Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / X. Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen (§ 152 HGB)

Rz. 241 § 152 HGB über die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen und die Einsicht in dieselben (wohingegen § 152 HGB alt die Bindung der Liquidatoren an Weisungen geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Die Geschäftsunterlagen der aufgelösten Gesellschaft werden einem der Gesellschafter oder einem Dritten in Verwahrung gegeben. In Ermangelung einer Verständigung wird der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Kommanditgesellschaft / I. Haftung vor der Eintragung

Rz. 59 § 176 Abs. 1 HGB ist – entgegen den Überlegungen im Regierungsentwurf – sprachlich neu gefasst, inhaltlich aber unverändert geblieben:[95] Hat die Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, am Rechtsverkehr teilgenommen, bevor sie in das Handelsregister eingetragen ist, haftet jeder Kommanditist, der d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Anspruch auf Vorschuss

Rz. 224 Für die (objektiv) erforderlichen Aufwendungen – nicht jedoch für Verluste – hat die Gesellschaft dem Gesellschafter nach § 716 Abs. 2 BGB in wesentlicher Übernahme von § 713 BGB alt i.V.m. § 669 BGB auf dessen Verlangen auch Vorschuss zu leisten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / bb) Verbot des Eigenanteilerwerbs

Rz. 145 Die GbR kann nach § 711 Abs. 1 S. 2 BGB – in Bestätigung der h.A. im Personengesellschaftsrecht[281] und zur gesetzgeberischen Klarstellung[282] (aufgrund trotz der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR und der Abkehr vom Gesamthandsprinzip[283] fortbestehender Strukturunterschiede zwischen Personengesellschaften und juristischen Personen in Gestalt de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Recht und Pflicht zur Geschäftsführung

Rz. 96 Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind nach § 116 Abs. 1 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 114 Abs. 1 HGB alt – alle OHG-Gesellschafter bzw. (i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) alle Komplementäre berechtigt und verpflichtet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 50 Gesellschafterbeschlüsse bedürfen nach § 109 Abs. 3 HGB – als gesetzlichem Regelfall (entsprechend § 714 BGB) – der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter (Einstimmigkeitserfordernis).[84]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Vorbemerkung

Rz. 57 Das Beschlussmängelrecht hat (nur für das Personenhandelsgesellschaftsrecht [mithin OHG und KG, nicht jedoch auch für die GbR bzw. die Partnerschaftsgesellschaft])[93] in den §§ 110 bis 115 HGB eine umfassende Regelung erfahren:[94]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / XII. Verzinsungspflicht (§ 119 HGB)

Rz. 112 § 119 HGB zur Verzinsungspflicht hat als Spezialregelung zu § 716 Abs. 4 S. 2 BGB folgenden Wortlaut (wohingegen § 119 HGB alt die Beschlussfassung geregelt hatte): (1) Schuldet die Gesellschaft nach Maßgabe von § 716 Absatz 4 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Gesellschafter die Verzinsung von Aufwendungen und Verlusten, richtet sich deren Höhe nach § 352 Absat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / bb) Ersatz von Verlusten

Rz. 223 Ein Ersatz von Verlusten setzt voraus, dass der Gesellschafter diese "unmittelbar infolge der Geschäftsbesorgung" – d.h. in einem objektiv erkennbaren engen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Gesellschaft – erlitten hat (tätigkeits- oder geschäftstypischer Schaden).[444]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / V. Klagefrist (§ 112 HGB)

Rz. 72 Die Neuregelung der § 112 HGB über die Klagefrist (wohingegen § 112 HGB alt das Wettbewerbsverbot geregelt hatte) hat – in Abweichung zum Regelungsgehalt des § 246 Abs. 1 AktG (kurze einmonatige Kündigungsfrist von einem Monat) – folgenden Wortlaut: (1) Die Anfechtungsklage ist innerhalb von drei Monaten zu erheben. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Sonderverjährungsfrist

Rz. 440 Ist die Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise erloschen, verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach § 739 Abs. 1 BGB (Sonderverjährung der Gesellschafterhaftung) in fünf Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. Rz. 441 Der Gesetzgeber[735] hat eine Verj...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Aufwendungs- und Verlustersatz

