Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / Zusammenfassung

Begriff Für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale werden Arbeitnehmer nach deren persönlichen Verhältnissen in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen (I–VI) eingeteilt. Doppelverdiener-Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Außerdem kann bei der Steuerklassenkombinatio...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung

Rz. 20 Die einstweilige Verfügung oder das vorläufig vollstreckbare Urteil muss durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben worden sein.[38] Ein wirksamer, d.h. zugestellter aufhebender Beschluss ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne Weiteres vollstreckbar.[39] Ein Urteil muss (im Fall des § 310 Abs. 3 ZPO) zugestellt oder verkündet (§ 717 Abs. 1 ZPO) und für vorläufig ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 31 Maßgaben des Rechtspflegergesetzes

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgehoben durch Art. 17 des Gesetzes vom 5.12.2012 (BGBl I S. 2418); sie enthielt Maßgaben zur Anwendung des Rechtspflegergesetzes.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 4.3 Feststellung der Teilnahme am Umlageverfahren

Die Umlagepflicht des Arbeitgebers ergibt sich kraft Gesetzes und ist nicht von einem rechtsbegründenden Verwaltungsakt der Einzugsstelle abhängig. Die Einzugsstellen treffen in Zweifelsfällen die Entscheidung über die Umlagepflicht der Arbeitgeber.[1]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Satzung der GmbH

Rz. 179 Die Satzung[477] oder – in der Terminologie des Gesetzes – der Gesellschaftsvertrag regelt die Verfassung der GmbH. Jenseits der Mindestbestandteile gem. § 3 GmbHG haben die Gesellschafter einen großen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung. 1. Zwingende Regelungen a) Firma Rz. 180 Die Firma als Name der Gesellschaft ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG zwingender Bestan...mehr

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Tagesmütter (Selbstständige) / Zusammenfassung

Begriff Tagesmütter, die sich der häuslichen Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern widmen, sind nicht abhängig beschäftigt. Sie unterliegen bei der Betreuung von Kindern für Fremde keiner Weisung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Als selbstständige Erzieher sind Tagesmütter grundsätzlich nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Güterstand der Gütertrennung (§ 1414 BGB)

Rz. 102 Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die Gütertrennung vereinbart haben oder für die kraft Gesetzes der Güterstand der Gütertrennung gilt, bestehen keine güterrechtlichen Verfügungsbeschränkungen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 36 [Vorbehalt für Berlin]

Rz. 1 § 36 wurde aufgehoben durch Art. 91 Nr. 2 des Gesetzes vom 19.4.2006 (BGBl I S. 866).mehr

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Versicherungsfreiheit (Kran... / 1 Versicherungsfreie Personenkreise

Folgende Personenkreise sind von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung kraft Gesetzes ausgenommen und versicherungsfrei: 1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Geschieht dies bei Beginn der Beschäftigung, besteht sofort Versich...mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / Zusammenfassung

Begriff Eine Anwartschaftsversicherung hält den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufrecht. Leistungen können in dieser Zeit nicht bezogen werden. Da der Leistungsanspruch ruht, sind für die Anwartschaftsversicherung nur geringe Beiträge zu zahlen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Tatbestände, die zu einem Ruhen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Fehlerhaftes Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren

Rz. 2220 Das SEBG enthält keine Aussagen zu den Folgen einer fehlerhaften Arbeitnehmerbeteiligung.[5517] Es entspricht ganz h.M., dass ein fehlerhaft durchgeführtes Beteiligungsverfahren nicht die Eintragung der SE verhindert. Das Registergericht prüft lediglich formell die Durchführung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens (Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung gem. § 2...mehr

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Ehegatten / Zusammenfassung

Begriff Ehegatten haben in der Sozialversicherung zahlreiche Rechte. Voraussetzung hierfür ist lediglich das rechtsgültige Bestehen einer Ehe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die zentralen Vorschriften über die Ehe finden sich im 4. Buch des BGB. Darüber hinaus finden sich in den Büchern des SGB viele Regelungen, die an den Status einer bestehende...mehr

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Klinische Krebsregister / Zusammenfassung

Begriff Ein Krebsregister ist eine systematische Sammlung von Informationen zu Tumorerkrankungen in Form einer Datenbank. Es gibt klinische und bevölkerungsbezogene (epidemiologische) Krebsregister. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) hat verbindliche Rechtsgrundlagen für ein klinisches Krebsregister...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Zweck

Rz. 1407 Die Vereinigung hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Diese Vorgehensweise führt zu besseren Ergebnissen als ein einzelnes Vorgehen des jeweiligen Mitgliedes. Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Ihre T...mehr

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Versicherungspflicht (Arbei... / Zusammenfassung

