Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / 2. Stillschweigende Vertragsverlängerung

Rz. 9 Allerdings ist im Verbraucherschutzinteresse die stillschweigende (automatische) Verlängerung von Dauerschuldverhältnissen eingeschränkt worden (während bislang eine formularmäßige Vereinbarung einer stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses um höchstens ein Jahr zulässig war). Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / b) Rechtsmangel

Rz. 70 Der Unternehmer muss das digitale Produkt nicht nur frei von Sachmängeln, sondern auch frei von Rechtsmängeln[349] bereitstellen: Das digitale Produkt – meist immaterial­güter­rechtlich geschützt – ist nach § 327g BGB in Umsetzung von Art. 10 Digitale-­Inhalte-RL (wonach "Rechte Dritter" insbesondere Rechte des geistigen Eigentums sind) frei von Rechtsmängeln, wenn de...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / b) Exkurs: Bußgeldvorschriften

Rz. 44 Ordnungswidrig handelt nach Art. 246e § 2 Abs. 1 EGBGB, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen nach § 1 Abs. 2 oder 3 verletzt. Die Regelung legt den Tatbestand fest, dessen Verletzung mit einer Geldbuße geahndet werden kann – wobei gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben, die keine Beschränkung ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / f) Anwendung auf die gesamte Regresskette

Rz. 124 Diese Regelungen sind auf die Ansprüche des Vertriebspartners und der übrigen Vertragspartner in der Vertriebskette gegen die jeweiligen zur Bereitstellung verpflichteten Vertragspartner entsprechend anzuwenden (Kettenregress entlang der Vertriebskette),[600] wenn die Schuldner Unternehmer sind (so § 327u Abs. 6 BGB,[601] in Anlehnung an § 478 Abs. 3 BGB).mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Verhältnis zum Verbrauchsgüterkaufvertrag

Rz. 127 § 475a BGB regelt das Verhältnis zwischen den §§ 327–327s BGB und den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf neu.[604] Auf einen Verbrauchsgüterkaufvertrag, welcher einen körperlichen Datenträger zum Gegenstand hat, der ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dient, sind nach § 475a Abs. 1 Satz 1 BGB [605] diverse Vorschriften über die Rechte bei Mängeln (nämlic...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich der Norm

Rz. 13 Unverändert geblieben ist die Ausnahmeregelung in § 309 Nr. 9 Halbsatz 2 BGB, wonach die Norm nicht für "Verträge über die Lieferung als zusammengehörig verkaufter Sachen sowie für Versicherungsverträge" gilt.[23]mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / cc) Anforderungen an die Integration des digitalen Produkts

Rz. 64 § 327e Abs. 4 BGB normiert die Anforderungen an die Integration des digitalen Produkts[311] – die gleichermaßen zur Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts i.S.v. § 327e Abs. 1 Satz 1 BGB (vorstehende Rdn 58) gehören. Soweit eine Integration durchzuführen ist, d.h., das digitale Produkt in eine digitale Umgebung des Verbrauchers zu integrieren ist, entspricht das digi...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Verbrauchervertrag über die Schenkung digitaler Produkte

Rz. 129 Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher schenkt,[611] und der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten nach Maßgabe des § 327 Abs. 3 BGB bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet, sind nach § 516a Abs. 1...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / IV. Verpflichtung des Unternehmers zur Bestätigung der Kündigungserklärung und Vermutungsregelung betreffend den Zugang

Rz. 37 Der Unternehmer hat dem Verbraucher nach Art. 312k Abs. 4 Satz 1 BGB den (d.h. die gleichen Informationen wie die nach § 312k Abs. 3 BGB speicherbare Kündigungsbestätigung) sofort auf elekt...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Zahlung eines Preises

Rz. 17 Die §§ 327 ff. BGB gelangen vor allem im Fall von Verbraucherverträgen zur Anwendung, wenn sich der Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet hat – jedenfalls dann, wenn die Zahlung des Preises in Geld erfolgt (zu dem Fall, dass anstelle von Geld personenbezogene Daten als Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden vgl. § 327 Abs. 3 BGB, nachstehende Rdn 18)...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / VI. Uneingeschränktes Kündigungsrecht des Verbrauchers bei Pflichtverletzung des Unternehmers

