Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnermittlung

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 6 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen

Vor Zeilen 66–68 Die nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG als ausgeschüttet geltenden Leistungen unterliegen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Kapitalertragsteuer von 15 %. Kapitalertragsteuerpflicht entsteht allerdings nur, wenn die Gewinn- und Umsatzgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG überschritten worden sind oder d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.10 Abzug ausländischer Steuern

Zeile 20 In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Außerdem sind hier anzurechnende ausländische Steuern einzutragen, die über einen Spezial-Invest...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.2 Recht auf Vergessenwerden

In Art. 17 DSGVO ist das sog. "Recht auf Vergessenwerden", also das Recht, Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, geregelt.[1] Im Zuge der Umsetzung der DSGVO wurde das "Recht auf Vergessenwerden" breit diskutiert und befürchtet. In der Praxis zeigt sich, dass es zumindest im Beschäftigtenverhältnis keine neuen Herausforderungen an die Unternehmen stellt. Unte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Durchlaufende Posten / 8 Was für veruntreute Fremdgelder gilt

Verwendet ein Rechtsanwalt Fremdgelder, die er in fremdem Namen und für fremde Rechnung beigetrieben hat, für eigene Zwecke, verlieren diese nicht die Eigenschaft als durchlaufende Posten und sind damit weiterhin im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung nicht in die Gewinnermittlung einzubeziehen. [1] Nach diesem Urteil stellen veruntreute Fremdgelder auch dann keine steuer...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1.1 Besteuerungsverfahren und Gewinnermittlungsvorschriften

Die Verprobung der Umsatzsteuer hängt entscheidend von dem Besteuerungsverfahren ab, dem der Unternehmer unterworfen ist. Da die Sollversteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten nach § 16 Abs. 1 UStG) der Regelfall ist, wird von dieser Annahme ausgegangen. Erläuterungen zu dem – für die Verprobung im Fall eines bilanzierenden Unternehmers komplizierteren – Fall der ...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.3 Anzahlungen

Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer immer in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Anzahlung zugeflossen ist. Besteuert der Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung), entsteht die Umsatzsteuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG grundsätzlich dann, wenn er die Gegenleistung erhält. Bei der – im Regelfall vorliegenden – Besteuerung nach ...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / Zusammenfassung

Überblick Die Verprobung der Umsatzsteuer ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch gehört sie zu den zwingenden Anforderungen der Finanzverwaltung für die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Für einen nachvollziehbaren Jahresabschluss und eine auch noch später rekonstruierbare Jahressteuererklärung ist es jedoch wichtig, die Ausgan...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.2 Bilanzierung und Istversteuerung

Unangenehm für die umsatzsteuerliche Verprobung sind die Fälle, in denen der Unternehmer ertragsteuerlich seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt, er aber die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert. In diesen Fällen ist eine Istversteuerung bis zu einem Gesamtumsatz von 600.000 EUR[1] möglich. Unternehmer, die unter die 600.000 EUR-Grenze fallen, werden...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 1 Grundsätzliches zur Umsatzsteuerverprobung

Fehler in der Buchhaltung – dem Datenmaterial für die Erstellung des Jahresabschlusses und damit auch der Jahressteuererklärung – sollten vom Unternehmer und/oder dessen Berater vermieden werden. Aber: Auch bei sorgfältiger Bearbeitung und Einsatz von professioneller Software lassen sich Fehler in der Buchhaltung nicht ausschließen. Wichtig Basis der korrekten Umsatzsteuererk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.5 Körperschaften mit anderen Einkünften als solchen aus Gewerbebetrieb

Rz. 101 Für Körperschaften, die ihren Gewinn nicht nach den handelsrechtlichen GoB ermitteln müssen, gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nicht. Diese Körperschaften haben zwar keine Privatsphäre[1], sondern nur eine "körperschaftliche" Sphäre. Bei ihnen ist es aber möglich, in die steuerliche Gewinn- bzw. Überschussermittlung nur solches Vermögen bzw. nur solche Einnahmen und Au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.4 Besteuerung bei land- und forstwirtschaftlicher Betätigung

Rz. 100 Stpfl., die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, müssen ihren Gewinn stets nach § 5 EStG ermitteln. Sie könnten daher nach dem Gesetzeswortlaut keine Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG voraussetzen, insbesondere also bei land- und forstwirtschaftlicher Betätigung. Im Interesse der Glei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 150 Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 EStG gilt gem. § 8 Abs. 1 KStG auch für das KSt-Recht.[1] Demgemäß ist auch im KSt-Recht unter Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.3 Nichtabziehbare Betriebsausgaben

