Fachbeiträge & Kommentare zu Grundfreibetrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Polen / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Slowakei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Schweden / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Portugal / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Kasachstan / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Frankreich / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates, die auch in einem ...mehr

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Spanien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Serbien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Norwegen / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln. Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige arbeitstäglich zwischen ausländischem Woh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, da für die Gewährung der Pauschbeträge die Aufwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Außergewöhnlichkeit der Belastung

Rz. 29 Die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Abzug; sie ergibt sich nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 EStG dann, sofern es sich um "größere" Aufwendungen handelt, die der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands nicht entstehen. Der Wortlaut der Vorschrift l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] Insoweit erfolgt eine Unterteilung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Sittliche Gründe

Rz. 39 Sittliche Gründe können die Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen dann begründen, wenn ein billig und gerecht denkender Mensch sich zur Leistung verpflichtet fühlen würde (Leistungszwang).[1] Teilweise wird eine gesellschaftliche Sanktion bei Unterlassen der Aufwandsübernahme gefordert (keine bloße Anstandspflicht), da eine allgemeine sittliche Pflicht zur Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.7 Nicht abzugsfähige Aufwendungen für Diätverpflegung

Rz. 92 Aufwendungen für Diätverpflegung sind gem. § 33 Abs. 2 S. 3 EStG generell nicht abzugsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen medizinisch indiziert sind (z. B. bei einer Gluten-Unverträglichkeit).[1] Das Abzugsverbot für Diätverpflegung des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG gilt auch für zur Behandlung einer chronischen Stoffwechselstörung ärztlich verordnete Nahrungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.1.1 Adoptionskosten

Rz. 45 Adoptionskosten sowie sämtliche hiermit im Zusammenhang stehende Kosten (Reisekosten, Vermittlungsgebühren) sind grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Kosten, da es insoweit an der Zwangsläufigkeit mangelt.[1] Unerheblich ist insoweit, ob die Kinderlosigkeit durch eine Krankheit bedingt ist, da die Adoption selbst keine Heilbehandlung dieser ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Vorteilsanrechnung (Entlastung durch Ersatzleistungen)

Rz. 19 Eine Belastung liegt dann nicht vor, wenn der Stpfl. aufgrund desselben Ereignisses, das die außergewöhnliche Belastung verursacht hat, eine Aufwandserstattung von dritter Seite erhält.[1] Voraussetzung ist allerdings eine synallagmatische Verknüpfung zwischen dem für die Kosten ursächlichen Ereignis und den erhaltenen Ersatzansprüchen wie bei Leistungen eines Versich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Berücksichtigung von Entgeltumwandlungen

Bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit, Bar- in Sachlohn umzuwandeln, wie z. B. bei der Fahrrad- oder Pkw-Überlassung, liegen Sachbezüge vor. Diese sind als Naturalleistungen unpfändbar.[1] Solche Leistungen stellen aber für den Schuldner einen geldwerten Vorteil dar. Ihre Nichtberücksichtigung bei der Bemessung des unpfändbaren Grundfreibetrags wäre im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 12 Der Begriff der Belastung ist eng verknüpft mit dem Begriff des Aufwands. Beide sind jedoch nicht gleichzusetzen. Denkbar ist z. B., dass ein Aufwand entsteht, zugleich jedoch keine Belastung vorliegt. Einschränkungen wurden in der Rspr. insbesondere bei Erlangung eines Gegenwerts (sog. Gegenwertthese), eines Vorteilsausgleichs oder bei Leistungen aus der Vermögenssph...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 6 Pfändungsgrenzen

Die Pfändungsgrenzen sind in § 850c ZPO wie folgt geregelt: seit dem 1.7.2024 ist ein gesetzlicher Grundbetrag von 1.491,75 EUR monatlich (343,31 EUR wöchentlich, 68,66 EUR täglich) pfändungsfrei.[1] Dieser Betrag ist für jede Person, der der Arbeitnehmer (Schuldner) kraft Gesetzes Unterhalt zu gewähren hat und auch tatsächlich gewährt (z. B. Ehegatten, frühere Ehegatten, Ki...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 4 Unpfändbare Bezüge