Rz. 40 Werden die erforderlichen Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend § 312k Abs. 1 und 2 BGB zur Verfügung gestellt (wofür der Verbraucher nach den allgemeinen Beweisregeln darlegungs- und beweispflichtig ist,[112] – was allerdings § 312l Abs. 2 BGB widerspricht, der dem Unternehmer die Beweislast für das Einhalten der nach § 312k BGB (aktuell nach § 3...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / II. Sachlicher Anwendungsbereich: Verträge über digitale Produkte

Rz. 22 Dem sachlichen Anwendungsbereich unterfallen nach § 327 Abs. 2 Satz 1 BGB digitale Inhalte und gemäß § 327 Abs. 2 Satz 2 BGB digitale Dienstleistungen,[73] die dem Oberbegriff digitale Produkte unterfallen (vgl. zur Legaldefinition i.S.v. § 327 Abs. 1 Satz 1 BGB vorstehende Rdn 16), z.B. Applikationen, Software, digitale Spiele, E-Books, ­Video- und Audioinhalte.[74] 1...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / VII. Vorläufiges Fazit

Rz. 135 Die Neuregelungen der §§ 327 ff. BGB folgen weitgehend den Vorgaben der Digitale-­Inhalte-RL. Wendehorst [621] begrüßt die Regelung des § 327g BGB zu den vertragsrechtlichen Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen, da dadurch Unklarheiten beseitigt werden konnten, moniert aber zugleich, dass sich der deutsche Gesetzgebermehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Ausnahme: Finanzdienstleistungen

Rz. 5 Dies – d.h. die in § 312l Abs. 1 BGB statuierte Informationsverpflichtung – gilt gemäß § 312l Abs. 2 BGB nicht, soweit auf dem Online-Marktplatz Verträge über Finanzdienstleistungen i.S.v. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB [5] angeboten werden.[6] Der Gesetzgeber[7] erachtet dies als sachgerecht, da für spezifische Finanzdienstleistungen zum Teil eigene – d.h. von Art. 246 EGBGB ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (1) Paketverträge

Rz. 80 Sofern der Verbraucher den Vertrag nach § 327m Abs. 1 BGB beenden kann, kann er sich nach der Klarstellung des besonderen Vertragsauflösungsrechts in § 327m Abs. 4 Satz 1 BGB (entsprechend § 327c Abs. 6 BGB, siehe dazu unter Rdn 35) im Hinblick auf alle (anderen) Bestandteile des Paketvertrags vom Vertrag lösen,[404] wenn er an dem anderen Teil des Paketvertrags ohne ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / bb) Beweislastumkehr bei dauerhafter Bereitstellung

Rz. 101 Zeigt sich bei einem dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkt während der Dauer der Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e oder g BGB abweichender Zustand, so wird nach § 327k Abs. 2 BGB [510] in Umsetzung von Art. 12 Abs. 3 Digitale-­Inhalte-RL[511] vermutet, dass das digitale Produkt während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft war. D...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 4. Exkurs: Weitere Änderungen bereits bestehender Transparenzpflichten

Rz. 9 Das Verbraucherschutzrecht des BGB und des EGBGB hat weitere leichte (Folge-)Änderungen in Bezug auf bereits bestehende Informationspflichten erfahren:[16]mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / IV. Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte

Rz. 15 Für die Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte gilt nach § 357 Abs. 8 BGB – in Umsetzung der durch Art. 4 Nr. 10 ModRL an Art. 13 VerbrRRL angefügten Abs. 5–8[38] und des durch Art. 4 Nr. 11 ModRL in Art. 14 VerbrRRL eingefügten Abs. 2a – die Regelung des § 327p BGB [39] (der den Umgang mit digitalen Elementen nach Vertragsb...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 3. Wertersatz bei digitalen Inhalten

Rz. 24 Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er nach § 357a Abs. 3 BGB (vormals § 357 Abs. 9 BGB alt) keinen Wertersatz zu leisten.[54] "Der Ausschluss der Wertersatzpflicht ist im Zusammenhang mit § 356 Abs. 5 BGB zu sehen, wonach das Widerrufsrecht zum Erlöschen g...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / g) Beweislastumkehr

Rz. 99 § 327k BGB differenziert in Bezug auf die Beweislast zwischen einer einmaligen Bereitstellung (oder einer Reihe einzelner Bereitstellungen) digitaler Produkte, die in Abs. 1 eine Regelung erfahren hat, und einer dauerhaften Bereitstellung digitaler Produkte, die in Abs. 2 geregelt ist. § 327k Abs. 3 und 4 BGB regeln Ausnahmen und Beschränkungen der Beweislastumkehr. aa...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / dd) Gegenausnahme

