Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.3 Gewerbesteuerfalle?

Durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld[1] werden die Folgen einer gewerblichen "Infizierung" gemindert bzw. neutralisiert. Das "Mehr" an Gewerbesteuer wird u. U. durch ein gleich hohes "Weniger" an Einkommensteuer kompensiert. Praxis-Beispiel Infizierung mit Gewerbesteuer Die Betriebsprüfung beurteilt die Tätigkeit der ABC-Ärztegemeinschaft insges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Einschränkung des Goldhandels(modells) durch § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2c und § 15b Abs. 3 EStG

Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013[1] wurde eine Ergänzung in § 32b Abs. 2 EStG aufgenommen, wonach bei Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b Abs. 2 EStG der Kauf von Gold nicht (mehr) sofort zum Betriebsausgabenabzug zugelassen ist. Vielmehr werden die Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme berücksichtigt. Der ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.1 Einordnung

Rz. 26 Im Hinblick auf die Rechnungslegung der Stiftung kommt dem Steuerrecht[1] eine große Bedeutung zu.[2] Neben der Dokumentation und der Information dient die steuerrechtliche Rechnungslegung vor allem der Ermittlung einer Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Zu beachten sind die derivative und die originäre steuerliche Buchführungspflicht. Darüber hinaus gelten für ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.2 Steuerliche Buchführungspflicht

Rz. 28 Soweit die Stiftung bereits nach anderen als den Steuergesetzen dazu verpflichtet ist, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, und soweit diese Bücher und Aufzeichnungen für die Besteuerung von Relevanz sind, gelten diese Verpflichtungen auch für das Steuerrecht (sog. derivative Buchführungspflicht [1] gemäß § 140 AO).[2] Darüber hinaus kommen besondere steuerliche Anford...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.2 Zusammenrechnung mehrerer Einkommen (§ 850e Nr. 2 ZPO)

Rz. 33 § 850e Nr. 2 ZPO bestimmt, dass für die Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens mehrere Arbeitseinkommen, die aus einem oder mehreren Arbeits- oder Dienstverhältnissen bei einem oder mehreren Arbeitgebern stammen, zusammenzurechnen sind. Nicht berücksichtigt werden allerdings Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen.[1...mehr

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Die KGaA als Instrument zur... / III. Das Urteil

Die von diesem gegen den Erbschaftsteuerbescheid beim FG Hamburg eingelegte Klage war erfolgreich. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Anteil des Komplementärs einer KGaA kein Kapitalgesellschaftsanteil i.S.v. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG sei (Rz. 60 der Gründe). Dafür spreche, dass das ErbStG seinem Wortlaut nach hinsichtlich des begünstigungsfähigen Vermögens zwisc...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2 Alleinhandwerker

Rz. 7 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der nach § 2 Nr. 8 versicherungspflichtigen Alleinhandwerker § 165 Abs. 1 Nr. 1 anzuwenden. Bei dem Vorliegen der in § 279 genannten Voraussetzungen gelten abweichende Regelungen, ohne dass der Nachweis des tatsächlichen Einkommens erfolgen muss. Kann der Alleinhandwerker ein tatsächlich niedrigeres...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.2 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 Satz 2

Rz. 11 Bei Alleinhandwerkern, die gemäß § 4 Abs. 6 HwVG im Jahr 1991 für jeden Monat Beiträge von einem niedrigeren Arbeitseinkommen als dem Durchschnittsentgelt gezahlt haben, sind anstelle der Bezugsgröße gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beitragspflichtige Einnahmen ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens mit mindestens 40 % der Bezugsgröße für sich ununterbrochen anschl...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehungsprinzip) auf ein monatliches Arbeitsentgelt (§ 14 S...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 5 Gewerbesteuer

Die Einkünftequalifikation ist auch für die Gewerbesteuer relevant. Im Gegensatz zu anderen betrieblich tätigen Personengesellschaften bzw. Mitunternehmerschaften hat eine PartG weder Einkünfte aus Gewerbebetrieb, noch wird ihre Tätigkeit als Gewerbebetrieb zu werten sein. Damit ist insbesondere eine Gewerbesteuerpflicht kein Thema bei einer PartG. Anders ist die Rechtslage a...mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 2.2 Gewerblichkeit

Nicht nur ein fehlendes leitendes und eigenverantwortliches Tätigwerden des Freiberuflers kann zur Umqualifikation der Einkünfte in solche aus Gewerbebetrieb führen. Dazu kommt es auch, wenn berufsfremde Personen als Partner in die PartG aufgenommen werden; dies ist in der Praxis vor allem im Rahmen einer Erbfolge immer mal wieder der Fall. Ebenfalls schädlich wäre eine nur ...mehr

