Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ii) Exkurs: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 509 Gemäß § 74 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und § 44 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) ist bei arbeitsunfähigen Versicherten, die nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können, eine stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit möglich, wenn dadurch eine bessere Eingliederung in das Erwerbsleben ermöglicht werden kann. Das Wie...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 830 Muster 1a.47: Dauer der Entgeltfortzahlung Muster 1a.47: Dauer der Entgeltfortzahlung Variante 1 Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird die Vergütung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen fortgezahlt. Variante 2 Wird der Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Verschulde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Krankheit/Arbeitsunfähigkeit, § 4

Rz. 666 § 4 Abs. 1 vereinbart klarstellend die Anwendung des EFZG auf das Arbeitsverhältnis auch während der Dauer des Auslandsaufenthalts. Die Anwendung der Regelungen des EFZG ergibt sich ansonsten bereits aus der Wahl des deutschen Rechts.[1255] Rz. 667 Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollte der Arbeitnehmer mit seiner Krankenversicherung abklären, wie er einen ausreic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Vergütung und Abrechnung

Rz. 749 Entsprechend der in § 3 vorgesehenen Zuordnung der – stationären und ambulanten – Behandlung von Privatpatienten und Selbstzahlern sowie der ambulanten Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten als Dienstaufgabe folgt das Vertragsmuster auch bei der Regelung über die Vergütung und deren Abrechnung dem von der Deutschen Krankenhausgesellschaft seit 1996 in Abke...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Durchführung der Dienstaufgaben

Rz. 735 § 5 Abs. 1 regelt das Recht und die Pflicht des Chefarztes zur Delegation [1345] der ihm nach dem Chefarztvertrag obliegenden Aufgaben, insbesondere der ärztlichen Aufgaben auf nachgeordnete ärztliche Mitarbeiter. Bei der Aufgabenübertragung hat der Chefarzt zum einen Sorge zu tragen, dass die ihm zur ärztlichen Ausbildung zugewiesenen Mitarbeiter ordnungsgemäß ausgeb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Rz. 409 Das EFZG knüpft Rechtsfolgen an die "Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit". Krankheit und Arbeitsunfähigkeit kennzeichnen zwei nicht deckungsgleiche Sachverhalte. Krankheit ist jeder "regelwidrige Körper- oder Geisteszustand".[947] Das Erfordernis einer Heilbehandlung ist nicht (mehr) maßgebend.[948] Nicht jede Krankheit führt zur Arbeitsunfähigkeit. Eine krankheitsb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1099 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverfahren zu beschleunigen,[26...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 690 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1270] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1355 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[2983] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 371 Muster 1b.7: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Muster 1b.7: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Arbeitsvertrag zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in) und Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer/in) wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________ 1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Der/Die Arbeitnehmer/in wi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verlängerung der Anspruchsdauer

Rz. 833 Eine Verlängerung der Anspruchsdauer wird typischerweise in Führungspositionen vereinbart, in Anlehnung an die üblichen Vertragsbedingungen der Geschäftsführer und Vorstände, die nicht unter den Anwendungsbereich des EFZG fallen und deshalb eine Entgeltfortzahlung nur dann beanspruchen können, wenn diese vertraglich vereinbart ist.[1859] Ebenfalls verbreitet ist eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.1 Berücksichtigung von Beiträgen für Anrechnungszeiten als Beitragszeiten

Rz. 3 Zeiten, in denen vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt worden sind, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, gelten nach Abs. 1 der Vorschrift als Beitragszeiten. Von Abs. 1 werden Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen erfasst, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gemäß §...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.2 Pflichtbeiträge für Krankengeldbezieher

Rz. 8 Personen, denen ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zwölf Kalendermonate ununterbrochen Krankengeld gezahlt hatte, waren gemäß § 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. a RVO a. F., § 2 Nr. 10a AVG a. F., § 29 Abs. 1 Nr. 4 RKG a. F. in der Zeit vom 1.10.1974 bis 31.12.1983 für die Zeit des weiteren Bezuges von Krankengeld und darüber hinaus für höchstens weitere 24 Kale...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.3 Vergleich von Umsatz- und Gesamtkostenverfahren

Rz. 42 Da die einmal gewählte GuV-Gliederung nicht ohne zwingende Gründe geändert werden darf und Abweichungen im Anhang anzugeben und zu begründen sind,[1] ist auch die zeitliche Vergleichbarkeit der Aufwendungen und Erträge gesichert, sodass die Artengliederung im Zeitverlauf Hinweise auf Entwicklungen in der Aufwands- und Ertragsstruktur von Unternehmen erlaubt. Die Ermitt...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5 Gliederungsprinzipien der GuV

