Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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ZErb 05/2023, Zum Erstattun... / 1 Gründe

Die Parteien streiten um die Erstattung von Beerdigungskosten. Sie sind Geschwister. Ihr Vater verstarb am 11.3.2020 und wurde auf dem Friedhof in S. am 20.3.2020 bestattet. Der Kläger/Berufungskläger bezahlte die Beerdigung und verlangt nun von seiner Schwester die hälftige Bezahlung (vgl. Schreiben des Klägers vom 2.5.2020 unter Fristsetzung bis 22.5.2020, Bl. 10 der ersti...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 2. "Wichtiger Grund" für die Entlassung des Testamentsvollstreckers an sich

Bei dem Merkmal des wichtigen Grundes lässt sich allgemein zwischen wichtigen Gründen aus der Sphäre des Geschäftsführers bzw. Organwalters und wichtigen Gründen aus der Sphäre des Geschäftsherrn unterscheiden.[9] Gründe aus der Sphäre des Organwalters können verhaltensbedingt oder personenbedingt sein. Letztere Differenzierung wird durch § 2227 Hs. 2 BGB ebenfalls widergesp...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, Leitung und Beschlussfassung

Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (GV). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter. Die Gesellschaftereigenschaft richtet sich dabei nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Mangels abweichender Satzungs- oder GV-Bestimmungen können sich die Gesellschafter vertreten lassen. Die Gesellschafter als Vertreter ihrer GmbH (§ 35 GmbH...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 1. Methodische Vorüberlegung: Der "wichtige Grund" als Regeltatbestandsmerkmal außerordentlicher Beendigungstatbestände

Gem. § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist nach § 2227 Hs. 2 BGB insbesondere die grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.[4] Mit dem Erfordernis eines wichtigen Grundes knüpft § 2227 BGB an ein Merkmal an, das der Gesetzgeber re...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.5 Prüfung gem. § 53 GenG einschließlich des Jahresabschlusses

Rz. 16 Nach § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören. I. d. R. wird dieser die gesetzliche Pflichtprüfung gem. § 53 Abs. 1 GenG vornehmen. Nach § 53 Abs. 2 GenG findet Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, der u. a. die Pflicht zur externen Prüferrotation postuliert, keine Anwendung. Nach § 53 Abs. 1 GenG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.2 Interne Beratungs- und Unterstützungsaufgaben (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 enthält interne Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Das bezieht sich hauptsächlich auf die Geschäftsführung und die Führungskräfte in der gemeinsamen Einrichtung. Eine Beratung der Trägerversammlung sieht das Gesetz hingegen nicht vor. Durch die Vertretungsanordnung in kommunalen Gremien ist aber sichergestellt, dass der kommunale Träger ebenfalls von der Be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 15 Ziel des Einsatzes der Innenrevision SGB II ist die Erschließung von Verbesserungspotenzialen für rechtmäßiges Verwaltungshandeln sowie eine Zunahme von Effektivität und Effizienz (performance der Jobcenter). Daher sind die gesetzlich aufgelisteten Prüffelder, zu erschließen, inwieweit Leistungen nach dem SGB II nicht, zweckmäßiger oder wirtschaftlicher zu erbringen w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.1 Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Die Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit hat sich den übergeordneten Begriff der Internen Revision gegeben. Sie ist verantwortlich für die Innenrevision in den Rechtskreisen des SGB III (§ 386 SGB III) wie auch des SGB II. Es obliegt der Organisationsverantwortung der Bundesagentur für Arbeit, ihrer Internen Revision weitere Aufgaben zu übertragen, auch soweit di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.3 Zusammenarbeit und Unterrichtungspflichten

Rz. 15 Satz 1 verpflichtet die im Einzelfall festzustellenden Dienststellen zur engen Zusammenarbeit. Der Gesetzgeber hat nicht weiter vorgegeben oder präzisiert, was unter einer engen Zusammenarbeit zu verstehen ist. Maßstab dürfte die für einen verständigen Bürger an den Zielen des SGB II, insbesondere Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern und Arbeitsuchende in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.2 Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach §§ 32, 33 RVG. Grundsätzlich rechnen sich die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Vorschriften ausgehend vom Gegenstandswert.[1] Gemäß § 49b Abs. 5 BRAO muss der Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Nach dem RVG ist es zulässig, Honorarvereinbarungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.16 DRS 16 – Halbjahresfinanzberichterstattung

Rz. 44 Am 5.5.2008 hat der DSR den DRS 16 Zwischenberichterstattung verabschiedet, der am 24.7.2008 auf Veranlassung des BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Er ersetzt den bis dahin für Zwischenberichterstattung geltenden DRS 6. Durch Überarbeitungen des DRS 20 zur Konzernlageberichterstattung war auch eine Anpassung der Zwischenberichterstattung notwendig, was zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.5 Komplementär als Treuhänder

Rz. 34 Das Treuhandmodell beruht darauf, dass die Personengesellschaft gewerbesteuerlich kein Steuersubjekt ist. Der Treuhänder ist mangels Mitunternehmerrisiko und/oder Mitunternehmerinitiative nicht als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn er zivilrechtlich Gesellschafter der Personengesellschaft ist. Damit fehlt es für die steuerliche Anerkennung der Personengesellschaft a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.1.1.3 Minderheitsbeteiligung

Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG an der zur Geschäftsführung befugten Komplementär-GmbH zu weniger als 10 % beteiligt (Minderheitsbeteiligung), ist diese Beteiligung nicht dem Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten zuzuordnen, wenn in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Abstimmung regelmäßig nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Das gilt selbs...mehr

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Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht – Risiken und Stolpersteine in M&A Transaktionen

Zusammenfassung Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr fliegen bei Unternehmenstransaktionen noch unter dem Radar. Dabei sollte ihnen zunehmend Beachtung geschenkt werden, da (vorsätzliche und fahrlässige) Verstöße Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden können. Die rechtliche Due-Diligence-Prüfung im Rahmen eines Unternehmenskaufs i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 2.1.1.1 Notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen

Förderung der betrieblichen Betätigung Einzelunternehmer: Eine Beteiligung gehört zum notwen­digen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die – branchengleiche – betriebliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern. Das gilt auch, wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Das gilt ebenfalls, wenn die da...mehr

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Genussrechtskapital und dessen ertragsteuerliche Einordnung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital auseinandergesetzt und stellt ihre Rechtsauffassung zusammengefasst in einem BMF-Schreiben dar. Kurzüberblick In dem BMF-Schreiben werden folgende Themenblöcke erläutert: Definition von Genussrechtskapital, Abgrenzung zu anderen Kapitalüberlassungen, Ausweis von Fremdkapital oder...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / e) Errichtung eines Aufsichtsrates

Auch die Einrichtung eines Aufsichtsrats, der selbst nicht Gesellschafter einer GmbH ist, der die Geschäftsführung überwacht und der GF von der gesellschaftsrechtlichen Weisungsgebundenheit befreien kann, führt nicht zu einem Mehr an Rechtsmacht und somit zu einer umfassenden Sperrminorität eines Minderheitsgesellschafter-GF[22]. Verlagerung von Rechtsmacht von der Gesellschafter...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / aa) Aktuelle BSG-Rechtsprechung: Rechtsmacht einräumende Satzungsregelungen

Nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung erfordert eine weisungsfreie Tätigkeit eines Minderheitengesellschafters vielmehr, dass in der Satzung Regelungen zugunsten des Minderheitengesellschafters enthalten sind. Diese müssen ihm eine Rechtsmacht einräumen, die ihm nicht nur ermöglicht, ihm unliebsame Entscheidungen in seinem Anstellungsverhältnis zu verhindern, sondern darüber h...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / a) Der "reine" Fremd-GF

Der Fremd-GF, der nicht mit satzungsmäßigen Sonderrechten oder Mehrheitsbeteiligungen ausgestattet ist, ist in jedem Fall sozialversicherungspflichtig[9]. Ohne jede Bedeutung ist für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung, ob und in welcher Art und Weise der Fremd-GF in rein faktischer Hinsicht die Geschicke des Unternehmens bestimmt. Aufgabe der bisherigen "Kopf und See...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 7. Prüfungserfordernis