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Beratungskosten / 2.1 Steuerberaterkosten: Kosten für Gewinnermittlung und betriebliche Steuererklärung dürfen als Betriebsausgaben gebucht werden

Die Einschaltung eines Steuerberaters durch den Einnahme-Überschuss-Rechner[1] ist wegen der Kompliziertheit des Steuerrechts sinnvoll. Mitgliedsbeiträge für den Bund der Steuerzahler sind laut BFH keine abziehbaren Steuerberaterkosten.[2] Steuerberaterkosten, die auf private Einkünfte entfallen, dürfen beim Unternehmer nicht als Betriebsausgaben gebucht werden. Nur die Steu...mehr

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Beratungskosten / 2.4 Abgrenzung zu Werbungskosten und nicht abzugsfähigen Kosten

Steuerberatungskosten können Betriebsausgaben, aber auch Werbungskosten oder nicht abzugsfähige Kosten sein. Ist eine einwandfreie Aufteilung nicht möglich, müssen sie im Weg der Schätzung aufgeteilt werden. Wichtig Steuerberatungskosten müssen in Betriebsausgaben, Werbungskosten und nicht abziehbare Kosten aufgeteilt werden Steuerberatungskosten, die weder als Werbungskosten ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.3 Verhältnis zu den Vorschriften des GewStG

Rz. 8d Die KGaA unterliegt stets und in vollem Umfang der GewSt-Pflicht (§ 2 Abs. 2 S. 1 GewStG) und ist als Unternehmerin Steuerschuldnerin (§ 5 S. 1 GewStG). Das Halten von Komplementärsanteilen an einer KGaA allein vermittelt keinen stehenden Gewerbebetrieb i. S. d. § 2 GewStG.[1] Der Komplementär einer KGaA kann aber aus anderen Gründen als seiner Eigenschaft als Komplem...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern sich ausnahmslos nicht steuermindernd auswirken dürfen, sondern Einkommensverwendung darstellen. Ebenso wie bei der ESt ist es auch bei der KSt nicht gerechtfertigt, für einzelne Personensteuern eine Ausnahme vom Abzugsverbot zu machen. Dies gilt auch für ausländische Steuern.[1] Der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 § 9 KStG regelt den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sie ergänzt wie § 10 KStG die Kernvorschrift des § 8 KStG. Die §§ 9 und 10 KStG unterscheiden sich durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber durch ihren materiell-rechtlichen Inhalt. Beide Normen ergänzen sich gegen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 2. Gewerbebetrieb

Rz. 59 Nach § 5 HGB muss ein "unter der Firma betriebene(s) Gewerbe" vorliegen. Zu Recht geht die ganz herrschende Meinung unter wortlautgetreuer Auslegung davon aus, § 5 HGB erfasse nur solche Unternehmen, die ein Gewerbe (s. hierzu oben Rdn 9 ff.) betreiben. Eingetragene Nichtgewerbetreibende oder Freiberufler gelten daher von vornherein nicht nach § 5 HGB als Kaufleute.[109]mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / B. Kaufmann kraft Gewerbebetriebs nach § 1 HGB

I. Allgemeines Rz. 8 Das HGB definiert den Kaufmannsbegriff an erster Stelle materiell über das Betreiben eines Handelsgewerbes (§§ 1, 105 Abs. 1 HGB). Daneben kann die Kaufmannseigenschaft auch durch formellen Eintragungsakt begründet werden. Kaufmann ist demnach auch, wer mit konstitutiver Wirkung in das Handelsregister eingetragen ist (§§ 2, 5, 105 Abs. 2 HGB) oder kraft R...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 659 Die A & B GmbH & Co. KG kann nicht nach dem UmwG aufgespalten werden. Denn in der Aufzählung des § 124 UmwG fehlt der in das Handelsregister eingetragene Einzelkaufmann als möglicher aufnehmender Rechtsträger einer Spaltung. Eine Spaltung nach den Vorschriften des UmwG ist somit nur möglich, wenn an der aufzuspaltenden Personenhandelsgesellschaft ausschließlich ander...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Einkommens- und Gewerbesteuermessertragsermittlung

Rz. 429 Das körperschaftsteuerliche Einkommen ist gem. § 7 Abs. 1 und 2 KStG Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ausgangspunkt der Ermittlung sind gem. § 8 Abs. 1 KStG die Einkünfte der Kapitalgesellschaft i.S.d. EStG, die bei ihr kraft Gesetzes ausschließlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG) qualifiziert werden. Ausgangspunkt ist zunächst der a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Steuerwirkung der Gewerbesteueranrechnung

Rz. 290 Die pauschalisierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb annähernd gleich belastet werden wie nicht gewerbliche Unternehmer. Zum anderen soll ein typisierender Beitrag zur Rechtsformneutralität geleistet werden. Durch die Absenkung des Körperschaftsteuer...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / ee) Zusammenfassung der Belastungsfaktoren nach aktueller Rechtslage

