Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bsp für gewerblich geprägte bzw nicht geprägte PersGes

Rn. 177 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für nachfolgend gestaltete vermögensverwaltende PersGes gilt die Fiktion der gewerblichen Prägung, wenn sie nicht bereits ohnehin (teils) eigengewerblich tätig sind; weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht: Gesellschafter einer GbR, OHG und evtl KG sind ausschließlich KapGes (zB die A-GmbH und die B-GmbH sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beteiligungshandel

Rn. 135c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Beteiligungshandel ist nicht mit dem (der Vermögensverwaltung zuzuordnenden) An- und Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren (dazu s Rn 135) vergleichbar, die unter Nutzung eines Markts (Börse) und idR über Banken (anonym) erworben und dann zwecks (bloßer) Umschichtung veräußert werden und bei denen es darum geht, Zinsen, Dividenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Demleitner, Die Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Vermietung bei einem Shopping Center, BB 2015, 1307; Korn, Einkaufscentervermietung: Vermögensverwaltung trotz umfangreicher Verwaltungs- und Werbeaktivitäten, NWB 2016, 3574. Rn. 139a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Im Fall des BFH vom 14.07.2016, BFH/NV 2017, 111 errichtete eine nicht gewerblich geprägte G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zivilrecht Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Erscheinungsform der stillen Gesellschaft, bei der unter Ausschöpfung des dispositiven Charakters der §§ 230ff HGB von der typischen gesetzlichen Struktur der stillen Gesellschaft durch eine Mischung aus Schuldrecht und Gesellschaftsrecht ausweitend abgewichen wird, indem vereinbart wird, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vermietung einzelner beweglicher WG

Rn. 140 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Vermietung von einzelnen beweglichen WG, zB von Hochseecontainern, Pkw, Wohnmobilen, Booten, Strandkörben, Fernsehern etc, führt grundsätzlich zu sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 3 EStG (zB zu Hochseecontainern s BFH v 20.10.2009, BFH/NV 2010, 198), bei in ein inländisches oder ausländisches öffentliches Register eingetragenen beweglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 114 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach ständiger Rspr kann ein Feststellungsbescheid eine Vielzahl selbstständiger und damit auch selbstständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können: s BFH vom 19....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten

Rn. 129 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Übt ein StPfl ihrer Art nach gemischte, dh teils als freiberuflich, teils als gewerblich anzusehende Tätigkeiten aus, so sind diese Einkünfte getrennt zu erfassen, wenn zwischen den Betätigungen kein sachlicher und wirtschaftlicher Berührungspunkt besteht (BFH BStBl II 1984: Primat der Trennung vor der Einheitsbeurteilung; ebenso FG Ha v 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Verkauf zuvor vermieteter beweglicher WG (zB Maschinen, Container) im Rahmen eines einheitlichen Geschäftskonzepts

Rn. 136c Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Allein aus dem Umstand, dass nicht nur äußerst kurzfristig vermietete bewegliche WG) vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere WG ausgetauscht werden (wenn diese Vorgänge noch den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Vermietungserlöse gerichteten Tätigkeit darstellen), kann nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragsteuerrecht, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Raupach, Die PersGes im ESt-Recht: Einheit der Gesellschaft oder Vielheit von Gesellschaftern, FR 1976, 233; Bordewin, Post mortem Bilanzbündeltheorie – Freud und Leid der Einheit der PersGes, DStZ 1983, 487; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten nach dem Beschluss des GrS des BFH vom 25.06.1984, DB 1985, 2476, 2528; Mellwig, Der Mitunterneh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Buchführung/Verfahrensfragen/Umfang des BV

Schrifttum: IDW RS IFA 3 vom 20.01.2023, Ausweis von Immobilien des AV und UV in der HB sowie der zugehörigen Aufwendungen und Erträge in der GuV, IDW Life 4/2023, 414; Riepolt, Bilanzierung von Immobilien bei einem Grundstückshändler, BBK 20/2023, 906; Zwirner/Schöffel, Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3, StuB 2023, 441. Verwaltun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Autodidakten