Rz. 103 § 327k Abs. 3 BGB ist nach § 327k Abs. 4 BGB nur anzuwenden, wenn der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss "klar und verständlich" informiert hat[524] (Informationspflicht unter Rückgriff auf die Judikatur zu § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB)[525] übermehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 3. Entbehrlichkeit der Nacherfüllungsaufforderung

Rz. 49 Die Aufforderung nach § 327c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 BGB ist gemäß § 327c Abs. 3 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 13 Abs. 2 Digitale-Inhalte-RL[232] in drei Sachlagen entbehrlich (Entbehrlichkeit einer Aufforderung),[233] nämlich wennmehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 5. Unwirksamkeit der Vertragsbeendigung

Rz. 51 § 218 BGB ist nach § 327c Abs. 5 BGB auf die Vertragsbeendigung entsprechend anzuwenden,[237] um einen Gleichlauf der Verjährungsfristen zwischen dem Schadensersatzanspruch und der Beendigung zu gewährleisten. Demnach steht dem Verbraucher das Gestaltungsrecht zur Vertragsbeendigung dann nicht mehr zur Verfügung, wenn auch ein Rücktritt nach § 218 BGB ausgeschlossen w...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / B. Klauselverbote

Rz. 3 Mit § 308 Nr. 9 BGB (Abtretungsausschluss) wird ein neues Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit in das BGB aufgenommen (nachstehende Rdn 14 ff.). Danach ist eine Bestimmung ausgeschlossen, durch die die Abtretbarkeit für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Vertragspartners gegen den Verwender ausgeschlossen wird.[10] Rz. 4 Mit § 309 Nr. 9 BGB (Klauselverbot ohne Wer...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / III. Verbraucherschutz: Umfang der Verpflichtung des Unternehmers zur mangelfreien Leistung

Rz. 55 "Herzstück der Digitale-Inhalte-RL sind die neuen Bestimmungen über die Gewährleistung, also die verschuldensunabhängige Haftung des Unternehmers für Produktmängel und Rechtsmängel"[243] in den §§ 327d–327h BGB in Umsetzung der Art. 6–9 Digitale-­Inhalte-RL wegen ihres "vollkommen neuen Mangelbegriffs".[244] 1. Vertragsgemäßheit digitaler Produkte Rz. 56 Ist der Unterne...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 114 Auf Verträge zwischen Unternehmern, die der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß der nach den §§ 327 und 327a BGB vom Anwendungsbereich der §§ 327–327s BGB erfassten Verbraucherverträge dienen, sind gemäß § 327t BGB, der den Anwendungsbereich (sämtliche Verträge eines Unternehmers mit Vertriebspartnern, um die eigene Leistungspflicht zur Bereitstellung eines digit...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / c) Beweislastregelungen

Rz. 121 Die Beweislastregelungen der § 327k Abs. 1 und 2 BGB sind gemäß § 327u Abs. 3 BGB [594] mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Frist mit der Bereitstellung an den Verbraucher beginnt. Dies verhindert, "dass ein Unternehmer, der gegenüber dem Verbraucher zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist, durch eine doppelte Beweislast belastet und faktisch an der Durch...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbrauchervertrags über Fernkommunikationsmittel mit begrenzter Darstellungsmöglichkeit

Rz. 28 Art. 246a § 3 EGBGB regelt erleichterte Informationspflichten, "sollte ein Fernabsatzvertrag mittels eines Fernkommunikationsmittels [84] geschlossen werden, welches räumlich oder zeitlich nur begrenzte Möglichkeit der Informationserteilung für den Verbraucher bietet".[85] Rz. 29 Nach § 246 § 3 Satz 1 Nr. 4 EGBGB sind ggf. die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren ...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / aa) Allgemeine Anforderungen

Rz. 33 Der Betreiber eines Online-Marktplatzes muss dem Verbraucher nach Art. 246d § 2 Abs. 1 EGBGB[125] – entsprechend Art. 246a § 4 EGBGB – die Informationen nach § 1 Nr. 1–7 EGBGB vor Abgabe von dessen Vertragserklärung inmehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / 1. Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren

Rz. 8 Nach § 309 Nr. 9 Halbsatz 1 Buchst. a BGB kann – wie bisher – auch in AGB eine Mindestvertrags-[18] (Höchst-)laufzeit von bis zu zwei Jahren vereinbart werden. Vertragslaufzeiten mit einer Bindung des Verbrauchers von mehr als zwei Jahren bleiben damit weiter verboten.[19] Eine weitergehende Konditionierung in Bezug auf die Modalitäten einer Vertragsverlängerung ist ni...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / e) Anwendbarkeit von § 377 HGB

Rz. 123 Nach § 327u Abs. 5 BGB [598] bleibt die Regelung des § 377 HGB für den Handelskauf im Verhältnis Unternehmer – Vertriebspartner anwendbar – insbesondere die besonderen Prüf- und Anzeigeobliegenheiten (was vor allem für die von § 327 Abs. 5 BGB erfassten digitalen Inhalte auf körperlichen Datenträgern relevant sein kann).[599]mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / 3. Verkürzung der Kündigungsfrist

Rz. 12 Um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag zu verhindern, erfolgt nach § 309 Nr. 9 Halbsatz 1 Buchst. c BGB eine Verkürzung der Kündigungsfrist (von vormals drei Monaten) auf einen Monat: Danach ist eine zu Lasten des anderen Vertragsteils vereinbarte längere Kündigungsfrist als ein Monat vor Ablauf der zunächst vorgese...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Rechtsbehelfe des Verbrauchers bei Mängeln

Rz. 71 Die §§ 327l–n BGB regeln die Abhilfen bei Vertragswidrigkeit.[356] Ist das digitale Produkt mangelhaft (Produkt- oder Rechtsmangel), kann der Verbraucher nach der Hierarchie- bzw. Stufenleiter des § 327i BGB (Rechte des Verbrauchers bei Mängeln) in Umsetzung von Art. 14 Abs. 1 Digitale-Inhalte-RL, wonach bei Vertragswidrigkeit der Verbraucher unter den in Art. 14 Digi...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / VI. Weitere Sonderregelungen

Rz. 128 Weitere Sonderregelungen (Korrekturen im Bereich des Besonderen Teils des BGB infolge der Umsetzung der Digitale-Inhalte-RL)[607] finden sich inmehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. § 453 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB (Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte)

Rz. 126 Kernregelung für das Verhältnis der Regelungen über die Bereitstellung digitaler Produkte – die häufig vertragstypisch dem Kaufvertrag zuzuordnen sind – zum Kaufvertragsrecht ist § 453 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB, da Software als "sonstiger Gegenstand" i.S.d. § 453 Abs. 1 BGB zu qualifizieren ist.[602] Auf einen Verbrauchervertrag über den Verkauf digitaler Inhalte durch ...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / V. Zweifelsregelung betreffend Kündigungszeitpunkt

Rz. 39 Wenn der Verbraucher bei der Abgabe der Kündigungserklärung keinen Zeitpunkt angibt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll (keine Angaben zum Kündigungszeitpunkt), wirkt die Kündigung gemäß § 312k Abs. 5 BGB "im Zweifel" zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Wais [109] weist darauf hin, dass keine Regelung des Falles getroffen worden ist, was für die Behand...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / bb) Ausschluss einer Vertragsbeendigung

Rz. 78 Eine Beendigung des Vertrags gemäß § 327m Abs. 1 BGB ist nach § 327m Abs. 2 Satz 1 BGB (in Umsetzung von Art. 14 Abs. 6 Satz 1 Digitale-Inhalte-RL) ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist[400] (in Übereinstimmung mit § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Mangels). Eine Ausnahme von der Ausnahme (Rückausna...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (2) Verbundene Verträge

Rz. 81 Sofern der Verbraucher den Vertrag beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile eines Vertrags über eine Sache mit digitalen Elementen, der kein Kaufvertrag ist (§ 327a Abs. 3 BGB), gemäß § 327m Abs. 5 BGB (entsprechend § 327c Abs. 7 BGB) als weiterem besonderen Vertragsauflösungsrecht nach § 327a Abs. 2 BGB vom Vertrag lösen, wenn aufgrund des Mangels...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (1) Erklärung der Vertragsbeendigung

Rz. 83 Die Beendigung des Vertrags erfolgt nach § 327o Abs. 1 BGB [406] – in Umsetzung von Art. 15 Digitale-Inhalte-RL, wonach der Verbraucher sein Recht auf Vertragsbeendigung durch eine Erklärung an den Unternehmer ausübt, die seinen Entschluss zur Vertragsbeendigung zum Ausdruck bringt – durch form- (mithin auch durch eine mündliche oder konkludente)[407] und begründungsfr...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / A. Einführung