Rz. 196 Für die steuerliche Sinnhaftigkeit der Betriebsaufspaltung ist zu prüfen, ob statt der zusammengesetzten Rechtsform mit einem verbindenden Nutzungsverhältnis die Gestaltungsalternative "reine Kapitalgesellschaft" oder reine Personengesellschaft z.B. als "GmbH & Co. KG" steuerlich vorteilhafter[382] ist (zu Belastungsunterschieden zwischen den Rechtsformen s. § 23 Rdn...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Überblick über die aktuelle Gesamtbelastung

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Steuerschuldner

Rz. 315 Die Betriebe des Einzelunternehmers und – anders als bei der Einkommensteuer – der Personengesellschaft als solche unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG), wenn die Einkünfte einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu qualifizieren sind. Freiberufliche Betriebe [549] sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden nicht mit de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Voraussetzungen des § 10a GewStG

Rz. 319 Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag eines Erhebungszeitraums um Verlustvorträge aus früheren Erhebungszeiträumen gekürzt, die nach den Regeln der §§ 7–10 GewStG ermittelt worden sind. Zu unterscheiden sind damit das Verlustentstehungsjahr, in dem ein negativer Gewerbeertrag vorliegen muss und das Verlustabzugsjahr, in dem der Fehlbetrag nach § 10a GewStG ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gewerblich tätige KG

Rz. 624 Unter einer gewerblich tätigen KG versteht man eine solche, deren Tätigkeit steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt wird. Diese steuerliche Einschätzung ist unabhängig von der handelsrechtlichen Zuordnung in den §§ 1, 2 HGB. Die maßgebliche steuerliche Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" findet sich in § 15 Abs. 2 EStG. Theoretisch könnte eine KG auch einen Betri...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich

Rz. 281 Negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb können im Verlustentstehungsjahr mit anderen positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb ohne Beschränkungen verrechnet werden (sog. horizontaler Verlustausgleich). Mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ist der Verlustausgleich ebenfalls ohne Beschränkung möglich (vertikaler Verlustausgleich). Sind die Verluste höher als de...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Grundlagen des Verpächterwahlrechts

Rz. 77 Verpachtet ein Steuerpflichtiger seinen gesamten Betrieb, ist darin grds. eine Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit zu sehen, da er nur noch vermögensverwaltend tätig wird. Diese Betriebsaufgabe würde dem Wortlaut des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG entsprechend zu einer sofortigen Aufdeckung und Besteuerung der im Betrieb ruhenden stillen Reserven führen. Der Steuerpflichtige ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Definition der "enthaltenen gewerblichen Einkünfte"

Rz. 300 Das Merkmal der "positiven gewerblichen Einkünfte" erfasst die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung gem. § 35 EStG ausgenommen sind (§ 35 Abs. 1 Satz 3 EStG). Da die Gewerbesteuer an die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG anknüpft (§ 7 Satz 1 GewStG), handelt es sich...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Personenhandelsgesellschaft

Rz. 39 Bei OHG und KG bewirkt allein die endgültige Aufgabe des Gewerbebetriebs nicht automatisch die Auflösung der Personenhandelsgesellschaft. Die Aufzählung in § 138 Abs. 1 HGB ist abschließend und enthält nicht die Aufgabe des Geschäftsbetriebs.[81] Doch ist in dem Beschluss, die Gesellschaft zu liquidieren, regelmäßig ein stillschweigender, formlos möglicher Auflösungsb...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Steuerliche Unterschiede

Rz. 65 Bei der Besteuerung besteht der entscheidende Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen hinsichtlich der zu besteuernden Subjekte:mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / I. Allgemeines

Rz. 8 Das HGB definiert den Kaufmannsbegriff an erster Stelle materiell über das Betreiben eines Handelsgewerbes (§§ 1, 105 Abs. 1 HGB). Daneben kann die Kaufmannseigenschaft auch durch formellen Eintragungsakt begründet werden. Kaufmann ist demnach auch, wer mit konstitutiver Wirkung in das Handelsregister eingetragen ist (§§ 2, 5, 105 Abs. 2 HGB) oder kraft Rechtsform mit ...mehr

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Arbeitsgemeinschaft / 3 Rechtsfolgen

Die unter § 2a GewStG fallenden Arbeitsgemeinschaften sind keine selbstständigen Gewerbebetriebe. Die von ihnen erzielten Gewerbeerträge sind – entsprechend ihren Beteiligungen – unmittelbar bei den beteiligten Unternehmen anzusetzen.[1] Gleiches gilt auch für Leistungserträge, die durch die Überlassung von Anlagevermögen durch einzelne Partner an ihre Arbeitsgemeinschaft en...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / H. Checkliste: Kaufmannsbegriffe