Zur Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, Vermögenslage sowie Geschäftsführung der Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr und bei einer Bilanzsumme über 2 Mio. EUR in jedem Geschäftsjahr zu prüfen, bei einer Bilanzsumme über 1,5 Mio. EUR und kumulativ Umsatzerlösen von über 3 Mi...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / g) Kündigung der Geschäftsführung

Rz. 196 Der Gesellschafter kann seinerseits als korrespondierendes Recht zum Entzug der Geschäftsführungsbefugnis (§ 715 Abs. 5 BGB) nach § 715 Abs. 6 S. 1 BGB – in wesentlicher Übernahme von § 712 Abs. 2 BGB alt – die Geschäftsführung (die auch ein Pflichtrecht darstellt) ganz oder teilweise auch selbst kündigen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Dabei ist gemäß § 715 Ab...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Recht und Pflicht zur Geschäftsführung

Rz. 184 Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind nach § 715 Abs. 1 BGB – dem § 114 Abs. 1 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 116 Abs. 1 HGB) nachgebildet – (kraft Mitgliedschaft) vorbehaltlich einer anderweitigen gesellschaftsvertraglichen Regelung alle (d.h. jeder) Gesellschafter berechtigt und verpflichtet (Grundsatz der Selbstorganschaft).[375] Beachte: Das R...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Geschäftsführung und Vertretung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 409 Mit der Auflösung der Gesellschaft erlischt nach § 736b Abs. 1 S. 1 BGB – in wesentlicher Übernahme von § 730 Abs. 2 S. 1 BGB alt – die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung (§ 715 BGB) und Vertretung (§ 720 BGB). Rz. 410 Die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung steht von der Auflösung an nach § 736b Abs. 1 S. 2...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Geschäftsführung

Rz. 182 Das MoPeG bringt eine strikte Trennung von Geschäftsführungsbefugnis (§ 715 BGB) und Vertretung (§ 720 BGB). Zitat "Geschäftsführung ist jede zur Förderung des Gesellschaftszwecks ausgeübte Tätigkeit, mit Ausnahme solcher Maßnahmen, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen".[371] "Das Geschäftsführungsrecht gehört zu den unentziehbaren Rechten eines jeden Gesellsc...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 6. Kündigung der Geschäftsführung durch einen Gesellschafter

Rz. 103 Der Gesellschafter kann nach der ausdrücklichen und Rechtsklarheit schaffenden Regelung des § 116 Abs. 6 S. 1 HGB [249] seinerseits die Geschäftsführung ganz oder teilweise kündigen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt, da es sich bei der Geschäftsführungsbefugnis um ein Pflichtrecht handelt.[250] § 671 Abs. 2 und 3 BGB ist dabei nach § 116 Abs. 6 S. 2 HGB entsprechend...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Recht und Pflicht zur Geschäftsführung

Rz. 96 Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind nach § 116 Abs. 1 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 114 Abs. 1 HGB alt – alle OHG-Gesellschafter bzw. (i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) alle Komplementäre berechtigt und verpflichtet.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / c) Herausgabe des durch die Geschäftsführung Erlangten

Rz. 225 Der Gesellschafter ist nach § 716 Abs. 3 BGB – in wesentlicher Übernahme von § 713 BGB alt i.V.m. § 667 BGB (ohne Entsprechung im OHG-Recht) – verpflichtet, der Gesellschaft dasjenige, was er selbst (d.h. nicht für die Gesellschaft, bspw. Sonderprovisionen oder Schmiergelder)[445] aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, herauszugeben. Beachte: § 716 Abs. 1 bis 3 BGB f...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / IV. Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren (§ 146 HGB)

Rz. 219 Die Neuregelung des § 146 HGB über die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 146 HGB alt die Bestellung der Liquidatoren geregelt hatte): (1) Mit der Auflösung erlischt die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung. Diese Befugnis steht von der Auflö...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren (§ 736b BGB)

Rz. 408 Die Regelung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren nach § 736b BGB hat unter Zusammenfassung des Normenbestands der §§ 729 S. 1, 730 Abs. 2 S. 1 BGB alt folgenden Wortlaut erfahren: (1) Mit der Auflösung der Gesellschaft erlischt die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung. Diese ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren nach der Auflösung der Gesellschaft