Rn. 128c Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wegen der Schwierigkeiten von Autodidakten, die nicht über einen förmlichen Abschluss (Bachelor soll ausreichend sein; FG BBg EFG 2014, 456) als Absolvent einer Hochschule/Fachhochschule/Fachschule verfügen s BFH 19.01.2017, BFH/NV 2017, 732; BFH v 05.04.2011, BFH/NV 2011, 1133; BFH v 14.07.2007, BFH/NV 2007, 2091; BFH v 19.09.2002, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küspert, Anteilsveräußerungen und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2007, 746; Lüdicke, Anteilsveräußerungen bei Immobiliengesellschaften – weitere Klärung der Besteuerung des gewerblichen Grundstückshandels, WPg 2007, 700; Günters, GewStPfl von Gewinnen aus der Veräußerung oder Aufgabe von Mitunternehmeranteilen an Grundstücks-PersGes, FR 2008, 867. Rn. 134 Stand: EL 172 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Sachliche Abgrenzung: § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG

Rn. 81 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der BFH hat, wenn ein WG bereits zum eigenbetrieblichen BV des Gesellschafters einer PersGes gehört, wegen nachfolgender Nutzungsüberlassung an die PersGes zugleich aber die Voraussetzungen für Sonder-BV I erfüllt, eine vorrangige Zuordnung der Nutzungsvergütungen als § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG unterfallend konstatiert: Im Einzelnen s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Gewinnanteil des Gesellschafters

Rn. 61 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die gewerblichen Einkünfte des Mitunternehmers gemäß § 2 Abs 2 Nr 1 EStG iVm § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG insgesamt, sein Anteil am "Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft" (BFH BStBl II 2008, 174 zu 3. der Begründung mwN; BFH BStBl II 1996, 219 zu C.II.2.a.; BFH BStBl II 1993, 706, 709 Spalte (1); GrS BFH BStBl II 1993, 616, 622 Spalte (1); GrS ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abnutzbares Anlagevermögen

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Im Rahmen der vorzunehmenden Gewinnermittlung muss zunächst entschieden werden, welche Wirtschaftsgüter im Einzelnen dem Betrieb zuzuordnen sind und ob sie ggf. unmittelbar für Zwecke dieses Betriebes genutzt werden. Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Grundstücke/Grundstücksteile oder Gebäudeteile, die selbständige Wirtschaftsgüter sind, können...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Katalogberufe: § 18 Abs 1 Nr 1 S 1 u 2 EStG

Rn. 128a Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG aufgezählten Katalogberufe lassen sich zu bestimmten Gruppen zusammenfassen: die Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten); die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe (RA, Notare, Patentanwälte, WP, StB, beratende Volks- und Betriebswirte, vBP, vereidigte Bücherrevi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ausgliederungsmodelle

Rn. 154 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der einheitlichen gewerblichen Beurteilung (auch relevant im Fall des s Rn 162a – Aufwärtsinfektion) lässt sich durch zwei Ausgliederungsmodelle ausweichend wie folgt entgegenwirken:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Haltedauer 5–10 Jahre (mittelfristig)

Rn. 132c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zwar rechtfertigt eine Haltedauer von mehr als fünf Jahren zwischen Erwerb bzw Fertigstellung der Objekte und ihrer Veräußerung nicht mehr eine zusammenfassende Beurteilung iS einer a priori typisierend indiziell gegebenen gewerblichen Tätigkeit (BMF BStBl I 2004, 434 Tz 20; BFH BStBl II 1990, 637; 1988, 293; BFH/NV 1988, 561), die 5-Jahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Verwaltungsanweisungen: OFD Ffm vom 14.03.2001, DStR 2001, 1159 und vom 03.11.2008, S 2241 A – 37 St 213 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypisch stillen Gesellschaft); OFD Erfurt vom 23.10.2003, S 2241 A – 08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). Grundsätzlich s Rn 23 und zur Ansich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.7 Veräußerung im Wege des Mietkaufs

