Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 1 Begriff der "Brückenteilzeit"

"Brückenteilzeit" i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüber...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557a lehnt sich eng an den bis zum 1.9.2011 geltenden § 10 Abs. 2 MHG über die Staffelmiete an. Wie bis zum 1.9.2001 § 10 MHG gilt auch § 557a nur für Wohnraummietverhältnisse, und zwar gem. § 28 Abs. 3 WoFG auch für ab 1.1.2002 geförderte Wohnungen, sodass auch für diese eine Staffelmiete vereinbart werden kann eine Staffelmiete, deren höchste Staffel die zum Zeitpu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG war durch Gesetz v. 23.6.1998[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 27.6.1998 (Art. 9 Abs. 1 des Änderungsgesetzes). Mit der Neuregelung sollte den (umsatzsteuerrechtlichen) Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung[2] insbesondere für den Bereich des Fährverkehrs an Bord von Seeschiffen, für den für inländische Unternehmer Wettbewer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / I. Kinder (Anlage Kind)

Die Anlage Kind wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Die inhaltlichen Änderungen ergeben sich aus den nachstehenden Erläuterungen: Zeile 3 (e-Daten): Auch in der Anlage Kind kann von der Erklärung der Daten abgesehen werden, die dem FA bereits zutreffend elektronisch übermittelt wurden. Hiervon sind die Beiträge zur Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.3 Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes (Nr. 4)

Rz. 19 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG ist zudem die "Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes" anzugeben. Da die Gesetzesbegründung keine weitere Erläuterung zu dem Wortlaut des § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG enthält ist sowohl der Regelungsinhalt als auch der Regelungszweck unverständlich. Fraglich ist aus Sicht der Praxis, ob als "jeweils angewendeter Steuersatz". 1. der Regelsteu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.1 Allgemein

Rz. 29 Schließlich sieht § 45b Abs. 2 Nr. 9 EStG die verpflichtende Angabe der Konto- oder Depotnummer des Gläubigers der Kapitalerträge vor. Bisher sehen § 45a Abs. 2 EStG und die amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen gem. der Muster I-III des BMF-Schreibens vom 11.11.2020[1] keine Angabe von Konto- oder Depotnummer vor. Für die vom Gesetz vorgesehene verpflichtende Um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 17.5 Zuständige Behörde (§ 50e Abs. 5 EStG)

Rz. 92 Nach § 35 Abs. 1 OWiG ist für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 50e EStG grundsätzlich die "Verwaltungsbehörde" zuständig. Die Verwaltungsbehörde ist gem. § 35 Abs. 2 OWiG auch für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ist sachlich zuständig diejenige Verwaltungsbehörde, die durch das Gesetz bestimmt wird. Verwalt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.2 Inlandsfälle

Rz. 30 Die Information über ID-Nr., Konto- und Depotnummer des Gläubigers der Kapitalerträge oder seines Treuhänders (bzw. über dessen ID-Nr.) liegt der meldepflichtigen Stelle bei Inlandssachverhalten regelmäßig vor, da diese Daten von den depotführenden Kreditinstituten im Rahmen der Konto-/Depoteröffnung verpflichtend nach § 154 Abs. 2 S. 1 und Abs. 2a AO erhoben werden m...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / IX. Anlage Mobilitätsprämie

Die Anlage "Mobilitätsprämie" wurde neu aufgelegt. Dies ist vor dem Hintergrund erfolgt, als durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2886) neben der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale auch erstmalig eine Mobilitätsprämie zur Anwendung kommt. Die Mobilitätsprämie dient den Pendlern, die mit ihrem zu v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.4 Fehlende Bußgeldbewehrung

Rz. 55 Die Verletzung der Übermittlungspflicht aus § 45b Abs. 4 S. 1 EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 AO durch die übermittlungspflichtige Stelle ist nicht bußgeldbewehrt. Zwar war im Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aus August 2015 in § 383b AO-E ursprünglich die Einführung einer Bußgeldbewehrung für Verstöße gegen die Regelungen des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.2 Anknüpfung an die Grundsatzregelung zu den "Drittübermittlungspflichten" (Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 93c AO)

Rz. 40 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind die in § 45b Abs. 4 EStG genannten Angaben "nach Maßgabe des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO elektronisch zu übermitteln". § 93c AO ist nach Abs. 1 immer dann anzuwenden, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten als mitteilungspflichtiger Stelle Daten elektronisch an Finanzbehörden zu übermitteln sind. § 93c AO normiert keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.1 Allgemein

