Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2 Der/die gewillkürte/n Erbe/n

Rz. 14 Dem Grundsatz der Privatautonomie folgend, haben letztwillige Verfügungen Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge (s. § 1937 BGB). Ohne dies ausdrücklich zu erwähnen, folgt auch das ErbStG diesem Prinzip. Alle Erwerbsvorgänge auf der Grundlage einer wirksamen testamentarischen oder vertraglichen Anordnung unterliegen daher dem Grundtatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Fa...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.1. Grundsätzliches

Rz. 167 Einen Verstoß gegen die Behaltensfrist stellt gem. Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 auch die Tätigung von Überentnahmen durch den Erwerber dar. Nach dem Gesetzestext liegt eine schädliche Überentnahme vor, wenn der Erwerber bis zum Ende des letzten in die Fünfjahresfrist fallenden Wirtschaftsjahres Entnahmen tätigt, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.8 Folgewirkungen bei der Realteilung

Rz. 196 Mit der Behandlung des Spitzenausgleichs als entgeltlichem Erwerbstatbestand sind Folgefragen verbunden: Mit dem entgeltlichen Erwerb ist nach dem Urteil des BFH vom 20.04.2004 (BStBl II 2004, 987) ein Anschaffungsvorgang verbunden, der zum Lauf der Veräußerungsfrist (früher: Spekulationsfrist) des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG führt. Eine ähnliche Beurteilung nimmt ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.3 Bedarfsbewertung von Anteilen an gewerblich tätigen Personengesellschaften

Rz. 88 Eine Personengesellschaft selbst kann nicht Gegenstand eines erbschaft- und schenkungsteuerlich relevanten Übergangs sein. Übertragbar ist lediglich der Anteil daran. Dieser gehört beim Erben/Beschenkten i. d. R. zum Betriebsvermögen, wenn die Personengesellschaft einen Gewerbebetrieb i. S. d. BewG betreibt (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG). Die Personengesellsch...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 2.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 7 Die Stiftung i. S. d. § 80 BGB entsteht durch Rechtsgeschäft (Stiftungsgeschäft) und staatliche Anerkennung. Das Gesetz erfordert als konstituierende Merkmale der rechtsfähigen Stiftung und damit des Stiftungsgeschäfts lediglich Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BGB). Ausreichendes Vermögen und einen gemeinwohlkonformen Zwe...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 3.2 Doppelstiftung und gemischte Stiftung

Rz. 92 Diskutiert und in der Praxis umgesetzt wird auch das Modell einer "Doppelstiftung", das die Familienstiftung zur steuerlichen Optimierung mit einer gemeinnützigen Stiftung kombiniert. Dabei werden beide Stiftungen mit abweichenden Beteiligungsquoten Gesellschafter des Unternehmens. I.d.R. ist ein Stimmrechtsauschluss oder eine Stimmrechtsbeschränkung zulasten der geme...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.5 Sanierungsfälle

Rz. 760 Da der Wortlaut des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG tatbestandlich auf ein subjektives Element verzichtet, fallen auch disquotale Leistungen (Einlagen) zu Sanierungszwecken unter den Anwendungsbereich der Vorschrift. Gleichwohl ist insb. in Sanierungsfällen evident, dass eine Sanierung der Kapitalgesellschaft beabsichtigt ist und nicht eine Bereicherung der anderen Gesellsc...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.6.3 Feststellungszeitpunkt

Rz. 768 Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, zu dem die (disquotale) Leistung bewirkt wird. Sofern mehrere disquotale Leistungen im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang erbracht werden und die Parteien hierbei in nachvollziehbarer Weise und unter fremdüblichen Bedingungen übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die Leistungen insgesamt ausgewogen sind, wird dies von der...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.20.3.3 Stiftungen

Rz. 252 In der Diskussion hochaktuell sind derzeit Gestaltungen mit Stiftungen (s. Theuffel-Werhahn, ZEV 2017, 17; Oppel, ZEV 2017, 22). Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe ihres Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen könn...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.1 Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 38 Die Mitunternehmerstellung ist bei gewerblich tätigen Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG regelmäßig kein Problem. Demzufolge ist jedes Betriebsvermögen, das in Verbindung mit einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft steht, stets begünstigungsfähig. Beispiel: A führt sein Autohaus in München in Form einer OHG zusammen m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.8 Verweis auf § 8 UmwStG