Völlig unpfändbar sind folgende in § 850a ZPO aufgeführten Bezüge: Die Hälfte des für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens. Bei den Mehrarbeitsvergütungen ist nicht nur der Zuschlag, sondern der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn zur Hälfte unpfändbar. Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (Urlaubsgelder, n...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.3.1 Unterjähriger Wechsel zulässig

Während des Kalenderjahres ist der Wechsel von der Lohnsteuerpauschalierung mit 20 % zum Lohnsteuerabzug nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder umgekehrt zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Wechsel durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist. So kann z. B. ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis – wenn der Arbe...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 76 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.2 Rspr. des BVerfG

Rz. 4 Nach der neueren Rspr. des BVerfG muss bei der Einkommensbesteuerung ein Betrag in Höhe des (sozialrechtlichen) Existenzminimums aller Familienangehöriger (Familienexistenzminimum) steuerfrei bleiben. Dies folgt unmittelbar aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1] Es ist heute allgemein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.1 Begriff des Existenzminimums

Rz. 30 Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 geht auf die Rspr. des BVerfG zurück, wonach gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde), Art. 3 GG (Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) dem Stpfl. sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 3 Die Entwicklung des bis 1995 sog. Familien- oder Kinderlastenausgleichs ist charakterisiert durch den Wechsel von einer reinen Kinderfreibetragslösung zu einem dualen System von Kinderfreibeträgen und Kindergeldgewährung, sodann dem Übergang zu einer reinen Kindergeldlösung und anschließend der Rückkehr zum dualen System: Bis 1954 wurde Kindern lediglich durch verschied...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zur Anwendung kommen konnte. Rz. 2 § 31...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 199. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes u des Kinderzuschlags, v 16.07.2015, BGBl I 2015, 1202

Rn. 219 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags u des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts vom 30.01.2015 (BT-Drucks 18/3893) umgesetzt. Zur Förderung bedürftiger Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 211. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG – FamEntlastG) v 29.11.2018, BGBl I 2018, 2210

Rn. 231 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 32 Abs 6 S 1 EStG (auch s nachstehend § 66 EStG zum Kindergeld): Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten: 2019 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) auf 2 490 EUR (insgesamt 4 980 EUR) erhöht. 2020 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil erneut um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 222. Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616 (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Rn. 242 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Folgende Änderungen des EStG treten 2021 (bzw später, s nachfolgend) in Kraft: § 32 Abs 6 S 1 EStG: Der Kinderfreibetrag wird von 3 906 EUR auf 4 194 EUR jährlich erhöht (Verdoppelung bei Zusammenveranlagung). § 32a EStG: Der Grundfreibetrag wird für den VZ 2021 von 9 408 EUR auf 9 744 EUR und für den VZ 2022 nochmal auf 9 984 EUR erhöht (jewei...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.2 Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Eine Regelung zur Ausbildungsvergütung fehlt im Einkommensteuerrecht. Da § 3 EStG nur die steuerfreien Tatbestände positiv regelt, ist die Ausbildungsvergütung damit steuerrechtlich der normalen Arbeitsvergütung gleichgestellt. Allerdings greift bei vielen Auszubildenden der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, der im Jahr 2024 bei 11.604 EUR und damit ausgeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 34. Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung vom 04.11.1977, BStBl I 77, 495

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Dieses Gesetz soll der Überwindung der bestehenden Konjunkturschwäche dienen und sowohl den Konsum als auch die private Investitionsbereitschaft der Unternehmen anregen. Zu diesem Zweck wurde bereits für den VZ 1977 der Weihnachts-Freibetrag iSd § 19 Abs 3 EStG von 100 auf 400 DM erhöht. Ab dem VZ 1978 wird ein Tariffreibetrag nach § 32 Abs 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 169. Gesetz zur Sicherung v Beschäftigung u Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) v 02.03.2009, BGBl I 2009, 416

Rn. 189 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf ein zweites Konjunkturpaket verständigt. Es hat ein Volumen von rund 50 Milliarden EUR für 2009 und 2010. Eckpunkte bei der ESt sind: § 32a Abs 1 EStG: Der Grundfreibetrag steigt 2009 um 170 auf 7 834 EUR und ab 2010 auf dann 8 004 EUR. § 39b Abs 2 S 7 Hs 2 EStG/§ 52 Abs 41 EStG: Der Eingangssteuersatz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr