Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Beendigung des Grundstückshandels keine begünstigte Betriebsaufgabe

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 35 (Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel); BMF vom 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 6 und 7 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit; Anwendung des Urteils des BFH vom 26.06.2007, IV R 49/04, BStBl II 2009, 289 auf Ein-Objekt-Gesellschaften). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) UmwStG nF/UmwStErlass 2011

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (UmwStErlass 2011). Rn. 403 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das UmwStG idF SEStEG (anzuwenden ab dem 13.12.2006) hat das Regelungskonzept der §§ 3–10 UmwStG in seiner systematischen Struktur nicht verändert, infolge der Europäisierung wurden jedoch technische Änderungen notwendig, die ggf hohe Liquiditätsbelastungen durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verpachtung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rn. 147 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Betriebsverpachtung im Ganzen muss sich zwar nicht auf den Betrieb als geschlossenen Organismus, aber auf die (dh alle) wesentlichen Betriebsgrundlagen erstrecken, die dem bisherigen Betrieb das Gepräge gaben (auch s Rn 141b; BFH v 18.12.2014, BFH/NV 2015, 827, Rn 28 mwN; BFH BFH/NV 1996, 787; BStBl II 1994, 922; 1990, 780; 1988, 257; 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige (bewegliche) materielle WG

Rn. 350 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Hierzu bringt Biergans, NWB F 18, 2849 folgendes, mE zutreffendes Bsp für eine unzweifelhaft wesentliche Betriebsgrundlage: Beispiel: "Eine ‚Ein-Mann-GmbH’ betreibt einen Kranverleih. Der einzige Spezialkran im Wert von 2 Mio befindet sich im Eigentum des Gesellschafters und ist von diesem an die Gesellschaft verpachtet worden. Ansonsten ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff u Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 14 EStG auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines luf Betriebs, einesTeilbetriebs oder eines Anteils an einem luf BV erzielt werden. Das gilt auch für die Aufgabe eines luf Betriebs bzw luf Teilbetriebs, da die Aufgabe einer Veräußerung gleichsteht (§ 14 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 S 1 EStG). Die – aus h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Reaktion des Gesetzgebers – Einfügung Abs 2 in § 14 EStG

Rn. 122 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Infolge der BFH-Entscheidung v 17.05.2018, aaO, hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs 2 in § 14 EStG reagiert; danach führt eine Verkleinerung eines luf Betriebs durch Entnahme, Überführung oder (entgeltliche wie unentgeltliche) Übertragung von Flächen unabhängig von der Größe der verbleibenden Restfläche(n) zu keiner Betriebsaufgabe, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsverpachtung im Ganzen

Rn. 159 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Verpachtung eines luf Betriebs im Ganzen ist eine Unterform der Betriebsunterbrechung; sie führt grundsätzlich zu keiner Betriebsaufgabe. Es reicht aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden; die Verpachtung aller Betriebsgegenstände ist nicht erforderlich (BFH v 22.09.1990, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erwünschte Mitunternehmerstellung und die Folgen ihrer Nichtanerkennung

Rn. 22 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Oft haben die Beteiligten ein Interesse daran, dass die FinVerw eine Mitunternehmerstellung anerkennt (wegen der erforderlichen Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerschaft s Rn 23e). Das ist immer dann der Fall, wenn BV- und Ergebnisanteile an PersGes mit einkommensteuerlicher Wirkung Dritten (insb Familienmitgliedern, auch s...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4.4 Tonnagebesteuerung

Geht ein Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland für seinen Betrieb(steil) von Handelsschiffen im internationalen Verkehr unwiderruflich zur Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG über, ist zum Schluss des Übergangs(wirtschafts)jahrs für jedes betroffene Wirtschaftsgut der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Dieser Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Wahlrecht zwischen Betriebsfortführung und Betriebsaufgabe

Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Betriebseigentümer hat sowohl zu Beginn als auch jederzeit während der Betriebsunterbrechung das Wahlrecht, den unterbrochenen Betrieb als BV fortzuführen oder durch Erklärung aufzugeben (st Rspr seit GrS BFH v 18.03.1964, BStBl III 1964, 308); Gleiches gilt für den unterbrochenen Teilbetrieb (BFH v 05.10.1976, BStBl II 1977, 42). Hat d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sperrfrist(verletzung)

Rn. 151 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bezüglich der Frage, in welchen Fällen die in § 16 Abs 3 S 3 normierte Sperrfrist verletzt wird und den sich daraus ergebenden Folgen kann auf die Erläuterungen in s § 16 neu Rn1581ff (Schacht) und BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6, Rz 24–27, verwiesen werden. Danach gilt insb für den Bereich der LuF, dass eine Sperrfristverletzung nicht vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab StÄndG 1992

Rn. 111b Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Schrifttum und Verwaltungsanweisungen s vor Rn 111a. Wegen der besonderen Problematik im Zusammenhang mit § 15a EStG s § 15a Rn 18a (Bitz). Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG idF StÄndG 1992 das Anliegen einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung ein- und mehrstöckiger Beteiligungsstrukturen verfolgt. Rein inländische Dop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH v...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 2 Umsatzsteuer

Rz. 729 Umsatzsteuerlich ergeben sich bei der Auflösung bzw. Aufgabe keine Besonderheiten. Die Veräußerung und die Entnahme ("Verteilung an die Gesellschafter") unterliegen der Umsatzsteuer, es sei denn, die Befreiungsvorschriften des § 4 UStG greifen. Die Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar. Die geschäftsführende GmbH ist umsatzsteuerlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung sonstiger Leistungen

Rz. 53 Üben Personen oder Zusammenschlüsse Tätigkeiten aus und ist es strittig, ob diese Tätigkeit zu einem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG führt, wird in aller Regel eher die Frage der Unternehmereigenschaft (selbstständig; mit Einnahmeerzielungsabsicht, nachhaltige Tätigkeit) oder die Verknüpfung mit einer konkreten Gegenleistung (Leistungsaustausch) Gegensta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1 Veräußerungs(Aufgabe-)gewinn, Veräußerungs(Aufgabe-)verlust

Rz. 715 Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.1 Entstehung und Zweck der Regelung

Rz. 461 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) nach § 6 Abs. 3 EStG die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Der Rechtsnachfolger ist an di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 26 Unentgeltliche Überführung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 508 Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG ist bei der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. der Buchwert fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Stpfl. i. S. dieser Vorschrift ist eine natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält. Diese durch das StEntlG 1999/2000/...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.3 Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten und einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 175 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 1 EStG) und der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) dadurch, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB in einem einheitlichen Vorgang auf den Erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.14 Vorsteuerberichtigung

Hat der Unternehmer eine Leistung seinem Unternehmen zugeordnet und hat er den Vorsteuerabzugsanspruch entsprechend der in diesem Zeitpunkt maßgebenden Verhältnisse beurteilt, kann sich eine Vorsteuerberichtigung ergeben, wenn die bezogene Leistung in einem anderen Verhältnis für vorsteuerabzugsberechtigende und nicht vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsleistungen verwendet...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.12.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10 Entgeltliche Betriebsveräußerung

5.10.1 (Teil-)Entgeltliche Übertragung auf einen Abkömmling Rz. 161 Die entgeltliche Betriebsveräußerung (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) an einen Abkömmling kommt vor allem bei Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Betracht, insbes. sofern der Alteigentümer die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG in Anspruch nehmen kann.[1] Korrespondier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.1 (Teil-)Entgeltliche Übertragung auf einen Abkömmling

Rz. 161 Die entgeltliche Betriebsveräußerung (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) an einen Abkömmling kommt vor allem bei Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Betracht, insbes. sofern der Alteigentümer die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG in Anspruch nehmen kann.[1] Korrespondierend dazu entstehen dem Erwerber Anschaffungskosten, die er ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2 Unternehmensverkauf an Dritte

5.10.2.1 Einführung Rz. 163 Fehlt es an einem geeigneten Nachfolger innerhalb der Familie, kommt zur Gestaltung der Nachfolge auch ein Verkauf des Unternehmens ("asset deal", "share deal") an einen Dritten in Betracht. In der Praxis existieren hierzu verschiedene Varianten,z. B. die Unternehmensnachfolge durch ein unternehmensinternes Management ("Mangement Buy Out") oder dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.2 Erbfall bei einem Erben

Rz. 135 Der Erbfall ist keine Betriebsveräußerung oder -aufgabe durch den Erblasser, sondern eine insgesamt unentgeltliche Betriebsübertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG mit notwendiger Fortführung der Buchwerte durch den Alleinerben. Der Alleinerbe tritt demnach in die Fußstapfen des Erblassers, wobei stille Reserven nicht aufgedeckt werden.[1] Eine Auseinandersetzung ist dam...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.6 Freibetrag Betriebsübergang

Rz. 276 Ertragsteuerliche Besonderheiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge ergeben sich darüber hinaus durch die einmalige Gewährung des Freibetrags für den Betriebsübergang. Freibetrag bei Betriebsübergang Fall 1: Der 60-jährige U möchte sein Einzelunternehmen auf seinen Sohn S übertragen. Der Wert des Unternehmens beträgt 150.000 EUR. Den gleich hohen Kaufpreis finanziert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.1 Einführung

Rz. 163 Fehlt es an einem geeigneten Nachfolger innerhalb der Familie, kommt zur Gestaltung der Nachfolge auch ein Verkauf des Unternehmens ("asset deal", "share deal") an einen Dritten in Betracht. In der Praxis existieren hierzu verschiedene Varianten,z. B. die Unternehmensnachfolge durch ein unternehmensinternes Management ("Mangement Buy Out") oder durch ein unternehmens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.3 Verkauf an Dritte

Rz. 169 Mangement Buy Out und Mangement Buy In scheitern insbes. bei größeren Unternehmen häufig aus Gründen der Finanzierung. In diesem Fall kommt ein unternehmensexterner Verkauf an Konkurrenzunternehmen (strategische Investoren) oder Finanzinvestoren in Betracht. Praxis-Beispiel Verkauf an Dritte Zwischen dem alleinstehenden und kinderlosen Unternehmer U und dem Geschäftsfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.5 Unternehmensbörse "nexxt"

Rz. 175 Eine Möglichkeit zur Suche eines Unternehmenskäufers bietet die nexxt-change-Unternehmensbörse: Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der KfW sowie von Vertretern von Verbänden, Institutionen und Organisationen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe. Ziel ist es, ein günstiges Klim...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.2 Management Buy Out (MBO)

Rz. 164 Beim Management Buy Out werden das Unternehmen bzw. die Unternehensanteile an Personen veräußert, die bereits zuvor mit der Leitung des Unternehmens betraut waren. Der Unternehmer gibt i. d. R. die Leitung und Geschäftsanteile am Unternehmen gegen Entgelt auf und baut auf die Weiterführung des Unternehmens nach seinen Prinzipien.[1]. Praxis-Beispiel Management Buy Out...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Übereinstimmende steuerliche Behandlung ist nicht geboten

Lt. BFH soll die Belastung nicht vom Vertriebsweg abhängen: Der XI. Senat führt in seinem Vorlagebeschluss zwar, wie oben (s. III.1.) dargestellt, aus, dass (nur) mit einer identischen Behandlung beider Umsätze sichergestellt werde, dass die steuerliche Belastung einer Leistung (Steuerbarkeit in einem MS, Steuerpflicht bzw. -freiheit) nicht vom Vertriebsweg abhinge. Aus dem M...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.3 Nur eigenbetrieblich genutzter Teil ist notwendiges Betriebsvermögen

