

Oft werden Besprechungen als überflüssig empfunden. Das liegt an organisatorischen Mängeln, an kommunikativen Unzulänglichkeiten und an der Art und Weise der Steuerung. Besprechungen und Meetings werden effektiver, wenn Sie Folgendes beachten: Begrüßung & Vorstellung der Teilnehmer Wir-Gefühl erzeugen Bekanntgabe der Regeln (TOP, Pausen) Problemdefinition und Zielformulierung Pro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 4 Führung von Mitarbeitern

„Führen ist Dienstleistung“ – so die Botschaft eines aktuellen Managementbuches zur Personalführung in Zeiten der Personalknappheit. Was die Mitarbeiter in mittelständischen und größeren Unternehmen zu Höchst­­leistungen motivieren kann, wird in kleineren Betrieben immer mehr zum Problem. Hier ist der Geschäftsführer immer weniger Dienstleister für die Mitarbeiter, der für d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.12 Sich selbst motivieren

Fakt ist, dass Geschäftsführer nach wie vor 60 Stunden und mehr in der Woche arbeiten, viel unterwegs sind, wenig Zeit zum Regenerieren haben und sich keine Fehler leisten dürfen. Faktoren, die bei Dauerbelastung zu Stress bis hin zum Burnout führen. In den letzten Jahren hat sich die Intensität dieser Belastungsfaktoren nochmals vervielfacht und beschleunigt. Fakt ist auch, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.3.6 Außenprüfungen, § 7

Rz. 164 § 7 der VO zu § 180 Abs. 2 AO, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 6 AO beruht, ermöglicht die Außenprüfung bei allen Verfahrensbeteiligten, und zwar sowohl bei den Beteiligten nach § 78 AO als auch den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO genannten Personen. Diese Vorschrift tritt selbstständig neben § 193 AO; für eine Außenprüfung brauchen also nicht zusätzlich die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.1 Sachlicher Regelungsbereich bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Bei einer GmbH & Co. KG [1] sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG alle Entscheidungen zu treffen, die sich auf die von der KG bezogenen Einkünfte beziehen. Dazu gehören in erster Linie die auch sonst bei Mitunternehmerschaften zu treffenden Feststellungen über das Bestehen der Mitunternehmerschaft und den Kreis der Beteiligt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 2.3 Rückwirkende Kostenerstattung

Für den Fall, dass die Wohnungseigentümer bei Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen davon ausgegangen waren, bei den Fenstern handle es sich um Sondereigentum, sodass die Kosten für die Sanierung bzw. Instandsetzung der Fenster von den Wohnungseigentümern auf eigene Kosten übernommen wurden, haben diese keinerlei Ersatzansprüche gegen die Gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Fenster spielen als fassadengestaltendes Element eine große Rolle in der Verwaltungspraxis und im Wohnungseigentumsrecht. Häufiger Streitpunkt und Gegenstand des Themas "bauliche Veränderung" waren dabei optisch sichtbare Veränderungen der Fenster und in diesem Zusammenhang stets auch die Montage von Außenjalousien oder Fenstergittern durch einzelne Wohnungseigentüme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.2 Spezielle Ziele der Geschäftsführung und der Gesellschafter

Rz. 13 Im Einzelfall können mit Bilanzpolitik auch andere Ziele verfolgt werden, die mit den Unternehmenszielen nicht identisch sein müssen. Dabei ist zuallererst an das grundsätzliche Bestreben der Geschäftsleitung zu denken, die eigene Leistung nach außen hin möglichst positiv darzustellen, um die eigene Position zu erhalten bzw. auszubauen.[1] Aus diesem Grund wird die Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 65 Zwar gehören die Anteile eines Mitunternehmens an der Komplementär-GmbH nach der BFH-Rechtsprechung[1] zum Sonderbetriebsvermögen II, doch nicht immer zum "notwendigen" Sonderbetriebsvermögen II. So reicht zur Begründung von "notwendigem" Sonderbetriebsvermögen nicht aus:[2] eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und Kapitalgesellschaft, wenn d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung

Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) miteinander derges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.2 Befreiung von der Pflicht zur Anwendung

Rz. 15 § 264a HGB ist nur anwendbar, wenn der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Da sich aus den Gesetzesvorschriften keine Anforderungen an die Qualifikation und den Umfang des Vermögens des persönlich haftenden Gesellschafters ergeben, kann die Anwendbarkeit der Vorschriften des KapCoRiLiG zur Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.2 Sondervergütungen werden als Sonderbetriebseinnahmen hinzugerechnet

