Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 17 Krankenversicherung / XV. Kündigung des Versicherungsnehmers, § 205 VVG

Rz. 166 Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer gem. § 205 Abs. 1 VVG ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 101 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO). Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 102 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsameren ...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 1. Zulässigkeit

Diese neuen Perspektiven im Bereich des Legal Tech eröffnete der BGH, in dem er die Zulässigkeit von Rechtsdokumentengeneratoren bestätigte.[20] Lange Zeit war umstritten, ob Online-Plattformen durch die Erzeugung von Vertragsdokumenten mithilfe von Rechtsdokumentengeneratoren gegen das gesetzliche Verbot zur Erbringung unerlaubter Rechtsdienstleistungen in § 3 RDG verstoßen...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / V. Veräußerungs- oder Erwerbszwecke, die teilweise gewerblich und privat veranlasst sind

Rz. 18 Noch schwieriger wird eine Einschätzung der Eigenschaft als Verbraucher bzw. Unternehmer, wenn ein Beteiligter teilweise für private und teilweise für gewerbliche Zwecke handelt. Verkauft z.B. der Verkäufer, der möglicherweise als Verbraucher (§ 13 BGB) oder als Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) eingeordnet werden kann, einen von ihm zu privaten Wohnzwecken genutzten Resth...mehr

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R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

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Z / 17 Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4307]

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B / 57 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1543]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Versicherung als Gefahrengemeinschaft

Rz. 4 Die Versicherung in der Form des "risk-pooling" beruht auf dem Gesetz der großen Zahl und der Zusammenfassung einer Masse von Risiken, die sich nach Möglichkeit nicht oder nur zu einem Bruchteil verwirklichen. Grundlage des Versicherungsgedankens ist das Risiko-Ausgleichskollektiv, die sogenannte Gefahrengemeinschaft, in der die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer dur...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Altverträge und Übergangsrecht

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V / 23 Verlesung von Protokollen, Protokolle und Urkunden aller Art [Rdn 3626]

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Ausgestaltung als Allgefahrendeckung

Rz. 10 Die UHV deckt zwar konkrete Risiken, die durch Umwelteinwirkungen entstehen können, insbesondere die Anlagerisiken nach den Bausteinen Ziff. 2.1 bis 2.5, gilt aber dennoch als Allgefahrendeckung. Es kommt also nicht auf die gesetzliche Norm an, unter der Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, sondern alleine auf die Frage, ob es sich um einen Schaden durch Umwel...mehr

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§ 18 Transportversicherung / h) Haager Regeln/Hague Visby Rules/Hamburg Regeln (Ziff. 3.8 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 178 Die Haager Regeln und die Hague Visby Rules sind vollständig in das HGB eingearbeitet worden. Das am 25.4.2013 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts hat zu wesentlichen Änderungen des deutschen Seehandelsrechts geführt, das Haftungsrecht dabei aber im Kern beibehalten. Nach § 498 Abs. 1 HGB haftet der Verfrachter für den Schaden, de...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung, § 15 AVB

Rz. 124 Zunächst ist hervorzuheben, dass der Kreditversicherer im Schadenfall kein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Ein derartiges Recht besteht weder in den AVB noch gesetzlich. Für die der Kreditversicherung nahestehende Transportversicherung, die ebenfalls eine Vielzahl von Einzelrisiken abdeckt und eine auf Dauer angelegte Versicherungsbeziehung ist, hat das Gesetz...mehr

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E / 2 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 1646]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / I. Notarkosten – Kostentragung bei Unwirksamkeit

Rz. 132 Nach Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung in das Grundbuch und der zur Eintragung erforderlichen Erklärungen (§ 448 Abs. 2 BGB). Diese Regelung setzt aber einen wirksam geschlossenen Kaufvertrag voraus.[106] Dasselbe gilt auch für die entsprechende vertragliche Regelung, also die im Kaufvertrag enthalt...mehr

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U / 9 Urteilsverkündung [Rdn 3315]

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§ 14 Lebensversicherung / Literaturtipps

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B / 45 Beweisantrag, Zeitpunkt der Antragstellung [Rdn 1232]

Rdn 1233 Literaturhinweise: Bandilla/Hassemer, Zur Abhängigkeit strafrichterlicher Beweiswürdigung vom Zeitpunkt der Zeugenvernehmung im Hauptverfahren, StV 1989, 551 Barton, Der Zeitpunkt des Beweisantrages unter Berücksichtigung des Inertia-Effektes, StraFo 1993, 11 Hammerstein, Kann die Reihenfolge der Beweiserhebung das Urteil beeinflussen?, in: Festschrift für Rudolf Schm...mehr

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V / 4 Vereidigung eines Zeugen [Rdn 3353]

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P / 7 Präsentes Beweismittel [Rdn 2547]

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Risikomanagement und Patientenrechtegesetz

Rz. 198 Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten[271] enthält in Art. 2 Ziff. 8 eine Erweiterung des § 137 SGB V, nämlich die Einfügung eines Absatzes 1d, der lautet: Zitat "Der gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement … wesentliche Maßnahmen zur...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit (§ 28 Abs. 4 VVG)

