Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Zinsverzicht

Tz. 1065 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde an einen fremden Dritten idR keine Darlehen zinslos überlassen. Ein Zinsverzicht bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter führt deshalb regelmäßig zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung, die auch Auswirkungen auf das bilanziel...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / V. Testamentsvollstreckerzeugnis, Grundbuch, Handelsregister

Rz. 18 Der Testamentsvollstrecker wird kraft Anordnung durch die Annahme des Amts gem. § 2002 BGB Testamentsvollstrecker und nicht erst durch die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Damit sich der Testamentsvollstrecker im Rechtsverkehr legitimieren kann, erhält er ein Testamentsvollstreckerzeugnis.[18] Hiervon kann das Grundbuchamt nur abweichen, wenn neue, de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundsätzliches

Rz. 324 Die Zuordnung der verschiedenen Erwerber zu den einzelnen Steuerklassen im Sinne des § 15 Abs. 1 ErbStG wurde bereits im Rahmen der Darstellung der persönlichen Freibeträge umrissen (vgl. Rdn 302 ff.). Rz. 325 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[439] eine Sondervorschrift für die Bestimmung der maßgeblichen Steuerkl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.3 Verschmelzung nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 1179 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach dem Urt des BFH v 21.02.2018 (DStR 2018, 1284) kann eine vGA vorliegen, wenn eine vermögenslose und inaktive Kap-Ges, deren Gesellschafter ihr ggü auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schw-Kap-Ges mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederau...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Natürliche und juristische Personen

Rz. 72 Zum Testamentsvollstrecker können sowohl natürliche als auch juristische Personen ernannt werden. Das Gesetz sieht in § 2201 BGB lediglich bei den Personen eine Einschränkung vor, die zur Zeit, in denen sie das Amt anzutreten hätten, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind oder wegen Gebrechlichkeit nach § 1814 BGB n.F. (§ 1896 BGB a.F.) zur Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Begriff und Zeitpunkt der Anteilsübertragung

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG fordert die (dingliche) Übertragung der Beteiligung bzw die Übertragung von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten. Das umfasst jegliche entgeltliche oder unentgeltliche rechtsgeschäftliche (derivative) Übertragung bestehender Beteiligungen unter Lebenden, und zwar sowohl durch Einzel- als auch durch Gesamtrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.1 Steuerliche Behandlung des Verzichts

Tz. 1129 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vereinbarung, dass die Forderung bei Eintritt der im Besserungsschein genannten Bedingungen wieder auflebt, berührt deren Ausbuchung im Verzichtszeitpunkt nicht; s Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) und s Schr des BMF v 02.12.2003 (BStBl I 2003, 648). Auf der Ebene der Gesellschaft gelten die Grundsätze des Beschl des GrS un...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Veräußerung/Aufgabe von Mitunternehmeranteilen

Rz. 550 Ebenso wie die Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs wird auch ein entsprechender Vorgang in Bezug auf einen Mitunternehmeranteil von § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst. Das gilt auch für den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA[897] sowie für Anteile an einem der Ausübung selbstständiger Arbeit dienenden Vermögen i.S.v. § 18 Abs. 4 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Arztkosten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Übernimmt eine Kö die Arztkosten für ihren Gesellschafter, so liegt darin idR eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung und somit eine vGA. Das gilt auch bei betriebsbedingten Krankheitskosten oder Kosten für eine Heilbehandlung nach einem Betriebsunfall. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung dieser Aufwendungen wird damit begründet, dass es in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.2 Veränderungen in der Werthaltigkeit von Gesellschafterforderungen

Tz. 1521 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Zusammenhang mit einer Umwandlung können auch bisher wertlose Gesellschafterforderungen wieder werthaltig werden. Ein solcher Vorgang kann dann zu einer vGA führen, wenn sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eines übernehmenden Rechtsträgers auf die Übernahme einer Verpflichtung, die beim übertragenden Rechtsträger ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung werden auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexigesetz"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet. Tz. 722 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 In der Regel handelt es sich um folgende Ver...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 383 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die angemessene Höhe der Bezüge eines Ges-GF einer Kap-Ges stellt einen durchaus häufigen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kap-Ges dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbes deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854). Die Entscheidung über die A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verzinsung von (nicht) eingeforderten Stammeinlagen