Rz. 220 Macht ein Gesellschafter (aufgrund seines Tätigwerdens) zum Zwecke der Geschäftsbesorgung für die Gesellschaft Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, oder erleidet er unmittelbar infolge der Geschäftsbesorgung Verluste, ist ihm die Gesellschaft nach der Neuregelung des § 716 Abs. 1 BGB – in Nachbildung des § 110 Abs. 1 HGB alt (als eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / III. Gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren (§ 736a BGB)

Rz. 401 Die Neuregelung des § 736a BGB über die gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren hat folgenden Wortlaut: (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, kann auf Antrag eines Beteiligten ein Liquidator aus wichtigem Grund durch das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, berufen und abberufen werden. Eine Vereinbarung im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 6. Anzumeldende Änderungen

Rz. 17 Wird die Firma der Gesellschaft geändert, der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort verlegt, die Geschäftsanschrift geändert, scheidet ein Gesellschafter aus oder tritt ein neuer Gesellschafter ein oder ändert sich die Vertretungsbefugnis eines Gesellschafters, ist dies nach § 106 Abs. 6 HGB (in Übernahme von § 107 HGB alt und § 143 Abs. 2 HGB alt [Ausscheiden ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Geschäftsführung

Rz. 182 Das MoPeG bringt eine strikte Trennung von Geschäftsführungsbefugnis (§ 715 BGB) und Vertretung (§ 720 BGB). Zitat "Geschäftsführung ist jede zur Förderung des Gesellschaftszwecks ausgeübte Tätigkeit, mit Ausnahme solcher Maßnahmen, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen".[371] "Das Geschäftsführungsrecht gehört zu den unentziehbaren Rechten eines jeden Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Auflösung durch gerichtliche Entscheidung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 192 Auf Antrag eines Gesellschafters kann gemäß § 139 Abs. 1 S. 1 HGB – in sachlicher Übernahme von § 133 Abs. 1 HGB alt "mit redaktioneller Anpassung an das Austrittsrecht aus wichtigem Grund nach § 132 Abs. 2 HGB "[324] – aus "wichtigem Grund" die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung ausgesprochen werden, wenn ihm die Fortsetzung der Gesellschaft n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / I. Konsolidierung des Rechts der GbR

Rz. 4 Der historische Gesetzgeber hat die GbR – wie sich dies bereits aus dem Regelungsstandort der §§ 705 ff. BGB (Titel 16: Gesellschaft) im Besonderen Teil des Schuldrechts ergibt – als ein durch die Besonderheiten der Gesamthand modifiziertes vertragliches Schuldverhältnis konzipiert,[7] "dem in unvollständiger Weise das Gesamthandsprinzip, darüber gestülpt‘ wurde".[8] D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Kommanditgesellschaft / II. Aufhebung von § 162 Abs. 1 S. 2 HGB alt

Rz. 8 § 162 Abs. 1 S. 2 HGB alt hatte folgenden Wortlaut: Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Kommanditist, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend § 106 Abs. 2 und spätere Änderungen in der Zusammensetzung der Gesellschafter zur Eintragung anzumelden. Rz. 9 Die Altregelung des § 162 Abs. 1 S. 2 HGB ist im Interesse des Verkehrsschutzes obsolet geworden, da in en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Nichtigkeit eines Beschlusses

Rz. 65 Ein Gesellschafterbeschluss ist nach § 110 Abs. 2 S. 1 HGB (zwingend)[127] von Anfang an (mit ex tunc-Wirkung) nichtig, wenn (als abschließende Auflistung) ermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Legaldefinition der GbR

Rz. 4 Bei wesentlicher Übernahme von § 705 BGB alt – wonach "durch den Gesellschaftsvertrag (…) sich die Gesellschafter (verpflichten) die Erreichung eines bestimmten Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten" (Beitragspflicht) – normiert Abs. 1 eine Legaldefinition der GbR (bei der die Gesellschaft selbst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Zeitpunkt des Ausscheidens

Rz. 154 Der Gesellschafter scheidet nach § 130 Abs. 3 HGB mit Eintritt des ihn betreffenden Ausscheidensgrundes aus, im Fall der Kündigung der Mitgliedschaft (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aber nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist und im Fall der gerichtlichen Entscheidung über die Ausschließungsklage (§ 130 Abs. 1 Nr. 5 HGB) nicht vor Rechtskraft des stattgebenden Urteils. § 130 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 2. Faktischer Registrierungszwang

