Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 2 Abstimmung außerhalb von ­Versammlungen

Die Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich in Versammlungen gefasst. Möglich ist auch eine Stimmabgabe in Brief, Fax, E-Mail oder Videokonferenz, soweit sich alle Gesellschafter mit einer solchen Stimmabgabe einverstanden erklären oder eine solche Form im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Will ein Gesellschafter außerhalb der Versammlung abstimmen, z. B. telefonisc...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.7.1 Notwendigkeit der Liquidation und anwendbare Vorschriften

Nach Auflösung der GbR findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist (§ 735 Abs. 1 Satz 1 BGB).[1] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine andere Art der Abwicklung vereinbaren (§ 735 Abs. 2 BGB).[2] Eine "andere Art der Abwicklung" meint hier eine andere Art der Liquidation der aufgelösten, ab...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.10.3 Zivilprozessordnung (ZPO)

Aufgrund des MoPeG erfolgte – neben einer Aufhebung des § 50 Abs. 2 ZPO (Parteifähigkeit im Hinblick auf den nicht rechtsfähigen Verein) - sowie des § 735 ZPO (Zwangsvollstreckung gegen den nichtrechtsfähigen Verein)[1] – eine Änderung des § 736 ZPO (bisher: Zwangsvollstreckung gegen BGB-Gesellschaft; jetzt: Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen R...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.3.7 Beschlussmängelklage

In §§ 110 bis 115 HGB sind die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen der oHG – und entsprechend § 161 Abs. 2 BGB für die KG – geregelt. Für die GbR ist im Rahmen des MoPeG eine solche Regelung nicht erfolgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird dazu ausgeführt, dass die institutionellen Voraussetzungen, unter denen sich das ...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.10.2 Grundbuchordnung (GBO)

In der Grundbuchordnung sind in § 32 Abs. 1 Satz 1 die Wörter "Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister" durch die Wörter "Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister" und das Wort "Gesellschaften" durch die Wörter "rechtsfähiger Personengesellschaften" ersetzt worden. Durch die Änderung von § 32 Abs. 1 Satz 1 GBO w...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.3.12 Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung

Die Pflicht, dass im Zweifel zum Schluss jedes Kalenderjahres der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung zu erfolgen hat, ist nun in § 718 BGB geregelt.mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 1 Hintergrund und Ziel des Gesetzes

Der Ausgangspunkt und Schwerpunkt des Artikelgesetzes, das eine Vielzahl von Gesetzen betrifft, ist die Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist (§§ 705 ff. BGB). Die GbR ist eine Rechtsform, die den Gesellschaftern ermöglicht, eine große Bandbreite an Gesellschaftszwecken im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren. In d...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.1 Betriebsvermögen

Rz. 93 Verbindlichkeiten werden steuerlich grundsätzlich nur dann bilanziert, wenn sie zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Sie rechnen zum Betriebsvermögen, soweit sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hierfür ist der tatsächliche Verwendungszweck der Verbindlichkeit maßgebend. Bei einer Geldschuld kommt es daher auf die tatsächliche Verwendung der finanziellen M...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.1 Bei Nichtigkeit

Nichtige Beschlüsse gelten als grundsätzlich nicht wirksam gefasst. Werden sie nicht geheilt, können sie durch die Nichtigkeitsrüge und wenn der Rüge nicht abgeholfen wird (z. B. durch erneute Ladung und Beschlussfassung) durch Erhebung der Nichtigkeitsfeststellungsklage vor dem örtlich zuständigen Landgericht angegriffen werden. Klageberechtigt ist jeder Gesellschafter, der...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.8 Eingetragene Genossenschaft (eG)

Durch das MoPeG ändert sich für die Rechtsform der eG lediglich die Vorschrift des § 43 Abs. 4 Satz 2 GenG dahingehend, dass nun in der Generalversammlung das Stimmrecht geschäftsunfähiger oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkter natürlicher Personen sowie das Stimmrecht von juristischen Personen durch ihre gesetzliche Vertretung und das Stimmrecht von "rechtsfähigen Pers...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.2.1 Sitz der GbR

Neue Fassung § 706 BGB – Sitz der Gesellschaft 1Sitz der Gesellschaft ist der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden (Verwaltungssitz). 2Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen und haben die Gesellschafter einen Ort im Inland als Sitz vereinbart (Vertragssitz), so ist abweichend von Satz 1 dieser Ort Sitz der Gesellschaft. Verwaltungssitz Erst...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.3.10 Ersatz von Aufwendungen und Verlusten; Vorschusspflicht; Herausgabepflicht; Verzinsungspflicht

Eine gegenüber der bisherigen Rechtslage inhaltlich im Wesentlichen unveränderte und nun einheitliche Regelung zum Ersatz von Aufwendungen und Verlusten etc. enthält § 716 BGB.[1]mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.4.1 Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten

Erstmals ist nun auch geregelt, dass die Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten entsteht, sobald sie mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt, spätestens aber mit ihrer Eintragung im Gesellschaftsregister (§ 719 Abs. 1 BGB). Diese Vorschrift ist § 123 HGB für die oHG nachgebildet. Unter der Voraussetzung, dass die GbR "am Rechtsverkehr teilnimmt", is...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1 Vorbereitung

