Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.2 Besetzung und Amtsdauer der Schiedsämter

Rz. 7 Die Landesschiedsämter und die Bundesschiedsämter für die vertrags(zahn-)ärztliche Versorgung bestehen nach Abs. 5 Satz 1 aus je 4 Vertretern der Ärzte bzw. der Zahnärzte und 4 Vertretern der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern. Jedes Schiedsamt ist demnach mit 11 Personen besetzt. Abweichend von dieser Regelbe...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.7 Vergütung und Dokumentation der PIA-Leistungen

Rz. 6 Da es sich bei den PIA-Leistungen um ambulante Krankenhausleistungen handelt, richtet sich die Vergütung nach § 120 Abs. 2, d. h., die Leistungen werden unmittelbar von der für den Patienten zuständigen Krankenkasse vergütet. Die Höhe der Vergütung wird auf der jeweiligen Ladesebene vereinbart und muss die Leistungsfähigkeit der PIA bei wirtschaftlicher Betriebsführung...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.7 Qualitätssicherung

Rz. 13 Aufgrund Abs. 2 Nr. 3 sind in der Vereinbarung auch die sächlichen und personellen Voraussetzungen an die Leistungserbringung sowie sonstigen Anforderungen an die Qualitätssicherung zu regeln. Nach § 6 Abs. 1 der Vereinbarung bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zur Qualitätssicherung von der Vereinbarung unberührt. Für die Qualifikation der Krankenhausärzte gilt § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es bleibt der historischen Entwicklung der Vorschrift geschuldet, dass sie vom Aufbau her unsystematisch organisiert ist. Die Bezeichnung "ambulante Krankenhausleistungen" in der Überschrift dieses Paragraphen ist z. B. unvollständig gewählt, weil damit der vollständige Regelungsinhalt der Rechtsvorschrift, die Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen, der ambulanten...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.4 Budgetfähigkeit der Leistungen

Rz. 24 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sind budgetfähig, d. h., der behinderte Mensch kann die Leistungen auch in der Leistungsform des Persönlichen Budgets (vgl. § 29) in Anspruch nehmen. Auch das Leistungsrecht der beruflichen Rehabilitationsträger sieht dies vor (für die Bundesagentur für Arbeit so in § 118 Satz 2 SGB III). Auf die Leistungsfo...mehr

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Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 2.5 Verordnungsermächtigung (Abs. 5)

Rz. 14 Das Bundesministerium für Gesundheit regelt in § 14 RSAV das Nähere über die jährliche Anpassung des Schwellenwertes, die Berechnung und die Durchführung des Risikopoolverfahrens sowie die Art, den Umfang und den Zeitpunkt der Bekanntmachung der für die Durchführung des Risikopoolverfahrens erforderlichen Rechenwerte. Vorher ist der GKV-Spitzenverband anzuhören.mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 30. Diese Vorschrift verschmolz für noch nicht eingeschulte Kinder erstmals die heilpädagogischen M...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.8 Berichtsaufgaben der BAR (Abs. 8)

Rz. 72 Gemäß Abs. 8 hat die BAR gegenüber dem BMAS und den Ländern unterschiedliche Berichtsaufgaben zu erfüllen. Hierzu zählen alle 2 Jahre die Sammlung der ihr mitgeteilten Erfahrungen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger (einschließlich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) im Hinblick auf die Gemeinsamen Empfehlungen i. S. d. § 2...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 bildet das Grundgerüst für die Koordination von Teilhabeleistungen und für die Kooperation zwischen den einzelnen Rehabilitationsträgern. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeitig einsetzenden und bei einem Trägerwechsel nahtlos ineinandergreifenden sowie umfassenden Leistungsgewährung durch die sachlich zuständigen ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 54 Die Gemeinsamen Empfehlungen werden auf der Ebene der BAR mit allen Sozialleistungsträgern erarbeitet und treten nach einem gesetzlich vorgezeichneten Beteiligungs-/Benehmens- und Zustimmungsverfahren in Kraft. Kommt eine Gemeinsame Empfehlung nicht zustande, hat das zuständige Bundesministerium die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen (vgl. § 27). Bisherige Erfahr...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 41 Betriebs- bzw. Werksärzte haben die Aufgabe, die Gesundheit und die Erwerbsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und zu erhalten. Dabei stützen sie sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. In diesem Rahmen wirken sie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SG...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.1 Wesen der Leistung "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit (drohender) Behinderung. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen gezählt, die später die Schulpflicht und damit die Teilhabe einschränken. Die Frühförderung bezieht die Familien bzw. sonstige Bezugspersonen in die...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 76 Internetseite der BAR (http://www.bar-frankfurt.de): hier werden unter dem Stichwort Publikationen die Gemeinsamen Empfehlungen (auch die Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess"), die (Rahmen-)Empfehlungen/Vereinbarungen, die Jahresberichte über die Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 26 (bis 31.12.2017: § 13) Abs. 8 SGB IX, die Verfahrensgrundsätze für Ge...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.6 Förderung von Selbsthilfegruppen/-organisationen (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 33 Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Charakteristisch für sie ist die spezifische Fachkompetenz, die auf der Kenntnis der Lebenssituation von kranken Menschen oder von Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung beruht – und zwar aufgrund unmittelbarer, eigener Erfahrung der handelnden Personen. Dieses fördert die Akzeptanz bei...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.4 Befugnis der Vertretung durch die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger (Abs. 4)