Über die Einforderung von Einlagen beschließen die Gesellschafter in der GV (s § 46 Nr 2 GmbHG). Vor einem solchen Beschl sind die ausstehenden Einlagen noch nicht fällig und daher auch nicht zu verzinsen. Der Aktivposten "ausstehende Einlagen" ist insoweit nicht als Forderung gegenüber den Gesellschaftern, sondern als Gegenposten zum bilanzierten Stamm-Kap anzusehen. Die Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Kapitalherabsetzung

Tz. 1467 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Grds löst die Kap-Herabsetzung zunächst nur eine Minderung des Nenn-Kap aus. Über die Verwendung des durch die Kap-Herabsetzung frei gewordenen Kap ist von den Gesellschaftern gesondert zu beschließen; s Urt des BFH v 29.07.1992 (BStBl II 1993, 369). Sie können das frei gewordene Kap ganz oder tw den Rücklagen zuführen zum Ausgleich eines Ver...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (1) Allgemeines

Rz. 171 Im Gesellschaftsvertrag kann durch eine Nachfolgeklausel vereinbart werden, dass der Gesellschaftsanteil des Erblassers auf den oder die Erben übergehen soll. Der Anteil des Gesellschafters wird dadurch vererblich gestellt.[142] Der Eintritt der Erben in die Gesellschaft erfolgt dann unmittelbar mit Eintritt des Erbfalls und bedarf keiner weiteren Rechtsgeschäfte.[14...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Allgemeines

Tz. 1062 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Auch für die Anerkennung von Darlehensverhältnissen kommt bei Vertragsverhältnissen mit beherrschenden Gesellschaftern der tats Durchführung entscheidende Bedeutung zu (allg dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 279ff). So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch den Darlehensnehmer zu achten. Ebenso wichtig ist die Einhaltung von Ti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Ausnahmefall der Refinanzierung (durchgeleitetes Darlehen)

Tz. 1068 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Muss sich die Gesellschaft selbst refinanzieren, kann die oa Mittelwertbetrachtung ("Margenteilungsgrundsatz"; s Tz 1067) jedenfalls nicht eingreifen. Dann ist auf jeden Fall der marktübliche Sollzinssatz als Kriterium für die Beurteilung der vereinbarten Verzinsung maßgebend. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde nämli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.4 Zivilrecht

Tz. 920 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ist eine Geschäftschance der Kap-Ges zuzurechnen, kommt es für den Ansatz einer vGA nicht darauf an, ob die Kap-Ges auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Vorteilsherausgabe hat. Die vGA ist nämlich nicht deshalb anzusetzen, weil sie auf einen zivilrechtlichen Anspruch, sondern deshalb, weil sie auf ein gegenüber ei...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Begriff

Rz. 1 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert, wenngleich er etwa in § 593a BGB als Rechtsinstitut vorausgesetzt wird. Im Allgemeinen versteht man unter dieser Bezeichnung die Übertragung von Vermögensgegenständen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei der der Übertragende als künftiger Erblasser bereits in Hinblick auf den späteren Erbfall...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Veräußerung/Entnahme von Teilbetrieben und wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 554 Die Veräußerung bzw. Aufgabe von Teilbetrieben wird durch § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG der von ganzen Gewerbebetrieben bzw. Mitunternehmeranteilen gleichgestellt.[903] Auch die Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG als Behaltensfristverstoß.[904] Die Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen und ihre Zufüh...mehr

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FoVo 12/2023, Titelumschrei... / Leitsatz

Für den Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge nach Ausscheiden aller anderen Gesellschafter reicht die Einsichtnahme in das Handelsregister über das Internetportal www.handelsregister.de nicht aus, weil die Registereinträge nicht mehr bestehender Gesellschaften nicht mehr einzusehen sind. OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.1.2023 – 7 W 12/23mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2 Vereinbarung von Sicherheiten

6.2.1.2.1 Allgemeines Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2 Sonderfälle

6.2.1.2.2.1 Darlehen an nahe stehende Personen Tz. 1055 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine vGA kann auch darin erblickt werden, dass eine Kap-Ges an eine nahe stehende Pers des Gesellschafters ein Darlehen gewährt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch um jur Pers handeln. Dazu s Urt des BFH v 31.07.1974 (BStBl II 1975, 48). Im Urt-Fall hatte eine GmbH an die Kap-Ges d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung des Anteils einer bereits bestehenden Gesellschaft

a) Hinzuziehung eines Pflegers Rz. 147 Für den Eintritt in eine bereits bestehende Gesellschaft bspw. durch Anteilsabtretung oder durch die Aufnahme des Minderjährigen im Wege des Beitritts unter Abschmelzung der Beteiligung der bisherigen Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft gelten bzgl. der Vertretung eines Minderjährigen die bereits dargelegten Grundsätze entspreche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9.1 Vorzeitige Auszahlung (Anzahlungen auf Tantiemen)

