Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto / 4.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsrecht

Der Kaufmann ist verpflichtet, nach handelsrechtlichen Vorschriften auf den Schluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.[1] Dieser setzt sich zusammen aus der Schlussbilanz[2] und der Gewinn- und Verlustrechnung.[3] Der handelsrechtliche Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust) wird durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge ermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto / 4.2 Betriebsvermögensvergleich im Steuerrecht

Das Steuerrecht kennt keinen Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust), sondern nur den Gewinnbegriff. Steuerrechtlich wird der Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich nach folgender Formel ermittelt:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto / 2.2 Privatvermögen ist dem Handelsrecht fremd

Das Handelsrecht kennt keine Regelungen zum Privatvermögen.[1] In der Handels- und Steuerbilanz dürfen private Vorgänge den Gewinn nicht beeinflussen. Aus diesem Grund müssen diese gewinnneutral behandelt werden. Handelsrechtlich werden Privateinlagen und -entnahmen des Kaufmanns außerhalb der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung über das Kapitalkonto gebucht. Werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto / 1.2 Bedeutung der Eigenkapitalquote für das Unternehmen

Unternehmer unterschätzen die Bedeutung des Eigenkapitals. Sehr häufig werden Kreditanträge abgelehnt. Banken argumentieren in diesen Fällen mit einer zu niedrigen Eigenkapitalquote. Ein Kredit wird selbst dann nicht bewilligt, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung passable Gewinne ausweist. Die Lasten hieraus tragen in erster Linie der Betrieb und indirekt auch die Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Pflicht zur Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 Abs. 2 beinhaltet die ausdrückliche Pflicht, eine GuV aufzustellen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ort der Unterzeichnung

Rn. 10 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Da mit der Unterschrift die Verantwortung für den gesamten JA übernommen wird, sollte er am Ende unterschrieben werden (vgl. Schubert, WPg 1956, S. 393 (394)). Die Unterzeichnung hat dahermehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Forfaitierung von Leasingforderungen

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben der unverändert sehr häufig genutzten Darlehensfinanzierung verkaufen Leasinggeber zur Finanzierung der AHK des Leasingobjekts häufig alle zukünftig noch fällig werdenden Leasingraten (i. d. R. regresslos) an einen Dritten – meist ein Kreditinstitut. Der Käufer vergütet dem Leasinggeber dabei barwertig die ausstehenden Raten. Bei diesem...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umfang der Unterzeichnungspflicht

Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 245 verlangt die Unterzeichnung des JA. Dieser besteht für Kaufleute, die nicht unter § 264 oder § 264a Abs. 1 fallen, gemäß § 242 Abs. 3 aus Bilanz und GuV. Die Pflicht zur Unterzeichnung erstreckt sich somit auf beide Unterlagen. Eine materielle Änderung zum alten Recht war hiermit nicht verbunden, zumal der Wortlaut des alten § 41 HGB 198...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verwendung der deutschen Sprache

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während die Führung der Handelsbücher gemäß § 239 lediglich in einer "lebenden Sprache" zu erfolgen hat (vgl. HdR-E, HGB § 239, Rn. 2f.), wird für den JA ausdrücklich die Verwendung der deutschen Sprache verlangt. Die grds. Möglichkeit, die Buchführung und das Inventar in einer anderen Sprache zu erstellen, bleibt hiervon unberührt. Diese Mögl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rn. 87 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie aus Sicht des Leasinggebers, handelt es sich auch aus dem Blickwinkel des Leasingnehmers bei dem Leasingvertrag um ein schwebendes Geschäft, das sich bilanziell erst dann auswirkt, wenn aufgrund des Imparitätsprinzips ein drohender Verlust zu berücksichtigen oder der Schwebezustand als beendet anzusehen ist (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gleichstellung von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a mit Kapitalgesellschaften

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der JA von KapG & Co. unterliegt seit Inkrafttreten des KapCoRiLiG im Jahre 2000 in vollem Umfang den bisher schon von einer KapG zu beachtenden Regeln des HGB. Das sind konkret die allg. Vorschriften für den JA (vgl. §§ 242 bis 256a) sowie die ergänzenden Bestimmungen für KapG und haftungsprivilegierte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Handelsbilanz