Rz. 53 Nach Abs. 4 können sich die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger bei der Vereinbarung von Gemeinsamen Empfehlungen durch ihre Spitzenverbände vertreten lassen. Diese Regelung ist praktikabel, weil eine hohe Anzahl von Verhandlungspartnern dem Zustandekommen einer Gemeinsamen Empfehlung eher schadet als nutzt. Die Vertretungsberechtigung beinhaltet 2 untersch...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 i. d. F. v. 20. August 2018 (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/selbsthilfe/Leitfaden_Selbsthilfefoerderung_2018.pdf). Gemeinsames Rundschreiben 2020 zur Förderu...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.5 Zusammenwirken mit anderen Vorschriften

Rz. 26 Nach § 92 beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (bis 31.12.2003 die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen) unter anderem die zur Sicherung der ärztlichen (zahnärztlichen) Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten. In seiner Sitzung am 10.12.1999 hat der Bundesaussc...mehr

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Sommer, SGB V § 20j Präexpo... / 2.2 Anspruchsberechtigung und Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Einzelheiten zum Kreis der Anspruchsberechtigten und zu den Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen hat der Gesetzgeber gemäß Abs. 2 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen einer Vereinbarung als Bestandteil der Bundesmantelverträge übertragen. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hat der Gemeins...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.2 Dokumentation und Evaluation (Abs. 4)

Rz. 6 Abs. 4 verpflichtet die nationale Präventionskonferenz alle 4 Jahre, erstmals zum 1.7.2019, einen Präventionsbericht zu erstellen und dem Bundesministerium für Gesundheit zuzuleiten. Der Bericht dient der Dokumentation, der Erfolgskontrolle und der Evaluation und soll Grundlage für die Verbesserung der Kooperation und Koordination sowie die Weiterentwicklung gemeinsame...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1 Ärztliche Behandlung (Abs. 1)

Rz. 4 Der Versicherte hat einen Naturalleistungs- oder Naturalverschaffungsanspruch (Primäranspruch) auf die Sach- oder Dienstleistung der Kasse. Dieser ergibt sich grundsätzlich aus dem materiellen Leistungs- bzw. Leistungserbringungsrecht des SGB V, Voraussetzung des Entstehens dieses Anspruchs ist die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in medizinischer Hins...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 die Verpflichtung der Verwaltungsräte der Landesverbände, eine Satzung zu beschließen. Neben der Auflistung eines gesetzlich geforderten Mindestinhalts wird weiterhin in Abs. 2 die Verbindlichkeit von Verträgen und Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes für die Landesverbände und ihre Mitgliedskassen festgelegt. Inhaltlicher Regelungsbedar...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.5 Information über persönliche Vorsorge (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 ist erst durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschluss) in den Gesetzentwurf eingefügt worden und unverändert so Gesetz geworden. Angesichts der Bedeutung persönlicher Vorsorgeentscheidungen für die selbstbestimmte Lebensführung in der letzten Lebensphase sollten die Versicherten nach den Vorstellungen des Gesetzgebers einen entsprechenden (allg...mehr

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Sommer, SGB V § 31b Referen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 31a Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, bereits ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ziel ist es, dem Versicherten einen umfassenden bundeseinheitlichen Medikationsplan (Bundesmedikationsplan – BMP) zur Verfügung zu stellen, auf dem seine aktue...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.5 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 3)