Tz. 508 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Sollen während des Jahres bereits Anzahlungen auf eine zu erwartende Gewinntantieme möglich sein, ist dies im Anstellungsvertrag von vornherein zu vereinbaren. Ansonsten liegt iHd sich für die Gesellschaft aufgrund der vorzeitigen Auszahlung ergebenden Zinsnachteils eine vGA vor. Die Vorschusszahlung selbst wird dadurch aber nicht zur vGA; e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Höchstens 50 % des Jahresüberschusses

Tz. 462 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei dem Grundsatz des BFH, dass Tantiemen über 50 % des Jahresüberschusses zu einer vGA führen, handelt es sich um einen Anscheinsbeweis, der auch für Tantiemen an nicht beherrschende Gesellschafter anwendbar ist. Allerdings wurden in der Rspr bisher nur wenige Fälle mit derart hohen Tantiemesätzen anerkannt; die Grenze wird restriktiv gehan...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / V. Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 416 Bestimmte gesellschaftsvertragliche Besonderheiten rechtfertigen ein erhöhtes Verschonungsbedürfnis,[550] weil die langfristig bestehende gesellschaftsvertragliche Beschränkung dazu führt, dass der objektive gemeine Wert der erworbenen Gesellschaftsanteile "aus subjektiver Sicht des Erwerbers nicht verfügbar" ist.[551] Vor diesem Hintergrund regelt § 13a Abs. 9 ErbSt...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Personengesellschaft

Rz. 159 Die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich grundsätzlich nach §§ 1629, 1824, 181 BGB. Kommt es zu Beschlussfassungen in laufenden Angelegenheiten, so ist nach der h.M. § 181 BGB nicht anzuwenden.[247] Geht es um Änderungen eines Gesellschaftsvertrages, bleibt es hingegen bei der Anwendung der §§ 1629, 1824, 181 BGB, da es hier tatsächlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Tatsächliche Durchführung der Darlehensvereinbarung

6.2.2.1 Allgemeines Tz. 1062 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Auch für die Anerkennung von Darlehensverhältnissen kommt bei Vertragsverhältnissen mit beherrschenden Gesellschaftern der tats Durchführung entscheidende Bedeutung zu (allg dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 279ff). So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch den Darlehensnehmer zu achten. Ebenso wichtig ist di...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 145 Neben die Notwendigkeit, einen Ergänzungspfleger i.R.d. Gründung einer Familiengesellschaft zu bestellen, wird in vielen Fällen noch das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung treten. Nach § 1813 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1799 BGB i.V.m. §§ 1850 bis 1854 BGB ist das immer dann der Fall, wenn auch ein Vormund und ein Betreuer der Genehmigung des FamG[247] bedür...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Hinzuziehung eines Pflegers

Rz. 147 Für den Eintritt in eine bereits bestehende Gesellschaft bspw. durch Anteilsabtretung oder durch die Aufnahme des Minderjährigen im Wege des Beitritts unter Abschmelzung der Beteiligung der bisherigen Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft gelten bzgl. der Vertretung eines Minderjährigen die bereits dargelegten Grundsätze entsprechend vgl. Rdn 142 ff. Bei sämtli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Angemessenheit der Verzinsung

6.2.3.1 Zinsverzicht Tz. 1065 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde an einen fremden Dritten idR keine Darlehen zinslos überlassen. Ein Zinsverzicht bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter führt deshalb regelmäßig zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung, die auch Auswirkung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7 Rechtsfolgen beim Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Darlehen an einen Anteilseigner

6.2.7.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bereits in der Darlehensgewährung Tz. 1096 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Führt bereits die Darlehensgewährung zu einer vGA (insbes wenn eine Rückzahlungsabsicht nicht erkennbar ist), so sind in diesem Zeitpunkt die Konsequenzen einer vGA zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Gewinns (= Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 E...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Finanzmittel

Rz. 487 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[723] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[724] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[725] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. 488 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt der positive Sal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.5 Incentive-Reisen

