Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.2 Verflechtungsproblematik

Stimmverbote werden aus der Bestimmung des § 25 Abs. 4 WEG auch für sog. Verflechtungsfälle hergeleitet. Das Stimmrechtsverbot des § 25 Abs. 4 WEG gilt auch dann, wenn die Beschlussfassung ein Rechtsgeschäft zum Gegenstand hat, das nicht mit einem Eigentümer persönlich abgeschlossen werden soll, jedoch mit einem Unternehmen, mit dem er wirtschaftlich oder persönlich verfloch...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.3.3 Abgrenzung zwischen Sondervergütungen und Gewinnvorab

Für besondere Leistungen des Gesellschafters für die Gesellschaft, vor allem die Geschäftsführung, kann ein Gewinnvorab (Gewinnvoraus) vereinbart werden, etwa in der Weise, dass vor Anwendung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels ein fester Betrag oder ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns dem leistenden Gesellschafter zugeordnet wird. Ein Gewinnvorab ist anzunehmen, ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.5 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter unmittelbar der Begründung oder Stärkung der Beteiligung an der Personengesellschaft dienen.[1] Das ist z. B. bei einer Darlehensschuld der Fall, wenn das Darlehen zum Erwerb oder zur Aufstockung der Beteiligung an der Personengesellschaft aufgenommen worden ist. Bloße mittelbare günstige Wirkungen auf de...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / c) Haftung wegen Insolvenzverschleppung

Rz. 87 Die Bedeutung der Darlegungs- und Substantiierungslast kann auch am Problembereich der Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH durch einen Gläubiger der Gesellschaft wegen Insolvenzverschleppung hervorragend aufgezeigt werden. Zum besseren Verständnis bedarf es einer kurzen Einführung in die damit verbundenen materiell-rechtlichen Fragen. Nach § 15a InsO i.V.m. ...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 1. Sekundäre Behauptungslast

Rz. 62 Wenn der BGH auch die Praxis der Instanzgerichte, das Substantiierungsgebot zur Missbrauchskontrolle einzusetzen, nicht gelten lassen will, so kommt er doch seinerseits nicht umhin, die Anforderungen an die Darlegungslast zu variieren, und zwar unabhängig davon, welcher Vortrag erforderlich ist, um die Schlüssigkeit oder Erheblichkeit eines Vorbringens darzutun. Wenn ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / c) Unternehmensbezogene Willenserklärung

Rz. 235 Wer eine Willenserklärung im eigenen Namen abgegeben hat und sich darauf beruft, sie sei unternehmensbezogen und wirke deshalb gegen den mit ihm nicht personengleichen Unternehmensinhaber, hat die Unternehmensbezogenheit zu beweisen. Zweifel gehen zulasten des Erklärenden.[559] Steht die Unternehmensbezogenheit aber fest (weil das Geschäft typischerweise zum Geschäfts...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsrat und Arbeitskampf

Rz. 13 Wie ausgeführt, erfasst das Arbeitskampfverbot des Abs. 2 Satz 1 nur den Betriebsrat als Organ sowie seine Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Betriebsratsmitglieder. In diesen Funktionen haben sie sich neutral zu verhalten und jeder Tätigkeit im Arbeitskampf zu enthalten.[1] Sie dürfen sich daher insoweit weder aktiv an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen – etwa selbst ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 4 Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Sonderbetriebseinnahmen sind zweifelsfrei die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Sondervergütungen. Sondervergütungen sind die Beträge, die ein Mitunter­nehmer von seiner Personengesellschaft dafür erhält, dass er im Dienst der Gesellschaft tätig wird, der Gesellschaft ein Darlehen gewährt oder ihr Wirtschaftsgüter über­lassen hat. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG hat de...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 8 BVerfG: Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zulässig

Ob ein Wirtschaftsgutstransfer zwischen Schwesterpersonengesellschaften nach § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert und damit steuerneutral möglich ist, ist vom I. und IV. Senat des BFH unterschiedlich beantwortet worden. Während der I. Senat eine Buchwertfortführung ablehnte, sollte diese nach der Auffassung des IV. Senats möglich sein. Der Streit mündete 2013[1] in einer Vorlage des...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3 Inhalt und Reichweite des Verbots

