Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuerreform

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973[2]. Sie hat den Regelungsinhalt aus § 18 GrStG 1951 und § 35 GrStDV 1952 aufgenommen. Eine Anpassung ergab sich im Jahr 2000 durch das StEuglG, indem die Angabe "zwanzig Deutsche Mark" durch "zehn Euro" ersetzt wurde.[3] Rz. 5 [Autor/Stand] Die durch das Grundsteuer-Reformgesetz [5] neu gefasste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 50 [Autor/Stand] Bei Grundstücken ist der Steuermessbetrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GrStG in dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Flächengrößen zueinander stehen. Das Gesetz stellt wie in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beim Wirtschaftswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs hier auf das Verhältnis der Flächenanteile ab....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zerlegung

Rz. 38 [Autor/Stand] Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GrStG erfolgt die Zerlegung nach geltendem Recht in zwei Schritten. Zuerst ist der auf den Wohnungswert entfallende Teil des Steuermessbetrags der Gemeinde zuzuweisen, in der sich der Wohnteil oder dessen wertvollster Teil befindet. Sodann ist der auf den Wirtschaftswert entfallende Teil des Steuermessbetrags in dem Verhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 26 [Autor/Stand] Im zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist, regeln §§ 14–24 GrStG im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge. § 22 GrStG ist grundlegender Teil der Regelungen zur Zerlegung. Ein enger Zusammenhang besteht zu § 23 GrStG, der den Zerlegungsstichtag bestimmt. § 24 GrStG sieht den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine Zerlegung des Steuermessbetrags war bereits im GrStG 1951 geregelt. §§ 17–19 GrStG und §§ 35-36 GrStDV normierten das Zerlegungsverfahren. Nach § 19 GrStG 1951 war der Steuermessbetrag nach dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die Teile des maßgebenden Einheitswerts, die auf die einzelnen Gemeinden entfallen, zueinander stehen. Im materiell-rechtliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Schrifttum: Andel, Finanzwissenschaft, Tübingen 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, Berlin/New York 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, Gütersloh 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Einheitswerts (§ 19 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf § 11 GrStG 1951[2] sowie auf §§ 26 und 27 GrStDV 1952.[3] Schon damals war die Ermittlung des Steuermessbetrags durch Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf den Einheitswert gesetzlich angeordnet.[4] Die GrStDV regelte die Festsetzung des Steuermessbetrags für Erbbaurechts- und Erbpachtfälle sowie für Grundbesitz, der für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Grundsteuerreform

I. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes Rz. 45 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde die uneingeschränkte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG explizit verankert. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG wird den Ländern die Befugnis zur abweichenden Gesetzgebung über die Grundst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 1 Heberecht

Schrifttum: Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013, 198; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, Gütersloh 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 21. Aufl., Heidelberg 2018; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissensc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Rz. 45 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde die uneingeschränkte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG explizit verankert. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG wird den Ländern die Befugnis zur abweichenden Gesetzgebung über die Grundsteuer eingeräumt.[2] Diese Regelungskompetenz ist um...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 2 Steuergegenstand

Schrifttum: Bayerischer Staatsminister der Finanzen und Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Bericht an die Finanzministerkonferenz, Reform der Grundsteuer, München und Mainz 2004; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl., Berlin/Boston 2018; Claus/Nehls/Scheffler, Grundsteuern in der Europäischen Union, IFSt-Schrift Nr. 509, Berlin 2016; Creife...mehr

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Grundsteuer – Einführung / B. Rechtsentwicklung bis zum Grundsteuer-Reformgesetz

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Grundsteuergesetze des 19. Jahrhunderts[2] knüpften die Besteuerung an unterschiedliche Sachverhalte. Auch noch vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich unterschiedlich geregelt.[3] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[4] Das Grundsteuergesetz 1936 [5] und die dazu ergangenen D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesetz zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung v. 30.11.2019[2] hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke gegeben. Die Grundsteuer ("Baulandsteuer") soll einen finanziellen Anreiz schaffen, die baurei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer. Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobjekt der Grundsteuer erfasst dasjenige Steuergut, das der Gesetzgebe...mehr

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Grundsteuer-Reform-Wettlauf... / 2 Öffnungsklausel auch in Sachsen: Gesetzentwurf für Grundsteuer geht in die Anhörung

Sachsen hat am 14. Juli einen eigenen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform zur Anhörung im Landtag freigegeben. Beschlossen werden soll das Gesetz laut Landesregierung im kommenden Jahr. Die individuelle Regelung würde Wohnimmobilien nicht höher belasten, versprach Finanzminister Hartmut Vorjohann. Hessen hat vor einiger Zeit schon angekündigt, von der Öffnungsklausel Gebrauch...mehr

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Grundsteuer: Hessen bezieht sich künftig auf Fläche und Lage

Überblick Die Grundsteuer muss bis 2025 neu berechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden. Einige Bundesländer müssen sich noch für eine Berechnungsmethode entscheiden: wertbasiertes Bundesmodell oder eigene Methode? Hessen setzt jetzt auf das Flächenmodell und berücksichtigt die Lage noch dazu. Die Bundesländer haben bis zum 31.12.2024 Zeit, die neue...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 232 bis 242 BewG

Schrifttum: Eisele, Bewertung des land- und fortwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer, NWB 2019, 2127; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Feldner/Stoklassa, Verfassungsrechtliche Fragen zur sog. Länderöffnungsklausel im Rahmen der Grundsteuerreform, DStR 2019, 2505; Scheffler/Hey, Aktuelle Frag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendbarkeit

Rz. 9.1 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 250 Bewertung der bebauten Grundstücke

Beck, Die geplante Grundsteuerreform: Gegen den Entwurf des BMF gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken Grundeigentum 2019, 483; Beck, Die Reform der Grundsteuer, Grundeigentum 2019, 959; Eisele, Bundesrat äußert sich zum Gesetzespaket der Bundesregierung, Update Reform der Grundsteuer (I), NWB 2019, 3060; Eisele, Update Reform der Grundsteuer (II), Gesetzesbeschluss des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 81 BewG wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001[2] geändert. Dabei wurde der Bezug auf § 79 Abs. 3 und 4 BewG gestrichen. Die Änderung ist eine redaktionelle Anpassung an die Aufhebung des § 79 Abs. 3 und 4 BewG. § 79 Abs. 3 BewG wurde aufgehoben, nachdem der Zeitraum für die grundsteuerliche Vergünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorschriften zur Erfassung und zur Bewertung eines Erbbaurechts haben alle bisherigen BewG enthalten (vgl. § 34 Abs. 2 RBewG 1925, § 54 Abs. 2 RBewG 1931, § 50 Abs. 1 Satz 3 u. Absatz 2 RBewG 1934 i.V.m.. § 46 BewDB 1935, § 68 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m.. § 70 Abs. 1 BewG 1965). Die bis 2024 geltende Vorschrift zum Erbbaurecht enthält § 92 BewG, der durch das Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 82 BewG entspricht im Grundgedanken dem § 37 BewDV 1934. Diese Vorschrift sah eine Ermäßigung bzw. Erhöhung des nach dem Jahresrohmietverfahren ermittelten Werts wegen Vorliegens besonderer Umstände tatsächlicher Art vor. Auch nach dem Regierungsentwurf zu § 82 BewG (§ 52d BewG des Entwurfs) sollten sowohl die Gründe, die zu einer Ermäßigung, als auch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018

Rz. 1.1 [Autor/Stand] Mit den Entscheidungen vom 18.4.2018[2] hat das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Einheitsbewertung mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt. Ursächlich hierfür sind flächendeckend auftretende Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung. Die Ungleichbehandlungen sind in der normativen Struktur der Einheitsbewertung in ihrer heutigen Handhabung an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 21 Hauptfeststellung

Schrifttum: Barthel, Competitive Wertermittlung: Zur Ermittlung aktueller Grundbesitzwerte, DB 2018, 1161; Becker, Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts am Beispiel des zu reformierenden Grundsteuergesetzes; BB 2011, 2391; Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz, BB 2013, 861; Broer/Jarass , Verfassungsfeste Erhebung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
B. Land- und forstwirtschaf... / IV. Ausblick

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach den Vorschriften der §§ 33 bis 67 BewG hat derzeit nur noch Auswirkungen für die auf der Einheitsbewertung beruhende Grundsteuer. Hierbei ist zu beachten, dass inzwischen das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung verneint hat und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 7.3 Belastungsverschiebungen

Dem Vernehmen nach soll die vom BVerfG eingeforderte Neuregelung – wie sie auch im Einzelnen ausfallen mag – aufkommensneutral konzipiert werden. Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht Belastungsgleichheit im Einzelfall. Die Grundsteuerreform wird zwangsläufig zur Umverteilung der Steuerlasten führen. Die Frage, ob dies für den Einzelnen zu Mehr- oder Minderbelastungen be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 19 Feststellung von Einheitswerten

Schrifttum: Beck, Grundsteuer – die Sondervermögensteuer für Grundbesitzer, ZSteu 2006, 136; Beck, Die Reform der Grundsteuer, DStR 2016, 2689; Becker, Grundsteuerreformmodelle im Vergleich – Konzeption und Praxisfolgen, BB 2011, 535; Bruschke, Einheitsbewertung – letzter Akt?, SteuCon 9/2010, 25; Bruschke, Einheitsbewertung als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer?, ErbStB 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verfügbarkeit von Vergleichswerten

Rz. 14 [Autor/Stand] Ob Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren für die genannten Grundstücksarten flächendeckend vorliegen, ist regional unterschiedlich. Während beim Wohneigentum davon ausgegangen werden kann, dass überwiegend eine relativ gute Datengrundlage der Gutachterausschüsse zur Verfügung stehen müsste, ist diese Aussage für Ein- und Zweifamilienhäuser in dieser A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wohnungsbegriff i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG

Leitsatz Eine Wohnung i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG ist in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses gegeben, wenn eine Wohneinheit aus einem Wohn-Schlafraum mit einer vollständig eingerichteten Küchenkombination oder zumindest einer Kochgelegenheit mit den für eine Kleinkücheneinrichtung üblichen Anschlüssen, einem Bad/WC und einem Flur besteht und eine Gesamtwoh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz Der BFH hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag 1.1.2009 für verfassungswidrig, weil die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 für die Einheitsbewertung zu Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind. Normenkette Art. 3 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wertabhängigkeit der Grundsteuer

Rz. 31 [Autor/Stand] Sofern der Gesetzgeber die Wertverzerrungen zwischen den einzelnen wirtschaftlichen Einheiten als verfassungskonform hinnehmen will, sollte er sich dazu entschließen, den gemeinen Wert als Wertmaßstab für die Grundsteuer aufzugeben und wertunabhängige Alternativen einzuführen. Genau diese Abkehr von der derzeitigen wertabhängigen Grundsteuer könnte aller...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 4.1 Grundsteuerreform: Neubewertung startet 2022

Inkrafttreten 1.1.2022 bzw. 1.1.2025 Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019 Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. 16.7.2021 Praxis-Tipp Um in dieser kurzen Zeitspanne die ca. 36 Mio. Erklärungen abgeben zu können, bedarf es einer möglichst digitalen und kollaborativen Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Steuerkanzleien. Entsprechende Softwareanwendungen werden Ihnen im Laufe ...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / 1 Fachbeiträge

Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern Grundsteuer: Einspruch gegen die neuen Bescheide ratsam? Unterstützungsleistungen der Landesfinanzverwaltungen im Rahmen der Grundsteuerreform Grundsteuer für Grundvermögen (Bundesmodell) Grundsteuer für Grundvermögen (Ländermodelle) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (sog. Grundsteuer A) Erklärungen zur Feststell...mehr

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Mandanteninformationen zur Feststellungserklärung i. R. d. Grundsteuerreform

Mit diesen Musterbriefen werden Mandanten Schritt für Schritt über die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" i. R. d. Grundsteuerreform informiert. Steuerliche Berater werden so bei der Einholung und Vermittlung wichtiger Informationen unterstützt. Die Briefe beziehen sich auf die Nutzung der Haufe-Partnersoftware "GrundsteuerDigital" die eine sichere und schnell...mehr

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Grundsteuerreform: Problem Datenmasse

Überblick Rund 36 Millionen Immobilien müssen im Zuge der Grundsteuerreform zum 1.1.2022 neu bewertet werden – die dafür benötigte Datenmenge ist enorm und die Zeit wird knapp. Das setzt auch Immobilienunternehmen unter Druck, wie eine Studie von KPMG zeigt. Wie gut sind Unternehmen auf die schon Ende 2019 gesetzlich beschlossene Grundsteuerreform vorbereitet? Das ist die Fr...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / 6 Weiterbildung online

Grundsteuer – Häufige Praxisprobleme rund um das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg (kostenpflichtig) Grundsteuer – Häufige Praxisprobleme rund um das Flächenmodell in Bayern (kostenpflichtig) Grundsteuer – Häufige Praxisprobleme rund um das Wohnlagemodell in Hamburg (kostenpflichtig) Grundsteuer – Häufige Praxisprobleme rund um das Flächen-Faktor-Modell in Hessen (kostenpfli...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / 5 Arbeitshilfen

Grundsteuer-Reform: Zeitlicher Ablauf im Überblick Grundsteuerwert-Feststellung zum 1.1.2022 - Bewertungsmethoden der Bundesländer (interaktive Grafik) Grundsteuer: Anleitungen der Bundesländer zur Feststellungserklärung 2022 Grundsteuer: Feststellungserklärung 2022 Schritt für Schritt Zusatzvereinbarung zur Erstellung der Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform Mandantenin...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / 3 Reformierte Vorschriften und Erlasse

3.1 Bundesgesetzliches Grundsteuer- und Bewertungsgesetz Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz[1] wurde für die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer ab 1.1.2022 (mit Wirkung für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025) im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes ein neuer Abschnitt VII eingefügt, der folgende Vorschriften enthält: §§ 218–231 BewG: allgemeine Vorschrif...mehr

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Grundsteuerreform – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Zusammenfassung Überblick Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019, BGBl 2910 I S. 1794) hat der Gesetzgeber die Grundsteuer neu gestaltet, nachdem das BVerfG die Bewertung – insbesondere die seit 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) nicht mehr aktualisierten Einheitswerte – und Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidr...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019, BGBl 2910 I S. 1794) hat der Gesetzgeber die Grundsteuer neu gestaltet, nachdem das BVerfG die Bewertung – insbesondere die seit 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) nicht mehr aktualisierten Einheitswerte – und Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatt...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Honorarfragen rund um die Grundsteuerreform

Die Vorbereitungen zur Bewältigung des Mammutprojekts "Grundsteuerreform" sind in vielen Kanzleien in vollem Gange. Hierzu muss nicht nur das notwendige Fachwissen aufgebaut werden. Auch praktische Umsetzungsfragen wie "Zuständigkeiten", "Kooperationen" und "Software" sind zu klären. Abrechnung nach StBVV Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte sind Steuererklärungen...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / 8 Partner-Software GrundsteuerDigital

Mit unserer Partnersoftware GrundsteuerDigital können Sie einfach und sicher Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer bearbeiten. Ausführliche Informationen zu den Funktionen und Vorteilen dieser Software finden Sie hier Sofern Sie bereits Zugangsdaten zu dieser Partner-Software haben, können Sie GrundsteuerDigital direkt hier starten . Zusätzlich können Sie die Softwa...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / 4 Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Die vier Verbände Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg haben zwei Musterklagen gegen das ab 2025 in Baden-Württemberg geltende Landesgrundsteuergesetz beim baden-württembergischen Finanzgericht eingereicht. Grund für die Musterklagen sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der vie...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / 3.1 Bundesgesetzliches Grundsteuer- und Bewertungsgesetz

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz[1] wurde für die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer ab 1.1.2022 (mit Wirkung für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025) im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes ein neuer Abschnitt VII eingefügt, der folgende Vorschriften enthält: §§ 218–231 BewG: allgemeine Vorschriften (für welche Vermögensarten muss eine Bewertung erfol...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / 7 Video-Reihe "Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!"

Mit der Video-Reihe "Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!" informieren Sie Ihre Mandanten auf lockere Art und Weise über die anstehenden Neubewertungen. Mit Witz und einer gewissen Spur von Ironie erklären Helen Dieckhöfer (Steuerberater) und Sarah Klinkhammer (Steuerassistentin/Digitalisierungsmanagerin), bekannt durch den Youtube-Kanal "Wir lieben Steuern", die Thematik in e...mehr

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Grundsteuerreform – die wic... / 2 Kommentare

BewG-Kommentar von Roscher § 243 Begriff des Grundvermögens § 244 Grundstück § 245 Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz § 246 Begriff der unbebauten Grundstücke § 247 Bewertung des unbebauten Grundstück § 248 Begriff der bebauten Grundstücke § 249 Grundstücksarten § 250 Bewertung der bebauten Grundstücke § 251 Mindestwert § 252 Bewertung im Ertragswertverfahren § 253 E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuerreform – die wic... / 3.2 Abweichende landesrechtliche Regelungen

Von der sog. Länderöffnungsklausel[1] haben folgende Bundesländer Gebrauch gemacht und im Bereich der sog. Grundsteuer B [2] eigene Grundsteuermodelle verabschiedet: Baden-Württemberg: s. Landesgrundsteuergesetz – LGrStG BW [3] s. dazu den Anwendungserlass des FinMin Baden-Württemberg vom 5.7.2022: Anwendung des Landesgrundsteuergesetzes für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue Grundsteuer ab 1.1.202... / 7 Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Informationen zur Grundsteuerreform und ein Erklärvideo finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (Suchbegriffe: "Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten", "Erklär doch mal, Robin").mehr