Begriff In der Arbeitslosenversicherung besteht ausschließlich Versicherungspflicht, wenn die im SGB III genannten Voraussetzungen hierfür vorliegen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung ist für Beschäftigte in § 25 SGB III und für sonstige Versicherungspflichtige in § 26 SGB III definiert. § 28a...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Formwechsel von Personengesellschaften

Rz. 558 Die einzelnen Formen von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) unterscheiden sich durch bestimmte gesetzliche Tatbestandsmerkmale. Sofern einzelne Tatbestandsmerkmale bei einer Personengesellschaft erfüllt bzw. nicht mehr erfüllt sind, wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine andere Gesellschaft um. Diese Mechanismen können gezielt für die Umwandlung eine...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Umwandlungsmöglichkeiten

Rz. 598 Da die OHG zu den rechtsfähigen Personengesellschaften gehört, ist sie Rechtsträger i.S.d. UmwG . Sie kann also ihre Rechtsform in eine andere wechseln (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) oder durch Umwandlung aus einem anderen Rechtsträger entstehen. Gem. § 190 Abs. 2 UmwG unterliegen Umwandlungen der OHG kraft Gesetzes, d.h. hier insb. aufgrund der Normen des...mehr

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Versicherungspflicht (Landw... / 5 Unfallversicherung

Landwirtschaftliche Unternehmer, die Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sind kraft Gesetzes unfallversichert.[1] Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalhandelsgesellschaften regelmäßig wie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Einzelne Ehewirkungen

Rz. 196 Im deutschen Recht wird die Verfügungsmacht der Ehegatten allenfalls durch güterrechtliche Bestimmungen eingeschränkt. In verschiedenen ausländischen Rechten ist dies bisweilen anders geregelt. In manchen Rechten wirkt sich die Eheschließung auf die Geschäftsfähigkeit der Ehegatten aus. Geht es dabei um eine Erweiterung, so gilt insoweit nach Art. 7 Abs. 1 S. 2 EGBGB...mehr

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Reihenfolge der Berechnungs... / Zusammenfassung

Begriff Ergänzend zu den eigentlichen Vorschriften für die Rentenberechnung ist gesetzlich festgelegt, in welcher Reihenfolge rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen oder solche, die zum gänzlichen Wegfall der Leistung führen, anzuwenden sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Berechnungsreihenfolge ist in § 98 SGB VI geregelt.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde kann bei dem Grundbuchamt oder bei dem Beschwerdegericht eingelegt werden. (2) Die Beschwerde ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zur Niederschrift des Grundbuchamts oder der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts einzulegen. Für die Einlegung der Beschwerde durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments, die elektroni...mehr

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Beitragszuschuss (landwirts... / Zusammenfassung

Begriff Beim Beitragszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmer handelt es sich um einen Zuschuss zu den in einzelnen Sozialversicherungszweigen zu entrichtenden Beiträgen. Die Höhe des Beitragszuschusses ist gesetzlich geregelt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Versicherungspflichtige Landwirte erhalten einen Zuschuss zur Altersabsicherung nach ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Übergangsrecht

Rz. 45 Eintragungen der GbR unter Nennung der Gesellschafter, die vor dem 1.1.2024 vorgenommen worden sind, bleiben als solche im Grundbuch bestehen. Für weitere Verfügungen fehlt der GbR aber verfahrensrechtlich die Voreintragung im Sinne des § 39 GBO (dazu Rdn 53); sie muss erst als solche in das Grundbuch eingetragen werden, um verfügen zu können. Das Übergangsrecht zu die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Grundzüge der Sachenrechtsbereinigung

Rz. 236 Ziel des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 3 Abs. 2 SachenRBerG primär die Anpassung des Gebäudeeigentums an das Sachenrecht des BGB, doch soll auch eine sonstige Bebauung eines Grundstücks durch jemand anderen als den Grundstückseigentümer durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz geregelt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Sa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anwendung bestimmter Vorschriften auf unerledigte Eintragungsanträge

Rz. 2 Inhaltlich bestimmt die Vorschrift mit unechter Rückwirkung die Anwendung der §§ 6, 9, 13, 15 und 17 in der durch das DaBaGG genannten Fassung auch auf Eintragungsanträge, die am 9.10.2013, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, noch nicht erledigt waren.mehr

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Durchschnittsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Das Durchschnittsentgelt ist ein Begriff der Rentenversicherung. Es wird u. a. bei der Rentenberechnung zur Bestimmung von Entgeltpunkten herangezogen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird grundsätzlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mittels Rechtsverordnung (Sozialversicherung...mehr

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Beiträge zur Arbeitslosenve... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen für arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Dabei werden die Beiträge von dem Leistungserbringer getragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind in § 345 Nr. 8 SGB III geregelt. Die Beitragst...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vergütung

Rz. 872 § 87 AktG a.F. beschränkte sich darauf, dass die Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstands und zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. Wann von einer Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgegangen werden kann, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Mannesmann-Entscheidung [2677] im Einzelfall umstritten; insoweit fehlen scho...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Legalisation

