Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftswagen

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Überlassung von Firmenwagen... / 2. Zusammenhang zwischen Fahrzeugüberlassung und Arbeitsleistung

a) Vereinbarungen über zu erbringende Arbeitsleistungen Individuelle Vereinbarung ...: Der unmittelbare Zusammenhang der Fahrzeugüberlassung der Arbeitsleistung ergebe sich, wie der BFH noch einmal bestätigte, daraus, dass die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrags individuell vereinbart werde.[72] Der bloße Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis genüge nich...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / V. Revisionsentscheidung des BFH

1. Vorlagefrage bezog sich nicht auf Frage der Entgeltlichkeit Der BFH, der über die vom Finanzamt eingelegte Revision zu entscheiden hatte,[66] beschäftigte sich insbesondere mit der Frage, ob die Fahrzeugüberlassung zu privaten Zwecken an A tatsächlich unentgeltlich erfolgte. Im Ergebnis stellte er fest, das sei nicht der Fall, da – in Übereinstimmung mit der ständigen Rech...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Vereinbarung einer Zahlung

aa) Fahrzeugüberlassung an A Auch mit A Vereinbarung über Gehaltsverzicht: Des Weiteren wies der BFH darauf hin, dass QM mit A auch eine Eigenbeteiligung vereinbart hatte, die von dessen Brutto-Tantieme in Abzug gebracht werden sollte. Damit sei für die Fahrzeugüberlassung an A (auch) ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts vereinbart worden. Dass der vereinbarte Abzug aufgru...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / II. Sachverhalt und Fragestellungen

1. FG des Saarlandes – Sachverhalt und Vorlagefrage a) Sachverhalt Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung st...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 1. Unterschiedliche Sichtweise

Doppelbesteuerung: Schlecht ist, dass – mangels Klärung der Frage der Entgeltlichkeit durch den EuGH – auch nach den Entscheidungen in diesem Verfahren weiterhin die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht. Sieht also ein anderer Mitgliedstaat (entsprechend den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses[92]) die Überlassung als unentgeltlich an, wenn der Arbeitnehmer allein die A...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Kein Änderungsbedarf

Bekannt und bewährt: Als positiv kann man die abschließende Entscheidung des BFH (dass die Arbeitsleistung eine Gegenleistung für die private Fahrzeugnutzung darstellt) grundsätzlich wohl zunächst einmal deswegen beurteilen, weil sie im Prinzip alles beim Alten belässt, die Unternehmen also keine Änderungen durchführen müssen. Das ist – in einer Mehrwertsteuerwelt, die ständ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Registrierungspflicht und One-Stop-Shop

Registrierung im Ausland ...: Nachteilig war für QM im vorliegenden Fall das Erfordernis, die entgeltlichen Umsätze in Deutschland melden und sich dafür extra hier registrieren lassen zu müssen.[103] Das stellte zusätzlichen Aufwand dar und wäre bei der Beurteilung als unentgeltlicher Umsatz nicht erforderlich gewesen. ... kann vermieden werden: Dieser Zusatzaufwand dürfte ab...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / f) Zuzahlungen: (Teil-)Entgeltlichkeit, mehrere Leistungsorte und Mindestbemessungsgrundlage?

Entgeltlichkeit bei Zuzahlungen: Letztendlich erübrigt sich bei Zugrundelegung der Ausführungen des BFH auch die etwas sperrige Diskussion, ob (Un-)Entgeltlichkeit auch dann gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen leistet[123] (z.B. EUR 250 p.a., weil er am Auto gern einen Heckspoiler haben will, der normalerweise nicht vorgesehen ist, oder EUR 5.688 p.a., wie im Fall...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 1. Überlassung des Fahrzeugs an A ist keine entgeltliche Leistung