Rz. 220 Mit der Auflösung (Personenhandelsgesellschaft in Liquidation) erlischt nach § 146 Abs. 1 S. 1 HGB – in sachlicher Übernahme von § 150 Abs. 1 HGB alt, aber in deutlicherer Herausstellung des Regelungsgehalts[334] – die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung (§ 116 HGB) und zur Vertretung der Gesellschaft (§ 124 HGB). Die...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Fiktion des Fortbestehens von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

Rz. 411 Die bisherige Befugnis eines Gesellschafters zur Geschäftsführung und, sofern die Gesellschaft nicht im Gesellschaftsregister eingetragen ist, zur Vertretung gilt in diesem Fall nach § 736b Abs. 2 BGB – in wesentlicher Übernahme von § 729 S. 1 BGB alt – gleichwohl zu seinen Gunsten als fortbestehend, bis er von der Auflösung der Gesellschaft Kenntnis erlangt hat oder...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 10. Geschäftsführungsbefugnis (§ 715 BGB)

Rz. 181 Die Neuregelung des § 715 BGB führt den Normenbestand der §§ 709 bis 712 BGB alt unter der Überschrift "Geschäftsführungsbefugnis"[369] zusammen und soll damit den Unterschied der Geschäftsführung zum Grundlagengeschäft herausstellen, der nach altem Recht durch eine einheitliche Verwendung des Begriffs "Geschäftsführung" (vgl. §§ 709, 710 BGB alt) verdeckt wurde[370]...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / IX. Geschäftsführungsbefugnis (§ 116 HGB)

Rz. 95 § 116 HGB regelt in Zusammenfassung der §§ 114 bis 117 HGB alt die Geschäftsführungsbefugnis (wohingegen § 116 HGB alt den Umfang der Geschäftsführungsbefugnis geregelt hatte): (1) Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet. (2) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Geschäfte, die der gewöhnliche ...mehr

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§ 1 Einführung / e) Abkehr vom Vertrag (GbR als reine Anspruchs- und Verpflichtungsbeziehung zwischen den Vertragspartnern) zur rechtlichen Verselbstständigung der GbR als Organisation

Rz. 42 Die Befugnis zur Geschäftsführung und die Kompetenz zur Beschlussfassung werden – weil es sich um jeweils autonome Entscheidungsprozesse unter den Gesellschaftern handelt – voneinander getrennt.[81] Die Gesellschafter können nach § 708 i.V.m. § 714 BGB (wonach Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich der Zustimmung "aller" stimmberechtigten Gesellschafter bedürfen) durch...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 9. Beschlussfassung (§ 714 BGB)

Rz. 174 Die Neuregelung des § 714 BGB regelt – in Abgrenzung zur Geschäftsführung (vgl. § 715 BGB) – die Grundlagen der gesellschaftsinternen Willensbildung und Entscheidungsfindung durch Beschlussfassung[355] (wohingegen § 714 BGB alt die Vertretungsmacht geregelt hat): Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter. Rz. 175 Die Regel...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Fiktion des Fortbestehens der Geschäftsführungsbefugnis eines Gesellschafters

Rz. 221 Die bisherige Befugnis eines Gesellschafters zur Geschäftsführung (§ 116 HGB) gilt nach der Neuregelung des § 146 Abs. 2 HGB (vgl. auch die Parallelregelung des § 729 S. 1 BGB) als gesetzlicher Fiktion gleichwohl zu seinen Gunsten als fortbestehend, bis er von der Auflösung der Gesellschaft Kenntnis erlangt hat oder die Auflösung kennen muss (Schutz des guten Glauben...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Allein- und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 99 Steht nach dem Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern in der Art zu, dass sie nur gemeinsam zu handeln berechtigt sind, bedarf es nach § 116 Abs. 4 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 115 Abs. 2 HGB alt – für jedes Geschäft der Zustimmung aller geschäftsführungsbefugten Gesellschafter, es sei denn, dass mit dem Aufschub Gefa...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / c) Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 187 Die Befugnis zur Geschäftsführung (d.h. deren Umfang) erstreckt sich (vor dem Hintergrund ihrer Ausgestaltung als Einzel- oder Gesamtgeschäftsführungsbefugnis) nach der Neuregelung des § 715 Abs. 2 S. 1 BGB – in Anlehnung an die Neuregelung in § 116 Abs. 1 und 2 HGB – auf alle Geschäfte, die die Teilnahme der Gesellschaft am Rechtsverkehr gewöhnlich mit sich bringt. ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Das individuelle (mitgliedschaftliche) Informationsrecht