Zivilrechtlich kann eine Personengesellschaft mit ihren Gesellschaftern Miet-, Pacht-, Darlehens- und Dienstverträge außerhalb des Gesellschaftsvertrags abschließen. Steuerrechtlich sind jedoch die dafür gezahlten – in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG bezeichneten – Vergütungen bei der Gesellschaft zwar als Betriebsausgaben abziehbar, beim Gesellschafter jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.4 Legitimität und Grenzen der Bilanzpolitik

Rz. 22 Die Legitimität der Bilanzpolitik steht keineswegs von vornherein außer Frage.[1] Folgende grundsätzlichen Einwände können vorgebracht werden: Weil der Jahresabschluss auch der Rechenschaftslegung dienen soll, stellt Bilanzpolitik eine Verfälschung der Rechenschaft dar; das gilt insbesondere dann, wenn auf diese Weise Fehlentscheidungen der Geschäftsführung kaschiert w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3.1 Grundsatz

Der Begriff "Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft" i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist weit auszulegen.[1] Unter ihn fallen alle Leistungen, zu denen ein Mitunternehmer z. B. aufgrund des Gesellschaftsvertrags,[2] eines Arbeitsverhältnisses[3] eines sonstigen Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB (z. B. die Tätigkeit als Steuerberater),[4] eines Werkvertrag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSRD-Projektmanagement: Bes... / 3.1 In Kommunikation und Change Management investieren

Die erfolgreiche Integration des CSRD-Projekts der MVV steht und fällt mit einem frühzeitigen, integrierten Kommunikations- und Change-Management-Prozess. Die CSRD ist mit der Veränderung bestehender Unternehmensprozesse verbunden, neue Prozesse kommen hinzu und Fachbereiche sind damit konfrontiert, dass sich Aufgaben und Abläufe ändern. Ein effektiver Change-Prozess erforde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
KI-Unterstützung beim Absat... / Zusammenfassung

Überblick Das Forecasting und die Steuerung des Vertriebs sind bei Rothaus zentrale Aspekte für eine effiziente Geschäftsführung. Die Verantwortlichen müssen dabei eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen, darunter saisonale Schwankungen, Absatzprognosen, Produktionsmöglichkeiten, Lieferzeiten, Konsumententrends, etc., um zuverlässige Vorhersagen treffen zu können. Eine prä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.9 Übertragung in ein Betriebsvermögen eines Mitunternehmers

Rz. 177aa § 16 Abs. 3 S. 2-4 EStG beinhaltet lediglich Rechtsfolge-Regelungen für Übertragungen von Teilen des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft in Betriebsvermögen von Mitunternehmern. Die Art des Betriebsvermögens ist unerheblich, es kann sich um betriebliches, landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder solches handeln, das einer selbstständigen Tätigkeit dient. Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.3 Unterlassen von Angaben

Rz. 111 § 286 HGB ermöglicht es, aus zwingenden Gründen bestimmte Angaben im Anhang zu unterlassen. Die Berichterstattung im Anhang muss nach § 286 Abs. 1 HGB zwingend unterbleiben, soweit dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. In Betracht kommen Angaben, die hoheitliche Interessen berühren können, insbesondere bei öffentlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.4 Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung

Rz. 700 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung ist auch bei der betriebsbedingten Kündigung der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen aber nur vor, wenn der Arbeitgeber die geplante unternehmerische Entscheidung tatsächlich auch umsetzt, d. h. wenn die Durchführung oder eingeleitete Durchführung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.6 Zweifel an der Vollmacht

Rz. 157 Wer eine Kündigung von einem Dritten im Namen des Vertragspartners erhält, sollte bei Zweifeln an der Vollmacht die Kündigung unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) zurückweisen. Dem Kündigungsempfänger steht eine gewisse Überlegungszeit zu.[1] Nach Ansicht des BAG ist eine Zeitspanne von einer Woche unter gewöhnlichen Umständen ausreichend, um die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tod des Alleingesellschafters einer MVZ-GmbH

Zusammenfassung Stirbt der Alleingesellschafter einer MVZ-GmbH, stellt dies sowohl den Rechtsnachfolger als auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Frage, was mit der Zulassung des MVZ geschieht und wer die MVZ-GmbH zukünftig vertritt, müssen schnellstmöglich geklärt werden. Gesellschaftsrechtliche Folgen des Todes Der Tod des Alleingesellschafters k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsmet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.4 Aufgaben und anzuwendende Vorschriften (Abs. 4)

Rz. 9 Die Aufgaben des Verwaltungsrates ergeben sich aus § 197 (Satz 1). Dazu gehören die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen, den Vorstand zu überwachen, alle Entscheidungen zu treffen, die für den Landesverband von grundsätzlicher Bedeutung sind, den Haushaltsplan festzustellen, über die Entlastung des Vorstands wegen der Jahresrechnung zu beschließen, den Lande...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.4 Erleichterungen bei Aufstellung des Anhangs

Rz. 116 Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie die entsprechenden Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestehen nach § 288 HGB Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen die Angaben nach § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB, § 265 Abs. 4 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB nicht zu machen. Zudem brauchen sie die sich au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 17 Fremdvergleichspreis und gemeiner Wert Der Bewertungsmaßstab der vGA ist der Fremdvergleichspreis, d. h. der Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten. Mithin ist die Höhe der vGA ein Unterschiedsbetrag, nämlich zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / II. Organschaft: Begründung, Handhabung, Beendigung

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist mit derjenigen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer nicht identisch. Ein Gewinnabführungsvertrag ist nicht erforderlich. Begründung: Die umsatzsteuerliche Organschaft wird begründet, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 3 In Betracht kommende Beschwerdestellen

Der Begriff der zuständigen Stelle ist nach der Gesetzesbegründung umfassend zu verstehen. In Betracht kommende Beschwerdestellen im Sinne des AGG sind zunächst alle Stellen im Betrieb, im Unternehmen oder in der Dienststelle, zu deren Aufgaben die Personalführung gehört. Solche Stellen sind insbesondere die Vorgesetzten, die Personalabteilung, die Betriebsleitung, die Geschäfts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 43 Zwangsverwalter

Die Vergütung des Zwangsverwalters richtet sich nach der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Gem. § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung seiner Auslagen. Die Umsatzsteuer ist gem. § 17 Abs. 2 ZwVwV erstattungsfähig. Die Vergütungshöhe orientiert sich an der Art und dem Umfang der Aufgabe s...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.9 ESRS S1-8 – tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 85 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der eigenen Belegschaft durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur Erfüllung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 4 Verweigerung der Auskunft

Eine Verweigerung der Auskunft ist in diesen Fällen möglich: Wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt.[1] In der Praxis dürfte das allerdings die Ausnahme sein. Ein solcher Fall kann z. B. vorliegen, wenn ein Gesellschafter ständig Auskunft begehrt, den Geschäftsführer damit vollständig auslastet und den Geschäftsbetrieb lahmlegt, ohne dass tatsächlich ein berechtigtes Inf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / Zusammenfassung

Überblick Dem Geschäftsführer obliegen die laufende Geschäftsführung und die Verwaltung der GmbH. Dazu gehören alle Handlungen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs der GmbH. Davon abzugrenzen sind ungewöhnliche Geschäfte, für deren Durchführung der Geschäftsführer regelmäßig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt. Auf jeden Fall ist der Geschäftsführer gegenübe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.2 Zurechnung bei Personenmehrheiten

Rz. 52 Bei einer Personenmehrheit sind die Einkünfte den einzelnen Personen (anteilig) zuzurechnen, wenn sie gemeinsam den (objektiven) Tatbestand des § 21 EStG verwirklichen. Dies folgt anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt, anschließend in welcher Höhe sie den einzelnen Gemeinschaftern oder Gesellschaftern zuzurechnen sind...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 4 Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Zu den Aufgaben als Geschäftsführer gehört nach § 49 Abs. 1 GmbHG auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung. Diese kann durch jeden Geschäftsführer entweder aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen oder auf Wunsch der Gesellschafter erforderlich werden. So können Gesellschafter ab einer Minderheitsbeteiligung von mindestens 10 % nach § 50 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 5 Aufgaben und Kompetenzen

Die Hauptfunktionen von Beiräten sind Überwachung, Beratung und Schlichtung. Je nachdem, welche Ziele Sie mit der Einrichtung eines Beirats anstreben, können Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirats vorgeben. Unterscheiden Sie: Beirat mit ausschließlich beratender Funktion oder Beirat mit kontrollierender Funktion. Die Aufgabenzuweisung formulieren Sie im Gesellschaft...mehr