Keine entgeltliche Vermietung: Zur Begründung führte das FG aus, bei der Fahrzeugüberlassung an A handele es sich nicht um eine entgeltliche Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG.”[51] Bestätigt für Zahlung und sonstige Vorteile: Das FG begründete in dieser Entscheidung näher, warum "Zahlung und Verzicht" seitens des A nicht vorlagen[52] (nachdem es dies de...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Zulassung der Revision

Grundsätzliche Bedeutung der vom EuGH beantworteten Frage: Das FG ließ die Revision zu. Hierbei führte es aus, die Revision werde wegen grundsätzlicher Bedeutung der vom EuGH im Wege der Vorabentscheidung beantworteten Rechtsfrage zugelassen, ob die Überlassung eines Firmenfahrzeugs durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer – auch zu Privatfahrten – auch dann eine entge...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Vereinbarungen über zu erbringende Arbeitsleistungen

Individuelle Vereinbarung ...: Der unmittelbare Zusammenhang der Fahrzeugüberlassung der Arbeitsleistung ergebe sich, wie der BFH noch einmal bestätigte, daraus, dass die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrags individuell vereinbart werde.[72] Der bloße Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis genüge nicht.[73] ... liegt vor: Diese individuelle Vereinbarung sa...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / bb) Entgeltliche Fahrzeugüberlassung

Vorsteuerabzug: Geht man hingegen von einer entgeltlichen Überlassung für private Zwecke aus, darf der Steuerpflichtige Mehrwertsteuer, die er bei Anschaffung bzw. Anmietung der Fahrzeuge zahlt, (wenn nicht Sonderregelungen wie z.B. § 19 UStG zur Anwendung kommen) als Vorsteuer abziehen (vgl. Abschn. 15.23. Abs. 8 Satz 3 UStAE).[111]mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhaltsvorgabe des FG bzgl. Zahlung und anderer Vorteile

Vermietung nur bei Entgeltlichkeit: Mit Blick auf die vorgelegte Frage stellte der EuGH zunächst fest, dass ein Vermietungsumsatz i.S.d. der genannten Vorschrift nur dann vorliegen könne, wenn es sich um einen entgeltlichen Umsatz (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) handele. Es müsse also insbesondere ein Mietzins gezahlt werden.[27] Keine Gegenleistun...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / c) Umfang der privaten Fahrzeugnutzung

Umfang der Privatnutzung unerheblich: Der BFH betonte außerdem noch, dass es unerheblich sei, dass der konkrete Umfang der Arbeitsleistung von A und B und der ihnen ausgezahlte Barlohn unabhängig davon waren, ob und in welchem Umfang sie die Fahrzeugüberlassung in Anspruch nahmen.[83] Nicht erforderlich: Es ist also nicht erforderlich, dass im Arbeitsvertrag z.B. konkret gere...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Nach dem Wortlaut der Vorlagefrage: Gegenleistung

Entgeltlichkeit erforderlich: So ging das FG in der rechtlichen Würdigung – richtigerweise – davon aus, dass der Ort der Leistung gem. Art. 56 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG nur dann in Deutschland liegen könne, wenn es sich um eine entgeltliche Vermietungsleistung handele.[4] Arbeitsleistung lt. FG = Gegenleistung: Diese Voraussetzung war auch, blickt man allein a...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / bb) Fahrzeugüberlassung an B

Vereinbarung mit B: In Bezug auf die Fahrzeugüberlassung an B stand die Entgeltlichkeit zu keinem Zeitpunkt in Frage. Hierzu stellte der BFH fest, die Überlassung eines Dienstwagens sei ausdrücklich im Arbeitsvertrag vorgesehen gewesen. QM behielt vom Gehalt des B einen Betrag in Höhe des Teils der Leasingraten ein, um den die monatliche Leasingrate, die A arbeitsvertraglich...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 4. Fall B

Zahlung = Gegenleistung: Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass es – neben A – noch einen anderen Mitarbeiter (B) gab, der – wie A – in Deutschland wohnte und seinen Dienstwagen auch privat nutzen durfte. B musste allerdings hierfür einen jährlichen Betrag von EUR 5.688 p.a. zahlen, den QM von seinem Gehalt einbehielt. Dieser Zuzahlungsbetrag entsprach allerdings n...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Neuigkeiten

