Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Hinführung an die Aufgabe der Vermögensverwaltung

Rz. 60 Neben den Vorteilen bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer bietet eine Familiengesellschaft die Möglichkeit, Familienmitglieder schrittweise an verantwortungsvolle Aufgaben der Vermögensverwaltung heranzuführen. So können den Kindern z.B. zunächst rein vermögensrechtliche Beteiligungen und später auch Mitentscheidungsrechte übertragen werden. In diesem Zusammenspiel w...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 54 Der Erblasser kann einen Erben auch in der Weise zum Erben einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (§§ 2100 ff. BGB).[53] Das Institut der Vor- und Nacherbschaft[54] gibt dem Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen zunächst einem Vorerben zuzuwenden und zusätzlich zu bestimmen, dass es nach einer bestimmten Zeit oder mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Abstimmen der Eigenkapital(unter)konten

Einzelunternehmen haben im Gegensatz zu Personen- oder Kapitalgesellschaften keine feste Stammeinlage oder kein festes Stammkapital. Das Eigenkapital beim bilanzierenden Einzelunternehmen wird als Gesamtposten in der Bilanz ausgewiesen. Unterjährige Veränderungen durch Entnahmen und Einlagen werden nicht direkt auf dem Eigenkapitalkonto verbucht, sondern auf Privatkonten, di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Grundsatz der freien Vererblichkeit

Rz. 280 Die Geschäftsanteile an einer GmbH[215] sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[216] Mehrere Erben erwerben den Geschäftsanteil in Erbengemeinschaft. Eine Sondererbfolge wie bei Personengesellschaften gibt es nicht. Die Erben können ihre Gesellschafterrechte nur gemeinschaftlich ausüben (§ 18 Abs. 1 GmbHG).[217] Rz. 281 Praxishinweis In der Satzung sollte vorgesehen...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einpersonen-GmbH / 3 Gesellschafterbeschlüsse und Verträge

Einen Gesellschafterbeschluss in der Einpersonen-GmbH bezeichnet man auch als Gesellschafter-Entschluss. Der Einmann-Gesellschafter muss Gesellschafterbeschlüsse unverzüglich nach Beschlussfassung protokollieren und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Zwar führt eine Verletzung dieser Vorschrift nicht zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Jedoch kann die Existenz ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zustimmung aller Gesellschafter und Offenlegung des Beschlusses

Rn. 62 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 verlangt als eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erleichterungen, dass alle Gesellschafter (bzw. Aktionäre) der Befreiung für das jeweilige GJ zustimmen. Mit dieser Regelung werden Minderheitsgesellschafter bzw. Minderheitsaktionäre davor geschützt, dass von den Mehrheitsgesellschaftern z. B. beschlossen w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Teilweise Inanspruchnahme der Erleichterungen

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 UN, die die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 nutzen wollen, sind nicht verpflichtet, sämtliche Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Die Befreiungsregelungen können auch teilweise genutzt werden (vgl. Dörner/Wirth, DB 1998, S. 1525 (1530)). So kann z. B. ausschließlich auf die Offenlegung von JA und Lagebericht verzichtet werden. Ebenfalls i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Leitsatz Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der Offenlegung zu anderen Formen der Publizität

Rn. 171 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 5 stellt klar, dass die Offenlegungsverpflichtung nach § 325 andere Publizitätspflichten nicht etwa ersetzt, sondern zusätzlich zu diesen zu erfüllen ist. Im Gegenzug können aber auch andere Publizitätsformen bzw. -pflichten die Erfüllung der Regelungen des § 325 nicht ersetzen. Rn. 172 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Dies gilt für Publi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 1.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Nach IAS 32.16 und IAS 32.19 liegt Eigenkapital nur insoweit vor, als ein Unternehmen weder eine unbedingte noch eine bedingte Verpflichtung zur Lieferung von Geld oder anderen Vermögenswerten hat. In der Konkretisierung dieser Regelungen bestimmen IAS 32.18(b) und IFRIC 2: Ein Recht der Anteilseigner von Personengesellschaften (partnerships), ihren Anteil gegen eine Abfindun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzvermögen / 4.3 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vs. einfache Anteile

Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10), unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28), unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich sonstigen (einfachen) Anteilen oh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 3 Keine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Was eine vGA ist, ist gesetzlich nicht definiert. Die Definition der vGA wurde durch die Rechtsprechung herausgearbeitet. Danach ist eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens der Gesellschaft auswirkt und nicht auf einem ordentlichen Gesellschafterbeschluss beruht. Dies...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats

Rz. 87 Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung oder bei entsprechender Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Die Gesellschafter bzw. der Aufsichtsrat sind für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig und entscheiden, ob sie diese seitens der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies gilt auch gegenü...mehr

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A. Einleitung / aa. Bei Fehlen einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 37 Der GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber der GmbH aufgrund seiner Organstellung bzw. seines Anstellungsvertrags keinen Anspruch auf Abschluss einer D&O-Versicherung.[1] So weit gehen die Treuepflicht oder die Fürsorgepflicht der Gesellschaft nicht.[2] Dem Geschäftsführer bleibt die Möglichkeit sich eine persönliche D&O-Versicherung zu beschaffen. Zu Recht wird geltend g...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / a. Grundsatz: haftungsentlastende Wirkung-Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 18 Der Geschäftsführer ist verpflichtet, den Weisungen der Gesellschafterversammlung Folge zu leisten. Dies lässt sich aus § 37 Abs. 1 GmbHG ableiten, wonach u.a. die Beschränkungen einzuhalten sind, die durch die Beschlüsse der Gesellschafter festgesetzt sind. Soweit die Weisungsabhängigkeit betroffen ist, hat der Geschäftsführer keinen eigenen Ermessensspielraum. Führt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / c. Missachtung eines Zustimmungsvorbehalts

Rz. 31 Die Missachtung eines Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung ist per se pflichtwidrig.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das konkrete Geschäft im Interesse der GmbH liegt. In diesen Fällen wird es allerdings häufig an einem Schaden fehlen, den die GmbH erlitten hat. Dies ist aber nicht zwingend. Rz. 32 Beispiel: "Kauf einer Maschine ohne Zustimmung" Der Geschä...mehr

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A. Einleitung / c. Zuständigkeit für den Abschluss des D&O-Versicherungsvertrags

Rz. 48 Gegenüber dem D&O-Versicherer ist die Geschäftsführung in vertretungsberechtigter Zahl für den Abschluss der D&O-Versicherung zuständig. Dessen Vertretungsmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt und unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 GmbHG). Der Versicherer kann grundsätzlich auf diese Vertretungsmacht vertrauen und muss sich nicht vergewissern, ob der Geschäftsführer im I...mehr

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B. AVB D&O / VIII. Erledigung auf Verlangen des Versicherers durch Anerkenntnis, Befriedigung, Vergleich (A-6.7 AVB D&O)

Rz. 84 Die Regelung in A-6.7 AVB D&O knüpft daran an, dass eine Erledigung der Haftpflichtfrage möglich ist. Befürwortet der Versicherer die Erledigung, so räumt A-6.7 AVB D&O dem Versicherer zwei Möglichkeiten ein für sich die Regulierung zu begrenzen bzw. zu erledigen. Die erste Variante knüpft daran an, dass die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspru...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Personalkompetenz/unangemessene Vergütung

Rz. 8 Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ggf. ab. Bereits bei der Auswahl der geeigneten Personen können dem Aufsichtsrat Versäumnisse unterlaufen, für die er in die Haftung geraten kann. Ferner handelt der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Anstellungsvertrag aus. Hier ordnet bereits § 116 Satz 3 AktG an, dass der Aufsichtsrat haftet, wenn er eine unangeme...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr

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B. AVB D&O / I. Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit

Rz. 1 A-5.1 AVB D&O definiert den zeitlichen Umfang des Versicherungsschutzes. Hier ist das Verstoßprinzip verankert (siehe die Ausführung oben bei A-2.). Angesichts des Umstandes, dass die Erhebung des Anspruchs (Claims-Made-Prinzip) zum Versicherungsfall gehört, welcher sich ebenfalls während der Vertragslaufzeit ereignen muss, stellt die D&O-Versicherung auf das Anspruchs...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

