Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / cc) Zwischenergebnis: Verselbständigung für steuerliche Zwecke

Insgesamt gilt zu konstatieren, dass die unternehmerisch tätige Personengesellschaft für steuerliche Zwecke bereits eine Verselbständigung erfahren hat, indem das gemeinsame Vermögen der Personengesellschaft zugerechnet wird und sodann einer Besteuerung unterliegt (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG).[77] Beachten Sie: In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die Vers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / aa) Partielle Steuersubjekteigenschaft

Für die Frage der partiellen Steuersubjekteigenschaft gilt anzumerken, dass die Personengesellschaft – im Gegensatz zur intransparenten Besteuerung juristischer Personen[68] – nicht Gegenstand einer Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist.[69] Allerdings ist sie für andere Steuerarten selbst Subjekt der Besteuerung und damit Steuerpflichtiger i.S.d. § 33 AO,[70] soweit der je...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das JStG 2008 nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. 2. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafter...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gebühr für verbindliche Auskunft bei einheitlichem Sachverhalt

Leitsatz Stellen Konzerneinheiten im Rahmen einer geplanten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung einen Antrag auf verbindliche Auskunft, ist die verbindliche Auskunft zu einem einheitlichen (einzigen) Sachverhalt beantragt und erteilt worden, für die nur eine Gebühr zu erheben ist. Sachverhalt Die E-GmbH und die F-GmbH sowie Frau G - die Kläger - beantragten beim Finanza...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Steuerberater als Beirat bei der GmbH

1.1.1 Wesentliche Inhalte Ein Beirat ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.2 Besonderheiten

Die Beiratstätigkeit ist keine Tätigkeit, die der Steuerberater "nebenbei" ausführen kann. In der Regel wird von jedem Beiratsmitglied sorgfältige und aktive Mitarbeit gefordert. Der Steuerberater muss daher ausreichend Zeit und Interesse haben, um sich den vielfältigen Aufgaben eines Beiratsmitglieds widmen zu können. Praxis-Tipp Vereinbarungen eingehend prüfen Vor der Bestel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Tätigkeit für den Insolvenzverwalter

Häufig benötigen Rechtsanwälte, die zum Insolvenzverwalter bestellt worden sind, die Mithilfe eines Steuerberaters bei der Erstellung der Insolvenzunterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse des Schuldners. War der Schuldner vor der Insolvenz Mandant des Steuerberaters, wird sich der Steuerberater u. U. dem Risiko ausgesetzt sehen, dass der Insolvenzverwalter nach Vorlage d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.2 Besonderheiten

Mit Anordnung der Nachlassverwaltung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass analog zum Insolvenzverfahren (§ 80 InsO) auf den Nachlassverwalter über (§ 1981 BGB). Allerdings bleibt der Erbe Rechtsträger des Nachlassvermögens und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassverwalter ist nicht etwa treuhänderischer Inhaber des Nachlasses, sonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Rechtlich ist die Nachlasspflegschaft eine Unterart der Pflegschaft, sodass gem. § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft Anwendung finden, soweit sich daraus nicht etwas anderes ergibt, weil es den Nachlass betrifft. Im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers gem. § 1960 BGB können die möglichen Erben (Erbprätendenten) "Beteiligte“ i. S. v. § 7...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 5 Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH werden üblicherweise im Rahmen einer Gesellschafterversammlung gefasst.[1] Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist – abgesehen von einigen Ausnahmen – ebenfalls möglich. Eine Satzungsregelung, die vorsieht, dass Beschlüsse der Gesellschafter auch außerhalb von Versammlungen schriftlich, mündlich und fernmündlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 7 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen

In einer Gesellschafterversammlung können grundsätzlich nur dann wirksame Beschlüsse gefasst werden, wenn die Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde.[1] Ferner können das Fehlen einer notwendigen notariellen Beurkundung, Sittenwidrigkeit (z. B. Beschlüsse, die dazu dienen, einem Gesellschafter zu schaden), Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Verstöße gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 2 Gesellschafterbeschlüsse einer Kommanditgesellschaft

In einer Kommanditgesellschaft (KG) ist für die Durchführung von Grundlagengeschäften (Änderung des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme neuer Gesellschafter, Wahl des Abschlussprüfers, Bestellung/Bindung/Abberufung von Liquidatoren, Auflösung der Gesellschaft u. a.) sowie von außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen (Einrichtung von Zweigniederlassungen, Aufnahme/Kündigung s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 4 Gesellschafterbeschlüsse einer Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft eigener Art (§ 1 Abs. 1 PartGG), in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Soweit im Übrigen das PartGG für die Partnerschaft nichts Abweichendes regelt, ist das Recht der GbR anzuwenden (§ 1 Abs. 4 PartGG). Im Übrigen richtet sich das Rechtsverhältnis der Partner untereinander nach dem Pa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / Zusammenfassung

Überblick Ein Gesellschafterbeschluss ist ein Beschluss der Gesellschafter bzw. Anteilsinhaber einer Personen- oder Kapitalgesellschaft über Satzungsänderungen, Gewinnverteilung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Ausschluss von Gesellschaftern, Kapitalerhöhung etc. Für welche Tatbestände Gesellschafterbeschlüsse notwendig und welche Mehrheiten jeweils erforderlich sind, ist ent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 8 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen sich mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) auseinandersetzen.[1] Es tritt – überwiegend – am 1.1.2024 in Kraft. Neuregelungen betreffen nicht nur neu zu gründende Personen(handels)gesellschaften, sondern vor allem auch bereits bestehende Personen(handels)gesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 99 Leistun... / 2.4 Untersuchung der rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe (Art. 25 Abs. 5 BTHG)

Rz. 15 Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in den Jahren 2017 und 2018 die rechtlichen Wirkungen von Art. 25a § 99 auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis zum 30.6.2018 einen Bericht über das Ergebnis der Untersuchung v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Der Erwerb von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch Anteilsübertragung und Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 2 und 3 ErbStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Lurati/Paasarge/Torwegge/Werthmann-Feldhues, Das neue GmbH-Recht, Freiburg 2009; Weinmann in ­M/W, § 3 Rz. 133 f. 8.1 Regelungsinhalt Rz. 380 Nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sind beim Ausscheiden eines Gesellschafters der gesetzliche Erwerb der GmbH-Anteile (Satz 2 leg. cit.) durch die verbleibenden Alt-Gesellschafter und die Einzieh...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 4.2 Stiftungs-GmbH

Rz. 101 Die Gestaltungspraxis setzt anstelle der Stiftung bürgerlichen Rechts auch Körperschaften als selbstständige und rechtsfähige juristische Personen zur Verwirklichung von Stiftungszwecken ein. Häufigste Erscheinungsform ist die Stiftungs-GmbH. Soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, hat sich die Abkürzung "gGmbH" etabliert (§ 4 Satz 2 GmbHG, vgl. BGH vom 28.04.20...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Besonderheit gemeinnützige GmbH

Rz. 22 Für die Bewertung der Anteile an einer gemeinnützigen GmbH ist das Ertragswertverfahren ebenfalls anwendbar. Die steuerliche Gewinnermittlung einer gemeinnützigen GmbH umfasst regelmäßig nicht den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieb. Deshalb hat die FinVerw erkannt, dass oftmals Zweifel an der Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Süß/Wachter Handbuch des internationalen GmbH-Rechts

4. Auflage 2022 2.404 Seiten, 189 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-115-5 Ob Sitzverlegung ins Ausland oder Gesellschaftsgründungen in "Steueroasen": Internationale Sachverhalte sind längst auch im Gesellschaftsrecht angekommen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeit auch deutscher Unternehmen sieht sich der Berater immer häufiger...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Genehmigung des Abschlusses durch die Anteilseigner

Tz. 11 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 In einigen Jurisdiktionen ist der Abschluss von den Anteilseignern zu genehmigen, nachdem dieser bereits veröffentlicht wurde. Hier markiert der ursprüngliche Zeitpunkt der Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung und nicht der Zeitpunkt, zu dem der Abschluss durch die Anteilseigner genehmigt wird, das Ende des Wertaufhellungszeitraums (...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.4 Beispiel

Rz. 293 Die dargestellten Beispiele zur Verbundvermögensaufstellung sind aus H E 13b.29 ErbStH entnommen und sollen der Veranschaulichung der Vorgehensweise dienen. Beispiel 1: A ist zu 100 % an der Autohaus GmbH & Co. KG beteiligt. Diese hält 100 % der Anteile an der B GmbH und 60 % der Anteile an der C AG. Die C AG ist zu 50 % an der D OHG beteiligt. Alle Gesellschaften hab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.4 Beispiele