Bestätigung des UStAE: Mit Blick auf die bisherige Sichtweise in Deutschland zur "Fahrzeugüberlassung gegen Arbeitsleistung" kann man wohl festhalten, dass sie zunächst einmal weiterhin Bestand hat. Tauschumsätze lt. EuGH: Die Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung kann einen tauschähnlichen Umsatz u.a. dann darstellen, wenn der Arbeitnehmer hierfür seine Arbe...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / I. Worum geht es?

Dieser Fall ist ein schönes Beispiel dafür, wie Gerichte – aufgrund der sehr komplexen Aufgabenverteilung zwischen den nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof – aneinander vorbeireden können, wenn sie eine "unterschiedliche Sprache" sprechen. Insbesondere die Formulierung der Frage(n) im Fall der Vorlage an den EuGH ist von besonderer Bedeutung. Dies soll nachf...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 2. Voraussetzung: Entgeltliche Leistung

Die Vorlagefrage des FG, die im Zusammenhang mit der von ihm beigefügten rechtlichen Würdigung zu lesen ist, besticht nicht gerade durch überzeugende Eindeutigkeit. a) Nach dem Wortlaut der Vorlagefrage: Gegenleistung Entgeltlichkeit erforderlich: So ging das FG in der rechtlichen Würdigung – richtigerweise – davon aus, dass der Ort der Leistung gem. Art. 56 MwStSystRL, § 3a A...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Keine Feststellungen bzgl. Arbeitsleistung

Was die Arbeitsleistung des A angeht, prüfte der Gerichtshof jedenfalls nicht, ob sie als Gegenleistung für die Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung zu qualifizieren war.[31] aa) Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kann zwar Gegenleistung sein, ... Arbeitsleistung ...: Der Gerichtshof geht zwar in seiner Rechtsprechung davon aus, dass die Arbeitsleistung eines Arbeitne...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Nach der Begründung: Zweifel

Bedenken des FG: In der rechtlichen Begründung führte das FG dann aber aus, es bestünden Zweifel, dass eine entgeltliche Vermietungsleistung vorliege.[5] Arbeitsleistung kann zwar Gegenleistung sein ...: Zwar führte das FG auch ein Urteil des EuGH an, aus dem sich ergibt, dass auch die (anteilige) Arbeitsleistung eines Angestellten eine Gegenleistung für eine Leistung des Arb...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 5. Aufgrund der Vorlagefrage: Begrenzung des Prüfungsumfangs des EuGH

Vorlagefrage betraf allein den Leistungsort: Vor dem Hintergrund dessen, dass das FG es für zweifelhaft hielt, dass mit der Überlassung des Fahrzeugs auch für private Zwecke an A überhaupt eine entgeltliche Leistung vorlag, ist es erstaunlich, dass es nicht fragte, ob die Überlassung im konkreten Fall eine entgeltliche Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / aa) Fahrzeugüberlassung an A

Auch mit A Vereinbarung über Gehaltsverzicht: Des Weiteren wies der BFH darauf hin, dass QM mit A auch eine Eigenbeteiligung vereinbart hatte, die von dessen Brutto-Tantieme in Abzug gebracht werden sollte. Damit sei für die Fahrzeugüberlassung an A (auch) ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts vereinbart worden. Dass der vereinbarte Abzug aufgrund der vorzeitigen Auflösung...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / d) Nicht entschieden: Betriebliche Übung etc.