Rz. 76 § 45b Abs. 9 EStG normiert eine Meldepflicht der inländischen Emittenten, die in Verbindung mit dem Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären gem. § 67d AktG steht. Nach § 45b Abs. 9 EStG "haben" inländische börsennotierte Gesellschaften dagegen gem. § 67d AktG Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.2 Befugnis zur Außenprüfung der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 203a AO

Rz. 53 Parallel zum Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] mit § 203a AO eine Befugnis zur "Außenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte" eingeführt. Der sachliche Umfang der Außenprüfung gegenüber der Bank als mitteilungspflichtigen Stelle besteht in der Ermittlung, ob diese die nachfolgenden Pflichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.5 Informationspflicht (Abs. 4 S. 1 und 4 i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 § 93c Abs. 1 Nr. 3 S. 1 AO legt eine Informationspflicht der übermittlungspflichtigen Stelle gegenüber demjenigen fest, dessen Daten übermittelt werden. Die mitteilungspflichtige Stelle hat den Stpfl. darüber zu informieren, welche für seine Besteuerung relevanten Daten sie an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird. Diese Information hat gem. § 93c A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Keine ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG bei Kapitalauszahlungen aus einer Pensionszusage in mehreren VZ

Außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind grundsätzlich nur zu bejahen, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem VZ zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen. Nur ausnahmsweise ist § 34 Abs. 1 EStG trotz des Zuflusses in zwei VZ auch dann anzuwenden, wenn der Stpfl. nur eine geringfügige T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.2.1 Allgemein und Grundlagen des § 93c Abs. 3 AO

Rz. 73 Gem. § 45b Abs. 8 Nr. 1 EStG ist die Vorschrift des § 93c Abs. 3 AO mit bestimmten Maßgaben anzuwenden. Die meldende Stelle unterliegt grundsätzlich einer Korrektur- bzw. Stornierungspflicht nach § 93c Abs. 3 S. 1 AO: Stellt die meldende Stelle bis zum Ablauf des siebten auf den Besteuerungszeitraum oder Besteuerungszeitpunkt folgenden Kj. fest, dass die nach Maßgabe v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.3 Geänderte Anwendung des § 171 Abs. 10a AO zur Festsetzungsfrist (Abs. 8 Nr. 2)

Rz. 75 § 171 Abs. 10a AO legt fest, dass soweit Daten eines Stpfl. i. S. d. § 93c AO innerhalb von sieben Kalenderjahren nach dem Besteuerungszeitraum oder dem Besteuerungszeitpunkt den Finanzbehörden zugegangen sind, die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Zugang dieser Daten abläuft. § 45b Abs. 8 Nr. 2 EStG ist eine abweichende Bestimmung von dieser Reg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. e UStG sind Restaurationsumsätze ("Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle") an Bord von Seeschiffen im innergemeinschaftlichen Verkehr oder im Verkehr mit Drittstaaten ("im Verkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt zwischen einem inländischen und ausländischen Seehafen und zwischen zwei ausländischen Seehäfen") v...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007

Rz. 19 Für das Unterhaltsrecht entscheidend wurde durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) vom 21.12.2007, [22] in Kraft getreten am 1.1.2008, die zuvor starke Stellung des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten wesentlich eingeschränkt. aa) Der Grundsatz der Eigenverantwortung, § 1569 BGB Rz. 20 Schon früher galt der – verfassungsgemäße – Grundsatz der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Jüngere Entwicklung des Abstammungsrechts

Rz. 215 Das Abstammungsrecht ist in jüngerer Zeit mehrfach modifiziert worden. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 wurde zum 1.7.1998 etwa die Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung beseitigt. Regelungen über die Vaterschaft finden sich seither im Wesentlichen in den §§ 1592 und 1593 BGB. Auch wurde die Vaterschaftsanfechtun...mehr

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§ 6 Die gleichgeschlechtlic... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Zur Entstehung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist folgendes zu erläutern. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) war der wesentliche Bestandteil des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften.[9] Es ist am 1.8.2001 in Kraft getreten. Am 17.7.2002 hat das B...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Die Reform des Verfahrens in Familiensachen – FamFG

Rz. 10 Das Gesetz vom 17.12.2008 zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit[14] – FGG-ReformG – beinhaltete schließlich eine grundlegende Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des familiengerichtlichen Verfahrens durch Einführung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelege...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Vaterschaft, §§ 1592 bis 1598, §§ 1600d, 1600e BGB