Tz. 830 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nimmt der Ges-GF an einer von der Kap-Ges "gewonnenen" Incentive-Reise teil, führt dies regelmäßig nicht zu einer vGA. Der Wert der Reise ist von dem Ges-GF vielmehr als Arbeitslohn zu versteuern. Dies gilt zumindest dann, wenn die Mitarbeit des Ges-GF maßgeblich dafür war, dass die Incentive-Reise überhaupt verdient worden ist; ebenso s Ste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.7 Rechtsfolgen

Tz. 747 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat im entschiedenen Fall (s Urt des BFH v 20.07.2016, BStBl II 2017, 66) im Ergebnis offen gelassen, ob er die Nichtabzugsfähigkeit der UK-Beiträge auf § 4d EStG oder auf vGA-Grundsätze begründen will, da beide Begr auf Ebene der Kö zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung führen. Wichtig wird diese Frage aber dann, wenn es zur spät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.3 Gegenläufige körperschaftsteuerliche Rechtsfolgen bei Ausübung einer bilanzsteuerlich unschädlichen Abfindungsklausel

Tz. 564 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bevor entspr den Grundsätzen der Tz 558ff eine Aufnahme einer Abfindungsklausel in eine Pensionszusage erfolgt, sollte bei Ges-GF eine Überprüfung der Auswirkungen auf der 2. Ebene (vGA) erfolgen. Denn die bilanzstlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Abfindungsklauseln führen zu kstlichen Folgeproblemen, wenn von der Möglichkeit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ballwieser/Frase, Zur (Un-)anwendbarkeit von § 8c KStG bei konzerninternen Umstrukturierungen – oder: Die Jurisprudenz als "verstehende Wissenschaft", BB 2009, 1502; Bien/Wagner, Die Konzernklausel bei § 8c KStG, BB 2010, 923; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm, Ubg 2010, 73; Franz, Enge oder weite Auslegung der "Konzernklau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Grundproblematik

Tz. 1500 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Umwandlungen sind Vorgänge, die ihre Ursache idR im Gesellschaftsverhältnis haben. Zwischen dem Umwandlungs-StR einerseits und den Rechtsinstituten der vGA und der verdeckten Einlagen andererseits besteht deshalb ein gewisses Konkurrenzverhältnis. Es gibt zwar zahlreiche Umwandlungsfälle, in denen die Regelungen des UmwStG die Anwendung de...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Testamentsvollstreckung

Rz. 270 Die Testamentsvollstreckung[209] am Kommanditanteil ist zulässig.[210] Dies gilt auch dann, wenn die Hafteinlage nicht voll erbracht bzw. wieder zurückgezahlt worden ist. Rz. 271 Die Ausübung der Gesellschafterrechte bedarf allerdings der Zustimmung durch die anderen Gesellschafter. Die Zustimmung kann nach Eintritt des Erbfalls erteilt werden oder bereits im Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Späterer Darlehensverzicht

Tz. 1063 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Verzichtet die GmbH zu einem späteren Zeitpunkt auf die Darlehensrückzahlung, führt dies in aller Regel unweigerlich zu einer vGA. Gegenüber einem fremden Darlehensnehmer würde die Gesellschaft keinen Forderungserlass aussprechen; s Urt des FG München v 13.03.2017 (EFG 2017, 1815; NZB beim BFH unter I B 43/17 anhängig). Eine Ausnahme kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Bürgschaften, Darlehensverluste und verlorene Zuschüsse

Tz. 1155 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Übernimmt eine GmbH zu Gunsten des AE eine risikobehaftete Kreditbürgschaft, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu Gunsten eines Nichtgesellschafters nicht übernommen hätte, stellen spätere Bürgschaftszahlungen vGA dar; s Urt des BFH v 19.03.1975 (BStBl II 1975, 614). Sie führen sowohl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 152 Tritt ein Minderjähriger in eine bestehende Personengesellschaft ein, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist der Erwerb durch die Neuregelung des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB [261] zum 1.1.2023 der Genehmigungspflicht unterworfen unabhängig davon, ob die Kommanditanteile schenkungsweise erworben werden,[262] vgl. Rdn 145. Nach h.M. ist somit auch die Schenkung und Abtretun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Voraussetzungen und steuerliche Folgen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1300 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine Betriebsaufspaltung ist eine Gestaltung, bei der ein wirtsch einheitlicher Betrieb in zwei rechtlich und wirtsch selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird. Nach der Art der Entstehung unterscheidet man zwischen echten und unechten Betriebsaufspaltungen. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein bereits bestehendes Unternehmen, zB...mehr