Rz. 362 Um ausländische Urkunden den inländischen Urkunden im Rahmen des § 29 GBO gleichzustellen, genügt die Gleichwertigkeit alleine nicht, sondern es ist auch die formell-beweisrechtliche Frage ihrer Echtheit aufzuwerfen.[1058] Anders als inländische öffentliche Urkunden, die gem. § 437 Abs. 1 ZPO die Vermutung der Echtheit für sich haben, kommt ausländischen öffentlichen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt diese Verordnung mit folgenden Maßgaben:mehr

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FF 01/2024, Fünfte Verordnu... / Einführung

Vom 29.11.2023 Auf Grund des § 1612a Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBI. l S. 2018) angefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBI. l S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBI. l S. 5167) verordnet das Bundesminist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / Zusammenfassung

Begriff Pflegebedürftige können bei Verhinderung der Pflegeperson (z. B. Urlaub oder Krankheit) Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie kann zu Hause oder in einer Einrichtung geleistet werden. Die Verhinderungspflege wird auch "Ersatzpflege" genannt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Verhinderungspflege ist § 3...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Rentenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen für rentenversicherungspflichtige nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen sind von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem gewählten Leistungsbezug abhängig. Dabei werden die Beiträge von dem Leistungserbringer getragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind in § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 411 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG dient der Steuervereinfachung (s Rn 5). Aufwandsentschädigungen sollen in dem Rahmen steuerfrei sein, in dem dem Empfänger derselben erfahrungsgemäß ohnehin WK oder BA entstehen (FG Sa EFG 1997, 96 rkr). Rn. 411a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG befreit folgende Aufwandsentschädigungen von der ESt:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Transmortale Vollmacht für den Alleinerben

Rz. 31 Probleme bereitet die Anerkennung der transmortalen Vollmacht, die dem Alleinerben erteilt ist. Die herrschende Meinung hält einerseits Anerkennung der transmortalen Vollmacht aus rechtsdogmatischen Gründen für geboten und aus rechtspraktischen Gründen für zweckmäßig, um insbesondere den Zeitraum zwischen Erbfall und Ermittlung des wahren Erben und dessen förmliche Le...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 82 Sie verlautbaren keine dinglichen Rechte, Vormerkungen, Widersprüche oder Verfügungsbeschränkungen. Sie sind in den verschiedensten Gesetzen des materiellen und formellen, privaten und öffentlichen Rechts zu finden. Einige von ihnen haben materielle, andere verfahrensrechtliche Wirkungen, manche nur eine Warn- und Schutzfunktion ohne sonstige Wirkungen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / Zusammenfassung

Begriff Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinen Einkommen. Der Kinderzuschlag sorgt dafür, dass Eltern, die ihren Bedarf für den Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen decken können, nicht nur wegen des Bedarfs ihrer Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung, Progressionsvorbehalt

Rn. 1816 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich)mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist, dass die selbstständige Tätigkeit, für die die Versicherungspflicht beantragt wird, nicht nur vorübergehend im Inland ausgeübt wird, nicht bereits kraft Gesetzes versicherungspflichtig ist. Der Antragspflichtversicherung für eine selbstständige Tätigkeit steht es nicht entgegen, wenn neben dieser Tätigkeit eine versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich besteht bei Ausübung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Danach sind nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung bestimmte Personenkreise versicherungsfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 33 [Nachweis über Güterstand]

Aufgehoben mit Wirkung zum 1.1.2023 durch Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters vom 31.10.2022 (BGBI I, S. 1966); Wegen evtl. offener Fragen vgl. 8. Auflage.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der steuerfreien Leistungen

ba) Leistungen nach dem HäftlingshilfeG Rn. 901 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Leistungen nach dem HäftlingshilfeG (= HHG, idF vom 02.06.1993, BGBl I 1993, 838) erhalten deutsche Staatsangehörige und Volkszugehörige (vgl § 6 BVFG), wenn sie (§ 1 Abs 1 Nr 1–3 HHG) nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 08.05.1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erhalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / Zusammenfassung

Begriff Die Rente für Bergleute gehört zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zuständiger Versicherungsträger für die Leistungserbringung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente für Bergleute ist eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und in § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB VI i....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / Zusammenfassung

Begriff Für privat krankenversicherte Rentner müssen bestimmte Vorversicherungszeiten nachgewiesen werden, damit diese Anspruch auf die Pflichtversicherung als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) haben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Maßgebend für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht als Rentner in der KVdR ist § 5 Ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Abtretung der aus einem Fremdrecht entstandenen Eigentümergrundschuld

Rz. 16 Zitat "Als Grundschuld kraft Gesetzes auf den Eigentümer übergegangen; abgetreten mit Zinsen und Nebenleistungen seit … an …; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …"mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr