Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Haftung / 4 Haftung des wesentlich Beteiligten, wenn er ihm gehörende Gegenstände an die Gesellschaft überlässt (§ 74 AO)

Die Haftung des § 74 AO für den wesentlich beteiligten Gesellschafter dient der Realisierung von Betriebssteuerschulden der Personengesellschaft, wenn dem Betrieb der Personengesellschaft dienende Gegenstände (z. B. Grundstücke) vom wesentlich beteiligten Gesellschafter überlassen wurden. Die Haftung erstreckt sich jedoch nur auf die Steuern, die während des Bestehens der we...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.6 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 171 Gewinnanteile des stillen Gesellschafters werden hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns tatsächlich abgesetzt worden sind. Eine derartige Absetzung liegt auch dann vor, wenn für Gewinnanteile, die nach Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses zu zahlen sind, eine entsprechende Rückstellung gebildet wird.[1] Die Hinzurechnung erfolgt grundsätzlich ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / I. Einführung

Rz. 70 Im Rahmen der unternehmerischen Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen (näher siehe § 17 Rdn 32 ff.), seien es solche an Personen- oder Kapitalgesellschaften, wird der Testamentsvollstrecker mit gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln konfrontiert werden. Denkbar ist beispielsweise, dass der Testamentsvollstrecker Abfindungsansprüche von Erben gegen eine ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / V. Umsetzung der Testamentsvollstreckung bei Anteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rz. 32 Zusätzlich zu den bei der Testamentsvollstreckung am Einzelunternehmen aufgezeigten Fragestellungen sind bei der Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen die Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich daraus ergeben, dass dritte Personen, regelmäßig die Mitgesellschafter, beteiligt sind. Rz. 33 In der Praxis ist in Gesellschaftsverträgen meist geregelt, dass d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 7 S. 1 GewStG setzt sich der Gewerbeertrag zum einen aus dem nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb und zum anderen aus der Summe der Hinzurechnungen und Kürzungen zusammen. § 8 GewStG bestimmt die dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnenden Beträge. Die Regelung ist abschließend. Daher sind nur die gesetzlich vorg...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Mitgesellschafter

Rz. 91 Erbschaftsteuerliche Fragen für die verbleibenden Gesellschafter sind nach den Grundsätzen der Fortsetzungsklausel zu lösen, da es bei den verbleibenden Gesellschaftern zu einem Anwachsungserwerb kommt.[138] Verbleibt es bei der Abfindung an die weichenden Erben, ergeben sich die gleichen Folgen wie bei einer reinen Fortsetzungsklausel. Treten der oder die eintrittsbe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 84 § 19 GewStDV enthält Sonderregelungen für Kreditinstitute. Sie gelten entsprechend für Pfandleiher und für Unternehmen, die Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben. In den Anwendungsbereich von § 19 GewStDV fallen neben Zahlungsinstituten auch Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute. Rz. 85 Bei organschaftlich verbundenen Unternehmen kann § 19 GewStDV nur vo...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 378 Nach § 8 Nr. 8 S. 1 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Anteile am Verlust der Mitunternehmerschaft wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Der Umfang des Verlustanteils entspricht demjenigen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Maßgebend ist der jeweilige Anteil am Verlust der Mituntern...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die qualifizierten Nachfolger

Rz. 94 Für das Verständnis der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen muss auf die Rechtsprechung des BFH[148] zurückgegriffen werden. Der BFH sieht in der qualifizierten Nachfolgeklausel einen besonders ausgestalteten Fall einer gegenständlich vordefinierten Teilungsanordnung. Erbschaftsteuerlich erwerben danach primär alle Erben den einheitlichen Gesellschaftsanteil und somit ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Verwaltungsvermögenstest

Rz. 115 Ist die erste Hürde geschafft und begünstigungsfähiges Vermögen prinzipiell zu bejahen, sind erwerbszeitpunktbezogen weitere komplexe Prüfschritte erforderlich. Denn der gemeine Wert des begünstigungsfähigen Vermögens ist in begünstigtes Vermögen einerseits und Verwaltungsvermögen bzw. nicht begünstigtes Vermögen andererseits zu filetieren. Aus dem Saldo des begünstig...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 92 Neben der einfachen Nachfolgeklausel, bei der alle Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten unmittelbar im Wege einer Sondererbfolge in die Gesellschaftsbeteiligung des verstorbenen Gesellschafters einrücken[141] und die erbschaftsteuerlich im Falle des Verbleibens der nachrückenden Erben in der Gesellschaft unproblematisch ist,[142] ist in der Praxis sehr häufig die (erbr...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.4 Mitunternehmerschaft

