Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegenstand.

Rn 19 Mit der zweiten Regelungsalternative werden nunmehr auch sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen bilden, dem Pfändungsschutz unterstellt. Dieser auf die sonstigen Einkünfte ausgeweitete Pfändungsschutz bildet eine Auffangregelung, die Lücken im Pfändungsschutz schließen soll. Der Oberbegriff der Einkünfte (Rn 3) umfasst die eigenständig erwirtschafteten Einkünfte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fehlgeschlagene Veräußerung

Rn. 659 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Veräußerungskosten setzen ein verwirklichtes Veräußerungsgeschäft voraus (FG Münster v 07.11.1994, 13 K 3775/92 E, EFG 1995, 424). § 16 EStG legt das von seinem Wortlaut her nicht zwingend nahe, "bei der Veräußerung" bezieht sich auf einen Prozess, der auch fehlschlagen kann. Einen Gewinn, insb einen Veräußerungserlös, gibt es aber nur, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm stellt im Kontext des § 94 den Katalog der Handelssachen auf, der im Wesentlichen die Rechtsstreitigkeiten enthält, die eine Anrufung der KfH durch eine der Parteien ermöglichen. Nicht möglich ist, jenseits der gesetzlichen Zuweisung die Zuständigkeit der KfH zu prorogieren (§ 94 Rn 2a); nur umgekehrt können die Parteien (wegen § 98 III) von einer gegebenen Mög...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Die Bereichsausnahme beruht auf der Erwägung, dass Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht auf dem Austausch von Leistungen, sondern auf die Begründung von mitgliedschaftsrechtlichen und/oder organisationsrechtlichen Strukturen zielen, für deren Kontrolle die §§ 305 ff nicht passen (BGH NJW 95, 192). Deshalb gilt die Bereichsausnahme für alle Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Befreiungsmöglichkeiten von der Aufstellung des Konzern­lageberichts

Tz. 22 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung in Deutschland ist in den §§ 290–293 HGB geregelt. Dies ist unabhängig davon, ob der Konzernabschluss und -lagebericht unter den Bedingungen des § 315e HGB aufgestellt wird. Folglich richtet sich die Befreiung von der Aufstellung des Konzernabschlusses und -lageberichts nach den handelsrechtlichen Vorsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Personenmehrheit.

Rn 83 Auf Vermieterseite kann – im Ergebnis, nicht rechtlich – eine Personenmehrheit stehen, bspw eine Innen-GbR, die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741), die Güter- (§ 1415) und die Erbengemeinschaft (§ 2032). Eine solche Personenmehrheit ist nach hM aber nicht rechtsfähig (BGH DNotZ 18, 52 [BGH 30.06.2017 - V ZR 232/16] Rz 8 zur Erbengemeinschaft). Etwa ein von einem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gestaltungsalternativen und -ergänzungen.

Rn 3 Statt der Testamentsvollstreckung oder neben ihr kann der Erblasser seinen Willen auch durch die Erteilung einer Vollmacht über den Tod hinaus verwirklichen (dazu Weidlich ZEV 16, 57). Nach hM wird eine solche Vollmacht durch die Testamentsvollstreckung nicht berührt (zuletzt BGH ErbR 23, 38 [BGH 14.09.2022 - IV ZB 34/21] Tz 24 ff; Staud/Schilken § 168 Rz 32 mwN; differ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kreis der gesicherten Forderungen.

Rn 9 Der Sicherungsvertrag kann vorsehen, dass die Grundschuld nur der Sicherung eines bestimmten Kredits dient (›enge Zweckerklärung‹), aber auch, dass die Grundschuld mit ihren Nebenleistungen der Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner dient (›weite Zweckerklärung‹),. Dies wird von der Rspr nicht beanstandet (BGH NJW 87, 94...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundsatz der Selbstorganschaft.

Rn 3 Die Regeln zur Geschäftsführung werden geprägt vom Grundsatz der Selbstorganschaft. Dieser Grundsatz, welcher im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften für alle Personengesellschaften gilt, besagt, dass die Geschäftsführung und die organschaftliche Vertretung zwingend den Gesellschaftern vorbehalten ist (BGH WM 01, 1056; WM 94, 237, 238; aA Erman/Westermann § 709 Rz 3)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Begünstigte Veräußerungsobjekte (§ 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die §§ 6b und 6c EStG gehen übereinstimmend von der Fallgestaltung aus, dass der StPfl Anlagegüter veräußert und anschließend andere Anlagegüter erwirbt. Dabei werden nicht beliebige Anlagegüter als Veräußerungs- und Erwerbsobjekte in die Begünstigung einbezogen. Vielmehr wird der Kreis der im Fall der Veräußerung und des Erwerbs begünstigte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kostenfestsetzung au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 655 BGB – Herabsetzung des Maklerlohns.

Gesetzestext 1Ist für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrags oder für die Vermittlung eines solchen Vertrags ein unverhältnismäßig hoher Maklerlohn vereinbart worden, so kann er auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2Nach der Entrichtung des Lohnes ist die Herabsetzung ausgeschlossen. Rn 1 Nach der Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinsame Grundlagenirrtümer.

Rn 39 Solche Irrtümer sind o bei Rn 34 ff in Gestalt der Erwartung des Fortbestehens einer Ehe begegnet, doch kommen sie auch in anderen Zusammenhängen in Betracht, etwa bei der übereinstimmenden Vorstellung der Parteien bei Vertragsschluss über die Nicht-Preisbindung einer Wohnung (BGH NJW 10, 1663) oder über die Solvenz der verkauften GmbH (BGH WM 18, 2090 Rz 44). Dabei ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aac) Verfügungsmacht

Rn. 53 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Unternehmen bzw der Unternehmer muss eine hinreichende, tatsächliche eigene Verfügungsmacht über die genutzte Einrichtung haben, wobei nicht erforderlich ist, dass die Einrichtung dem Unternehmen gehört (BFH BStBl II 1974, 327). Vorausgesetzt wird aber eine Rechtsposition, die ohne eigene Mitwirkung nicht ohne weiteres entzogen oder verä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit.

Rn 7 Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit ist zwar unter Berücksichtigung der im Handelsrecht entwickelten Grundsätze zu definieren – ist jedoch weiter als dieser (vgl BRHP/Schmidt-Räntsch § 13 Rz 5). Ein Gewerbe liegt danach vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbst ständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und sich diese nach außen hin mani...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz.

Rn 39 Die Insolvenzverschleppung durch vertretungsberechtigte Organe von Gesellschaften oder Vereinen ist spezialgesetzlich geregelt, zB in §§ 42 II BGB, 15a InsO, ggf iVm § 823 II (§ 823 Rn 241). Daneben spielt § 826 praktisch kaum eine Rolle (s nur BGHZ 75, 96, 114; 96, 231, 235 ff; Rostock NJOZ 06, 2767, 2777 f; Gehrlein WM 21, 1, 6; Ausn: BGHZ 108, 134, 141 ff, krit dazu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutachten.

Rn 36 Der zweite Weg zum Nachweis der erforderlichen Kosten führt über Sachverständigengutachten (Abrechnung auf Gutachtenbasis). Begehrt der Geschädigte den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es im Allgemeinen, den Schaden auf der Grundlage eines solchen Sachverständigengutachtens zu berechnen, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen l...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1455 BGB – Verwaltungshandlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten.

Gesetzestext Jeder Ehegatte kann ohne Mitwirkung des anderen Ehegattenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dac) Darbietung

Rn. 118 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine Darbietung ist jede unterhaltende Präsentation einer Tätigkeit, mithin ein Vorführen, Zeigen, oder auch ein Zu-Gehör-Bringen. Von der FinVerw werden beispielhaft aufgeführt (BMF BStBl I 2010, 1350 Tz 17): Ausstellungen, Konzerte, Theateraufführungen, Shows, Turniere oder Wettkämpfe. Eine Personenidentität zwischen dem Ausübendem und dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Normzweck.

Rn 5 Die Regelung des § 1, wie sie unverändert seit 1900 besteht, enthält nur eine konkrete Aussage über den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen. Damit setzt diese Norm den Begriff der Rechtsfähigkeit (s.u. Rn 7) als solchen und das gesamte System der Rechtssubjekte voraus. Nach der Systematik des Privatrechts sind Zurechungssubjekte für Rechte und Pflichten immer nur en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 4 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung. In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der Scheidung ist ferner erforderlich, dass das Rentenstammrecht gesichert ist. Des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Köln 28.06.2016 - 8 K 92/13]),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine (entsprechende) Anwendung von § 727.

Rn 4 Die Vorschrift ist weder direkt noch analog anwendbar, wenn an die Stelle der alten Partei keine neue in deren Rechtsstellung eintritt, also kein Fall von Sukzession, sondern zT immer noch Identität vorliegt. Vielmehr muss hier idR die Parteibezeichnung geändert oder berichtigt werden. In die Klausel ist ein klarstellender Vermerk aufzunehmen, wenn der wirkliche Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassung.

Rn 4 Weiter ist die Zulassung zur Anwaltschaft notwendig, mit der die Postulationsfähigkeit beginnt (§ 12 IV BRAO; BGH NJW 92, 2706 [BGH 30.06.1992 - VI ZB 15/92]). Diese endet mit dem Erlöschen der Zulassung (§ 13 BRAO) oder mit der Rücknahme oder dem Widerruf der Zulassung (§ 14 BRAO). Prozesshandlungen, die der Anwalt nach dem Verlust seiner Zulassung vornimmt, sind unwir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rn 2 § 623 gilt für: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung, für ordentliche und außerordentliche, ferner für Änderungskündigung und das ihr zugrunde liegende Änderungsangebot (BAG NZA 19, 1143 [BAG 21.05.2019 - 2 AZR 26/19]; 17, 499 [BAG 26.01.2017 - 2 AZR 68/16]; 12, 628 [BAG 29.09.2011 - 2 AZR 523/10]), die Lossagung des ArbN gem § 12 KSchG (ErfK/Müller-Glöge § 623 Rz 3b)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungshinweise

Rz. 539 [Autor/Stand] Gegenstand des § 7 Abs. 6 ErbStG ist die Gewinnbeteiligung, die jedem Gesellschafter aufgrund seiner Mitgliedschaft aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft zusteht (s. Rz. 531).[2] Hierbei kann es sich auch – anders als bei § 7 Abs. 5 ErbStG (s. Rz. 505) – um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handeln.[3] Maßgebend im Verhältnis der Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 99 Unter Beweisvereitelung wird ein Verhalten verstanden, durch das eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert, oder indem sie zumindest fahrlässig die Aufklärung eines bereits eingetretenen Schadensereignisses unterlässt, um dad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1197 BGB – Abweichungen von der Fremdgrundschuld.

Gesetzestext (1) Ist der Eigentümer der Gläubiger, so kann er nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben. (2) Zinsen gebühren dem Eigentümer nur, wenn das Grundstück auf Antrag eines anderen zum Zwecke der Zwangsverwaltung in Beschlag genommen ist, und nur für die Dauer der Zwangsverwaltung. Rn 1 § 1197 knüpft an die formale Rechtsstellung als Eige...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 66 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das Anwendungsgebiet des IFRS 2 erstreckt sich auf alle Transaktionen, bei denen Eigenkapitalinstrumente – wie Aktien, GmbH-Anteile oder Optionen auf Anteile des bilanzierenden Unternehmens – als Gegenleistung für zu erwerbende Güter und Dienstleistungen eingesetzt werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk des Standards auf der anteilsbasierten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert um ausbildungsbedingten A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16 Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 20). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Absage einer Gesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 2.5 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der GmbH stellen die Geschäftsführer den Jahresabschluss auf.[1] Die Feststellung obliegt grundsätzlich der Gesellschafterversammlung.[2] Die Gesellschafter beschließen mit einfacher Mehrheit.[3] Das Feststellungsrecht der Gesellschafterversammlung ist nachgiebigen Rechts.[4] Das Recht auf Feststellung kann z. B. auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss übertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Gesells... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer Wohnungseigentümer ist. Bei Gesellschaften wie der AG oder GmbH sind es nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst. Bei der GbR gilt nichts anderes, wenn diese eine "Außen-GbR" ist. Dies ist der Fall, wenn die GbR selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, weil sie nach dem gemeinsamen Willen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2.2.4 Verantwortung für den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht

Dieser Abschnitt im Bestätigungsvermerk beschreibt die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht.[1] Praxis-Beispiel Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer N.N. und Z.Z. der ...GmbH) sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.3 Nießbrauch und Treuhand

Rz. 149 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1030 Abs. 1 BGB kann ein Nießbrauch an (mittelbar bzw. unmittelbar nutzungsfähigen) Rechten bestellt werden. Allerdings kommen dazu gem. § 1069 Abs. 2 BGB nur solche Rechte in Betracht, die übertragbar sind. Ein Gesellschaftsanteil, ob an einer OHG, KG oder GmbH bzw. AG, kann mit einem Nießbrauch belastet werden. Aufgrund der Unübert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.2 Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft

Rz. 179 Zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft bzw. -gemeinschaft (für den Fall einer Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vgl. Rz. 264) gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft (vgl. Rz. 185 f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Gewerblichkeit

Rz. 161 Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung kumulativ vor, ist die Vermietung oder Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch das Besitzunternehmen keine (bloße) Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen betreibt somit auch einen Gewerbebetrieb. Als weitere Folge der Betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 70 Neben der sachlichen Verflechtung ist eine personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung zwingend erforderlich. Eine solche liegt vor, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft von einem einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen getragen werden.[1] Eine entsprechen...mehr