Rz. 30 Nach § 74 Abs. 2 Satz 3 ist Arbeitgeber und Betriebsrat jede Betätigung parteipolitischen Inhalts untersagt. Die Betriebsparteien dürfen also nicht aktiv handeln. Kein Verstoß gegen Abs. 2 Satz 3 liegt dagegen vor, wenn Arbeitgeber oder Betriebsrat nicht gegen eine parteipolitische Betätigung von Arbeitnehmern vorgehen, sondern diese dulden. Eine Pflicht zum Einschrei...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) Manipulation der Zeugnisfähigkeit

Rz. 116 Die Rspr.[260] duldet es auch, dass die Parteien des Rechtsstreits durch Manipulationen Zeugnisfähigkeiten begründen oder umgekehrt auch nehmen: z.B. durchmehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 7. Steuerberaterhaftung/Wirtschaftsprüferhaftung

Rz. 300 Nicht anders als bei der Anwalts- und Arzthaftung auch (vgl. § 2 Rdn 78), sind für den Anspruch auf Schadensersatz aus Pflichtverletzungen des Mandanten gegen den Steuerberater die Anforderungen an die Darlegungslast reduziert, um das Informationsgefälle des Steuerberaters zum Mandanten auszugleichen. Der Mandant braucht nur so viel vorzutragen, dass sein Vorwurf ver...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / VI. Mehrfach begründete Entscheidung

Rz. 29 Hat das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung auf "mehrere Beine" gestellt, müssen alle Gründe angegriffen werden, denn sonst ist die Berufung schlechthin unzulässig, nicht nur hinsichtlich der nicht angegriffenen Begründung.[70] "Denn ein Angriff gegen nur einen der mehreren Gründe vermag dem angefochtenen Urteil nicht die Grundlage zu entziehen, sondern stellt...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Zeugnisfähigkeit

Rz. 115 Zeuge eines Zivilrechtsstreits kann jeder sein, der nicht Partei dieses Rechtsstreits ist. Der gesetzliche Vertreter der Partei kann ebenfalls nicht Zeuge sein.[256] Also auchmehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.6 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I und II

Anders als beim Gesellschaftsvermögen gibt es beim Sonderbetriebsvermögen I und II sowohl notwendiges als auch gewillkürtes Betriebsvermögen.[1] Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellen, können von einem Einzelunternehmer als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen berücksichtigt werden, wenn sie objektiv geeignet und vom...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.3.2 Sondervergütungen bei mittelbarer Beteiligung

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sieht vor, dass der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleichsteht; er ist als Mitunternehmer des Betriebs der Gesellschaft anzusehen, an der er mittelbar beteiligt ist, wenn er und die Personengesellschaften, die seine Beteiligung vermitteln, jeweil...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 1.1 Wohnungseigentümer

Stimmberechtigt ist grundsätzlich jeder im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Wohnungseigentümer. Hierbei kann es sich insbesondere handeln um eine natürliche Personen, Bruchteilsgemeinschaft (bei namentlicher Benennung der Miteigentümer), Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaft (OHG, KG, KGaA), juristische Peron (u. a. AG, GmbH, Verein), Wohnungseigentümergemeins...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / III. Substantiierungslast in besonderen Fällen

Rz. 61 In welchem Umfang die Rspr. zur Rechtsfortbildung aufgerufen ist, wird immer streitig bleiben. Einigkeit besteht darüber, dass Rechtsfortbildung nicht allein durch den Gesetzgeber erfolgen kann; Einigkeit besteht aber auch insoweit, dass die Rechtsfortbildung durch die Rspr. nicht in die Kompetenz des Gesetzgebers eingreifen darf. Die unauffälligste Art der Rechtsfortb...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 8. Haftung nach dem Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen

Rz. 302 § 1 Abs. 1 BauFordSiG verpflichtet den Empfänger von Baugeld, dieses zur Befriedigung von Bauhandwerkern zu verwenden. Baugeld ist nach § 1 Abs. 3 BauFordSiG solches, das nicht dem Eigenkapital des Bauherrn entstammt, sondern mit immobiliarrechtlich gesicherten Darlehen aufgenommen und zur Begleichung der Baukosten gedacht ist. Die gesetzliche Regelung, wonach Baugeld ...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / V. Bestreiten mit Nichtwissen

Rz. 34 Behauptungen des Gegners über Tatsachen, "die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind", darf sie mit Nichtwissen bestreiten, § 138 Abs. 4 ZPO. Sie wird also nicht gezwungen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen zu behaupten, das Vorbringen des Gegners sei falsch, sondern kann sich generell auf ein Bestreiten mit Nichtwisse...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Erstattung der Übernachtungskosten an den Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Übernachtung, wenn der Arbeitnehmer auf seine Veranlassung hin eine Geschäftsreise unternimmt. Das gilt auch für GmbH-Gesellschafter, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind. Der Arbeitgeber kann die Kosten unmittelbar übernehmen oder dem Arbeitnehmer erstatten. Legt der Arbeitnehmer keine Kostenbelege vor, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer d...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Der Arbeitgeber kann die Kosten der Überna...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme der Arbeitneh...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 1 Gründungsphase

Die Gründung einer GmbH gliedert sich in 3 Phasen: die Vorgründungsgesellschaft, die Vorgesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.[1] 1.1 Vorgesellschaft Während zivilrechtlich im Stadium vor der Eintragung noch keine rechtsfähige GmbH gegeben ist, gibt es steuerlich eine Besonderheit. Wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen, wirkt dies zurück auf den Ta...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 3 Liquidation

Soll eine GmbH beendigt werden, gliedert sich dies in 3 Schritte: Die Auflösung, als formeller Akt. Dieser besteht i. d. R. aus einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, welche die Auflösung der GmbH beschließt. Daran schließt sich die Phase der Liquidation an, in welcher der Liquidator die GmbH abwickelt, also insbesondere die laufenden Geschäfte der GmbH beendet, Forder...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.1 Grundlagen

Die GmbH und ihre Gesellschafter sind jeweils selbstständige Rechts- und Steuersubjekte. Damit sind diese in der Lage, zivilrechtlich wirksame, eigenständige schuldrechtliche Verträge miteinander zu schließen. Gleichzeitig besteht zwischen ihnen auch ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis. Daraus entspringt ein gewisses Spannungsverhältnis, das steuerrechtlich relevant werd...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung

Zusammenfassung Überblick Die Besteuerung einer GmbH bringt eine Reihe von Besonderheiten mit sich. Werden diese nicht oder nicht rechtzeitig beachtet, sind oftmals steuerlich nachteilige Folgen nicht mehr zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), durch welchen ein vorhergehender Betriebsausgabenabzug im Rahmen der steuerlich...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5 Private Kfz-Nutzung

Ein nahezu bei jeder GmbH gegebener Sachverhalt ist die private (Mit-)Nutzung eines im Betriebsvermögen der GmbH befindlichen Pkw durch einen Gesellschafter bzw. den Gesellschafter-Geschäftsführer. Der daraus dem Nutzenden entstehende Vorteil kann steuerrechtlich als sog. geldwerter Vorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu berücksichtigen sein. 2.5.1 Sachl...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4 Anstellungsvertrag des Geschäftsführers

Wohl bei jeder GmbH wird mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Anstellungsvertrag abgeschlossen werden. Die steuerliche Anerkennung der vertraglichen Vereinbarungen ist damit sicherlich ein Schwerpunkt in der laufenden Besteuerung der GmbH. Jedoch kann im Rahmen dieses Beitrags nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden. Es werden lediglich die Grundsätze und einige...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 1.1 Vorgesellschaft

Während zivilrechtlich im Stadium vor der Eintragung noch keine rechtsfähige GmbH gegeben ist, gibt es steuerlich eine Besonderheit. Wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen, wirkt dies zurück auf den Tag des Abschlusses des notariellen Gesellschaftsvertrags – die sog. Identitätstheorie. Bereits ab diesem Zeitpunkt beginnt die Körperschaftsteuer-, die Gewerbesteuer- ...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2 Laufender Betrieb