Rz. 234 Wie § 1592 BGB zeigt, kennt das Gesetz drei Fälle der Festlegung der Vaterschaft. Dies schließt grundsätzlich andere Männer aus. Weder durch Anerkennung (§ 1594 Abs. 2 BGB) noch durch Klage auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (§ 1600d Ab...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Gesetzeslage

Rz. 179 Mit dem zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11.12.2001 erwähnte der Gesetzgeber Möglichkeiten des – auch präventiven – Gewaltschutzes, welche bei Gewaltanwendung (widerrechtliche Körper, Gesundheits- oder Freiheitsverletzung) au...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Mutterschaft, § 1591 BGB

Rz. 229 Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, § 1591 BGB. Diese Regelung, eingeführt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz mit Wirkung zum 1. 7. 1998, war notwendig geworden durch die Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin, insbesondere angesichts von Ei- bzw. Embryonenspenden, die zu einem Auseinanderfallen der genetischen und der gebärenden Mutter führen k...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Neuerungen durch Gesetzesreformen

Rz. 5 Durch zwei Gesetzesreformen, die das Kindschaftsrecht und auch die Unterhaltsansprüche für Kinder betrafen, hatte der Gesetzgeber zum 1.7.1998 [10] und zum 1.1.2001 [11] hatte der Gesetzgeber sodann Reformen durchgeführt, die bis heute von Bedeutung sind:mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Erklärung der Eheleute zur Umgestaltung des Mietverhältnisses über die Ehewohnung an den Vermieter

Rz. 208 Muster 3.28: Umgestaltung des Mietverhältnisses Muster 3.28: Umgestaltung des Mietverhältnisses Mietverhältnis über die Wohnung _________________________ mit den Eheleuten M und F Sehr geehrter Herr V, ich vertrete Frau F in ihrem Ehescheidungsverfahren. Meine Mandantin ist bisher zusammen mit ihrem Ehemann Mieterin der Ehewohnung. Alternativ: Bisher ist der Ehemann meiner...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Vorschusspflichten gegenüber Kindern

Rz. 63 Nach Vereinheitlichung der Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten und das Kindesunterhaltsgesetz sowie dem Wegfall aller unterhaltsrechtlichen Sondervorschriften für das nichteheliche Kind (§§ 1615b bis 1615k BGB a.F.) durch Verweis in § 1615a BGB auf die a...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 192 Nach § 1568a Abs. 1 BGB kann der Ehegatte von dem anderen die Überlassung der Ehewohnung verlangen, der auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist. Darüber hinaus kann die Überlassung der Ehewohnung verlangt werden, wenn dies aus anderen Gründen der Billi...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 4. Rechtsmittel (§ 57 FamFG)

Rz. 34 In § 57 S. 1 FamFG verweist der Gesetzgeber darauf, dass Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nicht anfechtbar sind. Dies gilt gem. S. 2 nicht, wenn es sich um Entscheidungen aufgrund mündlicher Verhandlungen übermehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 12. Einschränkung der Notwendigkeit von Anpassungsanträgen, § 32 ff. VersAusglG

Rz. 115 Da grds. alle Anrechte einzeln geteilt werden, ist die Möglichkeit späterer Änderungen des aus Anlass einer Ehescheidung durchgeführten Versorgungsausgleichs stark eingeschränkt worden. Das Gesetz geht davon aus, dass prinzipiell beide Ehegatten in gleicher Weise von Veränderungen der geteilten Anrechte betroffen sind. a) Anpassungsfähige Anrechte Rz. 116 Die Möglichke...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Die Gütergemeinschaft

Rz. 101 Siehe zur Gütergemeinschaft auch: Kappler, Die Aufhebungsklage bei Beendigung der Gütergemeinschaft, FamRZ 2007, 696 ff.; ders., Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft, FamRZ 2010, 1294 ff; Moeller, Die Gütergemeinschaft im Wandel der Gesellschaft. Der Wahlgüterstand (§§ 1410, 1415 BGB) der Gütergemeinschaft kommt in der Praxis nur noch relativ s...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Eigenverantwortung und Unterhaltsanspruch

Rz. 397 Schon früher galt der – verfassungsgemäße – Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe, so dass nach der Systematik ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein sollte. Zudem bestand seit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 [450] – unter engen Voraussetzungen – die Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsansprüche der Höhe und ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Gemietete Ehewohnung

Rz. 210 Muster 3.30: Gemietete Ehewohnung Muster 3.30: Gemietete Ehewohnung An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________[321] Wohnungszuweisungsantrag der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________[322] gegen Herrn _______...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Beginn der Ausbildung

