Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnermittlung

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4.2 Aufwandsverteilung auf zehn Jahre

Rz. 13 § 4e Abs. 3 EStG befasst sich mit den Auswirkungen der Übertragung bestehender Pensionsverpflichtungen oder -anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) auf die Gewinnermittlung des Arbeitgebers. Diese Übertragungsmöglichkeit vollzieht sich außerhalb des Regelungsbereichs der Übertragungen nach § 4 BetrAVG, weil sich diese ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 33 Die Gewinnermittlung des Betriebs gewerblicher Art ist angesichts der Definition des Gewinns als Vermögensmehrung dadurch bestimmt, dass rechtlich die Vermögenssphäre des Betriebs gewerblicher Art nicht abgegrenzt ist von der des Trägers. Bei der Besteuerung wird der Betrieb jedoch gedanklich verselbstständigt und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt behandelt,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.5 Zusammenfassung mehrerer Betriebe (Abs. 6)

Rz. 26 Steuersubjekt ist die juristische Person des öffentlichen Rechts für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art; bei jedem von ihnen ist eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen.[1] Da somit regelmäßig kein Verlustausgleich zwischen mehreren Betrieben möglich ist, stellt sich die Frage, ob mehrere, an sich selbstständige Betriebe gewerblicher Art zu einem einhei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.4 Rechtsfolgen der eingeschränkten Abziehbarkeit gemäß Abs. 1

Rz. 22 Zuwendungen, die nach den in § 4c Abs. 1 EStG genannten Voraussetzungen (zu § 4c Abs. 2 EStG s. Rz. 28) nicht abziehbar sind, dürfen nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Sie dürfen also den Gewinn des Trägerunternehmens nicht mindern. § 4c Abs. 1 EStG gehört somit sachlich zu dem Bereich der in § 4 Abs. 5 EStG geregelten Tatbestände nichtabziehbarer Betriebsaus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2 Begriff der Pensionskasse

Rz. 8 Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die die betriebliche Altersversorgung durchführen und den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewähren. Diese in § 1b Abs. 3 BetrAVG enthaltene Definition gilt auch für § 4c EStG, weil § 4c EStG keine eigene Begriffsbestimmung enthält.[1] Rz. 8a Durch die Rechtsfähigkeit der Pensionskasse wird...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die entgeltliche Werbetätigkeit, die ein Verein für Wirtschaftsunternehmen und sonstige Auftraggeber ausführt, ist immer dann ein steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 14 AO (Anhang 1b), wenn vom Verein die Werbung in eigener Regie betrieben wird. Typische Werbetätigkeiten sind: das Anzeigen- und Inseratgeschäft in Vereinszeitsch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Beispielsfall zur Anwendung

Tz. 10 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Beispiel: Anlässlich einer sportlichen Veranstaltung "unbezahlter Sport", die die Voraussetzungen des § 67a AO (s. § 67a AO, Anhang 1b) erfüllt, wird eine Festzeitschrift mit Inseratenteil herausgegeben. Der Programmteil/Informationsteil umfasst 40 Seiten. Der Anzeigenteil umfasst ebenfalls 40 Seiten. Die Anzeigenwerbung wurde vom Verein in ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. E-Bilanzen

Tz. 10 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 § 5b EStG (Anhang 10) etabliert durch das Steuerbürokratieabbaugesetz (BStBl I 2009, 124) die sog. E-Bilanz. Verlangt wird, dass Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Entsprechend besteht bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) eine Verpflichtung nach § 60 Abs. 4 EStDV (Anhang...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Ihre im Oktober 1978 geschlossene Ehe wurde im Jahr 2006 geschieden; der Scheidungsausspruch ist seit dem 11.4.2007 rechtskräftig. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung eines am 26.4.2007 vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, der ihn zur...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Schranken des Fremdverhaltensgrundsatzes – Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die Betriebsstätte bedeutet nicht deren rechtliche Verselbstständigung. Die Betriebsstätte ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbstständiges Unternehmen behandelt werden. Dementsprechend ist auch der Gewinn der Betriebsstätte immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Überblick

Die Gewinnabgrenzung zwischen einer ausländischen Betriebsstätte und dem deutschen Stammhaus (und umgekehrt) ist keine Frage der Gewinnermittlung nach nationalem Recht, sondern wird unmittelbar im DBA, z. B. in Art. 7 Abs. 1 – 4 des OECD-MA, geregelt. Maßgebend ist hiernach grundsätzlich der Fremdverhaltensgrundsatz (dealing at arms length). Die Lösung von Zuordnungsprobleme...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Für beschränkt steuerpflichtige Unternehmen/Unternehmer bestehen grundsätzlich keine Besonderheiten, da die Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Betriebsstättenbegründung regelmäßig einheitlich für nationale Besteuerungsnormen entsprechend der DBA auslegen. Auch für die Gewinnermittlung und -abgrenzung ist originär das DBA-Recht maßgebend (vgl. Ziffer 5 und 6). Besonderhei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.15 Gewinnermittlungsfragen im Bereich der Bau- und Montageunternehmen

Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte i. d. R. erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Gewinn oder Verlust (das gesamte Auftragsergebnis) ist bei Bau- und Montageleistungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte so aufzuteilen, dass die Betriebsstätte erhält, was ein fremder sel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4 Gewinnabgrenzung bei Dienstleistungen

Erbringt die Betriebsstätte eines Unternehmens einer anderen bzw. dem Stammhaus gewerbliche Leistungen, wie z. B. Montagen oder Warenlieferung, so kann die Gewinnermittlung hierfür erfolgen durch Kostenaufteilung unter Gewinnaufschlag oder Fremdpreisverrechnung. Die Finanzverwaltung[1] lässt es entsprechend Tz. 17.6 OECD-MA zu, dass Dienstleistungen mit dem Fremdvergleichspreis...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Bei Wirtschaftsgütern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllen, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG). Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abkommensrechtliche Abgrenzung Dividenden – Zinsen

Für beide Gruppen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Wohnsitzprinzip. Eine Differenzierung ist ausschließlich im Hinblick auf die unterschiedlichen Quellensteuersätze erforderlich. In der deutschen Abkommenspolitik wird für Dividenden dem ausländischen Quellenstaat regelmäßig eine Quellensteuerberechtigung bzgl. Streubesitzdividenden in Höhe von 15 % eingeräumt. Für ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kürzung des Höchstbetrags beim Personenkreis des § 10 Abs 3 S 3 Nr 1 Buchst b EStG

Rn. 718 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zum Personenkreis des § 10 Abs 3 S 3 Nr 1 Buchst b EStG gehören ArbN, die während des ganzen oder eines Teils des Kj nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen und denen eine betriebliche Altersversorgung im Zusammenhang mit einem im betreffenden VZ bestehenden Dienstverhältnis zugesagt worden ist. Hierzu können insb beher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ausreichend ertragbringendes Vermögen/Ertragsnachweis

Rn. 534 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versorgungsleistungen können grundsätzlich nur dann als SA abgezogen werden, wenn Vermögen übertragen wird, das ausreichend Ertrag bringt, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil zu sichern, dh die Versorgungsleistungen dürfen (nach überschlägiger Berechnung) nicht höher sein als der langfristi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Teilwertansatz bzw Buchwertansatz in der Anfangsbilanz

Tz. 136 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch beim tw Erlöschen einer StBefreiung soll durch den Tw-Ansatz in der Anfangs-Bil erreicht werden, dass die in der stfreien Zeit gebildeten stillen Reserven später (insbes bei Veräußerung der WG) nicht der Besteuerung unterliegen (s Tz 47; auch s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71). Steuerliche Konsequenzen: Durch den Tw-Ansatz der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Erstellung einer Anfangsbilanz

Tz. 30 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Ermittelt die Kö ihren Gewinn durch BV-Vergleich, hat sie auf den Zeitpunkt, in dem die StPflicht beginnt, eine Anfangs-Bil aufzustellen (hierzu s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71). Tz. 31 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Anders als bei der Anwendung des § 13 Abs 1 KStG ist hier nicht darauf abzustellen, wie die Kö den Gewinn vor dem Eintr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücksart und Vermögensart