Im UStAE geregelte Fälle lagen nicht vor: Da der BFH festgestellt hatte, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung von QM und der Arbeitsleistung bzw. dem Gehaltsverzicht von A und B bestanden hatte, brauchte er die Frage, ob eine entgeltliche Fahrzeugüberlassung auch bei einer bloß faktischen betrieblichen Übung (vgl. Abschn. 15.23. Abs. 9 Satz 2 ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 4. Bemessungsgrundlage

BMG = Kosten des Leistenden: Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage stellte der BFH fest, dass sie sich nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG richte. Der Wert der Arbeitsleistung und der Eigenbeteiligung stelle also die Bemessungsgrundlage für die Fahrzeugüberlassung dar. Es sei nicht zu beanstanden, wenn QM zur Ermittlung dieses Werts die Kosten (vorsteuerbelastet und nicht vorsteuerb...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Steuerbarer Vorgang, obwohl kein Vorsteuerabzug?

Kein steuerbarer Vorgang in DE: Es wird aber bereits nicht klar, warum das FG auch für den Fall, dass keine entgeltliche Leistung vorliege, überhaupt die Frage nach dem Ort der Leistung stellte.[13] Bevor nämlich geprüft werden kann, wo ein Vorgang der Mehrwertsteuer unterfällt, muss erst einmal geprüft werden, ob er der Mehrwertsteuer unterfällt. Letzteres wäre aber bei ein...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / VII. Fazit

Frage ...: Das gesamte vorliegende Verfahren macht noch einmal deutlich, dass es bei der Einbeziehung des EuGH sehr wichtig ist, die "richtigen" Fragen zu stellen. ... und Antwort: Hat der Gerichtshof dann in einem Vorlageverfahren seine Rechtserkenntnis zum Besten gegeben, ist es wichtig zu schauen, worauf genau er geantwortet hat.[128] Beachtung aller Erkenntnisquellen: Um L...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / bb) ... muss aber festgestelltermaßen mit der Leistung des Arbeitgebers verknüpft sein

Verknüpfung erforderlich: Leistung und Gegenleistung müssen aber natürlich auch im Fall der Arbeitsleistungen so miteinander verknüpft sein, dass ein bestimmter Teil der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit als Gegenleistung für die Leistung angesehen werden kann, die der Arbeitgeber ihm erbringt.[35] So auch der GA: So wies auch der Generalanwalt darauf hin, dass eine entgelt...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 5. Fall B

Entgeltlichkeit wg. Zahlung: Schließlich hielt es der Gerichtshof für sinnvoll, auch noch zur Überlassung des Fahrzeugs an B ein paar Worte zu verlieren, obwohl diese Leistung vom vorlegenden Gericht in seiner Frage nicht ausdrücklich genannt wurde.[47] Hier kam er, wenig überraschend, zu dem Ergebnis, diese Überlassung könne, da B eine Zahlung leiste, eine Dienstleistung ge...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Keine unentgeltliche Wertabgabe

Prämisse = Unentgeltlichkeit: Der Gerichtshof musste also aufgrund der Feststellungen bzw. der fehlenden Feststellungen des FG (vorbehaltlich der weiteren Sachverhaltsprüfungen) davon ausgehen, dass keine entgeltliche Leistung vorlag. Daher keine Besteuerung: Auf dieser Grundlage stellte er relativ kurz fest, QM habe im Zusammenhang mit der Fahrzeugüberlassung an A für privat...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 5. Überlassung des Fahrzeugs an B

Entgeltliche Vermietungsleitung: Die Fahrzeugüberlassung an B sah das FG aufgrund der Zuzahlung als Dienstleistung gegen Entgelt an, die als Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar ist.[63] Aber nur zum Teil im Inland: Eine entgeltliche und damit im Inland steuerbare Leistung sollte nach Ansicht des FG aber nur insoweit vorliegen als ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Ort der Fahrzeugüberlassung

Leistungsort = Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL: Die Überlassung der Fahrzeuge an A und B war auch als entgeltliche Vermietungsleistung gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar. Mietzins nicht zwingend = Geldzahlung: Außerdem merkte der BFH an, der Mietzins, dessen Entrichtung Voraussetzung für das Vorliegen einer Vermietungsleistung im ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Steuerbare Vermietung auch bei unentgeltlicher Überlassung?