Wird das vom Unternehmer-Ehegatten auf eigenem Grundstück neu errichtete Gebäude nur teilweise für eigenbetriebliche Zwecke genutzt, muss es nur anteilig im Umfang der betrieblichen Nutzung als notwendiges Betriebsvermögen bilanziert werden. Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen.[1...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 9 Ehegatten errichten auf einem gemeinsamen Grundstück ein vom Ehemann betrieblich genutztes Gebäude

Errichten Eheleute auf einem Grundstück, das ihnen je zur Hälfte gehört, ohne weitere Absprachen mit gemeinsamen Finanzierungsmitteln (je 50 %) ein Gebäude, das vom Ehemann zu 100 % für betriebliche Zwecke genutzt wird (Fall 7), wendet jeder der beiden Ehegatten die Hälfte der Herstellungskosten auf. In diesem Fall steht das Gebäude sowohl im zivilrechtlichen als auch wirtsch...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.1 Wie Unternehmer die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich berücksichtigen können

Was bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung gilt Die Vorfälligkeitsentschädigung, die im Rahmen der vorzeitigen Kreditablösung bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe angefallen ist, gehört zu den Veräußerungskosten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG.[1] [2] Folgen für das Disagio – bei Auflösung Betriebsausgabe Wird die Schuld vorzeitig getilgt, ist der noch nicht aufgelöste T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.4.3 Grundsatzentscheidung für den Fall der späteren Veräußerung einer im Zuge der Realteilung zugewiesenen Praxis

Der BFH[1] hat sich mit dem Sonderfall befasst, dass die Sperrfristverletzung durch die Veräußerung sämtlicher übernommener wesentlicher Betriebsgrundlagen eines Realteilers im Rahmen einer Betriebsveräußerung ausgelöst wird. Im Urteilsfall waren 2 Ärztinnen zu je 50 % an einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis (GbR) beteiligt, die sie im Wege einer (echten) Realteilung zum 30....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 8.1 Gesetzliche Sperrfrist

Bei einer Realteilung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG zu einer rückwirkenden Nachversteuerung, soweit innerhalb einer Sperrfrist zum Buchwert in ein Betriebsvermögen des Realteilers übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude (ausgenommen Umlaufvermögen) oder übertragene andere wesentliche Betriebsgrundlagen veräu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 7.3 Übergangsbesteuerung bei Mitunternehmerschaften mit Einnahmenüberschussrechnung

Veräußert ein Unternehmer, der seinen Gewinn bislang durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hatte, seinen Betrieb, so muss er nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich[1] übergehen. Die dabei – zur Vermeidung von Doppel- und Nichterfassungen von Erträgen und Aufwendungen – gebotenen Übergangskorrekturen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Lieferung ohne Umsatzsteuer

Rz. 91 Gerade die Lieferung an den Wiederverkäufer ohne Entstehung von USt ist typisch dafür, dass ein Nichtunternehmer der Lieferer ist. Nichtunternehmer pflegen freilich selten neue Gegenstände zu liefern, vielmehr trennen sie sich im Allgemeinen nur gelegentlich von ihren gebrauchten Gegenständen. Bereits in Rz. 74 wurde dargestellt, dass § 25a UStG aber keine Qualifikati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unentgeltlichkeit

Rn. 1476 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 EStG unterfallen dem Anwendungsbereich ausschließlich unentgeltliche Übertragungen durch Rechtsgeschäft, dh Schenkungen, unentgeltliche Übertragungen iRd vorweggenommenen Erbfolge, Herausgabe an einen Vermächtnisnehmer, sowie nach Rspr des BFH auch Übertragungen durch Erbfall (vgl Uhl-Ludäscher in H/H/R, § 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Gewerbesteuer

Tz. 80e Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gewstliche Grundsätze Weder das UmwStG noch das GewStG enthalten eine (Sonder-)Regelung zur gewstlichen Behandlung des Einbringungsgewinns II. Insbes gibt es keine Bestimmung, die den Einbringungsgewinn II als Gewinn sui generis stets dem Gewerbeertrag zurechnet, noch eine Regelung, die den Einbringungsgewinn II generell von der GewSt ausnim...mehr