Die Versammlung sollte gut vorbereitet sein. Sie läuft regelmäßig wie folgt ab: Einleitung, Begrüßung etc. Evtl. Wahl des Versammlungsleiters Feststellung der Beschlussfähigkeit Verlesung und Diskussion der Tagesordnungspunkte Abstimmung über die Tagesordnungspunkte Feststellung des Stimmergebnisses/Verlesung des Beschlussergebnisses Verfassung des Versammlungsprotokolls, Übergabe ...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.1.1 Bei Anfechtbarkeit

Im Gegensatz zu nichtigen Beschlüssen sind anfechtbare Beschlüsse grundsätzlich wirksam, bis sie angefochten werden. Werden sie nicht angefochten, werden sie nach Ablauf der Anfechtungsfrist (ca. 1Monat, s. u.) endgültig wirksam. Heilung Wie auch im Falle der Nichtigkeit wird ein anfechtbarer Beschluss durch Bestätigung des Beschlusses oder Verzicht auf Rechtsmittel gegen dies...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / Einführung

Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH bestimmen maßgeblich das Schicksal und den Fortgang der Gesellschaft. Jedoch gelten strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Verstöße können zur Anfechtbarkeit oder gar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen. Dieser Beitrag behandelt die häufigsten Fälle, die zu einer Angreifbarkeit de...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.1 Konsequenzen aus dem Maßgeblichkeitsgrundsatz

Rz. 18 Bei einer gewerblich tätigen und bilanzierenden Personengesellschaft ist ein Wirtschaftsgut, das zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und deshalb gemäß § 246 Abs. 1 HGB nach dem Vollständigkeitsgrundsatz in ihre Handelsbilanz aufzunehmen ist, wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] grundsätzlich auch einkommensteuerrec...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 7 Protokollierung der Versammlung

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vor, dass Beschlüsse der Gesellschafter zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies sind: alle Beschlüsse, die eine Änderungen des Gesellschaftsvertrags zur Folge haben, Kapitalerhöhungen bzw. -herabsetzungen, Umwandlung der GmbH. Eine schriftliche Protokollierung ist darüber hinaus kein gesetzliches Wirksamkeitserfordern...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.4 Betriebsaufspaltung

Rz. 30 Ein im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft gewährtes Darlehen gehört dann zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, wenn das Darlehen dazu dient, die Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern und damit den Wert der Beteiligung des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft zu erhalten oder zu e...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.2 So wird Versammlungsleiter bestimmt

Der Versammlungsleiter wird durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. Jeder Anwesende, auch ein Dritter, der nicht Gesellschafter oder Geschäftsführer ist, kann in die Position des Versammlungsleiters gewählt werden. Eine eigene Stimmberechtigung ist dazu nicht zwingend erforderlich. Dies gilt insbe...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.7.5 Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung

Wenn die GbR durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen ist, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in fünf Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt (§ 739 Abs. 1 BGB). Die Verjährung beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB, sobald der Gläubiger von dem Erlöschen der GbR...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.4 Kommanditgesellschaft (KG)

Die Änderungen in Bezug auf das Recht der Kommanditgesellschaft haben im Wesentlichen die Änderungen der §§ 105 ff. HGB nachvollzogen. Daneben wurde die Reform zum Anlass genommen, einzelne Mängel in der Gesetzesformulierung zu beheben, die auf ein zuweilen überholtes Normverständnis mit gesetzeshistorischen Wurzeln im Recht der stillen Gesellschaft zurückzuführen waren. Im ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 8 Beendigung der Versammlung/Übergabe des Protokolls

Nachdem die Versammlung beendet ist, sollte auch dies der Vollständigkeit halber im Protokoll aufgeführt werden. Anschließend sollte das Protokoll geschrieben und jedem Gesellschafter zur Kenntnis übersandt werden. Hierfür ist keine besondere Form vorgeschrieben. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, das Protokoll von jeder anwesenden Person unterzeichnen zu lassen. Nicht-Anwe...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.5 Stille Gesellschaft

Die Änderungen für die stille Gesellschaft waren lediglich redaktionell bedingt, weil in dem Bereich kein grundlegender Reformbedarf gesehen worden ist. Die geltenden §§ 230 ff. HGB haben sich laut der Begründung zum Gesetzentwurf einerseits als hinreichend flexibel erwiesen, um wirtschaftlich sinnvolle "stille" Beteiligungsformen entstehen zu lassen. Andererseits gehe es be...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.2.3 Statuswechsel

Das Gesetz sieht nun vor, dass – außerhalb des Bereichs der Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) [1] – Wechsel von einer personengesellschaftsrechtlichen Rechtsform zu einer anderen möglich sind (§ 707c BGB, Statuswechsel).[2] Mit der Möglichkeit der Gesellschafter, Gesellschaften bürgerlichen Rechts zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden, geht die No...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 10 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.2 Nahe Angehörige