Frage, ob "Vermietung" auch ohne Gegenleistung: Aber auch für den Fall, dass die Fahrzeugüberlassung an A zur privaten Nutzung eine unentgeltliche Leistung darstellte, wollte das FG wissen, ob der Ort der Fahrzeugüberlassung für private Zwecke gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL in Deutschland liege.[10] Lt. bisheriger Rspr. Gegenleistung erforderlich: Ob diese Frage unter Berücks...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Nur Prüfung des Leistungsortes

Eigene Formulierung der Vorlagefrage: Der EuGH stellte dementsprechend in der Einleitung zu seiner Entscheidung vom 20.1.2021,[22] in der er sein Verständnis der Vorlagefrage wiedergab, klar, dass das vorlegende Gericht wissen wolle, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen sei, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs an d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Keine Vermietung

Lt. EuGH Unklarheit im Sachverhalt: Der EuGH gab allerdings zu bedenken, es gehe aus den Akten nicht ausdrücklich hervor, ob ein Anspruch auf Vorsteuerabzug nicht möglicherweise in Deutschland entstanden sei.[45] Unklarheiten gibt es immer: Vermutlich ging aus den Akten auch nicht ausdrücklich hervor, ob ein solcher Anspruch nicht möglicherweise in Frankreich, in Griechenland...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / c) Ergebnis: Entgeltlichkeit kann nicht abschließend geprüft werden

Vorgabe des FG = Keine Zahlung oder Verzicht auf sonstige Vorteile: Das FG hatte also – für den EuGH bindend – festgestellt, dass "Zahlung und Verzicht" nicht vorlagen (s. oben III.2.a.). Damit lag insoweit keine Gegenleistung des A für die Fahrzeugüberlassung zur privaten Nutzung vor. Keine Feststellungen für Arbeitsleistung: Bezüglich der Arbeitsleistung des A hatte das FG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / IV. Nachfolgeentscheidung des FG des Saarlandes

Das FG stellte in der Nachfolgeentscheidung fest, der EuGH sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzung einer entgeltlichen Vermietung im Fall einer kostenfreien Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands nicht erfüllt sein könne und dass ein solcher Umsatz daher nicht unter Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL falle.[49] Daher sei die Fahrzeugüberlassun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Vermietungsleistung

Kein Mietzins "in Geld": Quasi hilfsweise führte das FG aus, dass sich der Leistungsort selbst bei Entgeltlichkeit nicht nach Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG richten könne. So stellte das FG fest, der EuGH habe im Urteil QM ausgeführt, der Begriff des Mietzinses könne nicht im Wege der Analogie ausgelegt werden, indem ihm ein geldwerter Vorteil gleic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe?

Keine Ausführungen zu "Verwendungseigenverbrauch" ohne VorSt-Abzug: Leider klärte das FG das Rätsel, warum es bei einem nicht steuerbaren Vorgang den Ort der Besteuerung prüfte,[61] auch in der Nachfolgeentscheidung nicht auf. Das war nun, da das FG davon ausging, dass der Ort des Vorgangs ohnehin nicht in Deutschland lag, im Ergebnis vielleicht auch nicht mehr notwendig. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Vorlagefrage bezog sich nicht auf Frage der Entgeltlichkeit

Der BFH, der über die vom Finanzamt eingelegte Revision zu entscheiden hatte,[66] beschäftigte sich insbesondere mit der Frage, ob die Fahrzeugüberlassung zu privaten Zwecken an A tatsächlich unentgeltlich erfolgte. Im Ergebnis stellte er fest, das sei nicht der Fall, da – in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs und des BFH[67] – davon auszugehen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Anderer Sachverhalt?

Andere Rechtsfolge, wenn "Leistungseigenverbrauch": Möglich wäre allenfalls, dass QM das Fahrzeug nicht "anschaffte" (erwarb), sondern lediglich "mietete".[15] Dann hätte mit der Überlassung an A für private Zwecke (bei Unentgeltlichkeit) nicht "die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands" i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / aa) Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kann zwar Gegenleistung sein, ...

