Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde § 64 durch Art. 2a des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterzie...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. § 42 ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art. 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zw...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschrieb und beschreibt die gesetzlichen Grundzüge der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei wurde und wird in Abs. 1 und 2 die bei Inkrafttreten des SGB V aufgrund der Vorschriften der RVO vorhandenen rechtlichen und organisatorischen Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung als gegliedertes Krankenversicherungssystem mit vers...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.5 Landwirtschaftliche Krankenkasse

Rz. 15c Die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die bei den Berufsgenossenschaften angesiedelt waren, waren im SGB V weitgehend nur als Kassenart und in § 146 erwähnt. Die Aufgaben der landwirtschaftlichen Krankenkassen und deren Zuständigkeit ergaben sich dabei weiterhin aus dem 2. KVLG. Der versicherungspflichtige Personenkreis wurde und wird in § 5 Abs. 1 Nr. 3 dementspre...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 4.3 Nachträgliche Änderung

Das Wahlrecht zwischen verschiedenen Veranlagungsformen kann grundsätzlich nachträglich abweichend ausgeübt werden, solange die Steuerbescheide nicht endgültig und bestandskräftig sind. Der Widerruf der bisherigen Wahl kann auch noch im Einspruchs- und im Klageverfahren erklärt werden, nicht mehr dagegen im Revisionsverfahren vor dem BFH. Das Gesetz bestimmt[1], unter welchen...mehr

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Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. S. 2954) nicht enthalten Sie ist erst zum 1.8.2006 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB II eingefügt worden. § 52a wurde durch Art. 2a des Gesetzes zur Neuregelung...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift tritt mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist mit Art 2. Nr. 49a des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / Zusammenfassung

Überblick Bei Arbeitnehmern sind bei der Veranlagung 2 Fallgruppen zu unterscheiden: Für bestimmte Fälle schreibt das Gesetz die Veranlagung, d. h. die Festsetzung der Jahressteuer durch formellen Bescheid, zwingend vor (Veranlagung von Amts wegen – Pflichtveranlagung), in anderen Fällen wird das Finanzamt nur auf Antrag tätig (Veranlagung auf Antrag – Antragsveranlagung). E...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 1, Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BG...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 2 SGB V, § 25 Abs. 2 SGB XI), di...mehr

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Sommer, SGB XI § 133 Rechts... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 133 wurde durch Art. 1 Nr. 30 des Ersten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) v. 17.12.2014 (BGBl. I S. 2222) mit Wirkung zum 1.1.2015 in das Gesetz neu eingefügt. Mit Wirkung zum 15.12.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 11 des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pfle...mehr

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Sommer, SB XI, SGB XI § 125... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 125b wurde mit Wirkung zum 1.7.2023 durch Art. 1 eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155) neu in das Gesetz eingefügt.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.1 Elektronische Kommunikation

Rz. 4 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung getragen, die außerhalb der Formen der Mündlich- oder Schriftlichkeit von Erklärungen auch die elektronische Form von Mitteilungen und Willenserklärungen durch elektronische Dokumente ermöglicht. Dieser technischen...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 8 Übersicht der Lohnersatzleistungen

Nachfolgend sind die Lohnersatzleistungen in alphabetischer Form aufgeführt: Anpassungsgelder nach § 3 Nr. 60 EStG; Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Arbeitslosengeld; Aufstockungsbeträge oder Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG; Elterngeld (auch der Sockelbetrag)[1] nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem In...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.2 Gemeinsame Einrichtung als verantwortliche Stelle (Abs. 2)

Rz. 18 Nach dem mit dem zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) eingefügten Abs. 2 ist die Bundesagentur für Arbeit verantwortliche Stelle nach § 67 Abs. 9 SGB X, soweit die gemeinsamen Einrichtungen Aufgaben der Agenturen für Arbeit wahrnehmen. Abs. 2 ist zum 1.1.2011 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Orga...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.1 Mitwirkungs- und Duldungspflichten nach § 319 SGB III

Rz. 6 Für die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs wird auf § 319 SGB III verwiesen. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf § 319 SGB III in der jeweiligen Fassung. Die Verweisung bezieht sich auch auf die Tatbestandsvoraussetzungen der verwiesenen Norm, weshalb eine Rechtsgrundverweisung vorliegt (Münder/Thie, in: Mün...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält allgemeine Grundsätze für das Leistungsrecht der GKV. Abs. 1 hebt das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der Leistungen hervor, welches in Abs. 4 auch auf die Leistungserbringer und die Versicherten ausgedehnt wird. Zugleich werden Leistungen, die der Eigenverantwortlichkeit der Versicherten zuzurechnen sind, von der Leistungspflicht ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.6.1 Steuerermäßigung für Elektrofahrzeuge