Rz. 781 Die Systematik des § 7 Abs. 8 ErbStG und sein Anwendungsbereich sollen an den nachfolgenden Beispielsfällen deutlich gemacht werden. Beispiel 1: Mutter M und Tochter T sind zu je 50 % an der MT-GmbH beteiligt. M tätigt eine disquotale Einlage i. H. v. 200.000 EUR. Lösung: Die disquotale Einlage der M von 200.000 EUR erhöht den Wert des Geschäftsanteils der T um 100.000 ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Genehmigung des Abschlusses durch den Aufsichtsrat

Tz. 7 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Ist der Abschluss zusätzlich zu den Anteilseignern bzw. ausschließlich durch einen Aufsichtsrat zu genehmigen, endet der Wertaufhellungszeitraum zu dem Zeitpunkt, zu dem das Management den Abschluss zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigibt (IAS 10.6). Die Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts wird in IAS 10.6 durch das folgende Beispiel ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Grundfall

Rz. 301 Zur Veranschaulichung der komplexen Wirkungsweise des § 13b ErbStG soll am Abschluss ein zusammenfassendes Beispiel stehen. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Herr Albrecht ist 70 Jahre alt. Er denkt darüber nach, wie er seinen Anteil an einer GmbH an seine Tochter übertragen kann. Er besitzt 30 % an der Autohaus GmbH. Die Autohaus GmbH hat ihren Sitz in Kiel,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2. Ermittlung der 26-Mio.-EUR-Grenze

Rz. 16 Von besonderer Bedeutung ist in der Beratungspraxis, dass sich die 26-Mio.-EUR-Grenze ausschließlich auf das begünstigte Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG bezieht. Folglich kann auch auf begünstigungsfähiges Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG, dessen gemeiner Wert 26 Mio. EUR übersteigt, eine vollumfängliche Begünstigung des begünstigten Vermögens Anwendung fin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung

Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umwandlung auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensseite besteht nämlich idR das Interesse, eine an einem Umstrukturierungsvorgan...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.5 Die Konzernklausel (§ 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 Buchst. c) ErbStG)

Rz. 171 Eine Nutzungsüberlassung von Grundstücken, Grundstücksteilen, grundstücksgleichen Rechten und Bauten innerhalb eines Konzerns i. S. d. § 4h EStG führt nicht zu Verwaltungsvermögen gemäß § 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 c ErbStG. Dies gilt ebenfalls, wenn eine abhängige Konzerngesellschaft den Grundbesitz einer Enkelgesellschaft zur Nutzung überlässt. Unerheblich ist weiterhin...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.2.3 Beispiele

Rz. 442 Beispiel 1: Vater V und Tochter T sind zu 50 % an der VT-GmbH beteiligt. Mit Duldung des V erhält die T von der GmbH ein Grundstück zu einem um 100.000 EUR zu niedrigen Kaufpreis. Lösung: Es handelt sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung an T i. H. v. 100.000 EUR, daneben liegt aber keine gemischt-freigebige Zuwendung der VT-GmbH an T vor (BFH vom 30.01.2013, BStBl ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 99 Nach § 121 Nr. 4 BewG zählt zum Inlandsvermögen eine Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft, wenn der Anteilseigner mindestens zu 10 % beteiligt ist. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital zur Zeit des Todes des Erblassers oder zum Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Kapitalgesellschaft gi...mehr

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zfs 06/2022, Haftungsaussch... / 2 Aus den Gründen:

a) Die Kl. hat gegen die Bekl. Anspruch auf Zahlung von 6.670,84 EUR aus §§ 7 Abs. 1, 18 StVG, 115 VVG i.V.m. § 1 PflichtVersG, § 398 BGB … bb) Die Haftung des Bekl. zu 2) folgt aus § 18 Abs. 1 Satz 2 StVG. (1) Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVG ist in den Fällen des § 7 Abs. 1 StVG der Führer des Kraftfahrzeugs oder des Anhängers zum Schadensersatz nach den Vorschriften der §§ 8 bi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.1 Regelungsinhalt

Rz. 380 Nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sind beim Ausscheiden eines Gesellschafters der gesetzliche Erwerb der GmbH-Anteile (Satz 2 leg. cit.) durch die verbleibenden Alt-Gesellschafter und die Einziehung (Satz 3 leg. cit.) die ausdrücklich genannten Steuertatbestände beim unentgeltlichen Erwerb der GmbH-Geschäftsanteile. Rz. 381 Vorgreiflich wird auf die mit R ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Mindestbeteiligungshöhe von > 25 %

Rz. 56 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen gehalten werden, begünstigungsfähig, wenn die Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ihren Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem EU-/EWR Mitgliedstaat hat und der Erblasser oder Schenker am Nennkapital dieser Gesellschaft unmitt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Tatsächliche" Aufwandsberücksichtigung im Ausland (§ 4k Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 103 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 4k Abs 4 S 1 EStG sind Aufwendungen auch insoweit nicht als BA abziehbar, als diese auch in einem anderen Staat Berücksichtigung finden. Der offene Wortlaut lässt dabei jedwede "Berücksichtigung" im anderen Staat für Zwecke des § 4k Abs 1 S 1 EStG ausreichen. Eine Konkretisierung der Anforderungen an die Berücksichtigung lässt sich ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Gesellschaftsrechtlicher Ausgangspunkt

Rz. 383 Die Mitgliedschaft eines GmbH-Gesellschafters kann im Todesfall des Gesellschafters nur in den Fällen der Einziehung oder bei einer sehr speziellen Ausschlussklausel so enden, dass dessen GmbH-Geschäftsanteil der GmbH oder einen anderen GmbH-Gesellschafter, der nicht gleichzeitig Erbe ist, zufällt. 8.2.1 Die Einziehung Rz. 384 Die GmbH-Satzung kann (und muss) gem. § 34...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2.2 Sonstige Fälle

Rz. 388 Es obliegt dem Erfindungsreichtum von GmbH-Kautelarjuristen, sonstige der Einziehung vergleichbare Fälle zu konstruieren, in denen der GmbH-Geschäftsanteil analog den Regeln der Fortsetzungsklausel bei Personengesellschaften den anderen Gesellschaftern verbleibt. So ist auch der Fall denkbar, dass den Erben, auf die der GmbH-Geschäftsanteil des verstorbenen Gesellsch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Abfindungsansprüche auf Grund gesellschaftsvertraglicher Klauseln

Rz. 300 § 10 Abs. 10 ErbStG wurde durch das ErbStRG neu eingefügt. Die Regelung betrifft Konstellationen, in denen Personen- oder Kapitalgesellschaftsanteile zunächst auf die Erben übergegangen sind, von diesen jedoch auf Grund von gesellschaftsvertraglichen Klauseln auf andere Gesellschafter übertragen werden müssen. Bei Anteilen an Personengesellschaften dürfte dies selten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.2.5 Rechtslage ab 2016 (Buchst. a)

Rz. 143 Diese Bedenken wurden ernst genommen und führten schließlich zur Weitergeltung der Personengruppentheorie, wie der Auszug aus der Gesetzesbegründung belegt: "Die Bezugnahme allein auf den Erblasser oder Schenker blendet bisher die sog. Personengruppentheorie aus. Danach reicht es für die Beherrschung von Besitz- und Betriebsunternehmen aus, wenn an beiden Unternehmen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 9a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein stets wiederkehrender Problemkreis bei dem Haftungstatbestand nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG ist die Haftung für den nicht vom AG berücksichtigten Lohn im Fall der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch einen ArbN. Dieser bedeutende Anwendungsfall soll im Folgenden näher dargestellt werden. Nutzt ein ArbN einen dienstlichen Pkw zu priva...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Notwendige Rep... / 2 Aus den Gründen:

Im Ergebnis zu Recht ist das LG davon ausgegangen, dass die Bekl. dem Grunde nach verpflichtet ist, die unstreitig erfolgte Beschädigung der durch die von der Firma (X) im Zuge der Beseitigung des Wasserschadens beigetretenen Schäden an der Ummantelung der Rohre der Fußbodenheizung im Wohnhaus des Kl. zu regulieren. Der Anspruch folgt aus dem zwischen den Parteien unstreitig...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2.1 Die Einziehung

Rz. 384 Die GmbH-Satzung kann (und muss) gem. § 34 Abs. 1 GmbHG bestimmen, dass ein GmbH-Geschäftsanteil von der Gesellschaft eingezogen wird (sog. Amortisation). Der Geschäftsanteil ist damit erloschen. Zur Vermeidung dieser misslichen Rechtsfolge kann aber die Satzung vorsehen, dass die Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte etc.) den anderen Gesellschaftern analog § 738 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 22 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bereits nach früherer Verw-Auff sind Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des OT, wenn es darum geht, eine "Organschaftspause" zu vermeiden oder darum, eine in den Umwandlungsvorgang einbezogene Gesellschaft ab dem stlichen Übertragungsstichtag in einen Organkreis einzubinden, deutlich unproblematischer als solche auf der Ebene der OG. Die Fin-V...mehr