Rz. 204 Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles umfassende Auskunfts- und Aufklärungspflichten, die es dem Versicherer ermöglichen sollen, seine Eintrittspflicht dem Grund und der Höhe nach festzustellen. Auch hier führen Vorsatz zur völligen und grobe Fahrlässigkeit zur partiellen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn sich die Obliegenheitsverle...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Widerrufs-, Widerspruchs- und Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 276 Dem Versicherungsnehmer steht abhängig vom Zeitpunkt und der Art des Vertragsschlusses seit dem 1.1.1991 ein gesetzliches Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht zu. Rz. 277 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt ist, dass der Versicherungsnehmer den Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt wirksam innerhalb der hierfür jeweils gelte...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Schadensermittlungskosten (§ 85 VVG)

Rz. 49 Die Kosten der Schadensermittlung sind in A 13.1 VHB 2022 nicht aufgeführt. Daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass diese Kosten in der Hausratversicherung nicht zu ersetzen wären. Würde A 13.1 VHB 2022 als abschließende Aufzählung der (mit-)versicherten Kosten verstanden, stünde die Regelung in Widerspruch zu dem gesetzlichen Leitbild in § 85 VVG. D...mehr

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§ 18 Transportversicherung / l) Unübliche Vereinbarungen wie Vertragsstrafen/Lieferfristgarantien (Ziff. 6.12 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 201 Ansprüche aus im Verkehrsgewerbe unüblichen Vereinbarungen sind nach Ziff. 6.12 DTV-VHV 2003/2011 ausgeschlossen. Als unüblich definiert Ziff. 6.12 DTV-VHV 2003/2011 Vertragsstrafen und Lieferfristgarantien. Auch die Vereinbarung einer vom Gesetz abweichenden Erhöhung der Gewichtshaftungssummen oder allgemein Vereinbarungen, die zu einer im Vergleich zur gesetzlichen...mehr

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / Einführung

Die grundsätzlich zwingende persönliche Anhörung des Kindes ist seit Inkrafttreten des FamFG am 1.9.2009[1] in § 159 FamFG geregelt. Hierbei hat sie "den Regelungsgehalt des § 50b FGG übernommen, wobei allerdings die Ausgestaltung der Anhörung präziser beschrieben worden ist".[2] Mit dem zum 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinde...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Repräsentant

Rz. 136 Außer für eigenes Verschulden hat der Versicherungsnehmer für ein entsprechend relevantes Verschulden seines Repräsentanten einzustehen. Der noch in den VHB 84 unternommene Versuch, den Kreis der Repräsentanten auf mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen zu erweitern (§ 9 Nr. 1a VHB 84) und aus dem Versicherungsschutz gegen Einbruchdie...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XIX. Formulierungsvorschlag für eine Dokumentation/Belehrung im Kaufvertrag bei Fristunterschreitung, wenn der Käufer als Verbraucher auf einen verkaufenden Unternehmer trifft

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.2: Dokumentation/Belehrung im Kaufvertrag bei Fristunterschreitung – Käufer trifft als Verbraucher auf einen Verkäufer-Unternehmer Der Käufer bestätigt am _________________________ vom Notar den Kaufvertragsentwurf per E-Mail erhalten zu haben. Der Notar wies den Käufer darauf hin, dass nach Gesetz (§ 17 Abs. ...mehr

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P / 13 Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 2638]

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zfs 11/2024, zfs Aktuell / 3.1 Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und Privilegierung von sog. Balkonkraftwerken

Am 17.10.2024 ist das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen v. 10.10.2024 in Kraft getreten (BGBl 2024 I Nr. 306 v. 16.10.2024). Zukünftig können Wohnungseigentümerversammlungen nicht nur hybrid,...mehr

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Z / 16 Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4282]

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N / 4 Nebenklage, Beistand [Rdn 2365]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Rechtstellung des Versicherungsnehmers

Rz. 324 Der Versicherungsnehmer ist als Vertragspartner nicht nur zur Zahlung der Prämien verpflichtet, ihm verbleibt auch die Verpflichtung zur Erfüllung der Obliegenheiten. Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers wirken sich daher zu Lasten des Versicherten aus, sofern sich nicht aus dem Gesetz (z.B. §§ 143 Abs. 1 und 123 Abs. 1 VVG) oder aus dem Versicherungsve...mehr

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ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Abtretung

Rz. 554 Für die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einer Lebensversicherung gelten zunächst die allgemeinen Regeln der §§ 398 ff. BGB . Sie werden ergänzt durch die Versicherungsbedingungen. In § 9 der Musterbedingungen des GDV für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung wird zunächst klargestellt, dass der Versicherungsnehmer seine Rechte aus dem Versic...mehr