Rz. 1 Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 24.6.2021[1] – wobei der Titel des Gesetzes leicht irreführend ist[2] – soll unseriösen Geschäftspraktiken begegnet und die Position von Verbrauchern gegenüber Unternehmern sowohl beim Vertragsschluss als auch bei den Vertragsinhalten verbessert werden (Reduzierung bestehender Defizite beim Verbraucherschutz).[3] Es beru...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / B. Grundlagen

Rz. 2 Beachte Grundsatz: Die Digitale-Inhalte-RL und die Warenkaufrichtlinie (im Folgenden: WKRL) – beide mit der Digital Market Strategy 2015[6] angekündigt – schließen sich in ihrem Anwendungsbereich jeweils gegenseitig aus (es gibt keine "Überlappung": Entweder gelangt die eine oder die andere Richtlinie zur Anwendung). Nach Art. 3 Digitale-Inhalte-RL sind ihre Regelungen ...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Legaldefinition Online-Marktplatz

Rz. 6 Online-Marktplatz ist nach der Legaldefinition des § 312l Abs. 3 BGB in Umsetzung von Art. 4 Nr. 1 Buchst. e ModRL (wie sie als Nr. 17 in Art. 2 VerbrRRL aufgenommen wurde) – ähnlich wie in der VO (EU) Nr. 542/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherstreitangelegenheiten und der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.7.2016 übe...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / Literaturtipps

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (2) Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung

Rz. 84 Die Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung finden in Bezug auf die Rückerstattung der Leistungen durch den Unternehmer an den Verbraucher in § 327o Abs. 2–5 BGB eine Sonderregelung, die zwar in der Digitale-Inhalte-RL nicht vorgegeben ist. Gleichwohl ist Art. 17 Abs. 3 Digitale-Inhalte-RL zu beachten, wonach ein Wertersatzanspruch ausdrücklich ausgeschlossen wird (weshal...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / d) Minderung

Rz. 92 Statt den Vertrag nach § 327m Abs. 1 BGB zu beenden, kann der Verbraucher nach § 327n Abs. 1 BGB [466] (aber nur, wenn er einen Preis zu zahlen hat,[467] wohingegen eine Vertragsbeendigung nach § 327m BGB auch bei Verträgen möglich ist, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt; werden sowohl ein Preis gezahlt als auch entsprechende ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / f) Verjährungsfrist

Rz. 97 Hinweis Der deutsche Gesetzgeber hat sich (anders als einige ausländische Rechtsordnungen) grundsätzlich dafür entschieden, nur eine Verjährungsfrist (und keine Kombination aus Haftungsfrist [innerhalb der sich ein Mangel gezeigt haben muss] und Verjährungsfrist [innerhalb der Rechtsbehelfe geltend zu machen sind], vgl. zu dieser Unterscheidung Art. 11 Abs. 2 Digitale...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / cc) Ausnahmen von der Beweislastumkehr

Rz. 102 Die vorstehenden Vermutungen für das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit im Zeitpunkt der Geltendmachung der Verbraucherrechte (nach § 327k Abs. 1 BGB für den Fall einer einmaligen Bereitstellung oder einer Reihe einzelner Bereitstellungen) gelten nach § 327k Abs. 3 BGB [513] in Umsetzung von Art. 12 Abs. 4 und 5 Digitale-Inhalte-RL[514] – vorbehaltlich § 327 Abs. 4 BG...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 3. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 104 § 327s BGB statuiert Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften der §§ 327–327s BGB abweicht, kann der Unternehmer sich nach § 327s Abs. 1 BGB in Anlehnung an § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB und in Umsetzung von Art. 22 Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Schadensersatzansprüche

Rz. 47 Beachte Die Digitale-Inhalte-RL regelt keine Schadensersatzansprüche. Nach ihrem Art. 3 Abs. 10 können die Mitgliedstaaten Schadensersatzansprüche aber auch im Kontext mit Verträgen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen beibehalten oder einführen. Liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Vertrags wegen Verletzung der Bereitstellungspflicht durch...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Vertragsgemäßheit digitaler Produkte

Rz. 56 Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 und § 327a BGB zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, so hat er nach § 327d BGB (Vertragsmäßigkeit) das digitale Produkt frei vonmehr