Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2.

Rn 13 Nicht subsidiäre Sozialleistungen sind das Wohngeld, dies ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt, sowie BAföG-Leistungen, soweit sie nicht subsidiär gewährt werden; die Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII ist ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag gem § 6a BKindG (BGH FamRZ 21, 181).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Billigkeit.

Rn 23 Die Zubilligung eines PKV/VKV muss der Billigkeit entsprechen. Auf die zu erwartende Kostenentscheidung, etwa die Aufhebung der Kosten iRd Ehescheidungsverfahrens, kommt es grds nicht an (KG FamRZ 03, 773). PKV/VKV entspricht regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn ein Ehegatte gegen den anderen einen auf den Sozialleistungsträger, den Träger der Grundsicherung für Arbei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlagungsrecht.

Rn 9 Erhält der Erbe öffentliche Leistungen, wie zB Sozialhilfe nach SGB XII , wird das Ausschlagungsrecht nicht auf den Sozialhilfeträger übergeleitet (hM; BGH FamRZ 05, 448; BGH ZEV 11, 258 mit Anm Zimmer; aA etwa LSG München ZEV 16, 43). Auch ist die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft durch den sozialhilfebedürftigen Erben nicht sittenwidrig iSd § 138 I (hM Ivo FamR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger.

Rn 8 Der Anspruchsübergang nach § 94 III 1 Nr 2 SGB XII ist bei unbilliger Härte ausgeschlossen. Dies richtet sich nach öffentlichem Recht. Eine an sich unter § 1611 zu subsumierende Fallkonstellation, die jedoch nicht alle Merkmale dieser Norm, wie etwa das Verschulden, erfüllt und deshalb nicht zur Verwirkung des Unterhalts führt, ist grds nicht unter § 94 III SGB XII zu s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirtschaftlichkeit des Ausgleichs (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 II Nr 3 nimmt Anrechte vom Wertausgleich aus, deren Ausgleich für den ausgleichsberechtigten Ehegatten unwirtschaftlich wäre. Damit werden Fälle erfasst, in denen sich die interne oder externe Teilung voraussichtlich nicht zugunsten des Ausgleichsberechtigten auswirken würde, dh, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Versorgungsanspruch realisieren könnte (BTDrs ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wirtschaftliche Verhältnisse der Ehegatten.

Rn 11 Die Durchführung des VA ist grob unbillig, wenn er zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten eines Ehegatten führen und seinem Zweck, zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung beider Ehegatten beizutragen, grob zuwiderlaufen würde. Dazu reicht es allerdings nicht aus, wenn ein Ehegatte aufgrund des VA besser dastehen würde als der andere (BGH FamRZ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 1. Überleitung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 91 Angesichts ständig steigender Leistungen von Sozialhilfe- (SGB XII) und Grundsicherungsträgern (SGB II) erlangt zunehmend praktische Bedeutung, inwieweit diese nach dem Eintritt des Erbfalls auch auf einen Pflichtteilsanspruch zugreifen können. Die Rspr. des BGH ist ihnen wohl gewogen. Denn danach gelten die sich aus § 852 ZPO ergebenden Beschränkungen für die Überlei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.1 Keine Absicherung im Krankheitsfall

Rz. 292 Die Versicherungspflicht knüpft entsprechend der Gesetzesbegründung daran an, dass es sich um Personen handeln muss, die aktuell über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Damit ist diese Versicherungspflicht nicht nur subsidiär gegenüber allen anderen Versicherungspflichten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 12 sowie einer nach §§ 192, 193 erhaltenen Mitglie...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015, 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998, 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ein ge...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.6 Studienstarthilfe

Auszubildenden, die sich erstmalig an Hochschulen sowie Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind oder an einer nichtstaatlichen Hochschule oder Akademie immatrikulieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf Antrag eine Studienstarthilfe i. H. v. 1.000 EUR gezahlt. Weitere Voraussetzung dafür ist, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Träger der Grundsicherung

Rz. 204 Den "Träger der Grundsicherung"“[159] gibt es seit dem 1.1.2005 nicht mehr. Nach §§ 8 Nr. 2, 41 ff. SGB XII ist die Grundsicherung eine vom örtlichen SHT (§ 98 Abs. 1 S. 2 SGB XII) zu erbringende Sozialhilfeleistung, für die seit dem 1.1.2005 § 116 SGB X mit allen Beschränkungen und Besonderheiten bei der Eintrittspflicht eines SHT gilt. Rz. 205 § 116 SGB X nennt als ...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 5 Höhere Grundsicherungsleistungen/Wohngeld

Trotz des Grundrentenzuschlags wird es weiterhin dazu kommen können, dass Rentenbezieher (ergänzend) auf Grundsicherungsleistungen bzw. Wohngeld angewiesen sind. Damit der Grundrentenzuschlag nicht im Rahmen der (vorrangigen) Anrechnung von Einkommen bei diesen Sozialleistungen aufgezehrt wird, werden zum 1.1.2021 Freibeträge im Wohngeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchend...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Sozialhilfe (SHT)

Rz. 202 Die Sozialhilfe (§§ 9, 28 SGB I, SGB XII) hat als öffentlich-rechtliche Sozialleistung im System der sozialen Sicherheit die Funktion einer Grundsicherung und setzt die staatliche Verpflichtung (Art. 20 Abs. 1 GG) um, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins sicherzustellen. Sozialhilfe (mit Ausnahme der Grundsicherung) setzt ein, sobald dem SHT bekannt wir...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Bürgergeld

Rz. 1053 Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II, Sozialgeld) in "Bürgergeld" umbenannt.[1117] Für Bezieher von Bürgergeld gilt § 5 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 5a SGB V n.F.mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundrente wurde in Deutschland zum 1.1.2021 eingeführt. Anders als es die Bezeichnung "Grundrente" erwarten lässt, handelt es sich hierbei nicht um einen einheitlichen (Grund-)Rentenbetrag oder Sockelbetrag. Vielmehr wird die Grundrente für langjährig Rentenversicherte mit unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen individuell berechnet. Dies erfolgt, indem zu der...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.6 Zusätzlicher Freibetrag im Einzelfall

Im Einzelfall können die pauschalierten bundeseinheitlichen Pfändungsfreibeträge[1] geringer sein als Sozialhilfeleistungen zum Lebensunterhalt[2] oder die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nach §§ 19 ff. SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Das kann vor allem in Ballungsgebieten mit hohen Miet- und Mietnebenkosten vorkommen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 136 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[99] (Rdn 1037 ff.). Rz. 137 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz § 1 Rdn 50, Rdn 576 ff. Rz. 138 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehört zum Schon...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Einstweilige Verfügung

Rz. 8 Schadenersatzrenten nach §§ 842 ff. BGB können zwar durch einstweilige Verfügung sichergestellt werden.[19] Dies gilt aber nur dann, wenn eine solche Absicherung zur Abwendung existenzgefährdender Nachteile für den Verletzten erforderlich ist.[20] Rz. 9 Die Leistungsverfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachteile i.S.v. § 940 ZPO dann erforderlich, wenn ein Geschädig...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Anspruchssicherung

Rz. 538 Auch wenn ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich des Unterhaltsschadens häufig besteht,[444] ist für die Geschädigten (Eltern des Verstorbenen) dieser Anspruch in seiner Höhe kaum darzulegen und zu beweisen. Eine Kapitalisierung ist ebenfalls häufig schwer, so dass sich ein wirtschaftlich tragbarer pauschaler Gesamtvergleich regelmäßig anbietet....mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 1.2 Entgelt und Aufwendungsersatz

Kennzeichnend für den Freiwilligendienst ist dessen Unentgeltlichkeit.[1] So gilt auch das Mindestlohngesetz nicht, der Freiwillige hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Freiwillige erhält lediglich ein angemessenes "Taschengeld" als Gegenleistung, schon aus diesem Grund fehlt es am Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses. Die Angemessenheit ist gemäß § 2 Satz 2 BFDG zu ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 7 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 41 SGB XII Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind i. S. d. § 43 Abs. 2 SGB VI, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräfte...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde zum 1.1.2005 Satz 2 eingefügt. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wurde das SGB XII eingeführt. Ebenfalls zum 1.1.2005 wurde das Grundsicherungsgesetz aufgehoben und die Regelungen ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift soll den Rechtsanwender einführen in die Regelungsbereiche der Sozialhilfe und ihm einen ersten Überblick verschaffen. Abs. 1 ist nahezu wortgleich mit § 8 SGB XII. Diese Vorschrift weist auf die jeweiligen Regelungsbereiche im SGB XII hin. Die Leistungen der Sozialhilfe sind abzugrenzen von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem S...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 3 Literatur

Rz. 11 Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl. 2019. Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm, SGB XII Sozialhilfe, 13. Aufl. 2024. Grosse/Weber/Wesemann, SGB II und SGB XII für Studium und Praxis, Band 2 Sozialhilfe, 14. Aufl. 2023. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII Sozialhilfe, 8. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe, Loseblatt 2019. Mrozynski, ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 19 Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl. 2019. Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm, SGB XII Sozialhilfe, 13. Aufl. 2024. Grosse/Weber/Wesemann, SGB II und SGB XII für Studium und Praxis, Band 2 Sozialhilfe, 14. Aufl. 2023. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII Sozialhilfe, 8. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe, Loseblatt 2019. Mrozynski, ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst und dabei an die Systematik des SGB XII angepasst. Während § 9 die Ziele und Grundsätze der Sozialhilfe für verschiedene Bereiche definiert, in denen Sozialleistungen nach Sozialhilfegrund...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.2 Bedarfsdeckung