Einzel- und Großhändler überlassen technisches Equipment wie z. B. Flachbildschirme ihren Kunden testweise zur (längeren) Nutzung und anschließender Kaufentscheidung. Technisches Equipment, das ein Händler im Rahmen dieses Test-Mietvertrags seinen Kunden auf Dauer zur Nutzung überlässt und das die Kunden nach Ablauf dieser Zeit unter Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XV. Erläuterung der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Nr. 13)

Rn. 542 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 In den Anhang ist "jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird" (§ 285 Nr. 13), aufzunehmen. § 285 Nr. 13 setzt Art. 12 Abs. 11 Unterabs. 2 Satz 3 der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Beschränkte Steuerpflicht

Aus ertragsteuerlicher Sicht ist fraglich, ob eine beschränkte Steuerpflicht greift. Dies ist nach § 1 Abs. 4 EStG der Fall, wenn natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielen. Zu den inländischen Einkünften zählen inter alia Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für den im Inland eine Be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liebhaberei

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Steuerrecht bezeichnet als Liebhaberei eine Tätigkeit, die jemand – meist aus persönlicher Neigung – ausübt, ohne daraus auf längere Sicht positive > Einkünfte zu erzielen, also neudeutsch ein > Hobby. Eine solche Tätigkeit wird einkommensteuerlich nicht berücksichtigt (zu den Folgen > Rz 8). Der Grund für die steuerliche Nichtberücksicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diensterfindung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Arbeitsrechtliche Hinweise: Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (BGBl III, Gliederungs-Nr 422–1, geändert mit Wirkung ab 01.10.2009 durch Gesetz vom 31.07.2009, BGBl 2009 I, 2521; vgl Schreyer-Bestmann/Garbers-von Boehm, DB 2009, 2266), unterscheidet zwischen (gebundenen) Diensterfindungen und (freien) sonstigen Erfindungen (§ 4 ArbnErfG)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugoslawien

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Jugoslawien war ein bis 2003 bestehender Staat in Mittel- und Südosteuropa. Nachfolgestaaten sind: > Bosnien/Herzegowina, > Kroatien, > Montenegro, Nordmazedonien (> Mazedonien), > Serbien, > Slowenien sowie > Kosovo, wobei der völkerrechtliche Status des Kosovo umstritten ist. Seit dem VZ 1989 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liquidator

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Liquidator einer KapGes kann ein > Arbeitnehmer der abzuwickelnden Gesellschaft bestellt sein. Übernimmt jemand die Abwicklung allerdings iRd von ihm ausgeübten freien Berufs oder Gewerbebetriebs, so bezieht er uE > Einkünfte aus § 15 EStG oder § 18 EStG; das gilt besonders, wenn der Liquidator keine natürliche, sondern eine > Juristische Perso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 6.1 Anspruchsberechtigung sowie begünstigte Forschung und Entwicklung

Zur Forschungszulage berechtigt sind in Deutschland unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, die Forschung und Entwicklung betreiben und nicht von der Besteuerung befreit sind. Anspruchsberechtigt können kleine, mittlere und große Unternehmen, Start-ups und etablierte Unternehmen aller Branchen und Regionen Deutschlands sein. Die Forschungszulage steht allen Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der gewerblichen Tätigkeiten

Überblick Die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften fällt nicht immer leicht. Deshalb ist es verständlich, dass immer wieder Fälle durch die Finanzgerichte entschieden werden mussten oder die Finanzverwaltung ihre Auffassung generell durch Verfügungen regelt. Ein ABC der Tätigkeiten soll daher als Orientierungshilfe dienen, sich im Dschungel der Tä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltliche Ablösung eines... / 4.1 Behandlung beim neuen Eigentümer als Betriebsvermögen

Ein Grundstück kann trotz des vorbehaltenen Nutzungsrechts als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen werden, wenn ein ausreichender objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb besteht, z. B. weil eine spätere betriebliche Nutzung geplant ist. Das Grundstück ist ins Betriebsvermögen einzulegen, wenn die Übertragung des Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt aus privaten Motiv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Feststellung der Einkünfte, wenn das Betriebsfinanzamt nicht auch das Wohnsitzfinanzamt ist (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 96 Fallen Wohnsitz und Betriebs- bzw. Tätigkeitsort auseinander, so ist nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit (nicht die übrigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) auch dann eine gesonderte Gewinnfeststellung vorzunehmen, wenn nicht mehrere an den Einkünften beteiligt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.5 Einkunftsart