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B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Rz. 3 Nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Aus dieser Generalkla...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / b. Zustimmungsvorbehalte

Rz. 29 Die Satzung der GmbH, eine Geschäftsordnung, der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers oder auch einzelne Beschlüsse der Gesellschafter oder bei entsprechender Zuständigkeit Beschlüsse des Aufsichtsrats können Zustimmungsvorbehalte festlegen. Dann hat der Geschäftsführer die geplante Maßnahme vor ihrer Vereinbarung und erst recht vor ihrer Ausführung dem zuständigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspflic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 2 Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: ein notarieller Kapitalerhöhungsbeschluss ein Zulassungsbeschluss, wem und in welcher Höhe eine Einlage angeboten wird den Abschluss eines Übernahmevertrags bzw. die Zeichnung der neuen Anteile die Aufbringung bzw. Zuführung des erhöhten Stammkapitals die Anmeldung und Eintragung der Kapitalerhöhung Das Stammkapital wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterversamm... / 4 Durchführung einer Gesellschafterversammlung

Der Ablauf der Gesellschafterversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Um den ordnungsgemäßen Ablauf einer Gesellschafterversammlung sicherzustellen, empfiehlt es sich jedoch, im Gesellschaftsvertrag die Grundsätze für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung festzuschreiben. In der Regel wird ein Versammlungsleiter bestimmt, erforderlich ist das jedoch nicht. Die he...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Personen-GmbH / 1 Entstehung der Zwei-Personen-GmbH

Die Zwei-Personen-GmbH entsteht durch Gründung einer GmbH durch zwei gleichberechtigte Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hält 50 % der GmbH-Anteile, hat 50 % der Stimmrechte und Anspruch auf die Hälfte des ausgeschütteten Gewinns der GmbH. Eine Zwei-Personen-GmbH kann auch nachträglich nach der Gründung entstehen, z. B. wenn zunächst ein Gesellschafter die GmbH allein geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur fehlerhaften Wahl des Versammlungsortes bei Gesellschafterversammlungen einer GmbH

Zusammenfassung Ein fehlerhafter Versammlungsort führt zur Anfechtbarkeit der in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse. Das gilt auch dann, wenn der fehlerhafte Versammlungsort keine Auswirkung auf das Beschlussergebnis hatte. Hintergrund An welchem Ort Gesellschafterversammlungen einer GmbH abzuhalten sind, kann in der Satzung geregelt werden. Enthält die Satzung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 143 Als "Erträge aus Beteiligungen"(§ 275 Abs. 2 Nr. 9 HGB) sind die laufenden Erträge aus Anteilen anderer Unt (Dividenden und vergleichbare Gewinnausschüttungen von KapG, Gewinnanteile von PersG und stillen Beteiligungen) auszuweisen, sofern für die hierzu korrespondierenden Vermögenswerte ein Bilanzausweis auf der Aktivseite i. S. d. § 266 Abs. 2 A. III. 1. HGB (Antei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Billigung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Die Vorschrift stellt klar, dass analog zum handelsrechtlichen Konzernabschluss der IFRS-Einzelabschluss nicht festzustellen, sondern vom je nach Rechtsform zuständigen Gremium (Rz 11) zu billigen ist. Dies ergibt sich auch aus der Zielsetzung des IFRS-Einzelabschlusses, der ausschl. Informationsvermittlung (Rz 1). Rz. 10 Die Vorschrift bestimmt weiterhin, dass bei unte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausweisvarianten und Begriffsbestimmung

Rz. 5 Das in Abs. 1 genannte Ausweiswahlrecht erweitert das in § 266 Abs. 3 Buchst. A HGB bzw. § 264c Abs. 2 HGB dargestellte Grundschema für die Eigenkapitalgliederung und erlaubt zusätzlich die Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Ergebnisverwendung. Das bilanzierende Unt hat somit die folgenden drei Aufstellungsmöglichkeiten:[1] v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1.3 Geheimhaltungswille

Rz. 18 Als weitere Voraussetzung des Geheimnisses muss die Geheimhaltung mit dem wirklichen oder vermutlichen Willen der KapG in Einklang stehen. Ein willkürlicher, durch keinerlei sachliche Gründe gebotener Geheimhaltungswille ist jedoch nicht strafrechtlich geschützt. Maßstab für die Anerkennung eines Geheimhaltungsinteresses ist insoweit die sachgemäße Unternehmensführung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Besonderheiten bei Personenhandelsgesellschaften