Rn. 62 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In der HB sind Pensionsfondszusagen grds wie Direktversicherungszusagen zu behandeln. Die insoweit gemachten Ausführungen (Höfer, s § 4b Rn 62ff) gelten daher im Grundsatz entsprechend für Pensionsfondszusagen. Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Beitrag, den ein Unternehmen zur Übernahme seiner unmittelbaren Versorgungszusage oder Unterstü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegung (Nr. 4)

Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Wirksamkeit der Befreiung sind der KA, Konzernlagebericht und BV für betreffende (haftungsbeschränkte) PersG der das UN-Register führenden Stelle zwecks Einstellung in das UN-Register zu übermitteln (vgl. § 325). Die Offenlegung hat demnach sämtliche Bestandteile des KA zu umfassen, die nach den für seine Aufstellung geltenden Regeln anzu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bilanzierung während der Vertragsdauer des Leasingverhältnisses

Rn. 102 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1f. hat der Leasingnehmer den mit dem Barwert der Leasingraten aktivierten Leasinggegenstand, sofern dieser dem beweglichen AV zuzurechnen ist, planmäßig über dessen voraussichtliche ND abzuschreiben. Darüber hinaus sind unabhängig davon, ob es sich bei dem Leasingobjekt um eine Mobilie oder Immobilie handelt, außerpl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entsprechende Anwendung auf den Konzernabschluss

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausweislich des § 298 Abs. 1 ist § 245 auf den KA entsprechend anzuwenden. Die Unterzeichnungspflicht trifft diejenigen Personen, die auch zur Aufstellung des KA verpflichtet sind; dies sind gemäß § 290 Abs. 1 die gesetzlichen Vertreter des MU (vgl. überdies § 264a Abs. 2). Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie sich dies im Grundsatz für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bestandteile des Jahresabschlusses

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 Abs. 3 stellt klar, dass der JA für Nicht-KapG bzw. PersG, die nicht unter § 264a fallen, aus Bilanz und GuV besteht, nicht jedoch aus weiteren Bestandteilen. Für KapG wird diese Vorschrift durch § 264 Abs. 1 Satz 1 dahingehend modifiziert, als der JA um einen Anhang (vgl. § 284ff.) zu erweitern ist (sog. "erweiterter" JA). Dies gilt je...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Regelungsinhalt

Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 Absatz 4 ergänzt § 241a (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 47). Die Vorschrift nimmt Einzelkaufleute i. S. d. § 241a von der Anwendung der Absätze 1 bis 3 des § 242 aus. Demzufolge entfällt für diese Einzelkaufleute die Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz ebenso wie eines handelsrechtlichen JA bestehend aus Bilanz und GuV. Ohne...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Aufbau und Zielsetzungen von Zweckgesellschaften

Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch die Finanzkrise im Jahr 2008 gelangten Zweckgesellschaften infolge ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung in den Blickwinkel nationaler und internationaler RL-Institutionen (vgl. Kuhnle/Schäfer (2006), S. 18; im Übrigen Mojadadr (2013), S. 16ff.). Bei einer Zweck- bzw. Objektgesellschaft, oftmals auch "special purpose entity" (SPE) genannt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Berücksichtigung in der Bilanz des Treugebers

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenn das wirtschaftliche Eigentum dem Treugeber zugerechnet werden muss, weil er neben der Verfügungsmacht auch das Recht auf Aussonderung und Widerspruchsklage hat, so muss die Bilanzierung bei ihm erfolgen. Diese Zurechnungsregel gilt in verstärktem Maß, wenn der Treugeber auch rechtlicher Eigentümer bleibt. Treuhandverhältnisse sind in der...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Anhangangaben

Rn. 148 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zielsetzung der Anhangangaben ist die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen, um dem Adressaten zusammen mit den Informationen in der Bilanz, GuV sowie KFR ein besseres Verständnis darüber zu vermitteln, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die VFE-Lage sowie die Cashflows haben (vgl. IFRS 16.51; IFRS 16.89). Für den Leasingneh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Folgebewertung des Leasinggegenstands

Rn. 55 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung des Leasinggegenstands wird prinzipiell für alle Kaufleute durch § 253 Abs. 3ff. geregelt. Es ist anzumerken, dass Leasinggeber, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen, für den Ausweis in der GuV die veröffentlichten Formblätter zur RechKredV zu beachten haben. Für alle anderen Leasinggeber gelten die Regelungen des...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereinfachungen

Rn. 118 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohen Kosten der Nutzungsrechtsbilanzierung lässt IFRS 16 wahlweise verschiedene Erleichterungen zu. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short-term leases) dürfen Leasingnehmer ein Wahlrecht ausüben (vgl. IFRS 16.5(a)): Sie brauchen die Vermögenswerte nicht in der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung der Rechtsnorm

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Analog zur Wirkung des § 264 Abs. 3 im Falle einer KapG befreit § 264b eine haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a von bestimmten Pflichten in der RL. Die ebenso wie § 264a im Zuge des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetzes (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB transformierten Erleichterungsvorschrifte...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Exkurs: Leasingtypische Anlaufverluste

Rn. 80 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung bei Leasinggesellschaften ist durch die sog. leasingtypischen Anlaufverluste beeinflusst. Sie entstehen, weil sich typischerweise (in Teilen unvermeidbar) ein linearer Erlösverlauf einem degressiven Aufwandsverlauf während der Grundmietzeit gegenübersteht. "Der degressive Kostenverlauf beruht im Wesentlichen auf den vor oder ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.2.4 Abschreibung einer aktivierten Homepage-Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Eine Homepage-Software ist ein abnutzbarer immaterieller Vermögensgegenstand und daher über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei ist der Zeitraum zugrunde zu legen, über den die Homepage-Software genutzt wird. Die Nutzun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung

Neben den einmaligen Aufwendungen für die Registrierung einer Domain fallen oftmals jährliche Kosten für die Verwaltung der Domain durch einen beauftragten Hosting-Dienstleister an. In einigen Hosting-Paketen ist eine Domainpflege bereits enthalten und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Falls die Pflege der Domain durch den Hosting-Dienstleister gesondert in Rechnung ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Dienstleister erstellt eine Homepage

Die Müller GmbH gestaltet im Jahr 01 ihre Homepage neu. Dazu beauftragt sie eine Werbeagentur mit der grafischen Konzeption der Webseite, woraus sich Anforderungen an die Hard- und Software ableiten. Außerdem fotografiert die Agentur die Produkte der Müller GmbH und gestaltet die Werbetexte zu den Produkten und Unternehmensdaten, um diese auf der neu zu erstellenden Homepage...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 5.1 Handelsbilanz

Ein Webserver-Rechner ist die technische "Hardwarebasis" für eine Homepage-Software. In der Regel verfügen nur Unternehmen mit eigener IT-Abteilung über die internen Ressourcen zum Betrieb eines "Webservers "- bestehend aus Webserver-Rechner und Webserver-Software –, da der sichere Betrieb eines Webservers im Internet einiges an technischem Know-how voraussetzt. Daher bezieh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 1 So kontieren Sie richtig!

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
EBITDA, EBIT und EBT / 3 EBIT

EBIT ("earnings before interest and taxes") spiegelt den Erfolg vor Zinsen und Steuern wider. Somit ist diese Größe finanzierungsneutral. EBIT entspricht dem "ordentlichen Ergebnis vor Zinsen". Oftmals findet sich für EBIT auch die Bezeichnung "net operating profit" (NOP), Betriebsergebnis (ohne Ansatz kalkulatorischer Zinsen) oder operatives Ergebnis. EBIT wird beim Gesamtko...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4 Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 67a Nach IAS 1.10 besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss aus Bilanz, GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang. Die GuV-Rechnung und das sonstige Gesamtergebnis ihrerseits bestehen aus 2 Teilen, welche auch extern getrennt offengelegt werden können: Gewinn- und Verlustrechnung, welche sämtliche erfolgswir...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.1 Berichtsgrößen zur GuV

Rz. 67 Segmenterlöse Sowohl nach IFRS 8 als auch nach DRS 28 sind die Erlöse für die anzugebenden Segmente zu berichten. Dabei schreiben sowohl IFRS 8.23 Satz 3 a) und IFRS 8.23 Satz 3 b) als auch DRS 28.35 a) jeweils einen unterteilten Ausweis von Erlösen mit Externen und von Erlösen mit anderen Segmenten vor. Die Erlöse stellen die einzige GuV-Berichtsgröße dar, für welche ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 1 Zielsetzung und Nutzen der Segmentberichterstattung