Rz. 95 Durch § 4 Abs. 5 EStG wird der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen, die der Repräsentation dienen oder die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren, eingeschränkt. § 4 Abs. 5 EStG gilt aufgrund der in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Generalklausel auch für die Gewinnermittlung juristischer Personen.[1] Zu beachten ist jedoch, dass einige Abzugsbeschränku...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 108 Die Summe der Einkünfte besteht bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften i. S. v. § 1 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 KStG nur aus Einkünften aus Gewerbebetrieb und wird aus dem Bilanzgewinn nach Korrekturen gebildet, die sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften ergeben.[1] Bei den übrigen KSt-Subjekten entspricht die Summe der Einkünfte wie bei natürlichen Personen de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.2 Ertragsteuerrechtliche Folgen der verdeckten Einlage

Rz. 200 Als Rechtsfolge erhöht die Vermögensmehrung, die bei einer Körperschaft infolge einer verdeckten Einlage eintritt, deren Einkommen nicht. Hat eine verdeckte Einlage den Steuerbilanzgewinn erhöht, ist der Betrag der verdeckten Einlage bei der Einkommensermittlung wieder abzuziehen. Diese Rechtsfolge spricht § 8 Abs. 3 S. 3 KStG ausdrücklich aus; sie entspricht auch § ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Rz. 530 Ist eine Körperschaft von der KSt nach § 5 KStG befreit, gilt die Steuerfreiheit in bestimmten Fällen nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO.[1] Dies ist bei folgenden Steuerbefreiungen der Fall: Berufsverbände[2]; politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen[3]; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften[4]; Gesamthafenb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.3 Genossenschaften

Rz. 517 Eine Genossenschaft (früher: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft) ist nach § 1 Abs. 1 GenG unmittelbar auf die Förderung der Erwerbstätigkeit oder die wirtschaft ihrer Mitglieder gerichtet oder darauf, deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Im Unterschied zur Kapitalgesellschaft, die ihren eigenen Erwerbszweck z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.9 Komplementär-GmbH

Rz. 546 Eine Komplementär-GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG. Es handelt sich um eine typische Komplementär-GmbH, wenn sie die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der GmbH & Co. KG ist, wenn sie keine andere Tätigkeit entfaltet als die Geschäftsführung der KG und wenn der oder die Kommanditisten der GmbH & Co. KG Gesellschafter und...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.3 Einlage von Gesellschafterforderungen

Rz. 299 Eine Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann auch durch einen Verzicht des Gesellschafters auf eine gegen die Kapitalgesellschaft bestehende Forderung erbracht werden, wenn und soweit der Vorgang keine Sanierung aus betrieblichen Gründen darstellt. Entsprechendes gilt, wenn der Gesellschafter die Forderung an die Körperschaft abtritt, da die Forderung dann durch Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.2 Steuerliche Einlagefähigkeit bei verdeckten Einlagen

Rz. 284 Wie in anderen Fällen[1] unterscheidet sich der Blickwinkel des Steuerrechts von dem des Handelsrechts auch bei der Frage der Einlagefähigkeit. Das Handelsrecht beschäftigt sich vorrangig damit, welche Gegenstände als Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Beiträge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die außerhalb des Nennkapitals der Gesellschaft vom Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.3 Ermittlung des eigenen Einkommens des Organträgers

Rz. 635 Auch für den Organträger gilt die "zweistufige Gewinnermittlung".[1] Auf der ersten Stufe wird der Bilanzgewinn ermittelt, für den die steuerrechtlichen Vorschriften gelten. Da insoweit der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz anzuwenden ist, sind hierbei auch die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag zu be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.6 Abwicklungsgewinne

Rz. 462 Der Ergebnisabführungsvertrag erfasst nicht die während der Liquidation der Organgesellschaft erzielten Ergebnisse.[1] Nach § 301 AktG ist der Jahresüberschuss abzuführen, nach § 302 AktG der Jahresfehlbetrag auszugleichen. Beide Begriffe verweisen auf die Bilanzierung bzw. Gewinnermittlung nach den §§ 238ff. HGB. Im Rahmen der Liquidation der Organgesellschaft wird ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnabf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.1 Abführung des ganzen Gewinns

Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Teilgewinnabführungsverträge nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG genügen daher nicht für eine Organschaft. Besteht an der Organgesellschaft eine stille Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.2 Stille Gesellschaft sowie GmbH & Still

Rz. 197 Eine stille Gesellschaft kann nicht Organgesellschaft sein. Sowohl typische als auch atypische stille Gesellschaft sind reine Innengesellschaften, die selbst keinen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Organschaft als Außenbeziehung kann aber nicht zu einer reinen Innengesellschaft bestehen. Hinzu kommt, dass die atypische stille Gesellschaft, soweit sie überhaupt als sol...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.2 Die Organtheorie

Rz. 20 Die §§ 14ff. KStG enthalten zwar positivrechtliche Regelungen für die Organschaft, der systematische Grundgedanke, der zu diesen Vorschriften geführt hat, wird aber nicht deutlich. Diese theoretischen Grundlagen für das Organschaftsverhältnis zu erarbeiten, ist Aufgabe der Organtheorie. Im Zuge der Rechtsentwicklung sind die Angestellten-, die Filial- oder Einheits- u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.2 Zurechnung der Beteiligung und der Stimmrechte

Rz. 215 Die Beteiligung und die Stimmrechte müssen dem Organträger zuzurechnen sein. Das bedeutet, dass die Anteile in seinem Eigentum stehen und die Stimmrechte ihm, als aus seinem Eigentum fließend, zuzurechnen sein müssen. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG, wonach der Organträger in einer Weise an der Organgesellschaft "beteiligt" ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.6 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 440 Die Organgesellschaft bleibt trotz Bestehens der Organschaft zivilrechtlich selbstständiges Rechts- und Wirtschaftssubjekt und kann daher selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Sie kann daher auch Geschäftsbeziehungen zum Organträger zu unterhalten. Damit ist es auch möglich, dass diese Beziehungen zu Bedingungen abgewickelt werden, die einem fremden D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.2 Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 249 Ist der Organträger mit 50 % oder weniger der Stimmrechte direkt an der Organgesellschaft beteiligt und wird eine weitere Beteiligung an der Organgesellschaft von einer Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten, an der der Organträger beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine für die Organschaft ausreichende finanzielle Eingliederung von mehr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der betrieblichen Veranlassung. Eine gesonderte Verrechnung für Leistungen außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses ist möglich, wenn diese im Fremdvergleich denkbar ist, im Voraus ein entgeltliches Leistungsverhältnis vereinbart wird, die Leistung eindeutig abgrenzbar und messbar ist, die Leistung im Interesse der empfangenden P...mehr

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Auslandsreisekosten / 3 Übernachtungskosten

Bei dienstlichen Reisen ins Ausland kann der Arbeitnehmer nicht mehr zwischen Auslandspauschbeträgen und dem Einzelnachweis wählen. Der Arbeitnehmer muss wie bei Inlandsreisen die im Ausland anfallenden Übernachtungskosten durch geeignete Belege nachweisen. Der Abzug Auslandsübernachtungsgelder bei den Werbungskosten ist nicht zulässig. Die in Spalte 3 der Übersicht aufgefüh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.1 Überschusseinkünfte

Rz. 7 Die steuerlich relevanten 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) gliedern sich in die Gewinneinkünfte [1] und in die Überschusseinkünfte.[2] Die in den §§ 8 bis 9a EStG geregelte Ermittlung des "Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten" ist nur bei den Überschusseinkünften zulässig (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4ff. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 42 Nach dem eindeutigen Wortlaut in Abs. 1 gilt § 8 EStG nur für die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG), nicht für die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, § 2 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.3 Zuzahlungen durch Arbeitnehmer

Rz. 158f Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder zu dessen Leasingkosten als Einmalzahlungen, mindern diese grundsätzlich den geldwerten Vorteil.[1] Dabei ist zu unterscheiden, ob klare Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums vorliegen oder nicht. Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, können die (Einmal-) Za...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.1 Grundlage ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb"

Ausgangswert für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb".[1] Die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb erfolgt nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz.[2] Als Gewinn aus Gewerbebetrieb gelten bei Einzelunternehmen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[3] Personengesellschaften die einheitlich und gesondert festgestellten Einkünfte aus Gewe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.2 Anwendung bei Existenz von Subsidiaritätsklauseln und Umqualifizierungsnormen

Rz. 11 Auch wenn Einkünfte nach den Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten dem äußeren Erscheinungsbild nach Überschusseinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG darstellen und damit grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 8 EStG unterfallen, können sie durch die sog. Subsidiaritätsklauseln im Rahmen einer anderen Einkunftsart – mit der Folge einer abweic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 47 Der Definition der Einnahmen in § 8 Abs. 1 EStG kommt für den Bereich der Überschusseinkünfte ähnlich zentrale Bedeutung zu wie dem Begriff der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung. Rz. 48 Der Schwerpunkt der Bestimmung liegt in der abstrakten Regelung, welche Zuflüsse als Einnahmen zu erfassen sind (Abs. 1) und mit welchen Werten s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.6 Wertsteigerungen

Rz. 86 Da bei der Überschussrechnung kein Vermögensvergleich stattfindet (Rz. 7), stellen auch bloße Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen, die der Einnahmeerzielung dienen, keine Einnahmen dar. Reine Vermögenszuwächse durch Werterhöhungen werden nicht erfasst, sondern lediglich tatsächliche Vermögenszugänge von außen (Rz. 23ff.). Die bloße Wertsteigerung eines Mietshau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.6 Zeitliche Abgrenzung

Rz. 39 Die zeitliche Abgrenzung der Einnahmen und der Werbungskosten richtet sich ausschließlich nach dem Zuflussprinzip gem. § 11 EStG. Diese Vorschrift gilt im Übrigen auch für die Zuordnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben bei der Gewinnermittlung durch Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG (§ 11 EStG Rz. 9). § 11 EStG regelt nicht die Frage, ob Zuflüsse steuerfrei s...mehr