Rz. 229 Jeder (d.h. auch ein von der Geschäftsführung ausgeschlossener) Gesellschafter hat nach § 717 Abs. 1 S. 1 BGB gegenüber der Gesellschaft das Recht, die Unterlagen der Gesellschaft einzusehen (Einsichtsrecht, i.S.e. unmittelbaren Zugangs zu Informationsquellen)[450] und sich aus ihnen Auszüge anzufertigen. Rz. 230 Das individuelle Informationsrecht zeichnet sich dadurc...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Allein- und Einzelgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 98 Die Regelung der Alleingeschäftsführung nach § 116 Abs. 3 HGB entspricht inhaltlich § 115 Abs. 1 HGB alt. Mangels Regelungsbedarfs hat der Gesetzgeber von einer Auslegungsregel entsprechend § 114 Abs. 2 HGB alt abgesehen (wonach die anderen Gesellschafter, denen die Geschäftsführungsbefugnis nicht durch den Gesellschaftsvertrag übertragen wurde, von der Geschäftsführu...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Beschlussfassung (§ 109 HGB)

Rz. 40 Die Neuregelung des § 109 HGB, die "in Abgrenzung zur Geschäftsführung die Grundlagen der gesellschaftsinternen Willensbildung und Entscheidungsfindung durch Beschlussfassung der Gesellschafter"[65] regelt (wohingegen § 109 HGB alt den Gesellschaftsvertrag geregelt hatte), hat folgenden Wortlaut: (1) Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. (2...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 5. Entzug der Geschäftsführungsbefugnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 100 Die Befugnis zur Geschäftsführung kann einem Gesellschafter nach § 116 Abs. 5 S. 1 HGB – in inhaltlicher Übernahme von § 117 HGB alt (der explizit jedoch keinen teilweisen Entzug der Geschäftsführungsbefugnis vorsah) – auf Antrag der anderen Gesellschafter im Interesse der Rechtssicherheit durch gerichtliche ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / d) Grundsatz der Gesamtgeschäftsführungsbefugnis (gesetzlicher Regelfall)

Rz. 190 Die Geschäftsführung steht nach § 715 Abs. 3 S. 1 BGB – in wesentlicher Übernahme der §§ 709 Abs. 1 und 710 S. 2 BGB alt) allen Gesellschaftern in der Art zu, dass sie nur gemeinsam zu handeln berechtigt sind, es sei denn, dass mit dem Aufschub eines Geschäfts Gefahr für die Gesellschaft oder das Gesellschaftsvermögen verbunden ist. Dies gilt im Zweifel gemäß § 715 A...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / f) Entzug der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 193 Die Befugnis zur Geschäftsführung kann einem Gesellschafter nach § 715 Abs. 5 S. 1 BGB – in wesentlicher Übernahme von § 712 Abs. 1 BGB alt – durch Beschluss der anderen Gesellschafter ganz oder teilweise entzogen werden, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Die Entziehung stellt "eine wichtige, nicht auf andere unentziehbare Rechte übertragbare Einschränkung des Gru...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / VI. Rechtsstellung der Liquidatoren (§ 736d BGB)

Rz. 418 Die Neuregelung des § 736d BGB über die Rechtsstellung der Liquidatoren hat in Zusammenfassung und Neuordnung des Normbestandes der §§ 733, 734 BGB alt und der §§ 149, 152, 153 HGB alt folgenden Wortlaut erfahren: (1) Die Liquidatoren haben, auch wenn sie vom Gericht berufen sind, den Weisungen Folge zu leisten, welche die Beteiligten in Bezug auf die Geschäftsführun...mehr