Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / (c) Finanzierungsstruktur

Rz. 52 Oftmals entscheidend für den Ertrag einer Immobilie ist ihre Finanzierung. Der Testamentsvollstrecker hat also zu prüfen, wie das Zinsentwicklungsrisiko angestiegen ist und welche Maßnahmen zur Sicherung eines niedrigen Zinsniveaus flankierend eingesetzt werden können. Hier bieten sich Forward-Darlehen,[30] Vereinbarung eines neuen Festzinssatzes für einen zukünftigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 92 Neben der einfachen Nachfolgeklausel, bei der alle Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten unmittelbar im Wege einer Sondererbfolge in die Gesellschaftsbeteiligung des verstorbenen Gesellschafters einrücken[141] und die erbschaftsteuerlich im Falle des Verbleibens der nachrückenden Erben in der Gesellschaft unproblematisch ist,[142] ist in der Praxis sehr häufig die (erbr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / aa) Definition

Rz. 102 In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung findet man einen Zugang über die Beschreibung von Charakteristika im Private Wealth Management. In Anlehnung an Schaubach[63] geht es beim Privatkunden um seine sämtlichen materiellen und immateriellen Vermögenswerte, aus denen der Vermögensinhaber materiellen und immateriellen Nutzen ziehen kann. Als Overheadaufgabe kommt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gestaltungsalternativen... / C. Stiftung als Alternative zur Testamentsvollstreckung

Rz. 23 Nach herkömmlichem Verständnis werden Stiftungen mit reiner Gemeinnützigkeit assoziiert. Neben der Testamentsvollstreckung kommt jedoch auch in besonderen Fällen die Stiftung als Instrument zur Nachfolgegestaltung bei mittelständischen Unternehmen in Betracht.[32] Praxisgestaltungen für Stiftungsgestaltungen im Unternehmensbereich gibt es einige. Exemplarisch sei auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.3 Persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 313 Persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA sind nach § 278 Abs. 1 AktG Gesellschafter, die gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haften. Abzustellen ist auf die aktienrechtliche Stellung des Gesellschafters. Gesellschafter i. d. S. kann neben einer natürlichen Person auch eine Kapitalgesellschaft[1] oder eine GmbH & Co. KG sein.[2] Gleiches gilt für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.2 Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung (oder eine Steuerhehlerei) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] Praktisch erfasst werden damit Geschäftsführer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. "Echte Testamentsvollstreckerlösung"

Rz. 15 Es handelt sich um einen rein erbrechtlichen Lösungsansatz. Das Handelsgeschäft wird vom Testamentsvollstrecker als Sondervermögen verwaltet. Für neu begründete Geschäftsverbindlichkeiten haftet nur der Nachlass.[11] Der Erbe wird als Inhaber ins Handelsregister eingetragen (§§ 31 Abs. 1, 29 HGB), daneben wird jedoch zur Sicherung des Handelsverkehrs in Analogie zu § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.6 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 171 Gewinnanteile des stillen Gesellschafters werden hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns tatsächlich abgesetzt worden sind. Eine derartige Absetzung liegt auch dann vor, wenn für Gewinnanteile, die nach Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses zu zahlen sind, eine entsprechende Rückstellung gebildet wird.[1] Die Hinzurechnung erfolgt grundsätzlich ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen: Betriebsverpachtung als schädliche gewerbliche Tätigkeit – Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Sachverhalt Die Klägerin betrieb bis Ende 1987 ein Autohaus in Rechtsform einer KG, an d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigter Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.9 Abs. 2 und Abs. 4 UStAE. Die Finanzverwaltung nimmt 2 Änderungen im UStAE im Zusammenhang mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von gemeinnützigen Einrichtungen vor: Die Finanzverwaltung hatte bisher die Auffassung vertreten, dass von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben eingeschaltete Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Anrechnungspflichtige Versorgungsbezüge

Rz. 5 Der besondere Versorgungsfreibetrag für den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner und für Kinder ist um den Kapitalwert der nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Versorgungsbezüge zu kürzen.[1] Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören nach R E 17 Abs. 1 ErbStR 2019[2] insbesondere Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamten aufgrund der Bea...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz Ein Gewinnabführungsvertrag erfordert, dass die darin begründete Verpflichtung zur Abführung des Gewinns auch tatsächlich innerhalb angemessener Zeit durchgeführt wird. Sachverhalt Zwischen der A-GmbH und deren Alleingesellschafter A wurde im Jahr 2002 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag entsprach den formellen Anforderungen. Im Rahmen einer Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / III. Abgrenzungsprobleme am Beispiel des Eintritts in einen Mietkaufvertrag