Nach § 9 Abs. 2 KraftStG ermäßigt sich die Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge um 50 % des Betrags, der sich nach § 9 Abs. 1 Nrn. 3 oder 4 Buchst. a KraftStG ergibt. Elektrofahrzeuge sind hierbei solche Fahrzeuge, die ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Elektromotoren ganz oder überwiegend aus mechanischen oder e...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.5 Vereinbarung einheitlicher Grundsätze ordnungsgemäßer Pflegebuchführung

Rz. 15 Nach Abs. 7 (eingefügt mit Wirkung zum 1.7.2008 durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) sind die dort aufgeführten Vertragsparteien aufgerufen, gemeinsam einheitliche Grundsätze ordnungsgemäßer Pflegebuchführung für ambulante sowie teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen zu schaffen, um die als zu verwaltungsaufwendig und bürokratisch kritisierte, noch geltend...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (Abs. 1)

Rz. 5 Dem Tatbestandsmerkmal "für die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs" kommt keine eigenständige Bedeutung zu (Münder/Thie, in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II, § 64 Rz. 4). Das folgt bereits daraus, dass die Vorschriften der §§ 304 bis 308 SGB III durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.200...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.3 Adressaten des Sozialgeheimnisses – Wer hat zu schützen?

Rz. 22 Die in Satz 1 genannten Leistungsträger sind die wichtigsten Adressaten des Sozialgeheimnisses. Welche Stellen in diesem Sinn Leistungsträger sind, bestimmt sich nach § 12 SGB I, der auf §§ 18ff. SGB I verweist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzt wird sie durch § 68 SGB I . Danach gelten die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten Gesetze als beson...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.1 Lebenspartnerschaft

Rz. 4 Das Lebenspartnerschaftsgesetz, als Art. 1 des Gesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) verkündet, hat ein eigenständiges Rechtsinstitut (Lebenspartnerschaft) begründet, das nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil v. 17.7.2002, 1 BvF 1/01, und 1 BvF 2/01). Mit der Begründung einer Lebenspartn...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.4 Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2)

Rz. 26 § 64 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II. § 64 Abs. 2 regelt die Behördenzuständigkeit für § 63. Grundsätzlich sind nun für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 die Träger der Grundsicherung zuständige Behörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG: die gemeinsamen Einrichtungen, welche die ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 2.1 Vorrang besonderer Vorschriften gegenüber dem SGB I und SGB X

Rz. 5 Die Vorschrift legt als Grundsatz fest, dass das SGB I und das SGB X für alle Sozialrechtsbereiche des SGB gelten. Das entspricht dem Charakter und der Zwecksetzung dieser Bücher als Allgemeine Teile, die zur Vereinfachung der geltenden Sozialrechtsordnung und ihrer besseren Transparenz den einzelnen Sozialleistungsbereichen vorangestellt werden sollten, und der Verein...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.6 Zuständige Behörden

Rz. 37 Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II liegt nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 1 für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bei den Trägern der Grundsicherung: den Agenturen für Arbeit, den gemeinsamen Einrichtungen, welche die Aufgaben der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes nach § 44b Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die demografisch bedingte Zunahme der Neuerkrankungen an Krebs initiierte den Nationalen Krebsplan (veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de), durch den die Krebsfrüherkennung, die onkologischen Versorgungsstrukturen und die Qualitätssicherung sowie die Patientenorientierung gestärkt ...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816) musste die am 29.12.2003 verkündete Vorschrift des § 52 (BGBl. I S. 2954) im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens an die Pluralität der Trägerlandschaft angepasst werden. Es handelt sich um redakti...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.9 Bewertungsausschuss (Abs. 3)

Rz. 43 Der Bewertungsausschuss besteht aus 3 von der KBV bestellten Vertretern sowie 3 vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestellten Vertretern (Satz 1). Dem Bewertungsausschuss ist ein spezieller Aufgabenbereich übertragen worden (BSG, Beschluss v. 10.12.2008, B6 KA 37/08 B). Dem Bundesmantelvertrag ist insoweit die Zuständigkeit entzogen. Da der Sicherstellung kolle...mehr

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Sonderausgaben-ABC / Zusammenfassung

Überblick Sonderausgaben sind die im Gesetz abschließend aufgezählten Aufwendungen, soweit sie keine Werbungskosten darstellen. Der Abzug als Werbungskosten hat immer Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug – ein Wahlrecht besteht nicht. Zu unterscheiden ist wegen der unterschiedlichen Höchstbeträge zwischen allgemeinen Sonderausgaben, Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 2.2 Altersbezogene Besonderheiten bei der Leistungsgewährung