Rz. 35 Die gesetzliche Vorgabe eines Schemas zur Gliederung der GuV dient der Sicherung der Information im zwischenbetrieblichen Vergleich. Damit wird ein gewisser Mindeststandard an Informationen über die Erfolgsentstehung im Unternehmen und eine Leitlinie zur Darstellung der Erfolgslage für die bilanzierenden Unternehmen geschaffen. Der handelsrechtlichen GuV-Gliederung lie...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.3 Darstellung als Bruttorechnung

Rz. 32 Die handelsrechtliche GuV ist als Bruttorechnung konzipiert; gem. § 275 Abs. 1 HGB sind die in den Gliederungsschemata für die GuV nach GKV bzw. UKV bezeichneten Posten in der angeführten Reihenfolge gesondert auszuweisen. Eine erste Ausnahme vom Bruttoprinzip wird durch § 276 HGB als größenabhängige Erleichterung bei Erstellung der GuV zugelassen (vgl. Rz. 34). Eine w...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 34 Bei der Gliederung der GuV können kleine und mittelgroße Gesellschaften (§ 267 HGB Abs. 1, 2 HGB) das Erleichterungswahlrecht nach § 276 HGB bei der Offenlegung der Erfolgsrechnung in Anspruch nehmen und eine verkürzte GuV erstellen. Die Erleichterung erlaubt die Zusammenfassung der Posten 1–5 der GuV/GKV bzw. 1–3 und 6 der GuV/UKV zu einem Posten unter der Bezeichnun...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.2 Vorgaben für die GuV-Gliederung

Rz. 29 In den Vorschriften für alle Kaufleute hat der Gesetzgeber keine speziellen Gliederungsvorschriften erlassen. Durch Bezugnahme auf die GoB[1] und die explizit genannten Gebote der Klarheit und Übersichtlichkeit werden aber Rahmenbedingungen für die GuV festgelegt, deren konkrete Ausgestaltung zudem durch das Gebot der Vollständigkeit bei Aufnahme der Aufwendungen und ...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.2 SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

Es folgte 1988 mit der Neufassung des § 20 SGB V die gesetzliche Verankerung der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die gesetzliche Krankenkasse ist eine Solidargemeinschaft mit der Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Sie fordert aber auch die Versicherten auf, durch eine ...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.5 Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenkassen

Da die Ausführungen zur Unterstützung im SGB V recht knapp gehalten sind, haben die Krankenkassen einen Leitfaden zur Umsetzung des Gesetzes erstellt, der die Inhalte einer ganzheitlichen Sichtweise der BGF vorstellt und die notwendigen Kriterien einer qualitätsorientierten Durchführung benennt. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien f...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.8 Präventionsgesetz

Die Historie des Präventionsgesetzes (PrävG) reicht bis in das Jahr 2004 zurück, bevor das Gesetz im Juli 2015 veröffentlicht wurde. Das PrävG wird in der öffentlichen Darstellung mit zahlreichen Zielen und Leistungen präsentiert, wobei das Gesetz selbst keine eigenen Leistungen beinhaltet. Es ist ein Artikelgesetz, das regelt, welche Änderungen u. a. im Sozialgesetzbuch V v...mehr

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Projektmanagement im BGM / 3.7 Qualitätsplanung

"Qualität" im Projekt bedeutet nach DIN 8402 gewisse "Erfordernisse zu erfüllen". Die Planung bezieht sich dabei sowohl auf die Produkt- als auch auf die Prozessqualität. Auf Basis einer guten Qualitätsplanung ist nach Start des Projektes eine Aussage darüber zu treffen, wie gut das Projekt läuft. Eine gute Produktqualität innerhalb einer Mitarbeiterbefragung zeigt sich z. B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rahmenbedingungen für ein BGM / 3 Aktueller Stand und kurzer Ausblick

Die Entwicklungen im SGB V und dem dazugehörigen Leitfaden Prävention zur Auslegung der Leistungen für Betriebe im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zeigen in die richtige Richtung: Betriebliches Gesundheitsmanagement muss ganzheitlich gedacht und als gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteure betrachtet werden. Demnach ist auch die Organisation und Steuerung ...mehr

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Projektmanagement im BGM / 2.1 Strategieworkshop

Während des Strategieworkshops zum Thema BGM sind folgende Inhalte zu diskutieren: Bedarf unterschiedlicher Interessengruppen (Stakeholder-Analyse), bisherige Erfahrungen/Organisation von Arbeitsschutz, BEM, BGF, BGM, übergeordnete BGM-Strategie, konkrete Ziele und Kennzahlen, zeitlicher Rahmen und möglicher Ablauf, Budgetierung und Rahmenbedingungen. Zu Beginn des Workshops werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / bb) Konsequenzen