Rz. 12 Die nähere Konkretisierung des Leistungsinhalts der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in der SAPV-Richtlinie erfolgt. Für die Regelungstiefe hat der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Vorgabe gemacht, dass bei der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen den individuellen Bedürfnissen und Pr...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37b ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.4.2007 in das SGB V aufgenommen worden. Die Leistungsform der ambulanten Palliativversorgung hat im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Vorgänger. Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen ...mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20d Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen sowie die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen unter Beteiligung weiterer Behörden des Bundes und der Länder zur Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur nationalen Präventionsstrategie. § 20f enthält die maßgeblichen verfahre...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2.1.1 Rahmenempfehlungen zu den Prüfungsvoraussetzungen nach Abs. 2

Rz. 4 Nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift sind die im Plural aufgeführten Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, also die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), verpflichtet, mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) jeweils nach vertragsärztlicher sowie vertragszahnärztlicher Versorgung getrennte R...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bezogen auf die ambulanten ärztlichen Leistungen, welche im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht oder veranlasst werden. Für die Praxis ist dies nichts Neues, waren doch die wesentlichen Formulierungen der Vorschrift dem bis 31.12.2016 geltenden § 106 entnommen worden, der die Wirtschaftlichkeitsprüfun...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.3 Wirkungen einer ärztlichen Verordnung in der Kranken- und Rentenversicherung

Rz. 21 Insbesondere in der Krankenversicherung wird eine ärztliche Verordnung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung über Teilhabeleistungen als Antrag i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 bewertet – und zwar auch dann, wenn der Versicherte in seiner Person unmittelbar gegenüber der Krankenkasse aktiv keinen konkreten Wunsch nach einer Teilhabeleistung geäußert hat (konkludentes Handeln). ...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.2 Problem der Erkennung von Anträgen auf Teilhabeleistungen

Rz. 17 Die Fristen des § 14 wirken für den Rehabilitationsträger nur, sobald für ihn erkennbar wird bzw. sobald für ihn erkennbar hätte werden müssen, dass der Antrag auf eine Leistung gleichzeitig als Antrag auf eine Teilhabeleistung zu verstehen ist. Als Teilhabeleistungen gelten die Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff.), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebliche Gesundheitsförderung

Rz. Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 M...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 3 Der Hilfsmittelbegriff i. S. d. § 47 wird unterschiedlich definiert. Unter Hilfsmittel versteht man z. B. ärztlich verordnete Gegenstände, deren Gebrauch eine beeinträchtigte Körperfunktion ersetzt, erleichtert, ergänzt oder erst ermöglicht und/oder sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unveränderte...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 34 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln v. 18.12.2007, veröffentlicht auf der Homepage des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. im Internet unter www.mds-ev.de. Strukturgegebenheiten und Prozessabläufe im Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelbereich – Verfahr...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.3 Hilfsmittelverzeichnis

Rz. 11 Die Zielsetzungen des § 33 SGB V und des § 47 SGB IX sind im Prinzip identisch. Deshalb haben nicht nur wegen § 7 Abs. 1 SGB IX die Regelungen zum Recht der Hilfsmittel i. S. der Krankenversicherung auch unmittelbare Auswirkungen auf das Recht des § 47 SGB IX. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, w...mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt als Grundsatz, dass die vereinbarte Gesamtvergütung (vgl. § 87a) von der jeweiligen KV an die Leistungserbringer der vertragsärztlichen Versorgung, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, angestellte Ärzte oder Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren sowie ermächtigte Einrichtungen und Nichtvertragsärzte für Notfallbehandlungen der Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift bezieht sich auf die Abrechnungsprüfungen sowohl in der vertragsärztlichen Versorgung als auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Der Schwerpunkt des Inhalts der Vorschrift liegt aber eindeutig auf den Abrechnungsprüfungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, was sich schon in der Überschrift der Vorschrift widerspiegelt. Wenn die vertrags...mehr

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Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.4 Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge

Rz. 10 Aufgrund des Abs. 2 der Vorschrift ist dem GKV-Spitzenverband und der DKG die Kompetenz übertragen, bis spätestens zum 31.7.2018 verbindliche Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge bundeseinheitlich zu vereinbaren. "Verbindlich" bedeutet, dass sich alle Vertragsparteien eines Qualitätsvertrages an diese Rahmenvorgaben zu halten haben. Rahmenvorgaben zum V...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.3 Zusammenarbeit mit anderen Stellen

Rz. 7 Die Ermittlungs- und Prüfstellen, über deren personelle Ausstattung und Sacheinrichtung die vertrags(zahn)ärztliche Körperschaft nach dem zu bewältigenden Aufgabenvolumen bestimmt, sind zur Zusammenarbeit mit anderen KVen/KZVen und mit der KBV bzw. der KZBV verpflichtet. Zwar trifft diese Verpflichtung in erster Linie die einzelne KV oder KZV, aber in der Praxis wird e...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.9 Bundeseinheitliche Richtlinien zu den Abrechnungsprüfungen