Rz. 374 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG setzt weiterhin voraus, dass ein gewerbliches Unternehmen als Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG an der ebenfalls gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Der Anteil an der Personengesellschaft muss zum Betriebsvermögen des Gesellschafters gehören. Zudem muss der Gesellschafter Mitunternehmer s...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Anteilserwerber

Rz. 78 Das Erbschaftsteuergesetz hält an verschiedenen Stellen Regelungen bereit, unter die sich die Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen im Todesfalle eines Gesellschafters subsumieren ließe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG vs. § 10 Abs. 10 S. 2 Alt. 1 ErbStG i.V.m. § 7 Abs. 7 S. 3 ErbStG). Bedingt durch komplexe Abgrenzungsfragen wird die Rechtsanwendung dadurch nicht erleic...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / d) Genussscheine

Rz. 138 Generell verbriefen Genussscheine gewisse Vermögens-, aber keine Mitgliedschaftsrechte: Genussscheininhaber haben regelmäßig Anspruch auf Beteiligung am Gewinn (z.B. x-faches der Stamm-/Vorzugsaktie, Festzins soweit das erzielte Ergebnis z.B. bei Banken vor Verteilung an die Gesellschafter und Aktionäre ausreicht und sie über angemessene Eigenmittel i.S.d. KWG verfüg...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / VIII. Ausweg durch Unternehmensumwandlung

Rz. 59 Angesichts der im Vergleich zu Personenhandelsgesellschaften deutlich besseren Durchführbarkeit der Testamentsvollstreckung an Kapitalgesellschaftsanteilen erscheint es in der Praxis häufig sinnvoll, die in der Theorie und Praxis komplizierten kautelarjuristischen Hilfslösungen zu umgehen und das einzelkaufmännische Unternehmen in eine neu gegründete oder auf Vorrat g...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 5. Erwerbszeitraumbezogene Behaltensregelungen

Rz. 130 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur dann erhalten bleiben, wenn der Erwerber gewisse Spielregeln einhält. Neben der zuvor dargestellten Lohnsummenregelung gehört dazu auch, dass das produktive Betriebsvermögen im Sinne einer nahtlosen Unternehmensfortführung für gewisse Mindestzeiträume (fünf bzw. sieben Jahre) er- bzw. gehalten wird. Anders gewendet: Der ...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rz. 55 Eine GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit körperschaftlicher Organisation und eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem zulässigen Zweck gegründet werden kann, wobei der Zweck nicht notwendigerweise gewerblich sein muss. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber allein das Gesellschaftsvermögen (Stammkapital). Die GmbH i...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 1. Grundsätzliche Unterschiede zu den Personenhandelsgesellschaften

Rz. 52 Kapitalgesellschaften sind im Gegensatz zu Personenhandelsgesellschaften keine personenbezogenen Zusammenschlüsse und beruhen nicht auf der Vertrauensbindung ihrer Mitglieder, wodurch eine Testamentsvollstreckung grundsätzlich bereits erleichtert wird. Die Testamentsvollstreckung an solchen Gesellschaftsanteilen ist daher grundsätzlich unproblematisch zulässig. Ein ge...mehr

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Haftung / Zusammenfassung

Begriff Haftung im steuerrechtlichen Sinne bedeutet Einstehen für eine fremde (Steuer-)Schuld. Es haftet auch derjenige, der ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt. Generell gilt auch für Umsatzsteuerschulden, dass insbesondere ein gesetzlicher Vertreter (§ 6...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / d) Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 48 Anders als bei der Dauertestamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen von Personengesellschaften hat im Bereich der Nachlassverwaltung seit Jahrzehnten keine Weiterentwicklung der Rechtsprechung mehr stattgefunden.[32] Hier wird in der einschlägigen Kommentarliteratur[33] stets auf die Grundsatzentscheidung des BGH vom 30.3.1967[34] zurückgegriffen. Rz. 49 Danach er...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 151 § 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG regelt die Hinzurechnung von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters. Die Regelung wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. Die Vorschrift gilt erstmals ab dem Ez 2008.mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / c) Es gibt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit Nachfolgeklausel

Rz. 68 Diese Form der Nachfolgeklausel findet sich häufig in individuell gestalteten Gesellschaftsverträgen. Zu unterscheiden ist zwischen Rz. 69 Durch die erbrechtliche Nachfolgeklausel wird im Gesellschaftsvertrag in Abänderung der Vorschr...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.4 Vermögenseinlage