Rz. 6 Die mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) eingefügte Erfordernis der Berücksichtigung von auch altersbezogenen Besonderheiten, wobei insbesondere auch den Belangen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden soll, ist wie die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten auf die Fälle der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9.2 Haftung und Recht auf Schadenersatz (Art. 82 DSGVO)

Rz. 73 Die Vorschriften zum Sozialdatenschutz enthalten seit dem 25.5.2018 keine Regelungen zum Schadenersatz mehr; es gilt unmittelbar Art. 82 DSGVO . Es gibt keine ergänzenden oder einschränkenden Regelungen im Sozialdatenschutz dazu, da Art. 82 DSGVO keine erforderliche Öffnungsklausel enthält. § 82 SGB X, der bis 24.5.2018 den Schadenersatz regelte, sofern ein Sozialleistu...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.10 Rechtsschutz

Rz. 82 Die Verwendung des Wortes "Anspruch" in Abs. 1 Satz 1 begründet für die betroffenen Personen ein einklagbares Forderungsrecht auf Wahrung des Sozialgeheimnisses. Der Rechtsweg richtet sich seit 25.5.2018 nach § 81b SGB X, der durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Gesetze v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) zur Anpassung an die DSGVO (ABl. L...mehr

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Sommer, SGB XI § 80 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (außer Kraft)

§ 80 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt und durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 wesentlich geändert. Mit Wirkung zum 1.7.2008 wurde die Vorschrift durch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält den Grundsatz, wonach auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse bei der Leistungsgewährung Rücksicht zu nehmen ist. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/868 S. 27) führt zum Grund der Regelung aus, dass die Achtung vor der Menschenwürde und der Freiheit des Einzelnen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Ziel, so leistungsfähig wie möglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmittel / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsmittel sind Gegenstände, die der Arbeitnehmer zur Ausübung oder Erledigung seiner Arbeiten einsetzt. Der Begriff "Arbeitsmittel" ist weit auszulegen und begrenzt sich nicht nur auf Maschinen, Werkzeuge, Geschäftsunterlagen und typische Arbeitskleidung. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch der ausschließlich dienstlich genutzte Pkw, Laptops, Diensttelefone usw. Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 80a Leistungs- und Qualitätsvereinbarung mit Pflegeheimen (außer Kraft)

§ 80a wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt und durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2 Zweckbindung

Rz. 12 Satz 2 regelt die Zwecke, zu welchen die Kundennummer verwendet werden darf. Die eindeutige und begrenzte Zweckbestimmung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung. Im Gesetz sind 2 Nutzungszwecke abschließend aufgezählt: als Identifikationsmerkmal oder zu den in § 51b Abs. 3 bestimmten Zwecken. 2.2.1 Identifikationsmerkmal Rz. 13 Die Kundennummer darf...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. o des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.7.1983 dahingehend geändert, dass der bisherige Vorbehalt zugu...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2.1 Personenkraftwagen: Erstzulassung bis zum 30.6.2009 und durch Antrieb mit Hubkolbenmotor

Die Steuersätze für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen sind in § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG normiert. Hierbei ist sowohl die von den Zulassungsbehörden getroffene Einstufung in eine bestimmte Emissionsklasse als auch das Datum der erstmaligen Zulassung von Bedeutung. Das Datum der erstmaligen Zulassung beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug ers...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.4 Neuvergabe der Kundennummer

Rz. 16 Die Neuvergabe der Kundennummer nach Satz 5 der Vorschrift trägt der Rechtsprechung des BVerfG Rechnung. Sind Sozialdaten wie die Kundennummer personenbezogen und in der Bevölkerung weit verbreitet, bergen sie die Gefahr, dass die Kundennummer auch außerhalb des Sozialleistungsbereiches verwendet wird. Eine solche weiter gehende Verwendung ist jedoch zu verhindern, we...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1 Bemessungsgrundlagen und Steuersätze

Die Grundlagen der Bemessung sind in § 8 KraftStG normiert. Dies sind in erster Linie: der Hubraum für Krafträder mit Hubkolbenmotor, § 8 Nr. 1 Buchst. a KraftStG der Hubraum sowie der Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß für Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotor, die bis zum 30.6.2009 erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen worden sind, § 8 Nr. 1 Buchst. a Kra...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I durch das Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115d Statio... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) v. 19.12.2016 (BGBl. I S. 2986) hat die Norm zum 1.1.2017 eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) v. 22.3.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 102) hat die Norm in Art. 3 Nr. 2 mit Wirkung zum 26.3.2024 neu eingeführt. Das Ausgabedatum wurde durch BGBl. 2024 I Nr. 102a geändert und mit Wirkung zum 26.3.2024 neu eingefügt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 63 Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung...mehr