Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.8 Berichts- und Auskunftspflicht

Rz. 18 Abs. 6 korrespondiert mit § 373 Abs. 2. Diese Vorschrift bestimmt, dass der Verwaltungsrat jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Geschäftsführung verlangen kann. Dem entspricht die Auskunftspflicht des Vorstands auf Verlangen des Verwaltungsrates in Abs. 6. Nach der gesetzlichen Konstruktion ist jedoch die regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung des Vorsta...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.1 Leitung und Geschäftsführung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs. 1 überträgt dem Vorstand die L...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.2 Geschäftsbericht

Rz. 6 Der in Abs. 2 bestimmte Geschäftsbericht ist jährlich vorzulegen. Das Gesetz bestimmt nicht, über welchen Zeitraum der Geschäftsbericht jeweils zu erstatten ist. Dabei dürfte es sich jedoch jeweils um das abgelaufene Kalenderjahr handeln. Das ergibt sich schon aus der für einen Geschäftsbericht typischen Übersicht über die Ergebnisse des Haushaltsjahres. Das Gesetz bes...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über die Größe und die Zusammensetzung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit. Sie beruht auf einer Änderung der Leitungsstrukturen der Behörde mit dem Ziel, die Verantwortung in der Bundesagentur für Arbeit eindeutig zu bestimmen und zugleich privatwirtschaftliche Führungsstrukturen einzuführen. Damit konnte auch der Reformprozess...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.3 Höheres Kug

Rz. 19 Abs. 2 regelt ein vorübergehend höheres Kug für alle Kug-Berechtigten. Die Abweichung ist für Kug-Bezugszeiträume möglich, die in die Zeit v. 1.6.2020 bis 31.12.2020 fallen, durch Verlängerung der Regelung bis 30.6.2022 (vgl. Rz. 29). Dies ergibt sich aus der Regelung der Berechnung der Bezugsmonate in Abs. 2 Satz 2, dem in Abs. 2 Satz 1 definierten letzten Tag des Ze...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.3 Verwaltungsaufbau der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Abs. 2 enthält einen verpflichtenden und einen fakultativen Teil für den Verwaltungsaufbau. Abs. 2 Satz 1 gibt einen 3-gliedrigen Aufbau der Arbeitsverwaltung zwingend vor. Die Gliederung spiegelt das als notwendig erachtete Ausmaß der Zentralisierung der Behördenhierarchie. Einerseits wird seit Jahren die Erforderlichkeit einer ortsnahen, möglichst weisungsfreien Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Aufsicht für den Bereich der Arbeitsförderung, soweit das SGB III reicht. Sie überträgt die Aufsicht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Rz. 2a Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1). Die Aufsicht reicht nicht über das SGB III hinaus. Soweit die Bundesagentur für Arbeit auch Leistungsträg...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 eingefügt. Sie entspricht im Wesentlichen dem früheren § 398 . Rz. 2 Die Einrichtung einer Innenrevision in der Arbeitsverwaltung wurde mit dem AFRG zum 1.4.1997 im Arbeitsförderungsgesetz gesetzlich verankert. Die Regelung ist dann als §...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.1 Regelungszusammenhang

Rz. 4 Ausgangsnorm für den Sozialdatenschutz ist das Sozialgeheimnis in § 35 SGB I. Der Anspruch des Einzelnen auf dessen Wahrung wird zunächst nur unter den Voraussetzungen der §§ 67ff. SGB X durchbrochen (§ 35 Abs. 2 SGB I). Abs. 1 Satz 1 konkretisiert die Techniken im Zusammenhang mit Sozialdaten, die der Arbeitsverwaltung überhaupt zugestanden werden (Erhebung, Verarbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die grundlegende Organisationsnorm für die Trägerschaft der Arbeitsförderung dar, die selbst erst in § 368 bestimmt wird. Bei der Neufassung des Elften Kapitels wollte der Gesetzgeber auch eine Aufbruchstimmung im Innenverhältnis der Bundesagentur für Arbeit für den Umbau der Behörde zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt erzeugen und dam...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.1 Grundsatz

Rz. 7 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit jeweils der Dienststellenleitung zugeordnet. Sie repräsentieren durch ihre Aufgabenwahrnehmung ihre jeweilige Dienststelle und sind Ansprechpartner für alle intern und extern Betroffenen. Die Vermeidung und Beseitigung von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen u...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leitungsstrukturen in den örtlichen Agenturen für Arbeit. Seit Inkrafttreten der Änderungen durch das DRAnpGBA sind diese flexibel gestaltet. Grundsätzlich erhält nicht mehr jede Agentur für Arbeit eine mehrköpfige Geschäftsführung, aber stets mindestens eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer. Die Geschäftsführung bzw. der Geschäfts...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung

Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem Zusammenhang enthält § 381. Der Verwaltungsrat w...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Regionaldirektionen besteht stets aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 weiteren Mitgliedern der Geschäftsführung. Damit waren die Geschäftsführung von Regionaldirektion und Vorstand der Größe nach lange Zeit identisch. Zwischenzeitlich dürfen dem Vorstand allerdings 4 Mitglieder angehören. Dem Vorsitzenden kommt keine Richtlinienko...mehr

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Sauer, SGB III § 390 Außert... / 2 Rechtspraxis

Rz. 16 § 390 gibt für die Anstellungsverhältnisse oberster Führungskräfte wie für den gesamten übrigen außertariflichen Bereich bei der Bundesagentur für Arbeit einen rechtlichen Rahmen vor und schafft eine eigenständige haushaltsrechtliche gesetzliche Grundlage als Spezialvorschriften. Die für die Bundesagentur für Arbeit gültigen allgemeinen dienstrechtlichen und haushalts...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Rechtsstellung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden anderen Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift ergänzt § 381. Dort sind die Organisation und Aufgaben des Vorstands bzw. seiner Mitglieder geregelt, ebenso die Rechte und Pflichten. Betroffen von § 382 sind das Verfahren zur Berufung der (mindestens) 3 ...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung wird in der Gesetzesbegründung als notwendig erachtet, weil eine andere Verwendung weder bei der Bundesagentur für Arbeit noch einem anderen Dienstherrn möglich sei. Dies trifft für die beiden Ämter bei der Bundesagentur für Arbeit aus tatsächlichen Gründen zu, hinsichtlich anderer Dienstherren nach Ansicht des Gesetzgebers vor allem deshalb, w...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.2 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsausschusses

Rz. 10 Der Verwaltungsausschuss stellt ein Kontrollorgan dar. Dementsprechend kann er keine Befugnisse haben, die zur Geschäftsführung der Agentur für Arbeit gehören. Das Gesetz sieht zwischen Geschäftsführung und Selbstverwaltung eine klare Trennung vor. Folgerichtig ist die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Eingliederungstitel für die Ermessensleistungen der aktiven A...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 397 ist zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1705) in das SGB III eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) wurde Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert. Abs. 1 wurd...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.2 Vertretung der Bundesagentur für Arbeit im Außenverhältnis

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 weist dem Vorstand als Kollegialorgan die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Bundesagentur für Arbeit zu. Sie wird durch Zustimmungserfordernisse nach der Satzung der Bundesagentur für Arbeit beschränkt, die sich der Verwaltungsrat als oberstes Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit vorbehalten hat. Durch seine Vertretungsmacht...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.4 Genehmigungsvorbehalt (Abs. 2)

Rz. 54 Die Satzung und die Anordnungen der Bundesagentur für Arbeit bedürfen der Genehmigung durch das BMAS (Abs. 2). Damit kommt das BMAS zugleich seiner Aufsichtspflicht nach. Dabei ist zu beachten, dass die Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Arbeitsförderung lediglich einer Rechtsaufsicht des BMAS unterliegt, nicht jedoch einer Fachaufsicht, die sich nur auf die Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 2.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ergeben sich aus § 3 Abs. 2. Die Differenzierung nach Leistungen an Arbeitnehmer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 11 bis 12 a. F.), Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 a. F.) und Träger (§ 3 Abs. 3 a. F.) ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt 2012 aufgegeben worden. Seither werden die...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.4 Gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter

Rz. 21 Abs. 4 sollte bis zum 30.4.2015 sicherstellen, dass in den Selbstverwaltungsorganen als Gremien eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern praktiziert wird. Die Vorschrift sah daher eine Doppelbenennung von jeweils einer Frau und einem Mann bei der Ausübung des Vorschlagsrechts vor. Seit dem 1.5.2015 bedarf es der Regelung nicht mehr. Nachdem mit dem Geset...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.2 Bundesagentur als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rz. 3 Die Arbeitsförderung erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und damit über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus. Daher wird die Bundesagentur für Arbeit als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Eine Körperschaft ist ein rechtlich verselbständigter Personenverband, der auf Mitgliedschaft beruht und in seiner Willensbildung von den Mitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.3 Weitere Aufgaben und Konfliktregelung nach Abs. 4

Rz. 18 Abs. 4 erlaubt, den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt weitere Aufgaben zu übertragen. Dabei ist es rechtlich nicht ausgeschlossen, dass die Beauftragten zugleich die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen. Die gesetzliche Regelung ist konfliktträchtig, sie stellt richtigerweise auf die tatsächliche Belastung der Beauftragten mit Aufgaben ...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 13 Die Innenrevision hat zu prüfen, ob Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen entweder nicht hätten erbracht werden dürfen oder zweckmäßiger oder wirtschaftlicher hätten eingesetzt werden können (Abs. 1 Satz 1). Dahinter stehen die gesetzlich vorgegebenen Ziele der Innenrevision, nämlich Potenziale für eine Optimierung rechtmäßigen Verwaltungshandelns s...mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 gewährleistet die Einbeziehung von Erwerbsunfähigkeitsrenten nach früherem Recht in den Kreis der Versicherungspflicht auslösenden Renten wegen voller Erwerbsminderung, sofern die Maßgaben des § 26 Abs. 2 Nr. 3 erfüllt sind. Die Abgrenzung dauerhaft nicht verfügbarer Arbeitnehmer erfolgt durch Abs. 1a (Versicherungsfreiheit nach § 28). Das BSG hat weder beanstan...mehr

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Sauer, SGB III § 395 Datenü... / 2.2 Erhebung und Verarbeitung von Daten durch nichtöffentliche Stellen

Rz. 7 Abs. 2 schafft eine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit Teilaufgaben outsourcen kann. Aktueller Anlass für die Norm bei der Einfügung durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt war die Schaffung von Call-Centern bei der Bundesagentur für Arbeit (intern Service-Center genannt). Rz. 8 Service-Center sind von der Bundesa...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.6 Revisionsberichte

Rz. 35 Mit Abs. 3 ist der Gesetzgeber der Möglichkeit entgegengetreten, dass die Geschäftsleitung (Vorstand) Berichte der Innenrevision geheim halten könnte und das Aufsichtsgremium dadurch seinen Pflichten nicht nachkommen könnte. Deshalb hat der Vorstand die Berichte der Innenrevision unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, dem Verwaltungsrat vorzulegen (Abs. 3 Satz 1...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.4 Richtlinienkompetenz und Ressortverantwortung

Rz. 9 Abs. 3 Satz 1 weist der Vorsitzenden des Vorstands dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin in der Bundesregierung entsprechend und entgegen den Verhältnissen in der Privatwirtschaft die Bestimmung von Richtlinien der Geschäftsführung zu. Diese Richtlinien erlässt die Vorsitzende des Vorstands für die 3 anderen Mitglieder der Geschäftsführung durch allgemeine Anordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.2 Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Rz. 10 Die Aufgabenstellungen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterscheiden sich zwangsläufig nach der Verwaltungsebene, auf der sie wahrgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat Handlungsfelder entworfen und Aufgabenkataloge aufgestellt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Übergeordnete Handlungsfelder sind Beratung von externen und internen ...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In einem zeitlichen Zusammenhang mit der gesetzlich verfügten Einrichtung einer Innenrevision bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Vorbereitungsarbeiten zur Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention v. 16.8.1998. Dort wird auf die Einrichtung von internen Revisionen in den Behörden des Bundes hingewirkt (§ 6). Die Gesetzesmaterialien zu § 398 a. F...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spezialvorschrif...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.3 Risikomanagement