Unverständlich sind die Konsequenzen der BGH-Entscheidung insbesondere, wenn mehrere Personen zwar gleichzeitig durch dieselbe Handlung verletzt, rechtlich aber unterschiedlich behandelt werden. Die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen vermag kaum ein Anwalt seiner Mandantschaft nahe zu bringen: Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich. Zur Verdeutlichung folgende...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / d) Aktivlegitimation

Die Forderung steht – so die bisherige Rechtsprechung[19] – immer nur dem "wirklich eintrittspflichtigen" (objektive Betrachtung) Drittleistungsträger zu. In seiner Entscheidung zur leistungsrechtlichen Konkurrenz von Bundesagentur für Arbeit und RVT stellte der BGH entscheidend auf die Leistungszuständigkeit ab und das "Entweder-oder-Prinzip" in den Vordergrund. Nach Auffass...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

1. Gesetzliche Rentenversicherung Rz. 33 Jede berufliche Tätigkeit – sei es als Lohnempfänger oder als Selbstständiger – verpflichtet unabhängig von der Höhe des Berufseinkommens zur Zahlung von Beiträgen an die zuständige Rentenversicherung und gibt i.d.R. ein Anrecht auf eine Rentenzahlung. Eine Altersrente wird bei Erreichen des 65. Lebensjahres und bei einer Versicherungs...mehr

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Serbien / VII. Auswirkungen auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

1. Altersversorgung Rz. 34 Das Recht auf eine Hinterbliebenenrente (Familienrente) kann ausgeübt werden von Familienmitgliedernmehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 78 Was die Altersversorgung anbelangt, so wird auf die Ausführungen in Rdn 33 verwiesen. Hinsichtlich der Krankenversicherung besagt das diesbezügliche Gesetz, dass die unentgeltliche Mitversicherung des nichtberufstätigen Ehegatten durch die Scheidung wegfällt. Es bestehen nun für Letzteren folgende zwei Möglichkeiten:mehr

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Polen / VI. Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

1. Altersversorgung Rz. 58 Das polnische Versicherungssystem ist durch die Reform im Jahre 1999 neu gestaltet worden. Es besteht aus der Sozialversicherung (Altersrentenversicherung, Rentenversicherung, Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit sowie die Unfallversicherung), dem Arbeitslosenfonds sowie der Krankenversicherung. Zentraler Versicherungsträger ist die Sozialversicher...mehr

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Bosnien und Herzegowina / f) Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung nach der Scheidung

Rz. 91 Anspruch auf die Familienrente (siehe Rdn 51) hat auch ein geschiedener Ehegatte, wenn ihm durch Gerichtsurteil ein Unterhaltsanspruch zugesprochen wurde (Art. 60 Abs. 2 RentenG FBiH). Zur Krankenversicherung nach der Scheidung vgl. Rdn 52.mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung nach der Scheidung

Rz. 145 Geschiedene Ehegatten haben nach dem Tod des früheren Ehegatten dann Anspruch auf Familienrente, wenn ihnen durch das Scheidungsurteil ein Unterhaltsanspruch zuerkannt wurde, Art. 138 Abs. 1 Ziff. 3 des Gesetzes über die Renten- und Invaliditätsversicherung der Republika Srpska (siehe Rdn 132). Zur Krankenversicherung nach der Scheidung vgl. bereits Rdn 133.mehr

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Frankreich / 12. Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 206 Eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente (pension de réversion) ist grundsätzlich daran geknüpft, dass der überlebende Ehegatte bis zum Tod des Versicherten mit diesem in rechtsgültiger Ehe verheiratet war. Allerdings sieht Art. L 353–3 Abs. 1 Code de la sécurité sociale vor, dass auch der geschiedene Ehegatte rentenberechtigt bleibt. War der Verstorbene wiederverhe...mehr

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Frankreich / IV. Auswirkungen der Ehe auf die Sozialversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und die Altersversorgung

Rz. 141 Jeder in Frankreich angestellte – auch ausländische – Arbeitnehmer ist nach Art. L 111–2–2 Code de la sécurité sociale versicherungspflichtiges Mitglied der französischen Sozialversicherung. Diese umfasst insbesondere Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Invalidität, Rentenversicherung, Todesfall, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen. Die So...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 132 Das Gesetz über die Renten- und Invaliditätsversicherung der Republika Srpska[61] gewährt dem Ehegatten das Recht auf eine Familienrente (Hinterbliebenenrente) im Falle des Todes seines Ehegatten (Versicherter oder Bezieher einer Alters- oder Invaliditätsrente) und bei Scheidung der Ehe, soweit dem Berechtigten durch Urteil ein Unterhaltsanspruch zugesprochen wurde (...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 51 Das Gesetz über die Renten- und Invaliditätsversicherung der FBiH[25] (im Folgenden: RentenG FBiH) gewährt dem Ehegatten im Falle des Todes des anderen Ehegatten, der Versicherungsnehmer oder Bezieher einer Alters- oder Invaliditätsrente war, eine als Familienrente bezeichnete Hinterbliebenenrente (Art. 60 Abs. 1 RentenG FBiH), soweit die Witwe das 45. Lebensjahr bzw....mehr