Rz. 72 [Autor/Stand] Die Eingliederung eines bebauten Grundstücks in eine der sechs Grundstücksarten des § 75 BewG ist ohne Einfluss darauf, welcher Vermögensart – Grundvermögen oder Betriebsvermögen (§ 18 BewG) – das Grundstück zuzurechnen ist.[2] Die Grundstücksart (Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück, gemischtgenutztes Grundstück usw.) hat Bedeutung für die Bewertung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

Tz. 8 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG setzt im Einzelnen voraus:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Übrige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Hinsichtlich der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG, nämlichmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Ansatz der fortgeführten Buchwerte in der Anfangsbilanz

Tz. 66 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fällt eine St-Befreiung weg, können die og Kö (s Tz 54) in der nach § 13 Abs 2 KStG aufzustellenden Anfangs-Bil die Spendenzwecken dienenden WG statt mit den Tw mit den Werten, die sich bei ununterbrochener StPflicht nach den Vorschriften über die stliche Gewinnermittlung ergeben würden, ansetzen. Dies sind die nach den allgemeinen Grundsätze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsgrundlagen

Rz. 13 [Autor/Stand] § 140 BewG stellt die gesetzliche Grundlage für den Begriff und den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens dar. Die ursprünglich sowohl für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch für die Grunderwerbsteuer geltende Vorschrift ist seit dem 1.1.2009 nicht mehr von Bedeutung. Nachdem bereits durch das Erbschaftsteuerreformgesetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.1 Vergleichsgröße I: Aktivvermögen zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilseignerwechsels

Tz. 91 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Abzustellen ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) auf die Tw des vorhandenen Aktivvermögens zum Zeitpunkt des stschädlichen AE-Wechsels (allerdings s Tz 138). Etwaige immaterielle WG sind auch dann zu berücksichtigen, wenn sie bei der stlichen Gewinnermittlung nicht angesetzt werden dürfen. Zur Einbeziehung eines or...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Erstellung der Schlussbilanz

Tz. 15 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Schluss-Bil ist auf den Zeitpunkt zu erstellen, in dem die StPflicht endet. Dies kann zum Schluss eines Wj sein, aber auch während eines lfd Wj. Bei einem mit dem Kj übereinstimmenden Wj endet die StPflicht idR zum Schluss eines Wj, wenn vorausgesetzt wird, dass ein oder mehrere Tatbestandsmerkmale während des gesamten VZ erfüllt sind, zB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Buchwertansatz in der Schlussbilanz

Tz. 60 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch den Ansatz der WG in der Schluss-Bil mit den Bw wird die Realisierung und damit eine Versteuerung der während der Zeit der StPflicht gebildeten stillen Reserven vermieden (ebenso s R 13.4 Abs 1 KStR 2015). Tz. 61 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift beinhaltet insoweit eine Parallele zu § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG, wonach bei Spenden von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.6.2 Vergleichsgröße II: Zugeführtes bzw finanziertes Aktivvermögen (ebenfalls zu Teilwerten)

Tz. 93 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Wie später ausgeführt (s Tz 127), sind nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 12) auch die BV-Zuführungen während eines Prüfungszeitraums; (s Tz 128, 129) zusammenzufassen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während dieses Prüfungszeitraums das zugeführte neue Aktivvermögen die Vergleichsgröße I übersteigt, ist nach Verw-Auff die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Ermittlung der 10-Prozent-Grenze iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 2 KStG

Tz. 48 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die 10-Prozentgrenze im S 2 der Befreiungsvorschrift stellt auf das Verhältnis der Einnahmen des Unternehmens aus den im S 1 nicht bezeichneten Tätigkeiten (insbes Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern und Nebengeschäfte) zu den gesamten Einnahmen ab. Dieses Abgrenzungskriterium erscheint zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen (s BT-Drs 11/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 3.4.1 Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne

Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig; bei Stillhaltergeschäften und Lebensversicherungserträgen gelten Besonderheiten.[1] Der Veräußerungsgewinn wird für Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG ab 2009 nach den Sonderregelungen des § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Es gilt:mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.2 Der Nichtanwendungserlass