Rz. 70 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind ebenfalls bindende Entscheidungen zu treffen über die Einkunftsart, zu der die Einkünfte gehören ("Artfeststellung").[1] Die Feststellung einer falschen Einkunftsart stellt eine Beschwer für den Spfl. dar, auch wenn sich im Einzelfall hieraus keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.[2] Bei den Gewinneinkünften kommen al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.2 Sachlicher Regelungsbereich bei mehrstufigen (doppelstöckigen) Personengesellschaften

Rz. 79 Ist eine Mitunternehmerschaft an einer anderen Mitunternehmerschaft beteiligt (doppelstöckige Personengesellschaft), ist ein zweistufiges Feststellungsverfahren durchzuführen, da die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht unmittelbar Gesellschafter der Untergesellschaft sind (zur Ausnahme Rz. 79a). Gesellschafter der Untergesellschaft ist also nur die Obergesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.6 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 175 Der Feststellungsbescheid sowie der Nichtfeststellungsbescheid nach § 4 der VO zu § 180 Abs. 2 AO sind mit dem Einspruch anzufechten. Anfechtungsberechtigt sind nach § 352 Abs. 2 AO alle Mitberechtigten, d. h. alle Personen, bei denen nach dem Feststellungsbescheid Besteuerungsgrundlagen mit steuerlicher Wirkung zu erfassen sind, sowie diejenigen Personen, deren Mitb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.1 Zeitlicher Regelungsbereich bei den einzelnen Einkunftsarten

Rz. 85 Die Frage nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Gewinnfeststellung ist die Frage nach dem Zeitraum, für den die Einkünfte festgestellt werden. Ausdrücklich geregelt ist der zeitliche Geltungsbereich nicht, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen. Die gesonderte Feststellung nach §§ 179, 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist im Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 EStG gilt für unbeschränkt und für beschr. Stpfl. Die Vorschrift kann auch für körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte eingreifen, soweit Körperschaften Überschusseinkünfte erzielen, z. B. Idealvereine oder Berufsverbände, soweit sie nicht von der KSt befreit sind. Rz. 7 Unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften haben, da sie nach § 6 HGB Vollkaufleute sind, stets E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 1. Allgemeines

Umsatzsteuerliche Themen spielen schon von Anfang an keine Rolle, wenn feststeht, dass Kulturschaffende bereits keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Täti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.1 Gesetzliche Regelung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die "Gewinnanteile" des Gesellschafters[1] und die "Vergütungen", die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Gewinnanteil ist der Anteil des Gesellschafters am S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.3 Sonstige steuerrechtliche Folgen der Option

Rz. 94 Die optierende GmbH & Co. KG bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Sie ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absetzungen für Abnutzung (... / 2 Einheitliche Gebäudeabschreibung

Einheitliches Wirtschaftsgut Nach § 7 Abs. 1 EStG ist Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich abzuschreiben. Unselbstständige Gebäudeteile Abschreibungen von unselbstständigen Teilen des Gebäudes sind un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.2 Sondervergütungen werden als Sonderbetriebseinnahmen hinzugerechnet

Zivilrechtlich kann eine Personengesellschaft mit ihren Gesellschaftern Miet-, Pacht-, Darlehens- und Dienstverträge außerhalb des Gesellschaftsvertrags abschließen. Steuerrechtlich sind jedoch die dafür gezahlten – in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG bezeichneten – Vergütungen bei der Gesellschaft zwar als Betriebsausgaben abziehbar, beim Gesellschafter jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 65 Zwar gehören die Anteile eines Mitunternehmens an der Komplementär-GmbH nach der BFH-Rechtsprechung[1] zum Sonderbetriebsvermögen II, doch nicht immer zum "notwendigen" Sonderbetriebsvermögen II. So reicht zur Begründung von "notwendigem" Sonderbetriebsvermögen nicht aus:[2] eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und Kapitalgesellschaft, wenn d...mehr