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Kroatien / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 32 Die Vorschrift über die gesetzliche Altersversorgung ist im "Gesetz über die Rentenversicherung" (im Folgenden: RentenG)[33] enthalten. Gemäß Art. 65 i.V.m. Art. 22 RentenG hat der Ehegatte eines Verstorbenen u.a. dann Anspruch auf sog. Familienrente (Hinterbliebenenrente), wenn der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes mindestens 5 Versicherungsjahre oder zehn Rente...mehr

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Deutschland / 4. Altersversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 100 Eine Witwen- oder Witwerrente (siehe Rdn 47) ist daran geknüpft, dass der überlebende Ehegatte bis zum Tod des Versicherten mit diesem in rechtsgültiger Ehe verheiratet war und kommt daher nach der Scheidung nicht Betracht.[99] Der geschiedene Ehegatte kann aber über den Versorgungsausgleich (weitere) Versorgungsanrechte erlangt haben (siehe Rdn 90 ff.). Rz. 101 Mit r...mehr

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Österreich / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 85 Die Hinterbliebenenpension garantiert dem überlebenden Ehegatten eine soziale Absicherung; sie fällt aber nicht automatisch an, sondern muss beim zuständigen Versicherungsträger beantragt werden (§ 361 Abs. 1 ASVG). Ein Anspruch auf Witwer- bzw. Witwenpension gebührt, wenn der Verstorbene eine Mindestversicherungszeit aufweist. Diese ist jedenfalls erfüllt, wenn der V...mehr

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Polen / 2. Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 61 In Polen sind alle versicherten Bürger zur kostenlosen medizinischen Versorgung berechtigt, die sich nach dem Gesetz über Allgemeine Krankenversicherung im Nationalen Gesundheitsfonds vom 23.1.2003 als Krankenversicherte angemeldet haben und haben registrieren lassen. Der Anspruch auf kostenlose Leistungen steht allen Versicherten und ihren Familienangehörigen zu, wen...mehr

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Deutschland / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 46 Für weite Teile der Bevölkerung besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Nicht versicherungspflichtige Personen, d.h. insbesondere die meisten selbstständig Tätigen (Ausnahme: § 2 SGB VI), können sich freiwillig versichern (§ 7 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Rentenversicherung...mehr

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Österreich / 2. Krankenversicherung

Rz. 197 Grundsätzlich sind nach österreichischem Recht nicht erwerbstätige Ehegatten als Familienangehörige beim anderen Ehegatten mitversichert (siehe Rdn 90). Mit Rechtskraft der Ehescheidung scheidet der nicht erwerbstätige Ehegatte – mangels Angehörigeneigenschaft – jedoch automatisch aus der Krankenversicherung aus, d.h., er verliert den von seinem erwerbstätigen Ehegat...mehr

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Serbien / 2. Krankenversicherung

Rz. 38 Gemäß Art. 18 KrankenVG sind folgende Personen (soweit sie nicht selbst pflichtversichert sind) krankenmitversichert: Ehegatten und nichteheliche Lebenspartner, eheliche Kinder, nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder und Stiefkinder sowie Waisen, die mit dem Versicherten in einem Haushalt leben, soweit sie ebenfalls vom Versicherten unterhalten werden.mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Krankenversicherung

Rz. 36 Zuzüglich zur Rentenversicherung zahlen Lohnabhängige oder Selbstständige Beiträge zur Krankenkasse. Diese Beiträge sind abhängig von der Höhe des Berufseinkommens, jedoch gibt es eine Höchstgrenze. Sind beide Eheleute oder Partner einer Lebensgemeinschaft berufstätig, zahlt jeder seinen eigenen Beitrag. Ist nur einer der Vorgenannten berufstätig, so zahlt nur dieser ...mehr

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Polen / 1. Altersversorgung

Rz. 58 Das polnische Versicherungssystem ist durch die Reform im Jahre 1999 neu gestaltet worden. Es besteht aus der Sozialversicherung (Altersrentenversicherung, Rentenversicherung, Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit sowie die Unfallversicherung), dem Arbeitslosenfonds sowie der Krankenversicherung. Zentraler Versicherungsträger ist die Sozialversicherungsanstalt (Zakład...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 224 Ein Ausgleich der von einem Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf die gesetzliche Rente erfolgt nicht. Eine dem deutschen Versorgungsausgleich vergleichbare Regelung fehlt. Rz. 225 Der geschiedene Ehegatte, der lediglich über seinen Ehegatten krankenversichert war, verbleibt nach Art. 5 Abs. 11 l. div. kostenlos in der gesetzlichen Krankenversich...mehr