Diese Sichtweise widerspricht einerseits dem mit der Einführung der §§ 7 ff. AStG verfolgten gesetzgeberischen Willen und der hierauf fußenden seither praktizierten Handhabung der Finanzverwaltung. Andererseits verkennt das Urteil den Regelungsinhalt des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015 [1] vertri...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.1 Ausländische Dividenden im Organkreis

Nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG finden die Vorschriften des § 8b KStG zur Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen auf Ebene der Organgesellschaft keine Anwendung. Diese Erträge sind zunächst in voller Höhe im Einkommen der Organgesellschaft enthalten, das dem Organträger zugerechnet wird ("Bruttomethode"). Die Vorschrift des § 8b KStG ist dann ggf. bei der Ermittl...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.8 Zeile 42

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die der alternative Abzug gem. § 34c Abs. 2 EStG beantragt wird. Es handelt sich um ausländische Steuern, die auch angerechnet werden könnten. In dieser Zeile sind nicht nur die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus eigener Tätigkeit des Stpfl. erhoben werden, einzutragen, sondern auch die ausländischen St...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.2 Antragsvoraussetzungen

Rz. 153 Antragsvoraussetzungen sind in persönlicher Hinsicht die unbeschränkte Steuerpflicht und die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (bei Personengesellschaften muss der Antrag nicht einheitlich gestellt werden, im Fall einer Organschaft hat der Organträger den Antrag zu stellen);[1] in sachlicher Hinsicht ein Antrag, auf die Einkünfte aus mehreren Staaten, n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 13 Als Nutzungen eines Unternehmens wird in Anlehnung an § 1655 BGB a.F. allgemein der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen, wie er sich aus der nach kaufmännischen Grundsätzen zu errichtenden jährlichen Bilanz ergibt.[45] Ob dies die Steuer- oder die Handelsbilanz zu sein hat, wird unterschiedlich beurteilt.[46] Der Erblasser kann dabei die Bilanzier...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Am Schluss jedes Jahres

Rz. 57 Die Formulierung des Gesetzes lässt offen, welcher Jahresschluss gemeint ist. Für den 31.12. als den Schluss des Kalenderjahres finden sich im BGB keine vergleichbaren Normen. Der Rechtsgedanke aus § 188 Abs. 2 BGB lässt auf einen Zeitraum von zwölf Monaten seit dem Erbfall schließen. Dies führt in der Praxis jedoch zu Mehraufwand bei der Umsetzung, wenn das Abrechnun...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 73)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt.[1] Die Weitervercharterung von Handelsschiffen führt beim Zweitvercharterer nur dann zur Fiktion einer ausländischen Betriebsstätte i. S. d. § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG, wenn dieser die Schiffe selbst ausgerüstet hat.[2] Die Kürzung für den Betr...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 3.4.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die eine Reinertragsminderung erlitten haben, wird die Grundsteuer i. H. v. 25 % erlassen, wenn der tatsächliche Reinertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 % gemindert ist und der Steuerpflichtige die Minderung nicht zu vertreten hat. Beträgt die vom Steuerpflichtigen nicht zu vertretende Minderung des tatsächlichen Reinertr...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind (Zeile 3). Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.2 Laufende Einkünfte (Zeilen 4/5)

In Zeile 4 sind die laufenden Einkünfte der Gesellschaft/Gemeinschaft, die sich aus der Gewinnermittlung (Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung) bzw. Überschussermittlung ergeben, einzutragen. Der dortige Betrag wird nach dem allgemeinen, sich aus den Angaben in der Anlage FB ergebenden Verteilungsschlüssel verteilt. Soweit dieser sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Au...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. In den Zeilen 4–24 werden die laufenden Einkünfte, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bestandsvergleich) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 5 und 6), bei Erträgen aus Investme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen ­Billigkeitsentscheidung für nachfolgende Veranlagungszeiträume

Leitsatz Die im Rahmen der Gewinnfeststellung (konkludent) getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, ist kein Dauerverwaltungsakt und entfaltet daher für nachfolgende Veranlagungszeiträume keine Bindungswirkung. Normenkette § 13, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwi...mehr