Rz. 51 Bestimmte Rechtsvorgänge (wie bspw. der Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks) werden, so die Erwartung des Gesetzgebers, da sie ein verfahrensrechtliches Voreintragungserfordernis auslösen (welches die materielle Rechtsinhaberschaft der GbR aber grundsätzlich unberührt lässt) einen faktischen Eintragungszwang bewirken.[94] Rz. 52 Das Voreintragungserfordernis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Kommanditgesellschaft / II. Eintrittshaftung

Rz. 62 Die Eintrittshaftung des in eine KG als Kommanditist einrückenden OHG-Gesellschafters oder Kommanditisten wurde abgeschwächt und in Übereinstimmung mit § 160 Abs. 3 HGB alt und entsprechend der Neuregelung des § 137 Abs. 3 HGB geregelt. Tritt ein weiterer Gesellschafter als Kommanditist in eine bestehende Handelsgesellschaft ein, ist § 177 Abs. 1 HGB für die in der Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Beteiligte, die zur Antragstellung berechtigt sind

Rz. 405 Beteiligte – die berechtigt sind, einen Antrag auf Berufung oder Abberufung eines Liquidators zu stellen – sind nach § 736a Abs. 2 BGB (in Nachbildung von § 146 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 HGB alt und insoweit deckungsgleich mit § 736d Abs. 1 S. 1 BGB)[686]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Kommanditgesellschaft / G. Verlustbeteiligung (§ 167 HGB)

Rz. 25 Die Regelung des § 167 HGB alt (Gewinn und Verlust)[42] zur Verlustbeteiligung des Kommanditisten ist durch § 167 HGB neu in wortlautgleicher Übernahme von § 167 Abs. 3 HGB alt mit neuer Überschrift (Verlustbeteiligung) ersetzt worden: Soweit der Kommanditist die vereinbarte Einlage geleistet hat, sind die §§ 136 und § 149 auf ihn nicht anzuwenden. Rz. 26 Wenn der Komm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 6. Schadensersatzbewehrtes Verbot einer Kündigung zur Unzeit

Rz. 169 Die Kündigung darf nach § 132 Abs. 5 S. 1 HGB (entsprechend § 725 Abs. 5 BGB) nicht zur Unzeit geschehen, es sei denn, dass ein "wichtiger Grund" für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft dennoch ohne einen solchen Grund zur Unzeit, hat er nach § 132 Abs. 5 S. 2 HGB der Gesellschaft den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Ratio legis

Rz. 206 § 715b BGB zielt auf eine gesetzliche Verankerung der als solche bereits bisher anerkannten Rechtsfigur der actio pro socio (Gesellschafterklage),[413] die dem Individualschutz dient und infolgedessen auch unverzichtbar ist,[414] im Gesetz. Zugleich werden die in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen (der bislang getrennt eingeordneten) "Einzelklagerechte des Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der Titel 16 (Gesellschaft) des zweiten Buchs, Abschnitt 8 des BGB ist in drei Untertitel gegliedert:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / B. Einleitung

Rz. 2 Das Recht der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) – Erster Abschnitt des Zweiten Buchs des HGB (§§ 105 bis 160 HGB) – wird "aus regelungstechnischen Gründen neu gefasst und im Gleichlauf zu “Titel 16 Gesellschaft‘"[1] des BGB in sechs Titel gegliedert:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / c) Verbot eines Ausschlusses oder einer Beschränkung des Klagerechts

Rz. 215 Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche das Klagerecht in Bezug auf eine Gesellschafterklage ausschließt oder der Vorschrift des § 715b Abs. 1 BGB zuwider beschränkt, ist entsprechend der bisherigen Rechtslage[428] nach § 715b Abs. 2 BGB zum Schutz des Gesellschafters unwirksam: Die actio pro socio wird dadurch als unverzichtbares Mitgliedschaftsrecht ausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Kündigung der Mitgliedschaft

Rz. 292 Nehmen die anderen Gesellschafter einen Antrag des Gesellschafter-Erben nach § 724 Abs. 1 BGB nicht an oder ist eine Fortführung der Gesellschaft als KG nicht möglich (weil die Voraussetzungen des § 107 Abs. 1 HGB nicht vorliegen), ist der Erbe gemäß § 724 Abs. 2 BGB befugt, seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 4. Schadensbewehrtes Verbot der Kündigung zur Unzeit