Rz. 166 Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters muss nicht in Form von Geld oder als Sachleistung erbracht werden. Sie kann in jedem geldwerten Vorteil bestehen, z. B. in der Leistung von Diensten[1], in der Überlassung von Gegenständen zur Nutzung[2] oder im Einbringen der Arbeitskraft.[3] Auch Know-how kann Gegenstand der Vermögenseinlage sein.[4] Die Höhe der Ein...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Ausgangsüberlegungen

Rz. 38 Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung sind Einkünfte der Person zuzurechnen, die sie "erzielt".[59] Einkünfte sind demnach demjenigen zuzurechnen, der den konkreten Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Bei gewerblichen Betrieben ist dies derjenige, der als (Mit-)Unternehmer mit eigener Initiative und eigenem Risiko wirtschaftet.[60] Bei der Vollrechtstreu...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / II. Typische Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 73 Der Geschäftsanteil als die komprimierte Zusammenfassung der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters[104] geht mit dessen Tode ipso iure im Wege der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1 BGB) auf den oder die gesetzlichen oder gewillkürten Erben über. Erbengemeinschaften erwerben zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB) und können ihre Rechte gegenüber der Gesellschaft nur...mehr

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Haftung / 1.1 Haftung des gesetzlichen Vertreters

Gesetzliche Vertreter haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen erfolgten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden.[1] Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob ...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 1. Persönliche und unbeschränkte Haftung im Erbrecht

Rz. 3 Gemäß § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe zunächst persönlich und unbeschränkt für Nachlassverbindlichkeiten. Diese umfassen über den Wortlaut des § 1967 Abs. 2 BGB hinaus neben Erblasser- und Erbfallschulden auch die bei der Verwaltung des Nachlasses entstehenden Schulden, die sogenannten "Nachlasserbenschulden". Der Erbe kann seine Haftung jedoch wesentlich beschränken...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.2 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 138 Hinzuzurechnen sind die Renten bzw. dauernden Lasten nur insoweit, als sie bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Hätten sie nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG nicht abgezogen werden dürfen, ist die gewerbesteuerliche Gewinnermittlung zu korrigieren. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG scheidet aus. Rz. 139 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. ...mehr

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Haftung / 1.3 Haftung des Eigentümers an Gegenständen

Bei der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO [1] handelt es sich um eine echte Ausfallhaftung.[2] Überlässt der Eigentümer Gegenstände einem Unternehmen, an dem er wesentlich beteiligt ist, dauerhaft zur Nutzung (Fälle der Betriebsaufspaltung)[3], haftet er mit diesen Gegenständen für die betrieblich begründeten Steuern des Unternehmens.[4] Eine wesentliche Be...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 10 Freibetrag (§ 8 Nr. 1 GewStG)

Rz. 297 Der Freibetrag von 200.000 EUR bezieht sich nur auf die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewStG. Zu gewähren ist er ab dem Ez 2020. Sein Zweck besteht darin, kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten. Gewährt wird er jedem einzelnen selbstständigen Gewerbebetrieb.[1] Ein Antrag ist nicht erforderlich. Rz. 298 Die Summe der Beträge nach § 8 Nr. 1 Buc...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / IV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 63 Während für Privatvermögen argumentiert wird, dass aufgrund der Rückübertragungsverpflichtung bereits eine erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Bereicherung des Vollrechtstreuhänders bzw. Testamentsvollstreckers ausscheidet,[98] wird für Betriebsvermögen auf das ansonsten dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht fremde wirtschaftliche Eigentum, also auf § 39 Abs. 2 Nr....mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 81 Unter zwingender Beachtung der Kapitalaufbringungs- bzw. Kapitalerhaltungsvorschriften (§§ 19, 30 GmbHG) ist es alternativ zulässig, den Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellschafters auch ohne Zustimmung der betroffenen Erben aufgrund einer entsprechend determinierten Satzungsermächtigung einzuziehen (§ 34 Abs. 2 GmbHG) und dabei Abfindungsbeschränkungen im Interes...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 14 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 GewStG: Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich der Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; eine hälftige Hinzurechnung insoweit ist vorzunehmen bei Elektrofahrzeugen, extern a...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 1. Entlassungsantrag