Rz. 1 Allgemeine Zielsetzung der Segmentberichterstattung ist die Gewährung von entscheidungsrelevanten Informationen über Teilbereiche (Segmente) des berichtenden Unternehmens bzw. Konzerns. Gerade in diversifizierten Unternehmen und Konzernen spiegeln die Daten von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung ausschließlich...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.3 Rücklage für Zeitwertbewertung

Rz. 75 Die Rücklage für Zeitwertbewertung schließt sowohl die erfolgsneutralen Bewertungsergebnisse aus der Zeitwertbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9. Kapitel 4.1.2A als auch die ebenfalls erfolgsneutral erfassten Bewertungsergebnisse aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges ein. Gleiches gilt bei A...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.2 Neubewertungsrücklage

Rz. 72 Nach IAS 16.31 sowie 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen das Wahlrecht, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Vermögens im Falle eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder erfolgsneutral zum Neubewertungsbetrag anzusetzen.[1] Darüber hinaus kann die Neube...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.2.1 Segmentberichterstattung nach IFRS 8

Rz. 57 Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im engeren Sinne hat die Ermittlung der im Segmentbericht anzugebenden Daten gemäß IFRS 8.25 – entsprechend dem management approach – auf Basis der Werte zu erfolgen, die auch an die obersten Entscheidungsträger übermittelt werden, d. h. nach den intern festgelegten Grundsätzen und Methoden; dies gilt auch dann, w...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.7 Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung

Rz. 113 Nach IAS 7.31 und 7.35 sind Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern jeweils gesondert anzugeben.[1] Bei buchhalterischer Abbildung dieser Anforderung müssen Konten zur Herausfilterung der zahlungswirksamen Zinsen, Dividenden und Steuern (sowohl Auszahlungen als auch Einzahlungen) eingerichtet werden. Eine 2. Möglichkeit zur Generie...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.1 Reine Differenzbuchungen

Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen HGB und IFRS). Das Auslesen der...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.2 Finanzvermögen

Rz. 54 IFRS 9 untergliedert die finanziellen Vermögenswerte in 4 Kategorien von finanziellen Vermögenswerten (ausgenommen Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen, die auch weiterhin in den Regelungsbereich des IAS 27, IFRS 11 bzw. IAS 28 fallen): die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Ve...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.2 Überleitungsrechnungen

Rz. 97 Sowohl nach IFRS 8 als auch nach DRS 28 sind für die Angaben zu den anzugebenden Segmenten Überleitungsrechnungen erforderlich. Diese Überleitungsrechnungen dienen dem Zweck der Herstellung einer Verbindung zwischen den aufgeteilten Daten des Segmentberichts und den zusammengefassten und veröffentlichten Daten im Einzel-/Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss und bilde...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 3.1 Jahresabschluss und Einzelabschluss

Rz. 27 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang zum Jahresabschluss Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.2 Segment-Bilanzierungsmethoden und -Bewertungsmethoden

Rz. 56 Die Segment-Bilanzierungs- und -Bewertungsmethoden umfassen sowohl die zur Ableitung der Wertansätze angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im engeren Sinne als auch die inhaltliche Abgrenzung der auszuweisenden Segmentdaten sowie die Zurechnung von gemeinschaftlich durch mehrere Segmente verursachten GuV- und Bilanzposten auf die einzelnen Segmente. 4.2.1 S...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags

Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern (aus tem...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.2 Buchung von Originalwerten

Rz. 28 Bei der Buchung von Originalwerten ist in einem 1. Schritt der Kreis der jeweils nach HGB und IFRS ausschließlich zu buchenden Konten exakt festzulegen. Der Kreis der ausschließlich zu buchenden Konten muss auch sämtliche potenzielle Gegenkonten bei Buchung auf einem dieser Konten einschließen (empfehlenswert: Abgrenzung bestimmter Kontenbereiche, z. B. immaterielles ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.2 Sonstige Rückstellungen

Rz. 65 IAS 37.84 schreibt die Offenlegung der Rückstellungsentwicklung vor. Zusätzlich zur üblichen Darstellung der Rückstellungsentwicklung in der deutschen Rechnungslegung sind die Zuführung aufgrund der Aufzinsung der Rückstellungen im Zeitablauf sowie die Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes gesondert darzustellen. Aufgrund der Regelung des § 277 Abs. 5 Satz 1 H...mehr