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Arbeitsgemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsgemeinschaften sind vorübergehende Zusammenschlüsse mehrerer selbstständiger Unternehmer in der Form einer BGB-Gesellschaft zum Zweck der gemeinsamen Durchführung eines oder mehrerer Aufträge, insbesondere in der Bauwirtschaft. Soweit die Arbeitsgemeinschaft selbst mit einem Auftraggeber Verträge abschließt, ist sie Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes. S...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 316 Der einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG ist Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Hinzu kommen ertragsunabhängige Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG, z.B. für Schuldzinsen und Miet- und Pachtentgelte. Ferner sind bestimmte Kürzungen in § 9 GewStG vorgesehen.[550] Seit dem VZ 2008 stellen die Gewerbesteuer und die darauf en...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Formwechsel zwischen GbR und OHG

Rz. 559 Nach § 105 Abs. 1 HGB ist eine Gesellschaft, bei der sämtliche Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haften, dann eine OHG, wenn ihr Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Eine GbR und eine OHG unterschieden sich also im Wesentlichen dadurch, dass die OHG ein Handelsgewerbe betreibt. Entsprechend diesen gesetzli...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung der Darlehenszinsen im Besitzunternehmen

Rz. 224 Vereinnahmte Darlehenszinsen sind auf der Ebene des Besitzunternehmens als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nicht aus Kapitalvermögen, s. § 20 Abs. 8 EStG) zu besteuern und unterliegen somit der Einkommen-/Körperschaftsteuer (im Fall der Besitzkapital-)oder beim Besitz(mit)unternehmer (im Fall der Besitzmitunternehmerschaft) und der Gewerbesteuer bei der Besitzgesellsch...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 3. Investitionsbegünstigungen

Eine Besonderheit des österreichischen Steuerrechts stellen die Investitionsbegünstigungen dar, die im Rahmen der sog. betrieblichen Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb) gewährt werden. a. Übertragung stiller Reserven Darunter fällt unter anderem Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gem. § 12 Abs. 1 ÖstE...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Besondere Fragen in der Betriebsaufspaltung

Rz. 269 Formulierung der Rückausnahme für den Verwaltungsvermögenstest: Die Rückausnahme mit der dortigen gesetzlichen Definition der Betriebsaufspaltung in § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erfasst nur die Beherrschung durch einzelne natürliche Personen und eine Personengruppe, nicht aber einige der vertikalen Betriebsaufspaltungen (vgl. Rdn 25 ff.). Eine Betriebs-...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Vermögensverwaltende Personengesellschaft und Zebragesellschaft

Rz. 358 Bei den vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die Überschusseinkünfte erzielen, ist die Personengesellschaft ebenfalls Subjekt der Einkünfteerzielung, sodass auf Ebene der Personengesellschaft die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO i.V.m. § 180 Abs. 2 AO). Auch hier erfolgt die Zu...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des unternehmerischen Vermögens

Rz. 456 Zunächst besteht die Schwierigkeit für den Vertragsgestalter bereits bei der Bezeichnung des vom Zugewinn ausgenommenen Vermögens. Der konkrete Gewerbebetrieb oder die konkrete Praxis sollte im Vertrag benannt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Denn jedenfalls an folgende Entwicklungen im "Unternehmensleben" muss gedacht werden:mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Einzelkaufmann

Rz. 35 Gibt der Einzelkaufmann seinen Gewerbebetrieb dauernd und nicht nur vorübergehend auf, erlischt mit dem Untergang des Unternehmens auch die Firma. § 5 HGB steht nicht entgegen, weil die Vorschrift grds. einen noch vorhandenen Gewerbebetrieb voraussetzt. Das Unternehmen besteht nicht mehr, wenn dem Betrieb die wirtschaftlichen Grundlagen entzogen sind, die Organisation...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Freiberufliche Personengesellschaften

Rz. 363 Die Art der Einkünfte der Gesellschafter einer Personengesellschaft wird nach ständiger Rspr. des BFH in erster Linie durch die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit – mithin durch die Tätigkeit der Gesellschaft – bestimmt.[634] Für die Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind kumul...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Besteuerung eines Betriebsaufgabegewinns

Rz. 249 Liegen keine Auffangtatbestände vor und kommt es zu den Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe ist zunächst eine Schlussbilanz (ggf. nach Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufzustellen, vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) und anschließend gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu gemeinen Werten abzü...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Anwendung der Hinzurechnungsregelung in § 8 Nr. 1 GewStG auf Darlehen des Besitzunternehmens

Rz. 225 Gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewStG werden unter den dortigen Voraussetzungen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Entgelte für Schulden hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Darlehensbeziehungen zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft sind auch gewerbesteuerrechtlich selbstständig zu beurteilen. Der Abzug des für das jeweilige ...mehr