Rz. 7 Der Hilfebedürftige hat gemäß Satz 1 ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die seinem Bedarf entspricht. Dies ist Ausdruck der aus dem Sozialstaatsprinzip erwachsenden staatlichen Verpflichtung, die Menschenwürde zu schützen, indem durch Sozialleistungen die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein gewährleistet werden. Der danach erforderl...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.10 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber (Abs. 10)

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die ärztliche Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit einschließlich der Ausfertigung für den Arbeitgeber durch ein elektronisches Äquivalent dazu mit gleich hohem Beweiswert in der elektronischen Patientenakte abgelöst werden kann (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband beteiligt das Bundesministerium für...mehr

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Unterhaltssichernde Leistun... / 2 Leistungen zur Teilhabe/Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in den einzelnen Versicherungszweigen folgende unterhaltssichernde Leistungen gewährt: Krankenversicherung – Krankengeld nach §§ 44 und 46 bis 51 SGB V und § 8 Abs. 2 i. V. m. §§ 12 und 13 KVLG 1989, Unfallversicherung – Verletztengeld nach §§ 45 bis 48, 52 und 55 SGB VI, Rentenversicherung – Übergangsgeld nach §§ 20, 21 de...mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 3.2.5 Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit kein anderer Träger (insbesondere die Rentenversicherung nach einer Wartezeit von grundsätzlich 15 Pflichtbeitragsjahren sowie als Leistungsträger die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II) verantwortlich ist.mehr

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Unterhaltssichernde Leistun... / 3 Leistungen zur Teilhabe/Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in den einzelnen Versicherungszweigen folgende unterhaltssichernde Leistungen gewährt: Unfallversicherung – Übergangsgeld nach §§ 45 bis 52 SGB VII, Rentenversicherung – Übergangsgeld nach §§ 20, 21 SGB VI, Bundesagentur für Arbeit – Übergangsgeld nach §§ 119 bis 121 SGB III, Ausbildungsgeld nach §§ 122 bis 125 SGB III, Träger d...mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 2 Leistungsträger

Leistungen zur Teilhabe werden von den nachfolgenden Trägern erbracht: Rentenversicherungsträger im Rahmen des SGB VI; Gesetzliche Krankenkassen auf der Grundlage des SGB V Allgemeine Ortskrankenkasse, Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ersatzkasse, Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung), Sozialversicherung für Landw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die nicht bloß abstrakt, sondern im Einzelfall konkret festzustellende Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten korrespondiert mit der anspruchsbegründenden Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes (vgl § 1602 BGB; BFH vom 16.04.2002, VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575; BFH vom 17.03.2006, III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285). Der Unter...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.5 Kammern für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 11 § 12 Abs. 5 Satz 1 ist mit Wirkung zum 25.10.2013 aufgehoben worden. Mit dieser Änderung und der Ergänzung von Abs. 2 Satz 1 wird die Differenzierung zwischen ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Versicherten und aus dem Kreis der Arbeitnehmer aufgehoben. In Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten aufgrund von § 6a ...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.5 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung und nach § 6a BKGG

Rz. 11 Der durch das 7. SGGÄndG angefügte und durch das SGGArbGG geänderte Abs. 4 ist mit Wirkung zum 25.10.2013 aufgehoben worden. Infolge der Aufhebung der Differenzierung zwischen ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Versicherten und dem Kreis der Arbeitnehmer bedarf es keiner gesonderten Vorschlagslisten aus dem Kreis der Arbeitnehmer mehr. Vielmehr werden auch für ...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.1 Fachkammerprinzip

Rz. 2 Die Spruchkörper (Kammern) bei den Sozialgerichten sind nach dem Fachkammerprinzip gegliedert. § 10 schrieb bis zum 14.12.2004 ausdrücklich die Bildung von besonderen Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV ab 1.1.2024) sowie des Vertragsarztrechts vor. Somit mussten bei jedem Sozialgericht mi...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.6 Kammern für Angelegenheiten der Arbeitsförderung

Rz. 12 Die Regelung, wonach bis zum 1.4.2008 für Angelegenheiten der Arbeitsförderung nach Abs. 2 und für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 5 der Spruchkörper unterschiedlich zu besetzen war, hat sich in der Praxis als nicht tauglich erwiesen. Angelegenheiten der Arbeitsförderung sollten danach in der Besetzung der Angelegenheiten der Grundsiche...mehr