Rz. 305 Die Kündigung darf nach § 725 Abs. 5 S. 1 BGB – in wesentlicher Übernahme von § 723 Abs. 2 BGB alt – nicht "zur Unzeit" geschehen (Kündigungsschranke für alle Kündigungstatbestände),[561] es sei denn, dass ein "wichtiger Grund" für die unzeitige Kündigung vorliegt (Kündigungsschranke für alle Kündigungstatbestande – "insbesondere aber für die Kündigung aus wichtigem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Kommanditgesellschaft / B. Begriff der KG und Anwendbarkeit der OHG-Vorschriften (§ 161 HGB)

Rz. 2 Die Regelung des § 161 HGB über die Begriffsbestimmung der KG und die Anwendbarkeit der OHG-Vorschriften hat nunmehr folgenden Wortlaut: (1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine Kommanditgesellschaft, wenn bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 2. Beschlussmängelsystem

Rz. 82 Da Beschlussmängel sowohl das Beschlussverfahren als auch den Beschlussinhalt betreffen können, erfolgt in Bezug auf die Fehlerfolgen in § 110 HGB eine Unterscheidung[127] zwischen der Anfechtbarkeit (wobei jeder Beschluss anfechtbar ist, der Rechtsvorschriften i.S.e. jeden Rechtsnorm oder den Gesellschaftsvertrag verletzt) und der Nichtigkeit eines Beschlusses. Nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / c) Geltendmachung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses

Rz. 68 Die Nichtigkeit eines Beschlusses der Gesellschafter kann nach der Klarstellung des § 110 Abs. 2 S. 2 HGB – durch jedermann – auch auf andere Weise als durch Klage auf Feststellung der Nichtigkeit (d.h. auch ohne Erhebung eine Nichtigkeitsklage nach § 114 HGB) geltend gemacht werden, bspw. "durch [eine] Einrede, also durch Rechtsverteidigung gegen eine auf den nichtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Regelungsgehalt

Rz. 41 § 109 HGB gestattet im Unterschied zur Parallelregelung des § 714 BGB nicht nur Mehrheitsbeschlüsse. Vielmehr werden auch Teile des Beschlussverfahrens geregelt. Ungeregelt bleibt hingegen das Zustandekommen eines Beschlusses. Die höhere Regelungsdichte des § 109 HGB im Vergleich zu § 714 BGB folgt aus der Einführung des neuen Beschlussmängelrechts für Personenhandelsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / 2. Statuswechsel von der Partnerschaftsgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft

Rz. 23 Der Statuswechsel von einer Partnerschaftsgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft[35] vollzieht sich wie folgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Schulden der Gesellschaft: Verzinsung von Aufwendungen und Verlusten

Rz. 113 Schuldet die Gesellschaft nach Maßgabe von § 716 Abs. 4 S. 2 BGB dem Gesellschafter die Verzinsung von Aufwendungen und Verlusten, richtet sich deren Höhe gemäß § 119 Abs. 1 HGB – in Übernahme von § 110 Abs. 2 HGB alt unter deutlicherer Herausstellung des Regelungsgehalts[255] – nach § 352 Abs. 2 HGB. Vom Zeitpunkt der Aufwendung an hat die Gesellschaft aufgewendetes ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen

Rz. 272 Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist nach § 722 Abs. 1 BGB – in inhaltlicher Übernahme von § 124 Abs. 2 HGB alt – ein gegen die Gesellschaft gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich (d.h. hinreichend und notwendig). Unzureichend ist ein gegen einen Gesellschafter gerichteter Titel. Aus diesem kann nur in dessen Privatvermögen vollstreckt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Geschäftsführung und Vertretung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 409 Mit der Auflösung der Gesellschaft erlischt nach § 736b Abs. 1 S. 1 BGB – in wesentlicher Übernahme von § 730 Abs. 2 S. 1 BGB alt – die einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag übertragene Befugnis zur Geschäftsführung (§ 715 BGB) und Vertretung (§ 720 BGB). Rz. 410 Die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung steht von der Auflösung an nach § 736b Abs. 1 S. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Beachtung der Weisungen der Beteiligten