Nachfolgend werden einzelne Punkte aus dem "laufenden Betrieb" einer GmbH dargestellt, welche steuerlich eine besondere Bewandtnis haben. Nicht erläutert wird die Gewinnermittlung bzw. die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens im Allgemeinen. 2.1 Buchführungspflicht Für eine GmbH besteht Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.[1] Damit ergibt sich auch steuerlich eine Buc...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 1.2 Gründungskosten

Zwar fallen die Kosten für die Gründung einer GmbH zwangsläufig an, jedoch sind diese dennoch dem Grunde nach Aufwendungen der Gründungsgesellschafter. Übernimmt die GmbH diese Aufwendungen, liegt grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor.[1] Es ist allerdings zivilrechtlich möglich, den zu tragenden Aufwand der GmbH aufzubürden. Dazu ist jedoch eine entsprec...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.1 Buchführungspflicht

Für eine GmbH besteht Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.[1] Damit ergibt sich auch steuerlich eine Buchführungspflicht[2], welcher der Geschäftsführer einer GmbH nachkommen muss.[3] Diese Buchführungspflicht besteht auch für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die sog. Mini- oder 1-Euro-GmbH. Auch wenn es sich in der Praxis dabei oftmals um Kleinstbetriebe ...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 3.1 Fortbestehende steuerliche Pflichten

Erst mit Abschluss der Liquidation der GmbH und deren Erlöschen enden auch die steuerlichen Pflichten, die durch den Liquidator zu erfüllen sind. In erster Linie ist damit weiterhin eine Gewinnermittlung vorzunehmen und es sind auch grundsätzlich weiterhin Steuererklärungen einzureichen. Auf den Tag des Beginns der Auflösung der GmbH ist eine Liquidationseröffnungsbilanz zu e...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 3.2 Besonderes Besteuerungsverfahren

Das Steuerrecht sieht für die Abwicklungsphase einer GmbH ein in § 11 KStG geregeltes besonderes Besteuerungsverfahren vor. Kern dieser Regelung ist, dass der im gesamten Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn der Besteuerung unterworfen werden muss. Dadurch ist gewährleistet, dass alle im Betriebsvermögen ruhenden Gewinne – die stillen Reserven – besteuert werden. Um hierbei zum...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.2 Wirtschaftsjahr

Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer, weshalb sich die Steuerlast für ein Kalenderjahr ermittelt.[1] Da eine GmbH aber buchführungspflichtig ist, wird auch für die Besteuerung auf das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft abgestellt.[2] Bei einer GmbH mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs maßgebend, das im jeweiligen K...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung einer GmbH bringt eine Reihe von Besonderheiten mit sich. Werden diese nicht oder nicht rechtzeitig beachtet, sind oftmals steuerlich nachteilige Folgen nicht mehr zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), durch welchen ein vorhergehender Betriebsausgabenabzug im Rahmen der steuerlichen Einkommenser...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.4 Definition der vGA

Die Definition einer vGA wird aus der ständigen Rechtsprechung, insbesondere der des BFH, abgeleitet. Danach sind erforderlich: Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, welche sich auf das Ergebnis der GmbH ausgewirkt hat, jedoch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und die in keinem Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht. Zudem muss...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.4 Tantieme

Grundsätzlich können Gewinntantiemen als Vergütungsbestandteil steuerlich anerkannt werden. Für umsatzabhängige Tantiemen hat dies der BFH auf Ausnahmefälle beschränkt.[1] Die Vereinbarung muss so klar gefasst sein, dass die Tantieme nur noch durch rechnerische Schritte zu ermitteln ist. Auch sollte eine klare Definition der Bemessungsgrundlagen erfolgen, z. B. was gilt als J...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.5 Wirkung der vGA

Das sog. Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ersetzt die bei einer GmbH nicht anwendbare Norm des § 12 EStG, mit welcher Kosten der privaten Lebensführung bei einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen werden. Diese Korrekturfunktion wird (in Teilen) durch die vGA übernommen. Schwerpunkt für die Kor...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.2 Angemessenheit der Bezüge

Dieser Bereich und auch die Rechtsprechung dazu sind sehr umfassend. Für die Angemessenheit ist danach insbesondere auf folgende wesentliche Elemente abzustellen: Art und Umfang der Tätigkeit, also Geschäftsbranche und Größe des Unternehmens anhand der Umsatzhöhe und Mitarbeiterzahl, Ertragsaussichten der Gesellschaft, Verhältnis des Gehalts zum Gesamtgewinn und zur Kapitalverz...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.3 Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Hingegen sind Geschäftsvorfälle, die auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruhen, ohne Einfluss auf die Höhe des steuerlichen Einkommens. Dies sind insbesondere: Kapitaleinlage bei Gründung der GmbH, Kapitalerhöhung bzw. Nachschüsse, verdeckte Einlagen, Kapitalrückzahlungen, Gewinnverteilung (Ausschüttung), Auskehrungen bei Liquidation, Gewinnabführung bei Organschaft, Verlustaus...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer dagegen den betrieblichen Pkw für seine privaten Zwecke ohne eine entsprechende Vereinbarung mit der Gesellschaft, liegt regelmäßig eine vGA vor. Eine unbefugte private Nutzung hat keinen Lohncharakter. Die erfolgte Nutzung führt damit i. H. ihres Werts zu einer (verdeckten) Gewinnausschüttung an den nutzenden Gesellschafter.mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gilt als das Damoklesschwert schlechthin. Dabei handelt es sich um eine Korrekturmöglichkeit für steuerlich nicht zu berücksichtigende Aufwendungen. 2.3.1 Grundlagen Die GmbH und ihre Gesellschafter sind jeweils selbstständige Rechts- und Steuersubjekte. Damit sind diese in der Lage, zivilrechtlich wirksame, eigenständige schuldrechtliche...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.2 Schuldrechtliche Vorgänge

Zu den grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen gehören z. B. ein: Anstellungsvertrag des Geschäftsführers, Darlehensvertrag, Miet- oder Pachtvertrag, Kaufvertrag. Die sich daraus ergebenden Aufwendungen oder Erträge sind dem Grunde nach auch steuerlich als Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen zu werten.mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.1 Grundsätze

Die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dies sind insbesondere: das Fest- bzw. Grundgehalt, ein Weihnachtsgeld (13. Monatsgehalt) bzw. Urlaubsgeld, variable Bestandteile, wie z. B. Tantiemen, eine Altersversorgung (Pensionszusage), Sachbezüge, z. B. die private Pkw-Nutzung. Die Finanzverwaltung[1] prüft die Ges...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5.1 Sachlohn

Ein lohnsteuerlich erheblicher geldwerter Vorteil und damit Sachlohn liegt vor, wenn die private Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vertragswidrig erfolgt, sondern sich auf eine im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassene Nutzungsmöglichkeit stützt. Gefordert wird eine fremdübliche Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung, in der festgelegt wird, dass di...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5.3 Grenzfälle

Erfolgt trotz Verbots eine stetige private Nutzung – sog. nachhaltige vertragswidrige private Nutzung, liegt der Schluss nahe, dass das Nutzungsverbot nicht ernstlich gewollt, sondern nur rein formal vereinbart worden ist.[1] Dies hätte zur Folge, dass keine vGA, sondern nach den Gesamtumständen des Einzelfalls ggf. auch eine mündliche oder konkludent getroffene Nutzungsvere...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.3 Überstundenvergütungen und Zuschläge

Zuschläge zum Arbeitslohn eines Gesellschafter-Geschäftsführers wegen geleisteter Überstunden oder Arbeitszeiten bei Nacht bzw. an Sonn- und Feiertagen sind i. d. R. unüblich und als vGA anzusehen. Ein Geschäftsführer schuldet seine gesamte Arbeitskraft, weshalb auch vom BFH hier ein strenger Maßstab angelegt wird.[1] Dies gilt insbesondere, wenn der Geschäftsführer auch ein...mehr