Tz. 19 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 8 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Vermögensübertragung, bei der das BV der übertragenden Kö nicht in das BV der Übernehmerin übergeht, sondern in das PV, und erklärt die §§ 4, 5 und 7 UmwStG für entspr anwendbar. In der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin sind die übergehenden WG mit ihrem gW anzusetzen, da eine Besteuerung der st...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2.2 Das Ehegattenerbrecht und die ehelichen Güterstände

Rz. 94 Das deutsche Familienrecht (BGB 4. Buch) kennt drei Güterstände bei Ehegatten (s. §§ 1363–1563 BGB); Motivation, Grundzüge und die Auswirkungen zu Lebzeiten werden vorangestellt (zum Erbrechtsausschluss gem. § 1933 BGB: kein Erbrecht, wenn im Zeitpunkt des Todes die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen; hierzu s. auch BGH vom 02.07.2008, NJW 2009, 1123); Einzelheiten s....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.9. Lohnsummenkontrolle und Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Nachversteuerung

Rz. 85 Mindestens zwei Jahre vor Ablauf des Lohnsummenzeitraums von fünf bzw. sieben Jahren sollte überprüft werden, ob die Mindestlohnsumme eingehalten werden kann. Nur so kann ggf. noch rechtzeitig durch Gestaltungen einem Lohnsummenverstoß vorgebeugt werden, z. B. durch vorgezogene Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen, wobei jedoch bei Gesellschafter-Geschäftsführern de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abweichende steuerliche Behandlung des StPfl

Rn. 81 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung iSd § 4k Abs 2 S 1 EStG spricht erneut D/NI-Inkongruenzen an und verlangt in der ersten Alternative eine vom inländischen Recht abweichende steuerliche Behandlung des StPfl. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/28652, 35) liegt eine solche abweichende steuerliche Behandlung des StPfl ua dann vor, wenn der die Aufwendu...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.3. Beschränkung der Höhe der Abfindung bei Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 274 § 13a Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 ErbStG fordert eine Beschränkung der Höhe der Abfindung für ausscheidende Gesellschafter. Diese Regelung hat gleichzeitig unmittelbare Auswirkung auf die Höhe des Vorababschlags, da die Höhe der Abfindungsbeschränkung den Umfang des Vorwegabschlags bestimmt (Abs. 9 Satz 3, begrenzt auf maximal 30 %). Rz. 275 Mit "Ausscheiden" ist das rechtsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Grundstücksüberlassung im Sonderbetriebsvermögen § 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 a. Var. 2 ErbStG

Rz. 149 Das Sonderbetriebsvermögen gerät oftmals bei Testamentsgestaltungen oder bei der vorweggenommenen Erbfolge aus dem Blickwinkel der Beteiligten – und nicht selten auch aus dem Blickwinkel der Steuerberater. Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass zum Anteil an einer Personengesellschaft (z. B. zu einem Kommanditanteil) ein Grundstück gehört, welches der Gesells...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.2.1 Auflösungsklausel (aus einer werbenden Personengesellschaft wird eine Liquidationsgesellschaft)

Rz. 331 Die Wandlung der Personengesellschaft in eine Liquidations-Gesellschaft hat keinen Einfluss auf ihre Bewertung. Gem. § 97 Abs. 1a BewG wird der Einheitswert der Personengesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt. Der Anteil an der Personengesellschaft, der auf die Erbengemeinschaft übergeht, wird schließlich nochmals entsprechend der Erbquote auf die einzelnen Mi...mehr

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Anhang 3b Schweiz / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten (Deutschland, Dänemark, Finnland (auch Schenkungsteuer), Großbritannien, Niederlande, Schweden, Österreich und den USA) Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland weicht in wesentlichen Punkten vom OECD-Musterabkommen ab und erweite...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.2.1 Personalstatut der Stiftung