Rz. 22 Bei der Ermittlung latenter Steuern i. R. d. Kons. von PersG ist zu beachten, dass bei der Ermittlung der steuerlichen Wertansätze der VG, Schulden, RAP und Sonderposten nicht allein auf die Wertansätze in der Steuerbilanz des einzubeziehenden TU abzustellen ist, sondern dass darüber hinaus etwaige Ergänzungsbilanzen eines, mehrerer oder aller Gesellschafter in die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Vollständige Ergebnisverwendung

Rz. 10 Bei einer Bilanzaufstellung unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung verbleibt i. R. d. Ergebnisverwendung weder ein Bilanzgewinn noch ein Bilanzverlust. Bspw. können Gewinnabführungen, Erträge aus Verlustausgleich, das Ausgleichen eines Jahresfehlbetrags durch Auflösen von Rücklagen oder die Deckung eines Verlustvortrags durch einen Jahresüberschus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalherabsetzung / 1 Voraussetzungen für eine Kapitalherabsetzung

Das Gesetz unterscheidet zwischen der "gewöhnlichen" Kapitalherabsetzung in § 58 GmbHG und der vereinfachten Kapitalherabsetzung in den §§ 58a ff. GmbHG. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung dient dazu, Wertminderungen auszugleichen. Sie ist erst dann zulässig, wenn es keine Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen oder Gewinnvorträge mehr gibt. Bei ihr ist im Gegensatz zur ordentl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einziehung des GmbH-Anteils / 1 Einziehungs- bzw. Ausschlussverfahren

Die Einziehung des Geschäftsanteils setzt voraus, dass der betreffende Anteil vollständig eingezahlt ist. Die Einziehung muss zudem durch eine entsprechende Klausel in der Satzung vorgesehen sein. Fehlt eine solche Klausel und existiert auch keine sog. Ausschließungsklausel, die direkt auf den Ausschluss des Gesellschafters durch Beschluss der Gesellschafter gerichtet ist, k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 33. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 103 Mit dem MoPeG[52] wird die von der Rechtsprechung bereits anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR in allen Regelungen des BGB konsequent umgesetzt. Die GbR wird dabei nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern praxisnah am Leitbild eines auf Dauer angelegten Zusammenschlusses ausgerichtet. Es wird künftig eine rechtsfähige und eine nicht rechtsfähi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Eigenkapital

Rz. 404 Trotz der Vorschriften der §§ 272, 266 Abs. 3 HGB wird das Eigenkapital im Gesetz nicht definiert und gehört zu den unbestimmten Rechtsbegriffen. Eigenkapital kann weder als Vermögensgegenstand noch als Schuld gemäß § 246 Abs. 1 HGB aufgefasst werden und ist primär eine Wertgröße. Das Eigenkapital stellt den Saldo aus den angesetzten und bewerteten aktiven Vermögensg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.2 Unterschied zwischen Einziehung und Ausschluss

Die Einziehung (= Amortisation) zielt auf den Geschäftsanteil und vernichtet denselben, während sich der Ausschluss primär gegen die Mitgliedschaft richtet und den Anteil zumindest zunächst nicht untergehen lässt. Die unten vorgeschlagene Satzungsklausel enthält sowohl die Möglichkeit des Ausschlusses als auch jene der Einziehung. Der betreffende Gesellschafterbeschluss muss...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.3 Musterformulierung: Kündigung des Gesellschafters

Praxis-Beispiel Kündigung des Gesellschaftersmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.3.1 Genehmigung von In-Sich-Geschäften

Geschäfte, die gegen das Verbot des § 181 BGB verstoßen, sind jedoch von Beginn an wirksam, wenn eine Befreiung des Geschäftsführers von diesem Verbot erfolgt ist, was jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Einigkeit besteht darüber, dass eine solche Befreiung in der Satzung der zuverlässigste Weg ist, um das Verbot des § 181 BGB auszuschließen. Ob auch ein ...mehr