Rz. 10 Der Entlassungsantrag ist beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen. Anwaltszwang besteht nicht. Antragsberechtigt[13] ist gemäß § 2227 Abs. 1 BGB jeder Beteiligte, also auf jeden Fall jeder Erbe oder Miterbe, der Vermächtnisnehmer, die Mittestamentsvollstrecker, solange sie im Amt sind,[14] sowie die Pflichtteilsberechtigten,[15] Letztere jedoch nur, solange sich i...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 89 Der Gesellschaftsvertrag kann als Modifikation einer Fortsetzungsklausel vorsehen, dass dem oder den Erben das Recht eingeräumt wird, in die Gesellschaft einzutreten. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass zunächst die Rechtsfolgen der Fortsetzung unter den übrigen Mitgesellschaftern eintreten, es also zu einer Anwachsung nach § 738 Abs. 1 S. 1 BGB bei den verbleiben...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 49 Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine speziell für die freien Berufe geschaffene Gesellschaftsform.[49] Sie ist keine Handelsgesellschaft und wird daher nicht dem Handelsrecht unterworfen. Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Grundsätzlich findet das Partnerschaftsgesetz (PartGG) auf die Partnerschaftsgesellschaft Anwendung, daneben können aber auch Regel...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / I. Umsatzsteuer

Rz. 34 Führt der Testamentsvollstrecker ein einzelkaufmännisches Unternehmen als Vollrechtstreuhänder, tritt er auch im Außenverhältnis als Unternehmer auf. Das Umsatzsteuerrecht folgt insoweit den im Außenverhältnis begründeten schuldrechtlichen Leistungsbeziehungen – Unternehmer mit allen umsatzsteuerlichen Konsequenzen ist demnach (auch) der Testamentsvollstrecker. Rz. 35...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Einkommensteuer

Rz. 52 Die Treuhandlösung an einem einzelkaufmännischen Unternehmen begründet einkommensteuerlich eine Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG. Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifizierung wird somit die aus Testamentsvollstrecker und Erben bestehende Innengesellschaft.[78] Der steuerliche Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ist g...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 61 Spätestens mit der Auflassung eines Grundstücks an den Vollrechtstreuhänder entsteht Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG.[91] In Ermangelung einer Gegenleistung bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten gemäß §§ 151, 157 BewG, die insoweit als Ersatzbemessungsgrundlage herangezogen werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG).[92] Kommt es später zu...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis?

Bei den Zahlungen der Steuerpflichtigen an das die Klimaschutzmaßnahmen ausführende Unternehmen ist für die Frage der vGA insbesondere zu prüfen, ob eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen werden kann. Fremdvergleich: Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt dann vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die Vermögen...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / IV. Körperschaftsteuerliche Besonderheiten (vGA) bei Zahlungen für Klimaschutzmaßnahmen

Begriff der vGA: Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschl...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 2. Anhaltspunkte für vGA

Sofern ein Missverhältnis zwischen den betrieblichen Verhältnissen und der Höhe der Zahlung besteht, kann dies indiziell für eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis sprechen und eine weitere Prüfung erforderlich machen. Weiterhin kann für eine fehlende Veranlassung der Zahlung im Gesellschaftsverhältnis sprechen, wenn nahezu ausschließlich private Motive des Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 23 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle (beschränkt oder unbeschränkt) Einkommensteuerpflichtigen. Keine Anwendung findet § 12 Nr. 1 EStG auf körperschaftsteuerpflichtige Rechtssubjekte, da diese steuerlich gesehen keine außerbetriebliche Sphäre haben. Für körperschaftsteuerpflichtige juristische Personen enthält das KStG (§§ 8 bis 22 KStG) auf diese Rechtssubjekte zugeschnitten...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Anrechnungspflichtige Versorgungsbezüge

Rz. 5 Der besondere Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner und für Kinder ist um den Kapitalwert der nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Versorgungsbezüge zu kürzen.[1] Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören nach R E 17 Abs. 1 ErbStR 2019[2] insbesondere Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamten aufgrund der Bea...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen: Betriebsverpachtung als schädliche gewerbliche Tätigkeit – Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Sachverhalt Die Klägerin betrieb bis Ende 1987 ein Autohaus in Rechtsform einer KG, an d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 113b Die ab 2007 anwendbare Vorschrift des § 4 Abs. 5b EStG, wonach ein Betriebsausgabenabzug bei der GewSt nicht möglich ist, überschneidet sich im Anwendungsbereich nicht mit der Nr. 3, da Realsteuern nicht unter die Nr. 3 fallen. KiSt ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG entsprechend dem Einleitungssatz als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, obwohl es ...mehr