Rz. 23 Die Gewinnung geeigneter Prüfthemen unterliegt einer Vielzahl von Einflussfaktoren, z. B. aktuelle gesetzliche Änderungen, das öffentliche Interesse oder konkrete Hinweise auf Fehlbearbeitungen in den Agenturen für Arbeit. Rz. 24 Die Innenrevision ist (zumindest auch) Instrument des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Sie unterstützt die Leitung durch Übernahme von...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Überschrift wurde zum 26.11.2019 redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Art. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 i. V. m. § 67 SGB X angepasst. Rz. 2a Die Vorschrift regelt die für die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III maßgebenden bereichsspezifischen Zwecke für den Umgang mit Daten. Die Vorschrift wird durch Regelungen zur Datenübermittlung an Dritte (§ 39...mehr

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Sauer, SGB III § 370 Beteil... / 2.1 Mitgliedschaft in Vereinen

Rz. 3 Die Vorschrift deckt die Mitgliedschaft der Bundesagentur für Arbeit in Vereinen und Verbänden ab. Dabei handelt es sich um privatrechtliche Zusammenschlüsse, in denen die Bundesagentur kooperativ mitwirken kann. Ob es sich bei dem Verein um einen eingetragenen Verein handelt oder nicht, ist unerheblich. Die Bundesagentur für Arbeit hat rd. 50 Mitgliedschaften realisie...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.5 Zusammensetzung der Organe und Vorsitz in der Selbstverwaltung

Rz. 27 Abs. 5 schreibt die Dreigliedrigkeit der Selbstverwaltung unter Einbeziehung der öffentlichen Körperschaften fest. Die Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften bilden als Mitglieder jeweils eine Gruppe innerhalb des Selbstverwaltungsorgans. Jede Gruppe besteht aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, dadurch entsteht eine Dritt...mehr

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Sauer, SGB III § 388 Ernenn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Ernennungsrecht des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit entspricht seiner Funktion, die Leitung und Geschäftsführung der Behörde zu übernehmen. Das Ernennungsrecht obliegt dem Vorstand allein, eine gesetzliche Regelung, die Abhängigkeiten zum Verwaltungsrat oder anderen Selbstverwaltungsorganen herstellt, besteht nicht. Rz. 4 Durch eine Ernennung wird ein Beamten...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.6 Absetzung bei zusätzlicher Altersvorsorge (Abs. 4 und 5)

Rz. 80 In Abs. 4 wurde durch Art. 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1.1.2018 ein zusätzlicher Einkommensfreibetrag für zusätzliche Altersvorsorge eingeführt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bleibt danach ein Sockelbetrag von 100,00 EUR monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 % des übersteigenden ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 76 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 14 Aus dem Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 ergibt sich, dass eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers nicht besteht, wenn der Hilfesuchende sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. § 2 Abs. 1 stellt allerdi...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.8 Berücksichtigung von Einnahmen (Abs. 7)

Rz. 87 Bis zum 31.12.2023 ergab sich aus Satz 1, dass einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, im Folgemonat zu berücksichtigen sind. Die Regelung stellte klar, dass in Fällen, in denen die Leistung für den Zuflussmonat bereits gezahlt worden ist, eine Anrechnung im Folgemonat erfol...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.6 Text der Zuzahlungsrichtlinie i. S. d. Abs. 4

Rz. 43 Nach § 32 Abs. 4 bestimmt der Träger der Rentenversicherung, unter welchen Voraussetzungen er von der Zuzahlung nach § 32 Abs. 1 absehen kann, wenn diese den Rehabilitanden unzumutbar belasten würde. Um eine Gleichbehandlung aller Rehabilitanden zu gewährleisten, hat der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Grundsatz- und Querschnittaufgaben d...mehr