Neben den geschilderten Konstellationen gibt es auch Leasing-/Mietkauf-Konstellationen, in denen auf den ersten Blick möglicherweise gar nicht ersichtlich ist, dass sich die Abgrenzungsfrage Lieferung vs. sonstige Leistung stellt. Dies soll das nachfolgende Beispiel veranschaulichen. Beispiel 5: Die X-GmbH veräußerte im Jahr 2020 diverse Güter des Anlagevermögens im Rahmen vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG geäußert. Ursächlich dafür waren die Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Dies wird in der Praxis insbesondere für Grundstücks- bzw. Wohnungsunternehmen relevant sein, doch z. B. auch eine GmbH mit fast ausschließlicher Grundstücksverwaltung k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Anmeldung einer GmbH-Auflösung für die Zukunft

Zusammenfassung Die Anmeldung der Eintragung einer GmbH-Auflösung im Handelsregister ist unzulässig, wenn die Auflösung erst für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt beschlossen worden ist. Sachverhalt Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH beschloss im Mai 2021 die Auflösung der GmbH mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021. Zugleich beschloss er sein Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abfindung bei Ausscheiden aus der gemeinnützigen GmbH

Zusammenfassung Bei einer gGmbH ist es zulässig, wenn die Abfindung beim Ausscheiden (nur) dem Nennbetrag der Anteile entspricht. Sachverhalt Im Fall des OLG Hamm ging es um die Abfindung eines aus einer gemeinnützigen GmbH (kurz: gGmbH) ausscheidenden Gesellschafters. An einer gGmbH waren mehrere Gesellschafter, unter anderem eine zwischenzeitlich insolvente GmbH beteiligt. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausschluss der Binnenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Im Einzelfall kann ein GmbH-Geschäftsführer von der Haftung gegenüber der Gesellschaft aufgrund eines stillschweigenden Einverständnisses der Gesellschafter befreit sein. Sachverhalt Eine UG & Co. KG (Gesellschaft) nahm den früheren Geschäftsführer der Komplementärin wegen von ihm veranlassten Zahlungen auf Schadensersatz in Anspruch. Der Geschäftsführer hatte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prüfung der (materiellen) Richtigkeit von Tatsachen durch Registergerichte

Zusammenfassung Die bei begründeten Bedenken vom Registergericht vorzunehmende Prüfung der (materiellen) Richtigkeit von mitgeteilten Tatsachen erfasst auch die Auslegung von Gesellschaftsverträgen. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die GmbH hatte – nach Veränderungen im Gesellschafterbestand – zwei Gesellschafter mit einer Betei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2020:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2021:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 1.1 Erklärungspflicht

Die jährliche Körperschaftsteuererklärung ist von den in § 1 Abs. 1 KStG und § 2 KStG genannten Körperschaften abzugeben. Dies sind insbesondere die GmbH, AG und Genossenschaften sowie Vereine, die mit ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerpflichtig sind. Doch auch eine Limited ist von der Abgabepflicht betroffen, wenn sie ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 1.1 Erklärungspflicht

Die jährliche Körperschaftsteuererklärung ist von den in § 1 Abs. 1 KStG und § 2 KStG genannten Körperschaften abzugeben. Dies sind insbesondere die GmbH, AG und Genossenschaften sowie Vereine, die mit ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerpflichtig sind. Doch auch eine Limited ist von der Abgabepflicht betroffen, wenn sie ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichten von Geschäftsführern bei der internen Unternehmensorganisation

Zusammenfassung Bei schadensgeneigter Tätigkeit des Unternehmens erfordert die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers das Vier-Augen-Prinzip. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, gewährte ihren Kunden Kredite in Form von Tankkarten. Sie begrenzte die Kredite durch Tanklimits. Diese Limits kontrollierte sie in der Vergangenheit nicht. Das führte zu Forderungsausfällen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Sicherheitsleistung

Rz. 10 Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Die Sicherheitsleistung deckt nur die Risiken ab, die sich aus der baulichen Maßnahme ergeben. Maßgebend für die Höhe der Sicherheitsleistung sind insoweit die Rückbaukosten, zusätzlich eines Sicherheitszuschlages für Preissteigerungen (Bieber, in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / II. Haftung des Steuerberaters gegenüber der GmbH

Der ein oder andere Steuerberater hat sich schon mit der nachfolgenden Konstellation auseinandersetzen müssen: Über das Vermögen einer GmbH ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter prüft, ob die Insolvenzantragstellung zu spät erfolgt ist und wer für etwaige Schäden aufgrund einer verspäteten Insolvenzantragstellung haftbar sein kann. 1. Drei denkbare ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Drei denkbare Haftungskonstellationen

Sehr schnell wird der Fokus – neben der Geschäftsführung – auf den steuerlichen Berater der GmbH gelenkt und gefragt, ob bei der steuerlichen Beratung – insbesondere im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung oder in einer Krisensituation – Fehler unterlaufen sind. Denkbar sind im Wesentlichen drei Haftungskonstellationen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Haftung wegen fehlerhafter Bilanzierung bei unerkannter Krisensituation

Fehlendes Problembewusstsein: Haftung nach Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter? Eine andere Frage ist die, ob der Steuerberater gegenüber der Geschäftsführung einer GmbH wegen bei dieser nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO eingetretener Schäden auch dann nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haftet, wenn z.B. über Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / VI. Fazit

In Krisensituationen der GmbH entwickeln sich regelmäßig erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater, der mit der Buchführung und/oder Jahresabschlusserstellung beauftragt ist. Erteilt er hier fehlerhafte Auskünfte im Hinblick auf eine etwaige Insolvenzantragsverpflichtung, bestehen erhebliche Haftungsrisiken gegenüber der GmbH bzw. gegenüber dem späteren Insolvenzverwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / I. Ausgangssituation

Haftung gegenüber dem Insolvenzverwalter: Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 26.1.2017[1] steht außer Zweifel, dass ein Steuerberater für Fehler im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung und einer Beratung anlässlich einer Insolvenzreife einer GmbH gegenüber dem Insolvenzverwalter für während der Insolvenzreife eingetretene Schäden haften kann. Haftung gegenüber der G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Weitere Besonderheiten von § 15b InsO/§ 64 GmbHG

Anfechtbarkeit/Anrechnung: Die bloße Anfechtbarkeit der betroffenen Zahlungen führt nicht zum Entfallen des Anspruchs nach § 15b InsO/§ 64 GmbHG a.F.[16]. Ist nach Anfechtung eine Zahlung zurückerstattet worden, ist diese allerdings auf den Anspruch gem. § 15b InsO/§ 64 GmbHG a.F. anzurechnen[17]. Im Detail ist die Haftung nach § 15b InsO/§ 64 GmbHG a.F. komplex. Es existiere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / a) Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Für diese Konstellation hat der BGH bereits mit Urteil vom 14.6.2012[20] entschieden, dass GF (und Gesellschafter) in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen werden können und insoweit eine Haftung des Steuerberaters gegenüber der Geschäftsführung nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Erstattungsanspruch eigener Art

Kein Schadensersatzanspruch: Die Haftung des GF nach § 15b InsO bzw. § 64 GmbHG a.F. setzt keinen Schaden der Gesellschaft voraus. Vielmehr handelt es sich um einen Erstattungsanspruch eigener Art[12] auf Erstattung jeder einzelnen masseschmälernden Zahlung. Haftungsobergrenze in § 15b Abs. 4 S. 2 InsO: Gemäß § 15b Abs. 4 S. 2 InsO wird die Ersatzpflicht nunmehr zwar beschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.3.2 Juristische Personen des Zivilrechts

Rz. 43 Juristische Personen des Zivilrechts sind z. B. eingetragene Vereine[1], Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit[2], Genossenschaften[3], GmbH[4], AG[5], KGaA[6] oder Stiftungen.[7] Rz. 44 Die Personenvereinigung zum Zweck der Gründung einer Kapitalgesellschaft, also die Gründungsgesellschaft nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags und vor der Registereintragung, ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / III. Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO

Die Geschäftsführung trifft in Krisensituationen ebenfalls ein erhebliches Haftungsrisiko. Um die sich daraus ergebenden Risiken für den mit der Feststellung des Jahresabschlusses/der Buchhaltung beauftragten Steuerberater zu verstehen, wird an dieser Stelle kurz auf das Haftungskonzept für die Geschäftsführerhaftung eingegangen. Gemäß § 15b Abs. 1 InsO dürfen u.a. Geschäftsf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 3. Haftungsmaßstab orientiert sich am Beratungsumfang

Der BGH hat in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 26.1.2017[10] klargestellt, dass es nicht "den" Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses gibt, sondern eine Differenzierung danach vorgenommen werden kann, ob eine Erstellung ohne Beurteilung/Prüfung, ob eine Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung oder ob eine umfassende Beurteilung und Prüfung geschuldet ist. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / d) Weitere Fragen bei etwaiger Inanspruchnahme des Steuerberaters

Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit der Steuerberater in einer solchen Konstellation pflichtwidrig gehandelt hat, stellen sich bei einer etwaigen Inanspruchnahme des Steuerberaters durch den GF zahlreiche weitere Fragen: Hätte die Geschäftsführung bei korrekten Hinweisen zur Insolvenzreife tatsächlich Insolvenzantrag gestellt? Hierfür besteht grundsätzlich keine Vermut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / [Ohne Titel]

Tobias Kordes, LL.M., RA/FASt[*] Befindet sich die GmbH in der Krise, tritt die Geschäftsführung regelmäßig in engen Austausch mit dem steuerlichen Berater. Wird die Insolvenzreife fehlerhaft beurteilt, bestehen erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater und die Geschäftsführung. Diese Risiken bestehen bereits dann, wenn Geschäftsführung und Steuerberater sich gar nicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Täterkreis

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sämtliche Tatbestände des § 331 sind echte Sonderdelikte, so dass nicht jedermann Täter sein kann, sondern lediglich der im jeweiligen Tatbestand explizit erwähnte Personenkreis – konkret: Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG sowie Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder vertretungsberechtigte Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / b) Vertragliche Haftungsbegrenzung gegenüber dem GF als Dritten?

In Konstellationen wie der vorliegenden stellt sich regelmäßig die Frage, ob man durch vertragliche Vereinbarungen die Haftung gegenüber dem GF als Dritten begrenzen kann. Beachten Sie: Generell besteht bei einer vollständigen Freizeichnung im Rahmen von allgemeinen Auftragsbedingungen (AGB) die Gefahr einer Intransparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) bzw. einer überraschenden Klaus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steuerberaters für Insolvenzverschleppungsschäden gem. § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO? (GmbHStB 2022, Heft 6, S. 178)

Krisensituationen der GmbH und Folgen für den Steuerberater Tobias Kordes, LL.M., RA/FASt[*] Befindet sich die GmbH in der Krise, tritt die Geschäftsführung regelmäßig in engen Austausch mit dem steuerlichen Berater. Wird die Insolvenzreife fehlerhaft beurteilt, bestehen erhebliche Haftungsrisiken für den Steuerberater und die Geschäftsführung. Diese Risiken bestehen bereits ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / d) Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe

Die Rechtsform der OHG[20] und der KG[21] stehen nur solchen Gesellschaften offen, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist – mithin muss eine Kaufmannseigenschaft gegeben sein.[22] Darüber hinaus kann durch Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister auch losgelöst von einer Kaufmannseigenschaft eine OHG respektive K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Wegen Bilanzierungsfehlers ist keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich

Eine besondere Frage stellt sich in den Konstellationen, in denen nach der bilanziellen Situation wegen eines Bilanzierungsfehlers gar keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich ist mit der Folge, dass die insolvenzrechtliche Thematik überhaupt nicht gesehen wird. Hier wird sich im späteren Regress immer die Frage stellen, wer für den Bilanzierungsfehler verantwortlich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Tz. 99 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 AK Ludewig der SG (1967), Die Vorratsinventur, Köln/Opladen. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Biener (1979), AG – KGaA – GmbH – Konzerne, Köln. Fülling (1976), Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Vorräte, Düsseldorf. Husemann (1976), Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Anlagegegenstände, 2. Aufl., Düss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / V. Abtretung von Ansprüchen des GF gegen den Steuerberater an den Insolvenzverwalter

Wie eingangs bereits dargelegt, hat sich bei den Insolvenzverwaltern teilweise die Praxis durchgesetzt, nicht den Insolvenzvertiefungsschaden der Schuldnerin gegenüber dem Steuerberater geltend zu machen, sondern aus abgetretenem Recht die (vermeintlichen) Ansprüche der Geschäftsführung gegenüber dem Steuerberater. Die wirksame Abtretung solcher Ansprüche birgt zahlreiche rec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 70 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Alle Tatbestände des § 331 werden von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikte). Eines entsprechenden Strafantrags bedarf es nicht. Rn. 71 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie unter HdR-E, HGB § 331, Rn. 50f., bereits dargelegt, stellen die in § 331 Abs. 1 geregelten Straftatbestände unterschiedliche Anforderungen an die innere Tatseite. Mit dem im Zuge ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / c) Mandatsniederlegung?

Reagiert die Geschäftsführung der GmbH bei erkannter (potentieller) Insolvenzreife nicht und ist sie auch nicht bereit, individuelle Vereinbarungen zur Haftung abzuschließen, muss in solchen Situationen eine Mandatsniederlegung in Betracht gezogen werden. Beraterhinweis Keineswegs sollte das Mandat bei erteilten Hinweisen ohne entsprechende Reaktion der Geschäftsführung einfa...mehr