Rz. 41 Abs. 6 sieht Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zu den Abrechnungsprüfungen nach den Abs. 2 bis 4 vor, die nach Abs. 5 Satz 3 der Vorschrift Bestandteil der regionalen Prüfvereinbarungen und damit für die KV und die Landesverbände der Krankenkassen sowie für die Ersatzkassen auf der...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.10 Richtlinien für die Abrechnungsprüfungen der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 43 Die nach Abs. 6 mit Wirkung zum 1.7.2008 vereinbarten Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der sich im Rubrum als GKV-Spitzenverband bezeichnet, regeln den Inhalt und die Durchführung der Abrechnungsprüfung der KV (vgl. Abs. 2) sowie der Abrechnungsprüfung der Krankenkassen (vgl. Abs. 3). Änderungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.3 Gesetzliche Vorgaben für die Qualitätsverträge

Rz. 7 Nach Abs 1 Satz 2 der Vorschrift ist Ziel der Qualitätsverträge die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt. Erprobung bedeutet, dass der Qualitätsvertrag nicht von Anfang an auf unbefristete Zeit ...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.2 Verjährungsfrist

Rz. 6a Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist durch Abs. 5 eine spezifische Verjährungsfrist für die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für erbrachte Leistungen und für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen auf Erstattung überzahlter Vergütungen eingeführt worden. Bisher galt für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen die allgemeine sozialrechtliche Verjährungsfrist von ...mehr

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Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 2.1 Partner der Gesamtverträge

Rz. 4 Partner des Gesamtvertrages sind auf Landesebene die Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einerseits sowie die Landesverbände der Krankenkassen bzw. die Verbände der Ersatzkassen andererseits. Die Verbände der Ersatzkassen, der VdAK e. V. und der AEV e. V., handelten bisher sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene die Verträge für die Ersatzkassen...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.11 Richtlinien für die Abrechnungsprüfungen der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 46 Die zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und den damals noch zuständigen Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossenen Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfungen i. d. F. v. 30.1.2008 sind zum 1.7.2008 in Kraft getreten. Nach § 212 Abs. 5 gelten sie so lange fort, bis der erst zum 1.7.2008 zuständi...mehr

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Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zu einer Reihe gesetzlicher Maßnahmen des KHSG, mit der die Qualität als weiteres Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt und die Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausversorgung gestärkt worden sind. Durch den Abschluss von Qualitätsverträgen soll erprobt werden, inwieweit sich weitere Verbesserungen der Versorgung mit stationä...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.2.1 Prüfmethoden der KV

Rz. 14 Abs. 2 beschreibt Eckpunkte, die eine KV bei ihrer Abrechnungsprüfung zu berücksichtigen hat. Prüfziel ist die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen der Vertragsärzte und der anderen vertragsärztlichen Leistungserbringer. Inhalt und Durchführung der Abrechnungsprüfungen durch die KV sowie die Kriterien dieser Prüfungen richten sich nach den bundesein...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.5 Prüfung durch die Krankenkassen

Rz. 29 Seit dem 1.1.2004 sind auch die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Abrechnungsprüfungen von Amts wegen durchzuführen. Die Abrechnungsprüfung nach Abs. 3 ist als eigenständige Aufgabe der Krankenkasse neben die der KV obliegenden Abrechnungsprüfung nach Abs. 2 getreten. Nach § 15 der Richtlinien kann die Krankenkasse die Prüfung auf den Verband übertragen, was sich...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.4 Datenübermittlung an andere Stellen

Rz. 9 Nach Abs. 3b ist es den Einrichtungen nach Abs. 1 erlaubt, personenbezogene Daten an die nachfolgend aufgeführten Stellen zu übermitteln, soweit dies für die Verhinderung oder Aufdeckung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stelle erforderlich ist. Diese Stellen sind: die Zulassungsausschüsse nach § 96, die Stellen, die für die Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch Korruption, korruptives Verhalten, Abrechnungsbetrug und anderen Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden der Gesundheitsversorgung Millionenbeträge entzogen. Nach der Begründung zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt Korruption den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Pati...mehr

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Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Um erproben zu können, ob durch Anreize und höherwertige Qualitätsstandards weitere Verbesserungen der Krankenhausversorgung erfolgen können, sind nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift einzelvertragliche Qualitätsverträge zugelassen. Diese Verträge können von einzelnen Krankenkassen oder Zusammenschlüssen von Krankenkassen mit einem Krankenhausräger bzw. einem Krankenhaus ...mehr