Rz. 420 Die Liquidatoren haben, auch wenn sie vom Gericht berufen sind, nach § 736d Abs. 1 S. 1 BGB – in Nachbildung des § 152 HGB alt – den Weisungen Folge zu leisten, welche die Beteiligten (d.h. die Gesellschafter [§ 736a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 736 Abs. 1 BGB] und die ihnen gleichgestellten Liquidationsbeteiligten [§ 736a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 BGB]) in Bezug auf die Geschäfts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / d) Unterrichtungspflicht

Rz. 216 Der klagende Gesellschafter hat nach § 715b Abs. 3 S. 1 BGB – als Folge der in § 715b Abs. 4 BGB angeordneten materiellen Rechtskraftwirkung (s. nachstehende Rdn 217) – die Gesellschaft unverzüglich (vgl. die Legaldefinition in § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) über zu unterrichten, um diese in die Lage zu versetzen, geeignet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Übertragung des Gesellschaftsanteils unter Lebenden

aa) Zustimmungserfordernis Rz. 142 Auch bei der GbR ist der Anteil des Gesellschafters als "Inbegriff der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten" zu verstehen.[274] Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf nach § 711 Abs. 1 S. 1 BGB der Zustimmung der anderen Gesellschafter (Notwendigkeit einer Zustimmung der übrigen Gesellschafter zum Verfügungsgeschäft zwischen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Grundlagen

Rz. 61 § 110 HGB trifft die grundlegende Unterscheidung zwischen Mängeln von Gesellschafterbeschlüssen,[112] Rz. 62 Die §§ 110 bis 115 HGB norm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / aa) Notwendige Angaben der Eintragung

Rz. 69 Nach § 707a Abs. 1 S. 1 BGB muss die Eintragung im Gesellschaftsregister klarstellend die in § 707 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BGB in der Anmeldung genannten Angaben, nämlich Angaben aus Transparenzgründen und mit dem Ziel einer höheren Seriositätsgewähr[122] enthalten. Darüberhinausgehend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / VII. Nichtigkeitsklage (§ 114 HGB)

Rz. 89 Die Neuregelung des § 114 HGB über die Nichtigkeitsklage (wohingegen § 114 HGB alt die Geschäftsführung geregelt hatte) hat – orientiert am Vorbild des § 249 AktG – folgenden Wortlaut: Erhebt ein Gesellschafter Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft, sind die § 111 und § 113 entsprechend anzuwenden. Mehrere Nichtigkeits- und Anfechtungsprozesse sind zur gemeinsamen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / IV. Anfechtungsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis (§ 111 HGB)

Rz. 69 Die Neuregelung des § 111 HGB über die Anfechtungsbefugnis und das Rechtsschutzbedürfnis (wohingegen § 111 HGB alt die Verzinsungspflicht geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Anfechtungsbefugt ist jeder Gesellschafter, der oder dessen Rechtsvorgänger im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Gesellschaft angehört hat. (2) Ein Verlust der Mitgliedschaft nach dem Zeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Auflösungsbeschluss (§ 732 BGB)

Rz. 364 Die Neuregelung des § 732 BGB über den Auflösungsbeschluss (wohingegen § 732 BGB alt die Rückgabe von Gegenständen geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, muss ein Beschluss, der die Auflösung der Gesellschaft zum Gegenstand hat, mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / c) Herausgabe des durch die Geschäftsführung Erlangten

Rz. 225 Der Gesellschafter ist nach § 716 Abs. 3 BGB – in wesentlicher Übernahme von § 713 BGB alt i.V.m. § 667 BGB (ohne Entsprechung im OHG-Recht) – verpflichtet, der Gesellschaft dasjenige, was er selbst (d.h. nicht für die Gesellschaft, bspw. Sonderprovisionen oder Schmiergelder)[445] aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, herauszugeben. Beachte: § 716 Abs. 1 bis 3 BGB f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / cc) Weitererstreckung

Rz. 146 § 711 Abs. 1 BGB findet entsprechende Anwendung auf die OHG (§ 105 Abs. 3 HGB), die KG (§ 161 Abs. 2 HGB) und die Partnerschaftsgesellschaft (§ 1 Abs. 4 PartGG)mehr