Arbeitsleistung ...: Der Gerichtshof geht zwar in seiner Rechtsprechung davon aus, dass die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers potentiell eine Gegenleistung im Sinne eines entgeltlichen Umsatzes sein kann. Das hat er u.a. in seinen Entscheidungen Fillibeck und Medicom bestätigt.[32] ... kommt selbstverständlich als Gegenleistung in Betracht: Dass auch die Arbeitsleistung ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abgang des Firmen-Pkw aus dem Anlagevermögen und Entnahme ohne Umsatzsteuer

Im Betriebsvermögen von Herrn Huber ist ein Firmen-Pkw mit einem Buchwert von 1 EUR ausgewiesen, den er vor einigen Jahren von einer Privatperson ohne Vorsteuerabzug gekauft hat. Herr Huber beabsichtigt, einen neuen Firmenwagen zu erwerben und den alten Pkw zu verkaufen. Eine Privatperson hat Herrn Huber angeboten, den alten Pkw für 3.000 EUR zu kaufen. Beim Verkauf des alte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 3 So wird der Teilwert als Entnahmewert eines Firmen-Pkw ermittelt

Wird ein Firmen-Pkw verkauft, wird der Kaufpreis als Erlös erfasst. Bei einem Pkw, der entnommen und nicht verkauft wird, muss der Teilwert = Marktwert geschätzt werden. Da ein individuelles Wertgutachten i. d. R. zu aufwendig ist, kann man sich bei der Schätzung an der so genannten Schwacke-Liste, den Tabellen von Automobilclubs oder den Angeboten in Zeitungsinseraten orientier...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 4 Entnahme eines Firmen-Pkw mit oder ohne Umsatzsteuer

Die Entnahme unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde. Die Entnahme unterliegt jedoch der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde. Praxis-Beispiel Umsatzsteuerpflichtige Entnahme des Firmen-Pkw Der Firmen-Pkw von Herrn Huber hat lt. ADAC-Tabelle im Januar 01 (= Zeitpu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Anschaffung mit oder ohne Vorsteuerabzug Einbauten mit Vorsteuerabzug Entnahmen mit oder ohne Umsatzsteuer 1 So kontieren Sie richtigmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 5.5 Bei Entnahme kann auch Umsatzsteuer nur auf Bestandteile entfallen

Umsatzsteuer kann auch auf Bestandteile des Firmen-Pkws fällig werden. Das kann der Fall sein, wenn Bestandteile nachträglich in das Fahrzeug eingebaut wurden und hierfür der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde. Dann ist im Falle einer Entnahme des Firmenwagens die Umsatzsteuer auf den nachträglich eingebauten Bestandteil begrenzt.[1] Dabei sind Bestandteile solche Gegenstän...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 5.3 Für die private Entnahme des Firmen-Pkw vor Verkauf müssen objektive Anhaltspunkte vorliegen

Es müssen objektive Anhaltspunkte für die vorherige Entnahme vorliegen, das geht aus dem Urteil des FG Baden-Württemberg hervor.[1] Im entschiedenen Fall hatte der Kläger, ein selbstständiger Betriebswirt, seinen privaten Pkw in sein Betriebsvermögen eingebracht und seinem Betriebsvermögen zugeordnet. Er hat den Pkw ohne Vorsteuerabzug eingebracht und später umsatzsteuerfrei ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 5.4 Dokumentation des Privatverkaufs eines Firmen-Pkw

Bei der vorhergehenden Privatentnahme muss deutlich gemacht und auch deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass der Verkauf privat erfolgt. Das bedeutet, dass kein Firmenpapier (Briefbögen mit Firmenbriefkopf) verwenden werden darf, im Kaufvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt, im Falle einer Überweisung möglichst ein priv...mehr