Rz. 99 Die Verwaltungsanweisungen zur Beurteilung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen wurden in dem BMF-Schreiben v. 23.12.2010 [1] neu zusammengefasst. Hiernach müssen zur Anerkennung durch die Finanzverwaltung folgende Voraussetzungen erfüllt sein, wenn Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt werden sollen: Zivilrechtlich wirksamer Abschluss...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Gebäude des Privatvermögens ohne anteilige Übertragung des Finanzierungsdarlehens

Leitsatz Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mit zu übertragen, so kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. Sachverhalt Der Steuerpflichtige übertrug mit notariellem Vertrag vom 14.6.2019 als Alleineigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Forderungsverzicht

Begriff Bei einem Forderungsverzicht verzichtet der Gläubiger auf eine vom Schuldner geschuldete Sache. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung eines dem Arbeitnehmer gewährten Arbeitgeberdarlehens, begründet dieser Forderungsverzicht einen Zufluss von Arbeitslohn (keinen Sachbezug), der in voller Höhe als sonstiger Bezug lohnsteuerpflichtig und als Einmalzahlung soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 11.2 Auszahlung

Die Energiepreispauschale II wurde von der Versorgungsbezügen zahlenden Stelle ausgezahlt. Die Auszahlung an die Versorgungsempfänger sollte im Monat Dezember erfolgen. Die Auszahlung erfolgte automatisch, d. h., bei der auszahlenden Stelle war kein Antrag zu stellen. Bei Versorgungsbeziehern, die im Dezember 2022 erstmals Versorgungsbezüge bezogen, konnte sich die Auszahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 4.1 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Als gesetzliche Zukunftssicherungsleistung gehört insbesondere der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung) zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Nach der Rechtsprechung kommt der gesetzlichen Steuerbefreiung allerdings nur deklaratorische Bedeutung zu. Die Leistung des Arbeitgebers zum Gesamtsozia...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 2.1 Beitragszuschuss für gesetzlich und privat Krankenversicherte

Keine Besonderheiten gelten hinsichtlich des Anspruches auf Zahlung eines Beitragszuschusses in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nichtrentner sind als reguläre Arbeitnehmer anzusehen. Die gesetzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss sind auch hier anzuwenden. Dies gilt sowohl für die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versichert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 2 Gewerbliche Einkünfte

Ob es sich bei einer Gewinnbeteiligung um Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gesellschafter) oder um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt, richtet sich nach den jeweiligen Umständen. Wer neben einem Festgehalt eine Gewinnbeteiligung erhält, gilt als stiller Gesellschafter, wenn sich aus den Vereinbarungen ergibt, dass sich de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen

Leitsatz Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren. Normenkette § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organisation der Krankenver... / 2 Ehemalige Spitzenverbände

Die ehemaligen Bundesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen wurden kraft Gesetzes zum 1.1.2009 in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) umgewandelt. Der Verband der Angestelltenkrankenkassen (vdek) hat seinen Status als eingetragener Verein behalten. Gesellschafter dieser GbR sind die am 31.12.2008 vorhandenen Mitglieder des jeweiligen Bundesverbands. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinarbeit / 4 Statusklärungsverfahren

Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, sieht § 7a SGB IV ein sog. "Statusklärungsverfahren"[1] vor. Dieses Statusklärungsverfahren umfasst ein fakultatives Antragsverfahren zur Feststellung, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt sowie andererseits ein obligatorisches Anfrageverfahren bei der zust...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.7 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft

Die Arbeitsentgelte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft[1] sind bei der Erhebung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.[2] Sie sind nicht als Arbeitnehmer i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III anzusehen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsfehler / Zusammenfassung

Begriff Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit objektiv gebotene Maßnahmen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführt. Es wird diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die allgemein von einem ordentlichen, pflichtbewussten Arzt in der konkreten Situation zu erwarten ist. Folgt aus dem Behandlungsfeh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 4 Insolvenzplan

Der Insolvenzplan soll eine von den Vorgaben der InsO abweichende Verfahrensabwicklung im Interesse der Gläubiger und der Sanierung des Schuldners ermöglichen. In der Praxis erlangt er vor allem als "Prepackaged Plan" an Bedeutung: Schuldner und Gläubiger haben sich dabei bereits vor Antragstellung auf einen bestimmten Plan geeinigt, der regelmäßig auch Vorgaben für die Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren

Leitsatz Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 1 Steuerrechtliche Beurteilung

Erhält der Arbeitnehmer vom Gewinn oder Umsatz abhängige Vergütungen, die aufgrund seines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, handelt es sich um Tantiemen. Solche sind als sonstige Bezüge nach der Jahrestabelle zu versteuern. Die Lohnsteuer ist bei sonstigen Bezügen zum Zuflusszeitpunkt einzubehalten. Eine Versteuerung als sonstiger Bezug unterbleibt hingegen, wenn die Gewi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.2 Rückzahlung bei beendetem Arbeitsverhältnis

Steht der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Arbeitslohns nicht mehr in einem Dienstverhältnis zu dem Arbeitgeber, der die Überzahlung geleistet hat, ist eine Rückabwicklung der Überzahlung nicht möglich. Der Arbeitnehmer kann die Rückzahlung entweder durch Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahme steuermindernd oder im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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