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / I. Allgemeines

Das Gesetz vermittelt durch das Wort "und" den Eindruck, als dass die persönliche Anhörung des Kindes und dessen Inaugenscheinnahme kumulativ erfolgen müssen. Dass dem so nicht ist, ergibt sich bereits aus der Vorschrift des § 159 Abs. 3 S. 1 FamFG, wo der Gesetzgeber bei der Anhörung/Verschaffung des persönlichen Eindrucks von dem Kind (Inaugenscheinnahme) die Konjunktion "...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / XII. Allgemeine Regelungen zur Haftpflichtversicherung §§ 100–112 VVG und zur Pflichtversicherung (§§ 113 ff. VVG)

Rz. 177 Bis zum Inkrafttreten des neuen VVG galten ergänzend stets die allgemeinen Regelungen zur Haftpflichtversicherung (§§ 149 ff. VVG a.F.). Dem entsprechen nunmehr die allgemeinen Regeln zur Haftpflichtversicherung, die §§ 100–112 VVG und die besonderen Vorschriften für die Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG). Die Regelungen des VVG gelten für Verträge, die ab dem 1.1....mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / I. Aufklärungspflichten des Notars

Rz. 113 Nach Ansicht des BGH[66] ist der Notar, der einen Kaufvertrag über eine vermietete Immobilie beurkundet, dazu verpflichtet, abzuklären, ob die Vertragsparteien noch Regelungen zu treffen haben, die im Zusammenhang mit dem Übergang der Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag stehen. Der Anlass zur Klärung kann beispielsweise die notwendige Regelung des Ze...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Folgen von Obliegenheitsverletzungen

Rz. 355 Obliegenheiten müssen in den AVB als solche geregelt werden, sie ergeben sich für die BUV/BUZ nicht aus dem Gesetz.[859] Rz. 356 Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung wird regelmäßig in den AVB sanktioniert, so gemäß § 10 MB BUV 22 bzw. § 7 MB BUZ 22 bei Vorsatz mit völliger Leistungsfreiheit und bei grober Fahrlässigkeit mit einer Herabsetz...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Vereinbarung

Rz. 28 Die AVB werden Bestandteil des Versicherungsvertrages in der bei Vertragsschluss vereinbarten und zugrunde gelegten Fassung. Rz. 29 Beispiel In der Hausratversicherung sind die VHB mehrfach geändert worden, so dass als AVB in Betracht kommen: VHB 1942, VHB 1966, VHB 1974, VHB 1984, VHB 1992, VHB 2000, VHB 2008, VHB 2010, VHB 2022. Rz. 30 Vom früheren Bundesaufsichtsamt ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 9 Die Regelungen über die BUV in §§ 172 ff. VVG wurden zum 1.1.2008 neu eingeführt und damit erstmals kodifiziert. Das Gesetz orientiert sich dabei an den Musterbedingungen (MB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV).[15] Aufgrund der wachsenden praktischen Bedeutung der BUV verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, einen Mindeststandard zu schaffen.[16] Der gesetz...mehr

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A / 38 Auslandszeuge [Rdn 497]

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2021, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5.1 d AVB Reisegepäck 1992/2021). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten Wassers...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / b) Konkrete Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse

Für die Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse stellt das Gesetz auf die Verhältnisse ab, die den Lebensbedarf der Ehegatten bestimmt haben, also tatsächlich dafür zur Verfügung standen.[14] Das wiederum richtet sich im Ansatz nach dem verfügbaren Familieneinkommen. Der Unterhalt wird deswegen in der Praxis bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in den weitaus me...mehr

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E / 17 Erklärungsrecht des Verteidigers [Rdn 1869]

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Sicherheitsvorschriften (A 3.3.1.1 VHB 2022)

Rz. 198 Die Sicherheitsvorschriften beinhalten gefahrmindernde Obliegenheiten. Sie fordern von dem Versicherungsnehmer ein Verhalten, das einer versicherten Gefahr entgegenwirkt. Rz. 199 Allgemein sind gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dies sind VDE-Normen, Regeln für den Betrieb von Gasgeräten, polizeiliche Vorschriften über die Lagerung leich...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (4) Angabe des Beginns der Widerspruchsfrist in der Widerspruchsbelehrung

Rz. 289 Eine Widerspruchsbelehrung erfüllt dann die gesetzlichen Vorgaben, wenn der Beginn der Widerspruchsfrist in der Widerspruchsbelehrung korrekt angegeben ist. Dafür reicht es aus, wenn die Widerrufsbelehrung zutreffend und unzweideutig das Ereignis benennt, das nach dem Gesetz den Lauf der Frist auslöst.[421] Es ist nicht erforderlich, dass die Widerspruchsbelehrung de...mehr

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A / 12 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 118]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / R. Versicherungsvermittler (§§ 59–73 VVG)

Rz. 254 Die EU-Vermittlerrichtlinie ist durch das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts vom 19.12.2006 umgesetzt worden. Dieses Artikelgesetz hat zum Erlass der Versicherungsvermittlungsordnung geführt und ist im VVG 2008 berücksichtigt worden. Weiterhin wurden Regelungen in der Gewerbeordnung vorgenommen. § 59 VVG enthält eine Legaldefinition für den Oberbegriff "Versi...mehr