Rz. 267 Für dieses Rechtsgebiet ist deshalb auf die Grundsätze des Internationalen Gesellschaftsrechts zurückzugreifen (nun auch höchstrichterlich entschieden durch BGH vom 08.09.2016 – III ZR 7/15, NZG 2016, 1187). Der BGH knüpft an das Personalstatut der Gesellschaft nach der sog. Gründungstheorie an, wenn eine Gesellschaft im Inland oder im Raum der EU oder des EWR gegrün...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.1 Die gesetzliche Lösung

Rz. 321 Immer schon konnte die Frage der Übertragung und Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften nur in Verbindung mit dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag gelöst werden. Sämtliche einzelgesetzlichen Regelungen, ob zur GbR, zur OHG, zur KG oder den sonstigen Personengesellschaften, sind in diesem Punkt dispositiv. Nur bei fehlendem Vertrag oder bei fehlender Nac...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.1 Ausgangslage

Rz. 418 Der in den letzten Jahrzehnten wohl am heftigsten diskutierte Bereich der Erbschaftsteuer ist die Behandlung von (disquotalen) Vermögensverschiebungen zwischen den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob eine substanzielle Vermögensverschiebung für eine freigebige Zuwendung erforderlich ist (so der BFH in ständiger Rspr., z. ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2 Ableitung aus Verkäufen

Rz. 17 Der gemeine Wert von nicht notierten Anteilen an KapG ist nach § 11 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. BewG vorrangig aus tatsächlichen Verkäufen unter fremden Dritten – derselben KapG, deren Anteil übergeht (BFH vom 14.10.1966, BStBl III 1967, 82) –, die zum Bewertungsstichtag weniger als ein Jahr zurückliegen, abzuleiten. Die Anzahl der Verkäufe spielt dabei keine Rolle. Es kann...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.6.1 Betriebliche Immobilien

Rz. 178 Während die Voraussetzung betrieblicher Grundstücke bei gewerblichen Personengesellschaften sowie den Kapitalgesellschaften immer gegeben ist, da diese kein Privatvermögen kennen, erfordert die Annahme von Betriebs-Immobilien bei einem Einzelunternehmer eine Einzelfallentscheidung. Der Begriff "Betrieb" beschreibt in Verbundkonstellationen nicht die gesamte wirtschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Verweis auf § 7 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Regelung des § 7 UmwStG ist durch das SEStEG auf alle AE ausgedehnt worden. Dh § 7 UmwStG ist sowohl auf die AE anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn/-verlust zu ermitteln ist, als auch auf die AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1ff. Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 In den Fälle...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.6. Berücksichtigung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 65 In die Lohnsummenregelung werden gem. § 13a Abs. 3 Satz 11, 12 ErbStG auch Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften einbezogen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im EU-/EWR-Raum haben (R E 13a.7 Abs. 2 ErbStG 2019, H E 13a.7 Abs. 2 ErbStH); Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Literaturhinweise (allgemein): Bisle, Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit, SteuK 2015, 427; Döbereiner, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht u. a., NJW 2015, 2449; Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Geck, Der "doppelte Freibetrag" beim Vermäc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG)

Rz. 50 Als Inländer, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterfallen können, gelten auch Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG). Rz. 51 Sitz und Geschäftsleitung sind nach den Vorschriften der §§ 10, 11 AO zu bestimmen. Demnach befindet sich der Sitz an dem Ort, ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.4 Die Fälle der Betriebsverpachtung (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b) ErbStG)

Rz. 163 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 b ErbStG führt eine Nutzungsüberlassung nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn diese im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betriebes erfolgt und beim Verpächter zu Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit führen und der Verpächter des Betriebs im Zusammenhang mit einer unbefristeten Verpachtung den Pächter durch eine letztwilli...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.2 Der vorgefasste Plan des Erblassers

Rz. 234 Die Investition muss auf einem vorgefassten Plan des Erblassers beruhen, was sich in der Praxis als äußerst problematisch darstellen kann, da in der Regel Investitionspläne durch die Geschäftsführung und nicht notwendiger Weise durch den Eigentümer bzw. den Gesellschafter gefasst werden (vgl. Viskorf in V/S/W, ErbStG § 13b Rz. 272). Der Plan und seine Umsetzung durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Umwandlungsfälle (§ 34a Abs 6 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 185 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Einbringung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine KapGes oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) führt zur Nachversteuerung in voller Höhe des festgestellten nachversteuerungspflichtigen Betrags. Dies gilt auch für den Formwechsel einer PersGes in eine KapGes oder Genossenschaft. Der Grund hierfür liegt in der Gesetzesbegrün...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 8 § 13c Abs. 1 ErbStG setzt voraus, dass es sich bei dem Erwerb um begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG handelt, welches die Größengrenze von 26 Mio. EUR übersteigt. Die Höhe des Werts des begünstigungsfähigen sowie des nicht begünstigten Vermögens ist hierbei irrelevant (Erkis, DStR 2016, 1441). Als begünstigtes Vermögen kommt nur das in § 13b Abs. 1 ErbSt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.4. Umwandlungsvorgänge (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 2)

Rz. 155 Umwandlungsvorgänge i. S. d. §§ 20, 24 UmwStG stellen veräußerungsgleiche Vorgänge dar, die grundsätzlich als Veräußerung gem. Satz 1 der Vorschrift zu behandeln sein müssten. Um wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen des Gewerbebetriebs innerhalb der Nachbehaltensfrist nicht zu bestrafen, wird die Einbringung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens in eine ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Schenker als Steuerschuldner

Rz. 12 Daneben ist auch der Schenker selbst Steuerschuldner. Die Inanspruchnahme auch des Schenkers ist verfassungskonform. Zwar lässt sich die Besteuerung des Schenkers nicht aus dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit herleiten, denn der Schenker ist ja gerade nicht bereichert. Der Schenker wird jedoch auch nur nachrangig nach dem Beschenkten besteuert; er ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.1.2 Besonderheiten bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 806 Folgende Besonderheiten sind bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften zu beachten: Rz. 807 Wird ein Mitunternehmeranteil übertragen, so besteht dieser aus dem anteiligen Gesamthandsvermögen sowie dem Sonderbetriebsvermögen (BFH vom 25.04.1985, BStBl II 1986, 350; BFH GrS vom 25.02.1991, BStBl II 1991, 691). Damit setzt eine Buchwertfortführung gem. §...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Beteiligung an Kapitalgesellschaften von ≤ 25 % (§ 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 192 Grundsätzlich sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem Betriebsvermögen i. S.d § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehören, unabhängig von einer Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers als Teil des Betriebsvermögens begünstigungsfähig. Abweichend davon ordnet § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG an, dass Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht die Mindestbeteiligun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 5 Der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens erstreckt sich auch auf die Bewertung von ausländischen Unternehmen, solange ein offensichtlich unzutreffendes Ergebnis ausgeschlossen ist (s. R B 199.1 Abs. 2 ErbStR). Zwar gibt es hierzu im Gesetz keinen Hinweis, aber die ErbStR stellen dies nun endgültig klar, nachdem sich bereits vorher die gleichlautend...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Terminologische Grundlagen

Tz. 5 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Der Informationsgewinn aus Sicht des Adressaten entsteht bei der EPS-Größe durch das Herunterbrechen des den Aktionären des Mutterunternehmens zustehenden GuV-Ergebnisses (im Folgenden als Periodenergebnis bezeichnet) auf die einzelne Aktie (vgl. Bonse/Jannett, DBW 2007, S. 739). Vor diesem Hintergrund ist zunächst der Aktienbegriff zu definie...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Herausgeber und Autoren / Die Autoren

Françoise Dammertz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht bei Mazars in Germany am Standort Berlin. Sie ist als Senior Managerin im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig und begleitet Privatpersonen zivil – und steuerrechtlich rund um die Vermögens- und Erbfolgeplanung. Sie berät bei der Vertrags- und Testamentsgestaltung und begleitet die steuerlich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Wahlrecht bei offensichtlich zutreffendem Ergebnis

Rz. 13 Die vorbestimmten Typisierungen im vereinfachten Ertragswertverfahren können dazu führen, dass bei der Anwendung des Verfahrens das ermittelte Ergebnis von dem gemeinen Wert abweicht (s. R B 199.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR). Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG besteht für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuwenden. Gesetzliche Tatbestand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reformvorschläge

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Reformbedürftigkeit oder sogar die gänzliche Abschaffung der Norm wurde in der Literatur bereits vielfach diskutiert (s ua Wacker, DStR 2019, 585; Guttzeit/Brähler/Scholz, Gelungene Reform oder überflüssige Norm? Eine quantitative Studie zu § 34a EStG). Es ist jedoch mitnichten so, dass die Politik die Zeichen der Zeit nicht erkannt hät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 28 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die im § 34a EStG normierte Thesaurierungsbegünstigung begegnet in mehreren Punkten verfassungsrechtlichen Bedenken. Rn. 29 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Tatsache, dass sich die Vorschrift vorwiegend die Begünstigung ertragsstarker PersGes zum Gegenstand nimmt, ist mE verfassungsrechtlich unbedenklich, da § 34a EStG als Tarifvorschrift zur R...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Freie Berufe

Rz. 3 Das BewG enthält keine eigenständige Definition der freien Berufe. Inhaltlich maßgeblich ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung, insb. zu den Kriterien für die freiberuflichen Tätigkeiten, die nicht zu den Katalogberufen gehören. Indem § 96 BewG für die Gleichstellung mit dem Gewerbebetrieb bei den freien Berufen ausdrücklich auf § 18 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.1.1 Entreicherung des Zuwendenden

Rz. 241 Die Vermögenshingabe (Entreicherung) geschieht im Regelfall durch eine rechtsgeschäftliche Handlung, kann aber auch durch eine tatsächliche Handlung erfolgen. Sie muss in einem Bestandteil des Vermögens des Zuwendenden bestehen, z. B. in Sachen, Rechten oder anderen geldwerten Vermögensgegenständen. Selbst die Hingabe einer nahezu wertlosen Forderung führt zu einer E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 5 Nicht betriebsnotwendiges Vermögen gem. § 200 Abs. 2 BewG sind WG (einschließlich mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden), deren Anwesenheit das operative Geschäft des zu bewertenden Unternehmens nicht beeinflusst. Zum nicht betriebsnotwendigen Vermögen gehören demnach WG, die sich aus dem Unternehmen herauslösen lassen, ohne die eigentliche Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 13 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der erste Blick in den § 34 Abs 1 S 1 EStG vermag zunächst kein klares Bild zu vermitteln, für wen genau die Regelung gelten soll, da das Gesetz lediglich vom "Steuerpflichtigen" allgemein spricht. Der Terminus des StPfl wird in der Folge mehrfach verwendet, ohne diesen konkret einzugrenzen. Gleichwohl kann unter Zuhilfenahme der BT-Drucks 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.9 Unechte Realteilung

Rz. 198 Die aktuelle Rspr. des IV. Senats (DStR 2017, 1381 und 1376) unterscheidet zwischen einer echten Realteilung (Auflösung der MU = Aufgabe des Gewerbetriebs) und einer unechten Realteilung, bei der ein Mitunternehmer Teile des Gesellschaftsvermögens bei Fortbestehen der alten MU mitnimmt und somit seinen Mitunternehmeranteil aufgibt. Der frühere Unterschied zur Verwalt...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.7 Realteilung mit Spitzenausgleich

Rz. 195 Es ist nicht immer möglich, die vorhandenen WG unter den Realteilern so aufzuteilen, dass jeder entsprechend seiner Beteiligung WG erhält. In diesen Fällen erfolgt der Wertausgleich durch die Zahlung eines sog. Spitzenausgleichs. Praxis-Beispiel Ungleiche Realteilung bei der G-KG (Werte in TEUR) Die Auflösung der G-KG im Wege der Realteilung wird nur dann erfolgen, wen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 159 Der RFH hat in ständiger Rechtsprechung, beginnend mit einem Urteil von 1933 (RStBl 1934, 295) die Erbauseinandersetzung als letzten Bestandteil eines einheitlichen privaten (und damit unentgeltlichen) Erbvorgangs betrachtet (sog. Einheitsbetrachtung). Die Folge war, dass die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft einkommensteuerrechtlich irrelevant war. Seit dem...mehr