Rz. 838 Der Berechtigte muss die Ausbildung sobald als möglich nach Scheidung der Ehe aufnehmen. Da ein fester Einsatzzeitpunkt vom Gesetz nicht vorgesehen ist, kann sich die Ausbildung auch an die Beendigung der Pflege und Erziehung gemeinschaftlicher Kinder oder einer Erkrankung anschließen, die bisher eine Ausbildung verhindern haben. Rz. 839 Der Berechtigte kann sich eine ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Erschwerung der Scheidung

Rz. 484 Eine Versöhnung oder aber die Nichtdurchführung einer Scheidung darf allerdings nicht erzwungen werden. Grundsätzlich gilt, dass Eheleute die Scheidung ihrer Ehe nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließen können, auch nicht für einen begrenzten Zeitraum. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nach §§ 134 oder 138 BGB nichtig.[386] Beispiel Herr … erklärt, dass er s...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[6] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB hat...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 148 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[154] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil wi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 907 In der Rentenversicherung gibt es für nach dem 30.6.1977 geschiedene Ehegatten keine Hinterbliebenenrente mehr, so dass die Hinterbliebenenrente nur noch bei Altfällen von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der Scheidungsreform, dem 1. EheRG (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976) [1036] wurde die soziale Sicherung der Geschiedenen durch de...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Die Abschaffung des sog. Altersphasenmodells

Rz. 24 Das sog. Altersphasenmodell, auch – ein wenig despektierlich – 0/8/15-Modell des BGH genannt, wurde mit der Änderung von § 1570 BGB (Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes) abgeschafft. Das Modell drückt aus, dass in der Regel keine Erwerbsobliegenheit eines ein Kind betreuenden Elternteils bis zur Vollendung des achten Lebensjahres gab, anschließend eine Halbtagstäti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Umsätze der Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (bis 17.12.2019)

Rz. 53 Nach § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG war (bis 17.12.2019; ab 18.12.2019 ist § 4 Nr. 15 Buchst. b S. 2 UStG gestrichen)[1] die Abgabe von Brillen und Brillenteilen einschließlich der Reparaturarbeiten durch Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Als Brillenteile waren insbesondere Gläser und B...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / dd) Die Herabsetzung/zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 31 Mit der Neufassung des § 1578b BGB wurde eine grundsätzlich für alle Unterhaltstatbestände geltende Billigkeitsregelung geschaffen, die nach Maßgabe der in der Regelung aufgeführten Billigkeitskriterien eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen ermöglicht.[29] Danach ist Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Unterhalt insbesondere ein ehebed...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / ff) Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Rz. 35 Unterhaltsansprüche minderjähriger ehelicher und nichtehelicher Kinder erhalten Vorrang vor anderen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen. Während Ansprüche geschiedener und aktueller Ehegatten zuvor gleichberechtigt neben denen der Kinder standen, sind Ansprüche von Erwachsenen nunmeh...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Mietwohnung

Rz. 201 Ist die Ehewohnung gemietet, gilt der Grundtatbestand des § 1568a Abs. 1 BGB. Überlassung kann also derjenige Ehegatte verlangen, der auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder sich darauf berufen kann, dass die Ü...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / I. Grundsätze zur Abstammung

Rz. 214 In den Abstammungsvorschriften der §§ 1591 ff. BGB geht es ausschließlich um die Frage der Elternschaft, nicht also auch z.B. um Enkelkinder wie in § 1589 BGB. Zur Bestimmung der Eltern eines Kindes bedient sich das Gesetz einer bestimmten Systematik, die zwar dem Grundprinzip der biologischen Abstammung verpflichtet bleibt, aber zugleich – und zunächst – im Sinne grö...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Ausschluss bei Scheitern der Ehe

Rz. 154 Ist die Ehe endgültig gescheitert, findet danach ein Zugewinnausgleich nicht – mehr – statt. Gescheitert ist eine Ehe nach dem Gesetz endgültig erst, wenn ein Scheidungsverfahren mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss abgeschlossen ist. Zuvor ist es immer noch – wenn auch theoretisch – denkbar, dass sich die Beteiligten wieder versöhnen. Diese Sichtweise ist jedoch e...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 651 Die nacheheliche Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt sich auch auf altersbedingte Problemlagen. Ist wegen Alters eine Erwerbstätigkeit unzumutbar, besteht unter den Voraussetzungen des § 1571 BGB unter Berücksichtigung bestimmter Einsatzzeitpunkte ein Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich nicht nur dann, wenn der Ehegatte während der ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 483 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr